Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / N. Prozessuales.

Rn 165 Der Vermieter trägt im Nachforderungsprozess die Darlegungs- und Beweislast für die erhobene Forderung, also für die richtige Erfassung, Zusammenstellung und Verteilung der angefallenen Betriebskosten auf die einzelnen Mieter (BGH NJW 18, 1599 Rz 12; 08, 1801 Rz 29); sie umfasst auch die Höhe eines von ihm vorgenommenen Abzugs nicht umlagefähiger Verwaltungs-, Instand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Eigentliche Ermittlung.

Rn 21 Absolute Beträge oder Prozentsätze scheiden – wie bei § 555c IV (§ 555c Rn 24) – für eine Beurteilung der Leistungsfähigkeit als grds ungeeignet aus, da sie zum konkreten Fall nichts aussagen (BGH NZM 14, 193 Rz 3; KG NJW 81, 2307, 2308; LG Berlin ZMR 22, 302; aA LG Berlin IMR 14, 104: 22,8 %; GE 02, 930: 20–30 %; NJW-RR 92, 144: 30 %; LG Hamburg WuM 89, 174 [LG Hambur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Behebung einzelner Mängel (§ 558b III 1 Alt 2).

Rn 27 Nach § 558b III kann der Vermieter bei einer rechtshängigen Klage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung und auch noch in der Berufungsinstanz einzelne formale Mängel seines Verlangens beheben, was nach § 264 Nr 1 ZPO keine Klageänderung ist (LG München ZMR 07, 865, 866; aA LG Berlin GE 10, 63). Als Mängel kommen alle Anforderungen des § 558a in Betracht, also solc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff und Abgrenzung.

Rn 1 § 781 betrifft das konstitutive (dh abstrakte) Schuldanerkenntnis, welches, wie das Schuldversprechen des § 780, eine selbstständige einseitige Forderung begründet. Abzugrenzen hiervon ist das deklaratorische (dh kausale) Schuldanerkenntnis, durch welches lediglich eine bereits existierende Schuld endgültig festgelegt werden soll. Unabhängig vom Wortlaut des § 781 müsse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unerhebliche Mieterhöhung.

Rn 24 Ob eine Mieterhöhung unerheblich ist, ist vom konkreten Mieter aus zu beurteilen (arg § 559 IV 1; aA Abramenko § 2 Rz 46). Steigt die Miete für diesen auf ein Maß, das seine Lebensführung berührt, ist die Mieterhöhung erheblich. Absolute Beträge müssen für diese Beurteilung stets ausscheiden. Bezieht der Mieter Arbeitslosengeld II (›Hartz IV‹) und damit einen Regelsatz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispielsbereiche.

Rn 9 Das AGG ist über § 2 I Nr 7 AEntG nF (ex § 7 I Nr 7 AEntG) bei Beschäftigung im Inland zwingend anzuwenden (ErfK/Franzen § 2 AEntG Rz 5; vgl Calliess/Renner/Renner Art 9 Rz 25); iÜ hat zum AGG die Diskussion erst begonnen (Junker 30; Schrader/Straube NZA 07, 184; Mansel FS Canaris I 809), viel spricht für Eingriffsnormcharakter (umfassend Lüttringhaus Grenzüberschreiten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. 1. Sonderfall: Aufnahme von Angehörigen.

Rn 6 Innerhalb der Grenzen bis zur Überlegung einer Wohnung ist der Mieter berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters nächste Angehörige und Bedienstete als Teil seines Haushalts in die Wohnung aufzunehmen. Dies fällt noch unter den vertragsgemäßen Gebrauch des Mietobjekts (vgl Staud/Emmerich § 540 Rz 3). Eine vollständige Übergabe der Wohnung an Angehörige ist unzulässig un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Mietvorverträge; Anmietrechte; Vormietrechte; Optionsrechte.

