Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragspflicht

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Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 4.1 Begünstigte Vorgänge

Die Regelung erfasst ausschließlich Erwerbsvorgänge aufgrund von Umwandlungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 UmwG, also Erwerbsvorgänge aufgrund von Umwandlungen Verschmelzungen, Spaltungen (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung), Vermögensübertragungen, entsprechende Umwandlungen im Bereich der EU/EWR[1] mit grunderwerbsteuerlichem Inlandsbezug, bei Erwerbsvorgängen, die nach dem 6... mehr

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Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 2.2 Ersatzpflicht der Rentenversicherungsträger und Rehabilitationsträger nach Abs. 2

Rz. 10 Abs. 2 räumt der Bundesagentur für Arbeit einen Ersatzanspruch gegen den Rentenversicherungsträger bzw. Rehabilitationsträger bei Zuerkennung einer Rente oder Übergangsgeld ein, wenn diese Leistung das Ruhen des Anspruchs auf Alg nach § 156 bewirkt und die Bundesagentur für Arbeit wegen gewährtem Alg bereits einen Erstattungsanspruch gegen den Renten- oder Rehabilitat... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Beitragspflicht und Beitragshöhe.

Rn 1 I ist eine Konkretisierung der sich bereits aus § 705 I ergebenden allg Förderpflicht der Gesellschafter. II gibt für die Leistung von Beiträgen eine Auslegungsregel vor. Beiträge sind die nach dem Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss zur Förderung des Gesellschaftszwecks zu erbringenden Leistungen. Dabei sind der Art des Beitrages grds keine Grenzen gesetz... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 58 BGB – Sollinhalt der Vereinssatzung.

Gesetzestext Die Satzung soll Bestimmungen enthalten: Rn 1 Wird die Sollvorsc... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Pauschalierung der Lohnsteuer für Mahlzeiten

Rz. 45 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der sich für jeden ArbN ergebende geldwerte Vorteil muss grundsätzlich als Teil der laufenden Bezüge mit dem übrigen > Arbeitslohn individuell dem LSt-Abzug unterworfen werden; in der > Sozialversicherung besteht Beitragspflicht. Stattdessen darf der ArbG die LSt mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erheben, soweit er arbeitstäglich eine oder... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rechtsfolgen des Insolvenzverfahrens.

Rn 1 Der Verein wird durch Insolvenzeröffnung oder deren Ablehnung mangels Masse aufgelöst (§ 41 Rn 1, 4). Das Insolvenzverfahren ersetzt die bei Auflösung sonst notwendige Liquidation. Insolvenzgründe sind (drohende) Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (§§ 16–19 InsO). Die Eintragung erfolgt nach § 75. Der Verein besteht als rechtsfähiger bis zum Ende des Insolvenzverfahr... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Beitrags- und Mitverwaltungspflichten.

Rn 8 Die Satzung soll die Beitragspflicht regeln (§ 58 Nr 2, näher dort), auch die Mitgliederversammlung kann über sie beschließen. Meist sind die Beiträge in Geld zu leisten, möglich sind auch Sach- oder Dienstleistungen (BAG NJW 03, 161 [BAG 26.09.2002 - 5 AZB 19/01]). Umlagen zur Befriedigung eines besonderen Finanzbedarfs bedürfen einer Satzungsgrundlage (§ 58 Rn 2). Mit... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 43 enthält besondere Vorschriften zur Bewertung von Anrechten aus der GRV. Sie ist (seit 1992) im SGB VI geregelt und in zwei Zweige untergliedert; die knappschaftliche Rentenversicherung (für im Bergbau Beschäftigte) unterscheidet sich von der allgemeinen Rentenversicherung insb durch höhere Beiträge und höhere Leistungen. Wegen ihrer unterschiedlichen Qualität gelte... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff und Mitgliedsfähigkeit.

