Fachbeiträge & Kommentare zu Bauträger

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§ 4 Sicherheiten am Bau / b) Nachteile des § 650e BGB

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§ 16 Bauträgervertrag / d) Haftung für Mängel (Teil II § 7)

Rz. 38 Soweit am Vertragsgegenstand Bauleistungen erbracht werden, richtet sich die Haftung des Bauträgers nach Werkvertragsrecht gem. §§ 633 ff. BGB. Für das Grundstück und die unverändert bleibende Altbausubstanz gilt grundsätzlich Kaufrecht gem. §§ 433 ff. BGB. Da ein Haftungsausschluss für Mängelrechte nach Werkvertragsrecht in Verbraucher- und Formularverträgen nicht mö... mehr

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§ 9 Prozessuales / d) Abnahme des Erwerbers

Rz. 23 Die Abnahme ist auch hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums Sache des Einzelerwerbers, da sich dieses Recht aus dem jeweiligen Einzelvertrag ergibt. Die Bejahung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ändert daran nichts. Dass die Wohnungseigentümergemeinschaft Ansprüche, die die Herstellung des Gemeinschaftseigentums betreffen, an sich ziehen kann, s... mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / d) Vollständige Fertigstellung

Rz. 19 Die vollständige Fertigstellung ist eine Voraussetzung der Fälligkeit der letzten Rate des Kaufreises nach § 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 MaBV. In der Vergütungsklage ist schlüssig darzustellen, dass diese Fälligkeitsvoraussetzung vorliegt. Dazu gehört, dass alle vertraglichen Leistungen erbracht worden sind. Ausgeführt sein müssen auch die Außenanlagen und etwaige Restarbeite... mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / a) Vorteile des § 650e BGB

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Anspruchsberechtigter

Rz. 70 Nach dem BauVG ist Berechtigter der Sicherheitsleistung jeder Unternehmer, der einen Bauvertrag nach § 650a BGB abgeschlossen hat, d.h. einen Vertrag über die Herstellung, die Wiederherstellung, die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon. Wer mit der Instandhaltung beauftragt ist, ist Unternehmer i.S.d. § 650f BGB, sofern d... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vormerkungsfähigkeit schuldrechtlicher Ansprüche

Rz. 131 Nach Anlegung des Wohnungsgrundbuchs können schuldrechtliche Ansprüche nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 883 ff. BGB vorgemerkt werden.[597] Rz. 132 Vor Anlegung des Wohnungsgrundbuchs und auch vor Baugenehmigung oder Baubeginn ist der Anspruch auf Übertragung von Miteigentum und Einräumung von Sondereigentum am noch ungeteilten Grundstück vormerkungsfähig, wenn... mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Begründung von Sondernutzungsrechten

Rz. 112 Sie erfolgt zusammen mit der Begründung von Sondereigentum entweder nach § 3 oder § 8 WEG und Eintragung im Grundbuch. Die nachträgliche Begründung erfordert eine einstimmige Vereinbarung der Miteigentümer und wegen § 876 BGB auch die Zustimmung der an jedem WE dinglich Berechtigten (§ 5 Abs. 4 S. 2 WEG).[498] Das gilt auch dann, wenn ein Sondernutzungsrecht zunächst... mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Zuschüsse und öffentliche F... / 4.1 Antragstellung und Budgetierung

Achtung Ohne solide Finanzplanung keine Förderung. Ein Förderantrag macht nur dann Sinn, wenn das Gesamtprojekt auf gesunder Basis steht. Das gesamte Vorhaben ist kritisch zu prüfen, wenn z. B. das Projekt vonseiten des Vereins unsicher ist oder ein Gönner des Vereins Unterstützung zugesagt, aber noch keine schriftliche Erklärung abgegeben hat. Wenn die Fördermittel zur Verfü... mehr

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Wohnungsunternehmen: Verzicht auf zahlreiche Bauprojekte

Nach privaten Bauträgern müssen auch immer mehr sozialorientierte Wohnungsunternehmen beim Bauen und (energetischen) Sanieren auf die Bremse treten – weil es derzeit unwirtschaftlich ist. Allein in Bayern soll im Jahr 2024 jedes 10. Projekt gestrichen werden. Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) geht nach einer internen Umfrage davon aus, dass die rund 500... mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 879 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- un... mehr

