Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragspflicht

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.2 Einmalige Einnahmen

Rz. 5 Das Sozialversicherungsrecht nimmt die Abgrenzung zwischen laufendem und einmalig gezahltem Arbeitsentgelt danach vor, ob die Zuwendung einem bestimmten Entgeltabrechnungszeitraum zugeordnet werden kann. Zwar könnte der Wortlaut des § 23a auch auf Zuwendungen bezogen werden, die nicht für Arbeitsleistungen in einem einzelnen Abrechnungszeitraum, sondern für Arbeiten in...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.2.4 Einwand der Verjährung

Rz. 17 Die Verjährung des Erstattungsanspruchs tritt – anders als die Verjährung der Beitragsansprüche – nicht von Amts wegen ein; sie wird nur auf Einrede wirksam. Der Versicherungsträger ist allerdings nicht verpflichtet, sondern lediglich berechtigt, hinsichtlich der Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge die Einrede der Verjährung zu erheben. Über die Erhebung de...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.7 Arbeitsentgelt bei Scheinselbständigkeit

Rz. 13 Abs. 4 wurde mit Wirkung zum 1.1.2003 ersatzlos gestrichen, so dass nunmehr die allgemeinen Regeln zu Bestimmung von Versicherungs- und Beitragspflicht gelten.mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.2 Begriff "Zu Unrecht entrichtete Beiträge"

Rz. 4 Eine Legaldefinition des Begriffs "zu Unrecht entrichtete Beiträge" ist im SGB nicht enthalten. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass darunter die Beiträge zu verstehen sind, die ohne Rechtsgrund entrichtet worden sind. Maßgeblich für die Prüfung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Beitragsentrichtung (BSG, Urteil v. 31.3.2015, B 12 AL 4/13 R). Zu Unrecht sind Beit...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.1 Entstehen des Beitragsanspruchs

Rz. 3 Der Beitragsanspruch des Versicherungsträgers entsteht ohne besonderen Bescheid. Es müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vorliegen. Dies hat zur Folge, dass Beitragsansprüche in der Sozialversicherung in dem Augenblick entstehen, in dem ihre im Gesetz, in einer Rechtsverordnung oder Satzung festgelegten Voraussetzungen vorliegen, und zwar un...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.3 Entstehungsprinzip

Rz. 6 Das BSG hat mit Urteilen v. 26.10.1982 (12 RK 8/81) und v. 14.7.2004 (B 12 KR 7/03 R, B 12 KR 1/04 R und B 12 KR 7/04 R) entschieden, dass die Sozialversicherungsbeiträge nach dem geschuldeten und nicht nur nach dem tatsächlich ausgezahlten Lohn oder Gehalt zu berechnen sind. Das trifft insbesondere für solche Fälle zu, in denen der Arbeitgeber geschuldetes und vom Arb...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.4 Unverschuldete Unkenntnis von der Zahlungspflicht (Abs. 2)

Rz. 7 Macht der Schuldner glaubhaft, dass er unverschuldet keine Kenntnis von der Beitragszahlungspflicht hatte, so werden Säumniszuschläge nicht erhoben (Abs. 2). Das Verschulden setzt zumindest bedingten Vorsatz voraus (BSG, Urteil v. 12.12.2018, B 12 R 15/18 R). Säumniszuschläge sind ab Eintritt der Kenntnis oder verschuldeten Unkenntnis von der Beitragspflicht zu erheben....mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.4 Fälligkeit der Beiträge zur Unfallversicherung

Rz. 17 Abs. 3 Satz 1 regelt die Fälligkeit der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Es bedarf danach eines Beitragsbescheides, um die Fälligkeit zu bewirken. Der Zahlungspflichtige hat die Beiträge bis zum 15. des Monats zu entrichten, der dem Monat folgt, in dem der Beitragsbescheid dem Zahlungspflichtigen bekannt gegeben worden ist. Für die Zahlung der Beiträge zur...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Anspruch auf die Sozialversicherungsbeiträge und die Insolvenzgeldumlagen verjährt nach Abs. 1 Satz 1 in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in 30 Jahren, ebenfalls nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Dies gilt unabhängig davon, ob der Sozia...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.5.4 Altersteilzeitarbeit

