Fachbeiträge & Kommentare zu Bauträger

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.1.3 Besonderheiten bei Bauträgern

Bauträger, die ausschließlich eigene Grundstücke bebauen, um sie zu verkaufen, führen eine Grundstückslieferung aus. Konsequenz ist, dass bei den Bauleistungen, die in diesem Zusammenhang an Bauträger erbracht werden, grundsätzlich kein Wechsel der Steuerschuld stattfindet. D. h., ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft kann nur aufgrund anderer Sachverhalte eintreten, nicht a...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Besonderheiten beim Erwerb vom Bauträger

Zusammenfassung Beim Bauträgervertrag erbaut ein Bauträger ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung im eigenen Namen und für eigene Rechnung und übereignet das fertige Objekt samt Grundstück dann dem Käufer. Erwirbt der Erwerber das Grundstück direkt von einem Dritten, aber durch Vermittlung des Bauträgers oder hat der Bauträger das im Eigentum eines Dritten stehende Grundstü...mehr

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Grundstückskauf: Gewährleis... / 7.3 Kauf vom Bauträger

Bauträgerkauf, Risiken und ihre Vermeidung Beim Kauf vom Bauträger wird regelmäßig vereinbart, dass der Bauträger sämtliche Erschließungskosten und Anliegerbeiträge für die erstmalige, vollständige Erschließung trägt[1], und zwar unabhängig von den Zufälligkeiten des § 436 Abs. 1 BGB. Hat der Bauträger sie nicht oder nicht vollständig bezahlt und gerät er in Vermögensverfall...mehr

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Grundstückskauf: Besonderhe... / 2.3.1 Umfang einer vom Bauträger gestellten Bürgschaft

Im Vorlagebeschluss des BGH an den EuGH[1] hat der BGH schließlich festgehalten, dass alle aus einer Störung des Gleichgewichts zwischen geleisteter Zahlung und dem Wert des erbrachten Bautenstands resultierenden Geldansprüche des Erwerbers durch die Bürgschaft gesichert sind. Danach gilt zum Umfang einer vom Bauträger gestellten Bürgschaft: In Vorausleistungsfällen – und nur ...mehr

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Grundstückskauf: Besonderhe... / 2 Inhalt der Makler- und Bauträgerverordnung

Die Makler- und Bauträgerverordnung erzwingt gewisse Käuferschutzmaßnahmen. Der Bauträger darf Gelder des Käufers erst annehmen, wenn die nachfolgenden, in § 3 Abs. 1 MaBV aufgeführten sog. Grundvoraussetzungen und die in § 3 Abs. 2 MaBV normierten weiteren Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind: 2.1 Grundvoraussetzungen gem. § 3 Abs. 1 MaBV Rechtswirksamer Kaufvertrag Der Ka...mehr

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Grundstückskauf: Besonderhe... / Zusammenfassung

Beim Bauträgervertrag erbaut ein Bauträger ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung im eigenen Namen und für eigene Rechnung und übereignet das fertige Objekt samt Grundstück dann dem Käufer. Erwirbt der Erwerber das Grundstück direkt von einem Dritten, aber durch Vermittlung des Bauträgers oder hat der Bauträger das im Eigentum eines Dritten stehende Grundstück "an der Hand...mehr

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Grundstückskauf: Besonderhe... / 2.4.3 Wahlrecht des Bauträgers zwischen Einräumung eines Zurückbehaltungsrechts oder Gestellung einer Sicherheit

Wahlrecht Der Unternehmer (Bauträger) hat in Bezug auf die Art der erforderlichen Sicherung des Bestellers (Erwerbers) ein Wahlrecht. Er kann festlegen, dass der Erwerber den entsprechenden Betrag (5 % der Vergütung) aus den zuerst fälligen Zahlungen einbehält oder dass ihm stattdessen eine Sicherheit durch eine Garantie oder sonstiges Zahlungsversprechen eines inländischen K...mehr

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Grundstückskauf: Besonderhe... / 2.3 Alternative Sicherung durch Stellung einer Bürgschaft

