Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragspflicht

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.2 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft (Nr. 2)

Rz. 12 Die Regelung über das Ende der freiwilligen Mitgliedschaft durch den Beginn einer Pflichtmitgliedschaft beinhaltet nicht das Ende der Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse an sich, sondern ist eine Regelung über das Rangverhältnis von freiwilliger Mitgliedschaft und Pflichtmitgliedschaft (BT-Drs. 11/2237 S. 217). Die nach dem Recht der RVO vorhanden gewesene Möglichke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prämienrückvergütung bei geringer Unfallbelastung

Begriff Steuer- und beitragspflichtig sind auch Prämienrückvergütungen wegen geringer Unfallbelastung, die dem Arbeitgeber von Versicherungsunternehmen (z. B. Berufsgenossenschaften) gewährt werden und die dieser an diejenigen Arbeitnehmer weitergibt, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums weder einen Unfall verschuldet noch einen selbstverschuldeten Unfall erlitten haben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Retention-Bonus

Begriff Unter einem Retention-Bonus versteht man eine Zahlung an einen Mitarbeiter, um diesen dazu zu bewegen, im Unternehmen zu bleiben. Der Retention-Bonus wird deshalb auch Treuebonus, Halteprämie oder Bleibeprämie genannt. Arbeitgeber setzen den Retention-Bonus vor allem ein, um qualifizierte Fachkräfte nicht zu verlieren. Üblicherweise erfolgt die Auszahlung der Prämie,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prämie zur Personalgewinnung

Begriff Qualifiziertes Personal zu finden kann für Arbeitgeber eine Herausforderung darstellen. Unternehmen setzen vermehrt auf Mitarbeiterempfehlungsprogramme. Bei diesen werden Mitarbeiter mit einer Prämie dafür belohnt, dass aufgrund ihrer Empfehlung ein geeigneter Bewerber eingestellt werden kann. Die gezahlte Prämie ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Gesetze,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Signing Fee

Begriff Die Signing Fee – auch bekannt unter den Bezeichnungen Unterschriftsprämie, Wechselprämie oder Willkommensprämie – funktioniert im Prinzip wie das Handgeld. Der zukünftige Mitarbeiter oder Auszubildende erhält diese Prämie, wenn er seine Unterschrift unter den Arbeitsvertrag bzw. Ausbildungsvertrag setzt. Angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels versuchen Unterne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handgeld

Begriff Unter Handgeld ist ein Geldbetrag zu verstehen, der einem zukünftigen Mitarbeiter bei Abschluss des Arbeitsvertrags gezahlt wird oder um betriebsangehörige Mitarbeiter zu einer Vertragsverlängerung zu motivieren. Bei einer mündlichen Zusage kann bereits ein Handgeld fließen. Insbesondere im Profifußball wird zum Vertragsabschluss oder dessen Verlängerung ein Handgeld...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prämie für unfallfreies Fahren

Begriff Wird dem Arbeitnehmer ein betriebliches Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt, zahlt grundsätzlich der Arbeitgeber die Kfz-Versicherungsprämie. Die Beitragshöhe richtet sich unter anderem nach der Anzahl von Unfällen (sog. Schadenfreiheitsrabatt). Eine Prämie für unfallfreies Fahren kann den Arbeitnehmer zu einer vorsichtigen Fahrweise motivieren. Dies begründet ein ...mehr

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Güterrecht / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 7.1.2 Einbringungen und andere Erwerbsvorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage

Begünstigungsfähig sind nach § 6a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GrEStG die nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, Abs. 2, Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b Satz 1, Abs. 3 oder Abs. 3a GrEStGsteuerbaren Rechtsvorgänge aufgrund einer Einbringung oder eines anderes Erwerbsvorgangs auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage. Darunter fallen u. a. die Erfüllung der Sacheinlageverpflichtung[2] oder der Bei...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.1.2 Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen

Rz. 10 Bei Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation wird keine Versicherungspflicht begründet. Vielmehr wird lediglich die zuvor bestehende versicherungspflichtige Mitgliedschaft erhalten (§ 192 Abs. 1 Nr. 3). Auch für diese Beiträge gilt seit dem 1.1.1995, dass die Beiträge nach 80% des Regelentgeltes berechnet werden, das der Berechnung des Übergangsgeldes, Verletztengel...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.4 Obligatorische Weiterversicherung (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 27 Der mit Wirkung zum 1.8.2013 angefügte Abs. 4 Satz 1 sieht vor, dass sich an das Ende einer Pflichtversicherung oder einer Familienversicherung nahtlos eine freiwillige Mitgliedschaft (obligatorische Anschlussversicherung) anschließt, soweit nicht innerhalb von 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse der Austritt unter Nachweis eines anderweitigen Krankenversicherungss...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Wesentlichen wurden mit der Vorschrift die Regelungen über die Tragung der Beiträge nach der RVO übernommen und zusammengefasst. Änderungen sind jedoch insoweit eingetreten, als auch das Versorgungskrankengeld in die Beitragspflicht mit einbezogen ist und bei medizinischen Maßnahmen zur Rehabilitation Krankenversicherungsbeiträge ab Beginn des Bezuges der Entgelters...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.2 Schriftlichkeit der Beitrittserklärung (Abs. 3)

