Fachbeiträge & Kommentare zu Bauleistung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.4 § 3 UStG (Lieferung, sonstige Leistung)

• 2019 Konsignationslager / § 3 Abs. 1 UStG Die Übergangsregelung für die Anwendung der bisherigen Verwaltungsauffassung zur Lieferung von Waren über Konsignationslager wurde für alle vor dem 1.1.2020 ausgeführten Umsätze verlängert (BMF v. 31.10.2018, BStBl I 2018, 1203). Insoweit besteht ein Wahlrecht, ob die bisherige oder die neue Verwaltungsauffassung angewendet werden s...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.28 § 27 UStG (Allgemeine Übergangsvorschriften)

• 2019 Verzinsung des Erstattungsanspruchs des Bauträgers / § 27 Abs. 19 UStG Fraglich ist die Verzinsung des Erstattungsanspruchs des Bauträgers. Aufgrund des Urteils des BFH v. 22.8.2013, V R 37/10 haben viele Bauträger Anträge auf Rückerstattung abgeführter USt aus bezogenen Bauleistungen gestellt. In diesem Zusammenhang hat der BFH mit Urteil v. 27.9.2018, V R 49/17 entsc...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.29 § 28 UStG (Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften)

• 2020 COVID-19-Pandemie / Zeitlich begrenzte Absenkung des Umsatzsteuersatzes / § 28 UStG Für das 2. Halbjahr 2020 ist vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie der USt-Satz von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % abgesenkt worden. Anzuwenden ist die gesetzliche Neuregelung auf jeden Umsatz, der v. 1.7.2020 ab 0 Uhr bis zum 31.12.2020 bis 24 Uhr ausgeführt wird. Lieferungen si...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 4.4 Wie werden Betriebsvorrichtungen und Gebäudebestandteile voneinander abgegrenzt?

Die Entscheidung, ob gewisse Bestandteile im Sinne des BGB dennoch als Betriebsvorrichtungen einzustufen sind, richtet sich danach, ob die betreffenden Gebäudebestandteile der Benutzung des Gebäudes dienen oder ob sie in einer engen Beziehung zum Betrieb stehen.[1] Betriebsvorrichtungen sind sie nur dann, wenn das Gewerbe unmittelbar mit ihnen betrieben wird. Bauten im Inneren ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.3 Die Reichweite der gesetzlichen Regelung

Rz. 80 Auf Initiative der Finanzverwaltung, die jahrelang versucht hatte, dieses Problem in den Griff zu bekommen, ist § 1 Abs. 2a GrEStG 1997 Gesetz geworden. Die Regelung wurde am 1.7.2021 verschärft, nachdem seit 2019 Einigkeit darin bestanden hatte, sog. Share Deals wirksamer zu begegnen. Die Vorschrift gilt für alle Personengesellschaften, nicht für Kapitalgesellschaften...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 4.1 Einkommensteuer, Körperschaftsteuer

Ertragsteuerlich gibt es in der Baubranche als Besonderheit die sog. Bauabzugssteuer zu beachten.[1] Erbringt jemand im Inland eine Bauleistung an einen Unternehmer oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Leistungsempfänger grundsätzlich verpflichtet, von der Gegenleistung einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent für Rechnung des Leistenden vorzunehm...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 4.2.1 Leistungsempfänger als Steuerschuldner gem. § 13b UStG

Unter bestimmten Umständen schuldet bei Bauleistungen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer.[1] Dies gilt insbesondere bei Leistungsbezug von einem nicht inländischen Unternehmer.[2] Aber auch beim Einkauf von Bauleistungen von inländischen Unternehmern kann die Steuerpflicht auf den Leistungsempfänger übergehen. Das ist dann der Fall, wenn Leistungsempfänger und Leistende...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 4.3 Grunderwerbsteuer

