Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-USA

Rz. 71 Das DBA-USA in der Fassung vom 3.12.1980 ist am 27.6.1986 in Kraft getreten.[1] Rz. 72 Das Änderungsprotokoll zum Abkommen vom 14.12.1998 trat am 14.12.2000 in Kraft[2] und ist bei den danach eintretenden Todesfällen und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Es hat einzelne Regelungen des DBA abgeändert und zusätzliche Regelungen eingefügt. Das wesentliche Ziel Deut...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Mietverträge über Räume für dringenden Wohnungsbedarf (§ 578 Abs. 3)

Rz. 28 Die Vorschrift ist am 1.1.2019 in Kraft getreten und gilt nur für Verträge ab diesem Zeitpunkt. Rz. 29 Abs. 3 statuiert den Anwendungsbereich der wesentlichen Mieterschutzbestimmungen von der Wohnraummiete auf Verträge über die Anmietung von Räumen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder anerkannten privaten Trägern der Wohlfahrtspflege, sog. Sozial...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sozialklausel / 5 Mietverträge auf bestimmte Zeit

Bei Zeitmietverträgen mit einer wirksamen Befristungsabrede gem. § 575 BGB gilt die Sozialklausel nicht. War die Befristung von Anfang an unwirksam (unzulässig), läuft das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit; die Sozialklausel ist anzuwenden. Kann ein (wirksam) auf bestimmte Zeit eingegangenes Mietverhältnis nach § 575a BGB vom Vermieter außerordentlich mit gesetzlicher Fris...mehr

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Sommer, SGB V § 20g Modellv... / 2.3 Kosten und Befristung (Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2)

Rz. 5 Der auf Veranlassung des 14. Ausschusses im Gesetzgebungsverfahren angefügte Abs. 1 Satz 4 stellt klar, dass die für die Modellvorhaben für Präventionsmaßnahmen im Bereich der betrieblichen und nicht betrieblichen Lebenswelten eingesetzten Mittel auf die jeweiligen Mittel nach § 20 Abs. 6 Satz 2 (vgl. die Komm. dort) anzurechnen sind (BT-Drs. 18/5251 S. 56). Gemäß Abs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2 Erstreckungswirkung (Satz 2)

Rz. 56 Vom Grundsatz nach Satz 1 macht Satz 2 eine Ausnahme. Danach kann sich eine einmal erteilte Befreiung auch auf eine andere versicherungspflichtige Tätigkeit erstrecken. Die Erstreckungswirkung setzt voraus: vorangegangene Befreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2, andere versicherungspflichtige Tätigkeit in ihrer Eigenart oder vertraglich im Voraus zeitlich begr...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2.1 Definition der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 6 Bei Versicherten, die a) eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 SGB VI, vgl. Rz. 7) oder b) eine Vollrente wegen Alters (§§ 35 ff. SGB VI; vgl. Rz. 8) aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, endet der Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Rente an. Das Gesetz räumt dem Krankengeld insoweit keinen Vorrang gegenüber einer Rentenzahlung ein. Im ...mehr

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Musikschullehrer / 2.3 Rechtsfolgen

Die Einordnung des Vertragsverhältnisses hat erhebliche Folgen für die Ansprüche der Vertragspartner. Der freie Mitarbeiter genießt nicht den arbeitsrechtlichen Schutz, wie er bei einem Arbeitnehmer aufgrund von tarifvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen zusteht. Andererseits ist er bei der Erfüllung seiner Aufgaben weitgehend selbstständig und ist nicht den Weisungen d...mehr

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Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 2.3 Reduzierte Zuwendungen (Abs. 3)

Rz. 9 Der Überweisungsbetrag an die landwirtschaftliche Krankenkasse reduziert sich um den auf die landwirtschaftliche Krankenkasse entfallenden Anteil an der Finanzierung des Innovationsfonds nach § 92a Abs. 3 und 4, ab dem Jahr 2016 um den auf die landwirtschaftliche Krankenkasse entfallenden Anteil an der Finanzierung des Strukturfonds (§§ 12 und 12a des Krankenhausfinanzie...mehr