Selbstschuldnerische Bankbürgschaft Der Bauträger darf Zahlungen ohne Einhaltung der besonderen Sicherungspflichten (§ 3 Abs. 1 und 2 MaBV) entgegennehmen, wenn eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft zur Sicherung etwaiger Rückzahlungs- oder Auszahlungsansprüche dem Käufer ausgehändigt wird (§ 7 MaBV). Einige Entscheidungen des BGH haben den Umfang des Bürgschaftsschutzes ...mehr

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Grundstückskauf: Besonderhe... / 2.2 Weitere Fälligkeitsvoraussetzungen gem. § 3 Abs. 2 MaBV

Raten nach Baufortschritt Das Fertigstellungs- und Vorleistungsrisiko wird dadurch verringert, dass der Kaufpreis nur in Raten, die dem jeweiligen Baufortschritt entsprechen, fällig gestellt werden darf. Folgende Baufortschrittsraten legt § 3 Abs. 2 MaBV, bezogen auf den Gesamtkaufpreis, fest. Maßgabe ist, dass der Bauträger entsprechend dem tatsächlichen Bauablauf nach sein...mehr

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Grundstückskauf: Besonderhe... / 2.4 Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel in einer Höhe von 5 % des Vergütungsanspruchs

Abschlagszahlungsregelung Mit § 632a Abs. 2 BGB in der Fassung des Forderungssicherungsgesetzes vom 23.10.2008 stellt das Gesetz das Verhältnis zu der für Bauträgerverträge geltenden Abschlagszahlungsregelung klar. Es bestimmt, dass bei Bauträgerverträgen Abschlagszahlungen nur verlangt werden können, soweit sie gemäß einer Verordnung aufgrund von Art. 244 EGBGB, also gemäß ...mehr

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Grundstückskauf: Besonderhe... / 2.4.4 Rückgewähr der Sicherheit

Ein gem. § 632a Abs. 3 BGB einbehaltener Betrag ist entsprechend dem Sicherungszweck zur Zahlung fällig, eine gestellte Sicherheit (Erfüllungsbürgschaft) ist zurückzugeben, wenn das Vertragsobjekt fristgerecht und ohne wesentliche Mängel hergestellt ist. Die Sicherheit ist somit erst nach vollständiger Fertigstellung zurückzugewähren. Erfolgt – wie nahezu in allen Fällen – d...mehr

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Grundstückskauf: Besonderhe... / 2.1 Grundvoraussetzungen gem. § 3 Abs. 1 MaBV

Rechtswirksamer Kaufvertrag Der Kaufvertrag muss rechtswirksam sein (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 MaBV). Erforderliche öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Genehmigungen müssen vorliegen. Dies muss dem Erwerber vom Notar schriftlich bestätigt werden. Dem Bauträger darf kein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt sein. Wird dem Käufer ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt,...mehr

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Grundstückskauf: Besonderhe... / 2.4.6 Sonderwünsche

Ergänzende Sicherheit Erhöht sich der Kaufpreis aufgrund nachträglicher Vertragsänderungen, also insbesondere aufgrund von Sonderwünschen, bedarf es nach § 632a Abs. 3 Satz 2 BGB n. F. einer ergänzenden Sicherheit, wenn sich der Vergütungsanspruch um mehr als 10 % erhöht.mehr

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Grundstückskauf: Besonderhe... / 1 Begriff des Bauträgervertrags und Anwendung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Interessen Bauträger/Käufer Dem Bauträger ist daran gelegen, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Zahlungen des Käufers auf den Kaufpreis zu erhalten, um seine eigenen Finanzierungskosten so gering wie möglich zu halten. Das Käuferinteresse geht dahin, Zahlungen nur nach Sicherung des lastenfreien Eigentumserwerbs und der vertragsmäßigen Fertigstellung des Kaufobjekts zu leis...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Besonderhe... / 2.4.2 Welche Ansprüche sind gesichert?