Wird ein Vertrag über eine Bauleistung (z. B. Hausbau) abgeschlossen und in diesem Zusammenhang das dazugehörige Grundstück – eventuell auch von dritter Seite – erworben und hängen die Verträge voneinander ab, so unterliegen beide Umsätze der Grunderwerbsteuer.[1] Dies gilt insbesondere auch, wenn zwei getrennte Verträge mit dereselben Person abgeschlossen werden. Ausreichen...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 4.2.3 Vorsteuern von Subunternehmen

Auf den ersten Blick erscheint der Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Subunternehmern als unproblematisch. Es ist jedoch darauf zu achten, dass ordnungsmäßige Eingangsrechnungen vorhanden sind.[1] Es kommt bei Bauleistungen die Bauabzugssteuer und ggf. die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zum Tragen.mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 4.2.6 Unentgeltliche Wertabgaben

Werden Bauleistungen entnommen oder an Gesellschafter, Anteilseigner, nahestehende Personen oder innerhalb des Konzerns erbracht, ist auf die umsatzsteuerliche Erfassung – zusätzlich zur einkommensteuerlichen Erfassung – zu achten. Hier sind die unentgeltliche Wertabgabe[1] Mindestbemessungsgrundlage[2] ggf. Vorsteuerberichtigung[3] ggf. Grunderwerbsteuerpflicht zu prüfen. Praxis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 122. Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe v 30.08.2001, BGBl I 2001, 2267

Rn. 142 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Das G ist zu sehen im Zusammenhang mit dem im Rahmen des StEntlG 1999/2000/2002 eingeführten u zwischenzeitlich wieder abgeschafften Steuerabzugsverfahren bei Vergütungen an ausl Werkvertragsunternehmer gem § 50a Abs 7 EStG aF, s Rn 133, zu ah) und s Rn 129, zu fc). Die nunmehrige Regelung versucht – beschränkt auf den Bereich des Baugewerbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 127. Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 – StÄndG 2001) v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794

Rn. 147 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Das Gesetz dient iw der redaktionellen inhaltlichen Bereinigung, der Beseitigung nicht praktikabler Vorschriften sowie einer Anpassung an die Rspr des BFH und an das Recht der EU. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt im Bereich der USt (Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG). Neben redaktionellen Änderunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Die gesellschaftsvertragliche Gewinnverteilung und die GewSt-Belastung bei PersGes, StuW 1985, 382; Sommer, Ergebnisverteilung in gewerblich tätigen PersGes nach Aufnahme weiterer Gesellschafter während eines Geschäftsjahres, BB 1987, 307; Sommer, Anmerkung zu BFH BStBl II 1987, 558, in: BB 1987, 1446; Crezelius, Wechsel im Gesellschafterbestand von PersGes JbFSt 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beendigung der Unternehmensverflechtung

Rn. 420 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Wegen der möglichen Gründe, die zur Beendigung einer Betriebsaufspaltung führen können, s Rn 400 zu (3), speziell zur Insolvenz s Rn 417. Es kommt oft zu einer ungewollten Zwangsbetriebsaufgabe des Besitzunternehmens, die zu existenzbedrohenden Steuerbelastungen führen kann (s Rn 305 zu (1) und (3)), sofern nicht die Voraussetzungen der Auff...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Abgrenzung zum Schadensersatz

Rz. 41 Echte Schadensersatzleistungen sind kein Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung. Soweit Schadensersatz geleistet wird, fehlt ein Leistungsaustausch; denn Schadensersatz wird nicht geleistet im Hinblick auf eine Lieferung oder sonstige Leistung, sondern weil der Schädiger nach Vertrag oder Gesetz für einen Schaden einzustehen hat. Es ist daher im Einzelfall ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.7 Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe (§ 28e Abs. 3a)

