Fachbeiträge & Kommentare zu Beiträge zur Sozialversicherung

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 4.4 Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte

Zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung zählen auch Mehrarbeitszuschläge, auf die der Arbeitnehmer einen arbeitsrechtlichen Anspruch hat. In einigen Fällen bestehen arbeitsvertragliche, betriebliche oder tarifvertragliche Regelungen zu Mehrarbeitszuschlägen, die für Teilzeitbeschäftigte Mehrarbeitszuschläge erst dann vorsehen, wenn sie über die Differenz der monatl...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 6 Beitragsnacherhebungen

Bei nachträglicher Beitragserhebung kann der Arbeitgeber jeweils nur für die letzten 3 abgerechneten Entgeltzeiträume die Arbeitnehmeranteile nachträglich einbehalten, falls der sofortige Abzug unterblieben ist.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tunesien / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Tunesien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" TN/A 1.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 8 Beitragsnacherhebung aufgrund von Betriebsprüfungen

Als durchführende Stelle für die Betriebsprüfungen beim Arbeitgeber obliegt es den Rentenversicherungsträgern, die ordnungsgemäße Berücksichtigung des Arbeitsentgelts unter Anwendung des Entstehungsprinzips sowie des Zuflussprinzips bei der Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge zu prüfen. Gelangt der Rentenversicherungsträger dabei zu der Erkenntnis, dass fiktive Entgelte...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 7 Anwendung auf Hinzuverdienstgrenzen bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente

Für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung ist neben dem Rentenbezug – ohne Kürzung der Rentenleistung – ein Hinzuverdienst je nach Art der bezogenen Rente möglich. Auch hier ist – für das laufende Arbeitsentgelt – auf das zu beanspruchende tarifliche Entgelt und nicht auf das tatsächlich gezahlte Entgelt abzustellen. Für das Kalenderjahr 2...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Forst- und Waldarbeit / Zusammenfassung

Überblick Waldarbeiten gehören zu den gefährlichsten Arbeiten, nur in der Baubranche und im Bergbau ereignen sich noch mehr Unfälle als bei der Arbeit in der Forstwirtschaft. Im Jahresdurchschnitt von 2010 bis 2016 ereigneten sich jährlich rund 6.000 meldepflichtige Unfälle bei Wald- und Forstarbeiten in Deutschland, dabei gingen durchschnittlich 31 pro Jahr sogar tödlich au...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Beschäftigung: Möglichkeite... / Zusammenfassung

Überblick Der vorzeitige Ausstieg aus dem Berufsleben gewinnt zunehmend an Bedeutung – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer kann der Wunsch nach einem früheren Ruhestand aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa aus gesundheitlichen Überlegungen, dem Bedürfnis nach mehr Freizeit oder der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Für Arbeitgeber w...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Langzeitkonten / 5.1 Regelungen bzgl. des Wertguthabens

Durch das Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi II-Gesetz)[1] wurden zum 1. Januar 2009 die Rahmenbedingungen für die Führung des Wertguthabens beim Sabbatical erheblich geändert. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die sich aus diesem Gesetz für das Versicherungs-, Beitrags- u...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.7 Wahlrecht des Arbeitnehmers im Veranlagungsverfahren

Der Arbeitnehmer ist bei seiner Einkommensteuererklärung nicht an die im Lohnsteuerabzugsverfahren angesetzte Methode gebunden. Er kann von der 0,03-%-Monatspauschale zur Einzelberechnung mit 0,002 % pro Arbeitgeberfahrt übergehen.[1] Er hat es damit in der Hand, steuerliche Nachteile aus dem Lohnsteuerabzugsverfahren auszugleichen. Häufig entscheidet sich die Entgeltabrechn...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Flexible Arbeitszeit: Versi... / 4.2 Besonderheit in der Unfallversicherung

Die Beitragsberechnung weicht in Phasen der Freistellung von den übrigen Zweigen der Sozialversicherung ab. Das laufende Arbeitsentgelt ist immer nach dem Entstehungsprinzip zu verbeitragen. Wird ein Wertguthaben für eine vollständige Freistellung in Anspruch genommen, fallen in dieser Zeit keine Unfallversicherungsbeiträge an. Sie werden ausschließlich in der Ansparphase er...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Flexible Arbeitszeit: Versi... / Zusammenfassung

