Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Störung.

Rn 10 Der Hausfrieden (Rn 9) wird gestört, wenn eine der Vertragsparteien in schwerwiegender Weise gg ihre Haupt- oder Nebenpflichten aus dem Mietvertrag verstößt (BGH NJW 15, 1239 [BGH 18.02.2015 - VIII ZR 186/14] Rz 13; LG Karlsruhe WuM 23, 492). Beim Mieter ist das va die Pflicht aus § 241 II, sich beim Gebrauch der Mietsache (§ 535 Rn 157 ff) so zu verhalten, dass die an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Inhalt (§ 556g Ia 1).

Rn 17 Der Inhalt dessen, was der Vermieter behaupten muss (s.a. BGH WuM 24, 144 [BGH 29.11.2023 - VIII ZR 75/23] Rz 23: es besteht keine Pflicht, die zulässige Miete mitzuteilen), richtet sich nach dem Ausnahmefall, den er selbst als gegeben ansieht. Die Behauptungen sind bewusst eng gehalten. Einzelheiten und etwaige Nachweise muss der Vermieter nämlich erst iRe Auskunftsbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich und Normzweck.

Rn 1 § 540 I regelt allgemein die Erlaubnis für jede Form des selbstständigen (Mit-)Gebrauchs der Mietsache durch einen Dritten (vgl N. Fischer, 10 Jahre MietRRefG, S 246 ff, Emmerich JuS 15, 171 [BGH 11.06.2014 - VIII ZR 349/13], AG Mitte WuM 22, 273; Ausnahme: Gefälligkeitsverhältnis und Person, deren Mitnutzung zum vertragsgemäßen Gebrauch zählt, vgl Rn 6 ff und § 885 II ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Die Umwandlungsabsicht.

Rn 10 Umwandlungsabsicht wird bejaht, wenn konkrete Maßnahmen vorliegen, die über das Beschaffen der reinen Abgeschlossenheitsbescheinigung (vgl § 7 IV Nr 2 WEG) hinausgehen. Es ist zumindest die Beurkundung bzw – was auch genügt (Kosten!) – Beglaubigung der Teilungserklärung oder Veräußerung einzelner Wohnungseigentums- bzw Wohnungserbbaurechte nach § 30 WEG mit der Aufteil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bestimmtheitsgebot.

Rn 11 Die für Annahmefristen dargestellten Grundsätze (s Rn 6) gelten entspr: Nicht hinreichend bestimmt ist eine Frist, wenn der Leistungszeitpunkt vom Vertragspartner des Verwenders nicht ohne besondere Mühe und Aufwand berechnet werden kann (BGH WM 89, 1603) oder auch, wenn die Fälligkeit von einem Umstand abhängt, der ausschließlich oder tw von einer freien Entscheidung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wirksamkeit.

Rn 4 Die Teilungserklärung wird mit der Eintragung in das Grundbuch bzw mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher wirksam (BGH ZMR 17, 70 Rz 17; aA BGH NJW 20, 610 Rz 23: Eingang beim GBA). Bis zu diesem Zeitpunkt hat sie keinerlei materiell-rechtliche Wirkung (BGH ZMR 17, 70 Rz 17). War das Grundstück Eigentum von Bruchteilseigentümern, setzt sich dieses an den Wohnungs- bzw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fristbeginn (Abs 2).

Rn 2 Die Frist beginnt bei Anfechtung des Erblassers wegen Drohung (§ 2078 II Alt 2) mit Beendigung der Zwangslage (§ 124 Rn 4), ansonsten ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund (BGH NJW 16, 2566 [BGH 25.05.2016 - IV ZR 205/15] Rz 17). Kenntnis bedeutet sichere und überzeugte Kenntnis aller wesentlicher Tatumstände (Kobl 26.3.15 – 3 U 813/14; München 29.2.24 – 33 Wx 309/23 e, Beck...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Auskunftspflicht.

Rn 2 Auskunftspflichtig ist jeder, der sich zur Zeit des Erbfalls Kenntnis vom Verbleib der Erbschaftsgegenstände verschaffen und auf den Nachlass einwirken konnte (BGH LM § 2028 Nr 1). Daher kann auch ein Miterbe Hausgenosse sein (Kobl FamRZ 14, 968), wobei aber weder Verwandtschaft noch Familienzugehörigkeit erforderlich ist. Auch das Haus- oder Pflegepersonal und der Zimm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Weitere.

