Fachbeiträge & Kommentare zu Behandlungsfehler

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendbarkeit von § 280 I 2.

Rn 2 Ohne gesetzliche Klarstellung unterstellt der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang die nicht unumstr Anwendbarkeit der Verschuldensvermutung des § 280 I 2 (abl zu § 282 aF, BGH NJW 69, 553, 554 [BGH 17.12.1968 - VI ZR 212/67]; 91, 1541, 1542) auf Behandlungsverträge (BTDrs 17/10488 S 28; Geiß/Greiner B. Rz 214 f; Olzen/Metzmacher JR 12, 271, 277; Prütting FS Rüßmann 609, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesundheitliche Gefahren.

Rn 10 Welcher Art die gesundheitlichen Gefahren sein müssen, die durch die Offenbarung des Behandlungsfehlers abgewendet werden sollen (Wagner VersR 12, 789, 795), ergibt sich weder aus dem Gesetz noch der zugehörigen Begründung. Konkrete Richtwerte scheinen allerdings auch nicht zielführend. Vielmehr wird man auf die genannte Interessenabwägung zurückgreifen müssen. Innerha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beweislast.

Rn 219 Die größte Bedeutung der von der Rspr entwickelten Regeln zur Arzthaftung liegt – wie bei der Produkthaftung – im Beweisrecht, insb bei den Modifikationen der Beweislast. Grds hat der Patient das Vorliegen einer Pflichtverletzung des Arztes sowie einer Körper- oder Gesundheitsverletzung, die Kausalität zwischen beiden (Bsp für eine besonders weitgehende Zurechnung sog...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Regel.

Rn 2 I schließt für einen ›Schaden, der nicht Vermögensschaden ist‹, eine Entschädigung in Geld aus. Das bezieht sich auf den Schadensersatz nach § 251, nicht dagegen auf die Herstellung nach § 249 (vgl § 249 Rn 20). Wo diese aber unmöglich ist, führt I zur Verneinung eines Schadensersatzanspruchs überhaupt, wenn nicht eine Ausnahme (wie etwa schon II) eingreift. Der wichtig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Die Berufung auf rechtmäßiges Alternativverhalten.

Rn 64 Entlastend wirken kann weiter die Berufung des Schädigers darauf, er hätte die schädigende Handlung anders als unrechtmäßig auch rechtmäßig vornehmen dürfen: Vor einem Eingriff, der ohne ärztlichen Behandlungsfehler zu einem Schaden geführt hat, möge der Patient nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden sein. Der auf Schadensersatz belangte Arzt macht geltend, der Patient ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesamtschuld kraft Gleichstufigkeit.

Rn 8 Gesamtschuldner sind: Architekt u Bauunternehmer bzw Handwerker bzgl der gemeinsam zu verantwortenden Baumängel (BGHZ 43, 227, 232 ff; 51, 275, 277; NJW-RR 08, 176, 178; Saarbr NJW 16, 3186, 3191, aber anders, wenn der Architekt nur seine Pflicht zur Objektbegehung zum Zwecke der nachträglichen Feststellung von Mängeln verletzt hat, BGHZ 235, 215), Architekt u Statiker ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 335 BGB – Forderungsrecht des Versprechensempfängers.

Gesetzestext Der Versprechensempfänger kann, sofern nicht ein anderer Wille der Vertragschließenden anzunehmen ist, die Leistung an den Dritten auch dann fordern, wenn diesem das Recht auf die Leistung zusteht. Rn 1 Beim unechten Vertrag zu Gunsten Dritter (§ 328 Rn 12) muss der Versprechensempfänger die Leistung verlangen können, weil der Dritte es nicht kann; andernfalls w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfragen.

Rn 15 Bei nach Intensität und Dauer geringfügigen Beeinträchtigungen kann ein Schmerzensgeld ganz entfallen (etwa BGH NJW 93, 2173, 2175 [BGH 27.05.1993 - III ZR 59/92]); Schmerzensgelder unter etwa 50 EUR dürften daher kaum vorkommen. Dass dies bei der Neufassung des § 253 II nicht ausdrücklich gesagt worden ist, beruht nur darauf, dass der BGH es ohnehin schon anerkannt ha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemein.

Rn 3 Parteien des Behandlungsvertrags sind der Behandelnde und der Patient. Als Behandelnde sind neben den Angehörigen ärztlicher Heilberufe (Ärzte und Zahnärzte) ebenfalls Angehörige nichtärztlicher Heilberufe wie Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Vertreter anderer Heil(hilfs)- und Gesundheitsberufe wie Hebammen, Masseure, med...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Körper- oder Gesundheitsverletzung.