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Bauleitplanung: Aufgabe und... / 5 Das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne

Neu! Umweltprüfung in allen Verfahren Das Verfahrensrecht zur Bauleitplanung hat durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) ab 20.7.2004 eine erhebliche Umgestaltung erfahren. Auslöser war die Richtlinie 2001/42/GG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 27.6.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Plan-UP-Richtlinie). Der B... mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
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Zur Verletzung des Steuergeheimnisses

Leitsatz Eine Verletzung des Steuergeheimnisses liegt nicht vor, wenn (Roh‐)Gewinndaten und Vertriebskosten des Bauträgers von zu sanierenden Wohnungen für die korrekte Berechnung der Absetzung für Abnutzung gemäß den §§ 7h und 7i des Einkommensteuergesetzes in einem Prüfungsbericht dargestellt werden und deshalb die Erwerber der Wohnungen und Feststellungsbeteiligten von di... mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Warum (und was?) muss der Familienrechtler etwas über betriebliches Rechnungswesen wissen?

Rz. 147 In HGB und AO finden sich Generalnormen, die Vorschriften zur Rechnungslegung liefern und die die vom Gesetzgeber verfolgten Zwecke deutlich machen. Das HGB stellt Buchführung und Jahresabschluss unter folgende Generalnormen: Für Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften ("alle Kaufleute") gilt: § 238 Abs. 1 S. 1 HGB/Generalnorm für die B... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Kompensation von Aufwendungen und Saldierungsverbot

Rz. 232 [Autor/Zitation] Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 und das Gebot der Einzelbewertung gem. § 252 Abs. 1 Nr. 3 gebieten, ungewisse Verbindlichkeiten grds. in vollem Umfang auszuweisen. Liegen gegenläufige Ansprüche vor, bspw. Ersatz-, Freistellungs- oder Rückgriffsansprüche des Unternehmens gegen Dritte, ist zu prüfen, ob diese als separate Vermögensgegenstände zu ... mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Erläuterungen

Rz. 18 1. Die aktive Streitverkündung muss aus anwaltlicher Vorsicht in allen Fällen einer möglichen Anspruchskette (z.B. Bauherr – Bauträger – Generalunternehmer) oder bei alternativ in Betracht kommenden Schuldnern ins Auge gefasst und mit dem Mandanten erörtert werden. Zum einen gilt es, divergierende Gerichtsentscheidungen durch die Bindungswirkung zu verhindern; zum ande... mehr

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Vertretung / 3.1.2 Konkludentes Handeln in fremdem Namen

Offene Stellvertretung ist auch dann gegeben, wenn die Umstände erkennen lassen, dass der Handelnde nicht für sich selbst, sondern für einen anderen handeln will. Maßgeblich ist der Horizont des Erklärungsempfängers: Er muss aus den Umständen erkennen können, mit wem er in Rechtsbeziehungen treten soll. Maßgeblich sind alle Umstände des Einzelfalls wie Zeit und Ort der Handl... mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.2.1 Die Klauselverbote, §§ 308, 309 BGB

Die beiden Verbotskataloge unterscheiden sich untereinander dadurch, dass im ersten Katalog "Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit" aufgeführt sind. Er zählt Verbote auf, die nicht per se unwirksam sind, sondern eine richterliche Wertung im Einzelfall verlangen (§ 308 BGB). Solche Verbote enthalten unbestimmte Begriffe wie "unangemessen", "nicht hinreichend bestimmt" oder "... mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2 Unternehmen im Ganzen

Rz. 411 Die Nichtsteuerbarkeit nach § 1 Abs. 1a UStG setzt voraus, dass – neben der Möglichkeit, einen gesondert geführten Teilbetrieb zu veräußern – ein Unternehmen im Ganzen übertragen wird. Entscheidend ist, dass die übertragenen Vermögensgegenstände ein hinreichendes Ganzes bilden, um dem Erwerber die Fortsetzung einer bisher durch den Veräußerer ausgeübten unternehmeris... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.7 Fortführung des Unternehmens

Rz. 448 Voraussetzung für die nicht steuerbare Geschäftsveräußerung ist, dass der Erwerber das Unternehmen als Unternehmer fortführen muss; der Erwerber muss zumindest die Absicht haben, das Unternehmen fortzuführen und darf es nicht gleich abwickeln wollen.[1] Führt der Erwerber das Unternehmen nicht fort, muss zur Vermeidung eines unbesteuerten Letztverbrauchs die Übertrag... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Wechsel zwischen Steuerfreiheit und Steuerpflich