Insbesondere mit Blick auf die Insolvenz des Bauträgers soll dem Erwerber eine gewisse Sicherung im Hinblick auf Mehraufwendungen verschafft werden, die regelmäßig erforderlich sein werden, wenn das Werk nicht vollendet oder mangelhaft errichtet wird. Ausweislich der Gesetzesbegründung[1] soll die Sicherheit alle Ansprüche abdecken, die darauf beruhen, dass die Unternehmerle...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Besonderhe... / 2.3.2 Austausch der Sicherheiten

Austausch zulässig Ausdrücklich zulässig ist ein völliger Austausch der Sicherungen des § 3 und des § 7 MaBV (§ 7 Abs. 1 Satz 4 MaBV). So kann der Vertrag vorsehen, dass zunächst eine Bürgschaft gem. § 7 MaBV gestellt wird und der Erwerber unabhängig von den Voraussetzungen des § 3 MaBV zu Leistungen verpflichtet ist, dass aber ab einem bestimmten Zeitpunkt Zahlungen nach Ma...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Besonderhe... / 2.4.1 Höhe und Art der Sicherung

Bezugsgröße? Nach § 632a Abs. 3 Satz 1 BGB ist eine Sicherheit in Höhe von 5 % des Vergütungsanspruchs zu leisten. Beim Bauträgervertrag kann sich dabei die Frage stellen, ob die Sicherheit von 5 % nur aus dem Vergütungsanteil für die Werkleistung zu berechnen ist, also lediglich aus 70 % des gesamten Vergütungsanspruchs.[1] Bei dieser Berechnung würde also die auf Grundstück...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Besonderhe... / 2.4.5 Vertragsgestaltung

Wesentlicher Grundgedanke § 632a BGB ist zwar nicht als zwingende, sondern als dispositive Vorschrift ausgestaltet, dürfte aber zu den wesentlichen Grundgedanken des Werkvertragsrechts bei Verbraucherverträgen über Bauwerke gehören. Gem. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB wird ihre Nichtbeachtung zu einer unangemessenen Benachteilung des Erwerbers und damit zur Unzulässigkeit sämtlicher ...mehr

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Versicherungen während der ... / 2 Bauherren-Haftpflichtversicherung

Haftpflichtrisiken aus der Eigenschaft als Bauherr, Bauträger und Grundstücksbesitzer Versichert sind die Haftpflichtrisiken, die sich aus der Eigenschaft als Bauherr, Bauträger oder auch Besitzer des Baugrundstücks ergeben. Für viele ist die Notwendigkeit des Abschlusses einer derartigen Versicherung nicht immer verständlich, wenn sie fremde Personen (Architekten, Bauunterne...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Getrennte ... / 2 Das Angebot

Angebot Das Angebot kann wahlweise vom Verkäufer oder vom Käufer ausgehen. Es wird üblicherweise unterteilt in das eigentliche Angebot, beinhaltend die Annahmefrist, die Bedingungen der Annahme, ggf. die Bewilligung der Vormerkung und den vollständigen Inhalt des angebotenen Kaufvertrags, der meist als Anlage gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 BeurkG beigefügt wird. Macht der Verkäufer d...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Allgemeine... / 2.12 Unangemessene Nutzungsvergütung und Aufwendungsersatz

Der Unternehmer/Bauträger darf sich für den Fall der Rückabwicklung des Vertrags keine unangemessen hohe Vergütung für die Nutzung des bereits bewohnten Vertragsobjekts (§ 308 Ziff. 7a BGB) und keinen unangemessen hohen Aufwendungsersatz (§ 308 Ziff. 7b BGB) versprechen lassen.mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 2.2 Baugewährleistungs-Versicherung (BGV)

Die VHV Versicherungen bieten diese Versicherung auf der Grundlage der "Versicherungsbedingungen für die Baugewährleistungs-Versicherung für Generalübernehmer/Bauträger 2003 (BGV)" an. 2.2.1 Gegenstand der Deckung Nach § 1 der BGV sind Gegenstand der Deckung gegen den Versicherungsnehmer gerichtete Mängelansprüche aus der Tätigkeit als Generalübernehmer, d.h. aus der Gesamthers...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Allgemeine... / 2.11 Unangemessene Leistungs- oder Nachfrist

Unange­messene ­Fristen Hinsichtlich des Zeitpunkts der Bezugsfertigkeit und der Fertigstellung des veräußerten Kaufobjekts darf sich der Unternehmer/Bauträger keine unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Frist (§ 308 Ziff. 1 BGB) oder Nachfrist (§ 308 Ziff. 2 BGB) vorbehalten.mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 3 Zielgruppe