Rn 24 Körper- und Gesundheitsverletzung lassen sich oft kaum exakt voneinander abgrenzen: Die Körperverletzung als unbefugter (nicht durch Einwilligung gedeckter) Eingriff in die Integrität der körperlichen Befindlichkeit (BGHZ 124, 52, 54 mwN; NJW 13, 3634 Rz 12; 22, 3509 Rz 16 mwN) bezieht sich stärker auf die äußere Integrität, die Gesundheitsverletzung auf innere körperl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voll beherrschbare Risiken.

Rn 4 An erster Stelle steht die Umsetzung der Rspr zu den voll beherrschbaren Risiken (zu Hygieneverstößen BGH NJW-RR 16, 1360 [BGH 16.08.2016 - VI ZR 634/15]; 20, 720 [BGH 18.02.2020 - VI ZR 280/19]; § 823 Rn 220). Die zu Gunsten des Patienten eingreifende Beweislastumkehr erstreckt sich allein auf das Vorliegen eines Behandlungsfehlers und die damit einhergehende objektive...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Nachfrage.

Rn 9 Mit der Anknüpfung der Offenbarungspflicht an eine Nachfrage des Patienten normiert die Vorschrift eine Aufklärungspflicht, welcher der Behandelnde ggf. schon nach geltendem Recht aufgrund seiner vertraglichen Nebenleistungspflichten (§ 241 I) nachkommen sollte (Staud/Olzen, § 241 Rz 454). Dass nunmehr die Nachfrage tatbestandliche Voraussetzung einer Offenbarungspflich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Perspektiven.

Rn 174 Schien sich die Berufshaftung bislang weitgehend auf die Zusammenfassung von Fallgruppen zu beschränken, könnte mittlerweile gefragt werden, ob sich über die bisherigen Fallgruppen hinaus allgemeine Grundsätze der Berufshaftung entwickeln lassen. In diese Richtung könnten Entscheidungen des BGH deuten, in denen er die Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern iRd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB K

Kabotage Art 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung § 620 BGB 11 Kalkulationsirrtum § 119 BGB 30 offener Kalkulationsirrtum § 119 BGB 32 verdeckter Kalkulationsirrtum § 119 BGB 31 Kampfsportarten § 254 BGB 41 Kanonisches Recht Vor §§ 2229 ff BGB 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art 9 ROM I 11 Kapitalabfindung § 1585 BGB 2 Abänderungsklage § 843 BGB 7 Berechnung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abweichende gesetzliche Bestimmung.

Rn 11 Ausdrückliche gesetzliche Regelungen enthalten §§ 840 II, III, 841, 1833 II 2, § 46 2 BNotO, §§ 78 II 1, 116 VVG. Rn 12 Bei mehreren Schadensersatzpflichtigen kommt es entspr § 254 auf das Maß der Verursachung u des Verschuldens an (stRspr, BGHZ 17, 214, 222; 59, 97, 103). Beim internen Ausgleich einer kartellrechtlichen Geldbuße ist der wirtschaftliche Erfolg, den die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufklärung und Information.

Rn 70 Das deutsche Recht kennt keine generelle Pflicht der Parteien von Schuldverhältnissen zur gegenseitigen Aufklärung (Auskunft, Anzeige, Hinweis, Mitteilung, Offenbarung, Information), und zwar weder vertraglich noch außervertraglich. Das gilt auch für Personen, die fremde Angelegenheiten zu betreuen haben (BGH NJW 88, 1906f). Jedoch kennt das Gesetz zahllose einzelne Ta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Arzthaftung.

Rn 75 Der Patient trägt zunächst die Beweislast für das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers, wobei ihm im Einzelfall Beweiserleichterungen in Form des Anscheinsbeweises zugutekommen können (Müller NJW 97, 3049, 3052; s dazu auch oben Rn 42). Erforderlich ist insoweit der Nachweis, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschl der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn der Auftr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beweis des Gegenteils.

Rn 15 Der Beweis des Gegenteils wird in § 292 S 1 erwähnt. Er dient va der Widerlegung gesetzlicher Vermutungen (§ 292 Rn 4), von Beweisregeln (§ 286 Rn 18) und von öffentlichen Urkunden (§§ 415 ff). Anders als beim Gegenbeweis genügt es für die erfolgreiche Beweisführung nicht, dass das Gericht in seiner Überzeugung unsicher geworden ist; vielmehr muss dem Gericht die volle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Die ›Beweiserleichterung bis zur Beweislastumkehr‹.