Rn 1 Die Mitgliedschaft ist der Inbegriff aller mitgliedschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten als komplexe Dauerrechtsstellung in Bezug auf eine Vereinigung. Im Verein mitgliedsfähig sind juristische Personen, Personengesellschaften (OHG, KG, PartG, EWIV, GbR) sowie VoRp. Minderjährige sind mitgliedsfähig, bedürfen zur Begründung der Mitgliedschaft aber der Zustimmung ihre... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fehlen von Sonderregeln zur Mangelhaftigkeit der Leistung.

Rn 61 §§ 280 III, 281–283 gelten auch für den Fall, dass eine Leistung unter einem Vertrag oder sonstigen Schuldverhältnis nicht wie geschuldet erbracht wird, für das es an einer besonderen gesetzlichen Regelung zur Schlechterfüllung fehlt (aA Grüneberg/Grüneberg § 280 Rz 16; Jauernig/Stadler § 280 Rz 11). Nicht Wortlaut, nicht Zweck, nicht Entstehungsgeschichte und nicht da... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 740 BGB – Fehlende Vermögensfähigkeit; anwendbare Vorschriften.

Gesetzestext (1) Eine nicht rechtsfähige Gesellschaft hat kein Vermögen. (2) Auf das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander sind die §§ 708, 709, 710, 711, 711a, 712, die §§ 714, 715, 715a, 716, 717 Absatz 1 sowie § 718 entsprechend anzuwenden. Rn 1 Der GbR, die nicht rechtsfähig ist, fehlt die Rechtsfähigkeit deshalb, weil die gründenden Gesellschafter nicht den W... mehr

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Verwaltung: Zustellvertrete... / 4 Die Entscheidung

Das sehen die Gerichte auch so! Die Verwaltung sei nach § 27 Abs. 2 Nr. 1 WEG a. F. Zustellvertreterin der Wohnungseigentümer gewesen, soweit der Bescheid an alle Wohnungseigentümer in dieser Eigenschaft gerichtet gewesen sei. Bei der Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen sei dies der Fall. Dem stehe nicht der Einwand des K entgegen, die Behörde hätte die Gemeinschaft der Wo... mehr

Beitrag aus der verein wissen
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Darauf müssen Sie als Arbei... / 1.2 Nebentätigkeit und Aushilfstätigkeit

Nebenberuflich tätige Lehrkräfte (z. B. Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder ähnliche Personen) mit einem feststehenden und nicht nur von Fall zu Fall aufgestellten Tätigkeitsbild oder Lehrplan sind in der Regel Arbeitnehmer. Exkurs: Sog. Herrenberg-Urteil. Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.06.2022 hat es mittlerweile unter dem Stichwort "Herrenberg-Urteil... mehr

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Sommer, SGB V § 196 Einsich... / 2.2 Merkblatt über Mitgliedschaft (Abs. 2)

Rz. 7 Die Regelung in Abs. 2 verpflichtet die Krankenkasse darüber hinaus, jedem Mitglied unentgeltlich ein Merkblatt über Beginn und Ende der Mitgliedschaft bei Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung, über Beitrittsrechte sowie die von der Krankenkasse zu gewährenden Leistungen und über die Beiträge auszuhändigen. Anders als in § 325 Abs. 1 RVO, der den kostenlos... mehr

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Sauer, SGB III § 175 Zahlun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt die Agenturen für Arbeit als Beitragsschuldner gegenüber den Einzugsstellen. Maßgebender Zeitpunkt ist der Eintritt des Insolvenzereignisses. Die Beitragsschuld bezieht sich auf die letzten drei Monate eines jeden Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis, das von der Insolvenz betroffen ist. Ohne ein Insolvenzereignis besteht der Anspruch d... mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.1 Überblick zur Anwartschaftszeit