Rn 9 Ein Mietvorvertrag (zu Vorverträgen s.a. Vor §§ 145 ff Rn 27 ff sowie Agatsy IMR 19, 217 ff), der va vom ›Rahmenvertrag‹ (BGH NJW-RR 87, 305 [BGH 05.11.1986 - VIII ZR 151/85]), ›Vorverhandlungen‹ und vom ›letter of intent‹ (Vor §§ 145 ff Rn 39) abzugrenzen ist, kommt durch die verbindliche Einigung zustande, einen seinem wesentlichen Inhalt nach bestimmten oder unter Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kündigung des Vermieters.

Rn 15 Die – ggf nur faktische (Ddorf v 26.4.16, 10 U 3/16, juris) – Gebrauchsüberlassung ohne Erlaubnis – oder nach deren wirksamem Widerruf (LG München I ZMR 16, 451) – des Vermieters an einen Dritten stellt grds (wenn kein Fall des § 565 gegeben ist, LG Berlin GE 16, 1579) ein vertragswidriges zur fristlosen Kündigung berechtigendes Verhalten dar (LG Berlin ZK 65 DWW 22, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Durchführung (§ 558a IV 1).

Rn 15 Wird ein Mieterhöhungsverlangen auf einen Mietspiegel iSv §§ 558c, 558d gestützt, muss der Vermieter die vermietete Wohnung 1. in die seines Erachtens zutreffende Kategorie des Mietspiegels (Mietspiegelfeld) einordnen (BGH NJW-RR 21, 1379 Rz 23; NJW 16, 2565 Rz 5), das hinsichtlich Größe, Alter, Wohnlage und Ausstattung nach der Auffassung des Vermieters für die gemiet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Voraussichtlicher Beginn.

Rn 15 Zum Begriff ›Beginn‹ s Rn 7, zum Begriff ›voraussichtlich‹ s Rn 12. Es sind möglichst genaue Angaben zu machen (AG Hamburg-St. Georg ZMR 10, 647, 648), am besten ein Datum und eine Uhrzeit (aA Harsch WuM 13, 578, 579; Hannemann IMR 13, 435, 440). Die Angabe einer Kalenderwoche genügt idR (AG Köln WuM 79, 212), die Angabe eines bloßen Zeitraums mit dem Hinweis, der konk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Räumlicher Umfang, Fälligkeit, Qualität.

Rn 4 Die Verpflichtung betrifft weder gemeinschaftlich von allen Mietern genutzte Gebäudeteile (Waschküche, Treppenhaus etc) noch Kellerräume (LG Darmstadt WuM 87, 315), Balkone und Garagen, es sei denn, dies wäre ausdrücklich und mit längeren Renovierungsintervallen vereinbart. Außenanstrich bleibt Vermietersache (LG Hannover WuM 14, 19), ebenso Beseitigung von Rissen an de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zustimmungserklärung.

Rn 4 Die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung ist eine einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung iSv § 130. Sie muss inhaltlich mit dem Änderungsangebot übereinstimmen. Eine Annahme des Änderungsangebots unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt nach § 150 II grds als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Angebot. Die Zustimmung kann auf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 6 Der Vermieter muss – außer bei einer Pauschalpreisvereinbarung – die entstandenen Kosten berechnen. Berechnung meint Angabe und Addition/Subtraktion. Kostenabweichungen ggü der Modernisierungsankündigung, auch erhebliche, sind unerheblich und, wie § 559 II 2 Nr 2 zeigt, der die Abweichung ausreichend sanktioniert, nicht näher zu erläutern (aA LG Berlin GE 21, 186). Rn 7...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Wohnraum vergleichbarer Beschaffenheit und Lage.

