Fachbeiträge & Kommentare zu Beiträge zur Sozialversicherung

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 4 Kompletter Arbeitsausfall, Arbeitnehmer ist ledig und hat kein Kind

Sachverhalt Ein Angestellter in einer Möbelfirma, Steuerklasse I, keine Kinder, hat im Mai 2026 wegen Kurzarbeit nicht gearbeitet (kompletter Arbeitsausfall). Bei Vollarbeit hätte er ein Bruttoentgelt von 3.275 EUR erzielt. Wie werden das Kurzarbeitergeld und die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet? Ergebnis Das Kurzarbeitergeld errechnet sich nach einem Leistungssatz von...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 6 Arbeitnehmerin ist privat kranken-/pflegeversichert, verheiratet und hat 3 Kinder

Sachverhalt Eine Architektin, Steuerklasse III, 3 minderjährige Kinder, verdient grundsätzlich 8.800 EUR brutto pro Monat. Im Oktober 2026 reduziert sich das Entgelt wegen Kurzarbeit auf 4.000 EUR brutto. Die Arbeitnehmerin ist privat krankenversichert. Wie werden das Kurzarbeitergeld und die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet? Ergebnis Das Kurzarbeitergeld errechnet sic...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 14 Arbeitnehmer ist ledig und hat kein Kind und Zusammentreffen von Kurzarbeitergeld und Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes

Sachverhalt Ein Tischler, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet ab März 2026 in Kurzarbeit. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden (montags bis freitags jeweils 7,7 Stunden). Sein Stundenlohn beträgt 15,35 EUR. Die Arbeit fällt in dem Betrieb wegen der Kurzarbeit jeweils dienstags komplett aus. Für ihn besteht eine Arbeitsunfähigkeit vom 20.2. bis 9.3.2026 mit ...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 7 Einmalzahlung im Abrechnungsmonat, Arbeitnehmer ist privat kranken-/pflegeversichert, ledig und hat kein Kind

Sachverhalt Ein Elektroingenieur, Steuerklasse I, keine Kinder, erhält ein regelmäßiges Bruttoentgelt von 5.900 EUR. Im Dezember 2026 verdient er wegen Kurzarbeit nur 4.500 EUR brutto. Er erhält zusätzlich eine Einmalzahlung (Weihnachtsgeld) i. H. v. 5.000 EUR. Der Arbeitnehmer ist privat kranken-/pflegeversichert. Wie werden das Kurzarbeitergeld und die Beiträge zur Sozialve...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 15 Arbeitnehmer ist ledig und hat kein Kind und Zusammentreffen von Kurzarbeitergeld und Krankengeld

Sachverhalt Ein Tischler, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet ab März 2026 in Kurzarbeit. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden (montags bis freitags jeweils 7,7 Stunden). Sein Stundenlohn beträgt 15,35 EUR. Die Arbeit fällt in dem Betrieb wegen der Kurzarbeit jeweils montags komplett aus. Für ihn besteht eine Arbeitsunfähigkeit vom 9.1. bis 9.3.2026. Seit d...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 8 Kurzarbeitergeld, Grenzgänger ist verheiratet und hat kein Kind

Sachverhalt Ein Mitarbeiter arbeitet bei einer Firma in Saarbrücken, wohnt aber in Frankreich und pendelt jede Woche zu seinem Wohnsitz (sog. Grenzgänger). Er ist verheiratet, hat keine Kinder. Wegen Kurzarbeit erzielt er im Januar 2026 ein Bruttoarbeitsentgelt i. H. v. 1.240 EUR. Ohne Kurzarbeit hätte er in diesem Monat 3.585 EUR brutto verdient. Wie werden das Kurzarbeiterg...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 2 Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung

Auch ein Unternehmen, das sich von einem unerlaubt handelnden Verleiher Arbeitskräfte entliehen hat, ist nach der Rechtsprechung als Arbeitgeber verpflichtet, die rückständigen Unfallversicherungsbeiträge zu zahlen.[1] Das folgt schon aus dem AÜG, in dem festgelegt ist, dass bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung das Arbeitsverhältnis zu dem Verleiher nichtig ist, aber stat...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 10 Arbeitnehmer ist ledig, hat kein Kind und arbeitet am Feiertag nicht bei komplettem Arbeitsausfall

Sachverhalt Ein Büroangestellter, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet ab April 2026 in Kurzarbeit. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags bis freitags jeweils 8 Stunden). Sein monatliches Gehalt beträgt 3.600 EUR. Die Arbeit fällt komplett aus, sodass der Arbeitnehmer auch an den bundesweiten Feiertagen Karfreitag und Ostermontag nicht arbeitet. Wie wir...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 9 Arbeitnehmer ist ledig, hat kein Kind und arbeitet am Feiertag