Rz. 3 Die Anwartschaftszeit ist das Herzstück der Anspruchsvoraussetzungen und damit der Arbeitslosenversicherung insgesamt. Ob sie erfüllt ist oder nicht, bestimmt sich nach einer Versicherungs- und einer Zeitkomponente. Rz. 4 Ist die Anwartschaftszeit erfüllt, hat der Versicherte grundsätzlich Zugang zum Alg, die Anwartschaft darauf ist sein Eigentum geworden (BVerfG, Urtei... mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.7 Verfassungsrecht

Rz. 34 Die Versicherungspflichttatbestände des § 2 sind insgesamt verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das haben BVerfG und BSG immer wieder bestätigt. Rz. 35 Die Begründung einer Versicherungspflicht gemäß § 2 Satz 1 Nr. 1 verstößt nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG; auch der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ist nicht berührt. Durch die Zwangsmitgliedschaft in der gesetz... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kammerbeiträge / 5 Sonderfälle: Arbeitnehmer- bzw. Arbeitskammer in Bremen und im Saarland

Zur Arbeitnehmerkammer in Bremen sind alle in Bremen beschäftigten Arbeitnehmer beitragspflichtig. Voraussetzung ist nur, dass sie einen Monatslohn von mindestens 450 EUR beziehen. Das Gleiche gilt für Auszubildende, die einen Monatslohn von ebenfalls 450 EUR beziehen. Nicht der Beitragspflicht unterliegen Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften sowie Gesellschafter-Gesc... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Urlaub / 9.14 Vererblichkeit der Urlaubsabgeltung

Der Abgeltungsanspruch ist als reiner Geldanspruch auch vererblich. Dies war unstreitig für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis beendet, der Abgeltungsanspruch bereits entstanden und der Beschäftigte anschließend verstorben ist. Ist jedoch das Arbeitsverhältnis durch den Tod beendet worden, hatte das BAG aufgrund der Höchstpersönlichkeit des bis zum Tode bestehenden Urlaubsa... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Handwerkerversicherung / 1 Rechtslage vom 1.1.1939 bis 31.12.1960

Selbstständig tätige Handwerker wurden erstmals durch das HVG in die Rentenversicherung einbezogen. Handwerker mit Lebensversicherungsverträgen konnten je nach Inhalt des Vertrages auf Antrag entweder versicherungsfrei sein oder von der halben Beitragsleistung befreit werden. Der Beitragspflicht nach dem HVG unterlag das Gesamteinkommen des Handwerkers, nicht nur das aus dem Ge... mehr

Beitrag aus der verein wissen
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Vereinssatzung – wie gestal... / 11.1 Mindestanforderungen aus Sicht des Registergerichts

Jede Satzung, die dem Registergericht im Rahmen einer Neuanmeldung eines Vereins oder aufgrund einer Satzungsänderung vorgelegt wird, wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des BGB nach einem bestimmten Rahmen auf die erforderlichen Mindestinhalte geprüft. Zu bemerken ist, dass nach § 60 BGB durch das Gericht nur bestimmte Inhalte der Satzung zu prüfen sind, andere dagegen... mehr

Beitrag aus der verein wissen
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Vereinssatzung – wie gestal... / 7 Satzung und Vereinsordnungen

Achtung Es gilt das Prinzip der Nachrangigkeit. Die Satzung ist die ranghöchste Regelungsform im Verein. Ihre nachrangigen Regelungen (z. B. Beschlüsse und Vereinsordnungen) dürfen nicht gegen die Satzung verstoßen. Es gilt also im Vereinsrecht das Prinzip der Nachrangigkeit, d. h., die jeweils nachrangige Norm oder Regelung darf nicht gegen die übergeordnete Regelung verstoß... mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.3 Steuer-, Sozialversicherungs- und Zusatzversorgungspflicht des Krankengeldzuschusses

Der Krankengeldzuschuss ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. In der Zusatzversorgung gehört der Krankengeldzuschuss nicht zum zusatzversorgungspflichtigen Entgelt (§ 15 Abs. 2 i. V. m. Anlage 3 ATV / ATV-K). Als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt gilt für Kalendermonate, in denen Beschäftigte für mindestens einen Tag Anspruch auf Krankengeldzuschuss haben – auch wenn dieser w... mehr