Überblick Die Versicherungspflicht Beschäftigter ist regelmäßig von einer Beschäftigung und einer tatsächlichen Arbeitsleistung gegen Arbeitsentgelt abhängig. Verschiedene Arbeitszeitmodelle sehen vor, dass Arbeitnehmer in einem bestimmten Zeitraum keine Arbeitsleistungen zu erbringen haben. Die Beschäftigten erhalten ein Arbeitsentgelt, das durch tatsächliche Arbeitsleistun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 2 Sozialversicherung: Beiträge

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden grundsätzlich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Krankenversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag seit 2019 wieder zu gleichen Teilen: jeweils 7,3 % sowie die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Renten- und Arbeitslosenversicherung: i. d. R. je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 13 Buchung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft

So buchen Sie richtig Buchung der Berufsgenossenschaftsbeiträge Bei den Beiträgen zur Berufsgenossenschaft ist darauf zu achten, welches Jahr sie betreffen. Im laufenden Jahr wird wie folgt gebucht: Buchung der Beiträge zur Berufsgenossenschaftmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / Zusammenfassung

Begriff Zur Sozialversicherung gehören die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den jeweils gültigen Beitragssätzen, den aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen und dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Die Beiträg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 7.2 Zum Jahresende muss eine Meldung zur Sozialversicherung elektronisch gesendet werden

Zum Jahresende bzw. bei Ende der Beschäftigung ist der jeweiligen Krankenkasse das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt auf dem elektronischen Vordruck "Meldung zur Sozialversicherung" zu melden. Diese Daten werden an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergemeldet und dienen als Grundlage für spätere Rentenansprüche des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer erhält ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 14.1 "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit" oder "Voraussichtliche Beitragsschuld" – welches ist das richtige Konto?

Durch die vorgezogene Beitragsfälligkeit werden die Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt, bevor die endgültige Höhe der Verbindlichkeit feststeht. Zu diesem Zweck wurde im DATEV-Kontenrahmen das Konto "Voraussichtliche Beitragsschuld gegenüber den Sozialversicherungsträgern (SKR03 1759/SKR04 3759)" eingerichtet. Praxis-Tipp Lohnzahlung vor Fälligkeitstermin der Beitragsnac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 6 Beitragszuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

Kranken- und pflegeversicherungsfreie Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitnehmer, die in einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK, IKK, BKK, TK, BARMER GEK usw.) freiwillig versichert sind, erhalten einen einheitlichen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 424,31 EUR (7,3 % der Beitragsbemessungsgren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 1 Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit

Jeder Arbeitnehmer ist kraft Gesetzes – unabhängig vom Willen der Beteiligten – (sozial)versicherungspflichtig. Die Pflichtversicherung ist selbst dann zustande gekommen, wenn der Arbeitgeber keine Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse vornimmt und die Beiträge nicht bezahlt. Auch vertraglich kann die Versicherungspflicht nicht ausgeschlossen werden. Ausnahmen von der V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 9 Unfallversicherung

Alle Beschäftigten in einem Betrieb werden von der Unfallversicherung erfasst. Die Aufgaben der Unfallversicherung werden von den Berufsgenossenschaften wahrgenommen. Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft sind als Lohnnebenkosten allein vom Arbeitgeber zu tragen. Für den Unternehmer handelt es sich um Betriebsausgaben.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 7.1 Es gibt eine Höchstgrenze: Die Beitragsbemessungsgrenze

Bei der Berechnung der Beiträge sind die Beitragsbemessungsgrenzen zu beachten. Diese unterscheiden sich in den alten und neuen Bundesländern. Der Beitrag liegt 2026 weiterhin bei 18,6 % vom Bruttoarbeitsentgelt, jedoch max. von der Beitragsbemessungsgrenze, und ist im Allgemeinen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zu tragen. Auch hier gibt es diverse Ausnahmen.[1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 5 Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt. Sie beträgt seit 1.1.2025 4,2 % (für Kinderlose über 23 Jahre alt) des beitragspflichtigen Entgeltes (max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Für Arbeitnehmer mit Kindern gibt es eine Staffelung der Beiträge. Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,8 %.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 3 Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Vom Arbeitgeber sind die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) monatlich an die gesetzliche Krankenkasse zu überweisen, in der der Arbeitnehmer versichert ist. Für Arbeitnehmer, die keiner gesetzlichen Krankenkasse angehören, ist die Kasse zuständig, bei der sie zuletzt versichert waren. Ist diese Krankenkasse nicht festzustellen, kann de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 8 Arbeitslosenversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen

Arbeitnehmer und Auszubildende sind i. d. R. versicherungspflichtig. Ausnahmen: z. B. Minijobs bis max. 603 EUR, kurzfristig Beschäftigte, Werkstudenten. Anders als in der Krankenversicherung endet die Versicherungspflicht auch in der Arbeitslosenversicherung nicht ab einer bestimmten Höhe des Arbeitsentgelts. Bei der Berechnung der Beiträge sind die Beitragsbemessungsgrenzen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 12 Buchung der Umlagen U1, U2 und IU bzw. U3

Zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen sind zum jeweiligen o. g. Fälligkeitsdatum die Umlagen für Mutterschaftsaufwendungen (U2), die Insolvenzgeldumlage (IU bzw. U3) für Arbeitgeber in der privaten Wirtschaft und ggf. für Arbeitgeber mit bis zu 30 (vollzeitbeschäftigten) Arbeitnehmern die Umlagen für Entgeltfortzahlungsaufwendungen bei Krankheit (U1) an die jeweilige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 11 Buchung der Sozialversicherungsbeiträge

Die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt, bevor die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit endgültig feststehen. Überwiesen werden die am fünftletzten Bankarbeitstag durch Schätzung ermittelten Beiträge. Differenzen, die nach erfolgter Lohnabrechnung zum Monatsende zu den tatsächlichen Verbindlichkeiten entstehen, werden im Folgemonat mit der neuen Sc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 14.5 Erstattung von Aufwendungen gemäß Aufwendungsausgleichsgesetz

Seit 2006 betrifft es fast alle Arbeitgeber: die Teilnahme am Umlage- und Ausgleichsverfahren der Krankenkassen gemäß AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz). Dabei werden allen Arbeitgebern über die Umlage 2 die Mutterschaftsaufwendungen und Arbeitgebern mit bis zu 30 Beschäftigten außerdem über die Umlage 1 die Aufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erstattet. Über...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 14.4.1 Unpünktliche Zahlung

Die Kontenabstimmung erweist sich als besonders schwierig, wenn die Beitragsnachweise nicht termingerecht eingereicht wurden und die Beiträge z. B. wegen Zahlungsschwierigkeiten nicht monatlich pünktlich überwiesen wurden. Dann kommen zu den SV-Verbindlichkeiten noch Mahnkosten, Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge hinzu. Praxis-Beispiel Mahnkosten, Verspätungszuschläge ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 4 Krankenversicherung: Berechnungsgrundlage

Beiträge zur Krankenversicherung werden vom beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt, jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenzeerhoben. D. h., ein Arbeitnehmer, dessen beitragspflichtiges Bruttoentgelt über der aktuell geltenden Beitragsbemessungsgrenze liegt, bezahlt maximal auf diesen Betrag Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Achtung Wechsel in die private Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 14.4.2 "Nebenkosten" separat buchen

Mahngebühren, Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge, die mit den Beiträgen zusammen überwiesen werden, sollten in jedem Falle separat auf den dafür vorgesehenen Aufwandskonten gebucht werden. Ansonsten erweist sich die Abstimmung der "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit" zum Jahresende als fast unmöglich. So buchen Sie richtig Mahnung der Krankenkasse In ei...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.1 Arbeitnehmer, Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (Nr. 1, Alt. 2)

Rz. 3 Bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, bildet das Arbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung die beitragspflichtigen Einnahmen. Angesprochen ist hier der Personenkreis, der gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 der Versicherungspflicht unterliegt. Der sozialversicherungsrechtliche Arbeitnehmerbegriff deckt sich nicht mit dem des Steuerrechts (v...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.4.1 Arbeitseinkommen

Rz. 6 Will der selbständig Tätige, dass der Beitragsbemessung nicht die Bezugsgröße, sondern das tatsächliche Arbeitseinkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) zugrunde gelegt wird, muss er dies anzeigen (vgl. Wehrhahn, in: BeckOGK SGB VI, § 165 Rz. 15) bzw. beantragen (Schmidt, in: Kreikebohm, 4. Aufl. 2013, SGB VI, § 165 Rz. 7) und das von der Bezugsgröße abweichende Arb...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.6.1 Behinderte Menschen in Werkstätten u.Ä. (Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2)