Rn 7 Ein Beschl ist ferner mangelhaft und nicht ordnungsmäßig, wenn er: Unter Ermessensfehlern leidet (dazu Elzer ZMR 06, 85 ff). Intransparent ist (BGH ZMR 18, 1024 Rz 17; NJW 12, 603 Rz 12 = ZMR 12, 213). Das Gleichbehandlungsgebot verletzt (BGH ZMR 13, 288 = NZM 13, 195 Rz 19; NJW 10, 3308 Rz 12). Der Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt, vergleichbare Sachverhalte im Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mehrheit.

Rn 14 Ein Entziehungsbeschl bedarf keiner besonderen Mehrheit. Für die Feststellung der Mehrheit ist das geltende Stimmrechtsprinzip anzuwenden. Der störende WEigtümer ist gem § 25 IV von der Abstimmung ausgeschlossenen (BGHZ 59, 104, 108; s.a. BGH NJW 03, 2314). Ein Negativbeschl (Vor §§ 23–25 Rn 1) kann nach §§ 43 II Nr 4, 44 I 2 mit dem Antrag auf Beschl-Ersetzung angegri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Orientierungspunkte für die Handlungsweise des Beistandes sind das Wohl und die Interessenlage des Kindes (Rüting Kind-Prax 05, 168, 169). Rn 2 Örtlich zuständig ist nach § 87c I 1 und 3, V 1 SGB VIII das Jugendamt am Wohnsitz des Elternteils, der den Antrag zu stellen berechtigt ist. Beistand wird nicht das Jugendamt als Behörde, vielmehr ist ein Beamter oder Angestellt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der überlebende Ehegatte ist neben den Verwandten gesetzlicher Erbe und besitzt ein eigenes Erbrecht, ohne in eine bestehende Ordnung einbezogen zu sein. Die Höhe der Beteiligung am Nachlass bestimmt sich nach dem Güterstand (Lange/Kuchinke § 12 I 1). Rn 2 Das Erbrecht des Ehegatten soll seine wirtschaftliche Existenz entspr dem Lebenszuschnitt der Eheleute während der E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Umdeutung von Kündigungserklärungen.

Rn 14 Lediglich im Einzelfall kann die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden (vgl LG Berlin ZMR 00, 529, 530). Hierzu ist regelmäßig erforderlich, dass der Wille des Kündigenden ersichtlich wird, das Mietverhältnis in jedem Fall beenden zu wollen (aA LG Hambg WuM 90, 19). Rn 15 Die Umdeutung einer unwirksamen ordentlichen be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Künftige voraussichtliche Betriebskosten (§ 555c I 2 Nr 3).

Rn 18 Die voraussichtlichen (Rn 7) künftigen Betriebskosten sind anzugeben, auch wenn sie sinken (LG Düsseldorf v 19.3.18 – 21 S 102/16). Nach Sinn und Zweck gilt dies aber nur, wenn die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können. Eine Möglichkeit, dem Mieter einseitig Betriebskosten aufzuerlegen, die er nicht ohnehin tragen muss, gibt § 555c nicht (Hannemann IMR 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Personenbeförderungsverträge, VIII.

Rn 36 Der Abs wurde mWv 28.5.22 neu eingefügt (Rn 1); er entspricht inhaltlich weitgehend II Nr 5 aF. Bei der Beförderung von Personen bieten europarechtliche Vorgaben (zB nach FluggastrechteVO) und bestehende öffentlich-rechtliche Regelungen einen ausreichenden Schutz (BTDrs 17/12637, 47), sodass über einen Teilverweis in § 312a nur ein Basisschutz gewährt wird. Von VIII er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines und Textform (§ 557b III 1).

Rn 5 Durch Vereinbarung einer Indexmiete wird die Miete nach § 557b III 1 nicht automatisch geändert. Die Änderung muss vielmehr durch Mieter oder Vermieter durch einseitige, empfangsbedürftige Erklärung in Textform (§ 126b) geltend gemacht werden (LG Berlin NZM 02, 947, 948). Bei mehreren Mietern oder Vermietern ist die Erklärung von allen bzw ggü allen abzugeben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erwerbsgeschäft.

