Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragspflicht

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 1.1 Das Wesen der Zusatzversorgung

Die Zusatzversorgung ist die betriebliche Altersversorgung für den öffentlichen und kirchlich-caritativen Dienst. Nach den Bestimmungen der Manteltarifverträge (z. B. § 25 TV-L, § 25 TVöD) haben die Beschäftigten einen Anspruch auf Versicherung zum Zweck einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe eines besonderen Tarifvertrags. Der Grund für die Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Erschließungsbeitragsrechtlicher Zustand

Rz. 107 [Autor/Stand] Die wesentlichen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks umfassen bei baureifem Land auch stets den erschließungsbeitragsrechtlichen Zustand (vgl. § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 ImmoWertV). Rz. 108 [Autor/Stand] Für baureifes Land werden die Bodenrichtwerte i.d.R. von den Gutachterausschüssen für erschließungsbeitragsfreie und kos...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesamtschuldnerische Haftun... / 2.3 Keine Haftungsprivilegien der Fachkraft

Der Fachkraft kommen die Haftungsprivilegien der §§ 104 ff. SGB VII nicht zugute. Eine Beschränkung der Haftung nach § 105 Abs. 1 SGB VII scheitert bereits daran, dass es sich bei der Tätigkeit der Fachkraft nicht um eine betriebliche Tätigkeit eines Versicherten desselben Betriebs im Sinne der genannten Vorschrift handelt, sondern um die selbstständige, entgeltliche Tätigke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 3.3 Selbstständigkeit

Eine Tätigkeit wird nicht selbstständig ausgeübt, soweit natürliche Personen einem Unternehmen so eingegliedert sind, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet sind. Derjenige, der als Arbeitnehmer i. S. des Lohnsteuerrechts tätig ist, kann kein Unternehmer sein. Es gelten hier aus Praktikabilitätsgründen die Abgrenzungskriterien des Lohnsteuerrechts. Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zurückbehaltungsrecht (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Das Zurückbehaltungsrecht hat im Bereich des Wohnungseigentumsrechts eine eher untergeordnete Bedeutung. Jedenfalls beim Erwerb einer Eigentumswohnung können die Wohnungseigentümer u. U. ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Bauträger bzw. Veräußerer geltend machen, ansonsten ist dies regelmäßig ausgeschlossen. Dem Verwalter jedenfalls steht ein Zurückbehaltungsrec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.13 450 EUR-Minijob

Viele Arbeitgeber und auch deren Steuerberater wissen nicht, dass 450 EUR-Minijobber grundsätzlich die gleichen Rechte haben wie jeder andere Arbeitnehmer: Der Minijobber hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz. Minijobbern steht der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage) zu. Sind i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag

Wesentliche Inhalte Aufhebungsverträge ersparen dem Arbeitgeber zumindest Zeit und Ärger, sind aber häufig verbunden mit Abfindungszahlungen. Mit einem Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer übereinstimmend, dass das bestehende Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen worden ist. Besonderheiten Der A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.4 Freie Mitarbeit/Scheinselbstständigkeit – Statusfeststellung

Wesentliche Inhalte Die meisten Versuche, Kosten zu minimieren, indem man Verträge gestaltet, bei denen gar keine Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen, sind zum Scheitern verurteilt. In den Zeiten leerer öffentlicher Kassen und angesichts neuer Prüfungsmethoden liegt ein Schwerpunkt der Prüfungen der Sozialversicherungsträger im Bereich "Freier Mi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz in der Landwi... / 1.2.5 Landwirtschaft als Hobby

"Hobbyland- oder Hobbyforstwirt" kann nur sein, wer weniger als 2.500 m² (nicht in Spezialkulturen) bewirtschaftet (s. o.) bzw. nicht gewerbsmäßig Tiere hält. Wo eine Gewerbsmäßigkeit in der Tierhaltung beginnt, darüber gibt es für die unterschiedlichsten Tierarten keine konkreten Vorgaben in den Regelwerken der SVLFG – mit Ausnahme der Imkerei. Praxis-Beispiel Bienenhaltung B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.1 Übersicht

