Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2025, Einwand des Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Ausführungen des OLG Schleswig zum Vorliegen eines Tätigkeitsverbotes nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO mögen zutreffend sein. Das OLG hat sich jedoch mit keinem Wort damit befasst, ob der diesbezügliche Einwand der Beklagten überhaupt im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen war. Dies ist mit der ganz h. Rspr., die das OLG nicht einmal ansatzweise berücksichtigt hat,...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auslandskinder / 1.1.2 Anspruchsberechtigung aus EU- bzw. EWR-Vorschriften

Aufgrund der EU- und EWR-Regelungen müssen Staatsangehörige aus anderen EU-/EWR-Staaten[1], die im Inland einen Wohnsitz haben, nicht im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis sein, damit sie Anspruch auf Kindergeld haben. § 62 Abs. 2 EStG ist daher nicht anzuwenden auf freizügigkeitsberechtigte Ausländer, d. h. Staatsangehörige der EU-/EWR-Staa...mehr

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AGS 10/2025, Doch (keine) A... / Leitsatz

Die Auffassung, dass die im Zuge der Akteneinsichtnahme entstandene Aktenversendungspauschale für den ortsansässigen Rechtsanwalt keine notwendige Auslage der Prozessführung ist und damit nicht erstattet wird, ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. VerfGH Berlin, Beschl. v. 13.5.2025 – 94/23mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / V. Sonstiges

Rz. 77 [Autor/Stand] Die hessische Landesregierung weist in der Gesetzesbegründung[2] darauf hin, dass eine insgesamt aufkommensneutrale Grundsteuerreform bereits beim Gesetz gebungsverfahren des Bundes ein zentrales politisches Ziel war. Die Aufkommensneutralität setzt voraus, dass die Gemeinden ihre Hebesätze für das Jahr 2025 so anpassen, dass trotz des durch die Reform v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Waffen- und Jagdrecht

Rz. 1178 [Autor/Stand] Eine Waffenbesitzkarte ist zu versagen (§§ 4 ff. WaffG [2]) oder zu widerrufen (§ 45 WaffG), wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Betreffende die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.[3] Als unzuverlässig gilt nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 WaffG unwiderleglich, wer wegen eines Verbrechens oder sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Fre...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Störung der Geschäftsgrundlage

Rz. 23 Die zivilrechtlichen Grundsätze über die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB sind auch bei Schenkungsverträgen zu beachten. Danach kann unter den Voraussetzungen des § 313 Abs. 1 BGB eine Vertragsanpassung verlangt werden, wenn sich die Umstände, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, schwerwiegend geändert haben und die Parteien unter diesen Umständ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Vorwort zur 5. Auflage

Drei Jahre nach Erscheinen der Vorauflage legen Autoren und Verlag dem geneigten Leser die 5. Auflage des Kommentars zum Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetz vor – nunmehr erstmals als zweibändige Ausgabe. Damit verbunden ist die Hoffnung einer ebensolchen positiven Aufnahme wie bei den Vorauflagen. Die bereits in der Vorauflage begonnene konzeptionelle Anpassung der Komment...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 17 [Autor/Stand] § 234 BewG ist erstmals bei der Hauptfeststellung (§ 221 BewG) auf den 1.1.2022 anzuwenden und damit Grundlage für die auf den 1.1.2025 durchzuführende Hauptveranlagung. Analog dazu ist die Gültigkeit für die Erhebung der Grundsteuer ebenfalls auf das am 1.1.2025 beginnende Kalenderjahr festgelegt (§ 36 Abs. 2 GrStG [2]). Rz. 18 [Autor/Stand] Die Vorschrif...mehr

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AGS 10/2025, Fragen und Lös... / II. Herausgabeklage gegen Rechtsanwalt A

Hat die unter I. aufgezeigte Möglichkeit keinen Erfolg, weil entweder der Rechtspfleger die Terminsgebühr nicht festgesetzt hat oder der Beklagte die festgesetzte Terminsgebühr – ggf. nebst den weiteren festgesetzten Kosten – nicht an K gezahlt hat, kann der Auftraggeber seinen Herausgabeanspruch aus § 675, 667 BGB gegen Rechtsanwalt A klageweise geltend machen. In der Klageb...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / b) Statische Verweisung im HGrStG

