Fachbeiträge & Kommentare zu Beiträge zur Sozialversicherung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mindestlohn / 2 Entstehen der Beitragsansprüche

Der Beitragsanspruch entsteht mit Bestehen bzw. Entstehen des Anspruchs auf das volle Arbeitsentgelt.[1] Es spielt deshalb keine Rolle, wann es gezahlt wird bzw. ob es evtl. nur zum Teil tatsächlich an den Arbeitnehmer zur Auszahlung gelangt. Ausschließlich bei Einmalzahlungen (Sonderzahlungen) gilt im SV-Recht das "Zuflussprinzip". Das heißt, der Anspruch auf die zu zahlende...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.2.2.1 Verpflichtende Praktika

Unter einem Fachhochschul- bzw. Hochschulpraktikum ist allgemein ein Praktikum zu verstehen, welches in Verbindung mit einem Studium an einer Fachhochschule (FH) oder einer Universität absolviert wird. Die Bestimmungen und Regelungen ergeben sich aus der jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnung und aus den einschlägigen landes- bzw. bundesrechtlichen Vorschriften. Soweit das...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 3.1 Beitragsbewertung der steuerfreien Zuwendungen

Beiträge für Direktversicherungen bleiben bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2026: 4.056 EUR jährlich, 338 EUR monatlich; 2025: 3.864 EUR jährlich, 322 EUR monatlich) bei bestehender Steuerfreiheit auch beitragsfrei zur Sozialversicherung.[1] Dieser sozialversicherungsrechtliche Freibetrag gilt auch für darin enthaltene Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / Zusammenfassung

Begriff Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen mit einem der Versorgungszwecke Alter, Tod oder Invalidität als Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer insgesamt erbrachte Arbeitsleistung zusagt. Entscheidend sind der Bezug der Versorgungszusage zum Arbeitsverhältnis und die spezifische Zweckbindung. Zum Aufbau der betrieblich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 7 Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Die Beiträge zur Finanzierung einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung stellen im Kalenderjahr 2026 bis zur Höhe von 338 EUR monatlich bzw. 4.056 EUR jährlich kein Arbeitsentgelt dar. Dies gilt auch für darin enthaltene Beiträge aus einer Entgeltumwandlung. Durch diese Beitragsfreiheit entfallen auch die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 7.1 Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss im Rahmen der Höchstgrenze kein Arbeitsentgelt

Der oben genannte Arbeitgeber-Pflichtzuschuss zählt zu den Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung, die in der Sozialversicherung insgesamt nur bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2026: 4.056 EUR jährlich, 338 EUR monatlich) kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt darstellen. Praxis-Beispiel Arbeitgeberzuschuss zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 3.2 Pauschalversteuerte Direktversicherungsbeiträge

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Beiträge an eine Direktversicherung nach § 40b EStG a. F. pauschal versteuert. Nach § 40b EStG a. F. pauschal besteuerte Zuwendungen für eine Direktversicherung werden nicht dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zugerechnet und sind somit beitragsfrei, wenn sie zusätzlich zum Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 6 Förderbetrag für Geringverdiener

Arbeitgeber, die für ihre Arbeitnehmer Beiträge zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse entrichten, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Förderbetrag. Der BAV-Förderbetrag wird max. für einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag i. H. v. 960 EUR im Kalenderjahr gezahlt und beträgt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1 Beitragsrechtliche Beurteilung der Durchführungswege

Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung stellen unter Berücksichtigung von Höchstgrenzen kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Die beitragsrechtliche Beurteilung hängt davon ab, welcher Versorgungsweg im Einzelfall zum Aufbau der betrieblichen Altersversorgung verwendet wird. Bei der beitragsrechtlichen Beurteilung spielt es auch eine Rolle, ob ausschließlich der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 4.1 Kapitalgedeckte Pensionskasse

Steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung sind beitragsfrei (2026: 4.056 EUR jährlich, 338 EUR monatlich; 2025: 3.864 EUR jährlich, 322 EUR monatlich). Dies gilt sowohl für die Beiträge des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldet...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 3.1.1 Aufteilung des Freibetrags pro rata oder en bloc möglich

