Fachbeiträge & Kommentare zu Bauträger

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.3.3 Mängelrechte am gemeinschaftlichen Eigentum

Rz. 566 Rechte wegen Mängeln dessen, was sich im gemeinschaftlichen Eigentum befindet, stehen den Erwerbern aus den mit dem Veräußerer jeweils geschlossenen Verträgen zu.[1] Die Durchsetzung der Mängelrechte ist teilweise auch Gegenstand der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaft.[2] Rz. 567 Die Durchsetzung von...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 1.7.2 Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen

Rz. 423 Um jedenfalls Verbraucher vor den Gefahren des Bauträgervertrags zu schützen, findet nach § 1 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen für nach dem 1. Januar 2009 geschlossene Verträge § 632a Abs. 3 BGB entsprechende Anwendung. Nach dieser Bestimmung ist dann, wenn der Besteller ein Verbraucher ist und der Vertrag die Errichtung ode...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / Nutzungsüberlassung für betriebliche Zwecke

Rz. 126 Gewerblich tätige Vermieter wie Immobilienhändler und -makler, Bauträger und Bauunternehmer sowie bestimmte Architektenleistungen sind ebenfalls nicht verschont, wenn die Vermietung lediglich Nebenzweck der gewerblichen Betätigung ist. Sie unterliegen den gleichen Restriktionen wie "normale" Vermieter, bei denen die Nutzungsüberlassung nur Nebenzweck ist. Um die Vers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfragen

Rn. 64 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Wendet der Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Schlosses HK auf, kommen nur AfA bei den Einkünften aus VuV, also kein Abzug als ag Belastung, in Betracht, so: FG RP EFG 1978, 326 rkr. Dies gilt auch für Herstellungsaufwand, der bei der Schaffung einer behindertengerechten Wohnung entsteht. Hier sind Umbaumaßnahmen ebenso wie spezi...mehr

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Anfechtungsklage: Rechtssch... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K erhebt vor dem 1.12.2020 eine Anfechtungsklage gegen einen Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer ihre Mängelrechte gegen den Bauträger vergemeinschaftet haben. Das AG weist die Anfechtungsklage ab. Dagegen richtet sich die Berufung von Wohnungseigentümer K. Fraglich ist u. a., ob die Klage am 1.12.2020 unzulässig geworden ist.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.3 Zwangsläufigkeit aus rechtlichen Gründen

Rz. 37 Die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen kann aus rechtlichen Gründen gegeben sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Rechtspflicht zur Leistung des Stpfl. besteht. Diese kann sich auf gesetzlicher Basis, einem Verwaltungsakt oder auf vertraglicher Grundlage ergeben.[1] Generell ist jedoch zusätzlich zu differenzieren, ob die Rechtspflicht mit oder ohne freiwillige...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 4.1 Neu entstandene Gemeinschaft

Finanzierungsbedarf besteht unmittelbar mit Begründung der Eigentümergemeinschaft. Im Fall der Teilung nach § 3 WEG durch Vertrag ist die Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem Anlegen der Wohnungsgrundbücher entstanden. Entsprechendes gilt seit Inkrafttreten des WEMoG im praktisch bedeutsamen Fall der Teilung nach § 8 WEG durch Teilungserklärung des Bauträgers bzw. teilende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.4 Errichtung und Veräußerung von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und Teileigentum (§ 9 Nr. 1 S. 2, Nr. 1 S. 3 Buchst. a GewStG)

Rz. 71 Zu den erlaubten, nicht begünstigten Tätigkeiten gehört nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG auch die Errichtung und Veräußerung von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Entsprechendes gilt nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. a GewStG, wenn i. V. m. der Errichtung und Veräußerung von Eigentumswohnungen Teileigentum errichtet und veräußert wird, wenn das Gebäu...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.3 Kürzungsberechtigte Grundstücksunternehmen