Rz. 57 Mit Art. 3 Nr. 4 des zum 1.1.2002 in Kraft getretenen Gesetzes zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit v. 23.7.2002 (hierzu Rz. 1) wurde § 28e um die Abs. 3a bis 3f ergänzt. Hierdurch wurde die Generalunternehmerhaftung zunächst begrenzt auf die Baubranche übertragen. Grund hierfür war der vielfältige Einsatz von Subunternehmern ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit v. 23.7.2002 (BGBl. I S. 2787) ist die Haftung für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge im Baugewerbe ("Generalunternehmerhaftung") in diese Vorschrift integriert worden, indem die Abs. 3a bis 3f mit Wirkung zum 1.8.2002 eingefügt wurden. Mit dem Dritten Gesetz für mode...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.12 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle (§ 28e Abs. 3f)

Rz. 86 Hiernach ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) der Einzugsstellen als zweite Entlastungsmöglichkeit zugelassen. Nach dieser Vorschrift kann der Hauptunternehmer Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers oder des von diesem beauftragten Verleihers anstelle der Präqualifikation mittels Vorlage einer lückenlosen UB der zuständigen Einzu...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.10 Haftungsausschluss bei geringem Gesamtwert (§ 28e Abs. 3d)

Rz. 72 Die durchaus überraschend einem eigenen Absatz zugeordnete Regelung steht in engem Zusammenhang mit Abs. 3a und wäre systematisch dort treffender positioniert worden. Hiernach gilt Abs. 3a (nur) ab einem geschätzten Gesamtwert aller für ein Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen von 275.000,00 EUR. Sofern der Wert geschätzt werden muss, erfolgt dies nach Maßgabe d...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.11 Haftungserstreckung (§ 28e Abs. 3e)

Rz. 75 Die Vorschrift erstreckt die Haftung nach Abs. 3a auf ein drittes Unternehmen nach den weiter dort genannten Maßgaben. Ziel der Vorschrift ist es, Umgehungsgeschäfte zu unterbinden. Eingangsvoraussetzung ist, dass der nach Abs. 3a haftende Hauptunternehmer einen Nachunternehmer beauftragt, der wiederum ein "nächstes Unternehmen" beauftragt. Die Kette ist dann wie folg...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.8.2 Nachweis der Präqualifikation (§ 28e Abs. 3b Satz 2)

Rz. 67 Hiernach ist ein Verschulden des Hauptunternehmers ausgeschlossen, soweit und solange er Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers oder des von diesem beauftragten Verleihers durch eine Präqualifikation nachweist, die die Eignungsvoraussetzungen nach § 6a der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A i. d. F. der Bekanntmachung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.9 Auskunftsanspruch (§ 28e Abs. 3c)

Rz. 71 Um eine mögliche Generalunternehmerhaftung geltend machen zu können, verpflichtet Abs. 3c Satz 1 den Arbeiter (Nach- bzw. Subunternehmer) auf Verlangen der Einzugsstelle dazu, Namen und Anschrift des auftragserteilenden Unternehmers zu benennen. Ist dieser Auskunftsanspruch nicht durchsetzbar, so hat der Hauptunternehmer nach Satz 2 seinerseits alle von ihm mit Baulei...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2023 / 2.11 Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG

Teil H des Hauptvordrucks nimmt die vom Leistungsempfänger aufgrund von ihm gegenüber ausgeführten Leistungen geschuldeten Steuerbeträge auf ( Reverse-Charge-Verfahren ). Die Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet, sind abschließend in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführt. In der Steuererklärung werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen teilweise get...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 2.2.9 Umsätze, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird

Zeilen 29–31 Vorbehaltlich der Ausnahmeregelungen des § 13b Abs. 6 UStG schulden Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts nach § 13b Abs. 5 UStG als Leistungsempfänger die Steuer für bestimmte steuerpflichtige Umsätze.[1] Im Vordruck sind folgende Eintragungen vorgesehen: Die nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtigen sonstigen Leistungen von im übr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Belgien / 13 Reverse-Charge-Verfahren

