Fachbeiträge & Kommentare zu Bauträger

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Buchung eines Mehrfachparkers

Leitsatz Für das Teileigentum an einem Mehrfachparker, das im hälftigen Eigentum von 2 Miteigentümern steht, kann ein Grundbuchblatt angelegt werden. Möglich ist aber auch, das hälftige Miteigentum jeweils auf den Grundbuchblättern des Wohnungseigentums einzutragen, dem das hälftige Miteigentum als unselbstständiges Teileigentum zugeordnet ist. Normenkette § 3 Abs. 2 Satz 2 W...mehr

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Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums durch den Bauträger-Erstverwalter

Leitsatz Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums durch den Bauträger selbst als Erstverwalter ermöglicht, ist unwirksam. Normenkette §§ 242, 305c Abs. 2, 307 Abs. 1 BGB; § 13 Nr. 4, 5 VOB/B Das Problem 2002 erwirbt K von Bauträger B ein Wohnungseigentumsrecht in eine...mehr

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Kosten für Eintragung eines Sondernutzungsrechts

Leitsatz Ist die "negative Komponente" eines Sondernutzungsrechts (hier: an einem Pkw-Stellplatz) schon in der Gemeinschaftsordnung begründet worden, so betrifft die spätere Zuordnung des Sondernutzungsrechts zu einem bestimmten Wohnungseigentumsrecht nur dieses und nicht auch die übrigen Wohnungseigentumsrechte. Die Festgebühr nach Nr. 14160 Abs. 5 KV-GNotKG fällt deshalb n...mehr

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Grundbuchvollzug bei Abweichungen vom Aufteilungsplan

Leitsatz Dem Grundbuchvollzug des notariellen Kaufvertrags über ein Wohnungseigentum (hier: Eintragung des bestellten Grundpfandrechts nebst Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vollzug bestimmter Löschungen in Abt. III und sodann Eintragung der Vormerkung) steht nicht entgegen, dass die tatsächliche Bauausführung des errichteten Gebäudes von der nach dem Au...mehr

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Umsatzsteuerschuld nach § 13b UStG bei der Rückabwicklung von Bauträgerfällen

Leitsatz Bei der Rückabwicklung von Bauträgerfällen aufgrund der geänderten Verwaltungsauffassung zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers schuldet der Bauträger in entsprechender Anwendung von § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 und 2 UStG solange die Umsatzsteuer, bis er diese an den Bauunternehmer gezahlt hat. Sachverhalt Die klagende Bauträgerin folgte für die Streitjahre 201...mehr

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Beschlusskompetenz und Belastungsverbot

Leitsatz Das Belastungsverbot schränkt die Mehrheitsmacht der Wohnungseigentümer ein, schließt aber nicht den Änderungsanspruch nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG aus. Die (gegebenenfalls ergänzende) Auslegung der Gemeinschaftsordnung hat Vorrang vor einer Anpassung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG. Normenkette §§ 23 Abs. 1, 10 Abs. 2 Satz 3 WEG Das Problem Nach § 3 der Gemeinschaftsordn...mehr

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Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums

Leitsatz Fassen die Wohnungseigentümer in einer Versammlung einen Beschluss in Umsetzung einer Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung, dass die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums durch ein Ingenieurbüro auf Kosten des Bauträgers in Vertretung der einzelnen Wohnungseigentümer durchgeführt werden soll, und erklärt das dementsprechend beauftragte Ingenieurbüro die Abnahme...mehr

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Bestellung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft

Leitsatz Die Wahl einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft zur Verwalterin setzt, unabhängig von ihrer Rechtsform, voraus, dass diese über ausreichende finanzielle Mittel verfügt und ausreichende Sicherheit im Haftungsfall bietet; hierüber haben die Wohnungseigentümer vor der Wahl ausreichende Informationen einzuholen. Bei der Bestellung eines Verwalters sind grunds...mehr

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Vorkaufsrecht nach Umwandlung: Erlöschen eines einheitlichen Mietvertrags

Leitsatz Einem Mieter, der seine in Wohnungseigentum umgewandelte Mietwohnung durch Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 577 BGB) erwirbt, wird dadurch eine dem Inhalt des Kaufvertrags entsprechende Rechtsposition verschafft. Der Mieter als neuer Wohnungseigentümer kann sich nicht auf fortbestehende Gebrauchsbefugnisse aus dem erloschenen Mietverhältnis berufen, die mit der Gemein...mehr

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Vergemeinschaftung: Wann liegt sie vor?

