Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.3.2 Sachgrund

Rz. 61 § 8 Abs. 3 ATG bestimmt einen eigenständigen Sachgrund für die Befristung. Liegen die Voraussetzungen der Vorschrift vor, ist die Befristung sachlich gerechtfertigt.[1] Dies ist nicht der Fall, wenn der Altersteilzeitvertrag auf einen Zeitpunkt befristet wird, zu dem der Arbeitnehmer noch keine Altersrente beanspruchen kann.[2]mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 4.2 Vereinbarung einer Höchstdauer

Rz. 23 Eine Höchstdauer ist vereinbart, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehen soll, aber eine vorherige ordentliche Kündigung möglich ist. Dabei muss die ordentliche Kündigungsmöglichkeit nicht unbedingt ausdrücklich vereinbart sein. Es genügt, wenn sich ein entsprechender Vertragswille der Parteien aus den Umständen ergibt.[1] Das wird zum Te...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 5 Mitbestimmung

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden ein Mitbestimmungsrecht. Auch bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung, zu der Unternehmen weder nach tariflichen noch n...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.8 Prozessuales

Rz. 57 Die Unwirksamkeit einer nach § 1 ÄArbVtrG vereinbarten Befristung ist mit einer Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG innerhalb der dort vorgesehenen 3-wöchigen Klagefrist geltend zu machen. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Wirksamkeitsvoraussetzungen der Befristung trägt der Arbeitgeber. Will der Arbeitnehmer die Überschreitung der Höchs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.3.3 Befristungsabrede

Rz. 62 Die Befristungsabrede kann als kalendermäßige Befristung oder als Zweckbefristung getroffen werden[1], ggf. auch als auflösende Bedingung.[2] Die Befristungsabrede muss den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinreichend deutlich erkennen lassen.[3] Rz. 63 Enthält der Altersteilzeitvertrag eine kalendermäßige Befristung und außerdem eine auflösende Bedingu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.3.3 Unterbrechung

Rz. 113 Eine Vereinbarung nach § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB VI erfordert – wie sich aus dem Begriff "hinausschieben" ergibt – die nahtlose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über die Altersgrenze hinaus. Im Falle einer Unterbrechung kann die Befristung nicht auf § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB VI gestützt werden.[1]mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.3.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 64 Die Befristung bedarf der Schriftform nach § 14 Abs. 4 TzBfG.[1] Die Klagefrist des § 17 TzBfG ist ebenso anzuwenden wie die übrigen allgemeinen befristungsrechtlichen Regelungen des TzBfG.[2] Rz. 65 Auf Befristungen nach § 8 Abs. 3 ATG ist § 41 Abs. 1 Satz 2 SGB VI nicht anzuwenden; insoweit ist § 8 Abs. 3 ATG eine Sonderregelung.[3] Rz. 66 § 8 Abs. 3 ATG lässt die Befr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.6.2 Vertragsdauer

Rz. 54 Innerhalb der Höchstbefristungsdauer können nicht beliebig viele befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Vielmehr bestimmt § 1 Abs. 3 Satz 5 ÄArbVtrG, dass die Befristung den Zeitraum nicht unterschreiten darf, für den der weiterbildende Arzt die Weiterbildungsbefugnis besitzt. Ist bei Vertragsschluss absehbar, dass der weiterzubildende Arzt den angestrebten ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 23 TzBfG stellt klar, dass andere gesetzliche Vorschriften, die Teilzeitarbeit oder die Befristung von Arbeitsverträgen regeln, durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht geändert werden.[1] Spezialgesetzliche Vorschriften gehen den Bestimmungen des TzBfG vor.[2] Soweit sie keine speziellen Regelungen treffen, sind die Vorschriften des TzBfG anzuwenden[3], z. B....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.3.1 Beendigungszeitpunkt

Rz. 58 Nach § 8 Abs. 3 ATG ist die Befristung des Teilzeitarbeitsvertrags auf einen Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Anspruch auf Rente wegen Alters hat, zulässig. Diese Regelung dient dem gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand.[1] Zu den Renten wegen Alters i. S. dieser Bestimmung gehören neben Renten nach Altersteilzeit gemäß § 237 SGB VI auch Regelaltersr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 3.2 Zweckbefristung

Rz. 17 Bei der Zweckbefristung ergibt sich die Befristung aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung. Eine Zweckbefristung liegt vor, wenn die Parteien die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Eintritt eines künftigen Ereignisses abhängig machen, dessen Eintritt sie für gewiss halten; ungewiss ist nur, zu welchem Zeitpunkt das Ereignis eintreten wird.[1] So ver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.2 Vereinbarkeit mit Unionsrecht und Verfassungsrecht