Rz. 28 Während der Altersteilzeitarbeit sind die Beiträge zunächst nach dem gezahlten Arbeitsentgelt zu berechnen. Der vom Arbeitgeber gezahlte Aufstockungsbetrag von mindestens 20 % des Regelarbeitsentgelts ist nicht beitragspflichtig zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Rentenversicherungsbeiträge sind jedoch mindestens in Höhe des Beitrags zu entrichten...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.3 Voraussetzungen, Inhalt und Umfang von Abs. 2

Rz. 12 Während bis zum 31.12.2012 geringfügige Beschäftigungen grundsätzlich versicherungsfrei waren und der Beschäftigte lediglich auf diese Versicherungsfreiheit verzichten konnte, besteht seit 1.1.2013 die grundsätzliche Versicherungspflicht einer geringfügigen Beschäftigung, so dass Abs. 2 ab diesem Zeitpunkt nur noch auf Sachverhalte anwendbar ist, in denen von der Vers...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.5.3 Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

Rz. 9 Neben der Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge besteht im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Möglichkeit der Erstattung von zu Recht entrichteten Beiträgen. Auf die Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge ist § 26 nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar. a) Die zu Recht entrichteten Rentenversicherungsbeiträge werden unter den Voraussetzungen...mehr

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Sommer, SGB XI § 49 Mitglie... / 2.1 Beginn und Ende der Mitgliedschaft (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Absatz 1 Satz 1 beginnt die Mitgliedschaft bei einer Pflegekasse mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen der §§ 20, 21 oder 21a SGB XI erfüllt sind, also an dem Tag, an dem die Voraussetzungen der Versicherungspflicht erstmals vorliegen. Rz. 5 Nach Absatz 1 Satz 2 endet die Mitgliedschaft mit dem Tod des Mitglieds oder mit Ablauf des Tages, an dem die Voraussetzung...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.1 Beitragsfreiheit der Zuschüsse zum Krankengeld etc.

Rz. 3 Durch die Regelung sollen entsprechend der bisherigen langjährigen Praxis der Sozialversicherungsträger insbesondere folgende Leistungen des Arbeitgebers, die während des Bezugs der genannten Entgeltersatzleistungen wie dem Krankengeld erbracht werden, von der Beitragspflicht in der Sozialversicherung ausgenommen werden: Zuschüsse zum Krankengeld, Verletztengeld, Überg...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.1 Verzinsung des Erstattungsanspruchs

Rz. 4 Wenn zu Unrecht entrichtete Beiträge oder Umlagen zu erstatten sind, ergibt sich daraus zunächst kein Anspruch auf Erstattung des Zinsverlustes. Eine etwaige Verzinsungspflicht ist nicht vom Verschulden des Versicherungsträgers abhängig, sondern richtet sich ausschließlich nach dem Zeitablauf. Durch die Verzinsung sollen die Erstattungsberechtigten vor Nachteilen bewah...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.3.3 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt in den Monaten Januar bis März ("März-Klausel")

Rz. 13 Einmaliges Arbeitsentgelt, das in den Monaten Januar bis März gezahlt wird, ist gemäß Abs. 4 dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres zuzuordnen, wenn das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis bereits am 31.12. des Vorjahres bestanden hat, das einmalige Arbeitsentgelt von dem gleichen Arbeitgeber gezahlt wird und zusammen mit dem sonstigen Arbei...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.2.1 Beitragsaufteilung für Mehrfachbeschäftigte mit Arbeitsentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 10 Die in Rz. 9 bereits skizzierte anteilige Kürzung des Arbeitsentgelts aus verschiedenen Arbeitsverhältnissen bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) und damit die Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts aus jeder Beschäftigung ist nach folgender Formel vorzunehmen:mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) in das SGB IV eingefügt worden und mit Wirkung zum 30.3.2005 in Kraft getreten. Mit dem Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft v. 7.9.2007 (BGBl. I S. 2246) sind Abs. 2 und 3 (damals betreffend die Nachweispflichten des Ar...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.1 Nettoarbeitsentgelt allgemein

Rz. 8 Nettoarbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Bruttoarbeitsentgelt i. S. d. § 14 . Für die Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts wird in Anwendung der Regeln des § 47 SGB V das im dort definierten Bemessungszeitraum erzielte kalendertägliche Bruttoarbeitsentgelt ("Regelentgelt) – auch soweit es Beitrags- und Leistungsbemessungsgrenzen überschreitet – ...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.7 Fälligkeit der Beiträge zur Rentenversicherung für rentenversicherungspflichtige Pflegepersonen