Rz. 19 Der Beitritt ist aus Gründen der Rechtssicherheit (BT-Drs. 11/2237 S. 216) schriftlich zu erklären. Eine besondere Schriftform ist nicht vorgeschrieben. Ausreichend ist jedes Schriftstück, das den Aussteller erkennen lässt. Die Schriftform kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder gleichgestellter Fo...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.2.1 Einrichtungen der Jugendhilfe

Rz. 16 Der Träger der Einrichtung der Jugendhilfe trägt den Beitrag nach einem fiktiven Arbeitsentgelt in Höhe von 20 v. H. der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV allein (§ 235 Abs. 1 Satz 4). Da der Krankengeldanspruch für diese Versicherungspflichtigen ausgeschlossen ist (§ 44 Abs. 1 Satz 2), sind die Beiträge nach dem ermäßigten Beitragssatz des § 243 zu errechnen. ...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.8 Beginn und Ende der Beitragstragung

Rz. 37 Die Verpflichtung Dritter zur Tragung der Beiträge beginnt und endet jeweils mit dem Tatbestand der Krankenversicherungspflicht und dem daraus nach §§ 186, 190 folgenden Beginn und Ende der Mitgliedschaft, soweit diese nicht nach §§ 192, 193 erhalten bleibt und/oder soweit für Lohnersatzleistungen Beiträge zu zahlen sind. Rz. 38 Bei Teilnehmern an Leistungen zur Teilha...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.2.2 Behinderte Menschen

Rz. 18 Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 und 8 krankenversicherungspflichtigen behinderten Menschen, die seit dem 1.7.2001 behinderte Menschen genannt werden, in geschützten Einrichtungen hat der Träger der Einrichtung die Beiträge allein zu tragen, wenn das tatsächliche Arbeitsentgelt 20% der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht übersteigt (§ 235 Abs. 3). Erzielen die...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.4 Beitrittsrecht versicherungsfreier Beschäftigter (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 38 Das bereits in der Ausgangsfassung des Gesetzes in Nr. 3 vorgesehene Beitrittsrecht zu einer freiwilligen Versicherung von nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 versicherungsfreien Beschäftigten beruhte auf der Erwägung, dass beschäftigte Personen typischerweise dem der Sozialversicherung zugehörigen Personenkreis der Arbeitnehmer angehören und wegen der erstmaligen Aufnahme einer Be...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.1.2 Rückwirkender Mitgliedschaftsbeginn (Abs. 2)

Rz. 14 Abs. 2 regelt in Abweichung von dem allgemeinen in Abs. 1 zum Ausdruck gebrachten Rechtsgrundsatz für die zur Weiterversicherung Berechtigten zwingend einen rückwirkenden Mitgliedschaftsbeginn, um einen lückenlosen Versicherungsschutz sicherzustellen (BT-Drs. 11/2237 S. 216). Das Interesse der Krankenkassen an der frühzeitigen Kenntnis von freiwilligen Mitgliedschafte...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.13 Rechtsfolgen der freiwilligen Mitgliedschaft

Rz. 123 Die durch Beitrittserklärung begründete freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung begründet ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis. Es handelt sich dabei nicht um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, weil das Beitritts- und Weiterversicherungsrecht ein nur einseitiges Gestaltungsrecht der Berechtigten für den Zugang zur Sozialversicheru...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.3 Künstler (Abs. 3)

Rz. 20 Die Beiträge für die nach § 1 KSVG i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 4 versicherungspflichtigen Künstler aus den beitragspflichtigen Einnahmen des § 234 trägt die Künstlersozialkasse (KSK), hat diese also auch an die Krankenkasse zu zahlen. Im Innenverhältnis zur Künstlersozialkasse hat der Künstler jedoch auch selbst seine Beitragsanteile an die Künstlersozialkasse zu zahlen (§ ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 3 Rechtsprechung

