Fachbeiträge & Kommentare zu Beiträge zur Sozialversicherung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Waisenrente / 3 Beiträge aus der Waisenrente zur Kranken-/Pflegeversicherung

Waisenrentner sind in der gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig. Eine Ausnahme kann gelten, wenn zuletzt vor Stellung des Rentenantrags eine private Krankenversicherung bestand. Bei Versicherungspflicht sind die auf die Waisenrente entfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zur Hälfte von der Waise und vom Rentenversiche...mehr

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Einmalzahlungen: Fälligkeit... / Sozialversicherung

1 Fälligkeit der Beiträge aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt[1] ist für die Entrichtung der Beiträge grundsätzlich dem Entgeltzahlungszeitraum zuzuordnen, in dem es ausgezahlt wird.[2] § 23a SGB IV stellt zwar dem Grunde nach lediglich eine Norm für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge aus Sonderzuwendungen dar[3], sie kann aber ...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 4 Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Nebenbeschäftigung

Anders als in der Krankenversicherung wird in der Renten- und Arbeitslosenversicherung die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer aufgrund einer hauptberuflich ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit nicht ausgeschlossen. Nimmt ein Selbstständiger eine abhängige Beschäftigung auf, ist er in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nach den allgemeinen Regelungen versicher...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 1.2 Arbeitsentgelt mit Rechtsanspruch

Die Beiträge zur Sozialversicherung sind nach dem Arbeitsentgelt zu bemessen, auf das ein Rechtsanspruch besteht, selbst wenn das tatsächlich gezahlte Entgelt geringer ist.[1] Daraus folgt, dass der Arbeitgeber bei untertariflicher Entgeltzahlung die Beiträge zur Sozialversicherung aus dem tariflich zustehenden Entgelt berechnen muss.[2] Dies gilt nur für Arbeitnehmer, die un...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszeiten im Beitritts... / 1.2.5 Freiwillige Beiträge nach DDR-Recht

Die Entgeltpunkte für freiwillige Beiträge, die nach der Verordnung über die freiwillige und zusätzliche Versicherung in der Sozialversicherung vom 28.1.1947 gezahlt worden sind, werden aus Tabellenentgelten[1] ermittelt. Wurden freiwillige Beiträge nach der Verordnung über die freiwillige Versicherung auf Zusatzrente bei der Sozialversicherung vom 15.3.1968 gezahlt, gilt da...mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 3.2 Tragung der Beiträge

Die Beiträge muss bei Auslandsbeschäftigungen der Arbeitgeber tragen. Bei Entwicklungshelfern muss diese Aufgabe die entsprechende Organisation übernehmen. Sie ist grundsätzlich verpflichtet, die Beiträge allein und in voller Höhe zu zahlen. Anders als es sonst bei Arbeitnehmern geregelt ist, dürfen Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Beiträge teilweise oder ganz erstatten. Auc...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.4.1 Billigend in Kauf genommene Nichtabführung der Beiträge

Nach der Entscheidung des BSG[1] reicht es für die Annahme der 30-jährigen Verjährungsfrist aus, wenn der Beitragspflichtige die Beiträge bedingt vorsätzlich vorenthalten hat. Das ist z. B. der Fall, wenn er seine Beitragspflicht für möglich gehalten und die Nichtabführung der Beiträge billigend in Kauf genommen hat.mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 6.4 Fälligkeit der Beiträge/Verjährung

Die Kranken- und PflegeversicherungsBeiträge aus Versorgungsbezügen sind am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.[1] Achtung Nachträglicher Beitragseinbehalt Die Beiträge aus Versorgungsbezügen trägt allein der Versorgungsempfänger. Versäumt ein zahlstellenpflichtiger Arbeitgeber die Beiträge von seinen Versorgungsempfängern einzubehalten, so kann er nach der Rechtsprechu...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 8 Fälligkeit der Beiträge und Verjährung