Generalübernehmer, d.h. aus der Gesamtherstellung eines Bauvorhabens, wobei sämtliche übernommenen Bau- und Ausbauleistungen an Subunternehmer vergeben werden oder als Bauträger bzw. Erschließungsträger aus der Erstellung eines Bauvorhabens, das der Versicherungsnehmer auf eigene Rechnung errichtet und das zum Verkauf an Dritte bestimmt ist.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 2.1 Antragsberechtigte

Einen Antrag auf Förderung nach dem Programm 159 kann jeder Investor stellen. Dies sind insbesondere Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Mieter. Mieter Ist der Antragsteller ein Mieter, so kann er Fördermittel ausschließlich für die von ihm gemietete Wohnung beant...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Allgemeine... / 1 Die Grundsätze

Eine Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB kommt in Betracht, wenn der Wortlaut eines Vertrags für eine Mehrzahl von Verkaufsfällen bestimmt ist und diese vorformulierten Bedingungen die eine Vertragspartei der anderen "stellt" (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB). Hauptanwendungsfall ist der Erwerb vom Bauträger. Aber auch Kaufverträge eines privaten Verkäufers können Allgemeine Geschä...mehr

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Umwelt- und Altlastenhaftun... / 6.6 Städtebaulicher Vertrag

Untersuchung auf Blindgänger Eine Amtshaftung kommt auch in Betracht, wenn die Gemeinde ihre Pflichten aus einem städtebaulichen Vertrag nicht erfüllt. Praxis-Beispiel Untersuchung Blindgänger Ein Erschließungsträger hatte mit der Stadt einen städtebaulichen Vertrag geschlossen, in dem er sich verpflichtete, die Grundstücke im Planungsgebiet vor der Erschließung auf Blindgänger...mehr

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Baufertigstellungs-Versiche... / 2.2.1 Gegenstand der Deckung

Nach § 1 der BGV sind Gegenstand der Deckung gegen den Versicherungsnehmer gerichtete Mängelansprüche aus der Tätigkeit als Generalübernehmer, d.h. aus der Gesamtherstellung eines Bauvorhabens, wobei sämtliche übernommenen Bau- und Ausbauleistungen an Subunternehmer vergeben werden oder als Bauträger bzw. Erschließungsträger aus der Erstellung eines Bauvorhabens, das der Versi...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Getrennte ... / 1.2 Vorgehensweise

In solchen Fällen muss das Angebot vom Erwerber abgegeben und vom Veräußerer angenommen werden, nicht umgekehrt. Weil Beratungs- und Vorlesungspflicht weitgehend miteinander korrespondieren, ist durch dieses Verfahren die Belehrung und Beratung des belehrungsbedürftigeren Teils in höherem Maß sichergestellt. Er hat leichter die Möglichkeit, durch Änderungen und Ergänzungen d...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Sachmängel... / 8 Sachmängelhaftung beim renovierten Altbau

Wird ein Altbau nicht als solcher, sondern mit einer Verpflichtung des Bauträgers zu einer – mehr oder weniger umfangreichen – Renovierung veräußert, wird man differenzieren müssen:mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Umfang und... / 2 Gemischte und zusammengesetzte Verträge

Formbedürftig bei Einheit Einseitige Abhängigkeit Werden anlässlich eines beurkundungspflichtigen Grundstücksgeschäfts weitere nicht beurkundungspflichtige, unselbstständige oder selbstständige Vereinbarungen geschlossen (gemischte oder zusammengesetzte Verträge), erstreckt sich der Formzwang auf den gesamten Vertrag, sofern dieser rechtlich eine Einheit bildet. Dies ist der ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftpflichtversicherungssch... / 4.4 Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Grundwasserverunreinigung Wer gewässerschädliche Stoffe lagert und verwendet, hat dafür Sorge zu tragen, dass durch diese Substanzen kein Gewässer (z. B. das Grundwasser) verunreinigt wird. Denn infolge einer Gewässerverunreinigung können erhebliche Personen-, Sach- und vor allem Vermögensschäden entstehen (z. B. Beeinträchtigung von Fischereirechten). Die Einhaltung entsprech...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Versicherungen während der ... / 10 Checkliste