Rz. 43 Die Übernahme freiwilliger Krankenversicherungsbeiträge durch den Sozialhilfeträger macht diesen nicht zum Inhaber eines etwaigen Erstattungsanspruchs: BSG, Urteil v. 24.11.1992, 12 RK 24/91, SozR 3-2500 § 224 Nr. 1 = USK 92140 = Die Beiträge 1993, S. 544. Hat ein Arbeitsunfall nicht vorgelegen, hat die Krankenkasse dem Unfallversicherungsträger die Beiträge zu erstatte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.10.3 Frist nach Aufnahme versicherungsfreier Beschäftigung (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 110 Das Beitrittsrecht bei erstmaliger Aufnahme einer nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 versicherungsfreien Beschäftigung im Inland ist seit dem 1.1.2011 wieder innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung anzuzeigen, d. h. schriftlich gegenüber einer wählbaren Krankenkasse zu erklären (§ 188 Abs. 3), nachdem die Regelung in der Zeit vom 1.4.2007 bis 31.12.2010 wegen der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.1.3 Mitgliedschaftsbeginn versicherungsfreier Beschäftigter (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 17a Der (jetzige) Satz 2 wurde in Abs. 2 mit dem Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung mit Wirkung zum 1.8.2013 eingefügt und führt nunmehr bei den nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 und 5 Beitrittsberechtigten und in einer aufgenommenen Beschäftigung versicherungsfreien Beschäftigten, wenn diese ab dem 1.8.2013 aufgenommen werd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.1 Versicherungsberechtigung

Rz. 5 Das SGB V kennt als Arten der Mitgliedschaft lediglich die Pflichtmitgliedschaft (zu der auch die Rentenantragstellermitgliedschaft nach § 189 gehört) und die freiwillige Mitgliedschaft. Während die Pflichtmitgliedschaft (§ 5) allein von den gesetzlichen Tatbeständen abhängig ist, beruht die freiwillige Versicherung auf einer willensabhängigen freien Entscheidung des d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt die Grundgedanken der §§ 310, 313 RVO. Sie knüpft an die Ausübung der Versicherungsberechtigung zur Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft durch Beitrittserklärung nach § 9 oder sonstiger Übergangsvorschriften an. Sie trifft zwingende Regelungen über den Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft mit Wirkung für die Zukunft (Abs. 1) oder die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.1.1 Mitgliedschaftsbeginn mit Beitrittserklärung (Abs. 1)

Rz. 10 Die Mitgliedschaft Beitrittsberechtigter und damit die freiwillige Versicherung beginnt mit dem Tag des Zugangs der Beitrittserklärung. Die Vorschrift folgt insoweit dem allgemein geltenden Rechtsgrundsatz, dass ein auf einer freiwilligen Erklärung beruhendes Rechtsverhältnis erst ab Zugang dieser Erklärung wirksam wird, soweit nicht abweichende Bestimmungen wie in Ab...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 26 Sozialversicherungspflicht

Soweit bei Beschäftigten Steuerpflicht von Reisekostenvergütung besteht, liegt auch die Beitragspflicht in der Sozialversicherung vor. Sie ist jedoch als Aufwandsentschädigung kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Studenten (Beiträge – KVdS) / 1.5 Tragung/Zahlung

Versicherungspflichtige Studenten haben die Beiträge aus den beitragspflichtigen Einnahmen nach § 236 Abs. 1 SGB V allein zu tragen.[1] Soweit ein Zusatzbeitrag nach § 242 Abs. 1 SGB V erhoben wird, ist dieser zusätzlich zu tragen und zu zahlen. Besteht Beitragspflicht zur KVdS sind auch Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung zu entrichten. Für die Beitragsberechnung und Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / a) Erfüllung einer Erblasserschuld durch einen Miterben

Rz. 478 Wurde ein Miterbe als Gesamtschuldner in Anspruch genommen, so hat er einen Anspruch gegen die übrigen Miterben auf Ausgleich gem. § 426 BGB, sofern die Verbindlichkeit nicht noch bei der Erbauseinandersetzung gem. § 2046 BGB berücksichtigt werden kann.[384] Der Ausgleich erfolgt im Verhältnis der Erbteile der Miterben.[385] Bei bestehender Ausgleichungspflicht wegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbengemeinschaft / d) Vorschusspflicht, Aufwendungsersatz

