Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 15.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 22.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 16.3 Technisches Regelwerk

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 3.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 5.3 Technisches Regelwerk

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 21.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 16.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 30.1 International

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Integrationsamt / 9 Präventionsverfahren

Bei erkennbaren personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits-, Dienst- und Ausbildungsverhältnis, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses führen können, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Schwierigkeiten und alle in Betracht kommenden inner- und außerbetrieblichen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung mit den innerbetrieblichen Funktionsträgern...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auswirkungen einer Fortbild... / 1.4 Outplacement-Beratung

Auch Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder auf seine Veranlassung von einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung (sog. "Outplacement"-Beratung, "Newplacement"-Beratung) für ausscheidende Arbeitnehmer bleiben steuerfrei.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.13 Mitarbeiter von Abgeordneten und Parlamentsfraktionen

Die Befristung der Arbeitsverhältnisse wissenschaftlicher Mitarbeiter von Abgeordneten und Parlamentsfraktionen kann zur Sicherung der verfassungsrechtlich geschützten Unabhängigkeit der freien Mandatsausübung sachlich gerechtfertigt sein. Nach Auffassung des BAG ergibt sich dieser besondere sachliche Befristungsgrund aus der verfassungsrechtlichen Rechtsstellung der Abgeordn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.1.2 Individualrechtliche Schranken

Neben den gesetzlichen Vorschriften können die Schranken des Direktionsrechtes auch individualrechtlicher Natur sein, d. h. sich aus Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben. Hier muss insbesondere der Arbeitsvertrag betrachtet werden. Ggf. werden etwaige Maßnahmen des Unternehmens ausgeschlossen. Ist dies der Fall, kann von dieser arbeitsvertragliche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.1 Unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Von den unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben sind zunächst einige Positionen hervorzuheben, die erst nachträglich in die Anlage EÜR eingefügt wurden, daher aus der Sicht der Finanzverwaltung wohl von besonderer Bedeutung sein dürften: Zeile 46: Erhaltungsaufwendungen, ausgenommen Aufwendungen für Gebäude (Zeile 40), für Kraftfahrzeuge (Zeile 67) und für EDV (Zeile 48), s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 3.1 Freie Unternehmensentscheidung

Im Grundsatz kann ein Unternehmen seine Beiträge zum Klima- und Umweltziele frei umsetzen. Der betriebliche Umweltschutz ist zwar mit dem Betriebsrat zu diskutieren. §§ 88 Nr. 1a, 89 BetrVG sind jedoch nicht als Mitbestimmung, sondern als Beratungs- und Unterrichtungsrechte ausgestaltet. § 88 Nr. 1a BetrVG hat Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes ausdrücklich benannt. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.1 Bei Aufgabe oder Nichtantritt einer Beschäftigung

Rz. 46 Ein wichtiger Grund für die Aufgabe einer Beschäftigung oder den Nichtantritt einer Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung unzumutbar ist.[1] Allein, dass das neue Beschäftigungsverhältnis ein Leiharbeitsverhältnis ist, ist kein wichtiger Grund für den Nichtantritt einer Beschäftigung.[2] Unabhängig davon, um was für ein Arbeitsverhältnis es sich handelt, gil...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.3.1 Umfang der Beratung

Rz. 15 Das Jugendamt soll den Elternteil zusammen mit der Belehrung beraten (§ 51 Abs. 2 Satz 1). Die frühere Fassung, die zwingend eine Beratung vorsah, wurde durch eine Soll-Bestimmung ersetzt. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Kinder, die zur Adoption vorgesehen sind, häufig bereits zuvor nicht mehr bei den Eltern in der Herkunftsfamilie, sondern in einer Ein...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.4.2 Beratung nach § 1747 Abs. 1 BGB