Rz. 11 Personen, die eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen, sind nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI rentenversichererungspflichtig, wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pf...mehr

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Sommer, SGB XI § 49 Mitglie... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Regierungsentwurf war § 49 SGB XI zunächst noch als § 45 vorgesehen und enthielt lediglich die Bestimmungen des Abs. 1 (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 23), der Beginn und Ende der Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung mit dem Beginn und dem Ende der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse verbindet, bei der die Pflegekasse errichtet ist. In der Ausschus...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Wartungsrücks... / 3.3 Zivilrechtlich ungewisse Verbindlichkeit

Indessen ist nach dem BFH-Urteil vom 9.11.2016 für eine zivilrechtlich bestehende ungewisse Verbindlichkeit eine Rückstellung zu bilden, wenn sich der Bilanzierende dieser Verpflichtung bei Vertragsende nicht mehr entziehen kann.[1] Wird zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer vereinbart, dass der Leasingnehmer eine Bankbürgschaft stellt und dafür bis zum Ende des Leasingvert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsentgelt / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Das für die Dauer eines Urlaubs gewährte Entgelt (Urlaubsentgelt) ist Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung[1] und unterliegt damit auch der Beitragspflicht. Beim Urlaubsentgelt handelt es sich um laufendes Arbeitsentgelt. Es ist dem Abrechnungszeitraum zuzurechnen, in dem es erzielt wird, und bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der Beitragsberechnung zu unt...mehr

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Urlaub: Urlaubsabgeltung / 5 Vererblichkeit des Anspruchs

Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist grundsätzlich vererblich.[1] Allerdings muss der Urlaubsabgeltungsanspruch nach früherem deutschen Recht erst einmal für den Arbeitnehmer entstanden sein, um vererblich zu werden. Die Rechtsprechung dazu hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Zunächst forderte das BAG noch, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch vor dem Tod des Arbeitneh...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 2.1 Sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis auch bei unwiderruflicher Freistellung

Fehlende Versicherungs- und Beitragspflicht nach bisheriger Rechtsprechung Die Versicherungs- und Beitragspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung hängt vom Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses ab, das grundsätzlich die tatsächliche Arbeitsleistung gegen Entgelt voraussetzt.[1] Bezahlte Nichtarbeit stellt nur ausnahmsweise eine sozialversicherungspflichtige Beschä...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Beitragspflicht

Rz. 1455 Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Beitrag zur Rentenversicherung je zur Hälfte. Der Arbeitgeber trägt den Beitrag ausnahmsweise allein, wenn das monatliche Arbeitsentgelt des Auszubildenden 325 EUR monatlich nicht übersteigt. Ist der Arbeitnehmer nur wegen Bezuges einer Altersrente oder wegen Vollendung des 65. Lebensjahres/Überschreiten der Regelaltersgrenze ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Beitragspflicht

Rz. 1611 Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine reine Unternehmerversicherung, die keine Beitragsbelastung der Arbeitnehmer vorsieht. Die Beiträge werden ausschließlich von den Unternehmern aufgebracht. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Finanzbedarf der Unfallversicherungsträger, dem Entgelt der Versicherten sowie dem Grad der Unfallgefahr in dem Unternehmen (...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Mehrere geringfügige Beschäftigungen oder geringfügige Beschäftigung neben Hauptbeschäftigung

Rz. 1707 Mehrere geringfügige Beschäftigungen werden ebenso wie eine geringfügige Beschäftigung und eine Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Übt ein Arbeitnehmer mehrere geringfügige Beschäftigungen aus und überschreitet das Arbeitsentgelt insgesamt 520,00 EUR pro Monat, so unterliegt das Arbeitsentgelt der zeitlich zuletzt aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigun...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Verjährungsfristen

Rz. 989 Verjährt sind die Nachentrichtungsansprüche gem. § 25 Abs. 1 S. 1 SGB IV in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind (vgl. auch BSG v. 27.4.2010 – B 5 R 8/08 R, NZS 2011, 307). Zu beachten ist, dass die Verjährungsfrist nicht schon mit der Fälligkeit der Beitragsansprüche beginnt. Vielmehr beginnt sie erst nach dem Ablauf des Kalenderj...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / I. Zahlung einer Abfindung, Entschädigung oder ähnlichen Leistung