Rz. 24 Parallelvorschrift ist in der Krankenversicherung § 251 Abs. 2 Nr. 2 SGB V, der gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI in der Pflegeversicherung entsprechend gilt. Eine Sondervorschrift im SGB II existiert nicht. Vorgängervorschriften waren § 9 des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter v. 7.5.1975 (BGBl. I S. 1061) und § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a RVO und § 112 A...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 171 Freiwi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Betroffen von der Vorschrift sind nicht nur diejenigen freiwillig Versicherten, die nach § 7 oder § 232 laufende freiwillige Beiträge zu zahlen berechtigt sind, sondern auch diejenigen Personen, die aufgrund besonderer Vorschriften (§§ 204 bis 207 – gemäß § 208 a. F. bis zum 10.8.2010 auch bei Kindererziehungszeiten – und §§ 284, 285) zur Nachzahlung freiwilliger Beitr...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 3 Literatur

Rz. 19 Bokeloh, Die Rentenversicherung im Spannungsfeld zwischen nationaler Souveränität und Unionskompetenzen, DRV 2015, 148, 155 f. Büser, Altersteilzeit. Die Verbesserungen ab 2000, Die Rentenversicherung 1999, 209. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringerem Einsatz, Kompass 2006, 3. Hansen, Der "unständig Beschäftigte" – Das Stiefkind der Sozialversicherung, Die Beiträge 200...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.8 Personen in außerbetrieblicher Berufsausbildung (bisheriger Abs. 1 Nr. 3a bis zum 31.12.2019)

Rz. 27 Durch das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2522) ist zum 1.1.2020 die bisherige Nr. 3a des Abs. 1 gestrichen worden. Die bisherige Nr. 3b wurde zu Nr. 3a. Die Vorschrift der Nr. 3a a. F. gilt jedoch nach Maßgabe des § 276 als Übergangsregelung weiter, wenn die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einricht...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.4 Auswirkungen der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage

Rz. 13 Zu einer weiteren Besonderheit der Beitragstragung führt die wegen des gewährten Versicherungsschutzes gebotene Mindestbeitragsbemessungsgrundlage des § 163 Abs. 8 (wegen des Berechnungsvorgangs vgl. § 2 Abs. 1 Beitragsverfahrensverordnung). Da gemäß § 163 Abs. 8 (Fassung ab 1.4.1999; damals nur im Falle eines Verzichts auf die Rentenversicherungsfreiheit) bei Arbeitne...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 169 Beitra... / 2.1 Selbständig Tätige

Rz. 2 Parallelvorschriften sind für die Kranken- und Pflegeversicherung (für freiwillige Mitglieder) § 250 Abs. 2 SGB V und § 20 Abs. 3 SGB XI. Zur Arbeitslosenversicherung vgl. § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b RVO i. V. m. § 1227 Abs. 1 Satz 4 Nr. 9 RVO und § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b AVG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 3...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 17 Busse, Bundesteilhabegesetz – SGB IX, SGb 2017, 307. Düwell, Das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung, JurisPR-ArbR 5/09 Rz. 6. Freudenberg, Zur Frage der beitragsrechtlichen Relevanz von Gehaltsumwandlungen, B+P 2018, 634. Marburger, Rentenversicherungspflicht und -freiheit satzungsmäßiger Mitglieder geistlicher Genossenschaften und vergleichbarer Personen...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.1.1 Unständig Beschäftigte

Rz. 3 Parallelvorschrift für unständig Beschäftigte ist im Bereich der Krankenversicherung (für die Pflegeversicherung i. V. m. § 57 Abs. 1 SGB XI) § 232 SGB V. In der Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungsfreiheit gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III. Eine Definition der unständigen Beschäftigung gibt Abs. 1 Satz 2. Danach ist unständig die Beschäftigung, die auf weniger ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 159 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet den Betrag, bis zu dem die Beitragsbemessungsgrundlage (§ 161) der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird (§ 157). Nur für die Höhe der Beiträge, nicht aber für die Frage, ob Versicherungspflicht besteht, hat sie Bedeutung. Denn anders als die gesetzliche Krankenversicherung (§ 6 Abs. 1 SGB V) kennt die gesetzliche Rentenversich...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.2.2 Erste Senkungen der Schwankungsreserve