Die Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.[1] Für die Beitragsansprüche gelten die Verjährungsregelungen entsprechend. Dies bedeutet, dass Beitragsansprüche in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres verjähren, in dem die Beiträge fällig geworden sind.[2]mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 5 Fälligkeit der Beiträge im arbeitsgerichtlichen Vergleich

Wenn ein Arbeitgeber durch rechtskräftiges Urteil zur Lohn- oder Gehaltszahlung verurteilt wird, steht das dem Arbeitnehmer zu zahlende Arbeitsentgelt sowohl für den Zeitraum als auch der Höhe nach erst mit Rechtskraft des Urteils fest. Spätestens mit diesem Zeitpunkt wird die Beitragsforderung der Krankenkasse fällig.[1] Die für die Dauer eines Kündigungsschutzprozesses ggf...mehr

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Entgeltersatzleistung: Beso... / 2.3 Beiträge und Zuwendungen für die betriebliche Altersversorgung

Die vom Arbeitgeber für Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen übernommenen Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, die im Rahmen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 oder 4a SvEV bzw. des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV nicht dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen sind, können generell als Arbeitsentgelt ausgeschlossen werden. Es handelt sich dabei um pauschalbesteuerte Aufwendungen für...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.1 Zahlung eines Nettoentgelts

Ist ein Nettoentgelt vereinbart[1], gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten, einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Beiträge zur Sozialversicherung.[2] Damit ist klargestellt, dass die vom Arbeitgeber freiwillig übernommene Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag und die Arbeitnehmerantei...mehr

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Zukunftssicherungsleistungen / 4.2 Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung

Der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Übernimmt der Arbeitgeber über seine gesetzliche Verpflichtung hinaus freiwillig auch den Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, liegt ebenfalls steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Der Beitragszuschlag für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung von 0...mehr

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Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 1 Fälligkeit der Beiträge

Die Fälligkeit der Beiträge beinhaltet das Recht der Einzugsstelle, die Erfüllung der Beitragsschuld zu verlangen, und die Pflicht des Arbeitgebers, diese ohne Aufforderung zu erfüllen. Die Beiträge werden auch ohne Zusendung eines Beitragsbescheids fällig. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Entstehungsprinzip[1], das für Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger gil...mehr

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Einmalzahlungen: Fälligkeit... / 1 Fälligkeit der Beiträge aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt[1] ist für die Entrichtung der Beiträge grundsätzlich dem Entgeltzahlungszeitraum zuzuordnen, in dem es ausgezahlt wird.[2] § 23a SGB IV stellt zwar dem Grunde nach lediglich eine Norm für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge aus Sonderzuwendungen dar[3], sie kann aber für die Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge schon ...mehr

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Pflegezeit / 2.2.1 Höhe der Beiträge

Für die Zeit der freiwilligen Krankenversicherung sind freiwillige Krankenversicherungsbeiträge an die Krankenkasse bzw. Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich dabei nach dem Einkommen des freiwillig Versicherten. Das Darlehen, das Arbeitnehmern vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bei einer pflegebedingt...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 10 Beiträge für beschäftigte Studenten

Der Arbeitgeber hat für rentenversicherungspflichtig beschäftigte Studenten Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Diese Pflichtbeiträge sind – mit Ausnahme bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung[1] – vom beschäftigten Studenten und seinem Arbeitgeber je zur Hälfte aufzubringen. Evtl. Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung hat der Arbeitgeber allein...mehr

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Zuschuss zu Sozialleistunge... / 6.4 Beiträge und Zuwendungen für die betriebliche Altersvorsorge

Die während des Bezugs von Sozialleistungen übernommenen Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, können als Arbeitsentgelt ausgenommen werden, wenn sie nicht dem Arbeitsentgelt[1] zuzurechnen sind. Einer weiteren Prüfung bedarf es nicht. Für Zeiten seit 1.1.2008 gilt eine geänderte Beitragsfreiheit für Zuwendungen bei zusatzversorgungspflichtigen Arbeitnehmern des öffentli...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 8 Sozialversicherung der Leistungsbezieher nach dem SGB II