Rz. 107 Die Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des EuGH mit Unionsrecht vereinbar. [1] Dies gilt jedenfalls insoweit, als die Bestimmung das Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts des Arbeitsverhältnisses ohne Änderung sonstiger Arbeitsbedingungen zulässt.[2] Die Vorschrift steht weder im Widerspruch zu der Richtlinie 2000/78/EG noch zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbaru...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 8 Überblick

Arbeitsrecht Auswahl des begünstigten Personenkreises nach sachlichen Gründen, Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (Betriebsvereinbarung), Kennzeichnung der Leistung als freiwillig (Freiwilligkeitsvorbehalt, insbesondere relevant für betriebsratslose Betriebe) bzw. Befristung der Beriebsvereinbarung.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.4 Umgehungstatbestände

Rz. 90 Die zwingende Regelung des § 613a Abs. 4 BGB darf nicht durch eine Kündigung und eine nachfolgende Wieder-/Neueinstellung umgangen werden.[1] Dasselbe gilt für einen Aufhebungsvertrag, wenn der Arbeitnehmer mit dem Hinweis auf eine geplante Betriebsveräußerung und bestehende Arbeitsplatzangebote des Betriebserwerbers veranlasst wird, einer Auflösung des Arbeitsverhält...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.3.2 Zeitpunkt der Vereinbarung

Rz. 112 § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB VI erfordert, dass die Hinausschiebensvereinbarung noch während des Arbeitsverhältnisses getroffen wird, d. h. spätestens am letzten Tag des Monats, mit dessen Ende die Regelaltersgrenze erreicht wird.[1] Sie kann auch schon früher getroffen werden. Ein zeitlicher Zusammenhang mit dem Ruhestand ist nicht erforderlich.[2] Allerdings scheidet eine ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.8 Landesrechtliche Regelungen

Rz. 119 Soweit der Bundesgesetzgeber von seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG hinsichtlich der Regelung des Befristungsrechts keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat, können landesgesetzliche Vorschriften die Befristung von Arbeitsverträgen regeln. Dies hat das BAG für im Arbeitsverhältnis beschäf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 4.1 Vereinbarung einer Mindestdauer

Rz. 21 Treffen die Parteien eine Vereinbarung, wonach das Arbeitsverhältnis mindestens für einen bestimmten Zeitraum, z. B. für 6 Monate, bestehen soll, handelt es sich nicht um einen befristeten Arbeitsvertrag. Dadurch wird vielmehr ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet, das innerhalb der Mindestzeit nicht ordentlich gekündigt werden kann.[1] Gleiches gilt, wenn ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 3.1 Jeder Arbeitnehmer

Der Begriff "Arbeitnehmer" in diesem Zusammenhang ist in § 1 LStDV definiert (Lohnsteuer-Durchführungsverordnung). Wie in anderen arbeitsrechtlichen Zusammenhang kommt es hierbei im Detail zwar auf den Grad der Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit an. Unproblematisch sind jedoch folgende Gruppen Arbeitnehmer und damit potenzielle Begünstigte i. S. d. § 1 LStDV: jeder weisung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.3.6 Mitbestimmung

Rz. 115a Wird der Arbeitnehmer auf Grund einer Hinausschiebensvereinbarung nach § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB VI über die Regelaltersgrenze hinaus weiterbeschäftigt, liegt darin eine Einstellung i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, die ggf. der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer mit Zustimmung des Betriebsrats bereits länger als 5 J...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.3.4 Änderung anderer Arbeitsvertragsbedingungen

Rz. 114 Umstritten ist, ob anlässlich der Hinausschiebensvereinbarung andere Arbeitsbedingungen als die Vertragslaufzeit, z. B. Umfang der Arbeitszeit, Entgelt o. ä., geändert werden dürfen[1] oder ob dies der Annahme einer Hinausschiebensvereinbarung i. S. v. § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB VI ebenso entgegensteht wie die Änderung sonstiger Arbeitsbedingungen einer Vertragsverlänger...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.5.2 § 2 Abs. 3 FPflZG

Rz. 96 Nach § 2 Abs. 3 FPflZG gilt § 6 Abs. 3 PflegeZG entsprechend für die Befristung des Arbeitsvertrags mit einer Vertretungskraft, die zur Überbrückung der Abwesenheit einer Stammkraft nach dem FPflZG eingestellt wird.[1]mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.1.4 Verhältnis von § 41 Abs. 1 Satz 2 SGB VI zu den Vorschriften des TzBfG und des ATG