Ab dem 1.1.2023 gilt, wenn ein in Belgien ansässiges Unternehmen Bauleistungen an Immobilien erbringt, immer das Reverse-Charge-Verfahren, vorausgesetzt, der Kunde hat eine belgische USt-IdNr. und reicht regelmäßige Umsatzsteuererklärungen ein. Dieses Reverse-Charge-Verfahren im Inland gilt nicht, wenn der Kunde eine belgische USt-IdNr. angibt, aber nicht verpflichtet ist, r...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Belgien / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Eine Mehrwertsteuer-Registrierung ist dann erforderlich, wenn der ausländische Unternehmer in Belgien Umsätze bewirkt, für die das Vorsteuerabzugsrecht besteht und für die er in Belgien Steuerschuldner ist. Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wenn der nicht in Belgien ansässige Unternehmer ausschließlich Lieferungen und Dienstleistungen bewirkt, für die der Leistungsem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.11 Liste der auf bestimmte Umsätze angewandten Steuersätze (0 = Nullsatz (Befreiung mit Vorsteuerabzugsrecht); [b] = befreit; [m] = Besteuerung der Marge; [-] = nicht steuerbar); N/A = nicht verfügbar; – neue EU-Mitgliedstaaten (ohne Bulgarien, Kroatien und Rumänien)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2.1 Baugewerbe

Ein Unternehmer des Baugewerbes, der einen anderen Unternehmer (Subunternehmer) mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, haftet unter bestimmten Voraussetzungen für die Erfüllung der Zahlungspflicht der Sozialversicherungsbeiträge dieses Unternehmers. Die Haftung gilt auch für die vom Subunternehmer gegenüber ausländischen Sozialversicherungsträgern zu zahlenden Beit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 2.3 Auskunftspflichten des Nachunternehmers

Der Nachunternehmer, der Bauleistungen im Auftrag eines anderen Hauptunternehmers erbringt, ist verpflichtet, auf Verlangen der Einzugsstelle den Namen und die Anschrift dieses Unternehmers mitzuteilen.[1] Etwas anderes gilt, wenn dieser Auskunftsanspruch seitens der Einzugsstelle nicht durchgesetzt werden kann. Dann hat ein Unternehmer, der einen Gesamtauftrag für die Erbri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 2.4 Anwendungsbereich der Durchgriffshaftung

Die Durchgriffshaftung im Baugewerbe gilt ab einem geschätzten Gesamtwert aller für ein Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen von 275.000 EUR.[1] Für die Schätzung des Gesamtwerts gilt § 3 VgV. Nicht entscheidend ist also das einzelne Auftragsvolumen; es kommt vielmehr auf die Summe aller Bauleistungen des Hauptunternehmers und aller Nachunternehmer für ein Bauwerk an.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 2.1 Grundsatz der Durchgriffshaftung

Ein Unternehmer des Baugewerbes, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, haftet für die Erfüllung der Zahlungspflicht dieses Unternehmens (Nachunternehmer) sowie für die Zahlungspflicht eines von diesem Nachunternehmer beauftragten Verleihers.[1] Die Haftung entspricht der eines selbstschuldnerischen Bürgen. Dies gilt ab einem geschätzten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 2.5 Erweiterung der Durchgriffshaftung auf weitere Nachunternehmen

Die Haftung des Hauptunternehmers erstreckt sich ferner auf das von dem Nachunternehmer beauftragte nächste Unternehmen.[1] Voraussetzung für diese weitergehende Haftung ist jedoch, dass die Beauftragung des unmittelbaren Nachunternehmers bei verständiger Würdigung der Gesamtumstände als ein Rechtsgeschäft anzusehen ist, dessen Ziel vor allem die Auflösung der grundsätzlich b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.5.4 Fachmännische Reparaturen

Rz. 176 Zur Beurteilung von Schönheitsreparaturen in fachmännischer Hinsicht sind heranzuziehen: VOB-ATV-DIN 18363 – Maler- und Lackiererarbeiten, VOB-ATV-DIN 18365 – Bodenbelagsarbeiten, VOB-ATV-DIN 18366 – Tapezierarbeiten. Daneben stellen die sog. BFS-Merkblätter (Technische Richtlinien für Maler- und Lackiererarbeiten) des Bundesausschusses für Farbe und Sachwertschutz e. V....mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bauabzugsteuer korrekt einb... / 5 Bauleistungen, für die das Abzugsverfahren gilt