Der Freibetrag steht für jedes Kalenderjahr in voller Höhe zur Verfügung (2026: 4.056 EUR). Bei einer Aufteilung pro rata wird jeden Monat ein gleichbleibender Betrag berücksichtigt. Bei einer Beschäftigung im kompletten Kalenderjahr ergeben sich so (4.056 EUR : 12 =) 338 EUR monatlich. Werden die Direktversicherungsbeiträge nicht für ein komplettes Kalenderjahr abgeführt, e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 8 Sicherungsbeitrag für reine Beitragszusage

Für die Zusageform der betrieblichen Altersversorgung als reine Beitragszusage soll als Ausgleich für den Wegfall der Einstandspflicht des Arbeitgebers für die Versorgungsleistung im Tarifvertrag vereinbart werden, dass der Arbeitgeber einen Sicherungsbeitrag zahlt. Der Sicherungsbeitrag kann dazu genutzt werden, die Versorgungsleistung (Betriebsrente) etwa dadurch zusätzlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4 Umfang des Anspruchsübergangs

Rz. 28 Der Schadensersatzanspruch geht nur insoweit auf den Arbeitgeber über, als dieser dem Arbeitnehmer nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz Arbeitsentgelt fortgezahlt und darauf entfallende vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Pflegeversicherung sowie zu Einrichtungen der zusätzlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Firmenfitness-Mitgliedschaft / Zusammenfassung

Begriff Es ist zu unterscheiden zwischen 2 Ausgestaltungen für Firmenfitness-Mitgliedschaften: Firmenfitness-Angebote, bei denen der Arbeitgeber eine Vereinbarung mit dem Betreiber eines Fitnessstudios schließt und die Mitarbeiter zur Nutzung der Gesundheits-, Fitness- und Wellnessverbundanlagen berechtigt sind sowie Firmenfitness-Angebote, bei denen der Arbeitgeber eine Verei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Berufsgenossenschaften / 5 Finanzierung

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften finanzieren sich ausschließlich durch Beiträge der Unternehmer,[1] weil die Übernahme der Haftung ausschließlich den Unternehmern zugutekommt. Die pflichtversicherten Arbeitnehmer sind also, anders als in anderen Sozialversicherungszweigen, an der Beitragszahlung nicht beteiligt. Der Bedarf des abgelaufenen Geschäftsjahres wird auf die...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.5 Weitergehende Rückgriffsmöglichkeiten des Arbeitgebers (Satz 4)

Rz. 27 Nach Satz 4 gelten die Sätze 2 und 3 nicht, wenn der Beschäftigte seinen Pflichten nach § 28o Abs. 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommt oder er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein trägt oder solange der Beschäftigte nur Sachbezüge erhält. Nur in diesen Fällen kann der Arbeitgeber seinen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf den Arbeitnehmeranteil in je...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.1 Anspruch des Arbeitgebers auf Einbehalt des Arbeitnehmeranteils (Satz 1 und Satz 2)

Rz. 5 Der Arbeitgeber hat den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen (vgl. § 28e). Schuldner der Beiträge zur Sozialversicherung ist insofern ausschließlich der Arbeitgeber (BSG, Beschluss v. 30.3.2004,B 4 RA 24/02 R; BSG, Urteil v. 29.6.2000, B 4 RA 57/98 R; BGH, Urteil v. 16.5.2000, VI ZR 90/99; BFH, Urteil v. 15.6.2023, VI R 27/20; BAG, Urteil v. ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 105 Altmann, Befreiung von der Versicherungspflicht, B+P 2022, 206. Deutsche Rentenversicherung Bund, Rundschreiben zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten und Vertrauensschutz für Altfälle – Informationen zur Umsetzung der Rechtsprechung des BSG vom 3.4.2014, NZA 2015, 29. Freudenberg, Erstreckung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, B+P 2026, 63. ders., Tite...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 90 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von Praktikanten, B+P 2015, 703. Bokeloh, Inländerdiskriminierungen in der Rentenversicherung, SGb 2023, 292. Dombrowsky, Keine rückwirkende Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen über den Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 4 SGB VI hinaus – Kurze Anmerkung zu dem Beschluss des BSG vom 12.12.2018 – B 12 KR 32/18 B, NZS 2023, 3...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.6 Durchschnittsentgelt