Der Bezug von Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II begründet grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung.[1] Die Beiträge sind pauschaliert, werden allein vom Jobcenter getragen und an den Gesundheitsfonds gezahlt. Im Fall der Arbeitsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf Krankengeld. In...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 7 Fälligkeit der Beiträge

Die Beiträge aus dem nicht vereinbarungsgemäß verwendeten Wertguthaben werden mit den Beiträgen der Entgeltabrechnung des Kalendermonats fällig, der auf den Monat folgt, in dem der Störfall eingetreten ist bzw. bei Insolvenz des Arbeitgebers die Mittel für die Beitragszahlung verfügbar sind.[1] Praxis-Beispiel Fälligkeitszeitpunkt der Beiträge bei nicht vereinbarungsgemäß ver...mehr

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Nichtversicherte GKV / 9 Folgen bei Nichtzahlung der Beiträge

Durch die Versicherungspflicht für nichtversicherte Personen führen ausstehende Beiträge nicht zu einem Verlust des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes. Folgenlos bleibt die Nichtzahlung von Beiträgen für den Versicherten allerdings nicht. Zum einen fallen Säumniszuschläge an. Sie betragen für den ersten als auch für alle weiteren Monate 1 % des rückständigen, auf 50 E...mehr

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Künstler / 3 Beiträge zur Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialkasse (KSK) in Wilhelmshaven führt den Beitragseinzug durch. Sie ist organisatorisch bei der Unfallversicherung Bund und Bahn angesiedelt. Leistungen aus den Sozialversicherungen werden durch deren jeweilige Träger erbracht. 3.1 Kranken-/Pflegeversicherung Die Künstlersozialversicherung wird zur Hälfte durch Beitragsanteile der selbstständigen Künstler/Publiz...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 6 Arbeitsunfall

Wenn die Ursache für die Arbeitsunfähigkeit ein Arbeitsunfall ist, dann zahlt die Krankenkasse anstelle des Krankengeldes das Verletztengeld im Auftrag des Unfallversicherungsträgers aus. Dazu werden Informationen über den Unfalltag und den zuständigen Unfallversicherungsträger benötigt. Das Verletztengeld wird im Wesentlichen wie das Krankengeld berechnet. Berücksichtigt wi...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.2 Finanzierung der bAV-Beiträge

Für die Beitragsfreiheit ist es unbedeutend, ob die Finanzierung der Zuwendungen durch den Arbeitgeber oder im Rahmen einer Entgeltumwandlung[1] durch den Arbeitnehmer erfolgt. Bei einer Finanzierung durch Entgeltumwandlung gilt dies unabhängig davon, ob sie aus laufendem oder einmalig gezahltem Arbeitsentgelt finanziert werden. Bei Mischfinanzierungen, also der Kombination v...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 2 Beitragspflichtiger Personenkreis

Bevor Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden, ist jeweils abzuklären, ob der Arbeitnehmer oder Auszubildende in dem jeweiligen Sozialversicherungszweig versicherungspflichtig ist. Für Arbeitnehmer und Auszubildende werden die Beiträge zur Sozialversicherung im Allgemeinen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Auszubildenden gemeinsam aufgebracht. Neben den beitragspfli...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 3.3 Beiträge

Freiwillig Versicherte bestimmen die Anzahl und Höhe der Beiträge selbst. Unter Berücksichtigung des Beitragssatzes in Höhe von 18,6 % errechnet sich der monatliche Mindestbeitrag aus der am 1.1. des jeweiligen Kalenderjahres geltenden Geringfügigkeitsgrenze (2026 aus 603 EUR: 112,16 EUR; 2025 aus 556 EUR: 103,42 EUR), der monatliche Höchstbeitrag aus der Beitragsbemessungsg...mehr