Rz. 73 Alle im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlten Leistungen fallen unter den Begriff der Abfindung. Es ist gleichgültig, wie die Leistungen von den Beteiligten bezeichnet werden (BSG v. 3.3.1993 – 11 RAr 57/92, SozR 3–4100 § 117 Nr. 10). Notwendig ist nur, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der vorzeitigen Beendigung de...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Nachentrichtung der gesamten Sozialversicherungsbeiträge/Säumniszuschläge

Rz. 974 Die Sozialversicherungspflicht tritt grds. rückwirkend mit dem Tag des Eintrittes in das Beschäftigungsverhältnis ein, auch wenn dieser Zeitpunkt Monate oder Jahre zurückliegt. Schuldner der gesamten Sozialversicherungsbeiträge einschließlich des Arbeitnehmeranteiles ist nach § 28e Abs. 1 SGB IV der Arbeitgeber (vgl. zu den Konsequenzen im Fall einer Arbeitgeberinsol...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / IV. Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 28 Nach § 3 Nr. 28 EStG sind für den Aufstockungsbetrag sowie für den zusätzlichen Rentenversicherungsbeitrag keine Lohn- bzw. Einkommensteuern zu zahlen, sodass diese Beträge auch nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung unterfallen. Sie unterliegen allerdings dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG), auf den der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Abschluss der Alte...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 5. Keine Sozialversicherungspflicht der Abfindungsbeträge

Rz. 238 Die ursprünglich umstrittene Frage der sozialversicherungsrechtlichen Beitragspflicht einer wegen der Beendigung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Entschädigung gezahlten Abfindung hat das BSG grundlegend mit der Entscheidung v. 21.2.1990 (12 RK 20/88, juris = BB 1990, 1520 = EZA § 9 KSchG a.F. Nr. 37, vgl. ferner BSG v. 10.12.2019 – B 12 R 9/18 R, jur...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Rz. 477 Gratifikationen und Sonderzahlungen unterliegen als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit im steuerrechtlichen Sinne der Einkommensteuer, §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Dabei ist gleichgültig, ob es sich um laufende oder um einmalige Bezüge handelt und ob ein Rechtsanspruch besteht. Rz. 478 Gratifikationsrückzahlungsverpflichtungen sind – jedenfalls nac...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 9. Prozessuale Besonderheiten

Rz. 441 Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die das Ruhestandsverhältnis betreffen, sind die ArbGe zuständig (so bereits: BAG v. 27.10.1967 – 5 AZR 578/59, DB 1961, 71). Dies gilt gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbGG auch für Streitigkeiten mit dem PSV in seiner Funktion als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung. Einzige Ausnahme sind Rechtsstreitigkeiten mit solchen Sozialeinri...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Beurteilung des Erwerbsstatus

Rz. 344 Der Arbeitgeber hat gem. § 28d Abs. 1 SGB IV den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle (Krankenkasse) zu zahlen. Zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gehören der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Nicht hierzu gehört die Umlage zur Unfallversicherung. Von der Zahlung des Beitrags ist...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 3. Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG)

Rz. 97 Durch die Vorschrift des § 1a BetrAVG wird ein einklagbarer Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung begründet. Rz. 98 Danach kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten durc...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Insolvenzsicherungspflichtige Durchführungswege

Rz. 262 Insolvenzsicherungspflichtig sind nicht alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Ausgehend von dem je nach Durchführungsweg unterschiedlichen Insolvenzrisiko hat der Gesetzgeber nur dort eine gesetzliche Insolvenzsicherung vorgesehen, wo eine Gefährdung der Deckungsmittel (vgl. Berenz, in: Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber/Betz-Rehm, § 7 Rn 24) zur...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 5. Entsendefreiheit

Rz. 121 Betrafen die o.g. Ausführungen den Fall, dass das Unternehmen/der Selbstständige aus dem Beitrittsstaat nach Deutschland übersiedelte, wird es viele Fälle geben, in denen Firmen mit Sitz in den Beitrittsstaaten im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistung in Wirtschaftsbereichen tätig werden wollen, für die die Übergangsregelung nicht gilt. Diese Unternehmen ...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / II. Inhalt der Altersteilzeitvereinbarung