Rz. 26 [Autor/Stand] Soweit des HGrStG auf Vorschriften des Bundesrechts verweist (z.B. verweist § 1 HGrStG auf die §§ 2, 218 Satz 1 Nr. 2, Satz 3 i.V.m. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG) bezieht sich die Verweisung stets auf die Fassung des Textes, der bei Inkrafttreten der Ausgangsnorm im Hessischen Grundsteuergesetz (Rz. 445) gilt (statische Verweisung auf ein Gesetz in einer besti...mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / Die Herausgeber

Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Preißer ist Steuerberater und Partner bei PRS Preißer von Rönn Schultz-Aßberg in Hamburg und war Professor für Steuerrecht und Wirtschaftsprivatrecht sowie Studiengangsleiter des Studiengangs "Master of Taxation" (LL.M) an der Leuphana Universität Lüneburg. Er war vorher in der bayerischen Finanzverwaltung, dann als Professor an der Beamtenfachhochs...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 27 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens

Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 14.07.2011, BFH/NV 2011, 1881; BFH vom 16.07.1997, BStBl II 1997, 625; BFH vom 08.02.1961, BStBl III 1961, 135; FG Berlin vom 10.03.1992, EFG 1992, 470; FG Münster vom 02.03.1977, EFG 1977, 489. 1 Allgemeines Rz. 1 Die Erbschaftsteuer knüpft an den Übergang von Vermögen auf eine andere Person an. Durch die Anknüpfung an Verkehrswerte und Steuersä...mehr

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AGS 10/2025, Festsetzung de... / II. Zulässigkeit der Beschwerde

Nach Auffassung des LAG München war die Beschwerde des Klägers gem. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG zulässig. 1. Voraussetzungen für die Festsetzung des Gegenstandswertes Im Falle einer vergleichsweisen Beendigung des arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahrens bestimmt sich die Festsetzung des Gegenstandswertes für die Berechnung der Anwaltsgebühren nach den weiteren Ausführungen des LAG gem...mehr

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AGS 10/2025, Festsetzung de... / IV. Die Entscheidung des LAG München

Das LAG München hat somit auf die Beschwerde des Klägers den Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 7.1.2025 insoweit aufgehoben als die Gegenstandswerte auch für die anwaltliche Tätigkeit seines Prozessbevollmächtigten festgesetzt worden sind. Gleichzeitig hat das LAG die Sache zur Entscheidung über die als Antrag nach § 33 RVG auszulegende "Beschwerde" des Klägers an d...mehr

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zfs 10/2025, Kostenfreie Onlineseminare - exklusiv für Mitglieder!

Verkehrsrecht Aktuell II/2025 Online * 12. November 2025 * 5,0 Std. FAOBuchung unter: https://www.anwaltakademie-event.de/AVKR2 Verkehrsrecht Aktuell I/2026 Online * 4. März 2026 * 5,0 Std. FAOSAVE THE DATE Verkehrsrecht Aktuell II/2026 Online * 18. November 2026 * 5,0 Std. FAOSAVE THE DATE Tagung – Hybridveranstaltungen SAVE THE DATE 14. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 2026 Köln/Online, 24....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 157 BewG Feststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten und von Betriebsvermögenswerten

Ausgewählter Literaturhinweis: Wiegand, Die Neuregelung des erbschaftsteuerlichen Bewertungsrechts auf der Grundlage der künftigen Bewertungsverordnungen, ZEV 2008, 129. Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 05.12.2019, BFH/NV 2020, 949; BFH vom 30.01.2019, BStBl II 2019, 599; BFH vom 27.09.2017, BStBl II 2018, 281; BFH vom 26.10.2005, BFH/NV 2006, 552; FG München vom 16.06.2021, EFG...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.10.3 Flüchtlingshilfegesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 7b ErbStG)