Rz. 38 Die erweiterte Kürzung kommt nur für Grundstücksunternehmen in Betracht. Dies sind nach § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen i. S. d. WEG errichten un...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verjährung (WEG – WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Verjährung bewirkt, dass der Schuldner berechtigt ist, die Leistung zu verweigern. Die Verjährung schafft ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht. Zu beachten ist, dass der Eintritt der Verjährung nicht von Amts wegen (z. B. vor dem Gericht) geprüft wird. Der Schuldner muss sich vielmehr immer selbst darauf berufen. U. a. bei Gewährleistungsansprüchen aus einem...mehr

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Verjährung (WEG – WEMoG) / 2 Hemmung der Verjährung

Hemmung der Verjährung bedeutet, dass der Zeitraum, in dem die Verjährung gehemmt ist, nicht auf die Verjährungsfrist angerechnet wird. Eine Hemmung der Verjährung tritt in den im BGB bestimmten Fällen ein. Danach ist die Verjährung gehemmt, solange zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder diesen Anspruch begründenden Umstände schweben. W...mehr

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Verjährung (WEG – WEMoG) / 1 Allgemeines

Zu beachten ist, dass die Verjährung einer Leistungspflicht nicht gleichzeitig dazu führt, dass die für sie bestellten Grundpfandrechte ihre Sicherheit verlieren. Auch nach Verjährung des der Bestellung zugrunde liegenden Anspruchs kann der Gläubiger seine Befriedigung aus dem Grundpfandrecht betreiben. Grundsätzlich unterliegen sämtliche Ansprüche der Verjährung. Lediglich d...mehr

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Schallschutz (WEMoG) / 1 Grundlagen

Grundlage für die Beurteilung von Schallschutzmaßnahmen in Gebäuden sind im Wesentlichen die Richtlinie VDI 4100 und die DIN 4109-5. Für die Beurteilung von Beeinträchtigungen aus Arbeitslärm, Verkehrslärm oder Fluglärm gelten weitere Normen und Richtlinien. Hinweis Behördliche Auflagen Bei der Planung von Bauwerken und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Umbauten sind d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Einzelne Gestaltungen, die nicht unter § 15b EStG fallen

Rn. 438 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nicht zur entsprechenden Anwendung kommt § 15b EStG bei Bauträgergestaltungen ohne modellhafte Gestaltung. Wenn ein Bauträger ein Objekt im Sanierungsgebiet oder ein Denkmal saniert, für die erhöhte Abschreibungen geltend gemacht werden können, ohne eine Fondskonstruktion zu verwenden, so fallen diese Gestaltungen nicht unter § 15b EStG. Zit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Prozesskosten

Prozesskosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Fahrtkosten etc) teilen als Folgekosten die einkommensteuerliche Behandlung derjenigen Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses sind (BFH BStBl II 2006, 258; 2014, 102; BFH/NV 2010, 396; 2015, 1088). Handelt es sich bei dem Gegenstand des Prozesses um das Eigentum am Gebäude, um Baustofflieferungen oder um Baumängelprozesse, so...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Vergebliche Werbungskosten

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Soweit der StPfl Aufwendungen erbringt, um Einkünfte aus VuV zu erzielen, sind diese Aufwendungen als vergebliche WK abziehbar, wenn es nicht zur Realisierung des Bauvorhabens bzw der Anschaffung des Mietobjekts kommt (BFH BStBl II 2018, 168 zu verlorenen Aufwendungen bei gescheitertem Immobilienerwerb). Dies gilt unabhängig davon, ob die Auf...mehr

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Beschlusskompetenz: Verwalt... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall muss das AG 3 Beschlüsse auf ihre Ordnungsmäßigkeit prüfen. Beim Beschluss zu TOP 8 geht es um eine Tatfrage, die wohnungseigentumsrechtlich nicht wirklich interessiert. Hier muss man nur wissen, dass eine Mangelbeseitigung natürlich so ausgeführt werden muss, dass sie geeignet ist, einen Mangel auch zu beseitigen. Dies ist selbstverständlich nicht de...mehr