Rn 14 Unter Beschaffenheit sind Zuschnitt (zB Bauweise und Raumaufteilung) und Zustand, zB Baualter oder Instandhaltungsgrad (BGH NZM 24, 235 [BGH 28.11.2023 - VIII ZR 77/23] Rz 17), zu verstehen (LG Berlin GE 07, 1636, 1637). Modernisierte Altbauten sind grds mit dem Jahr der ersten Bezugsfertigkeit anzusetzen (aA LG Berlin GE 07, 1636, 1637: Zeitpunkt der Errichtung). Sie ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 5 Die Betriebskosten (§ 556 Rn 3 ff) müssen sich tatsächlich erhöht haben (Kinne ZMR 01, 873). Vergleichszeitpunkt ist der Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses, wenn die Betriebskostenpauschale seither unverändert geblieben ist (AG Berlin-Neukölln GE 91, 253). Wurde diese bereits erhöht oder ermäßigt, gleichgültig, ob einseitig oder einvernehmlich, ist der Zeitpunkt der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen, Abs 1.

Rn 2 I verlangt mehr als bloße Zweckmäßigkeitserwägungen (BTDrs 16/1780, 35), allerdings auch keine biologische oder physikalische Unverzichtbarkeit (BKG § 8 Rz 11; MüKo/Thüsing § 8 Rz 5). Rn 3 Berufliche Anforderung bezeichnet eine Voraussetzung für die Ausübung der konkreten Tätigkeit. Rn 4 Art der auszuübenden Tätigkeit bestimmt die Tätigkeit insgesamt, also zB Einsatz eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gewerbliche Weitervermietung des (Zwischen-)Mieters.

Rn 4 Gewerbliches Handeln (Drasdo WuM 19, 19 mit Gestaltungsvorschlägen; zum ›Unter(ver-)mietmodell‹ eines Unternehmers LG Berlin ZMR 24, 296) setzt eine geschäftsmäßige, auf Dauer gerichtete Tätigkeit in Gewinnerzielungsabsicht oder doch jedenfalls in eigenem wirtschaftlichem Interesse voraus (BGH NJW 96, 2862 [BGH 03.07.1996 - VIII ZR 278/95], BayObLG NJW-RR 96, 73 [BayObL...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unternehmerischer Verein.

Rn 4 Bei einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Rn 3) ist der Verein unternehmerisch, wenn er als Anbieter (und nicht nur als Nachfrager) von Waren und/oder Dienstleistungen an einem äußeren Markt tätig wird. Gewinnerzielungsabsicht oder kaufmännische Tätigkeit werden dabei nicht vorausgesetzt (KG NZG 16, 1155; BeckOK/Schöpflin Rz 108) Der BGH rechnet dem Verein die wirtsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bestimmung.

Rn 1 Jeder Verein muss einen Sitz haben, der bedeutsam ist für Behördenzuständigkeiten (§§ 21, 22, 45 III, 55), den allg Gerichtsstand (§ 17 ZPO) sowie die Eigenschaft als inländischer oder ausländischer Verein. Grds wählt der Verein seinen Sitz frei durch Satzungsbestimmung (§ 57 I), sog Satzungssitz. Ein fiktiver Sitz soll zulässig sein (BayObLG NJW-RR 88, 96 [BayObLG 23.0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele nach hM.

Rn 20 §§ 47, 48, 71 GEG, angeordneter Einbau von Kaltwasserzählern (BGH NJW 09, 839 [BGH 17.12.2008 - VIII ZR 41/08; VIII ZR 84/08] Rz 15), der Einbau von Rauchwarnmeldern (s.a. BGH NJW 15, 2487 [BGH 17.06.2015 - VIII ZR 290/14] Rz 11), angeordnete Auswechslung von Heizkörperventilen (LG Berlin ZMR 86, 444), die angeordnete Installation für Probenahmestellen aufgrund der Tri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Privilegierter Personenkreis.