Rz. 19 § 40 Abs. 2 EStG regelt die Erhebung der pauschalen LSt in bestimmten Fällen von sonstigen Bezügen. Unterschiede zu § 40 Abs. 1 EStG bestehen vor allem in folgenden Punkten: Die Pauschalierung ist nicht vom Vorliegen einer größeren Zahl von Fällen und nicht von einer Zulassung durch das FA abhängig. Die Pauschalierung erfolgt nach einem festen Pauschsteuersatz; die geso...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.2 Pauschalierung bei sonstigen Bezügen (Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 3)

Rz. 6 Nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ist die Pauschalierung möglich, wenn der Arbeitgeber sonstige Bezüge in einer größeren Zahl von Fällen gewährt (zum Begriff der "sonstigen Bezüge" vgl. § 39b EStG Rz. 52). Die Pauschalierung ist nur zulässig, wenn eine "größere Zahl von Fällen" vorliegt. Hierbei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Die Einschränkung soll ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rationalisierungsschutz / 9 Abfindung

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf eine Abfindung gemäß § 7 RatSchTV Ang, wenn er auf Veranlassung des Arbeitgebers wegen einer Rationalisierungsmaßnahme aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers endet, also bei einem vom Arbeitgeber veranlassten Auflösungsvertrag oder einer Beendigungsk...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.1 Grundsätzliches

Rz. 89 Ständiges Thema der BFH-Rechtsprechung ist schon seit Jahrzehnten im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand) "Grund und Boden" die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsbeiträgen und ähnlichen Aufwendungen z. B. für die Erschließungsmaßnahmen durch die öffentliche Hand, nämlich die Ver- bzw. Entsorgung der Grundstücke mit Strom, Gas, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mahngebühr (WEMoG) / 3 Praxistipp

Der Auffassung, die Vereinbarung von Mahngebühren sei unzulässig, weil die Anforderung von Beiträgen gemäß § 27 Abs. 1 WEG zu der typischen Verwaltertätigkeit gehöre, lässt sich entgegenhalten, dass sich die Verwaltergrundgebühr erhöht, wenn der Verwalter gehalten ist, seine betriebswirtschaftlichen Kosten für das Mahnwesen in die Grundgebühr einzukalkulieren. Der Eigentümer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeld (WEMoG) / 3 Verfallsregelung

Viele Eigentümergemeinschaften sind bestrebt, die Zahlungsmoral ihrer Mitglieder dadurch zu stärken, indem Verfallsklauseln vorsehen, dass bei Verzug mit bestimmten Hausgeldzahlungen sofort das ganze auf die jeweilige Wirtschaftsperiode entfallende Hausgeld zur Zahlung fällig wird.[1] Regeln die Wohnungseigentümer etwa konkret für eine bestimmte Wirtschaftsperiode im Zusammen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2022, Rechtsprechungs... / III. Vereinbarungen (§§ 6–8 VersAusglG)

Nach dem BGH gehört der Versorgungsausgleich zum Kernbereich der Scheidungsfolgen. Damit ist er als vorweggenommener Altersunterhalt nur eingeschränkt Vereinbarungen zugänglich.[29] Treffen die Eheleute nach rechtskräftiger Scheidung eine Vereinbarung über Anrechte, die dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten wurden, handelt es sich hierbei nicht mehr um den Ke...mehr

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Anliegerbeiträge und ihre e... / a) Nicht abschreibbare AK des Grund und Bodens