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Reisekosten / 26 Sozialversicherungspflicht

Soweit bei Beschäftigten Steuerpflicht von Reisekostenvergütung besteht, liegt auch die Beitragspflicht in der Sozialversicherung vor. Sie ist jedoch als Aufwandsentschädigung kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.4 Stille Gesellschaft

Rz. 249 Stiller Gesellschafter ist, wer am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Einlage beteiligt ist (§ 230 HGB). Die Einlage ist so zu leisten, dass sie in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts übergeht und muss in bilanzierungsfähigen Vermögenswerten bestehen.[1] Dienstleistungsverpflichtungen allein können mangels Bilanzierungsfähigkeit eine stille Gesellschaf... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft bzw. GbR)

Rz. 240 Die GbR ist die zivilrechtliche Grundform gesellschaftsrechtlicher Zusammenschlüsse. Nach § 705 Abs. 1 BGB ist für sie lediglich erforderlich, dass sich mehrere durch Gesellschaftsvertrag verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern. Ist der Zweck auf eine gewerbliche Tätigkeit i. S. v. § 15 Abs. 2 EStG ge... mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 46 Schneider, Versorgungsbezüge – Beitragspflichtige und beitragsfreie Versorgungsbezüge von A bis Z, DOK 1983, 890. Rz. 47 Die Einbeziehung von Versorgungsbezügen aus einem früheren Dienstverhältnis als DO-Angestellter in die Beitragspflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar: BSG, Urteil v. 18.12.1984, 12 RK 33/83. Es ist mit dem Grundgesetz, insbesondere mit den hergebrac... mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.5 Kapitalleistungen und -abfindungen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 36 Voraussetzung für die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen ist der Eintritt des Versicherungsfalls (Erwerbsminderung, Alters- oder Hinterbliebenenversorgung) sowie der Bezug zum früheren Erwerbsleben. Nach Abs. 1 Satz 3 unterliegen daher Kapitalabfindungen, die nach Eintritt des Versicherungsfalls an die Stelle eines laufend zu zahlenden Versorgungsbezuges treten, d... mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.5.1 Überblick

Rz. 26 Neben den bisher genannten Bezügen gelten auch Renten der betrieblichen Altersversorgung als Versorgungsbezüge. Der Begriff der betrieblichen Altersvorsorge ist im Gesetz nicht näher definiert. Die Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 9/458 S. 35) enthält hierzu einen Hinweis auf § 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Danach gehören zur betrieblichen Altersversorgung Leistun... mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.1.2 Zahlbetrag der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 10 Neben dem Arbeitsentgelt ist bei versicherungspflichtig Beschäftigten der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen. Hierzu gehören nach § 228 enumerativ Renten der allgemeinen Rentenversicherung sowie Renten der knappschaftlichen Rentenversicherung einschließlich der Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung (vgl. Kommen... mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.1.3 Versorgungsbezüge (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 12 Als beitragspflichtige Einnahme bei versicherungspflichtig Beschäftigten definiert Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 den Zahlbetrag der Versorgungsbezüge als der Rente vergleichbare Einnahmen. Die Beitragspflicht ist unabhängig davon, ob eine Rente i. S. d. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gezahlt wird. Eine Aufzählung, welche Bezüge i. S. d. Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Beitragspflicht unterliegen,... mehr

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Sommer, SGB V § 228 Rente a... / 2.2 Rentennachzahlungen (Abs. 2)