Rn 83 Seit Jahrzehnten greift der BGH bei schwierigen Beweislagen auf die Rechtsfigur der ›Beweiserleichterungen bis zur Beweislastumkehr‹ zurück, so etwa bei Verletzung der ärztlichen Dokumentationspflicht (BGH NJW 72, 1520; BGHZ 72, 132 ff = NJW 78, 2337), bei der Nichtbeachtung der Dokumentationspflicht des Versicherungsvermittlers nach §§ 61 I 2, 62 VVG (BGHZ 203, 174, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Arzthaftung.

Rn 42 Im Arzthaftungsrecht ist der Anwendungsbereich des Anscheinsbeweises eher eingeschränkt, weil nicht ohne weiteres aus dem Misslingen einer ärztlichen Behandlung auf ein Verschulden des Arztes geschlossen werden kann (vgl Laumen FS Jaeger 14, 71, 74). Ein Anscheinsbeweis ist jedoch zu bejahen, wenn die medizinische Behandlung zu einem Schaden geführt hat, der typischerw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Arzthaftung. In Fällen der Arzthaftung ist für die Bestimmung des Erfolgsorts maßgeblich, wo der Gesundheitsschaden eingetreten ist. Das gilt bei Behandlungs- wie auch bei Aufklärungsfehlern (vgl BGHZ 176, 342, 346 f; Hamm GesR 15, 632). Tritt der Gesundheitsschaden aufgrund einer in mehreren Schritten und an verschiedenen Orten erfolgten Heilbehandlung erst nach der K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / (3) Gutachten.

Rn 17 Auch das Gutachten oder seine Erläuterung im Prozess kann den Verdacht der Parteilichkeit erwecken. Dies kann sich ergeben etwa aus sprachlichen Entgleisungen und unsachlichen Reaktionen (BGH NJW 81, 2009; Frankf MedR 22, 750 [OLG Frankfurt am Main 20.08.2021 - 17 W 16/21] m Anm Frahm: Unterstellung ›unmoralischen‹ Verhaltens; Hamm MDR 15, 1320 [BGH 07.07.2015 - X ZR 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die einzelnen Sachgebiete des Abs 1.

Rn 3 Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften, wie sie Abs 1 Nr 1 regelt, verlangen zunächst in persönlicher Hinsicht (Rn 2e aE) die Beteiligung einer Bank, einer Sparkasse, eines Kredit- oder Finanzinstituts (Hambg MDR 18, 1327; Bambg WM 18, 2243). Ein entspr Institutsregister im Internet führt die BaFin (§ 32 V KWG). Sachlich muss es um einen Anspruch gehen, der einem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Haftungsausfüllende Kausalität.

Rn 8 Der Ursachenzusammenhang zwischen dem zum Schadensersatz verpflichtenden Verhalten und dem Entstehen des Schadens im Einzelnen unterfällt als Teil der haftungsausfüllenden Kausalität dem Anwendungsbereich des § 287. Nach dieser Vorschrift ist zB zu beurteilen, ob die behauptete Arbeitsunfähigkeit auf dem unfallbedingten Schaden beruht (BGH NVersZ 05, 65). Das Gleiche gi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erfahrungssätze.

Rn 11 Gegenstand des Beweises können auch Erfahrungssätze sein. Darunter sind Regeln der allgemeinen Lebenserfahrung sowie die iRe besonderen Fach- und Sachkunde erworbenen Regeln aus Kunst, Wissenschaft, Handwerk und Gewerbe, Handel und Verkehr zu verstehen (MüKoZPO/Prütting Rz 44). Dazu gehört auch das Bestehen eines Handelsbrauchs (BGH NJW-RR 89, 991 f [BGH 30.03.1989 - I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Inhaltliche Anforderungen.

Rn 93 Da die konkrete Behauptungslast von der jeweiligen Prozesssituation im Einzelfall abhängig ist, lassen sich allgemeingültige Grundsätze nur für die abstrakte Behauptungslast aufstellen (vgl Schultz NJW 17, 16 ff; Arz/Gemmer JuS 20, 935 ff). Die Rspr verlangt insoweit, dass der Kl Tatsachen vorträgt, die iVm einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Aufwand (Nr 3).

Rn 23 Unter Feststellung des Aufwands für die Beseitigung eines Sachschadens iSd § 485 II 1 Nr 3 ist derjenige Aufwand zu verstehen, der dem jeweiligen ASt eines selbstständigen Beweisverfahrens für die Beseitigung des Schadens entstehen würde (VG Gießen 18.8.16 – 4 O 2737/15.GI). Gefragt werden kann bzgl Mängeln nach möglichen Beseitigungsmaßnahmen (Karlsr BauR 06, 1950) u ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzung der Erklärungslast (abstrakte Darlegungslast, Anfangsdarlegungslast).