AK des Grund und Bodens: Einkommensteuerrechtlich handelt es sich bei derartigen Aufwendungen regelmäßig um AK des Grund und Bodens, da sie den Wert des Grund und Bodens erhöhen und kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem errichteten Gebäude besteht[1]. Zu nachträglichen AK des Grund und Bodens kann auch ein Flächenbeitrag i.S.d. § 58 Abs. 1 BauGB führen[2]....mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 18 Haftung des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber trifft bei der Entgeltumwandlung stets eine subsidiäre Ausfallhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, was aber keine Bürgschaftsübernahme darstellt. Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber sogar einziger direkter Anspruchsgegner des Beschäftigten. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber sollte eine Rückdeckungsversicherung abschl...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 18 Haftung des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber trifft bei der Entgeltumwandlung stets eine subsidiäre Ausfallhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, was aber keine Bürgschaftsübernahme darstellt. Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber sogar einziger direkter Anspruchsgegner des Beschäftigten. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber sollte eine Rückdeckungsversicherung abschl...mehr

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Slowakei / II. Fakultativer Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 29 Insbesondere folgende weitere Regelungen sollten in einem Gesellschaftsvertrag ratsamerweise aufgenommen werden:mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.2.3 Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen

Hier kommt bspw. in Betracht eine fehlende erforderliche Erlaubnis, ein Verstoß gegen Beschäftigungsverbote (z. B. auch nach dem MuSchG oder das JArbSchG) bzw. gegen die Melde- und Beitragspflichten aufgrund sozialrechtlicher Vorschriften.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.1 Art des Anspruchs

Rz. 11 Bei dem Anspruch auf den Beitragszuschuss handelt es sich um einen dem Sozialversicherungsbeitrag ähnlichen Anspruch. Daher ist für die Geltendmachung dieses Anspruchs der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben (GmS OGB v. 4.6.1974, GmS-OGB 2/73; diese Entscheidung ist für das Recht des SGB V durch Beschluss des BAG v. 1.6.1999, 5 AZB 34/98 bestätigt worden). Dies s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.5 Beitragszuschuss bei Mehrfachberechtigten (Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 5, Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 2)

Rz. 113 Die Regelungen in Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 5, Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 Satz 2 sehen vor, dass in Fällen der mehrfachen Zuschussberechtigung (mehrere Beschäftigungsverhältnisse, mehrfacher Vorruhestandsgeldbezug) der Zuschuss der beteiligten Zahlungspflichtigen sich anteilig nach dem Verhältnis der Arbeitsentgelte bzw. der Vorruhestandsgelder richtet. Bedeutung hat ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.2.2 Privat Krankenversicherte (Abs. 2)

Rz. 44 Der Anspruch auf einen Beitragszuschuss steht privat gegen Krankheit Versicherten zu, wenn diese nur wegen der Höhe des Arbeitsentgeltes nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 6 Abs. 6 oder Abs. 7 als Bestandsschutzregelung, wegen Versicherungsfreiheit wegen Alters nach § 6 Abs. 3a oder wegen einer Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 als Beschäftigte nicht der Krank...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.3.1.1 Grundlagen

Rz. 51 Bei Krankenkassenmitgliedern folgt aus der freiwilligen Mitgliedschaft, die dem Arbeitgeber nachzuweisen ist, die Verpflichtung zur Beitragszahlung (§ 223 Abs. 1, § 250 Abs. 2 i. V. m. den Grundsätzen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und § 240 Abs. 2), sodass hier für die Höhe des Beitragszuschusses auf einen sonst zu zahlen Betrag abgestellt wird. Rz. 52 Di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1.5 Verstöße gegen Beitragspflichten (Nr. 5)

Rz. 20 Die Krankenkassen sind verpflichtet, über Verstöße gegen Beitragspflichten nach dem SGB IV sowie dem SGB VII zu unterrichten. Betroffen sind die Verpflichtungen des Arbeitgebers, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag einschließlich des Arbeitnehmeranteils (§ 28e Abs. 1 Satz 1 SGB IV) sowie des Unternehmers, die Beiträge zur Unfallversicherung für sein Unternehmen abzuf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.4 Begrenzung der Sozialdatenübermittlung (Satz 4)