Rz. 19 Das Jugendamt hat den Vater bei der Wahrnehmung seiner Rechte nach § 1747 Abs. 1 und 3 BGB zu beraten. Nach § 1747 Abs. 1 BGB ist die Einwilligung des Vaters (Satz 1) oder des Vaterschaftsprätendenten (Satz 2) zur Annahme des Kindes erforderlich. Das Jugendamt hat den Vater darüber zu informieren. Den Vaterschaftsprätendenten wird es ferner auf die Möglichkeit der Gla...mehr

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Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 2.1 Beratung durch eine erfahrene Fachkraft

Rz. 2 Abs. 1 regelt einen Anspruch auf Beratung, wobei der Gesetzgeber den Kreis der Anspruchsberechtigten wohl bewusst weit gefasst und grob umrissen hat. Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, sind in den unterschiedlichsten Bereichen tätig. Gemeint sind nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/6256 S. 39) auch die außerhalb des Systems der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.4 Beratung des nicht mit der Kindesmutter verheirateten Vaters

2.4.1 Der zu beratende Vater Rz. 18 Gemäß Abs. 3 hat das Jugendamt den nicht mit der Kindesmutter verheirateten Vater zu beraten, wenn den nicht miteinander verheirateten Eltern die elterliche Sorge nicht gemeinsam zusteht. Damit ist zum einen der nicht sorgeberechtigte Vater gemeint, der nach § 1592 BGB zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet war (Nr. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 3.4.3 2.4.3 Beratung nach § 1747 Abs. 3 BGB

Rz. 20 Gemäß § 1747 Abs. 3 BGB kann der Vater die Einwilligung zur Annahme des Kindes bereits vor der Geburt erteilen (Nr. 1). Die Belehrung darüber (falls sie bereits vor der Geburt erfolgt) muss auch die Information umfassen, dass die Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft (§ 1594 BGB) und die Zustimmungserklärung der Mutter (§ 1595 BGB) ebenfalls bereits vor der G...mehr

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Jung, SGB VIII § 21 Unterst... / 2.2 Anspruch auf Beratung und Unterstützung

Rz. 5 Der Anspruch der Personensorgeberechtigten bezieht sich zunächst auf ihre Beratung, d. h. auf die Benennung geeigneter Einrichtungen zur Unterbringung des Kindes sowie Erläuterungen zur Finanzierung dieser Maßnahme. Eine umfassende Beratung sollte außerdem andere Wege als die Unterbringung mit einbeziehen. Bei der Entscheidung für eine Unterbringung besteht darüber hina...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 51 gilt seit dem 19.5.2013 i. d. F. des Art. 5 Nr. 4 des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern v. 16.4.2013 (BGBl. I S. 795). Die Vorschrift galt seit dem 1.9.2009 bis zum 18.5.2013 i. d. F. des Art. 105 Nr. 4 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilli...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.2 Leichte Sprache – Anspruch auf Beratung nach Satz 2

Rz. 13 Durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein neuer Satz 2 eingefügt, der einen Anspruch auf verständliche, nachvollziehbare und wahrnehmbare Beratung und Aufklärung schafft; der Gesetzgeber hat damit das Paradigma der "leichten Sprache" im Jugendh...mehr

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Jung, SGB VIII § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 5 des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2975) mit Wirkung zum 1.1.2012 eingeführt. Sie enthält anknüpfend an die Diskussion am Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch" Regelungen zur weiteren Qualifizierung des...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.1 Voraussetzungen, Rechtsfolge, Beratung und Hinweis nach Satz 1

Rz. 8 Der Anwendungsbereich des § 36 erstreckt sich auf die Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. und auf die Eingliederungshilfe nach § 35a. Ein Hilfeplanungsverfahren muss auch bei der Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 durchgeführt werden. Dies ergibt sich aus der ausdrücklichen Verweisung in § 41 Abs. 2 auf § 36. Die Voraussetzungen einer dieser Vorschriften muss vorlie...mehr

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Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 1 Allgemeines