Leitsatz Ein Beschluss zur außergerichtlichen und gerichtlichen Verfolgung von Mängelrechten in Bezug auf die im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Bausubstanz durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer liegt vor, wenn der Verwalter die Mängel der Erwerber gesammelt unter Fristsetzung der Bauträgerin melden soll und ergänzend beschlossen wird: "(...) die WEG beschließt ...mehr

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Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums: Beschlusskompetenz

Leitsatz Es gibt keine Beschlusskompetenz, durch Beschluss die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums zu vergemeinschaften. Normenkette § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG Das Problem Wohnungseigentümer vergemeinschaften durch Beschluss die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Das Amtsgericht erklärt den Beschluss für ungültig. H...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Kauf eines Nachbargrundstücks

Leitsatz Es besteht eine Beschlusskompetenz für die Entscheidung, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein Grundstück erwerben soll. Normenkette §§ 16 Abs. 2, 21 Abs. 7 WEG Das Problem Bremer Wohnungseigentümer beschließen zum Zweck der Schaffung von 25 Pkw-Stellplätzen für 25 Wohnungseigentumsrechte, das Nachbargrundstück zu kaufen. Mit der Führung der Vertragsverhand...mehr

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Regelungen zu Bauträgerfällen sind verfassungsgemäß, aber...

Leitsatz Die echte Rückwirkung des § 27 Abs. 19 Satz 2 UStG (Aufhebung des Vertrauensschutzes) kann aufgrund der kompensatorischen Maßen des Gesetzgebers gerechtfertigt werden. Der Bauleistende hat aber einen Anspruch gegen das Finanzamt auf Annahme der Abtretung des Umsatzsteuernachforderungsanspruchs gegen den Bauträger. Sachverhalt Es handelt sich um einen klassischen Baut...mehr

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Bauträgerfälle: Finanzamt muss Abtretung annehmen

Leitsatz Das Ermessen des Finanzamts, das Angebot zur Abtretung des Umsatzsteuernachforderungsanspruchs gegen den Bauträger anzunehmen, ist auf Null reduziert. Eine vorherige Erfüllung der Steuerschuld durch den Bauleistenden steht dem Anspruch gegen das Finanzamt auf Annahme der Abtretung nicht entgegen. Sachverhalt Im Rahmen eines klassischen Bauträgerfalles (Handwerker erb...mehr

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Kosten für Aufhebung des Sondereigentums

Leitsatz Für die Eintragung der Aufhebung des Sondereigentums an einem Kellerraum ist die Gebühr nach GNotKG KV Nr. 14160 Nr. 5 nur einmal zu erheben. Normenkette § 4 WEG; KV Nr. 14 160 Nr. 5 GNotKG Das Problem Nach Anlage der Grundbuchblätter für eine Wohnungseigentumsanlage mit 20 Wohnungseigentumsrechten ändert Bauträger B durch eine Ergänzungserklärung, teilweise in Vollma...mehr

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Erfüllung von öffentlich-rechtlichen Anforderungen

Leitsatz Die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis ist Aufgabe aller Wohnungseigentümer, wenn der Bauträger bei der Errichtung der Wohnanlage und der Teilung nach § 8 WEG von den der Baugenehmigung zugrunde liegenden Plänen abgewichen ist und dadurch die öffentlich-rechtliche Verpflichtung besteht, weitere Stellplätze zu schaffen. Norme...mehr

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Bindung des Nachzüglers an bereits erklärte Abnahme?