Zu den Bauleistungen i. S. d. § 48 EStG gehören alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung oder Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Der Begriff ist dem § 211 Abs. 1 SGB III i. V. m. der Baubetriebe-Verordnung entnommen. Die nachfolgende Aufzählung gibt einen kurzen Überblick über die gängigen Bauleistungen:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bauabzugsteuer korrekt einb... / 8 Freistellungsbescheinigungen des Auftragnehmers – keine Bauabzugsteuer abzuziehen

Hat der Unternehmer, der die Bauleistungen ausführen soll, eine gültige Freistellungsbescheinigung des Finanzamts, ist es ganz einfach. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Bauabzugsteuer einzubehalten. Praxis-Tipp Original der Freistellungsbescheinigung aushändigen lassen Am besten ist wie folgt vorzugehen: Der Auftraggeber lässt sich vor bzw. bei Auftragserteilung di...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bauabzugsteuer korrekt einb... / 6.3 Keine Bauabzugsteuer für die selbst genutzte Wohnung einzubehalten

Es muss keine Bauabzugsteuer einbehalten werden, wenn die Bauleistungen für die selbst bewohnte Immobilie in Auftrag gegeben wird, z. B. für das eigene Einfamilienhaus. Befindet sich die Wohnung in einem gemischt genutzten Objekt müssen die Bauleistungen aufgeteilt werden: Bei vermieteten Wohnungen besteht grundsätzlich die Verpflichtung, die Bauabzugsteuer einzubehalten. Bei ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bauabzugsteuer korrekt einb... / 4.2 Wann die Bauabzugsteuer nicht erhoben wird

Die Bauabzugsteuer wird nicht erhoben, wenn jemand nicht mehr als 2 Wohnungen vermietet (dabei bleibt es auch, wenn daneben noch andere unternehmerische Tätigkeiten ausgeübt werden; diese sind gesondert zu beurteilen), die Bauleistungen den nichtunternehmerischen Bereich betreffen, z. B. bei Bauleistungen im Zusammenhang mit dem eigenen privaten Wohnraum, der jeweilige Auftragn...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bauabzugsteuer korrekt einb... / 3 Grundsätze, die bei der Bauabzugsteuer zu beachten sind

Ein Auftraggeber ist verpflichtet, die 15 %-ige Bauabzugsteuer einzubehalten, wenn er Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist. Unternehmer im diesem Sinne ist, wer mit Wiederholungsabsicht Umsätze ausführt. Ob die Umsätze steuerfrei oder steuerpflichtig sind, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Daher sind z. B. auch Vermieter betroffen, die nur steuerfreie U...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bauabzugsteuer korrekt einb... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Erteilt ein Unternehmer den Auftrag, eine Bauleistung auszuführen, muss er die 15 %ige Bauabzugsteuer einbehalten, wen...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bauabzugsteuer korrekt einb... / 6.1 Auch beim Bau von Fotovoltaikanlagen muss Bauabzugsteuer einbehalten werden

Auch beim Bau von Fotovoltaikanlagen besteht die Verpflichtung, die Bauabzugsteuer einzubehalten. Arbeiten an Fotovoltaikanlagen werden als steuerabzugspflichtige Bauleistungen erfasst. Die Einbehaltungspflicht besteht somit auch dann, wenn der Nullsteuersatz anzuwenden ist.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bauabzugsteuer korrekt einb... / 7.2 Bagatellgrenze von 5.000 EUR

Führt jemand neben den umsatzsteuerfreien Vermietungsleistungen noch andere umsatzsteuerpflichtige bzw. umsatzsteuerfreie Umsätze aus, gilt der Grenzwert von 5.000 EUR. Abb. 2: Bagatellgrenzen, bis zu denen keinen Bauabzugsteuer einzubehalten ist Praxis-Beispiel Aufteilung bei steuerfreien Umsätzen Ein Physiotherapeut ist Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuergesetzes, auch wenn er ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bauabzugsteuer korrekt einb... / 6.4 Besonderheiten beim häuslichen Arbeitszimmer bei freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit