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Sauer, SGB IX Einführung / 5 Zusammenfassung wichtiger Änderungsgesetze zum SGB IX i. d. F. des BTHG

Rz. 82 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) Das Gesetz korrigierte Redaktionsversehen und stellte einige Regelungen aus der Gesetzgebung des Art. 1 BTHG klar. Zudem enthielt es Folgeregelungen zum Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes v. 29.3.2017 (BGBl. I ...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.8.3 Meldepflichten des Versicherten, wenn der Arzt bzw. die Einrichtung die Arbeitsunfähigkeit nicht elektronisch an die Krankenkasse übermitteln muss

Rz. 29 Das elektronische Mitteilungsverfahren i. S. d. § 295 Abs. 1 Satz 10 ist nicht anzuwenden von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, die (noch) nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind (§ 295 Abs. 1 Satz 10) oder wenn die Arbeitsunfähigkeit von einem Privatarzt/Privatzahnarzt festgestellt wird oder wenn die Arbeitsunfähigkeit im Ausland festgestellt w...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 4.1.2 Befristung nach § 21 BEEG

§ 21 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gestattet dem Arbeitgeber, eine Vertretung nicht nur für Zeiten der Elternzeit, sondern bereits für Zeiten des Mutterschutzes nach dem Mutterschutzgesetz einzustellen. § 21 Abs. 3 BBEG gestattet neben der Zeitbefristung auch eine Zweckbefristung. Der Arbeitgeber kann also den Vertrag mit der (schwangeren) Aushilfe auch derge...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 4.1.1 Probearbeitsverhältnis und Schwangerschaft

Häufiger als die bewusste Einstellung einer Schwangeren dürfte der Fall sein, dass eine Schwangerschaft nicht bekannt ist oder erst nach Abschluss des Arbeitsvertrags eintritt. In der Probezeit gilt Folgendes: Automatischer Übergang von Probezeit in nachfolgendes Arbeitsverhältnis: Zumeist werden Arbeitsverhältnisse von Anfang an als unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer ...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 4.1 Befristeter Arbeitsvertrag

Befristete Verträge sind solche, die nur für eine begrenzte Dauer eingegangen werden. Befristungen von Arbeitsverhältnissen sind zunächst auf Grundlage des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) möglich, auch mit Frauen, die bereits schwanger sind. Denn der Bestandsschutz nach § 17 MuSchG schützt nur die Arbeitnehmerin in einem bereits abgeschlos...mehr

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Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.6 Beendigung aus sonstigen Gründen

Der Kündigungsschutz des § 18 BEEG erfasst jede Kündigung des Arbeitgebers. Nicht erfasst werden indes Befristungen. Befristete Arbeitsverhältnisse laufen grundsätzlich auch dann aus, wenn der Arbeitnehmer zum Endzeitpunkt Elternzeit in Anspruch nimmt. Ebenfalls nicht vom Kündigungsschutz des § 18 BEEG erfasst werden Eigenkündigungen durch den Arbeitnehmer und Aufhebungsvertr...mehr

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FF 05/2025, Umgangsrecht ei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft den Umgang des rechtlichen Vaters mit seiner am 18.6.2015 geborenen Tochter X. Der Vater hat die Vaterschaft am 21.6.2016 mit Zustimmung der Mutter vor dem Notar A. zu UR-Nr. … anerkannt, in derselben notariellen Urkunde hat er mit der Mutter übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben. [2] X.s Mutter ist deutsche Staatsangehörige. Sie is...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2 Rückwirkende Einbringung auf Antrag (§ 20 Abs 5 S 1 UmwStG)

Tz. 303 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 20 Abs 5 und 6 UmwStG wird für stliche Zwecke ein Einbringungsstichtag fingiert, der von den zivilrechtlichen Regelungen zur Wirksamkeit der Übertragungsvorgänge abweicht und sich an einem bis zu acht Monate vor der Reg-Anmeldung oder Abschluss des Einbringungsvertrags liegenden Stichtag orientiert. Diese antragsgebundene (s Tz 306) ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 4.1 Getrennte Kündigung getrennter Arbeitsverträge