Rn 18 Eigenbedarf (BerlVerfGH ZMR 14, 861) kann der Vermieter für sich geltend machen, wenn er die Räume selbst beziehen oder tw als Büro nutzen will (LG Berlin WuM 89, 300). Eigenbedarf wird verneint, wenn die gekündigte Wohnung überwiegend zu geschäftlichen und nur gelegentlich zu Wohnzwecken genutzt werden soll (AG Osnabrück WuM 89, 300). Bei einer Vermietermehrheit genüg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wirksamkeit der Vereinbarung.

Rn 3 Die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts zwischen Vermieter und Mieter hängt davon ab, ab welchem Zeitpunkt der Mieter positive Kenntnis über den Eigentumswechsel erhält. Beim Rechtsgeschäft vor dem Eigentumsübergang ist es ggü dem Erwerber wirksam wegen der Miete für den laufenden Kalendermonat, in welchem der Mieter von dem Eigentumsübergang positive Kenntnis erlangt hat, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verstöße.

Rn 15 Kündigt der Vermieter eine Erhaltungsmaßnahme nicht oder nicht iSv § 555a II ordnungsmäßig an, entfällt – ggf tw – die Duldungspflicht (LG Berlin ZMR 19, 275; AG Köln WuM 15, 669). Dies soll zB der Fall sein, wenn der Vermieter eine Mitwirkungspflicht behauptet (LG Berlin ZMR 19, 275). Stellungnahme. Dem ist nicht zuzustimmen. Die Ankündigung ist ausreichend, der Vermi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 19 Die Sicherheit ist zurückzugeben oder zu verwerten (Lützenkirchen MDR 19, 257; LG Halle NZM 08, 685: wenn Forderung unstr, rechtskräftig festgestellt oder evident begründet ist, BGH ZMR 19, 759, Karlsr ZMR 09, 120 u Hamm ZMR 16, 619: auch wenn die Forderung streitig ist, LG Hambg ZMR 17, 164). Grds ist die Kaution zurückzugeben (zur Verjährung des Mieteranspruchs nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Streitigkeit über das Anordnungsrecht gem § 650b.

Rn 4 Eine Streitigkeit iS der Vorschrift setzt keinen konkreten Anspruch voraus. Vielmehr sollte der Begriff unter den des ›streitigen Rechtsverhältnisses‹ iSv § 940 ZPO subsumiert und wie dort üblich weit ausgelegt werden (vgl PG/Fischer § 940 Rz 2 mwN). Das entspricht auch der Vorstellung des Gesetzgebers (vgl BTDrs 18/11437, S 44: auch mit dem Anordnungsrecht im Zusammenh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Zeitraum zwischen zwei Staffeln (§ 557 II 1).

Rn 5 Gem § 557a II 1 muss jede ›Staffel‹ (= der Zeitraum zwischen zwei Mieten) mindestens ein Jahr betragen, kann aber auch länger sein oder wechseln (Mersson ZMR 02, 732). Bsp 1.1 bis 31.12. Diese Mindestzeit ist nach hM eine absolute Grenze. Die gesamte Staffelmietvereinbarung soll daher nach § 557a IV nichtig sein, wenn auch nur eine der vorgesehenen Staffeln kürzer ist, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die Kaution während des Mietverhältnisses.

Rn 18 Der Mieter darf auf die Kaution nicht einseitig zugreifen, er kann sie weder zurückverlangen noch gg Ansprüche des Vermieters aufrechnen. Es besteht nur ein durch das Vertragsende aufschiebend bedingter Rückzahlungsanspruch. Nach Kündigung darf der Mieter die Kaution nicht ›abwohnen‹ (LG München I WuM 96, 541). Wenn der Vermieter in Vermögensverfall gerät ist der Miete...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / L. Pflichten des Vermieters; Ansprüche des Mieters.

Rn 16 Für Ansprüche des Mieters sind der Eigentumsübergang und die Fälligkeit der Ansprüche maßgebend. Alle vor Eigentumsübergang bereits fälligen Ansprüche (zur Kaution vgl BGH ZMR 07, 529; zum Mieterdarlehen LG Berlin ZfIR 10, 813, wegen Verletzung von Verkehrspflichten LG Berlin GE 18, 642) sind gg den ursprünglichen Vermieter zu richten, während der Erwerber für die zeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Des Mieters.