Rz. 105 Die auf den vorzeitigen Altersrentenanspruch bezogene Altersgrenzenvereinbarung bedarf der Schriftform nach § 14 Abs. 4 TzBfG. Die Altersgrenze – auch die ggf. fingierte – muss den Anforderungen der Befristungskontrolle nach § 14 Abs. 1 TzBfG genügen; der sachliche Grund für die Befristung durch die Vereinbarung einer Altersgrenze folgt nicht bereits aus der Regelung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.6.1 Befristungshöchstdauer

Rz. 49 § 1 Abs. 3 Satz 1 ÄArbVtrG bestimmt – abweichend von § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG – eine Höchstbefristungsdauer von 8 Jahren für den Erwerb der Anerkennung als Facharzt oder den Erwerb einer Zusatzbezeichnung. Nach § 1 Abs. 3 Satz 2 ÄArbVtrG kann zum Zwecke des Erwerbs einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder des an die Weiterbildung zum Facharzt anschließenden Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 6.2 Auszahlung in Kombination mit einer dauerhaften Lohnerhöhung

Die Steuerfreiheit der Inflationsausgleichsprämie war bei Zahlung in Teilbeträgen getrennt zu prüfen. Wurde die Inflationsausgleichsprämie über einen bestimmten Zeitraum in Teilbeträgen ausbezahlt und erfolgte anschließend eine dauerhafte Lohnerhöhung, so konnte nach Ansicht der Finanzverwaltung diese dauerhafte Lohnerhöhung nicht als Inflationsausgleichsprämie steuer- und b...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.3.1 Entstehungsgeschichte und Zweck der Vorschrift

Rz. 116a Bis zum 31.12.2024 bedurfte auch eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG.[1] Die Schriftform kann durch die elektronische Form[2] ersetzt werden, da § 14 Abs. 4 TzBfG die elektronische Form nicht ausschließt.[3] Die Textform ist...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 5 Auflösende Bedingung

Rz. 28 Bei einer auflösenden Bedingung ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ebenso wie bei der Zweckbefristung, von dem Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängig. Der Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass die Parteien bei der Zweckbefristung den Eintritt des zukünftigen Ereignisses für gewiss halten, nur der Zeitpunkt, wann es eintreten wird, ist unge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.7 Arbeitsplatzschutzgesetz; Eignungsübungsgesetz

Rz. 117 Nach § 1 Abs. 4 Halbs. 1 Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) wird ein befristetes Arbeitsverhältnis durch Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung nicht verlängert. Gleiches gilt nach § 1 Abs. 4 Halbs. 2 ArbPlSchG, wenn das Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen während des Wehrdienstes geendet hätte, z. B. aufgrund einer auflösenden Bedingung. Die Ein...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 Abs. 1 TzBfG definiert den befristet beschäftigten Arbeitnehmer (Satz 1) und den befristeten Arbeitsvertrag (Satz 2). Damit bestimmt die Vorschrift zugleich den Anwendungsbereich des befristungsrechtlichen Teils des Gesetzes.[1] Nach der Gesetzesbegründung nimmt die Begriffsbestimmung die Definition in § 3 der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sperrzeit / 1.1.3 Kausalität des Verhaltens zur Herbeiführung der Arbeitslosigkeit

Eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe setzt im Weiteren voraus, dass der Arbeitnehmer "durch" die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses oder "durch" das vertragswidrige Verhalten die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Kausalitätserfordernis). Wäre Arbeitslosigkeit ohnehin zum gleichen Zeitpunkt eingetreten, fehlt es an dieser Kausalität und damit einem Sperrzeitsachverhalt. ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Zweck

Rz. 5 Nach dem früheren § 10 Abs. 1 Satz 1 MHG waren nicht nur Staffelmietvereinbarungen, sondern auch Wertsicherungs- und Gleitklauseln unwirksam. Durch § 10a MHG wurden sodann ab 1.9.1993 Wertsicherungsklauseln zulässig. Die nach dem Währungsgesetz genehmigungsfreien Wertsicherungsklauseln blieben für Wohnraum weiterhin verboten, während genehmigungspflichtige Gleitklausel...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 557b lehnt sich an den bis zum 1.9.2001 geltenden § 10a MHG an, allerdings in geänderter Form, die die Indexmiete für den Vermieter attraktiver macht. Wie bis zum 1.9.2001 darf die Gleitklausel nur verknüpft werden mit dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Gesamtlebenshaltung, der nunmehr in Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) umbenann...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sperrzeit / 1.1 Arbeitsaufgabe