Rz. 1b Während der Schutzauftrag nach § 8a an das Jugendamt gerichtet ist, erweitert § 8b den Adressatenkreis und bezieht alle Personen ein, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen. Die Vorschrift regelt in Abs. 1 einen Anspruch dieser Personen auf Beratung durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe. Abs. 2 regelt einen Anspruch der Einrichtungsträger a...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.3.2 Wegfall der Beratungspflicht

Rz. 16 Absatz 2 Satz 2 umschreibt exemplarisch, nicht abschließend eine Situation, in der es einer Beratung des Elternteils nicht (mehr) bedarf. Es handelt sich um die Voraussetzungen, die in § 1632 Abs. 4 BGB deckungsgleich formuliert sind und die eine Verbleibeanordnung durch das Familiengericht rechtfertigen. Die gegenüber dem Wortlaut der letztgenannten Vorschrift präzis...mehr

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Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beratung durch eine erfahrene Fachkraft Rz. 2 Abs. 1 regelt einen Anspruch auf Beratung, wobei der Gesetzgeber den Kreis der Anspruchsberechtigten wohl bewusst weit gefasst und grob umrissen hat. Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, sind in den unterschiedlichsten Bereichen tätig. Gemeint sind nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/6256...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.4.5 Verfahren

Rz. 22 Etwaige Mängel der zwingend vorgesehenen Belehrung oder Beratung können zwar mitunter eine Amtspflichtverletzung darstellen und im Einzelfall u. U. sogar Amtshaftungsansprüche nach sich ziehen. Sie führen allerdings nicht allein schon deswegen ohne Weiteres zur Rechtswidrigkeit des Ersetzungsverfahrens. Ist nach Ersetzung der Einwilligung bereits der Beschluss des Fam...mehr

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Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 2.2 Beratungsanspruch der Einrichtungsträger

Rz. 3 Abs. 2 richtet sich an die Träger von Einrichtungen nach § 45a im Anwendungsbereich des Erlaubnisvorbehalts nach § 45, in denen sich Kinder regelmäßig ganztägig oder für einen Teil des Tages aufhalten. Dazu gehören Kindertageseinrichtungen, Schülerheime, Jugendherbergen, Jugendfreizeitstätten, Jugendbildungsstätten und Schullandheime. Ihnen und den nach §§ 12, 18 bis 2...mehr

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Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 2.3 Berücksichtigung der speziellen Schutzbedürfnisse

Rz. 4 Abs. 3 stellt klar, dass sowohl bei der fachlichen Beratung nach Abs. 1 bei Gefährdungseinschätzung von Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, als auch bei der konzeptionellen Beratung von Einrichtungsträgern nach Abs. 2 über fachliche Handlungsleitlinien zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt sowie zu Beteiligungs- und...mehr

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Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 5 des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2975) mit Wirkung zum 1.1.2012 eingeführt. Sie enthält anknüpfend an die Diskussion am Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch" Regelungen zur weiteren Qualifizierung des Kinderschutzes. Ab...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.4.1 Der zu beratende Vater

Rz. 18 Gemäß Abs. 3 hat das Jugendamt den nicht mit der Kindesmutter verheirateten Vater zu beraten, wenn den nicht miteinander verheirateten Eltern die elterliche Sorge nicht gemeinsam zusteht. Damit ist zum einen der nicht sorgeberechtigte Vater gemeint, der nach § 1592 BGB zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet war (Nr. 1), der die Vaterschaft aner...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind, also in Verfahren zur Minderjährigenadoption, gehört gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 7 zu den "anderen" Aufgaben der Jugendhilfe. Abs. 1 regelt das in § 1748 Abs. 2 Satz 1 BGB vorgesehene Erfordernis der Belehrung eines Elternteils über die Möglichkeit der Ersetzung der Einwilligung im Adoptionsverfahren und die dabei ...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.4.4 Wegfall der Beratungspflicht