Rz. 22a Die Durchschnittsentgelte der Anl. 1 werden durch Rechtsverordnung fortgeschrieben (§ 69). Nach § 69 Abs. 2 Satz 1 erfasst die Verordnungsermächtigung auch die Bestimmung des Durchschnittsentgeltes aller Versicherten (vgl. § 70 Abs. 1) für das jeweils vergangene Kalenderjahr; Nr. 1 und auch die Ermächtigung zur Bestimmung des vorläufigen Durchschnittsentgelts aller V...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.1.3 Weitere Verfahrensgrundsätze (Sätze 2 bis 7)

Rz. 34 Die mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) eingefügten weiteren Sätze (Sätze 2 ff.) traten aufgrund Art. 2e des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.4 Anspruch des Arbeitgebers gegen ausgeschiedene Arbeitnehmer

Rz. 24 Satz 3 findet keine Anwendung, wenn das Beschäftigungsverhältnis bereits beendet ist oder Zahlungen nicht mehr anfallen; in diesen Fällen gilt § 28e Abs. 1, d. h., der Arbeitgeber hat den vollen Beitrag zu zahlen (BT-Drs. 11/2221 S. 24). Mit Urteil v. 12.10.1977 (5 AZR 443/76) hat das BAG ausdrücklich klargestellt, dass der Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer die Ersta...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Ermittlung des Arbeitseinkommens im Referenzzeitraum

Rz. 22 Zur Berechnung des Zuschusses ist zunächst das Nettoeinkommen der Frau im Referenzzeitraum zu bestimmen. Referenzzeitraum sind bei – üblicher – monatlicher Abrechnung die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der 6-wöchigen Schutzfrist vor der Entbindung (§ 3 Abs. 1 MuSchG). Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Frau bis zum Beginn der Schutzfrist gearbei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.5 Berechnung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nur aus dem tatsächlich erzielten Entgelt zu berechnen, ein fiktives Arbeitsentgelt wird hier nicht gebildet. Praxis-Beispiel Fortsetzung zu Ermittlung des fiktiven Entgelts Berechnung der ALV-Beiträgemehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.4 Aufbringung der Beiträge

Die Beiträge sind in allen Versicherungszweigen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufzubringen, soweit sie auf das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt (= Istentgelt) entfallen. Lediglich den Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose über 23 Jahre trägt der Arbeitnehmer allein. Die auf das fiktive Arbeitsentgelt entfallenden Beiträge sind vom Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.1 Berechnung der Beiträge zur Kranken-/Pflege-/Rentenversicherung

Für das durch die Kurzarbeit ausgefallene Arbeitsentgelt wird – entsprechend der in § 106 SGB III getroffenen Definition – für die Beitragsberechnung ein fiktives Entgelt berücksichtigt. Dabei ist von dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Bruttoarbeitsentgelt, das ohne den Ausfall erzielt worden wäre (Sollentgelt), und dem Bruttoentgelt, das tatsächlich erzielt worden ist (Isten...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.1.2 Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze

Das Soll-Entgelt ist nach den Festlegungen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger für die Ermittlung des Ausfallentgelts nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen. Übersteigt das so ermittelte gesamte beitragspflichtige Entgelt (tatsächlich gezahltes Entgelt zzgl. 80 % des Ausfallentgelts) die Beitragsbemessungsgrenze, sind die Beiträge zuerst ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.1.1 Ermittlung des fiktiven Arbeitsentgelts

Bei der Ermittlung des fiktiven Entgelts bleiben sowohl beim Sollentgelt als auch beim Istentgelt Einmalzahlungen außer Betracht. Außerdem sind beim Sollentgelt Vergütungen für Mehrarbeit (Überstunden) nicht zu berücksichtigen. Als Istentgelt gilt das im Kurzarbeitergeld-Anspruchszeitraum tatsächlich erzielte Brutto-Arbeitsentgelt, zzgl. aller ihm zustehenden Entgeltanteile....mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / Zusammenfassung

Überblick Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld bleibt die Versicherung in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten. Im Baugewerbe wird bei Arbeitsausfällen aus Witterungsgründen oder saisonbedingten Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit vom 1.12. bis 31.3. Saison-Kurzarbeitergeld geleistet. Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld sind Beitr...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 5.2 Zwischenzeitlicher Erstattungsanspruch des Arbeitgebers wegen der Corona-Krise