Rz. 168 Begünstigte des FlüHG (in Kraft getreten am 16.05.1971, BGBl I 1971, 681, letzte Änderung durch Art. 6a des Gesetzes vom 21.07.2004, BGBl I 2004, 1742) sind deutsche Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige, die ihren Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hatten und vor dem 01.07.1990 in die Bundesrepublik übe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Folgen der unklaren Rechtslage

Rz. 1888.1 [Autor/Stand] Eine Erklärung ist unrichtig bzw. unvollständig, wenn Tatsachen verschwiegen werden, die nach der in den Verwaltungsvorschriften und im BStBl. II zum Ausdruck kommenden Auffassung der Finanzverwaltung für die Steuerfestsetzung erheblich sind (Lehre von typisierten Empfängerhorizont).[2] Da lange Zeit Unklarheit über die steuerliche Bewertung von Kryp...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 166 § 13 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG beinhaltet eine Steuerbefreiung für diverse gesetzliche Ansprüche. Allen gemeinsam ist, dass nur der persönliche Anspruch des Erwerbers selbst befreit ist; somit nicht eine eventuelle Weitergabe/-vererbung eines bereits festgesetzten Zahlungsanspruchs, einer bereits ausgezahlten Geldsumme oder einer Hingabe an Erfüllung statt. Etwaige Zinsen,...mehr

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AGS 10/2025, Festsetzung de... / III. Begründetheit der Beschwerde

Die Beschwerde des Klägers war nach Auffassung des LAG München auch begründet. Das LAG hat darauf hingewiesen, dass das Arbeitsgericht den Gegenstandswert gem. § 33 Abs. 1 S. 1 RVG nicht hätte festsetzen dürfen, weil es an dem erforderlichen Antrag des Klägers oder seinem Prozessbevollmächtigten gefehlt habe. 1. Antragserfordernis Das LAG hat auf den Wortlaut des § 33 Abs. 1 R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Ordnungsgemäße Rechnung und Vorsteuerabzug

Rz. 446 Praxis-Beispiel Beispiel nach BayObLG[1] (s. auch Rz. 233): A betreibt eine Steuerkanzlei, die ausländische Transportunternehmen vertritt, die von den zuständigen FÄ Umsatzsteuerrückerstattungen für Lieferungen und Leistungen in der Bundesrepublik erstreben. In der Regel werden die Belege – fast ausschließlich Tankrechnungen, manchmal auch Reparaturrechnungen – von de...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 9 Verjährung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 88 Sofern der Anzeigeverpflichtung fristgerecht Genüge getan wird, das Finanzamt zeitnah die Steuererklärung anfordert und den Steuerbescheid erlässt, wird niemand die ursprüngliche Anzeige näher in Augenschein nehmen. Anders ist es jedoch, wenn – durch wessen Verschulden auch immer – die Festsetzungsverjährung der AO (§§ 169 bis 171) ins Spiel kommt. Durch Eintritt der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohnzwecke, betriebliche Zwecke, öffentliche Zwecke

Rz. 15 [Autor/Stand] Wohnzwecken dienen Grundstücke (Grundstücksteile), die Wohnbedürfnisse befriedigen. Die Befriedigung von Wohnbedürfnissen setzt nicht voraus, dass es sich bei den Räumen um baulich abgeschlossene Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinne handelt (vgl. Rz. 37). Wohnzwecken dienen auch solche Wohnräume, die den Anforderungen des bewertungsrechtlichen Wohnun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.1.2 Besonderheit: Abfindung