Rn 9 Zunächst hat jede Partei ihre allgemeine Darlegungslast zu beachten. Sie trägt für die tatsächlichen Behauptungen, für die sie die obj Beweislast hat, diese abstrakte Darlegungslast (s.u. § 286 Rn 86). Dieser genügt sie, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 14 Zu beachten sind unterschiedliche Bewertungen der materiellen und der prozessualen Rechtslage in verschiedenen Verfahren (zB unterschiedliche Kausalitätsbegriffe, Verschuldensmaßstäbe oder Beweissituation, etwa bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers hinsichtlich der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Arzthaftung: Beweislastumkehr bzgl der Kausalität zu La...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit § 707 ZPO 14; § 719 ZPO 9 Abänderung § 48 FamFG 2 Titel § 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis § 166 FamFG 11; § 283a ZPO 26 Abänderungsgründe § 323 ZPO 42 Abänderungsklage § 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil § 323 ZPO 5 Annexkorrektur § 323 ZPO 53 Anpassung § 323 ZPO 53 Beweislast § 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit § 323 ZPO 37 gegenläufige § 323 ZPO 47 Neufestsetzung § 323 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 27 Die im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten stellen solche des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar, sofern die Parteien u der Streitgegenstand beider Verfahren identisch oder teilidentisch sind; im selbstständigen Beweisverfahren ergeht grds keine Kostenentscheidung, es ist deshalb über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens im Regelfall im H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Andere grobe Berufspflichtverletzungen.

Rn 78 Der BGH und einige Instanzgerichte haben die Rspr zur Beweislastumkehr bei groben ärztlichen Behandlungsfehlern in einigen Entscheidungen auch auf andere grobe Berufspflichtverletzungen übertragen, etwa auf die Verletzung der Berufspflicht eines Schwimmmeisters (BGH NJW 62, 959, 960) oder von Pflegepersonal (BGH NJW 71, 241, 243; auf die Haftung eines Apothekers (Köln ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedeutung.

Rn 2 Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung bedeutet, dass der Richter über den konkreten Beweiswert eines Beweismittels nach freier Überzeugung, dh grds ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln, befinden kann (R/S/G § 114 Rz 1). So ist er nicht gehindert, seine Überzeugung allein aus der Glaubhaftigkeit und Plausibilität des Klägervortrags herzuleiten (BVerfG NJW 17, 3218...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Objektive Beweislast.

Rn 59 Die objektive Beweislast oder Feststellungslast betrifft die Frage, zu wessen Nachteil es geht, wenn das Vorhandensein bzw Nichtvorhandensein eines entscheidungserheblichen Tatbestandsmerkmals ungeklärt bleibt. Sie dient der Überwindung eines non liquet und sichert damit gleichzeitig die aus dem Justizgewährungsanspruch folgende Entscheidungspflicht des Gerichts. Obwoh...mehr

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zfs 06/2025, Anforderungen ... / 1 Aus den Gründen:

Der Senat beabsichtigt, die zulässige Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung durch – einstimmig gefassten – Beschluss zurückzuweisen. Die zulässige Berufung der Klägerin bietet in der Sache offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Die Rechtssache hat auch weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer ein...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.5.4 Behandlungsfehler (Nr. 4)

Rz. 49 Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit objektiv gebotene Maßnahmen nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft unsachgemäß ausführt (BGH, Urteil v. 6.10.2009, VI ZR 24/09). Es wird diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen, die allgemein von einem ordentlichen, pflichtbewussten Arzt in der konkreten Situation zu erw...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.6 Begründung bei Behandlungsfehlern (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 51a Das Ergebnis einer Prüfung nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 teilt der MD der beauftragenden Krankenkasse in einer gutachterlichen Stellungnahme mit. Das Gutachten ist in jedem Fall für den Versicherten nachvollziehbar zu begründen. Das gilt auch, wenn kein Behandlungsfehler festgestellt wird. Die Begründungspflicht in diesem Fall ist davon abhängig, dass eine Begründung zur ...mehr

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Sommer, SGB V § 277 Mitteil... / 2.1.5 Behandlungsfehler (Satz 5)

Rz. 10b Bei Begutachtungen zu Behandlungsfehlervorwürfen nach § 275 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 übermittelt der MD den betroffenen Versicherten das vollständige Gutachten in schriftlicher oder elektronischer Form. Die betroffenen Versicherten haben in diesen Fällen häufig ein nachvollziehbares Interesse, das vollständige Gutachten des MD zu erhalten, um dies in die Prüfung der weite...mehr