Für das häusliche Arbeitszimmer ist keine Bauabzugsteuer abzuführen, wenn es für die eigene Arbeitnehmerstätigkeit (= nichtunternehmerische Tätigkeit) genutzt wird. Wenn aber das häusliche Arbeitszimmer für eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit genutzt wird, besteht die Verpflichtung für Bauleistungen, eine Bauabzugsteuer einzubehalten. Das gilt aber nur für Bauarbe...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bauabzugsteuer korrekt einb... / 9 Wie die Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug zu ermitteln ist

Bemessungsgrundlage für die Bauabzugsteuer ist die Gegenleistung, die der Auftraggeber zu erbringen hat. Darunter ist das Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer zu verstehen.[1] Die Umsatzsteuer ist auch dann einzubeziehen, wenn der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet.[2] Maßgebend ist letztendlich, welche Gegenleistung tatsächlich erbracht wird. Zu beurteilen ist dies i. d....mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Ausnahmen bei... / 3 Wann die deutsche Umsatzsteuer berechnet werden muss

Eine sonstige Leistung unterliegt nur dann der Umsatzsteuer, wenn sie im Inland ausgeführt wird.[1] Liegt der Leistungsort in einem anderen Land, handelt es sich um einen Vorgang, der nicht im Inland steuerbar ist. Bei der Bestimmung, wo der Ort der sonstigen Leistung liegt, kommt es auch darauf an, ob der Unternehmer seine sonstigen Leistungen gegenüber Privatkunden oder Un...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Ausnahmen bei... / 5 Leistungen eines ausländischen Unternehmers für private Zwecke: Auftraggeber muss deutsche Umsatzsteuer für ausländischen Unternehmer zahlen

Wenn ein Unternehmer aus Deutschland einen ausländischen Unternehmer beauftragt, muss er die Umsatzsteuer an das deutsche Finanzamt zahlen, auch wenn es sich ausschließlich um Arbeiten handelt, die den privaten Bereich betreffen.[1] Laut BFH ist ein Unternehmer auch dann zur Einbehaltung der Umsatzsteuer verpflichtet, wenn er Werklieferungen oder sonstige Leistungen eines au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 2.10 Steuerschuld des Leistungsempfängers nach § 13b UStG

Grundsätzlich ist der leistenden Unternehmer der Steuerschuldner nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG. In bestimmten Fällen wird aber der Leistungsempfänger zum Steuerschuldner nach § 13b UStG Reverse-Charge-Verfahren. Da in den letzten Jahren die Anwendungsfälle des Reverse-Charge-Verfahrens erheblich erweitert worden sind, müssen sowohl der leistende Unternehmer als auch der Leist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2.2.2 Dienstleistungen

Rz. 204 Der Begründung zum Entwurf des StReformG 1990[1] lässt sich zum Begriff der Dienstleistungen i. S. v. Abs. 2 nichts entnehmen. Vom Wortlaut her knüpft die Regelung an die Leistung von "Diensten", d. h. an die Bestimmungen über den Dienstvertrag nach den §§ 611ff. BGB an. Gegenstand eines bürgerlich-rechtlichen Dienstvertrags können sowohl unselbstständige (abhängige)...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaik: Einzelfragen ... / 5 Bauabzugsteuer

Für Bauleistungen, die an einen Unternehmer erbracht werden, ist der beauftragende Unternehmer verpflichtet, von dem zu zahlenden Entgelt für die Bauleistungen einen Steuerabzug einzubehalten.[1] Diese sog. Bauabzugsteuer i. H. v. 15 % ist an das Finanzamt abzuführen, sodass nur 85 % des Entgelts an den Bauleistenden fließen. Legt der Bauleistende jedoch eine Freistellungsbes...mehr