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Landwirtschaftliche Unterne... / 4 Beiträge

4.1 Beitragspflichtige Einnahmen Bei nach dem KVLG 1989 krankenversicherungspflichtigen landwirtschaftlichen Unternehmern werden folgende Einkommen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt[1]: das Einkommen aus der Land- und Forstwirtschaft, der Zahlbetrag der Rente aus der Rentenversicherung, der Zahlbetrag, der der Rente vergleichbaren Einnahmen (Versorgungsbezüge), das Arbeit...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung / Zusammenfassung

Begriff Im Rahmen der Lohnabrechnung bzw. der Gehaltsabrechnung wird der Lohn bzw. das Gehalt aufgrund der erbrachten Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers berechnet. Hierzu gehört nicht nur die Berechnung des korrekten Bruttoentgelts auf Basis der relevanten Tarifverträge, Arbeitsverträge oder gesetzlichen Mindestlöhne. Die aufgrund rechtlicher Vorschriften vom Arbeitgeber zu...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 4.1 Regelungen zum Übergangsbereich

Im Übergangsbereich mit einem regelmäßigen Verdienst zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR werden die Sozialversicherungsbeiträge nicht paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen. Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Arbeitnehmer im unteren Bereich des Übergangsbereiches in der Beitragstragung stärker zu entlasten. Der Anreiz zur Aufnahme eine versicheru...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 6.2.1 Allein vom Arbeitnehmer zu tragenden Beiträge

Die hälftige Verteilung der Beitragslast gilt auch für die Pflegeversicherungsbeiträge. Deshalb tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflegeversicherung die Beiträge grundsätzlich zu je 1,8 %. Soweit Versicherte den Beitragszuschlag bei Kinderlosigkeit i. H. v. 0,6 % zu zahlen haben, tragen sie diesen Beitragszuschlag allein. Somit beträgt bei Kinderlosigkeit des Versic...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 1.5 Beiträge

Die Beiträge für freiwillig Versicherte richten sich grundsätzlich nach ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit[1] unter Berücksichtigung des maßgebenden Beitragssatzes sowie des Zusatzbeitragssatzes[2] der jeweiligen Krankenkasse. Einzelheiten regeln für alle Krankenkassen einheitlich die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler des GKV-Spitzenverbands. Der Geset...mehr

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Handwerker / 3.1 Regelbeitrag/halber Regelbeitrag/einkommensgerechte Beiträge

Pflichtbeiträge sind grundsätzlich i. H. d. Regelbeitrags[1] (2026: mtl. 735,63 EUR; 2025: mtl. 696,57 EUR) aufgrund eines fiktiven Arbeitseinkommens i. H. d. Bezugsgröße zu zahlen. Bis zum Ablauf der ersten 3 Kalenderjahre nach dem Jahr der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit sind Beiträge nur i. H. d. halben Regelbeitrags (2026: mtl. 367,82 EUR; 2025: mtl. 348,29 EUR) z...mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 3 Beiträge

Beitragsbemessungsgrundlage ist das tatsächliche Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für Entwicklungshelfer gilt: Ergibt sich aus dem Durchschnittsentgelt der letzten 3 Monate vor der Auslandsbeschäftigung ein höherer Beitrag, ist als Ausgangswert für die Beitragsberechnung der Durchschnittswert maßgebend.[1] Für die Ermittlung des Durchschnittswerts wird eine Verhältn...mehr

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Krankenkassenwahl: Vor- und... / 2.2.2 Beiträge

Der Beitrag für den Basistarif ohne Selbstbehalt und in allen Selbstbehaltsstufen darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Dieser Höchstbeitrag errechnet sich für 2026 aus dem allgemeinen Beitragssatz der Krankenkassen (14,6 %) und der Beitragsbemessungsgrenze 2026 von 5.812,50 EUR (2025: 5.512,50 EUR) zzgl. des durchschnittlichen Zusatz...mehr