Rz. 124 Die Änderung der Bemessungsgrundlage setzt die Steuerpflicht des Umsatzes voraus (Rz. 22). Wird ein steuerpflichtiger Umsatz rückwirkend steuerfrei oder ein steuerfreier Umsatz nachträglich steuerpflichtig, kann deshalb § 17 Abs. 1 UStG nicht unmittelbar angewendet werden. § 17 Abs. 1 S. 8 UStG enthält jedoch einen gesetzlichen Regelungsplan bzw. einen über den Wortl... mehr

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Bauträger: Durchsetzung von Mängelrechten?

1 Leitsatz Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann einen Wohnungseigentümer ermächtigen, die Mängelrechte gegen den Bauträger, die sie selbst ausführen müsste, in eigenem Namen durchzusetzen. 2 Normenkette §§ 9a Abs. 2, 19 Abs. 1 WEG 3 Das Problem K kauft im Jahr 2014 von Bauträger B ein Wohnungseigentum. Im Jahr 2016 macht K, der im Übrigen noch nicht im Grundbuch eingetrag... mehr

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Bauträger: Durchsetzung von... / 1 Leitsatz

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann einen Wohnungseigentümer ermächtigen, die Mängelrechte gegen den Bauträger, die sie selbst ausführen müsste, in eigenem Namen durchzusetzen. mehr

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Bauträger: Durchsetzung von... / 2 Normenkette

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Bauträger: Durchsetzung von... / 6 Entscheidung

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Bauträger: Durchsetzung von... / 3 Das Problem

K kauft im Jahr 2014 von Bauträger B ein Wohnungseigentum. Im Jahr 2016 macht K, der im Übrigen noch nicht im Grundbuch eingetragen ist (= werdender Wohnungseigentümer), im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer klageweise "Erfüllungs- und Mängelansprüche" geltend. Im Jahr 2020 ermächtigen die übrigen Wohnungseigentümer K, die bereits klageweise geltend gemachten Ansp... mehr

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Bauträger: Durchsetzung von... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall klagt ein Wohnungseigentümer gegen den Bauträger. Zu fragen ist, wer für die Geltendmachung der Mängelrechte in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum zuständig ist. Primäre Mängelrechte Die primären Mängelrechte (= Nacherfüllung, Selbstvornahme und das Verlangen eines Kostenvorschusses) kann jeder Wohnungseigentümer selbst durchsetzen. Dies galt vor ... mehr

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Bauträger: Durchsetzung von... / 4 Die Entscheidung

Das OLG sieht es wie K und meint, dieser sei prozessführungsbefugt! Dies gelte auch, soweit K Rechte verfolge, die auf die mangelfreie Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums gerichtet seien. § 9a Abs. 2 WEG stehe der Geltendmachung dieser Rechte durch K nicht entgegen. Dabei könne offenbleiben, ob die Geltendmachung primärer Mängelrechte aus einem Bauträgervertrag (= N... mehr

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Bauträgervertrag: Unwirksam... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht ausnahmsweise nicht ein Wohnungseigentümer gegen den Bauträger, sondern der Bauträger gegen einen Notar vor. Der Bauträger wirft dem Notar vor, ihm einen Erwerbsvertrag vorgeschlagen zu haben, der eine unwirksame Regelung zu Frage enthielt, wie das gemeinschaftliche Eigentum abzunehmen ist. Das OLG entscheidet sich dafür, dass in diesem Fall der ... mehr

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Sondernutzungsrecht: Kampf ... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K beantragt, 5 Kiefern fällen zu dürfen. Die Flächen, auf denen diese Bäume stehen, unterliegen seinem Sondernutzungsrecht. Die dort vorgesehenen Stellplätze hat der Bauträger nicht hergestellt. Die Gemeinde erteilt die Genehmigung nicht. Sie meint, die "satzungsgemäßen Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Verbot der Fällung" lägen nicht vor. Die von K be... mehr

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Bauträgervertrag: Unwirksam... / 3 Das Problem