Eine Arbeitsaufgabe im Sinne der Sperrzeitregelung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Dies ist gegeben, wenn er sein Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben hat. Auf die Art der Beschäftigung kommt es grundsätzli...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 8 § 557b gilt für alle Arten von preisfreiem (frei finanziertem) Wohnraum, also sowohl bei Altbauten als auch bei (frei finanziert oder aufgrund vereinbarter Förderung errichteten) Neubauten. Für Wohnraum i. S. d. § 549 Abs. 2 gilt § 557b nicht, d. h., es können auch andere Bezugsgrößen und kürzere Intervalle vereinbart werden. Indexmietvereinbarungen können auch für ab ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.6.2.3 Gratifikationen

Rz. 108 Der Zweck der Zulagen, Gratifikationen und Sonderzuwendungen gibt vor, wie weit zwischen den verschiedenen Arbeitnehmergruppen differenziert werden kann. Praxis-Beispiel Beispiele Grundsätzlich zulässige Kriterien sind (je nach Ziel der Zuwendung) Arbeitsleistung und -belastung[1], Qualifikation (auch wenn die aktuell ausgeübten Tätigkeiten die Gleichen sind)[2], Beruf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Voraussetzungen

Rz. 3 § 624 BGB räumt dem Dienstverpflichteten ein Recht zur Kündigung ein, wenn das Dienstverhältnis auf Lebenszeit oder für eine Dauer von mehr als 5 Jahren abgeschlossen worden ist. Auf Lebenszeit bedeutet dabei, dass der Vertrag mit dem Tod des Dienstverpflichteten, des Dienstberechtigten oder eines Dritten enden soll. Die 5-Jahres-Frist beginnt nicht bereits mit Abschlu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.1 Beurteilungszeitpunkt

Rz. 32 Maßgeblicher Beurteilungspunkt der Frage, ob dem Arbeitnehmer oder Arbeitgeber die Fortsetzung zuzumuten ist oder Gründe für eine den Betriebszwecken dienende weitere Zusammenarbeit vorliegen, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz. Trotz der gesetzlich angeordneten Rückwirkung auf den Kündigungszeitpunkt ist der Auflösungsantrag ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Anhängiger Kündigungsschutzprozess

Rz. 6 Ein Auflösungsantrag kann nur im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses gestellt werden und setzt nach ständiger Rechtsprechung des BAG die Sozialwidrigkeit der ordentlichen Kündigung voraus.[1] Beispiel Ein Arbeitnehmer macht in einer nach § 4 Satz 1 KSchG erhobenen Klage nur die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 102 BetrVG geltend. In diesem Fall kann ein Auflösungsa...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Le... / 2.1 Medizinische Indikation

Der von einem Arzt – mit Einwilligung der Schwangeren – vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn er ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustands der Schwangeren abzuwenden und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 4 Befristung (Zeitbestimmung)

Eine Befristung ist eine in das Rechtsgeschäft aufgenommene Bestimmung, wonach ein zukünftiges gewisses Ereignis für den Beginn der Rechtswirkungen (= Anfangstermin) oder dem Ende der Rechtswirkungen (= Endtermin) maßgebend sind. Auf befristete Rechtsgeschäfte werden die Regelungen für Bedingungen grundsätzlich entsprechend angewendet.[1] Der Unterschied zu einer Bedingung l...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 1 Praktische Bedeutung von Bedingung, Befristung oder ähnlichen Gestaltungselementen in zivilrechtlichen Verträgen

Nicht nur in schwierigen Vertragsverhandlungen, bei denen eine Einigung der Parteien zunächst undenkbar scheint, kann mit Hilfe der durch das die Zivilrecht bereitgehaltenen Gestaltungsmöglichkeiten, wie die Vereinbarung einer Bedingung, einer Befristung oder eines Rücktrittsrechts eine Lösung erreicht werden. Auch bei alltäglichen Verträgen wird von diesen Gestaltungsmöglic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: Bedingung und Befristung – steuerliche Folgen

Zusammenfassung Überblick In der Steuerberatung sind fundierte Kenntnisse der verschiedenen im Zivilrecht enthaltenen Gestaltungselemente und deren steuerliche Auswirkungen unerlässlich. Dies gilt nicht nur für Steuerberater, die in Vertragsverhandlungen einbezogen werden. Auch im Rahmen des finanzamtlichen Verfahrens haben die zivilrechtlichen Gestaltungselemente erhebliche ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 5 Bedingungs- und befristungsfeindliche Rechtsgschäfte