Rz. 19 So wie die Arbeitsverhältnisse rechtlich unabhängig jeweils zwischen den einzelnen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber begründet werden, erfolgt auch die Beendigung arbeitsvertragsbezogen. Das Arbeitsverhältnis kann nach den allgemeinen Regeln durch Kündigung, Befristung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Der Kündigungsschutz nach dem KSchG und besondere Bestandssch...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 § 11 TzBfG gilt für alle Formen der Kündigung des Arbeitgebers, also für die außerordentliche und ordentliche Beendigungs- und Änderungskündigung. Rz. 7 Eine Anwendung auf andere Beendigungstatbestände ist in der Rechtsprechung noch nicht geklärt. Nach Jacobs[1] fallen auch Aufhebungsverträge, Eigenkündigungen und Befristungen, die zur Vermeidung von Kündigungen i. S. v....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 67... / 2.1 Antragserfordernis

Rz. 5 Das Kindergeld wird nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag ausgezahlt; die Antragstellung ist Sachentscheidungsvoraussetzung. Dabei ist der Antrag von einem bestimmten Berechtigten für ein bestimmtes Kind zu stellen; mehrere Kinder können in einem Antrag zusammengefasst werden. Es muss jedoch erkennbar sein, für welches Kind/welche Kinder Kindergeld (namentliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung / 1.2.1 Grundsätze

Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen.[1] Fehlt dem Steuerpflichtigen diese Einkunftserzielungsabsicht, sind aufgrund der Vermietungstätigkeit keine Einkünfte anzusetzen (sog. Liebhaberei). Dies hat zur Folge, dass Verluste aus d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 5.2.1 Für Angestellte

Als zweiter Schritt ist der Beschäftigte innerhalb der Entgeltgruppe einer Stufe zuzuordnen. Angestellte wurden dabei nicht unmittelbar einer bestimmten Grundentgelt- oder Entwicklungsstufe der neuen Tabelle zugeordnet. Vielmehr wurden sie mit ihren am Stichtag tatsächlich erhaltenen Bezügen, aus denen ein sog. Vergleichsentgelt gebildet wird, in eine individuelle Zwischenstu...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 3 Geltungsbereich des TVÜ-L

Der TVÜ-Länder gilt für alle Beschäftigten der Bundesländer (außer Berlin und Hessen) bzw. der Mitgliedsunternehmen eines Mitgliedsverbandes der TdL), deren Arbeitsverhältnis über den 31.10.2006 hinaus fortbesteht und die am 1.11.2006 unter den Geltungsbereich des TV-L fielen, für die Dauer des ununterbrochen fortbestehenden Arbeitsverhältnisses. Unterbrechungen von bis zu ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.2.2 Befristete Leibrenten

Rz. 33 Abweichend vom Grundsatz, die Dauer einer Leibrente an die Lebenszeit eines Menschen zu knüpfen, kann eine zeitliche Befristung erfolgen. Zu unterscheiden sind abgekürzte Leibrenten (Höchstzeitrenten) und verlängerte Leibrenten (Mindestzeitrenten). 2.3.1.2.2.1 Abgekürzte Leibrenten Rz. 34 Abgekürzte Leibrenten sind Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung – Form und Inhalt / 12 Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht

Ein Zeitmietvertrag, d. h. ein Mietvertrag, der für einen bestimmten Zeitraum fest abgeschlossen ist und daher während der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden kann[1], kann seit Inkrafttreten der Mietrechtsreform am 1.9.2001 bei Mietverhältnissen über Wohnraum nur noch dann wirksam vereinbart werden, wenn für die Befristung ein gesetzlich vorgesehener Grund vorliegt (...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 2.3 Rechtsfolgen

Die Einordnung des Vertragsverhältnisses hat erhebliche Folgen für die Ansprüche der Vertragspartner. Der freie Mitarbeiter genießt nicht den arbeitsrechtlichen Schutz, wie er bei einem Arbeitnehmer aufgrund von tarifvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen zusteht. Andererseits ist er bei der Erfüllung seiner Aufgaben weitgehend selbstständig und ist nicht den Weisungen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Annahmeverzug / Zusammenfassung