Notar B beurkundet Verträge über den Erwerb eines Wohnungseigentums, die folgende Klausel enthalten: "Die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums erfolgt nach vollständiger Fertigstellung. Mit der Prüfung der vollständigen Fertigstellung und der Abnahmefähigkeit wird ein vom zukünftigen Verwalter noch zu benennender Sachverständiger auf Kosten der Wohnungseigentümer beauftr... mehr

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Kostenfestsetzung: Vorrang ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 50 WEG a. F. waren den Wohnungseigentümern als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendige Kosten nur die Kosten eines bevollmächtigten Rechtsanwalts zu erstatten. Mit anderen Worten: Wer auf den vom Verwalter beauftragten Rechtsanwalt nicht vertrauen wollte, war stets berechtigt, selbst einen Rechtsanwalt zu beauftragen... mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
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Vertrauensschutz bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln

Leitsatz 1. Nimmt der Umsatzsteuerjahresbescheid den Regelungsgehalt vorheriger Voranmeldungsfestsetzungen in sich auf, ist für die Prüfung, zu welchem Zeitpunkt die in § 176 Abs. 2 AO genannte allgemeine Verwaltungsvorschrift als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet wurde, auf die jeweilige Voranmeldungsfestsetzung abzustellen. 2. Es besteht keine Änd... mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Muster: Aufforderungsschreiben zur Einwilligung in Grundstücksverfügung

Rz. 69 Muster 14.7: Aufforderungsschreiben zur Einwilligung in Grundstücksverfügung Muster 14.7: Aufforderungsschreiben zur Einwilligung in Grundstücksverfügung An Herrn _________________________ _________________________ Hiermit zeige ich die anwaltliche Vertretung von Herrn _________________________ an. Eine entsprechende Vollmacht ist beigefügt. Wie Sie wissen, ist mein Mandan... mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / e) Muster: Klage des nicht befreiten Vorerben auf Zustimmung zur Übertragung des Eigentums an Nachlassgrundstück

Rz. 71 Muster 14.8: Klage des nicht befreiten Vorerben auf Zustimmung zur Übertragung des Eigentums an Nachlassgrundstück Muster 14.8: Klage des nicht befreiten Vorerben auf Zustimmung zur Übertragung des Eigentums an Nachlassgrundstück An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsan... mehr

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Betriebsveräußerung / 1.3 Erwerber muss die Fortführung der übernommenen Geschäftstätigkeit (Betrieb) beabsichtigen

Weitere Voraussetzung für eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung ist, dass der Erwerber beabsichtigt, das erworbene Unternehmen fortzuführen bzw. dass sich die vom Veräußerer und Erwerber erbrachten Ausgangsleistungen ähneln. Maßgeblich für die Fortführung ist der im Zeitpunkt der Übertragung mit dem übertragenen Wirtschaftsgut tatsächlich ausgeübte Geschäftsbetrieb. Dab... mehr

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Firma, Sitz, Zweck und Gege... / 3.2.2 Beteiligungen von Wohnungsgenossenschaften

Rz. 88 In den Satzungen der Wohnungsgenossenschaften ist aufgrund der Empfehlung in der Mustersatzung (§ 2 Abs. 4 MS) in der Regel ausdrücklich vorgesehen, dass Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 GenG übernommen werden können. Auch in solchen Fällen müssen jedoch die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes zwingend beachtet werden, unter denen Beteiligungen zulässig si... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verteilung des Erhaltungsaufwands bei Miteigentümern (§ 11a Abs 3 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach § 11a Abs 3 EStG muss aus Gründen der einfacheren Handhabung der Erhaltungsaufwand bei Miteigentümern in gleicher Weise auf zwei, drei, vier oder fünf Jahre verteilt werden; Entsprechendes galt auch schon nach § 82h Abs 3 EStDV aF. Der Verteilungszeitraum kann daher nur einheitlich gewählt werden. § 11a Abs 3 EStG gilt dem Wortlaut und d... mehr

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Vergemeinschaftungsbeschlus... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer individuelle Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer verfolgen kann. § 9a Abs. 2 WEG Hat ein Wohnungseigentümer einen Schaden erlitten, muss er diesen selbst verfolgen. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat nach § 9a Abs. 2 WEG insoweit keine Rechte. Ein Wohnungseigent... mehr

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Abrechnungsbescheid; Aufrechnung in sogenannten Bauträger-Fällen; keine Pflicht zur Verfahrensaussetzung; Auswirkungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