Aufgrund der zeitweise angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt, ausgelöst durch die Corona-Pandemie, hatte die Bundesregierung am 1.3.2020 die Regelungen für das Kurzarbeitergeld befristet verbessert. So wurden dem Arbeitgeber die Gesamtsozialversicherungsbeiträge aus dem Kurzarbeitergeld (teilweise) erstattet. Bis zum 31.12.2021 erstattete die Agentur für Arbeit die Beiträge...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 4 Melderecht

Das Vorliegen von Kurzarbeit und der Bezug von Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld hat melderechtlich keine besonderen Auswirkungen. Bei Vorliegen der melderechtlich relevanten Tatbestände sind die regulären An-, Ab- und Unterbrechungsmeldungen[1] nach der DEÜV abzugeben. In den Entgeltmeldungen (Abmeldungen und Unterbrechungsmeldungen) ist als beitragspflichtiges B...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3 Unterschiedliche Beitragsberechnung in den Versicherungszweigen

Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld werden in allen Versicherungszweigen die Beiträge aus dem im jeweiligen Lohnabrechnungszeitraum tatsächlich erzielten Entgelt ohne Besonderheiten berechnet. Darüber hinaus sind für die Zeiträume des Bezugs von Kurzarbeitergeld für die Beitragsberechnung in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung Besonderheiten zu beachten. Hinweis...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 5 Erstattungsanspruch des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber trägt die Gesamtsozialversicherungsbeiträge aus dem Kurzarbeitergeld allein. Eine Erstattung der Beiträge ist grundsätzlich nicht vorgesehen. 5.1 Erstattungsanspruch des Arbeitgebers beim Saison-Kurzarbeitergeld Für die Bezieher von Saison-KuG besteht in § 102 Abs. 4 SGB III eine Regelung, nach der die von den Arbeitgebern allein zu tragenden Sozialversicherung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.9 Öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG)

Rz. 186 § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG ermöglicht die Gleichbehandlung der berufsständischen Versicherung in der Form von öffentlich-rechtlichen Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen mit der Sozialversicherung, die ein Hoheitsbetrieb und daher nicht körperschaftsteuerpflichtig ist. Berufsständische Versicherungseinrichtungen sind keine Hoheitsbetriebe, sondern steuerbare wirtsc...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.18.6 Beiträge auf nicht zugeflossenen Arbeitslohn

Wird Arbeitslohn zugunsten einer Direktzusage umgewandelt[1] (arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusage), führt dies in unbegrenzter Höhe zu einer nachgelagerten Besteuerung. Arbeitslohn fließt im Zeitpunkt der Umwandlung noch nicht zu. In der Sozialversicherung besteht Beitragsfreiheit nur bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze.[2] Beiträge, die auf Arbeitslohn oberhalb von 4...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.18 Nummern 22–28: Zukunftssicherungsleistungen

Die Bescheinigung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur Alterssicherung, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erfolgt in den Nummern 22–28. Werden Sozialversicherungsbeiträge erstattet, sind nur die gekürzten Beträge in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Die Angaben werden bei der Einkommensteuerveranlagung zur Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufw...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.18.5 Besonderheiten bei steuerfreiem Arbeitslohn

Bei pflichtversicherten Arbeitnehmern sind die gesetzlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile, die auf steuerfreien Arbeitslohn entfallen, nicht in den Nummern 22–27 zu bescheinigen. Die Sozialversicherungsbeiträge können erst bei der Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn die Beiträge in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn (auch Entschädigungen und Abfindungen) einschließlich des Werts der Sachbezüge. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die st...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienversicherung / 1 Beitragslose Versicherung

Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz des Staates.[1] Dieser Grundsatz wird im Sozialgesetzbuch übernommen. Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen.[2] Dieses Recht wird u. a. dadurch umgesetzt, dass für versicherte Familienangehörige Beiträge nicht erhoben werden.[3]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnkonto einschl. Lohnabre... / 4 Muster einer Gehaltsabrechnung und Buchung der Gehaltszahlung

Aus der ELStAM-Datenbank erhält der Arbeitgeber folgende Angaben: Steuerklasse IV, 1,0 Kinderfreibetrag, Konfession ev. (Kirchensteuersatz 9 %), monatlicher Steuerfreibetrag 100 EUR. Die Arbeitnehmerin ist Mitglied einer Krankenkasse (der einheitliche Beitragssatz in der Krankenversicherung beträgt 14,6 %, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag 2,45 %). Der Beitragssatz der Ren...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 6 Pauschale Versteuerung bei der Lohnsteuer mit 25 %