Leitsatz Eine vom Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die nach Entstehen der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft und Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums vertragschließenden Erwerber ("Nachzügler") an eine durch frühere Erwerber bereits erfolgte Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentum bindet, ist wegen mittelba...mehr

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Vergemeinschaftung: Kaufvertragliche Nacherfüllungsansprüche

Leitsatz Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann kaufvertragliche Nacherfüllungsansprüche der Erwerber gegen den Bauträger gemäß §§ 437 Nr. 1, 439 BGB "an sich ziehen" und deren gemeinschaftliche gerichtliche Durchsetzung beschließen, wenn diese Ansprüche jeweils in vollem Umfang auf Beseitigung der Mängel am gemeinschaftlichen Eigentum und damit auf das gleiche Ziel ge...mehr

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Sondernutzungsrecht: Bestimmtheit

Leitsatz Zur Bezeichnung einer bestimmten zur Sondernutzung zugewiesenen Fläche kann auf einen Lageplan Bezug genommen werden, der nicht der Aufteilungsplan ist. Wenn der Lageplan für die zugewiesene Fläche vom Aufteilungsplan abweicht, bedingt dies im Bereich gemeinschaftlichen Eigentums nicht die Unzulässigkeit der Vereinbarung (hier: im gemeinschaftlichen Eigentum stehend...mehr

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Aussetzung der Vollziehung in Bauträgerfällen

Leitsatz 1. Die Rechtmäßigkeit von gemäß § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden ist ernstlich zweifelhaft (Anschluss an BFH, Beschluss vom 17.12.2015, XI B 84/15). 2. Überdies ist es ernstlich zweifelhaft, ob der in der Person des Bauleistenden nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG entstandene Steueranspruch aufgrund der Verwaltungsanweisung in Abschn. 13b.3 Abs. 10 UStAE...mehr

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AdV von nach § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden

Leitsatz Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von gemäß § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden. Normenkette § 27 Abs. 19 UStG Sachverhalt Die Antragstellerin, eine GmbH, liefert und verlegt u.a. Estrich, Parkett, Laminat und Teppichboden. Die an andere Unternehmer (u.a. an Bauträger) erbrachten Leistungen rechnete die Antragstellerin jeweils ohne U...mehr

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Wohnungseigentümer: Werdender Wohnungseigentümer

Leitsatz Als werdender Wohnungseigentümer ist nur anzusehen, wer (neben einem durch Vormerkung gesicherten Eigentumserwerbsanspruch) den Besitz am erworbenen Wohnungseigentumsrecht durch Übergabe erlangt. Normenkette § 10 WEG Das Problem B ist Eigentümer eines mit einem Altbau bebauten Grundstücks. Er teilt es in 5 Wohnungseigentumsrechte auf. Die Wohnungseigentumsrechte Nr. 1...mehr

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Begründung von Wohnungseigentum: Negativzeugnis?

Leitsatz Das Grundbuchamt muss von sich aus zu ermitteln, ob ein Grundstück im Geltungsbereich einer Erhaltungsverordnung belegen ist und sich daraus das Erfordernis eines Negativzeugnisses vor Vollzug der Teilung im Grundbuch ableitet. Normenkette § 8 WEG Das Problem B teilt mit am 12. Mai 2015 beim Grundbuchamt eingegangener Erklärung ein Grundstück nach § 8 WEG. Das Grundbu...mehr

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Begründung von Wohnungseigentum: Genehmigungspflichtig?

Leitsatz Die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum ist genehmigungspflichtig, wenn das Grundbuchamt im Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Rechtsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB auf einen bereits zuvor gestellten Antrag auf grundbuchrechtlichen Vollzug einer Teilungserklärung die Wohnungsgrundbücher noch nicht angelegt hat. § 878 BGB ist in einem solchen Fall ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Mit Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.7.2013[1] wurde für alle ab dem 1.7.2014 beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren der bisherige Treuhänder durch einen nunmehr einheitlich tätigen Insolvenzverwalter ersetzt. Für diesen gelten daher direkt die Vorschriften des Ersten Abschnittes. Werden dagegen in e...mehr

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Begründung von Sondernutzungsrechten und Bestimmtheit

Leitsatz Sollen Sondernutzungsrechte im Fall der Vorratsteilung aufschiebend bedingt durch eine spätere Zuordnungserklärung des Verwalters begründet werden, müssen die Grundstücksflächen, von deren Mitgebrauch die späteren Wohnungseigentümer durch das Sondernutzungsrecht ausgeschlossen werden, in der zu den Grundakten gelangten Teilungserklärung oder den dieser beigelegten P...mehr

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Keine Aussetzung der Vollziehung für Umsatzsteuernachforderungen in "Bauträger-Fällen".