Rz. 76 Derjenige Miterbe, der für die anderen bei der Verwaltung tätig wird, kann für die entstehenden Aufwendungen einen Vorschuss (§ 669 BGB) oder nachträglich Aufwendungsersatz (§ 670 BGB) verlangen. Dies gilt auch, wenn der Miterbe zunächst ohne den erforderlichen Beschluss gehandelt hat, die Miterben seinen Maßnahmen jedoch später zugestimmt haben – oder in den Fällen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 4 Erlebensfall bzw. Rückkauf

Der Besteuerung unterliegen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG nur der Erlebensfall oder der Rückkauf. Die Versicherungsleistung bei Eintritt des mit der Versicherung untrennbar verbundenen charakteristischen Hauptrisikos (Tod, Unfall) rechnet nicht zu den Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG.[1] Achtung Kapitalversorgung eines berufsständischen Versorgungswerks Ist eine zur Basis­v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 9.1 Wirtschaftsplan

Seit Inkrafttreten des WEMoG sind Gegenstand des Beschlusses über den Wirtschaftsplan gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG lediglich die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den gebildeten Rücklagen. Alleiniger Beschlussgegenstand ist letztlich der auf den jeweiligen Wohnungseigentümer entfallende Vorschussbetrag, also das, was er an Hausgeld in der jeweiligen Wirtschaftsperiode zu z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 9.5.1 Vorfälligkeits-/Verfallsregelungen

Auf Grundlage des § 21 Abs. 7 WEG a. F. konnten die Wohnungseigentümer auch Vorfälligkeits- bzw. Verfallsregelungen dergestalt beschließen, dass im Fall des Verzugs mit einer konkreten Anzahl von Hausgeldzahlungen sofort das restliche auf die jeweilige Wirtschaftsperiode entfallende Hausgeld zur Zahlung fällig wurde.[1] Hinweis Begriffe Verfallsregelung Wesen einer Verfallsrege...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberleistungen auf einen Summenbescheid nach § 28f Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) kein Arbeitslohn

Leitsatz Die (Nach‐)Entrichtung von Beiträgen zur Gesamtsozialversicherung aufgrund eines Summenbescheids nach § 28f Abs. 2 SGB IV durch den Arbeitgeber führt nicht zu Arbeitslohn. Normenkette § 8 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 28f, § 28g SGB IV, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 SvEV Sachverhalt Die Klägerin versteuert seit dem Jahr 2007 Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beitragspflicht.

Rn 1 § 706 ist nur eine Konkretisierung der sich bereits aus § 705 ergebenden allg Förderpflicht der Gesellschafter und gibt für die Leistung von Beiträgen Auslegungsregeln vor. Beiträge sind die nach dem Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss zur Förderung des Gesellschaftszwecks zu erbringenden Leistungen. Dabei sind der Art des Beitrages grds keine Grenzen gese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Übersicht zu der Pauschalierung § 40a EStG

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 58 BGB – Sollinhalt der Vereinssatzung.

Gesetzestext Die Satzung soll Bestimmungen enthalten: Rn 1 Wird die Sollvorsc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rechtsfolgen des Insolvenzverfahrens.

Rn 1 Der Verein wird durch Insolvenzeröffnung oder deren Ablehnung mangels Masse aufgelöst (§ 41 Rn 1, 4). Das Insolvenzverfahren ersetzt die bei Auflösung sonst notwendige Liquidation. Insolvenzgründe sind (drohende) Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (§§ 16–19 InsO). Die Eintragung erfolgt nach § 75. Der Verein besteht als rechtsfähiger bis zum Ende des Insolvenzverfahr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Beitrags- und Mitverwaltungspflichten.

Rn 8 Die Satzung soll die Beitragspflicht regeln (§ 58 Nr 2, näher dort), auch die Mitgliederversammlung kann über sie beschließen. Meist sind die Beiträge in Geld zu leisten, möglich sind auch Sach- oder Dienstleistungen (BAG NJW 03, 161 [BAG 26.09.2002 - 5 AZB 19/01]). Umlagen zur Befriedigung eines besonderen Finanzbedarfs bedürfen einer Satzungsgrundlage (§ 58 Rn 2). Mit...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von selbständigen Übungsleitern

Tz. 75 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das Bundesarbeitsministerium hat die Zustimmung erteilt, dass die selbständigen Übungsleiter künftig bis zu einem Betrag von monatlich 770 EUR sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können. Tz. 76 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Voraussetzungen für die Annahme der Selbständigkeit sind: Durchführung des Trainings in eigener Verantwortung; dass si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 43 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bei einer laufenden Beschäftigung ist ein Pauschsteuersatz von 2 % zulässig, wenn der Umfang der Beschäftigung als "geringfügig" anzusehen ist. Die Geringfügigkeit bemisst sich ausschließlich nach der Höhe des monatlichen Entgelts, welches EUR 520 (bis 30.09.2022 EUR 450) nicht übersteigen darf (s Rn 45–45b). Die Stundenlohnbegrenzung von EU...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beiträge durch Übereignung und Gebrauchsüberlassung, Abs 2.