Rn 3 Erwerbsgeschäft ist jede erlaubte, selbstständige, berufsmäßig ausgeübte und auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit (Scheerer BB 71, 981). § 112 erfasst auch die selbstständige Ausübung eines künstlerischen Berufes, die Tätigkeit als selbstständiger Handelsvertreter iSd § 84 I HGB (BAG NJW 64, 1641 [BAG 20.04.1964 - 5 AZR 278/63]; ArbG Berlin VersR 69, 97) sowie eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anspruchsinhalt.

Rn 154 Das Einsichtsrecht erstreckt sich auf sämtliche Unterlagen, auf denen die Abrechnung beruht (BGH ZMR 22, 193 Rz 18; LG Hamburg ZMR 20, 957), auch Eigenbelege (s.a. BTDrs 20/11306, 100). Dies sind ua Verträge mit Dritten (BGH ZMR 22, 193 Rz 18), aber auch die Einzelverbrauchsdaten anderer Mieter eines gemeinsam versorgten Mietobjektes (BGH NJW 18, 1599 Rz 17) und die Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beendigung bestehender Mietverhältnisse aufgrund anderer Gründe.

Rn 36 Hier kommt in erster Linie der formlos mögliche Mietaufhebungsvertrag (vgl Brandbg v 14.7.07, 3 U 186/06, Juris) in Betracht. Dessen Zulässigkeit folgt aus § 311 I und damit aus der Vertragsfreiheit. Entgegen der Auffassung von Rolfs (Staud § 542 Rz 131) kann eine unwirksame Kündigung grds nicht in eine Vertragsofferte zum Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages umgede...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Reduzierung Wasserverbrauch (§ 555b Nr 3).

Rn 14 Der Wasserverbrauch der Mietsache (§ 555a Rn 2) wird ggü dem gegenwärtigen Zustand der Mietsache einschließlich vom Mieter rechtmäßig vorgenommener Verbesserungen (Rn 1) reduziert, wenn er durch eine bauliche Veränderung (Rn 2) für denselben Vorgang zurückgeht. Eine bauliche Veränderung, die den Wasserverbrauch reduziert, dient in erster Linie einer ökologischen Zielse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Erscheinungsformen der Maklertätigkeit.

Rn 27 Der Makler hat die vertraglich vereinbarte Tätigkeit zu erbringen, um den Vergütungsanspruch zu erwerben. Orientiert sich die Vereinbarung am Gesetz, lassen sich die Fallgruppen: Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags (sog Nachweismakler) und Vermittlung eines Vertrags (sog Vermittlungsmakler) unterscheiden. Die erfolgsbezogenen Tätigkeiten können auch k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. § 138.

Rn 13 Ob ein Vertrag sittenwidrig (§ 138) ist, richtet sich nach den allg Grundsätzen (s hierzu iE § 138). So zieht bspw die Zahlung von Bestechungsgeldern, die für einen der Beteiligten zu einer nachteiligen Vertragsgestaltung führt, regelmäßig die Nichtigkeit des Vertrages nach sich (BGH NJW 01, 1065). Auch die Vereinbarung einer stark überhöhten Vergütung kann im Einzelfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Trennungsgebot (Abs 1 S 2).

Rn 3 Das Gebot, den Vermittlungsvertrag u die Darlehensvertragserklärung (§ 492 I 5) des Verbrauchers nicht zu verbinden, soll dem Verbraucher die rechtliche Selbständigkeit beider Verträge verdeutlichen. Es müssen anders als bei einer Vollmacht (BGH BeckRS 2007, 3216) getrennte Urkunden erstellt werden (Karlsr WM 00, 1996, 2001). Ein Verstoß dagegen, ein Wettbewerbsverstoß ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schutz des guten Glaubens.