Begriff Nach den allgemeinen Regeln des gegenseitigen Vertrags (§§ 320, 326 Abs. 1 Satz 1 BGB) muss der Arbeitgeber als Gläubiger der Arbeitsleistung die Vergütung als Gegenleistung nur entrichten, wenn der Arbeitnehmer gearbeitet hat ("Ohne Arbeit kein Lohn"). Die Regeln des Annahmeverzugs stellen eine von zahlreichen arbeitsrechtlichen Durchbrechungen dieses Grundsatzes da...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verwaltungsakt / 3. Inhalt des Verwaltungsakts

Grundsätzlich muss ein Verwaltungsakt hinreichend bestimmt sein.[1] Das bedeutet, dass der Adressat des Verwaltungsaktes erkennen muss, was durch den Verwaltungsakt geregelt werden soll bzw. gefordert wird. Konkretere Angaben zum Inhalt eines Verwaltungsaktes in der Steuerverwaltung sind den spezielleren Vorschriften zum Inhalt von Steuerbescheiden zu entnehmen.[2] Nach § 15...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Annahmeverzug / 1.2 Angebot der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich zuerst die Arbeitsleistung persönlich und tatsächlich so anzubieten, wie sie vertrags- bzw. weisungsgemäß zu bewirken ist, d. h. zur rechten Zeit, am rechten Ort und in der rechten Art und Weise.[1] Erforderlich ist deshalb grundsätzlich das Erscheinen im Betrieb zu betriebsüblichen Zeiten.[2] Nach § 295 BGB genügt dafür ausnahmsweise ein w...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 20 In... / 2 Reichweite der Informationspflicht

Rz. 3 § 20 TzBfG verpflichtet den Arbeitgeber, der Arbeitnehmervertretung die Anzahl der befristet beschäftigten Arbeitnehmer sowie ihren Anteil an der Gesamtbelegschaft mitzuteilen. Aufgrund der Formulierung "Betrieb und Unternehmen" beschränkt sich die Informationspflicht des Arbeitgebers auf diese beiden. Da § 20 TzBfG ausdrücklich auf das Unternehmen abstellt, besteht ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gleichstellungsbeauftragte / 3 Aufgaben

Gemäß § 25 BGleiG gehört es zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten, insbesondere bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen der Dienststelle mitzuwirken, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Beseitigung von Unterrepräsentanzen, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2 Grundsatz des Welteinkommensprinzips bei unbeschränkter Steuerpflicht

Im Ausland tätige Arbeitnehmer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind nach dem Welteinkommensprinzip auch mit dem Arbeitslohn für die Auslandstätigkeit grundsätzlich im Inland steuerpflichtig.[1] Es ist dabei ohne Bedeutung, ob der Arbeitslohn von einem inländischen oder ausländischen Arbeitgeber gezahlt wird. Es spielt auch keine Rolle, ob der Arbeitslohn ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.2 Einzelfälle

Rz. 7 Fragen zum beruflichen Werdegang, zu Ausbildungs- und Weiterbildungszeiten und den entsprechenden Zeugnissen sind regelmäßig uneingeschränkt zulässig.[1] Das Gleiche gilt für berufliche und fachliche Fähigkeiten und Erfahrungen des Arbeitnehmers, soweit sie für den zukünftigen Arbeitsplatz Bedeutung haben.[2] Hinweis Das Vorlegen eines gefälschten Arbeitszeugnisses im Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ukraine / 4 Beschäftigung in Deutschland

Wird ein Arbeitnehmer aus der Ukraine in Deutschland beschäftigt, unterliegt er grundsätzlich den deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Sollten die Voraussetzungen für eine Einstrahlung gegeben sein, unterliegt der ukrainische Arbeitnehmer nicht den deutschen Rechtsvorschriften. Wichtig Arbeit in Deutschland für den Arbeitgeber in der Ukraine Aktuell gefl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 2.2 Formell unwirksame Befristung