Nach der überwiegenden Mehrzahl der deutschen DBA hat für Abfindungen, die anlässlich des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis gezahlt werden, der Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers das Besteuerungsrecht. Zieht ein Arbeitnehmer also von Deutschland in ein anderes Land, verlagert sich die Ansässigkeit in den ausländischen Staat u. a. dann, wenn der Wohnsitz bzw. gewöhnliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hey, Die Steuerbegünstigung der gemeinnützigen Tätigkeiten der öffentlichen Hand, Gedanken der Anwendung des Gemeinnützigkeitsrechts auf die öffentliche Hand, StuW 2000, 467; Drüen/Hechtner, Rechts- und Sicherheitsfragen der elektronischen USt-Voranmeldung im Projekt "ELSTER", DStR 2006, 821; Meyer-Pries/Mersmann, Web-Publizität mit XBRL iRd EHUG, Technische Umsetzung des eRep...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 1852 [Autor/Stand] Mit Kryptowährungen, insbesondere mit ihrer bekanntesten, dem Bitcoin, konnten Anleger in den vergangenen Jahren teilweise beträchtliche Gewinne erzielen. Aus dem Verkauf von Kryptowährungen, dem Tausch von Kryptowährungen gegen Waren, dem Schürfen von Kryptowährungen (sog. Mining[2]) oder dem Erhalt von Prämien (Staking) können sich steuerrechtliche u...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 Internationales Er... / 4.3 Anknüpfung

Rz. 17 Ist die maßgebliche Kollisionsnorm i. R. d. Qualifikation bestimmt, ist mithilfe des Anknüpfungspunktes das anwendbare Recht zu bestimmen. Gängige Anhaltspunkte sind die Staatsangehörigkeit, der Wohnsitz, der (gewöhnliche oder schlichte) Aufenthalt (im anglo-amerikanischen Rechtskreis das Domicile, das jedoch begrifflich nicht genau dem gewöhnlichen Aufenthalt entspri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Aue, Restrisiken der neuen Selbstanzeige – Selbstanzeigenberatung, PStR 2012, 101; Beckemper/Schmitz/Wegner/Wulf, Zehn Anmerkungen zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige durch das "Schwarzgeldbekämpfungsgesetz", wistra 2011, 281; Beyer, Selbstanzeige ab 1.1.2015 – Fallstricke in der Praxis, NWB 2015, 769; Buse, Die Neuregelung der Selbstanzeige, StBp 2011, 153; B...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.2.3 Stiftungsgeschäft durch Verfügung von Todes wegen

Rz. 59 Eine Stiftung kann auch durch Verfügung v.T.w. errichtet werden (§ 81 Abs. 3 Alt. 2 BGB). Das Stiftungsgeschäft liegt dann in einem Testament oder einem Erbvertrag (BGH vom 09.02.1978, BGHZ 70, 313, 322; s. auch Graf Strachwitz/Mercker, 214 f.). Auf das Stiftungsgeschäft v.T.w. finden die erbrechtlichen Vorschriften Anwendung. Stifter kann daher nur eine natürliche Pe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerliche Grundlagen

Rz. 1348 [Autor/Stand] Die Bauabzugsteuer wurde mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe (EIBE) vom 30.8.2001[2] mit Wirkung zum 1.1.2002 eingeführt und ist in den §§ 48–48d EStG geregelt. Siehe näher dazu § 380 Rz. 29.1 ff. Rz. 1348.1 [Autor/Stand] Ziel des Gesetzes war es, die Schwarzarbeit zu bekämpfen und Steueransprüche des deutschen Fiskus bei Ba...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Desens, Die neue Besteuerung von Sanierungserträgen, FR 2017, 981; Förster/Hechtner, Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen gem §§ 3a, 3c Abs 4 EStG, DB 2017, 1536; Kahlert/Schmidt, Die neue Steuerfreiheit des Sanierungsertrags – Fragen und Antworten, DStR 2017, 1897; Kanzler, Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen, NWB 2017, 2260; Hechtner, Steuerpolitisches Update aus Berlin: ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Kauf und Verkauf von Kryptowährungen

Rz. 1867 [Autor/Stand] Auf Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge von im Betriebsvermögen gehaltenen Kryptowährungen finden die allgemeinen Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze Anwendung. Rz. 1868 [Autor/Stand] Beim Bilanzierer (§ 4 Abs. 1 EStG ) stellen Kryptowährungen handelsrechtlich Vermögensgegenstände dar.[3] Kryptowährungen sind grds. nach § 247 Abs. 2 HGB arg. e.c. ...mehr

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AGS 10/2025, Mayer/Kroiß, RVG - mit Streitwertkommentar und Tabellen