Während der Bauphase sind eine Reihe von Versicherungen überlegenswert. Die nachfolgenden Übersichten helfen dabei, die Anforderungen an eine Versicherung näher zu definieren und Angebote zu beurteilen. Das Feld "Bedeutung" kann verwendet werden, um die Priorität des jeweiligen Merkmals festzulegen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umwelt- und Altlastenhaftun... / 7 Haftung des Sachverständigen

Rückgriff bei fehlerhaftem Gutachten Beauftragt der Grundstückseigentümer einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Bodengutachtens und kommt dieser zu einer fehlerhaften Altlastenbeurteilung, haftet der Sachverständige (selbstverständlich) für etwaige Schäden gemäß § 635 BGB. Unrichtig ist ein Sachverständigengutachten, wenn es nicht der objektiven Sachlage entspricht; ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme des Landes ... / 11.3 Was wird gefördert?

Eigene Wohnzwecke Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb einer Wohnung durch Kauf. Als Ersterwerb gilt die Anschaffung einer Wohnung (Eigentumswohnung) innerhalb der ersten 2 Jahre nach Fertigstellung. Die erworbenen Wohnungen müssen zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Förderobjekt in Hamburg belegen ist. Neubau Neubau Wer die Fö...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Versicherungen während der ... / 9 Baugarantieversicherung

Versicherungsschutz für den Insolvenzfall des Bauträgers/Bauunternehmers In Zeiten flauer Konjunktur und zahlreicher Insolvenzen im Baugewerbe erlangt die Baugarantieversicherung besondere Bedeutung. Sie ist eine Form der Kreditversicherung und wird vom Bauunternehmen abgeschlossen, die damit ihren Kunden die Fertigstellung des Bauwerks auch im Fall der Insolvenz garantieren....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollstreckungsvoraussetzungen / 2.2 Notarielle Urkunde

Wichtig für Grundbesitzer Die in der Praxis häufige notarielle Vollstreckungsurkunde nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO bedarf ebenfalls einer solchen Klausel.[1] Auch der Anspruch des Grundstücksverkäufers gegen den Käufer auf Hinterlegung des Kaufpreisbetrags ist auf diese Weise titulierbar. Hat sich der Eigentümer bei Bestellung einer Grundschuld in der notariellen Urkunde der so...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baufertigstellungs-Versiche... / 1 Zusammenfassung

Baufertigstellungs-Versicherung Schon während der Bauphase bestehen für den Bauherrn erhebliche Risiken, wenn durch eine mögliche Insolvenz des Bauträgers, Generalübernehmers oder Bauunternehmers die Fertigstellung des Bauvorhabens gefährdet ist. Die Baufertigstellungs-Versicherung sichert dem Bauherrn die Fertigstellung seines Bauvorhabens ohne Mehrkosten zum vereinbarten Pr...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 43a Abs. 4 Satz 1 BRAO darf ein Rechtsanwalt nicht tätig werden, wenn er einen anderen Mandanten in derselben Rechtssache bereits im widerstreitenden Interesse beraten oder vertreten hat. Im Fall ist zu fragen, ob es so liegt. Klage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen K Bei der Klage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen K hat X die K n...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beteiligungen / 2.1.1.1 Notwendiges (Sonder-)Betriebsvermögen

Förderung der betrieblichen Betätigung Einzelunternehmer: Eine Beteiligung gehört zum notwen­digen Betriebsvermögen, wenn sie dazu bestimmt ist, die – branchengleiche – betriebliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern. Das gilt auch, wenn sie dazu dienen soll, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten. Das gilt ebenfalls, wenn die da...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Plangerechte Herstellung: A... / 3 Das Problem