Sachverhalt Ein Tischler, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet ab April 2026 in Kurzarbeit. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden (montags bis freitags jeweils 7,7 Stunden). Sein Stundenlohn beträgt 15,35 EUR. Die Arbeit fällt in dem Betrieb wegen der Kurzarbeit jeweils montags komplett aus. Aufgrund eines wichtigen Termins arbeitet er auch am Ostermontag, ob...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung / 1.2 Beitragshaftung bei überlassenen freien Mitarbeitern

Durchaus üblich ist es, dass sich ein Auftraggeber eines freien Mitarbeiters bedient, der ihm von einer Agentur überlassen wird. Sofern dieser freie Mitarbeiter in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert ist und demzufolge eine Scheinselbstständigkeit und damit eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt, wird der Auftraggeber zum Entleiher. Dies wiederum h...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 12 Arbeitnehmer ist ledig und hat kein Kind und Eintritt einer Arbeitsfähigkeit während der Kurzarbeit

Sachverhalt Ein Schreiner, Steuerklasse I, keine Kinder, kann aufgrund der Einführung von Kurzarbeit im Juli 2026 nur noch die Hälfte seiner Arbeitszeit leisten und erzielt ein Bruttoentgelt von 1.487 EUR. Der Bruttoverdienst ohne Kurzarbeit hätte 2.974 EUR betragen. Die tägliche Arbeitszeit halbiert sich. Vom 13. bis 17.7.2026 ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig. Wie werden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung / 1.1 Haftung für die Beiträge durch Entleiher

Der Verleiher hat als Arbeitgeber auch die Sozialversicherungsbeiträge für die ausgeliehenen Arbeitnehmer zu entrichten. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, haftet der Entleiher für die Erfüllung der Zahlungspflicht wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Die Haftung des Entleihers beschränkt sich allerdings auf die Beitragsschulden für die Zeit, für die ihm der Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung / 3 Employer of Record

Ein relativ neues Phänomen ist die Nutzung ausländischer Unternehmen als fiktiven Arbeitgeber vor Ort. Bei einer längeren Entsendung, aber auch bei Workation-Vereinbarungen besteht das Problem darin, dass oftmals die Regelungen des Beschäftigungsstaates – auch hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht – gelten. Dafür ist in der Regel ein Betriebssitz vor Ort erforderlich, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verbot nachteiliger Vereinb... / 1 Verbot privatrechtlicher Vereinbarungen zum Nachteil des Arbeitsnehmers

Die Regelung hat im Zusammenhang vor allem in den Fällen Bedeutung, in denen die bisher ausgeübte Beschäftigung in Teilen mit dem Ziel ausgelagert wird, in gleichem Umfang und mit gleichem Inhalt entweder als vermeintlich rechtlich selbstständige Tätigkeit oder geringfügige Beschäftigung fortgeführt zu werden. Praxis-Beispiel Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften Ein Arbeitgeber...mehr

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Private Krankenversicherung... / Zusammenfassung

Überblick Der Bezug von Entgeltersatzleistungen wirkt sich auf privat versicherte Arbeitnehmer anders aus als auf gesetzlich versicherte Mitarbeiter. Unterschiede beim Versicherungsschutz gibt es auch bei einer Entsendung ins Ausland. Beide Themen werden hier inhaltlich dargestellt. Zudem werden in diesem Beitrag die Besonderheiten beschrieben, die sich bei Zeiten des Mutter...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausländisches Einkommen / 1.2 Beitragspflichtige Einnahmen

Ausländisches Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen wird als beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung von Beiträgen im Bereich der Pflichtversicherung sowie für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung berücksichtigt. Dies gilt auch in den Fällen, in denen im Beschäftigungsstaat bereits Beiträge auf das Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen erhoben wurden. Gesetzliche Rente...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausländisches Einkommen / Zusammenfassung

Begriff Einkommen wird im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung für die Berechnung von Beiträgen und für die Leistungsgewährung herangezogen. Bei der Berücksichtigung des Einkommens spielt es keine Rolle, ob das Einkommen in Deutschland oder in einem anderen Staat erzielt wurde. Als ausländisches Einkommen gelten das Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen sowie Renten, sofer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 2.4 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Rz. 12 Abs. 4 (ab 1.1.2027 Abs. 3) bestimmt die beitragspflichtige Einnahme im Übergangsbereich von Arbeitsentgelten. Ab 1.1.2026 reicht der Übergangsbereich von 603,01 EUR monatlich bis 2.000,00 EUR monatlich. Rz. 13 Die beitragspflichtige Einnahme war bis 30.9.2022 nach der Formel (30 : G.) × 450 + [2 – (30 : G.)] × (AE – 450) G. = Gesamtsozialversicherungsbeitrag AE = Arbeits...mehr