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Beschlusskompetenz: Verwalt... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer entlasten den Verwalter unter TOP 3 für das Jahr 2017. Unter TOP 6 wird der Verwalter beauftragt, die Wohnungseigentümer anzuschreiben, um Mängel im Sondereigentum zu erfassen (mit der Liste soll versucht werden, sich mit dem Bauträger zu vergleichen). Und zu TOP 8 stellen die Wohnungseigentümer fest, dass ein Regenfallrohr nicht ordnungsmäßig verbaut ...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 5.1 Abgrenzung zum beschränkten Abzugsverbot für Geschenke

Rz. 34 Verfolgen unentgeltliche Zuwendungen den Zweck, Geschäftsbeziehungen zu sichern oder zu verbessern, sind die Zuwendungen der Geschenke als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 35 EUR betragen.[1] Soll mit dem "Geschenk" jedoch ein bestimmter Geschäftsabschluss oder eine andere konkrete Gegenleistung erkauft werden, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.1 Inhalt

Rz. 20 Durch die Neufassung der Nr. 5 wird der zulässige Inhalt der vollstreckbaren notariellen Urkunde in Bezug auf die Art des Anspruchs erweitert. Die weiteren Erfordernisse werden durch die Neuregelung nicht berührt. Das gilt insbesondere für die Bestimmtheit und der Unterwerfung. Pauschale Unterwerfungserklärungen sollen dadurch verhindert werden, dass die Unterwerfungs...mehr

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Stolperfalle Reverse Charge... / 3 Fall: Der alte Bauträger

3.1 Sachverhalt Bauträger B hat in der Vergangenheit erfolgreich auf ihm gehörenden Grundstücken Eigentumswohnungen errichtet und diese dann an meist private Kaufinteressenten veräußert. Da er im Laufe der Jahre eine Vielzahl verlässlicher Bauhandwerker kennen gelernt hatte und die am Markt verfügbaren unbebauten Grundstücke auch immer weniger werden, hat er sich im Sommer 20...mehr

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Stolperfalle Reverse Charge... / 3.1 Sachverhalt

Bauträger B hat in der Vergangenheit erfolgreich auf ihm gehörenden Grundstücken Eigentumswohnungen errichtet und diese dann an meist private Kaufinteressenten veräußert. Da er im Laufe der Jahre eine Vielzahl verlässlicher Bauhandwerker kennen gelernt hatte und die am Markt verfügbaren unbebauten Grundstücke auch immer weniger werden, hat er sich im Sommer 2021 entschlossen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stolperfalle Reverse Charge... / 3.3 Lösung

B ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Mit den gegenüber seinen Auftraggebern ausgeführten Leistungen wird er auch im Rahmen seines Unternehmens tätig. Durch die seit 2021 ausgeführten Reparaturarbeiten hat B den Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung erweitert. In 2021 war B noch nich...mehr

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Stolperfalle Reverse Charge... / 3.2 Fragestellung

B möchte wissen, welche umsatzsteuerrechtlichen Folgen sich für ihn aus den genannten Sachverhalten ergeben.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2 Das die Veräußerung hindernde Recht

Rz. 21 Die Formulierung des Gesetzes ist auf allgemeine Kritik gestoßen, weil die Rechtsordnung ein die Veräußerung hinderndes Recht in dem strengen Wortsinn nicht kennt (MünchKomm/ZPO-K. Schmidt/Brinkmann, § 771 Rn. 17). Abgeleitet aus dem Sinn und Zweck der § 771 ZPO ist ein solches Recht dann anzunehmen, wenn der Schuldner selbst, veräußerte er den Gegenstand der Zwangsvo...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 3 Verkehrssicherungspflichtige auf Baustellen

Die Verkehrssicherungspflicht trifft den, der die rechtliche oder die tatsächliche Herrschaft über eine Sache ausübt, die für Dritte gefährlich sein kann, in dessen Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle liegt, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, der eine gefährliche Sache in Verkehr bringt oder dem allgemeinen Verkehr aussetzt. Wichtig Gleichzeitige Pflichtenstell...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Alte Bauträgerfälle: Aufrechnung der Finanzverwaltung