Leitsatz 1. Ist am finanzgerichtlichen Klageverfahren zwischen dem Zessionar und dem Anspruchsgegner der Zedent nicht beteiligt, liegt – auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 406 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – mangels Rechtskrafterstreckung keine Ermessensreduzierung auf null dahingehend vor, dass das Finanzgericht (FG) das Klageverfahren aussetzen müsste. Das Bestehen... mehr

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Versicherungen während der ... / 2 Bauherren-Haftpflichtversicherung

Haftpflichtrisiken aus der Eigenschaft als Bauherr, Bauträger und Grundstücksbesitzer Versichert sind die Haftpflichtrisiken, die sich aus der Eigenschaft als Bauherr, Bauträger oder auch Besitzer des Baugrundstücks ergeben. Für viele ist die Notwendigkeit des Abschlusses einer derartigen Versicherung nicht immer verständlich, wenn sie fremde Personen (Architekten, Bauunterne... mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 2.2 Baugewährleistungs-Versicherung (BGV)

Die VHV Versicherungen bieten diese Versicherung auf der Grundlage der "Versicherungsbedingungen für die Baugewährleistungs-Versicherung für Generalübernehmer/Bauträger 2003 (BGV)" an. 2.2.1 Gegenstand der Deckung Nach § 1 der BGV sind Gegenstand der Deckung gegen den Versicherungsnehmer gerichtete Mängelansprüche aus der Tätigkeit als Generalübernehmer, d.h. aus der Gesamthers... mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 3 Zielgruppe

Generalübernehmer, d.h. aus der Gesamtherstellung eines Bauvorhabens, wobei sämtliche übernommenen Bau- und Ausbauleistungen an Subunternehmer vergeben werden oder als Bauträger bzw. Erschließungsträger aus der Erstellung eines Bauvorhabens, das der Versicherungsnehmer auf eigene Rechnung errichtet und das zum Verkauf an Dritte bestimmt ist. mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 2.2.1 Gegenstand der Deckung

Nach § 1 der BGV sind Gegenstand der Deckung gegen den Versicherungsnehmer gerichtete Mängelansprüche aus der Tätigkeit als Generalübernehmer, d.h. aus der Gesamtherstellung eines Bauvorhabens, wobei sämtliche übernommenen Bau- und Ausbauleistungen an Subunternehmer vergeben werden oder als Bauträger bzw. Erschließungsträger aus der Erstellung eines Bauvorhabens, das der Versi... mehr

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Versicherungen während der ... / 10 Checkliste

Während der Bauphase sind eine Reihe von Versicherungen überlegenswert. Die nachfolgenden Übersichten helfen dabei, die Anforderungen an eine Versicherung näher zu definieren und Angebote zu beurteilen. Das Feld "Bedeutung" kann verwendet werden, um die Priorität des jeweiligen Merkmals festzulegen. mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 4.4 Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Grundwasserverunreinigung Wer gewässerschädliche Stoffe lagert und verwendet, hat dafür Sorge zu tragen, dass durch diese Substanzen kein Gewässer (z. B. das Grundwasser) verunreinigt wird. Denn infolge einer Gewässerverunreinigung können erhebliche Personen-, Sach- und vor allem Vermögensschäden entstehen (z. B. Beeinträchtigung von Fischereirechten). Die Einhaltung entsprech... mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 11.3 Was wird gefördert?

Eigene Wohnzwecke Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb einer Wohnung durch Kauf. Als Ersterwerb gilt die Anschaffung einer Wohnung (Eigentumswohnung) innerhalb der ersten 2 Jahre nach Fertigstellung. Die erworbenen Wohnungen müssen zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Förderobjekt in Hamburg belegen ist. Neubau Neubau Wer die Fö... mehr

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Versicherungen während der ... / 9 Baugarantieversicherung

Versicherungsschutz für den Insolvenzfall des Bauträgers/Bauunternehmers In Zeiten flauer Konjunktur und zahlreicher Insolvenzen im Baugewerbe erlangt die Baugarantieversicherung besondere Bedeutung. Sie ist eine Form der Kreditversicherung und wird vom Bauunternehmen abgeschlossen, die damit ihren Kunden die Fertigstellung des Bauwerks auch im Fall der Insolvenz garantieren.... mehr