Rn 150 Verstößt der Mieter gg eine von ihm geschuldete Erhaltungspflicht, hat der Vermieter neben dem Erfüllungsanspruch einen Schadensersatzanspruch nach §§ 280 ff und ggf das Recht auf Ersatzvornahme (LG Berlin NZM 04, 655). Bei einem laufenden Mietverhältnis gebührt dem Vermieter ein Kostenvorschuss (BGH NJW-RR 90, 1231; s.a. LG Berlin NJW-RR 96, 523 [LG Berlin 02.11.1995...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Leistungs- und Abflussprinzip.

Rn 44 Die auf den Abrechnungszeitraum (Rn 42) entfallenden Kosten können nach verschiedenen ›Prinzipien‹ ermittelt werden: Nach dem Leistungsprinzip (auch Zeitabgrenzungs- oder Verbrauchsprinzip genannt) sind diejenigen Kosten abzurechnen, die für den jeweiligen Abrechnungszeitraum angefallen sind (LG Berlin ZMR 19, 492, 493). Nach dem sog Abflussprinzip (auch Abrechnung nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Nachhaltig.

Rn 8 Nachhaltig ist eine Einsparung, wenn überhaupt irgendeine messbare Einsparung erzielt wird und diese dauerhaft ist (BGH NZM 04, 252; ZMR 02, 503, 504; BTDrs 17/10485, 24). Der Begriff ist zeitlich, nicht quantitativ zu verstehen (LG Berlin GE 21, 883). Eine Mindestgröße ist nicht erforderlich (BGH ZMR 02, 503, 504; BTDrs 17/10485, 24; aA LG Berlin ZMR 21, 971).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verstöße.

Rn 13 Verstößt der Vermieter gg § 556d I, kann der Mieter die nach einer Rüge (§ 556g Rn 15) fälligen Mieten nach §§ 812 ff zurückverlangen (§ 556g Rn 3 ff). § 556d I soll außerdem ein Schutzgesetz iSv § 823 II sein (LG Berlin IMR 22, 133; WuM 18, 575, 576) und zB Anspruchsgrundlage für die Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten sein können (LG Berlin IMR 22...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Die Vorschrift ersetzt den bisherigen § 565 II, III für Wohnraummietverhältnisse. Seit 1.9.01 gibt es die asymmetrischen Kündigungsfristen. Hiermit soll die Mobilität des Mieters erhöht werden. Es seien Fälle zu berücksichtigen, in denen der Mieter gezwungen sei, seine Wohnung kurzfristig aufzugeben, weil er zB seinen Arbeitsplatz wechseln oder aus gesundheitlichen Grün...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rechtsfolge.

Rn 29 Nach § 558b II 1 wird mit dem Zugang der Nachholung oder Nachbesserung des Mieterhöhungsverlangens grds eine vollständig neue Zustimmungsfrist in Gang gesetzt (BGH NJW 09, 1737 [BGH 01.04.2009 - VIII ZR 179/08]). Wenn der Vermieter bei abweichender Mitspiegelstruktur (§ 558a Rn 18) die Höhe der Betriebskosten erst im Prozess benennt, gilt die Sperrfrist (§ 558 Rn 5) im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gegenstand der Teilkündigung.

Rn 2 Als Räume, die dem Teilkündigungsrecht nach § 573b unterliegen, kommen in Betracht die nicht zum Wohnen – maßgeblich ist die Mietvertragsabrede, nicht das Öffentliche Baurecht – bestimmten Nebenräume eines Gebäudes oder Teile eines Grundstücks (zum Garten: VerfGH Berlin ZMR 10, 173; verneint für Garage LG Bamberg v 6.10.17 – 3 S 56/16). Typischerweise fallen hierunter a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelheiten.