Leitsatz Nachträglich in Anspruch genommene Bauunternehmen können sich nicht auf die Vertrauensschutzregelung des § 176 Abs. 2 AO berufen und müssen sich ggf. auf die gesetzlich vorgesehene Abtretungsmöglichkeit einlassen. Sachverhalt Eine Bau-GmbH & Co. KG (Bau-KG) erbrachte in den Streitjahren 2009 und 2010 Bauleistungen an eine Bauträger-GmbH (BT). Die Bau-KG unterwarf ihr...mehr

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Teilungserklärung: Genehmigung bei Erhaltungssatzung

Leitsatz Wird ein bereits in Wohnungs- bzw. Teileigentum aufgeteiltes (mit einem Wohnzwecken dienenden Gebäude bebautes) Grundstück, das im Gebiet einer kommunalen Erhaltungssatzung liegt, vom Eigentümer sämtlicher Einheiten vollständig geändert aufgeteilt, darf das Grundbuchamt die Aufteilung nur eintragen, wenn die gemeindliche Genehmigung (oder ein entsprechendes Negativa...mehr

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Bauträgervertrag: Pflichten des Notars

Leitsatz Die notarielle Pflicht zur Belehrung über zu lange Annahmefristen schützt das Interesse der Vertragsparteien an dem wirksamen Zustandekommen eines Vertrags, welches nicht daran scheitern soll, dass die Annahmefrist bereits abgelaufen ist, nicht dagegen das Interesse, sich von einem nachträglich als von Anfang an unwirtschaftlich erkannten Vertrag zu lösen. Daher wär...mehr

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Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Übertragung eines vermieteten Büro­gebäudekomplexes durch einen Bauträger

Leitsatz 1. Die Übertragung eines vermieteten Grundstücks führt zu einer nicht umsatzsteuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen, wenn der Erwerber durch den mit dem Grundstückserwerb verbundenen Eintritt in bestehende Mietverträge vom Veräußerer ein Vermietungsunternehmen übernimmt. 2. Das ist auch dann der Fall, wenn der Veräußerer ein Bauträger ist, der ein Gebäude erworben...mehr

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Hausgeld: Schuldet der Zweiterwerber Hausgeld?

Leitsatz Ein werdender Wohnungseigentümer bleibt auch dann Mitglied des Verbands, wenn er die Einheit unter Abtretung des vorgemerkten Übereignungsanspruchs und Besitzübertragung veräußert (insoweit Aufgabe von BGH, Urteil vom 14. Juni 1965, VII ZR 160/63, BGHZ 44, 43, 45); der Erwerber ist nicht als werdender Wohnungseigentümer anzusehen und schuldet kein Hausgeld aus einem...mehr

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Hausgeld: Schuldet der Zweiterwerber Hausgeld?

Leitsatz Ein werdender Wohnungseigentümer bleibt auch dann Mitglied des Verbands, wenn er die Einheit unter Abtretung des vorgemerkten Übereignungsanspruchs und Besitzübertragung veräußert (insoweit Aufgabe von BGH, Urteil vom 14. Juni 1965, VII ZR 160/63, BGHZ 44, 43, 45); der Erwerber ist nicht als werdender Wohnungseigentümer anzusehen und schuldet kein Hausgeld aus einem...mehr

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Ansprüche auf Minderung und kleinen Schadensersatz aus Kaufrecht: Gemeinschaftsbezogen I?

Leitsatz Allein nach Kaufrecht zu beurteilende Ansprüche auf Minderung und "kleinen" Schadensersatz unterfallen jedenfalls dann nicht dem Anwendungsbereich des § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, wenn ein gebrauchtes Wohnungseigentum (Eigentumswohnung) unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel verkauft wird und eine Beschaffenheitsgarantie nicht vereinbart worden ist. Norme...mehr

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Ansprüche auf Minderung und kleinen Schadensersatz aus Kaufrecht: Gemeinschaftsbezogen II?

Leitsatz Allein nach Kaufrecht zu beurteilende Ansprüche auf Minderung und "kleinen" Schadensersatz unterfallen jedenfalls dann nicht dem Anwendungsbereich des § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, wenn ein gebrauchtes Wohnungseigentum (Eigentumswohnung) unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel verkauft wird und eine Beschaffenheitsgarantie nicht vereinbart worden ist. Norme...mehr

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Überbau: Hindert ein Erker die Entstehung von Wohnungseigentum?