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Sommer, SGB V § 277 Mitteil... / 2.1.2 Angaben zum Befund (Satz 2)

Rz. 9 Der MD ist über seine Mitteilungspflicht nach Satz 1 hinaus befugt, auch den Ärzten und sonstigen Leistungserbringern das Ergebnis der Begutachtung mitzuteilen. Die Mitteilung ist nicht verpflichtend für den MD geregelt und liegt in dessen Ermessen. Eine Weitergabe bei einem positiven Ergebnis der Begutachtung ist nicht erforderlich (BT-Drs. 12/6334). Die Mitteilung is...mehr

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Verdienstausfallschaden: St... / Hintergrund

Die Kläger sind ein Ehepaar, das in den Jahren 2017 und 2018 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt wurde. Die Klägerin war angestellt tätig und wurde durch einen Behandlungsfehler arbeitsunfähig. Sie erhielt den Verdienstausfall von einer Versicherung des Verursachers ersetzt. Nach einigen Unklarheiten über die Höhe und den Grund des Schadensersatzes einigten sich die Kläger...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / 7. "Schockschäden" im Falle ärztlicher Behandlungsfehler

Rz. 97 BGH, Urt. v. 21.5.2019 – VI ZR 299/17 – juris Zitat BGB § 823 Die zum "Schockschaden" entwickelten Grundsätze (vgl. nur Senatsurteile v. 10.2.2015 – VI ZR 8/14, NJW 2015, 2246 Rn 9; v. 27.1.2015 – VI ZR 548/12, NJW 2015, 1451 Rn 6) sind auch in dem Fall anzuwenden, in dem das haftungsbegründende Ereignis kein Unfallereignis im eigentlichen Sinne, sondern eine fehlerhafte...mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 222 Aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden war der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, wonach der Klägerin aus übergegangenem Recht ihres verstorbenen Ehemanns ein Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes aus § 280 Abs. 1 S. 1, § 253 Abs. 2 BGB wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung gegen die Beklagte zustand, weil die dringend gebotene Herzkatheter-Un...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 101 Im Ausgangspunkt zutreffend ging das Berufungsgericht allerdings davon aus, dass die vom Senat zum "Schockschaden" entwickelten Grundsätze auch in dem Fall anwendbar sind, in dem das schadensbegründende Ereignis kein Unfallgeschehen im eigentlichen Sinne, sondern eine fehlerhafte ärztliche Behandlung ist. Rz. 102 Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung könne...mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / 3. Bemessung des Schmerzensgeldes in Arzthaftungssachen

Rz. 218 BGH, Urt. v. 8.2.2022 – VI ZR 409/19 – juris Zitat BGB § 253 Abs. 2 1. Auch bei der Bemessung des Schmerzensgeldes in Arzthaftungssachen kann der Gesichtspunkt der Genugtuung nicht grundsätzlich außer Betracht bleiben. Auch wenn bei der ärztlichen Behandlung das Bestreben der Behandlungsseite im Vordergrund steht, dem Patienten zu helfen und ihn von seinen Beschwerden z...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / a) Der Fall

Rz. 98 Die Klägerin nahm die Beklagte nach einer ärztlichen Behandlung ihres inzwischen verstorbenen Ehemannes (im Folgenden: Patient) aus originär eigenem Recht auf Schadensersatz in Anspruch. Rz. 99 Der Patient ließ am 27.4.2012 in dem von der Beklagten betriebenen Krankenhaus eine Koloskopie mit Polypektomie durchführen. Am 28.4.2012 wurde eine Darmperforation festgestellt...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / a) Der Fall

Rz. 238 Die Klägerin, eine Trägerin der gesetzlichen Pflegeversicherung, nahm die beklagte Stadt aus übergegangenem Recht ihrer Versicherten I. auf Schadensersatz wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung in Anspruch. Rz. 239 Die Versicherte erlitt bei ihrer Geburt am 22.3.1981 im Städtischen Krankenhaus G., dessen Trägerin die Beklagte war, infolge eines ärztlichen Behandlung...mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 65 Die zulässige Revision hatte Erfolg. Sie führte zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz. Rz. 66 Das Berufungsgericht hatte gemeint, die Forderung der Klägerin scheitere an der fehlenden Ursächlichkeit der ihrem Vorbringen zufolge verzögerten Einleitung und Durchführung ihrer Rettung für die eingetretenen gesundh...mehr