Rz. 28 Satz 4 erklärte ursprünglich die "Unterrichtung über personenbezogene Daten", die nach den §§ 284 bis 302 von Versicherten erhoben werden, für unzulässig. Nach der amtlichen Begründung (BT-Drs. 11/2237 S. 239) sollte mit Satz 4 klargestellt werden, dass der Datenschutz des Zehnten Kapitels auch im Rahmen dieser Vorschrift gilt. Rz. 29 Durch Art. 33 Nr. 22 2.SGB-ÄndG v....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 33 Gem. § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG werden Bescheide über die Versicherungspflicht und die Beitragspflicht sofort vollzogen. Nach § 86a Abs. 3 SGG kann die zuständige Behörde auf Antrag den Sofortvollzug aussetzen. Wird dies abgelehnt, kann der Antragsteller gem. § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG beim Gericht der Hauptsache beantragen, dass dieses die aufschiebende Wirkung herstellt. Um...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 59 Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat keine gesetzlich vorgeschriebene Mindesthaftungsmasse. Bei ihr haften im Außenverhältnis zu den Gläubigern jetzt abweichend von BGH ZMR 2005, 547 wegen § 10 Abs. 8 WEG a.F. = § 9a Abs. 4 WEG n.F. sämtliche Wohnungseigentümer, die im Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs der Gemeinschaft angehören, unmittelbar persönlich, aber nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / c) Testamentsvollstreckung

Rz. 211 Die Testamentsvollstreckung für Geschäftsanteile ist zulässig.[831] Grundsätzlich ist der Testamentsvollstrecker mangels abweichender Anordnung des Erblassers berechtigt und verpflichtet, alle Rechte des Erben aus der Beteiligung geltend zu machen.[832] Der Gesellschaftsvertrag soll die Ausübung von Verwaltungsrechten durch Außenstehende wie den Testamentsvollstrecke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / a) Vorteile und Nachteile des Realsplittings

Rz. 537 Der Vorteil des Realsplittings besteht darin, dass sich die Steuerbelastung des Schuldners in der Regel drastisch ermäßigt. Denn der geleistete Ehegattenunterhalt[900] wird von der Spitze seines zu versteuernden Einkommens abgezogen. Der Schuldner erzielt also eine Steuerersparnis in Höhe seiner persönlichen Spitzensteuerbelastung. Je höher das Einkommen des Schuldne...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Haftungsbeschränkung praktisch ohne Mindestkapital

Rz. 86 Das MoMiG (vgl. Rdn 3) hat als Kompromiss für die Beibehaltung des Mindestkapitalerfordernisses von 25.000 EUR (vgl. Rdn 31) die "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" erfunden. Diese ist keine besondere Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH.[267] Sie ist ein Erfolgsmodell – mit jährlichen Wachstumsraten weitaus höher als bei gewöhnlichen GmbHs.[268] § ...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VIII. Muster: Erschließungsvertrag nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB

Rz. 59 Muster 9.9: Erschließungsvertrag Muster 9.9: Erschließungsvertrag Zwischen der Stadt _____, vertreten durch _____, nachstehend "Stadt" genannt, und _____-GmbH, nachstehend "Investor" genannt, wird folgender Erschließungsvertrag geschlossen: Vorbemerkung Die Vertragsparteien haben für das Gebiet _____ am _____ einen Vertrag über die städtebauliche Entwicklung geschlossen, in ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Zulässiger Insolvenzantrag

Rz. 50 Gem. § 13 Abs. 1 InsO kann jeder Gläubiger einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Ein Gläubigerantrag ist nur bei dem Eröffnungsgrund Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zulässig, nicht hingegen wegen drohender Zahlungsunfähigkeit. Ein Eröffnungsantrag ist nach § 14 Abs. 1 InsO nur dann zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches Interesse an d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
V. Versicherungsabschnitte ... / 15.2 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung des fiktiven Entgelts