Rn 3 Der Erwerber kann sich auf die Verfügungsmacht des Vorerben nicht berufen, wenn er seinerseits bei Vornahme des Rechtsgeschäfts den Eintritt des Nacherbfalls kennt oder kennen muss (§ 2140 2). Auch hier schadet schon leichte Fahrlässigkeit. Auch diese Vorschrift bezieht den Erwerb von Forderungen oder sonstigen Rechten ein. Der böse Glaube des Erwerbers schadet aber nur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 11 Ist der Verw zugleich Eigentümer oder Erwerber der veräußerten Wohnung, ist § 181 BGB anwendbar (LG Hagen RNotZ 07, 349; aA KG DNotZ 04, 391 [KG Berlin 03.02.2004 - 1 W 244/03]; BayObLG NJW-RR 86, 1077). Ist der Verw zugleich als Immobilienmakler des Erwerbers für die Einheit tätig, ist ein Anspruch auf Zahlung der Maklerprovision gem § 652 BGB ausgeschlossen (BGH ZMR ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2072 BGB – Die Armen.

Gesetzestext Hat der Erblasser die Armen ohne nähere Bestimmung bedacht, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die öffentliche Armenkasse der Gemeinde, in deren Bezirk er seinen letzten Wohnsitz gehabt hat, unter der Auflage bedacht ist, das Zugewendete unter Arme zu verteilen. Rn 1 § 2072 fasst eine Erbeinsetzung, die wörtlich oder in einer bedeutungsgleichen Formulierung (Ham...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Digitale Inhalte, III.

Rn 14 Bei Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (III; zu Bitcoins Beck/König AcP 215, 656, 677 ff; für Nutzung eines Online-Datingportals auch LG Berlin K&R 16, 688, zw.; die Erstellung eines Persönlichkeitsgutachtens auf einer Partnervermittlungs-Website auf der Grundlage eines auf dieser Website durchgefüh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 13 ›Art‹ (Rn 10) und ›voraussichtlicher Umfang‹ (Rn 11) sind nur in ihren jew wesentlichen Zügen anzugeben. Dies gilt im Ergebnis nur für den Umfang, nicht aber für die Art: diese kann nur nach Maßgabe des § 555b und damit präzise angegeben werden. Die Einschränkung ›wesentliche Züge‹ streicht heraus, dass an eine Modernisierungsankündigung keine überhöhten Anforderungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mängel.

Rn 3 Inhaltliche Mängel der Satzung nach §§ 134, 138 führen zur Nichtigkeit der betroffenen Satzungsteile. § 139 ist unanwendbar (BGHZ 47, 172, 180; Stuttg NZG 01, 753, 754). Die Satzung bleibt also iÜ bestehen, statt der nichtigen Satzungsbestimmungen gilt dispositives Gesetzesrecht (KG Rpfleger 07, 82, 83 [KG Berlin 12.09.2006 - 1 W 428/05]). Lassen sich die verbleibenden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Voraussetzungen.

Rn 6 Ein Erbe ist bekannt, wenn der Erbschein erteilt ist oder die Gläubiger die zur sachgemäßen Rechtsverfolgung erforderlichen Tatsachen kennen. Dabei hat das Nachlassgericht insb die Situation des Nachlassgläubigers zu berücksichtigen, der ohne aufwendige Nachforschungen seine Rechte unmittelbar gg den Erben geltend machen können soll (KG NJW-RR 99, 157 [KG Berlin 24.02.1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Geschäftsraummiete.

Rn 13 Unter § 580a II fallen Räume, die weit überwiegend (AG Hambg-Blankenese ZMR 12, 200; aA zu Unrecht LG Hamburg ZMR 12, 868 und ZMR 13, 443 mit abl Anm Abramenko) zu geschäftlichen Zwecken (BGH MDR 16, 146 u NJW 08, 3361) vermietet sind, dh alle vom Mieter zu Erwerbszwecken angemieteten Räume, unabhängig davon, ob eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige berufliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beweislast.

Rn 5 Für das Vorliegen einer Handlung überhaupt trägt grds der Geschädigte die Beweislast (BGHZ 39, 103, 108; Hamm BeckRS 19, 16123; Ausn: BGHZ 98, 135, 137 ff). Unzurechnungsfähigkeit iSd § 827 1 hat der Handelnde zu beweisen (BGHZ 39, 103, 108; 111, 372, 374 mwN; KG VersR 22, 1021, 1021 ff; Schlesw 7 U 20/21; Saarbr VersR 24, 1536, 1538). Das gilt auch bei § 2339 I Nr 1 (B...mehr

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AGS 09/2025, Fragen und Lös... / II. Ausnahmen

Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn die Unrichtigkeit der Erklärung nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO durch entsprechenden, von dem Beklagten zu erbringenden Beweis bereits erwiesen wäre oder sich diese sich aus anderen, dem Gericht bekannten Umständen, wie etwa dem Inhalt der Akten, zweifelsfrei ergäbe.[3] Ein solcher Ausnahmefall hat hier jedoch nicht vorgelegen. Insbesonder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vornahme eines Rechtsgeschäfts.