Rz. 9 Ist die Befristung oder Bedingung des Arbeitsverhältnisses lediglich aufgrund mangelnder Schriftform unwirksam, so kann nach § 16 Satz 2 TzBfG auch der Arbeitgeber bereits vor dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses dieses ordentlich kündigen. Voraussetzung dafür ist, dass die Befristung ausschließlich wegen eines Mangels der Schriftform nach § 14 Abs. 4 TzBfG u...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 2.1 Materiell-rechtlich unwirksame Befristung

Rz. 6 Im Falle einer materiell-rechtlich unwirksamen Befristung kann der Arbeitgeber wegen § 16 Satz 1 2. Halbsatz TzBfG grundsätzlich frühestens zum unwirksam vereinbarten Zeitpunkt des Ablaufs des befristeten Arbeitsvertrags ordentlich kündigen. Dies führt nicht zu einem Ausschluss des Kündigungsrechts insoweit, dass die Kündigung dem Arbeitnehmer nicht vor diesem Zeitpunk...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 2 Kündigungsmöglichkeit bei unwirksamer Befristung

Rz. 5 § 16 Satz 1 2. Halbsatz und Satz 2 TzBfG regeln die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung eines unwirksam befristeten Arbeitsverhältnisses. Vor dem Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes entsprach es der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, dass im Falle der Unwirksamkeit einer Befristung neben der vereinbarten Höchstdauer des Arbeits...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Folgen unwirksamer Befristung

1 Allgemeines Rz. 1 § 16 TzBfG regelt die Folgen der unwirksamen Befristung sowie der unwirksamen auflösenden Bedingung eines Arbeitsverhältnisses. § 21 TzBfG nimmt auf § 16 TzBfG ausdrücklich Bezug. Mit § 16 Satz 1 TzBfG hat der Gesetzgeber die seit 1960 im Wege des Richterrechts erkannte Rechtsfolge einer unwirksamen Befristung kodifiziert. Mit Beschluss vom 12. Oktober 1960...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 16 TzBfG regelt die Folgen der unwirksamen Befristung sowie der unwirksamen auflösenden Bedingung eines Arbeitsverhältnisses. § 21 TzBfG nimmt auf § 16 TzBfG ausdrücklich Bezug. Mit § 16 Satz 1 TzBfG hat der Gesetzgeber die seit 1960 im Wege des Richterrechts erkannte Rechtsfolge einer unwirksamen Befristung kodifiziert. Mit Beschluss vom 12. Oktober 1960 hatte der Gr...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 3.2 Berufen auf Befristungsende durch Arbeitnehmer

Rz. 25 Will der Arbeitnehmer das aus seiner Sicht unwirksam befristete Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Befristung beenden, reicht es aus, wenn er die Klagefrist des § 17 TzBfG verstreichen lässt. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 2.4 Unklares Befristungsende

Rz. 11 Schwierigkeiten bestehen, wenn das Befristungsende nicht eindeutig feststeht, etwa weil ein konkretes Enddatum fehlt oder der zu erreichende Zweck oder die auflösende Bedingung nicht klar vereinbart wurden. 2.4.1 Kalenderbefristung Rz. 12 Bei nicht eindeutiger – ggf. im Wege der Auslegung zu bestimmender – kalendermäßiger Befristung ist auf das spätest denkbare Befristu...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 2.4.1 Kalenderbefristung

Rz. 12 Bei nicht eindeutiger – ggf. im Wege der Auslegung zu bestimmender – kalendermäßiger Befristung ist auf das spätest denkbare Befristungsende abzustellen.[1] Bis zu diesem spätest möglichen Zeitpunkt bleibt der Arbeitgeber nach § 16 Satz 1 2. Halbsatz TzBfG gebunden. Er selbst hat die Unklarheit des Enddatums mit herbeigeführt und sich damit der ordentlichen Kündigungs...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 2.3 Zusammentreffen materieller und formeller Unwirksamkeitsgründe

Rz. 10 Treffen mangelnde Schriftform nach § 14 Abs. 4 TzBfG und sonstige Unwirksamkeitsgründe zusammen, so greift § 16 Satz 2 TzBfG nicht. § 16 Satz 2 TzBfG ist auf die Fälle beschränkt, in denen die Wirksamkeit der Befristung ausschließlich an der mangelnden Schriftform scheitert.[1]mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 3.1 Berufen auf Befristungsende durch Arbeitgeber

