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Umsatzsteuerschuld nach § 13b UStG bei der Rückabwicklung von Bauträgerfällen

Dipl.-Finanzwirt Arthur Röck
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Leitsatz

Bei der Rückabwicklung von Bauträgerfällen aufgrund der geänderten Verwaltungsauffassung zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers schuldet der Bauträger in entsprechender Anwendung von § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 und 2 UStG solange die Umsatzsteuer, bis er diese an den Bauunternehmer gezahlt hat.

 

Sachverhalt

Die klagende Bauträgerin folgte für die Streitjahre 2011 bis 2013 der damaligen Verwaltungsauffassung, nach der Bauträger in der Regel als Bauleister i. S. d. § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG, § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG Umsatzsteuerschuldner für ihre bezogenen Bauleistungen seien (anstatt des Leistenden). Nach dem BFH-Urteil v. 22.8.2013 (Az. V R 37/10), dagegen sind echte Bauträger i. d. R. keine Bauleister, so dass sie die Umsatzsteuerschuld nicht nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG schulden. Im Anschluss an das oben genannte Urteil des Bundesfinanzhofs forderte die Klägerin die danach - ihrer Ansicht nach - zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer nach § 13b UStG für die Leistungsjahre 2011 bis 2013 zurück. Gegebenenfalls ergeben sich auch beträchtliche Erstattungszinsen nach § 233a AO zugunsten des Bauträgers.

Das Finanzamt verweigerte die Erstattung der Umsatzsteuer nach § 13b UStG für die Leistungsjahre 2011 bis 2013 an die Bauträgerin.

 

Entscheidung

Auch nach Auffassung des Finanzgerichts kommt eine Umsatzsteuerschuld der Bauträgerin nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG nicht in Betracht, da die Klägerin selbst keine Bauleistungen erbracht hat.

Der von der Klägerin beantragte Rückforderung der Umsatzsteuer nach § 13b UStG für die Leistungsjahre 2011 bis 2013 steht jedoch nach Auffassung des Finanzgerichts der entsprechend anwendbare § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 UStG entgegen. Danach hat der Leistende die Umsatzsteuer zu berichtigen, wenn das vereinbarte Entgelt für eine Leistung uneinbringlic...

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    rechtskräftig  Entscheidungsstichwort (Thema) Umsatzsteuerschuld bei der Rückabwicklung von Bauträgerfällen. analoge Anwendung des § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 1, 2 UStG  Leitsatz (redaktionell) Bei der Rückabwicklung von Bauträgerfällen aufgrund der geänderten ...

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