Rz. 5 Der Beitragspflicht unterliegen neben den laufenden Rentenzahlungen auch Nachzahlungen einer Rente i. S. d. Abs. 1. Voraussetzung hierfür ist, dass die Nachzahlungen für einen Zeitraum geleistet werden, in dem der Rentner Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem SGB V hat. Ob es sich hierbei um eine Pflichtmitgliedschaft i. S. d. § 5 oder ... mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.3 Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für bestimmte Berufsgruppen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 21 Als beitragspflichtige Einnahmen sind nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für bestimmte Berufe zu berücksichtigen. Die Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung dieser Renten in die Beitragspflicht wurde vom BSG (Urteil v. 10.9.1987, 12 RK 49/83) bestätigt. Hierbei stellt der Gesetzgeber insbesondere auf Leistungen öffentlich-re... mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.1.4 Arbeitseinkommen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 13 Nach der Legaldefinition des § 15 Satz 1 SGB IV ist unter dem Arbeitseinkommen der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit zu verstehen. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Arbeitseinkommens ist, dass es neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungs... mehr

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Sommer, SGB V § 228 Rente a... / 2.1 Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (Abs. 1)

Rz. 3 Zu den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung zählen Renten der allgemeinen Rentenversicherung sowie Renten der knappschaftlichen Rentenversicherung einschließlich der Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung. Zusatzleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wie Steigerungsbeträge i. S. d. § 269 SGB VI, Kinderzuschüsse i. S. d. § 270 SGB VI und Wi... mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt inhaltlich die vorherigen Regelungen des § 180 Abs. 8 Satz 2 RVO, die, in die RVO eingefügt durch das Rentenanpassungsgesetz – RAG 1982 v. 1.12.1981 (BGBl. I S. 1205), ab dem 1.1.1983 die grundsätzliche Beitragspflicht für Versorgungsbezüge eingeführt hatte. Mit der Ergänzung der Regelung in Satz 3 durch das GMG sind seit dem 1.1.2004 nicht meh... mehr

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Sommer, SGB V § 232b Beitra... / 2.2 Weitere Regelungen (Abs. 2)

Rz. 4 Für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, deren Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 erhalten bleibt, wird geregelt, dass neben den Einnahmen nach Abs. 1 der Vorschrift weitere Einnahmen beitragspflichtig sind. Die Vorschriften des § 226 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und Abs. 2 sowie der §§ 228 bis 231 werden deshalb für entsprechend anwendbar erklärt. Die Einnah... mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.2 "Zahlbetrag" der Versorgungsbezüge

Rz. 7 Der Begriff "Zahlbetrag" ist im Gesetz nicht ausdrücklich definiert. Auch hier gilt das im Sozialrecht grundsätzlich geltende Bruttoprinzip (vgl. BSG, Urteil v. 4.9.2018, B 12 KR 20/17 R). Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist bei den Versorgungsbezügen, wie auch bei Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der unter Anwendung aller Versagens-, Kürzungs- und Ruh... mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.5.4 Hinterbliebenenversorgung

Rz. 33f Nach dem Einleitungsteil von Abs. 1 Satz 1 sind beitragspflichtig auch Renten bezogen auf eine Hinterbliebenenversorgung. Der Begriff der Hinterbliebenen ist gesetzlich nicht definiert. Er umfasst nach seinem Wortsinn Personen, die als Angehörige ein besonderes Näheverhältnis zum Verstorbenen hatten. Dazu zählen jedenfalls Witwen, Witwer und Waisen. Sie werden durch ... mehr

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Sommer, SGB V § 228 Rente a... / 3 Rechtsprechung

Rz. 8 Überobligatorische Anteile einer schweizerischen Pensionskassenleistung unterliegen als mit einer deutschen Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der betrieblichen Altersversorgung vergleichbare Einnahmen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung: BSG, Urteil v. 23.2.2021, B 12 KR 32/19 R. Bei einer türkischen Rente handelt... mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.1.1 Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 5 Der Begriff des Arbeitsentgelts i. S. d. § 226 ist an die Legaldefinition des § 14 SGB IV geknüpft. Hiernach gehören alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusam... mehr