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Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde nach einer Änderung zum 1.11.1999 zum 1.4.2006 durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) neu gefasst, aber zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) erneut geändert und zugleich geschlechtsneutral ausformuliert. Durch das Ges...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.3 Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 38 Der Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit ist zum 1.1.2013 entfallen. Ab demselben Zeitpunkt beteiligt sich der Bund nicht mehr an den Kosten der Arbeitsförderung. In der Gesetzesbegründung wurde ausgeführt, dass durch den Wegfall des Eingliederungsbeitrags und der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung die Finanzbeziehungen zwischen de...mehr

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Sauer, SGB III § 357 Verord... / 2.1 Ermächtigung

Rz. 2 Die gesetzliche Ermächtigung ist weitreichend. Es liegt nahe, dass die Höhe der jeweiligen Umlage in Form eines Prozentsatzes gemäß Abs. 1 Nr. 2 durch Rechtsverordnung bestimmt werden soll. Die Regelungen zur Winterbeschäftigungs-Umlage in den §§ 354 und 355 bringen bereits deutlich zum Ausdruck, dass die Höhe der Umlage äußerst vorsichtig kalkuliert werden muss. Einer...mehr

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Sauer, SGB III § 357 Verord... / 2.2 Umlage-Verordnung

Rz. 6 Zu § 357 Abs. 1 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales i. V. m. § 109 Abs. 3 und 4 die Verordnung über ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld und die Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung in den Wintermonaten (Winterbeschäftigungs-Verordnung) v. 26.4.2006 (BGBl. I S. 1086) zum 1.5.2006 erlassen. Diese Verord...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde ursprünglich durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 1988 S. 2477) mit der Nummer 306 eingeführt und trat am 1.1.1989 in Kraft. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 19 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.7.1 Höhe des Krankengeldzuschusses (Absatz 2 Satz 1)

Der Krankengeldzuschuss ergibt sich aus der Höhe der Differenz zwischen dem festgesetzten Nettokrankengeld und dem sich nach Abs. 1 Satz 1 ergebenden Nettoarbeitsentgelt: Nettokrankengeld ist das um die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung reduzierte Krankengeld (Niederschriftserklärung zu § 13 Abs. 2 Satz 1). Im Gegensatz zum TVöD, der – mit Ausnahme der Altfälle nach ...mehr

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Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 2.1 Beitragstragung im Regelfall und bei außerbetrieblicher Ausbildung

Rz. 3 Die Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit werden je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Damit stimmt die Beitragstragung zur Arbeitsförderung mit dem Grundsatz der hälftigen Teilung in der gesamten Sozialversicherung (ohne die Unfallversicherung) überein. Der Beitragssatz beträgt bis zum 31.12.2022 2,4 % der Beitragsbemessungsgrundlage (§ 341 Abs. 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 286c Vermu... / 2.1 Gesetzliche Vermutung des Bestehens von Versicherungspflicht und Beitragszahlung

Rz. 3 § 286c Satz 1 enthält für Zeiten bis zum 31.12.1991 im Beitrittsgebiet eine widerlegbare gesetzliche Vermutung, die es dem Rentenversicherungsträger erlaubt, bei in den Versicherungsunterlagen des Beitrittsgebiets ordnungsgemäß bescheinigten Arbeitszeiten oder Zeiten der selbständigen Tätigkeit ohne weitere konkrete Ermittlungen im Einzelfall davon auszugehen, dass wäh...mehr

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Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.2 Umlagefinanzierte Förderleistungen

Rz. 4 Die Förderleistungen für Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft umfassen Mehraufwands-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld (§ 102). Daneben erstattet die BA dem Arbeitgeber auf Antrag seinen Beitragsanteil zur Sozialversicherung. Rz. 5 Die Umlage soll den Aufwand für das Wintergeld und den Erstattungsaufwand für Beitragszahlungen des Arbeitgebers decken. Das ist, wie bei Umlag...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung / 8 Beiträge bei kurzfristiger Beschäftigung

Für versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen müssen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt zu werden. 8.1 Unfallversicherung Das Entgelt aus kurzfristigen Beschäftigungen ist beitragspflichtig zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beitragshöhe ist von der Branche des Betriebs abhängig. Die Zahlung erfolgt an die zuständige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung / 8.2 Umlagen zur Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen

Das Arbeitsentgelt ist bei kurzfristig Beschäftigten zu beiden Umlagekassen beitragspflichtig. Für die Umlage des Ausgleichsverfahrens der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und Mutterschaftsleistungen (U2) ist das Arbeitsentgelt maßgebend, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Versicherungspflicht zu bemessen wären. Die Umlage 1 für d...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung / 8.1 Unfallversicherung

Das Entgelt aus kurzfristigen Beschäftigungen ist beitragspflichtig zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beitragshöhe ist von der Branche des Betriebs abhängig. Die Zahlung erfolgt an die zuständige Berufsgenossenschaft.mehr

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Kurzarbeitergeld (Abschluss... / 3.2 Abrechnungszeiträume ab Januar 2023

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben diese Frage für Entgeltabrechnungszeiträume ab Januar 2023 neu bewertet.[1] Vor dem Hintergrund der vorläufigen Bewilligung des Kurzarbeitergeldes überwogen schließlich die Zweifel an einem unumkehrbaren Vertrauensschutz. Der Arbeitgeber hat demnach für Entgeltabrechnungszeiträume ab Januar 2023 neben der Rückzahlung des...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung / 8.3 Insolvenzgeldumlage

Für kurzfristige Beschäftigungen ist die Insolvenzgeldumlage zu entrichten (2026: 0,15 %[1]; unverändert zu 2025).[2] Die Beitragszahlung erfolgt an die Minijob-Zentrale.mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 4.1 Berechnung/Höhe

Das Krankengeld wird nach dem während der Freistellung ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt berechnet. Ähnlich wird auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall berechnet. Das Nettoarbeitsentgelt wird aus dem Bruttoarbeitsentgelt ermittelt, soweit davon Beiträge zur Krankenversicherung berechnet wurden. Bruttoarbeitsentgelt wird somit nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der K...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 7.1 Anspruch/Berechnung/Höchstbezugsdauer

Der Arbeitgeber lässt den Freistellungsanspruch nochmals gegen sich gelten, den sein Arbeitnehmer nach § 45 Abs. 3 SGB V bereits ausgeschöpft hat. Die Krankenkasse des Arbeitnehmers, dessen Arbeitgeber einer weiteren Freistellung zustimmt, berechnet und zahlt das Krankengeld an ihren Versicherten auf der Grundlage seines Arbeitsentgelts aus. Außerdem führt sie die damit in Zu...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 7.2 Erstattung

Die Krankenkassen akzeptieren gegenseitig die Berechnung, Höhe und Auszahlung des Kinderpflegekrankengeldes. Die Aufwendungen der das Kinderpflegekrankengeld auszahlenden Krankenkasse werden dieser von der Krankenkasse in tatsächlicher Höhe ersetzt, deren Versicherter die Betreuung des erkrankten Kindes nicht wahrnehmen konnte. Dabei werden auch die abgeführten Beiträge zur ...mehr

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Kurzarbeit / 6.2.1 Tragung der Beiträge

Soweit bei Kurzarbeit Arbeitsentgelt (sog. Kurzentgelt) gezahlt wird, tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Sozialversicherung grundsätzlich zur Hälfte. Soweit Kurzarbeitergeld gezahlt wird, sind die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung allein vom Arbeitgeber zu tragen.[1] Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nicht zu entrichten.mehr

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Zukunftssicherungsleistungen / 4.1 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung

Als gesetzliche Zukunftssicherungsleistung gehört insbesondere der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitsförderung) zum steuerfreien Arbeitslohn.[1] Nach der Rechtsprechung kommt der gesetzlichen Steuerbefreiung allerdings nur deklaratorische Bedeutung zu. Die Leistung des Arbeitgebers zum Gesamtsozia...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 3.4 Beiträge zur Unfallversicherung sowie den Umlagen U1, U2 und U3

Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und für das Insolvenzgeld Für die Praktikanten sind vom Arbeitgeber grundsätzlich die Umlagen für Aufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1), bei Mutterschaft (U2) sowie für das Insolvenzgeld (U3) abzuführen. Die Umlagen bemessen sich nach dem Arbeitsentgelt. Wird dem Praktikanten aber kein Arbeitsentgelt gezahlt, fallen auch keine U...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 1 Abfindungen aus Sicht der Sozialversicherung

Insbesondere die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlten Abfindungen sind nicht beitragspflichtig zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Entgelteigenschaft von Abfindungen Ob eine Abfindung sozialversicherungsrechtlich als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt anzusehen ist oder nicht, ist davon abhängig, ob sie während des Arbeitsverhältnisses und in...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2.6 Beiträge zur Unfallversicherung sowie den Umlagen U1, U2 und U3

Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und für das Insolvenzgeld Für die Praktikanten sind vom Arbeitgeber grundsätzlich die Umlagen nach dem Umlageverfahren bei Krankheit (U1), dem Umlageverfahren bei Mutterschaft (U2) sowie die Insolvenzgeldumlage (U3) abzuführen. Die Umlagen bemessen sich nach dem Arbeitsentgelt. Wird dem Praktikanten kein Arbeitsentgelt gezahlt, fal...mehr

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Entgeltersatzleistung: Beso... / 2.4 Beiträge und Zulagen zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Solange Anspruch auf einen Zuschuss zu einer Sozialleistung besteht, werden im öffentlichen Dienst Beiträge und Umlagen zur Zusatzversorgung weitergezahlt. Die nach § 40b EStG pauschal versteuerten Beiträge bzw. Umlagen sind allerdings gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 SvEV unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Höhe von 2,5 % des für ihre Bemessung maßgebenden Entgelts dem Arbeitse...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld (Berechnung) / 2 Beiträge

Vom Verletztengeld sind Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten. Die Beiträge sind vom Versicherten oder vom Unfallversicherungsträger zu tragen. Bei hälftiger Beitragstragung wird der Versichertenanteil aus dem Zahlbetrag des Verletztengeldes (Brutto-Verletztengeld) berechnet. Die nachfolgende Tabelle enthält die Besonderheiten für die Unfallversicherung:mehr

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Beiträge zur Rentenversiche... / Zusammenfassung

Begriff Die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen für rentenversicherungspflichtige nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen sind von dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen und dem gewählten Leistungsbezug abhängig. Dabei werden die Beiträge von dem Leistungserbringer getragen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die beitragspflichtigen Einnahmen sind in § 1...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beiträge zur Arbeitslosenve... / Zusammenfassung

Begriff Die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen für arbeitslosenversicherungspflichtige, nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen beträgt 50 % der monatlichen Bezugsgröße. Dabei werden die Beiträge von dem Leistungserbringer getragen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die beitragspflichtigen Einnahmen sind in § 345 Nr. 8 SGB III geregelt. Die Beitragst...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 1 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Erhält ein pflichtversichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung einen Versorgungsbezug, ist dieser Versorgungsbezug grundsätzlich beitragspflichtig. Dabei ist die Grundlage der Versicherungspflicht unerheblich. Gelten aufgrund der Versicherungspflicht fiktive Berechnungsgrundlagen (z. B. bei pflichtversicherten Studenten), fallen Beiträge aufgrund des Versorgungs...mehr

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Altersteilzeit / 7 Meldungen zur Sozialversicherung

Arbeitgeber haben bei Beginn und Ende der Altersteilzeit Meldungen zur Sozialversicherung zu erstatten.[1] Das Ende der bisherigen Beschäftigung wird mit einer Abmeldung mit Grund "33" und dem bis zum Beginn der Altersteilzeit erzielten Arbeitsentgelt gemeldet. Die Anmeldung zu Beginn der Altersteilzeit erfolgt mit Grund "13". Für Altersteilzeitarbeitnehmer gilt ein besonderer...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 12 Beiträge zur Rentenversicherung

12.1 Rentenversicherungsfreie Minijobber Ist der Arbeitnehmer auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreit, erfolgt keine hälftige Beitragslastverteilung. Der Arbeitgeber hat vielmehr einen Betrag i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts als Beitrag zu tragen (Pauschalbeitrag). Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung ist mit den weiteren Abgaben geringfügig entlohnter Be...mehr

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Praxis-Beispiele: Teilzeitb... / 1 Übergangsbereich

Sachverhalt Eine Mitarbeiterin arbeitet Teilzeit 15 Stunden in der Woche und erhält dafür 1.000 EUR Bruttogehalt pro Monat. Sie hat Steuerklasse V, keine Kinder, keine Kirchensteuer und ist in einer gesetzlichen Krankenkasse (individueller Zusatzbeitrag 2,4 %) versichert. Ein weiteres sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis liegt nicht vor. Wie werden für Arbe...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 2 Beiträge in der Leistungsphase

In der Leistungsphase gehören die Zuwendungen aus einer betrieblichen Altersversorgung (Versorgungsbezüge) für gesetzlich Krankenversicherte – nach Abzug eines Freibetrags (2026: 197,75 EUR; 2025: 187,25 EUR) – zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Dies bedeutet, dass von den Versorgungsbezügen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten sind. Diese Beiträge f...mehr