Rn 3 § 706 II enthält ebenfalls Auslegungsregeln zum Inhalt der Beitragspflicht bei Leistung in Form von Sachbeiträgen. Vertretbare und verbrauchbare Sachen (§§ 91, 92) sind danach im Zweifel in das Eigentum der GbR übertragen. Für sonstige Sachen wird diese Regel durch 2 erheblich eingeschränkt. Bei der Beitragsleistung durch Sachen sind drei Erscheinungsformen zu untersche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Rundfunkgebühr... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Rundfunkgebühren Der Entscheidung des OLG Braunschweig ist bzgl. der Abzugsfähigkeit der Rundfunkgebühren nicht zuzustimmen. Überwiegend wird – wie oben bereits erläutert – die Meinung vertreten, dass Rundfunkgebühren zu den Kosten der allgemeinen Lebensführung zählen und daher vom persönlichen Freibetrag der Hilfe suchenden Partei abgedeckt sind. Zwar erscheint die gegente...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff und Mitgliedsfähigkeit.

Rn 1 Die Mitgliedschaft ist der Inbegriff aller mitgliedschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten als komplexe Dauerrechtsstellung in Bezug auf eine Vereinigung. Im Verein mitgliedsfähig sind juristische Personen, Personengesellschaften (OHG, KG, PartG, EWIV, GbR) sowie nichtrechtsfähige Vereine. Minderjährige sind mitgliedsfähig, bedürfen zur Begründung der Mitgliedschaft abe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fehlen von Sonderregeln zur Mangelhaftigkeit der Leistung.

Rn 61 §§ 280 III, 281–283 gelten auch für den Fall, dass eine Leistung unter einem Vertrag oder sonstigen Schuldverhältnis nicht wie geschuldet erbracht wird, für das es an einer besonderen gesetzlichen Regelung zur Schlechterfüllung fehlt (aA Grüneberg/Grüneberg § 280 Rz 16; Jauernig/Stadler § 280 Rz 11). Nicht Wortlaut, nicht Zweck, nicht Entstehungsgeschichte und nicht da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3 Leistung der Vorsorgeaufwendungen an bestimmte Empfänger (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a bis d EStG)

Rz. 176 Die Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen setzt weiter voraus, dass sie an bestimmte Empfänger geleistet werden. Das sind Versicherungsunternehmen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben und das Versicherungsgeschäft im Inland betreiben dürfen, oder denen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.5 Versicherungs- und Beitragspflicht des Krankengeldes

Rz. 43 Das Krankengeld i. S. d. § 44b unterliegt genauso wie das bei Arbeitsunfähigkeit zu zahlende Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherungs- und Beitragspflicht zur Renten-, Arbeitslosen-und/oder Pflegeversicherung. Das gezahlte Krankengeld gilt in der Krankenversicherung gemäß § 224 nicht als beitragspflichtige Einnahme. Vom Krankengeld i. S. d. § 44b ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.2 Schritte zur Berechnung des Krankengeldes nach § 47

Rz. 6 Das Krankengeld beträgt bei Versicherten, deren Berechnungsgrundlage entweder das Arbeitsentgelt (Rz. 15 ff.) oder das Arbeitseinkommen (Rz. 54 ff.) ist, 70 % des Regelarbeitsentgelts. Das Regelentgelt ist dabei der auf den Kalendertag entfallende Teil des für die Berechnung des Krankengeldes zugrunde gelegten Brutto-Arbeitsentgelts bzw. Brutto-Arbeitseinkommens. Bei d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 erhalten arbeitsunfähige Versicherte als Krankengeld 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts (§§ 14, 17 SGB IV) und/oder Arbeitseinkommens (§ 15 SGB IV), soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts bzw. -einkommens wird auch als Regelentgelt bezeichnet. Dabei wird das Regelentge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.5.1 Berücksichtigungsfähige Einmalzahlungen

Rz. 48 Nach § 47 Abs. 2 Satz 6 ist das aus dem laufenden Arbeitsentgelt berechnete Regelentgelt um den 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts zu erhöhen, welches in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (Rz. 49) gemäß § 23a SGB IV der Beitragsberechnung zur Krankenversicherung zugrunde gelegen hat (Hinzurechnungsbetrag). Einmalig gezahlte ...mehr