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Sommer, SGB V § 227 Beitrag... / 2.1 Beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 3 Die Vorschrift verweist für den neu in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommenen Personenkreis hinsichtlich der Beitragsbemessung auf die Regelungen für freiwillig Versicherte nach § 240 . Nach § 240 Abs. 2 Satz 1 ist dabei sicherzustellen, dass bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mindestens die Einnahmen zu berücksichtigen sind, die bei ... mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 3 Rechtsprechung

Rz. 34 Wird die Beitragsuntergrenze lediglich durch eine Einmalzahlung überschritten, besteht aufgrund des Zuflussprinzips im Zahlungsmonat selbst dann Beitragspflicht, wenn die Beitragsuntergrenze bei einer Umrechnung der Einmalzahlung auf das Kalenderjahr nicht überschritten würde: BSG, Urteil v. 18.3.1993, 8 RKn 2/929. Die Freibetragsregelung ist nicht zusätzlich i. S. v. b... mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.1 Versorgungsbezüge

Rz. 4 § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 nennt als beitragspflichtige Einnahme, die der Beitragsbemessung zugrunde gelegt wird, den Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen. Welche Leistungen als "der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge)" gelten, legt § 229 im Sinne einer Fiktion fest. Die Aufzählung ist enumerativ; hier nicht genannte Bezüge können den Versorgu... mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.2 Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretäre und Minister (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 19 Hierzu gehören: die den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Länderparlamente nach den Abgeordnetengesetzen gewährten Altersentschädigungen (§§ 19ff. Abgeordnetengesetz – AbgG v. 18.2.1977, BGBl. I S. 297) einschließlich der Erhöhungen für Gesundheitsschäden nach § 22 AbgG. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Leistungen der Hinterbliebenenversorgung (z. B. nach... mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.4 Alterssicherung der Landwirte (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 25 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 gelten als Versorgungsbezüge laufende Geldleistungen und Landabgabenrenten aus der Alterssicherung der Landwirte nach dem ALG. Als "laufende Geldleistungen" gelten hierbei die beitragsabhängigen Leistungen wie Altersgeld, vorzeitiges Altersgeld, Hinterbliebenen- und Waisengeld. Die Produktionsaufgabenrente nach §§ 1 ff. Gesetz zur Förderung de... mehr

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Jung, SGB VII § 153 Berechn... / 2.6 Übersicht zu den häufigsten Entgeltarten

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.1.5 Vorruhestandsgeld (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 § 5 Abs. 3 und 4 legen fest, unter welchen Voraussetzungen Bezieher von Vorruhestandsgeld als gegen Arbeitsentgelt Beschäftigte gelten und damit versicherungspflichtig sind. In Korrespondenz hierzu bestimmt Abs. 1 Satz 2, dass das Arbeitsentgelt der Vorruhestandsgeldbezieher als beitragspflichtige Einnahme bei der Beitragsbemessung zu berücksichtigen ist. Ist das Vorr... mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.2 Mindesthöhe von Renten und Versorgungsbezügen und Freibetrag (Abs. 2)

Rz. 17 Nach Abs. 2 sind Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nur beitragspflichtig, wenn sie monatlich einen Betrag von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV übersteigen. Rz. 17a Unerheblich ist, ob die Mindestgrenze lediglich von Einnahmen nach Nr. 3 und/oder Nr. 4 erreicht wird. Denn die monatlichen Einnahmen aus Versor... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.1 Überblick

Rz. 130 Das Ende des Arbeitsverhältnisses kann durch Kündigung, Aufhebungs- bzw. Auflösungsvertrag, Befristung/Zeitablauf, gerichtliche Entscheidung sowie einigen Sondertatbeständen (Tod, Ernennung zum Beamten, Wegfall der Geschäftsgrundlage u. a.) herbeigeführt werden. Dagegen führen Krankheit oder Erwerbsminderung, Arbeitskampf, Betriebsübergang und weitere besondere Ereig... mehr