Während des Zeitraums, in dem Krankengeld gezahlt und in der Zusatzversorgung eine fiktive Lohnfortzahlung gemeldet wird, ist die Sozialversicherungsentgeltverordnung (vgl. Teil IV 6) grundsätzlich nicht anzuwenden. Deshalb fällt aus dem fiktiven Entgelt und der sich daraus ergebenden Umlage sowie dem Zusatzbeitrag kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt an. Nach § 23 c A...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / c) Schadensfälle im Zeitraum vom 1.1.1984 bis 31.12.1991

Rz. 244 Das Haushaltsbegleitgesetz 1984 vom 22.12.1983[331] führte mit Wirkung ab 1.1.1984 in der Rentenversicherung zur Streichung derjenigen Vorschriften, die die Beitragspflicht der Sozialversicherungsträger begründet hatten. Stattdessen bestimmte der neu eingeführte § 1385b Abs. 1 RVO a.F., dass bei Zahlung von Kranken- und Verletztengeld usw. "Beiträge" zur Rentenversic...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / d) Geltende Rechtslage

Rz. 248 Seit dem Inkrafttreten der Rentenreform durch das RRG 1992 ergibt sich mit Wirkung vom 1.1.1992 hinsichtlich der Behandlung von Beiträgen, die von Sozialleistungen zu zahlen sind (vgl. § 116 Abs. 1 SGB X), eine erneute Änderung der Rechtslage. Nach § 3 S. 1 Nr. 3 SGB VI sind Personen in der Zeit, für die sie von einem Leistungsträger Krankengeld, Verletztengeld, Vers...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / a) Grundlagen

Rz. 234 Nach § 116 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB X, der durch Art. 5 Nr. 2 RRG 1992 vom 18.12.1989[324] angefügt und mit Wirkung vom 1.1.1992 in Kraft getreten ist, unterliegen Beiträge, die von Sozialleistungen zu zahlen sind, dem Forderungsübergang. Gemäß § 116 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB X, der aufgrund des Art. 10 Nr. 8 des 4. Euro-Einführungsgesetzes vom 21.12.2000[325] in die Regelu...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / II. Beitragsregress vom 1.7.1983 bis zum 31.12.1983

Rz. 452 § 119 SGB X a.F. Übergang von Beitragsansprüchen Soweit der Schadensersatzanspruch eines Sozialversicherten, der der Versicherungspflicht unterliegt, den Anspruch auf Ersatz von Beiträgen zur Sozialversicherung umfasst, geht dieser auf den Leistungsträger über; dies gilt nicht, wenn und soweit der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fortzahlt oder sonstige der Beitragspfl...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / IV. Beitragsregress ab 1.1.1992 – § 119 SGB X

Rz. 482 § 119 SGB X: Übergang von Beitragsansprüchen (1) Soweit der Schadensersatzanspruch eines Versicherten den Anspruch auf Ersatz von Beiträgen zur Rentenversicherung umfasst, geht dieser auf den Versicherungsträger über, wenn der Geschädigte im Zeitpunkt des Schadensereignisses bereits Pflichtbeitragszeiten nachweist oder danach pflichtversichert wird; dies gilt nicht, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erwerbsschaden / c) Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Rz. 124 Bei der Berechnung des Verdienstausfallschadens sind Ersparnisse des Verletzten bei den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung anzurechnen.[247] Eine freiwillige Weiter- bzw. Höherversicherung ist in der Arbeitslosenversicherung nicht möglich.[248] Einen eventuellen Leistungsverkürzungsschaden in der Arbeitslosenversicherung kann der Geschädigte erst erstattet verlan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / F. Schadensberechnung

Rz. 42 Die §§ 249 ff. BGB (vgl. dazu auch § 12 Rdn 1 ff.) gelten grundsätzlich auch im Binnenschifffahrtsrecht. Ersatzfähig ist unmittelbarer und mittelbarer Schaden, der beispielsweise aus einer Schiffskollision[141] resultiert. Unterschieden wird üblicherweise zwischen "Kaskoschaden" (vom spanischen casco = Schiffsrumpf), "Ladungsschaden" und dem "Nutzungsverlustschaden". ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Rechtsübergang / b) Schadensfälle bis zum 31.12.1983