Rz. 5 Dieses Konzept des RRG 1999 wurde mit den Gesetzesänderungen der Jahre 2001 und 2002 weitgehend aufgegeben, weil der Korridor zwischen Mindestschwankungsreserve und Höchstschwankungsreserve verringert worden ist und die für wenigstens 3 Jahre passende Festsetzung (Abs. 1 Satz 2 der Fassungen bis 31.12.2002) entfallen ist. Zunächst wurde die in Abs. 1 bestimmte Mindests...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.5 Geringfügig versicherungspflichtig in Privathaushalten Beschäftigte (Abs. 1 Nr. 1c)

Rz. 17 Parallelvorschriften in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. In der Krankenversicherung hat der Arbeitgeber für Beschäftigte in Privathaushalten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV gemäß § 249 Satz 2 SGB V einen pauschalen Beitrag in Höhe von 5 % zu zahlen. Die Einfügung der Nr. 1c mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmar...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 169 Beitra... / 2.3 Hausgewerbetreibende

Rz. 5 Vorgängervorschriften waren bezüglich der Nr. 3 § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b RVO i. V. m. § 1227 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RVO und bezüglich der Nr. 4 § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. f i.V. mit Abs. 3a Satz 4 RVO. Selbständig tätige Hausgewerbetreibende (vgl. die Definition in § 12 Abs. 1 und 5 SGB IV) sind nach § 2 Satz 1 Nr. 6 versicherungspflichtig. Sie werden trotz ihrer S...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 172a Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Wie beim früheren § 172 Abs. 2 (bis 31.12.2011) geht es darum, dass Arbeitgeber von Beschäftigten, die der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, keinen Vorteil daraus haben sollen, dass diese Beschäftigten in einem berufsständischen Versorgungswerk und damit in einem nach der gesetzlichen Wertung gleichwertigen Versorgungssystem pflic...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.5 Zusätzlicher Bundeszuschuss und Erstattungen

Rz. 13 Wie dem Rentenversicherungsbericht 1997 (BT-Drs. 13/8300 S. 157/158) zu entnehmen ist, bestanden bis dahin die Einnahmen fast ganz aus den Beiträgen und dem Bundeszuschuss (§ 213 a. F.). Dieser deckte in den Jahren 1993 bis 1996 jeweils ca. 20 % des Rentenvolumens. Obwohl damit die Höhe der Ausgaben für die sog. versicherungsfremden Leistungen nicht erreicht wurde, wa...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 3 Literatur

Rz. 35 Boecken, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, NZA 1999, 393. Büchel/Grintsch/Neidert, Die Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung, DRV 2003, 105. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringerem Einsatz, Kompass 2006, 3 ff., 15. Hampel, Die Änderung des Altersteilzeitgesetzes durch...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.15.1 Pflegepersonen

Rz. 23 Pflegepersonen sind die Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen i. S. d. § 14 SGB XI in seiner häuslichen Umgebung pflegen (§ 19 SGB XI). Versicherungspflichtig sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1a Personen in der Zeit, in der sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 3 Literatur

Rz. 15 Boecken, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, NZA 1999, 393. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringem Einsatz, Kompass 2006, 3, 15. Frohn, Der Arbeitgeberanteil zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag – eine verfassungsrechtlich unzulässige "fremdnützige Sonderabgabe"?, VSSR 2005, 263. Glock/Danko, Die 630- DM-Regelung in der Praxis, NZA 1999, 402. Kn...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 3 Literatur

Rz. 28 Figge, Beitrags- und versicherungsrechtliche Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2000/2001, DB 2000, 2370. Martens, Versicherungspflicht kraft Gesetzes der selbständig Tätigen, Kompaß 1996, 152. Neumann, Alterssicherung und "Solo-Selbständigkeit", SGb 2010, 463. Pezoldt, Die Beitragszahlung der versicherungspflichtigen Selbständigen, Mitteilungen der L...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mindestlohn / 1 Bezahlung unter Mindestlohn

Sofern dem Arbeitnehmer trotz des nach dem Mindestlohngesetz vorgesehenen Mindestlohns (ab 1.1.2026 13,90 EUR je Arbeitsstunde; 2025: 12,82 EUR; 2024: 12,41 EUR)[1] von seinem Arbeitgeber tatsächlich nur ein geringeres Bruttoarbeitsentgelt ausgezahlt wird, gilt Folgendes: Der Entgeltbestandteil, der nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, aber arbeitsrechtlich beansprucht...mehr