Der Unternehmer zieht seine Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung immer als Betriebsausgaben ab. Er wendet seinen Arbeitnehmern aber einen geldwerten Vorteil zu, der bei den Arbeitnehmern als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen ist, wenn er mehr als 2 Betriebsveranstaltungen im Jahr durchführt (ab der 3. Veranstaltung) oder soweit der Betrag von 110 EUR pro Arbeitn...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Berechnung und Abführung der Beiträge bei Rentenversicherungsfreiheit

Tz. 74 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sind aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen, also gegebenenfalls auch aus einem 603 EUR (bis zum 31.12.2025: 556 EUR, bis 31.12.2024: 538 EUR) übersteigenden Betrag, z. B. bei schwankenden Arbeitsentgelten, bei unvorhersehbarem Überschreiten oder durch Einmalzahlunge...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausgewerbetreibende

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Es ist zu unterscheiden zwischen Hausgewerbetreibenden, Zwischenmeistern und Heimarbeitern. Heimarbeiter sind nichtselbständig tätig, also > Arbeitnehmer (> R 15.1 Abs 2 EStR); Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister sind selbständig tätig, also Gewerbetreibende (vgl § 11 Abs 3 GewStG). Wegen Personen, die gleichzeitig Hausgewerbetreibende u...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Lohnsteuerabzug beim Hauspersonal

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Steht die Haushaltshilfe in einem Dienstverhältnis (> Arbeitnehmer), unterliegt der > Arbeitslohn grundsätzlich dem üblichen LSt-Abzug (§§ 39b bis 39 f EStG; ergänzend > Steuerabzugsverfahren). Für teilzeit- und geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen können die Steuerabzüge nach § 40a EStG pauschaliert werden (zu Einzelheiten > Pauschalieru...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Übernimmt der > Arbeitgeber die > Lohnsteuer (und ggf die > Kirchensteuer sowie den > Solidaritätszuschlag), trägt er sie im Innenverhältnis zum > Arbeitnehmer selbst. Dazu kommt es, wenn der ArbGmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Nachweis der Aufwendungen

Rz. 59 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Seit dem VZ 2008 müssen die Rechnung und der Zahlungsnachweis dem FA nicht mehr zusammen mit der > Steuererklärung eingereicht werden (vgl § 35a Abs 5 Satz 3 EStG; > Rz 12). Die in > Rz 60 ff genannten Nachweise muss der Stpfl aber weiterhin vorhalten; sie sind dem FA auf Anforderung vorzulegen. Bei einem Haushalt im EU/EWR-Ausland (> Rz 25/...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 26 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Steuerermäßigung erhält der Stpfl ua für Aufwendungen aus der Beschäftigung einer Haushaltshilfe im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung iSv § 8a iVm § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV (§ 35a Abs 1 EStG). Zum Umfang der Steuerermäßigung > Rz 47 ff. Über die mögliche Begünstigung einer konkreten geringfügigen Beschäftigung ist aufgrund des Verweis...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Kurzfristige Beschäftigung ("Kurzfristiger Minijob")

Tz. 41 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Tz. 42 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV liegt eine kurzfristige (geringfügige) Beschäftigung, auch Saisonbeschäftigung genannt, vor, wenn entweder die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenz...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Allgemeines

Tz. 59 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die generelle Versicherungsfreiheit für geringfügig Beschäftigte wurde zum 01.01.2013 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt wird die Rentenversicherungspflicht zur Regel. Der geringfügig Beschäftigte kann aus der Rentenversicherungspflicht herausoptieren. In diesen Fällen muss der geringfügig Beschäftigte bei seinem Arbeitgeber einen schriftlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 14. Beispielsfall

Tz. 89 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Praxis-Beispiel Der Verein "Rote Teufel" beschäftigt Frau Schnell als Hausmeisterin. Sie erhält monatlich 603 EUR. Der Lohn beträgt pro Stunde 15,00 EUR. Frau Schnell übt keine andere Berufstätigkeit aus. Bei ihrem Ehemann ist sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (Techniker Krankenkasse) mitversichert. Eine Option zur freiwilligen Zah...mehr