Rz. 238 Soweit die Sozialversicherungsträger im Zeitraum bis zum 31.12.1983 Barleistungen (Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld) zu erbringen hatten, oblag es ihnen, hieraus die Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen (§ 12 Nr. 2 RehaAnglG i.E., § 1227 Abs. 1 Nr. 8a RVO a.F., § 2 Abs. 1 Nr. 10a AVG a.F., § 29 Abs. 1 Nr. 5 RKG a.F., §§ 168 Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erwerbsschaden / d) Beiträge zur Rentenversicherung

Rz. 125 In der heutigen Regulierungspraxis haben die Probleme, die sich daraus ergeben, dass als Teil des Erwerbs- und Fortkommensschadens auch die Nachteile zu ersetzen sind, die dem Geschädigten durch unfallbedingte Nichtabführung von Beiträgen zur Rentenversicherung entstehen, einen anderen Stellenwert als in der früheren Rechtsprechung. Für Unfälle, die sich ab dem 1.7.1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Rechtsübergang / III. Beitragsregress vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991

Rz. 478 Ausgelöst durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 (Rdn 238, 244 ff.) hat § 119 SGB X erheblich an Bedeutung gewonnen, ohne dass es insoweit zu einer inhaltlichen Änderung der Vorschrift gekommen ist. Rz. 479 Mit Wirkung vom 1.1.1984 ist für den Barleistungen (z.B. Krankengeld, Verletztengeld) erbringenden Sozialversicherungsträger die Beitragspflicht zur gesetzlichen Re...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.6 Vertretung im Sozialversicherungsrecht/Statusfeststellungsverfahren

Das Rechtsdienstleistungsgesetz lässt eine Vertretung durch Steuerberater nur in Verfahren gegen die Krankenkassen oder bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger zu. In jenen Verfahren stehen im Gegensatz zu Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund regelmäßig beitragsrechtliche Fragen im Vordergrund. Da sich das Beitragsrecht der Sozialversi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 2 regelt enumerativ, welche Personen kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) unfallversichert sind. Eine Systematik der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 17 erfassten und in den Schutz einbezogenen Personenkreise lässt sich kaum noch ausmachen (zum Schutz bei Versicherungsfällen vgl. Rz. 5). Rz. 3 Historisch betrachtet war die GUV zunächst eine reine Arbeite...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.11 Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege (Nr. 9)

Rz. 93 Die Vorschrift verschafft 2 Personengruppen in 2 Tätigkeitsgebieten Versicherteneigenschaft: Zum einen den selbstständig in den Bereichen des Gesundheitswesens oder der Wohlfahrtspflege (Alt. 1) Tätigen sowie zum anderen den unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich in beiden genannten Bereichen Tätigen (Alt. 2). Die Vorschrift erfasst nicht die Beschäftigten, weil die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 183 Umlagev... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Auf Basis des Abs. 1 erfolgt das Umlageverfahren der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in vielfacher Abweichung von den unter RZ 2 genannten Vorschriften. Rz. 4 Abs. 2 ermöglicht beispielsweise der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, im Wege der Satzung den gesetzlichen Rahmen der Beitragsgestaltung autonom nach ihren Bedürfnissen auszugestalten und dokum...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.5 Unternehmer, Angehörige und ehrenamtlich Tätige in der Landwirtschaft (Nr. 5)

Rz. 42 Nach Abs. 1 Nr. 5 sind alle in der und für die Landwirtschaft tätigen Personen in weitestem Sinne in der GUV versichert. Die gesetzliche Versicherung ist in diesem Bereich weit gezogen (vgl. Nr. 5 Buchst. b und d). Für die Anwendung des Versicherungsschutzes als Wie-Beschäftigter (§ 2 Abs. 2) bleibt im Bereich der Landwirtschaft kaum ein Anwendungsfeld. Während die in...mehr