Die Aufnahme einer Bedingung oder Befristung ist grundsätzlich bei jedem zivilrechtlichen Vertrag zulässig. Dies entspricht dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Allerdings gibt es Rechtsgeschäfte, die bedingungs- und/oder befristungsfeindlich sind. Dies gilt vor allem dann, wenn ein Interesse an Rechtsklarheit und schnelle Beseitigung eines Schwebezustandes besteht. 5.1 Kraft ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.2.2 Aufschiebend bedingtes Vermächtnis

Anders ist es bei einem aufschiebend bedingtem Vermächtnis.[1] Hier bestimmt § 2177 BGB, dass das Vermächtnis erst im Zeitpunkt des Bedingungseintritts anfällt, sollte die Bedingung nicht bereits vor dem Erbfall eingetreten sein. Entsprechendes gilt, wenn das Vermächtnis erst nach Ablauf einer bestimmten Frist gelten soll. Praxis-Beispiel Aufschiebend bedingter Anspruch Der ki...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / Zusammenfassung

Überblick In der Steuerberatung sind fundierte Kenntnisse der verschiedenen im Zivilrecht enthaltenen Gestaltungselemente und deren steuerliche Auswirkungen unerlässlich. Dies gilt nicht nur für Steuerberater, die in Vertragsverhandlungen einbezogen werden. Auch im Rahmen des finanzamtlichen Verfahrens haben die zivilrechtlichen Gestaltungselemente erhebliche Bedeutung, etwa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.1 Befristete oder bedingte Verwaltungsakte nach § 120 AO

Aber auch im direkten Verwaltungsverfahren kommen zivilrechtliche Gestaltungen vor. So können nach § 120 Abs. 2 AO Verwaltungsakte, die auf einer Ermessensentscheidung beruhen, mit einer Nebenbestimmung, die z. B. in der Aufnahme einer Bedingung oder Befristung liegen kann, versehen werden. Wird etwa ein Verwaltungsakt unter einer aufschiebenden Bedingung erlassen, wird der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 5.1.4 Auflassung

Mit Auflassung ist die Einigung über den Eigentumswechsel eines Grundstücks zwischen veräußernden und erwerbenden Person gemeint.[1] Diese Einigung darf nicht verwechselt werden mit der Einigung im Kaufvertrag, sog. Abstraktionsprinzip im deutschen Zivilrecht. Praxis-Beispiel Voraussetzungen für Grundstücksübertragung Der Verkäufer V verkauft in einem notariellen Kaufvertrag K...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.2 Erbschafts- und Schenkungsteuer

Grundsätzlich entsteht die Erbschaftsteuer bei Erwerben von Todes wegen mit dem Tod der Erblasserin bzw. des Erblassers. Allerdings besteht die Möglichkeit, auch letztwillige Verfügungen unter einer aufschiebenden Bedingung oder Befristet vorzunehmen. § 9 Abs. 1 Ziff. 1 ErbStG bestimmt abweichend von dem Grundsatz, nach dem die Erbschaftsteuer mit dem Tod entsteht, dass die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 5.1 Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift

Bestimmte Rechtsgeschäfte können kraft ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift nicht wirksam unter einer Bedingung oder befristet vorgenommen werden. Zu den wichtigsten bedingungs- und befristungsfeindlichen Rechtsgeschäften, die im Rahmen der Steuerberatung bedeutsam sind, zählen folgende Rechtsgeschäfte: 5.1.1 Ausschlagung einer Erbschaft Grundsätzlich gilt eine Erbschaft ohn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 3 Steuerliche Besonderheiten

Wird ein Rechtsgeschäft bedingt abgeschlossen, hat dies bei bestimmten Steuerarten zum Teil weitreichende Folgen. 3.1 Grunderwerbsteuergesetz Nach dem Grunderwerbsteuergesetz entsteht die Steuer in der Regel nach § 1 Nr. 1 i. V. m. 14 GrEStG mit dem Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages, z. B. Kaufvertrag, der einen Anspruch auf Übereignung des Eigentums begründet. Nicht e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.2.3 Herbeiführung des Bedingungseintritts wider Treu und Glauben

Wird bei einer auflösenden Bedingung der Bedingungseintritt wider Treu und Glauben herbeigeführt, gilt die Bedingung als nicht eingetreten.[1] Mit dieser Regelung soll ein treuwidriges Handeln des bei Bedingungseintritt Berechtigten verhindert werden.mehr