Rn 13 Der Begriff ›Rechtsgeschäft‹ erfasst Geschäfte, bei denen (abstrakt) ein Sonderinteresse eines WEigtümers betroffen sein kann; § 25 IV Fall 1 ist aber auch auf geschäftsähnliche Handlungen und auch auf Realakte anzuwenden. Das Stimmverbot greift ferner, wenn das Geschäft zwar nicht mit dem Stimmberechtigten, aber mit einem ihm eng verbundenen Dritten geschlossen werden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahrensrecht.

Rn 20 Die Erklärung ist ggü dem Standesamt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Erklärenden abzugeben, hilfsweise vor dem Standesamt I in Berlin (§ 43 II PStG). Soweit es für das anzuwendende Recht noch auf die Staatsangehörigkeit ankommt (bei Rechtswahl nach Art 10 II–IV), ist dem Standesamt der Statutenwechsel anhand der Einbürgerungsurkunde nachzuweisen, die noch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gebäudeunterhalt.

Rn 5 Für die Räume des Wohnrechts trifft er den Berechtigten, I 2 iVm § 1041 (vgl BayObLGZ 85, 414), für gemeinschaftliche Anlagen den Eigentümer, wie die Bereitstellung einer funktionsfähigen Heizungsanlage (BGH NJW 12, 522 Rz 6) oder Wasserleitung (München MDR 15, 885 [BGH 28.04.2015 - VI ZR 267/14]). Nebenkosten, wie Heizung, Wasser, auch verbrauchsunabhängig (BGH NJW 12,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erfüllungsgehilfen.

Rn 5 Die Zuziehung von Dritten unter Beibehaltung der Leitung des zu besorgenden Geschäfts durch den Beauftragten stellt keine Substitution dar und ist grds zulässig (zB Sekretariatsarbeiten, Transport; vgl aber zum Vereinsvorstand Brandbg NZG 22, 929 [OLG Brandenburg 17.03.2022 - 10 U 16/21]). Etwas anders kann sich aus der Vereinbarung ergeben, etwa bei qualifizierten Täti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rechtsquellen.

Rn 1 Die Art 43–46 wurden durch das Gesetz zum Internationalen Privatrecht für außervertragliche Schuldverhältnisse und für Sachen vom 21.5.99 (BGBl I 1026) als Sechster Abschnitt in das EGBGB eingefügt. Es handelt sich um autonomes deutsches Recht. Zur Gesetzgebungsgeschichte Kreuzer RabelsZ 01, 383 ff. Der Gesetzgeber beließ es im Wesentlichen bei einer Positivierung der s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Der neue Zeitmietvertrag.

Rn 1 § 575 enthält nur noch den qualifizierten Zeitmietvertrag (Caspers ZAP 19, 21). Der einfache Zeitmietvertrag wurde abgeschafft (zur Kompensation vgl Gather DWW 11, 204), die Fortgeltung alter einfacher Zeitmietverträge allerdings belassen (Art 229 § 3 III EGBGB). Vermieter und Mieter sollen ab 1.9.01 von Beginn des Mietverhältnisses an Klarheit über Dauer und Ablauf der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Haftung Dritter im Falle der Tötung oder Verletzung eines Partners.

Rn 24 Da innerhalb der nichtehelichen Lebensgemeinschaft – mit Ausn des Anspruchs aus § 1615l – keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche bestehen, hat der hinterbliebene Partner gg den Dritten nach der durch diesen erfolgten Tötung des Lebensgefährten keinen Anspruch aus § 844 II (Hamm FamFR 13, 103; vgl auch Löhnig FamRZ 17, 1558 ff), auch dann nicht, wenn die Partner die Abs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 738 BGB – Anmeldung des Erlöschens.