Von Dr. Hans-Jochem Mayer und Prof. Dr. Ludwig Kroiß. 9. Aufl., 2025. Nomos Verlag, Baden-Baden. 2.089 S., 149,00 EUR Das Inkrafttreten des KostBRÄG 2025 zum 1.6.2025 und die seit Erscheinen der Vorauflage veröffentlichte umfangreiche Rspr. haben die Autoren und den Verlag veranlasst, den bewähren RVG-Kommentar nunmehr in 9. Aufl. vorzulegen. Unter § 11 Rn 106 weist Mayer zutr...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.2.4 Eigengenutzte Wohnung

Rz. 68 Die Freistellung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 vorletzter HS ErbStG bezieht sich auf die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung in einem der bei Rn. 66 genannten Grundstücksarten ("soweit darin eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird"). Rz. 69 Unter einer Wohnung ist eine Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen zu verstehen, die in ihrer Gesamtheit so besch...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 Internationales Er... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bachmann, Besteuerung der Vererbung von Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft, ZEV 2007, 198; Bachmayer, Ausgewählte Problemfelder bei Nachlasssachen mit Auslandsberührung, BWNotZ 2010, 146; Bachmayer, Erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten bei gemischt-nationalen Ehen unter besonderer Berücksichtigung Gemeinschaftlicher Testamente und Erbverträge (Teil I), BWN...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2025, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Das OLG Brandenburg hat sich in seiner Entscheidung an der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientiert. Die Entscheidung zeigt, dass die Grenzen zwischen den nicht erstattungsfähigen Kosten der Versicherung, die sie zur Prüfung ihrer Einstandspflicht aufgewandt hat, und den vor Beginn des Rechtsstreits veranlassten, aber gleichwohl als Vorbereitungskosten erstattungsfähige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Höhe des Kindergeldes (§ 66 Abs 1 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Ab dem 01.01.2023 beträgt das Kindergeld für jedes Kind monatlich 250 EUR, für die Vorjahre s Rn 90. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs 20/3871, 24, 25) war lediglich eine Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind um 18 EUR und für das dritte Kind um 12 EUR auf 237 EUR monatlich vorgesehen. Mit den einheitlichen Kinde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Ausländische Gesellschaft keine Zwischengesellschaft

(2) Eine ausländische Gesellschaft ist nicht Zwischengesellschaft für Einkünfte aus einer Beteiligung an einer anderen ausländischen Gesellschaft , ... Rz. 605 [Autor/Stand] Ober- und Untergesellschaft. Die in § 8 Abs. 2 aF zunächst angesprochene ausländische Gesellschaft war die die Beteiligungserträge empfangende, dh. die Obergesellschaft. Sie musste eine solche iS von § 7 ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Erwerbe innerhalb der Steuerklasse I

Rz. 10 Eine Steuerermäßigung gem. § 27 Abs. 1 ErbStG wird nur gewährt, wenn beide Vermögensübergänge innerhalb der Steuerklasse I erfolgt sind. Entscheidend ist dabei die Betrachtung des jeweiligen Erwerbvorgangs; ohne Bedeutung ist, in welchem Verhältnis der Letzterwerber zum ursprünglichen Vermögensübertragenden steht. Praxis-Beispiel In 2015 stirbt der A. Erbe ist sein Soh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Arbeitgeber

Rz. 1318 [Autor/Stand] Der Arbeitgeber begeht eine Lohnsteuerhinterziehung, wenn er gem. § 41a EStG nicht spätestens am 10. Tag des Lohnsteueranmeldungszeitraums eine Lohnsteueranmeldung abgibt oder wenn er zu niedrige Lohnsteuerbeträge angibt (§ 41a Abs. 1 Satz 1 EStG). Ob im Einzelfall als Anmeldungszeitraum der Kalendermonat, das Kalendervierteljahr oder das Kalenderjahr ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Andrejewski/Böckem, Die Bedeutung natürlicher Personen im Kontext des IAS 24, KoR 2005, S. 170–176; Antonakopoulos/Fink, Die Annual Improvements des IASB vom Dezember 2013, PiR 2014, S. 99–107; Beiersdorf AG (Hrsg.), Geschäftsbericht 2024; Bömmelburg/Luce, in: Internationales Bilanzrecht, Bonn, Berlin 2024, IAS 24; Busch/Zwirner, Identifizierung nahestehender Unternehmen und Per...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.4.2 Nebenberufliche selbstständige Tätigkeit als Übungsleiter o. Ä.