Rz. 21 Will der Arbeitgeber das befristete Arbeitsverhältnis über das Befristungsende hinaus nicht fortsetzen, so muss sich der Arbeitnehmer innerhalb der Frist des § 17 TzBfG gegen die Befristung des Arbeitsverhältnisses gerichtlich zur Wehr setzen. Lässt der Arbeitnehmer die Klagefrist ungenutzt verstreichen, so steht nach deren Ablauf die Wirksamkeit der Befristung fest.[...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 2.4.2 Zweckbefristung und auflösende Bedingung

Rz. 13 Im Falle einer mangelnden Bestimmtheit des Endes des Arbeitsverhältnisses bei einer Zweckbefristung bzw. auflösenden Bedingung stellt sich die Frage, ab welchem Zeitpunkt der Arbeitgeber den befristeten Arbeitsvertrag ordentlich kündigen kann. Dazu ist zunächst eine Vertragsauslegung vorzunehmen. Erst wenn diese zu keinem Ergebnis führt, stellt sich das Problem der Kü...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 20 Ist das Arbeitsverhältnis unwirksam befristet, so besteht es nach § 16 Satz 1 1. Halbsatz TzBfG unbefristet fort. 3.1 Berufen auf Befristungsende durch Arbeitgeber Rz. 21 Will der Arbeitgeber das befristete Arbeitsverhältnis über das Befristungsende hinaus nicht fortsetzen, so muss sich der Arbeitnehmer innerhalb der Frist des § 17 TzBfG gegen die Befristung des Arbeits...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Klagefrist des § 17 TzBfG erfasst sämtliche befristeten Arbeitsverhältnisse.[1] Dabei kommt es auf die Dauer des Bestands des Arbeitsverhältnisses ebenso wenig an, wie auf die Frage, ob auf dieses die besonderen Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes anwendbar sind. Ebenso unerheblich ist es, um welche Art der Befristung es sich handelt. § 17 TzBfG erfasst sowohl ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 2.4.3 Unmöglichkeit des Bedingungseintritts

Rz. 14 Ähnliche Probleme können bei zweckbefristeten oder auflösend bedingten Arbeitsverhältnissen auftreten, wenn der Zweck bzw. die auflösende Bedingung nicht mehr eintreten kann. Praxis-Beispiel Wurde ein Arbeitsverhältnis begründet, um den krankheitsbedingten Arbeitsausfall eines anderen Arbeitnehmers zu überbrücken (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG) und kehrt der vertreten...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.1 Inhalt des Klageantrags

Rz. 10 Nach § 17 Satz 1 TzBfG richtet sich die Befristungskontrollklage auf die Feststellung, "dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist". Streitgegenstand ist die Frage der Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses. Es handelt sich insoweit – ähnlich wie bei § 4 KSchG – um einen punktuellen Streitgegenstand.[1] Bei einer Klage na...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.2.4 Fortsetzungsanspruch wegen Rechtsmissbrauchs

Rz. 73 Ob die Befristung eines Arbeitsvertrags unwirksam ist bzw. sich ein Fortsetzungsanspruch des Arbeitnehmers aus dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs ergeben kann, ist bereits seit der Entscheidung des Großen Senats des BAG aus dem Jahre 1960 umstritten. Der Große Senat des BAG hat sich im Beschluss vom 12.10.1960 (BAG, Beschluss v. 12.10.1960, GS 1/59 [1]) mit der Fr...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.1 Unbefristeter Vertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Rz. 68 Für die Frage der Rechtfertigung einer Befristung sind die Umstände bei Vertragsschluss maßgeblich.[1] Entfällt nach Abschluss des Vertrags, aber vor Ablauf der Befristung der Befristungsgrund, so wandelt sich der zunächst wirksam befristete Arbeitsvertrag regelmäßig nicht von selbst in einen unbefristeten Arbeitsvertrag um (BAG, Urteil v. 15.8.2001, 7 AZR 144/00 [2])....mehr