Rn 2 Für die notwendige ggf durch Auslegung gewonnene (KG NZG 22, 1068 [KG Berlin 21.04.2022 - 22 W 12/22]) satzungsgemäße Grundlage genügt es, wenn die Satzung Geschäftskreise vorsieht, die einen besonderen Vertreter erfordern (zB bestimmte Vereinsabteilungen, einzelne Projekte, BeckOK/Schöpflin Rz 4, wirtschaftliche, verwaltungsmäßige und personelle Angelegenheiten, Münche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zwangsverwalter.

Rn 84 Der Zwangsverwalter rückt nach § 152 ZVG in die Pflichten des Vermieters ein (Schlesw NJOZ 19, 1397 Rz 37). Er muss auch solche Abrechnungszeiträume abrechnen, die vor seiner Bestellung liegen, sofern eine etwaige Nachforderung von der als Beschlagnahme geltenden Anordnung der Zwangsverwaltung erfasst wird (BGH NJW 06, 2626 [BGH 03.05.2006 - VIII ZR 168/05] Rz 6; 03, 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 137 Der Umfang der Gebrauchserhaltungspflicht richtet sich nach dem Ist-Zustand der Mietsache bei Vertragsschluss sowie danach, was die Parteien als vertragsgemäß vereinbart haben (dazu ausf Rn 116 ff). Der Vermieter schuldet nicht die Beseitigung von Mängelsymptomen (zB Schimmel, Feuchtigkeit etc), sondern Beseitigung der zu den Mängeln führenden Ursachen, jedenfalls sow...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 53. Patronatserklärung (Abs 2).

Rn 52 Bei Patronatserklärungen – einem einseitigen Leistungsversprechen (s Vor §§ 765 BGB Rn 56–60), auf das ROM I nach dem weiten unionsrechtlichen Vertragsbegriff anzuwenden ist (Art 1 Rn 6) – gilt das Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort (Art 19) der erklärenden Muttergesellschaft (vgl Staud/Magnus Art 4 Rz 432; Ferrari/Ferrari Art 4 Rz 154; Rauscher/Thorn Art 4 Rz 117; v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gläubiger.

Rn 2 Als Gläubiger muss der Inhaber der gesicherten Forderung eingetragen werden, mit dem die Einigung (§ 873) über die Hypothekenbestellung erfolgt ist. Auch bei einer Zwangshypothek muss der Gläubiger anhand des Titels identifizierbar sein (München NJW 17, 2420 [OLG München 03.05.2017 - 34 Wx 153/17]); es ist derjenige einzutragen, der im Vollstreckungstitel als Vollstreck...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Insolvenz des Bürgen.

Rn 49 Der Gläubiger kann am Insolvenzverfahren des selbstschuldnerischen Bürgen (§ 773 I Nr 1) – das für diesen zur Schuldbefreiung führen kann (s.o. Rn 7) – nach §§ 38, 41 InsO teilnehmen, auch wenn die Hauptforderung noch nicht fällig ist. Steht dem Bürgen hingegen die Einrede der Vorausklage zu, wird die Bürgschaftsforderung nach §§ 41, 191 InsO als aufschiebend bedingter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Aufrechnung gg Mietforderung.

Rn 2 Die Gegenforderungen des Mieters müssen nicht auf dem Mietverhältnis beruhen (LG Berlin WuM 92, 439 [LG Berlin 17.02.1992 - 61 S 249/91]). Dagegen muss es sich bei der Forderung, gg die der Mieter aufrechnen möchte, um eine Mietforderung des Erwerbers aus dem Mietverhältnis handeln. § 566d perpetuiert eine entstandene Aufrechnungslage; zur Mietpreisbremse Gnisa DRiZ 15,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zeitpunkt (Abrechnungszeitraum).