Der Lohnsteuerhilfeverein darf Mitglieder beraten, die Einnahmen aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit im Rahmen einer selbstständigen Arbeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher usw. beziehen, wenn diese in voller Höhe nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei sind (3.000 EUR bis VZ 2025; ab VZ 2026: 3.300 EUR). Für die Anwendung des § 3 Nr. 26 EStG sind 3 Voraussetzun...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.1.1.2 Stiftungsvermögen

Rz. 12 Der Stifter muss der zu errichtenden Stiftung im Stiftungsgeschäft zur Erfüllung ihres Zwecks ein Vermögen widmen, welches der Stiftung zur eigenen Verfügung überlassen wird (§ 81 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unter dem Begriff "Widmung" ist das bloße schuldrechtliche Versprechen zu verstehen, der Stiftung im Zeitpunkt ihrer Anerkennung durch gesonderten Übertragungsakt bestimmt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Grundvermögen

Rz. 7 Die Vorschrift des § 157 Abs. 3 Satz 1 BewG bestimmt, dass die Grundbesitzwerte für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und für Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG unter Anwendung der §§ 159 sowie 176 bis 198 BewG zu ermitteln sind. Dies umfasst die Regelbewertungen für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie die Sonderregelungen nach den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerhinterziehung durch Unterlassen einer Berichtigung nach § 153 AO

Rz. 1783 [Autor/Stand] Grundsätzlich in Betracht käme ferner eine Strafbarkeit der Verantwortlichen auf Erwerberseite nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO wegen Steuerhinterziehung durch Unterlassen einer Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO. Voraussetzung wäre dazu, dass nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist erkannt wird, dass die ursprünglichen Erstattungsa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Dolus eventualis

Rz. 610 [Autor/Stand] Eine der nach wie vor umstrittensten Fragen des Strafrechts[2] ist die, was den bedingten Vorsatz in Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit ausmacht. Streitig ist insb., ob der dolus eventualis von der Fahrlässigkeit allein durch den Kenntnisstand des Täters abzugrenzen ist oder ob dazu mit der h.M. zusätzlich ein voluntatives Element heranzuziehen ist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Gesellschafterebene

Rz. 1426 [Autor/Stand] Auf der Ebene des begünstigten Anteilseigners stellt die vGA eine Einnahme aus Kapitalvermögen dar (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG), sobald sie diesem oder einer ihm nahestehenden Person zufließen (§ 11 EStG)[2]. Der Anteilseigner hat unmittelbar keinen Gewinn aus der Tätigkeit der Kapitalgesellschaft zu versteuern. Seine Beteiligung erlangt steuerrecht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Strafrechtliche Würdigung der vGA

Rz. 1433 [Autor/Stand] Die vom BFH aufgestellten objektiven Kriterien zur Definition einer vGA werden von der strafrechtlichen Rspr. regelmäßig übernommen. Gleichwohl behält sich die strafrechtliche Rspr. vor, die von der finanzgerichtlichen Rspr. aufgestellten Kriterien abweichend auszufüllen oder eine Entscheidung auf abweichende rechtliche Erwägungen zu gründen[2]. Problem...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 11 Bei den Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften handelt es sich um Gesellschaften mit nicht geschlossener Mitgliederzahl (§ 1 GenG), deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Sie sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig und ihre Tätigkeit gilt vollumfänglich als Ge...mehr

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zfs 10/2025, Gestaffelte Fe... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung hat – über die verwaltungsgerichtlichen Besonderheiten hinaus – praktische Bedeutung für jeden Rechtsstreit, in dem sich die Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert berechnen. Dabei ist zu unterscheiden: Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr Die anwaltliche Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG fällt nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG für das Betreiben des Gesch...mehr