Rz. 13 Ferner muss der neu abgeschlossene Altersteilzeitarbeitsvertrag nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG eine Reduktion der Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit vorsehen (zur Berechnung: BAG v. 15.12.2009 – 9 AZR 46/09, NZA 2010, 452). Die bisherige Arbeitszeit ist die wöchentliche Arbeitszeit, die mit dem Arbeitnehmer unmittelbar vor dem Übergang i...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Beitragszahlung

Rz. 389 Für Beschäftigte, die (noch) bei keiner Krankenkasse versichert sind, werden Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur Pflegeversicherung an die Einzugsstelle (Krankenkasse) gezahlt, die im Fall des Bestehens einer Krankenversicherung kraft Gesetzes zuständig wäre. Rz. 390 Der Arbeitgeber hat Beiträge nicht nur für inländische Arbeitnehmer zu tragen,...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 77. Meldepflichten des Arbeitgebers

Rz. 1148 Die Träger der Sozialversicherung benötigen Informationen über die bei ihnen Versicherten, um die Versicherung dieser Personen, aber auch ggf. die Zahlungs- und Beitragspflichten des Arbeitgebers ordnungsgemäß durchführen bzw. realisieren zu können. Das SGB enthält an verschiedenen Stellen Regelungen über Meldepflichten des Arbeitgebers. a) Meldepflichtiger Personenk...mehr

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Geschenke / 2.2 Sozialversicherung

Sachgeschenke oder Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblich sind und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen, gehören als bloße Aufmerksamkeiten nicht zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Infolgedessen sind diese auch nicht beitragspflichtig. Zu den Aufmerksamkeiten zählen vor allem Sachzuwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 An andere Unternehmer

Rz. 77 Es muss zur Anwendbarkeit des § 9 UStG an einen anderen Unternehmer geleistet werden. Das BVerfG hat in seinem Beschluss v. 11.6.1985[1] entschieden, dass die Auffassung des BFH, wonach die Beschränkung des Optionsrechts in § 9 UStG auf Umsätze an andere Unternehmer keinen Grundrechtsverstoß beinhalte, nicht zu beanstanden ist. Rz. 77a Die Unternehmereigenschaft des Le...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 3 Abgrenzung von ehrenamtlicher Tätigkeit und Arbeitsverhältnis

Beim Einsatz ehrenamtlich Tätiger kommt es entscheidend darauf an, eine klare Trennung zwischen der Tätigkeit von Ehrenamtsinhabern und von Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu gewährleisten. Die Grenzen zwischen freiwilligem Engagement und Arbeitsverhältnis können dabei je nach der konkreten Ausgestaltung fließend sein. Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist ...mehr

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Jung, SGB VII § 150 Beitrag... / 2.1 Beitragspflicht der Unternehmer (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 regelt die Beitragspflicht der Unternehmer, für deren Unternehmen Versicherte tätig sind oder zu denen Versicherte in einer besonderen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen. Versicherte, die zu dem Unternehmer in einer besonderen Beziehung stehen, sind diejenigen Personen, die nicht oder nur zum Teil oder in untypischer Art und Weise im Interess...mehr

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Jansen, SGB VI § 187a Zahlu... / 2.1 Zusätzliche Beitragszahlung

Rz. 2 Die Möglichkeit eines Ausgleichs der durch die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente bedingten Rentenminderung ist zusammen mit der versicherungsrechtlichen Absicherung der Altersteilzeitarbeit zu sehen. Sie ist aber nicht auf diese Fallkonstellation beschränkt. Über die Möglichkeiten nach dem Altersteilzeitgesetz hinaus gibt Abs. 1 die Möglichkeit, eine zu erw...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.5.1 Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 21 Soweit neben dem Bezug einer Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 238) vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) erzielt wird, besteht gemäß § 1 Versicherungspflicht; dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine Vollrente wegen Alters handelt (Umkehr...mehr

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Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.4.1 Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 20 Soweit neben dem Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236) vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) erzielt wird, besteht gemäß § 1 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine Vollrente wegen Alter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.6.1 Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 31 Soweit neben dem Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a) vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) erzielt wird, besteht gemäß § 1 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine Vollrente wegen A...mehr