Leitsatz Es ist umstritten, ob und ggf. in welchen Fällen bei sogenannten Bauträgerfällen nach § 27 Abs. 19 UStG die Finanzgerichte über die an den Fiskus abgetretenen Werklohnforderungen selbst entscheiden können oder ob dafür die Zivilgerichte zuständig sind. Aussetzung der Vollziehung ist geboten. Sachverhalt Die Antragstellerin war als Bauträgerin tätig. Für bezogene Baul...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zurückbehaltungsrecht (WEMoG) / 3 Beim Wohnungserwerb

Beim Erwerb einer Eigentumswohnung kann ein Zurückbehaltungsrecht des Wohnungskäufers regelmäßig dann bestehen, wenn das Sonder- und/oder Gemeinschaftseigentum mangelbehaftet ist. Das Zurückbehaltungsrecht kann natürlich nicht gegenüber der Eigentümergemeinschaft ausgeübt werden, richtiger Adressat ist hier der Bauträger. Sind also Mängel am Sonder- oder Gemeinschaftseigentu...mehr

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Zurückbehaltungsrecht (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Das Zurückbehaltungsrecht hat im Bereich des Wohnungseigentumsrechts eine eher untergeordnete Bedeutung. Jedenfalls beim Erwerb einer Eigentumswohnung können die Wohnungseigentümer u. U. ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Bauträger bzw. Veräußerer geltend machen, ansonsten ist dies regelmäßig ausgeschlossen. Dem Verwalter jedenfalls steht ein Zurückbehaltungsrec...mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / 10 Selbstständiges Beweisverfahren in der Eigentümergemeinschaft

In erster Linie ist das selbstständige Beweisverfahren im Hinblick auf Mängelansprüche gegen den Bauträger in den Eigentümergemeinschaften von größter Bedeutung. Ein selbstständiges Beweisverfahren kommt weiter auch dann in Betracht, wenn etwa ungeklärt ist, ob ein Feuchtigkeitsschaden seine Ursache im Sondereigentum oder im Gemeinschaftseigentum hat. Als nach § 1041 BGB "zu...mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / Zusammenfassung

Begriff Das selbstständige Beweisverfahren der §§ 485 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) bietet die Möglichkeit, durch Einholung eines Sachverständigengutachtens ein kostenintensives und zeitraubendes Klageverfahren zu vermeiden. Mit diesem Verfahren kann die Verjährung von kauf- und werkvertraglichen sowie von mietvertraglichen – Ansprüchen gehemmt werden. Gesetze, Vorschrift...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrechte (WEMoG) / 2.2.2 "Parken" von Sondernutzungsrechten

Der teilende Eigentümer kann Sondernutzungsrechte zugunsten einer zunächst in seinem Eigentum verbleibenden Sondereigentumseinheit begründen und diese dann im Rahmen des Abverkaufs der Wohnungen oder Teileigentumseinheiten auf die Erwerber übertragen. Praxis-Beispiel Der sondernutzungsberechtigte Stellplatz Der Bauträger und teilende Eigentümer errichtet ein Wohngebäude mit 20...mehr

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Notgeschäftsführung (WEMoG) / 1.3 Verwalter

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Fristwahrung Der Nachteil kann ein rechtlicher oder ein tatsächlicher sein. Die Wahrung einer Frist ist deshalb ausdrücklich genannt, weil es sich wohl um den praktisch h...mehr

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Notgeschäftsführung (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Maßnahmen der Notgeschäftsführung dienen der Abwehr eines unmittelbar drohenden oder der Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens. In akuten Gefahrensituationen sind also Wohnungseigentümer zu eigenständigem Handeln ermächtigt, wenn eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer oder Maßnahmen des Verwalters nicht abgewartet werden können. Selbstverständlich is...mehr