Leitsatz Ein "überhängender Überbau" hindert nicht die Begründung von Wohnungseigentum. Normenkette §§ 3, 8 WEG Das Problem Bauträger B gibt gegenüber dem Grundbuchamt eine Teilungserklärung ab (§ 8 WEG). Das Grundbuchamt sieht sich am Vollzug gehindert, weil ein Erker im Obergeschoss in das Nachbargrundstück ragt. Gegen diese Haltung wehrt sich der Bauträger. Die Entscheidung...mehr

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Gutgläubig lastenfreier Erwerb eines Miteigentumsanteils

Leitsatz Der gutgläubig lastenfreie Erwerb eines Miteigentumsanteils erstreckt sich auch auf nicht eingetragene, jedoch eintragungsbedürftige Dienstbarkeiten. Nicht gebuchte Dienstbarkeiten, welche an einzelnen Miteigentumsanteilen nicht fortbestehen können, erlöschen dann insgesamt. Normenkette § 7 WEG Das Problem Das Wohnungseigentumsrecht Nr. 1 wird im Februar 2012 vom Baut...mehr

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Grundbuch: Keine Berichtigung von nicht zugeordnetem Sondernutzungsrecht

Leitsatz Ein mangels Antrags und Bewilligung bei dem Verkauf eines Wohnungseigentumsrechts durch den teilenden Eigentümer noch nicht zugeordnetes Sondernutzungsrecht kann nach dem Verkauf des letzten Wohnungseigentumsrechts nicht im Wege der Grundbuchberichtigung nach § 22 GBO wegen Unrichtigkeit nachträglich im Grundbuch eingetragen werden. Normenkette §§ 13 Abs. 2, 15 Abs. ...mehr

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Finanzamt darf keine Umsatzsteuer von "Bauunternehmern" nachfordern

Leitsatz Unternehmen, die Bauleistungen an Bauträger unter Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens erbracht haben, dürfen vom Finanzamt nicht rückwirkend zur Zahlung der Umsatzsteuer herangezogen werden. Sachverhalt Der Antragsteller hatte im Jahr 2009 als "Bauunternehmer" Bauleistungen an verschiedene Bauträger ausgeführt. Entsprechend der damaligen Verwaltungsauffassung gin...mehr

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Vollmacht zur Änderung der sachenrechtlichen Grundlagen

Leitsatz Eine Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung, soweit dies zur Berichtigung einer Unstimmigkeit erforderlich ist, erlaubt keine Veränderung der Miteigentumsanteile. Normenkette §§ 7, 8 WEG Das Problem Bauträger B ist nach den Erwerbsverträgen berechtigt, die "Teilungserklärung samt Gemeinschaftsordnung" abzuändern, soweit dies zur Berichtigung einer Unstimmigkeit ...mehr

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Bauträgervertrag: Wann darf der Bauträger Mittel entgegennehmen?

Leitsatz Der Bauträger darf Mittel der Erwerber erst entgegennehmen, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV erfüllt sind. Normenkette § 3 Abs. 2 MaBV Das Problem Im Jahr 2011 verpflichtet sich K gegenüber B zur schlüsselfertigen Errichtung des Wohnungseigentumsrechts Nr. 24 sowie zu seiner Übereignung. K und B vereinbaren, dass B aus der ersten Kaufpreisrate als Sicherhe...mehr

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Bauträgervertrag: Wann darf der Bauträger Mittel entgegennehmen?

Leitsatz Der Bauträger darf Mittel der Erwerber erst entgegennehmen, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV erfüllt sind. Normenkette § 3 Abs. MaBV Das Problem Der Erwerber eines Teileigentums verlangt vom Bauträger die Rückgewähr von Zinsen in Höhe von 83.416,62 EUR. Er meint, der Bauträger habe von ihm 540.000 EUR entgegengenommen, obwohl die Voraussetzungen des § 3 Ab...mehr

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Verwalter: Insich-Prozess?

Leitsatz Es liegt kein Insich-Prozess vor, wenn eine Verwalterin namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen sich selbst klagt. Normenkette § 50 ZPO Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer macht gegen Bauträger B einen Vorschussanspruch zur Mängelbeseitigung und Schadensersatz geltend. § 637 BGB. Selbstvornahme (1) Der Besteller kann wegen eines Mangels des ...mehr

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Trittschall: Was muss der einzelne Wohnungseigentümer beachten?