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Einmalzahlungen / 1 Zuflussprinzip

Infographic Die Beitragspflicht von Arbeitsentgelt richtet sich in der Sozialversicherung grundsätzlich nach dem Entstehungsprinzip.[1] Dies bedeutet, dass Beiträge zur Sozialversicherung bereits dann abzuführen sind, wenn der Anspruch auf das Arbeitsentgelt entstanden ist. Auf die tatsächliche Auszahlung des Arbeitsentgelts kommt es grundsätzlich nicht an. Als Besonderheit gi...mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 14 Rückzahlung des Weihnachtsgeldes an Arbeitgeber, auflösende Bedingung

Sachverhalt Die Arbeitnehmer erhalten mit dem Novemberentgelt, welches am letzten Arbeitstag des Monats November zur Auszahlung kommt, ein Weihnachtsgeld i. H. v. 75 % des durchschnittlichen Monatsentgelts. Die Zahlung ist nach dem Tarifvertrag an die Bedingung geknüpft, dass das Beschäftigungsverhältnis mindestens bis zum 31.3. des Folgejahres andauert. Ein Arbeitnehmer kündi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Handwerker / 3.2.4 Mindestbeiträge schließen höhere Beiträge nicht aus

Die Mindestbeitragsregelungen legen den Alleinhandwerker nicht fest, Beiträge i. H. v. 50 %, 40 % bzw. 20 % des Regelbeitrags zahlen zu müssen. Er kann jeden den für ihn maßgebenden Mindestbeitrag übersteigenden Beitrag bis zum Regelbeitrag zahlen. Solange die Berechtigung zur Zahlung ermäßigter Beiträge besteht, ist dies ohne Weiteres und ohne besonderen – weiteren – Einkom...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 5.1 Hohe Besteuerung bei Steuerklasse VI vermeiden

Wird der Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis nach der Steuerklasse VI besteuert, fallen für den Arbeitslohn ab dem ersten Euro Steuerabzugsbeträge an. Im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens kann zur Minderung des Lohnsteuerabzugs für gering verdienende Arbeitnehmer, die gleichzeitig mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausüben, für das zweite o...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
BAV-Förderbetrag / 2 Anrechnung des beitragsfreien Förderbetrags in der Sozialversicherung

Die Steuerbefreiung für Arbeitgeberbeiträge, die durch den BAV-Förderbetrag begünstigt sind, kann neben der Steuerbefreiung von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2026: 8.112 EUR; 2025: 7.728 EUR) in Anspruch genommen werden. Der Arbeitgeber könnte demnach zusätzlich über 960 EUR hinaus steuerfreie Beiträge zur betrieblichen Altersversorg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sachbezüge / 6.3 SV-Beiträge bei pauschaler Versteuerung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

Die Vorschrift des § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Pauschalversteuerung von sonstigen Bezügen. Diese pauschalversteuerten sonstigen Bezüge sind kein Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung, wenn es sich nicht um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt[1] nach § 23a SGB IV handelt. Sonstige Sachbezüge gelten dabei nach § 23a Abs. 1 Sat...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 1.1 Inhalt

Bei der Lohnabrechnung wird der erzielte Lohn für den entsprechenden Lohnabrechnungszeitraum ermittelt und die Beiträge zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer abgeführt. Die mit der Lohnabrechnung ermittelten Werte sind vom Arbeitgeber in den Unterlagen festzuhalten und den Einzugsstellen mitzuteilen. Den genauen Inhalt der Abrechnung legt § 108 Abs. 1 GewO fest. Danach m...mehr

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Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 2.3 Entgeltnachzahlungen in Erfüllung eines Rechtsanspruchs

Entgeltnachzahlungen, die der Arbeitgeber in Erfüllung eines von vornherein gegebenen Rechtsanspruchs leistet, gehören nicht zu den einmaligen Zuwendungen.[1] Häufig ergeben sich solche Situationen, weil der Arbeitgeber bei Fälligkeit seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen konnte. Die Gründe für die verspätete Zahlung sind für die rechtliche Beurteilung unerheblich. Da in di...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bundesfreiwilligendienst / 4 Tragung der Beiträge