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Sondernutzungsrecht: Nachtr... / 3 Das Problem

Nach seinem Bauträgervertrag aus dem Jahr 2010 steht Wohnungseigentümer K1 an einem Stellplatz ein Sondernutzungsrecht zu. K1 verkauft sein Wohnungseigentum an K2. Dieser beantragt beim Grundbuchamt, den Stellplatz zum Inhalt des Sondereigentums zu machen. Dies lehnt das Grundbuchamt ab. Zwar habe der Bauträger bereits im Bauträgervertrag des K1 diese Inhaltsänderung des Son...mehr

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Sondernutzungsrecht: Nachtr... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG Sondernutzungsrechtsvereinbarungen treffen. Sollen diese zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden, müssen die Wohnungseigentümer und sämtliche Grundpfandrechtsgläubiger die Inhaltsänderung bewilligen. Anders ist es, wenn der Bauträger auf der Grundlage von Vollmachten eine Sondernutzungsrechtsvere...mehr

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Kaufrechtliche Mängelansprü... / 5 Hinweis

Problemüberblick B hat mit den späteren Wohnungseigentümern keinen Bauträgervertrag geschlossen. Wird gebrauchtes Wohnungseigentum veräußert (= ein reiner Kaufvertrag), kann man dennoch fragen, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für das gemeinschaftliche Eigentum Rechte aus dem Erwerbsvertrag hat. Bisherige Rechtsprechung Der V. Zivilsenat meinte zum bis zum 1.12.2020 g...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 3.3.2 Relevanz der Messung: Preis und Wert

Insbesondere den Multiplikatorenverfahren wird vorgehalten, dass sie keine (fundamentalen) Werte, sondern nur (zufällige) Marktpreise ermitteln, die demzufolge nichts über den subjektiven Entscheidungswert eines Investors (in Abhängigkeit von Synergien usw.) aussagen. Das zweite Argument betrifft die Unterscheidung sog. objektivierter Unternehmenswerte von sog. subjektiven Ents...mehr

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Wohnungseigentümergemeinsch... / 2 Ausübung der Ansprüche bezüglich des Gemeinschaftseigentums

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer übt nach § 9a Abs. 2 WEG die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte sowie solche Rechte der Wohnungseigentümer aus, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erfordern, und nimmt die entsprechenden Pflichten der Wohnungseigentümer wahr. Die Wohnungseigentümer sind ihrerseits gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG gegenüber der Ge...mehr

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zfs 01/2022, Bindungswirkun... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über einen Deckungsanspruch aus einer Architektenhaftpflichtversicherung, die der Kl. seit 2001 bei der Bekl. unterhielt und die bis zum 6.3.2008 bestand. In den Vertrag waren die AHB sowie die Risikobeschreibungen und BB für planende, beratende, begutachtende und technische Berufe (RBHArch) einbezogen. Hintergrund des Rechtsstreits sind gegenüber dem Kl...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 58. Kostentragung

Rz. 59 Kostenschuldner sowohl gegenüber dem Notar als auch dem Gericht ist zunächst nur der aufteilende Eigentümer. Da aber jeder Aufteiler bzw. Bauträger die Kosten der Aufteilung in seine Veräußerungspreise einkalkuliert (meist mit viel zu hohen Pauschalsätzen), ist es zulässig und sachgerecht, in den einzelnen Erwerbs- und Weiterveräußerungsverträgen die Ersterwerber die ...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / 1. Muster

Rz. 24 Muster 6.6: Abschluss von Versorgungsverträgen Muster 6.6: Abschluss von Versorgungsverträgen Regelung im Verkaufsvertrag Der aufteilende Eigentümer als Verkäufer ist berechtigt, für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die zur Verwaltung und zur Nutzung des Objekts zweckmäßigen Verträge abzuschließen. Dazu gehören insbesondere der Verwaltervertrag, Ver- und Entsorgu...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / c) Urkundsbeteiligte