Gesetzestext Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen, ist das Erlöschen der Gesellschaft von sämtlichen Liquidatoren zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anzumelden, sobald die Liquidation beendigt ist. Rn 1 Die Vorschrift gilt für die eGbR. Ebenso wie die Auflösung (§ 733) muss nach § 738 das Erlöschen der Gesellschaft zur Eintragung angemeldet werd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Beschwerderecht.

Rn 47 Gegen die Aufhebung der Nachlasspflegschaft steht dem Nachlasspfleger kein Beschwerderecht zu, auch nicht gg die Anordnung des LG, die Aufhebung durchzuführen (BayObLGZ 61, 277). Rn 48 Gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft ist die Beschwerde der Erbprätendenten statthaft (Köln FamRZ 89, 547), ebenso die des Nachlasspflegers, wenn er geltend macht, ohne gesetzliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 2 Zu den Namenspapieren mit Inhaberklausel zählen Sparbücher (BGHZ 28, 368, 370; WM 98, 1623; s Rn 7 ff), Leihhausscheine (BGH NJW 77, 1352), Versicherungsscheine (BGH NJW-RR 99, 898 [BGH 24.02.1999 - IV ZR 122/98]; NJW 00, 2103 [BGH 22.03.2000 - IV ZR 23/99]; NJW-RR 07, 1175 [KG Berlin 23.03.2007 - 6 U 3/07]; 09, 1327 [BGH 20.05.2009 - IV ZR 16/08]; 10, 904 [BGH 10.03.20...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 90 Rechnet der Vermieter nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit ab, ist ›Abrechnungsreife‹ eingetreten und ihm stehen keine Vorauszahlungen mehr zu (BGH ZMR 16, 519 Rz 13; NZM 10, 736 Rz 22). Der Vermieter kann über die Abrechnung nur noch – bis zur Höhe der geschuldeten Vorauszahlungen – Zahlungen insoweit verlangen, als sie durch eine (ggf auch nachträglich) e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Nichteheliche Gemeinschaften.

Rn 95 Für den Vertragsschluss einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten dieselben Regeln wie für Eheleute (Engel MietRB 07, 326, 327). Eine Vollmacht des einen für den anderen ist aber nicht anzunehmen (AG Osnabrück WuM 96, 754 [AG Osnabrück 11.10.1996 - 44 C 345/96]). Auch die Vorschriften des § 1568 V (s Rn 35) sind nicht analog anwendbar (Hamm NJW-RR 05, 1168). Der P...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Dritte.

Rn 158 Der Mieter ist gem § 540 I 1 ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen (LG Berlin ZMR 18, 935; 18, 930), insb sie weiter zu vermieten (BGH ZMR 04, 100, 102). Eine Gebrauchsüberlassung setzt voraus, dass dem Dritten jedenfalls ein Mitbesitz (§ 854 I) an der Mietsache eingeräumt wird (LG Lübeck ZMR 21, 394...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begründetheit.

Rn 3 Der Antrag auf Bestellung eines Liquidators ist begründet, wenn ein wichtiger Grund gegeben ist. Dafür muss die Bestellung geboten ein, weil anderenfalls eine zuverlässige Verfolgung des Abwicklungszwecks gefährdet erscheint; so etwa bei Fehlen, Abwesenheit, Unfähigkeit, Unwilligkeit, Pflichtwidrigkeit oder Streitgelähmtheit der eigentlich berufenen Personen (BayObLG NJ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zustimmungsfrist (Überlegungsfrist).

Rn 3 Mit Zugang eines formal und inhaltlich wirksamen Mieterhöhungsverlangens wird dem Mieter durch § 558b II 1 eine 2-monatige Zustimmungsfrist eingeräumt (zT Überlegungsfrist genannt). Er kann prüfen, ob er bereit ist, das Vertragsänderungs angebot des Vermieters anzunehmen. Bei der Berechnung der Zustimmungsfrist gelten §§ 187 ff. Die Frist beginnt mit Zugang des Mieterhö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 2 Der Mieter kann den Mietvertrag gem §§ 569 I 1, 543 fristlos kündigen, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen (Rn 4) Gefährdung der Gesundheit verbunden ist (daneben besteht ein Kündigungsrecht aus § 543 II Nr 1). Es handelt sich um eine aus sozialpolitischen Erwägungen zu Gunsten des Mieters aufgenommene Vorschrift (BG...mehr