Rz. 21 Auch die Beratungspflicht gegenüber dem Kindesvater entfällt in bestimmten Fällen. Dies gilt zunächst für den Fall, dass der Vater nicht festgestellt ist und die Mutter nicht bereit ist, ihn zu benennen. Der Gesetzgeber hat mit der Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft bewusst die zuvor bestehende Kompetenz des Jugendamtes, von Amts wegen den Vater des Kindes z...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 51 gilt seit dem 19.5.2013 i. d. F. des Art. 5 Nr. 4 des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern v. 16.4.2013 (BGBl. I S. 795). Die Vorschrift galt seit dem 1.9.2009 bis zum 18.5.2013 i. d. F. des Art. 105 Nr. 4 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.1.1 Einwilligungserfordernis

Rz. 3 Gemäß § 1747 Abs. 1 Satz 1 BGB ist zur Annahme eines Kindes die Einwilligung der Eltern und gemäß § 1746 Abs. 1 Satz 1 BGB die Einwilligung des Kindes erforderlich. Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann gemäß § 1746 Abs. 1 Satz 2 BGB nur sein gesetzlicher Vertreter die Einwilligung erteilen. Gemäß § 1750 Abs. 1 Satz 1 BGB ist die Ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 3 Literatur

Rz. 5 Deimel/Pudelko, Die Beratung der Kinderschutzkraft im Gesundheitswesen nach § 8b SGB VIII und § 4 KKG – Schlaglichter einer qualitativen Studie in Nordrhein-Westfalen, JAmt 2018, 540; Deutscher Kinderschutzbund, Zehn Empfehlungen zur Ausgestaltung der Rolle der Kinderschutzfachkraft nach den §§ 8a Abs. 4, 8b Abs. 1 SGB VIII und § 4 KKG, ZKJ 2013, 115; DIJuF, Rechtsgutach...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Die Ersetzung der Einwilligung der Eltern 2.1.1 Einwilligungserfordernis Rz. 3 Gemäß § 1747 Abs. 1 Satz 1 BGB ist zur Annahme eines Kindes die Einwilligung der Eltern und gemäß § 1746 Abs. 1 Satz 1 BGB die Einwilligung des Kindes erforderlich. Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann gemäß § 1746 Abs. 1 Satz 2 BGB nur sein gesetzlicher Vert...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.1 Die Ersetzung der Einwilligung der Eltern

2.1.1 Einwilligungserfordernis Rz. 3 Gemäß § 1747 Abs. 1 Satz 1 BGB ist zur Annahme eines Kindes die Einwilligung der Eltern und gemäß § 1746 Abs. 1 Satz 1 BGB die Einwilligung des Kindes erforderlich. Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann gemäß § 1746 Abs. 1 Satz 2 BGB nur sein gesetzlicher Vertreter die Einwilligung erteilen. Gemäß § 1750...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.2 Belehrungspflichten des Jugendamtes

2.2.1 Anlass zur Belehrung Rz. 8 Gemäß Abs. 1 Satz 1 hat das Jugendamt im Ersetzungsverfahren die nach § 1748 Abs. 2 Satz 1 BGB vorgeschriebene Belehrung vorzunehmen. Nach letzterer Vorschrift darf wegen Gleichgültigkeit (§ 1748 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB), die nicht zugleich eine anhaltende gröbliche Pflichtverletzung (§ 1748 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB) darstellt, die Einwilligu...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.1.3 Ersetzungsverfahren

Rz. 7 Das Ersetzungsverfahren gehört gemäß § 186 Nr. 2 FamFG zu den Adoptionssachen. Das Familiengericht entscheidet über den Ersetzungsantrag unter Beteiligung des Jugendamtes und dessen Anhörung (§§ 188, 194 FamFG) in einem Zwischenverfahren. Es führt dazu die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durch und erhebt die geeignet erscheinenden Beweise.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.3 Beratungspflichten des Jugendamtes