Leitsatz Wird der im Sondereigentum vorhandene Bodenbelag (hier: Teppichboden) durch einen anderen (hier: Parkett) ersetzt, richtet sich der zu gewährende Schallschutz grundsätzlich nach der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden Ausgabe der DIN 4109. Dass ein höheres Schallschutzniveau einzuhalten ist, können die Wohnungseigentümer vereinbaren. Das "Gepräge" der Woh...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)

Kommentar Zum 1.10.2014 sind (ohne weitere Übergangsregelung durch die Finanzverwaltung) die neuen gesetzlichen Regelungen zur Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger bei Bauleistungen in Kraft getreten. Wird eine Bauleistung nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG ausgeführt, wird der Leistungsempfänger dann zum Steuerschuldner für die ihm gegenüber ausgeführt...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Übertragung eines Sondereigentums: Keine Isolierung des Miteigentumsanteils!

Leitsatz Wird ein im Teileigentum stehender Stellplatz übertragen, darf der Miteigentumsanteil, der zu ihm gehört, nicht isoliert bleiben. Normenkette § 890 Abs. 2 BGB; § 8 WEG Das Problem Mit notarieller Urkunde vom 5. Januar 2010 erstellt Bauträger B im eigenen Namen und für die Käufer bereits veräußerter Wohnungs- und Teileigentumseinheiten aufgrund ihm in den Kaufverträgen...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erstverwalter: Begriff

Leitsatz Die Formulierung "nach der Begründung von Wohnungseigentum" in § 26 Abs. 1 Satz 2 WEG ist als "nach der Entstehung einer (zumindest werdenden) Wohnungseigentümergemeinschaft" zu verstehen. Normenkette §§ 8, 26 Abs. 1 Satz 2 WEG Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K, vertreten durch Verwalter V, klagt gegen Wohnungseigentümer B Hausgeld ein. Dieser zahl...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Betrieb eines Blockheizkraftwerks

Leitsatz Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann Betreiberin eines Blockheizkraftwerks sein. Normenkette § 10 Abs. 6 Satz 1 WEG Das Problem Der Bauträger räumt den 21 Wohnungseigentümern einer Wohnungseigentumsanlage am 31.7.2009 den Besitz an den Wohnungseigentumsrechten ein. In der Wohnungseigentumsanlage befindet sich ein Blockheizkraftwerk. Dieses bildet zusammen mit ...mehr

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Zuständigkeit: Gerichtsstand für Mängel- und WEG-Ansprüche?

Leitsatz Die Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts ist nicht möglich, wenn aus Gründen der Prozessökonomie gegen einen einzigen Beklagten verschiedene Ansprüche einheitlich geltend gemacht werden sollen. Normenkette § 23 Nr. 2 GVG; § 36 ZPO Das Problem Wohnungseigentümer K macht vor dem AG Wiesbaden gegen die Bauträgerin und Verwalterin V Ansprüche geltend, in denen ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauträger setzt Sonderwünsche um: Erwerber ist nicht Störer!

Leitsatz Der Erwerber eines Wohnungseigentumsrechts, der mit dem Bauträger eine von dem Aufteilungsplan abweichende bauliche Ausgestaltung vereinbart, ist hinsichtlich der sich daraus ergebenden Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums kein Störer. Normenkette §§ 21 Abs. 4, 22 Abs. 1 Satz 1 WEG; § 1004 BGB Das Problem Das Sondereigentum von Wohnungseigentümer B entsprich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2014, Greiner, Wohnungseigentumsrecht – AnwaltPraxis. Von Rechtsanwalt, FAWuMR u. FABuArchR Dr. David Greiner. 3. Aufl. 2014, Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 562 S. 59,00 EUR.

Das nunmehr in 3. Aufl. vorliegende Buch erscheint erstmals im Deutschen Anwaltverlag. Das Werk hat eine frische Optik erhalten und ist gefälliger zu lesen. An der inhaltlichen Konzeption hat sich nichts geändert: Es handelt sich nach wie vor um ein Praxishandbuch, das alle relevanten Fragen rund um das Wohnungseigentum klar und deutlich auf den Punkt bringt. Das Werk gliedert...mehr