Rn 42 Nach § 556 III 1 ist ›jährlich‹ abzurechnen (Abrechnungszeitraum/Abrechnungsperiode); s für den preisgebundenen Wohnraum § 20 III 2 NMV 1970. Der Abrechnungszeitraum darf ein Jahr nicht überschreiten (BGH NZM 08, 520 Rz 10). § 556 III 1 schreibt nicht vor, welcher jährliche Zeitraum der Abrechnung zugrunde zu legen ist (BGH NZM 08, 520 Rz 10). In Betracht kommen etwa d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Konkludenter Ausschluss.

Rn 12 Ein Ausschluss kann sich gem § 557 III Hs 2 Alt 2 auch aus den Umständen ergeben (BGH ZMR 04, 408, 409; Sternel FS Blank, 421, 431). Um das zu ermitteln, bedarf es einer umfassenden Auslegung des gesamten Vertrags einschl der außerhalb des Vertrags liegenden Umstände (BGH ZMR 04, 408, 409). Für die Auslegung kommt es entscheidend auf die konkrete Ausgestaltung des Vert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Betriebskostenanteil.

Rn 20 Der im Mietspiegel enthaltenen Netto-Kaltmiete sind die Betriebskosten hinzuzurechnen, die der Vermieter aktuell, also zum Zeitpunkt der Abgabe des Mieterhöhungsverlangens, im Außenverhältnis zu tragen hat (BGH NJW 08, 848; 07, 2626). Der auf die Wohnung tatsächlich entfallende Betriebskostenanteil ist der zuletzt feststellbare Betriebskostenanteil (BGH NJW 07, 2626 [B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mieterhöhung nach § 558 oder § 559.

Rn 2 Voraussetzung ist der Zugang einer Mieterhöhungserklärung gem § 558 I 1 (§ 558a Rn 2) oder § 559 (§ 559b Rn 2). Eine Erklärung nach § 557b III oder gem § 560 I 1, IV ist hingegen bedeutungslos. Das Kündigungsrecht besteht nach Sinn und Zweck nicht, wenn das Erhöhungsverlangen unwirksam ist (aA hM vgl LG Gießen WuM 00, 423 [LG Gießen 02.09.1998 - 1 S 529/97]; LG Berlin G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Unzumutbarkeit.

Rn 12 Ist dem ArbG die Annahme der Leistung unzumutbar, so gerät er nicht in Annahmeverzug, insb wenn bei Weiterbeschäftigung Gefahr für wichtige Rechtsgüter des ArbG oder anderer ArbN droht (BAG NZA 88, 465), der ArbN dem ArbG also zB nach dem Leben trachtet, der Erzieher einer Kindertagesstätte Kinder sexuell missbraucht (LAG Berlin NZA-RR 96, 284 [LAG Berlin 29.11.1995 - ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Andere Formen der selbstständigen Gebrauchsüberlassung.

Rn 4 Hierzu zählen alle auf Dauer angelegten Überlassungen des Mietobjekts an einen Dritten oder zumindest die partielle Überlassung zum selbstständigen Mit- und Mietgebrauch (LG Berlin ZMR 18, 930). Zur entgeltlichen Überlassung einer zuvor über ›airbnb‹ angebotenen Mietwohnung an Touristen vgl LG Berlin ZMR 15, 303. Rechtlich fällt unter die Gesamtüberlassung auch die echt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Entscheidung der Ausländerbehörde.

Rn 5 Für den zweiten Abschnitt ist die Ausländerbehörde zuständig (§ 85a I AufenthG). Deren Prüfungskompetenz besteht nicht ohne vorherige Aussetzungsentscheidung und ist auch nicht auf deren Rechtmäßigkeit gerichtet (VG Düsseldorf FamRZ 19, 708; VG Berlin FamRZ 20, 505), sondern bezieht sich auf die eigene Feststellung einer missbräuchlichen Anerkennung (BayVGH NZFam 21, 10...mehr