2.3.1 Umfang der Beratung Rz. 15 Das Jugendamt soll den Elternteil zusammen mit der Belehrung beraten (§ 51 Abs. 2 Satz 1). Die frühere Fassung, die zwingend eine Beratung vorsah, wurde durch eine Soll-Bestimmung ersetzt. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Kinder, die zur Adoption vorgesehen sind, häufig bereits zuvor nicht mehr bei den Eltern in der Herkunftsfami...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.1.2 Ersetzung der Einwilligung

Rz. 4 Die Ersetzung der Einwilligung in die Annahme als Kind ist der weitestgehende Eingriff in das in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Elternrecht. Daher sind die Voraussetzungen für die Ersetzung in § 1748 BGB abschließend geregelt. Das BVerfG hat die Regelungen für verfassungsmäßig erachtet (BVerfG, Entscheidung v. 29.7.1968, 1 BvL 20/63, 1 BvL 31/66 zu § 1748 Abs. 3 BG...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.2.1.3 Unverhältnismäßiger Nachteil

Rz. 11 Die Gleichgültigkeit führt nur dann zur Ersetzung, wenn das Unterbleiben der Adoption dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde (§ 1748 Abs. 1 Satz 1 BGB). Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der voll gerichtlich überprüfbar ist. Dabei ist eine umfassende Abwägung der Eltern- und Kinderinteressen erforderlich. Der Nachteil, den das Unte...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.2.1.1 Gleichgültiges Verhalten

Rz. 9 Gleichgültig verhält sich ein Elternteil dann, wenn er gegenüber dem Kind und seiner Entwicklung gänzlich teilnahmslos ist. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn er zu dem Kind über einen längeren Zeitraum hinweg keinen Kontakt pflegt, wenn ihn das Kind und dessen Schicksal nicht interessieren oder wenn er es an einer persönlichen Zuwendung völlig fehlen lässt (B...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 3 Literatur

Rz. 23 Binschus, Adoptions- und Namensrecht: Neue Regelungen und Rechtsprechung, ZfJ 2002, 109; Deutsches Institut für Vormundschaftswesen, Vorrangstellung des nichtehelichen Vaters im Adoptionsverfahren nach § 1747 II, III BGB – Einfluss einer zuvor gescheiterten Ehelichkeitserklärung, DAVorm 1995, 208; Coester-Waltjen, Statusrechtliche Folgen der Stärkung der Rechte der nic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.2.1 Anlass zur Belehrung

Rz. 8 Gemäß Abs. 1 Satz 1 hat das Jugendamt im Ersetzungsverfahren die nach § 1748 Abs. 2 Satz 1 BGB vorgeschriebene Belehrung vorzunehmen. Nach letzterer Vorschrift darf wegen Gleichgültigkeit (§ 1748 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB), die nicht zugleich eine anhaltende gröbliche Pflichtverletzung (§ 1748 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB) darstellt, die Einwilligung nicht ersetzt werden, b...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.2.2 Inhalt und Form der Belehrung

Rz. 12 Die Belehrung muss zur Möglichkeit der Ersetzung der Einwilligung erfolgen. Mithin ist dem Elternteil, dessen Einwilligung ersetzt werden soll, zu erläutern, dass ein Verfahren zur Annahme des Kindes in Gang gesetzt wurde und dass beabsichtigt ist, seine dafür erforderliche Einwilligung zu ersetzen. Die Belehrung soll ihm ferner verdeutlichen, warum sein bisheriges Ve...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.2.1.2 Keine gröbliche Pflichtverletzung

Rz. 10 Die Belehrungs- und Beratungspflicht des Jugendamtes besteht nur dann, wenn die Gleichgültigkeit nicht zugleich eine anhaltende gröbliche Pflichtverletzung darstellt (§ 51 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1748 Abs. 2 Satz 1 BGB). Die Nichtzahlung von Unterhalt allein begründet keine gröbliche Pflichtverletzung. Es müssen erschwerende Umstände hinzutreten, etwa wenn das Kind i...mehr