Rz. 73 Zum Zeitpunkt der Änderungsurkunde ist typischerweise der Bauträger noch Alleineigentümer, so dass er die Teilungserklärung einseitig ändern kann. Sofern aber – wie üblich – zugunsten einzelner Erwerber Auflassungsvormerkungen in die bereits gebildeten Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher eingetragen sind, wirken Änderungen gegenüber Vormerkungsberechtigten nicht (§...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. ABC

a) Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Rz. 147 [Autor/Stand] Vgl. dazu § 95 BewG Rz. 516 ff. b) Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Rz. 148 [Autor/Stand] Die Rechtsprechung des BFH qualifiziert die Beteiligungen der Freiberufler an Kapitalgesellschaften grundsätzlich als berufsfremde Vorgänge mit der Folge, dass die Beteiligungen nicht zum (ertragsteuerrechtliche...mehr

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zfs 01/2022, Bindungswirkun... / 2 Aus den Gründen:

Zu Recht und mit weitgehend überzeugender Begründung hat das LG einen Anspruch des Kl. aus §§ 100, 106 Satz 1 VVG, Ziffer 5.1 AHB bejaht und der Klage daher überwiegend stattgegeben. Mit den hiergegen erhobenen Einwendungen kann die Berufung nicht durchdringen. 1. Die Vorinstanz hat fehlerfrei festgestellt, dass ein Versicherungsfall vorliegt. (wird ausgeführt) 2. Der Versiche...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 6. Miteigentumsanteil

Rz. 44 Das Beteiligungsverhältnis der Wohnungseigentümer an dem Grundstück ist zahlenmäßig nach Bruchteilen zu bemessen und einzutragen.[79] Den Maßstab hierfür regelt das Gesetz nicht. Auch die WEG-Reform hat hieran nichts geändert. Üblich und oft zweckmäßig ist eine grobe Orientierung an dem Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen. Auch dafür gibt es aber nur begrenzte gesetz...mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte / 4. Zeitlich gestreckte Begründung von Sondernutzungsrechten

Rz. 10 Sowohl bei Neu- als auch Altbauten besteht oft der Bedarf nach einer möglichst flexiblen und zukunftsoffenen Sondernutzungsrechtszuweisung, insbesondere von Stellplätzen und Kellerräumen. Dadurch kann ein aufteilender Eigentümer oder Bauträger auf Erwerberwünsche, z.B. hinsichtlich der Auswahl des Stellplatzes, oder auf veränderte Gegebenheiten reagieren. Nachträglich...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / I. Ausgangslage

Rz. 88 "Missratene" Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen sind leider relativ häufig. Schon bei erster Lektüre einer aus dem Grundbucharchiv besorgten alten Teilungserklärung ergibt sich oft der Schluss: Hier hat jemand nicht aufgepasst. Mal der für der Pläne verantwortliche Architekt, die Baubehörde, der aufteilende Eigentümer, der Notar, das Grundbuchamt, der Verw...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 2. Bauabschnittsweise Errichtung

Rz. 64 Bei der bauabschnittsweisen Errichtung von Großanlagen besteht oft mittelfristig noch keine Klarheit über die endgültige Bebauung. Zunächst werden z.B. ein oder zwei Wohnblöcke errichtet; der Bauträger möchte sich jedoch vorbehalten, auf der noch frei bleibenden Grundstücksfläche weiteres Wohn- oder Teileigentum zu errichten. Man glaubte früher, die bauabschnittsweise...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 4. Vormerkung

Rz. 85 Zur dinglichen Absicherung kann zwar der Anspruch auf Unterteilung durch Vormerkung gesichert werden.[72] Problematisch ist insbesondere, dass die Vormerkung zugunsten des Bauträgers Rang vor den Finanzierungsgrundpfandrechten aller Käufer erhalten muss. Sie ist in jedem Grundbuch[73] einzutragen und später zur Löschung zu bringen; dies ist kostenintensiv, veräußerung...mehr