Ein Wohnungseigentümer verlangt von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Trennmauer zu entfernen (diese behindert ihn beim Einparken auf seine 2 Stellplätze). Da sein Antrag keine Mehrheit findet, erhebt er eine Beschlussersetzungsklage. Das AG gibt dieser Klage statt. K stehe ein Anspruch auf erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen, plangerechten Zustands des g...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Plangerechte Herstellung: A... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! K stehe tatsächlich ein (Erstherstellungs-)Anspruch gegen B zu, dass ein Beschluss gefasst wird, die Trennmauer zu entfernen. Dass Entschließungsermessen der Wohnungseigentümer sei auf null reduziert. Die Bauausführung sei planwidrig. Ob dies der Fall sei, richte sich nach der Grundbucheintragung, und zwar nach der Teilungserklärung und dem dor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Bestimmung des Steuersatzes durch die Länder

Rz. 3 Mit Wirkung ab 1.9.2006 wurde den Bundesländern durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes (vgl. Art. 1 Nr. 18 und Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes v. 28.8.2006, BGBl I 2006, 2034) die Möglichkeit eingeräumt, den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer – abweichend von § 11 Abs. 1 GrEStG – eigenständig festzulegen. Eine entsprechende Befugnis en...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz bei der Verwalt... / 3.3 Eine Wohnungseigentümergemeinschaft wird neu begründet

Grundsätzlich ist in diesem Fall wie beim Verkauf einer Wohnung vorzugehen (vgl. oben Kap. 3.1) und es sind die Informationen nach Art. 13 DSGVO zu geben. Sollte der Verwalter die personenbezogenen Daten vom Bauträger erhalten, liegt eine Dritterhebung vor (vgl. vorstehendes Kap. 3.2) und es ist gemäß Art. 14 DSGVO zu informieren.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Nutzung betrieblicher Kommu... / 2.1.6.1 Angaben nach dem Telemediengesetz (TMG)

Die erforderlichen Inhalte nach TMG können § 5 TMG entnommen werden. Im Einzelnen sind anzugeben: Name und Anschrift des Anbieters, § 5 Nr. 1 TMG Der Anbieter ist verpflichtet, den Namen und die Anschrift, unter der er niedergelassen ist, anzugeben. Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) und juristische Personen (z. B. GmbH) müssen die Firmenbezeichnung, einschließlich de...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Photovoltaik in der Umsatzsteuer – zum Nullsteuersatz ab 2023 (zu § 12 Abs. 3 UStG)

Kommentar Seit dem 1.1.2023 unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen einem neuen Nullsteuersatz. Nachdem die Finanzverwaltung am 26.1.2023 einen Entwurf eines BMF-Schreibens vorgelegt hatte, ist jetzt mit Datum vom 27.2.2023 die endgültige Fassung des BMF-Schreibens veröffentlicht worden. Im Vergleich zu dem Entwurf haben sich noch einige Verä...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Begründung von Wohnungseige... / 2 Begründung durch Teilung

Der Eigentümer eines Grundstücks kann gem. § 8 WEG durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile teilen, und zwar so, dass mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude verbunden ist...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Begründung von Wohnungseige... / Zusammenfassung

Begriff Wohnungseigentum kann auf 2 Arten begründet werden: entweder durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder durch Teilung. Andere Formen der Begründung gibt es nicht. Grundsätzlich kann Wohnungseigentum gemäß § 1 Abs. 4 WEG lediglich an einem Grundstück und nicht an mehreren rechtlich selbstständigen Grundstücken gebildet werden. Konsequenz: Soll sich das W...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Begründung von Wohnungseige... / 4 Stellplatznachweis

Die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis ist Aufgabe aller Wohnungseigentümer, wenn der Bauträger bei der Errichtung der Wohnanlage und der Teilung nach § 8 WEG von den der Baugenehmigung zugrunde liegenden Plänen abgewichen ist und dadurch die öffentlich-rechtliche Verpflichtung besteht, weitere Stellplätze zu schaffen.[1] Entsprechend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.6.1 Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Modernisierungsaufwendungen

Rz. 30 Bemessungsgrundlagen sind ohne betragsmäßige Begrenzung die Herstellungskosten [1] begünstigter Maßnahmen. Sind Herstellungskosten angefallen, bevor das Sanierungsgebiet oder der städtebauliche Entwicklungsbereich förmlich festgelegt worden ist, können diese schon nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. die Anschaffungskosten, ...mehr