Die für die Dienstleistenden zu zahlenden Beiträge trägt der Arbeitgeber alleine. Dies gilt sowohl für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung als auch für den eventuell zu zahlenden Beitragszuschlag zur sozialen Pflegeversicherung; dieser beträgt seit dem 1.7.2023 0,6 %. Von dem seit dem 1.7.2023 möglichen Beitragsabschlag für Mitglieder mit mindestens ...mehr

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Student / 5 Beiträge der Studierenden (KVdS)

Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bemessen sich ab dem 1.10.2024 nach dem BAföG-Satz i. H. v. 855 EUR (vorher: 812 EUR).[1] Für die Berechnung des monatlichen Krankenversicherungsbeitrags wird ein Beitragssatz i. H. v. 10,22 % (= 7/10 von 14,6 %[2]) sowie der Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse zugrunde gelegt. Demnach ergibt sich ab dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Handwerker / 3.2.2 Beiträge auf Basis von 40 % der Bezugsgröße

Der niedrigere Beitrag i. H. v. 40 % des Regelbeitrags gilt für Alleinhandwerker, die ihre Beiträge bis 1991 zwar monatlich, jedoch in geringerer Höhe gezahlt haben. Beitragsbemessungsgrundlage sind mindestens 40 % der monatlichen Bezugsgröße (2026: mtl. 1.582 EUR; 2025: mtl. 1.498 EUR). Hieraus resultieren im Jahr 2026 Beiträge i. H. v. mtl. 294,25 EUR (2025: mtl. 278,63 EU...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geringverdiener / 6 Überschreiten der Geringverdienergrenze durch laufendes Arbeitsentgelt

Tritt die Überschreitung aus anderen Gründen ein – z. B. Vergütung für geleistete Mehrarbeit –, ist der Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, den Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen zur Sozialversicherung bis zur Geringverdienergrenze alleine zu tragen. In diesem Fall tragen Auszubildender und Arbeitgeber vom gesamten Entgelt jeweils zur Hälfte die Beiträge. Auch in diesem Fa...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / Sozialversicherung

1 Beendigung der Beschäftigung Das Beschäftigungsverhältnis endet mit dem Zeitpunkt, an dem die Beschäftigung tatsächlich aufgegeben wird und die gegenseitigen Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erlöschen. Maßgebend sind also der Wegfall der Arbeitsbereitschaft des Arbeitnehmers und das Erlöschen des Weisungsrechts des Arbeitgebers. Das Vorliegen eines Beschäftig...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 3.1 Tragung der Beiträge

3.1.1 Sozialversicherungsbeitrag Die für die Teilnehmer am JFD zu zahlenden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und ggf. Arbeitslosenversicherung einschließlich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung hat der Arbeitgeber als Träger des JFD zu übernehmen. Die Teilnehmer haben somit keine eigenen Beitragsanteile aufzubringen.[1] Die Regelungen des Über...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Scheinselbstständigkeit / 8 Beiträge

Wird bei einem bislang als selbstständig eingeordneten Auftragnehmer ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt, gelten für die Beitragsberechnung die allgemeinen Grundsätze wie für alle versicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Die Beiträge sind aus den erzielten Einnahmen (= beitragspflichtiges Arbeitsentgelt) zu berechnen und vom Arbeitgeber und...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersteilzeit (Beiträge) / Zusammenfassung

Begriff Maßgebend für die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist das für die Altersteilzeit jeweils fällige Arbeitsentgelt. Die darauf entfallenden Beiträge sind grundsätzlich vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte zu tragen. In der Sozialversicherung gelten die jeweils maßgeblichen Beitragssätze. In der sog. Arbeitspha...mehr