Fachbeiträge & Kommentare zu Bauleistung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.5 Gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung zwischen fremden Dritten

Rz. 209 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Sofern gelegentlich ein Arbeitnehmer bei einem fremden Dritten eingesetzt wird, kann entweder eine Arbeitnehmerüberlassung oder eine Tätigkeit zur Erfüllung einer Lieferungsoder Werkleistungsverpflichtung vorliegen. Rz. 210 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Eine gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung liegt grundsätzlich dann vor, wenn der zivilrecht...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Zuständiges Finanzamt

Rz. 80 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Zuständig für die Inanspruchnahme des Entleihers ist das für den Verleiher örtlich zuständige > Betriebsstätten-Finanzamt (§ 42d Abs 6 Satz 9 EStG). Das ist das FA, in dessen Bezirk der Verleiher seine lohnsteuerliche > Betriebsstätte hat (vgl § 41 Abs 2 EStG; > Betriebsstätte Rz 15 ff ). Bei einem im > Inland ansässigen Verleiher wird dieses...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.5.4 Fachmännische Reparaturen

Rz. 176 Zur Beurteilung von Schönheitsreparaturen in fachmännischer Hinsicht sind heranzuziehen: VOB-ATV-DIN 18363 – Maler- und Lackiererarbeiten, VOB-ATV-DIN 18365 – Bodenbelagsarbeiten, VOB-ATV-DIN 18366 – Tapezierarbeiten. Daneben stellen die sog. BFS-Merkblätter (Technische Richtlinien für Maler- und Lackiererarbeiten) des Bundesausschusses für Farbe und Sachwertschutz e. V....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 4.2.6 Prüfung der Anrechnung oder Vergütung von KSt, der Anrechnung oder Erstattung von KapErtrSt, der Nichtvornahme des Steuerabzugs, der Jahresbescheinigungen nach § 24c EStG und der Mitteilungen an das BZSt nach § 45e EStG (§ 50b EStG)

Rz. 22 § 50b S. 1 EStG ermächtigt die Finanzbehörden, Verhältnisse, die für die Anrechnung oder Vergütung von Körperschaftsteuer, für die Anrechnung oder Erstattung von KapErtrSt, für die Nichtvornahme des Steuerabzugs, für die Ausstellung der Jahresbescheinigungen nach § 24c EStG oder für die Mitteilungen an das BZSt nach § 45e EStG von Bedeutung sind oder der Aufklärung be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung / 3.2 Ausschluss der Entleiherhaftung

Der Entleiher haftet für die dem Verleiher obliegende Verpflichtung zur Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge nur dann, wenn der Verleiher keine von den zuständigen inländischen Behörden erteilte Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Verleih von Arbeitnehmern besitzt.[1] Zu beachten ist die Einschränkung, dass der Entleiher auf Zahlung aber nur in Anspruch genommen werde...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Aufbau der Vorschrift

Rz. 30 Die Steuerbefreiung der Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr ist in § 4 Nr. 1a UStG geregelt. § 7 UStG enthält die Voraussetzungen einer steuerfreien Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr. Rz. 31 Nach Abs. 1 liegt eine Lohnveredelung i. S. v. § 4 Nr. 1 a UStG vor, wenn ein Gegenstand zum Zweck der Be- oder Verarbeitung in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.3.2 Entgeltgruppen 10 bis 13

Die Entgeltgruppe 10 ist Grundeingruppierung für Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit. Beschäftigte ohne einen Abschluss i. S. d. Vorbemerkungen zu diesem Abschnitt sind bei Erfüllung des Merkmals "sonstiger Beschäftigter" ebenfalls in Entgeltgruppe 10 eingruppiert. Das Merkmal "entsprechende Tätigkeit" haben die Tarifvertragsparteien in der Protokollerklärung Nr. 1 zu di...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ISO 50001: Aufbau, normativ... / 1.3 Kapitel 6: Planung, Energetische Bewertung und Dokumentation

Die Planung des Energiemanagements erfolgt auf unterschiedlichen Ebenen: Die Strategische Planung nimmt häufig die Form einer Risiken- und Chancenanalyse an (Kap. 6.1), wodurch sich die Organisation auf kommende negative oder positive Ereignisse im Marktumfeld oder bei den eigenen Anlagen und Prozessen vorbereiten soll (z. B. technische Risiken durch eine fehlende oder falsch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.5 Legen von Wasserleitungen

Rz. 541 Die Frage, ob auf das Legen von Wasserleitungen (Hauswasseranschlüsse) und damit zusammenhängende Leistungen der allgemeine oder der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist, ist von der Rechtsprechung und der Verwaltung in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt worden. Mehrfach musste die Verwaltung ihre Auffassung an die EuGH- und BFH-Rechtsprechung anpassen. Zunä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 3.2 Einbeziehung der auf die Bauleistungen entfallenden Umsatzsteuer

Die Einbeziehung der auf die Bauleistungen entfallenden Umsatzsteuer in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage ist davon abhängig, ob die Veräußererseite aus einer oder mehreren Personen besteht. 3.2.1 Nur eine Person auf der Veräußererseite Das bebaute Grundstück ist umsatzsteuerlicher Leistungsgegenstand, wenn sich der Erwerbsvorgang auf ein bebautes Grundstück richt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 2.1 Rechtlicher Zusammenhang zwischen Grundstückserwerb und Erbringung der Bauleistungen

Wenn die Vertragsparteien selbständige Vereinbarungen über die Verpflichtung zur Grundstücksübertragung und über die Erbringung von Bauleistungen treffen, dann ist für die Beurteilung entscheidend, ob sich aus den Gesamtumständen der Wille der Parteien ergibt, dass Gegenstand des Erwerbsvorgangs das bebaute Grundstück sein soll. Beweisanzeichen für einen dahingehenden Willen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 2.2 Objektiv enger sachlicher Zusammenhang zwischen Grundstückserwerb und Erbringung der Bauleistungen

Ein objektiv enger sachlicher Zusammenhang liegt vor, wenn der Erwerber spätestens bei Abschluss des Grundstückskaufvertrags in seiner Entscheidung über das "Ob" und "Wie" der Bebauung gegenüber der Veräußererseite nicht mehr frei ist. Dies kann sich aus einer bestimmten zeitlichen Abfolge der Verträge[2] oder einem faktischen Zwang[3] ergeben. Ferner kann ein objektiv sachlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 2.2.5 Grenzen bei der Anwendung der Regelungen zum einheitlichen Vertragswerk

Die Regelungen zum einheitlichen Vertragswerk finden nicht grenzenlos auf alle Sachverhalte Anwendung, in denen der tatsächliche Zustand des Erwerbsgrundstücks im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb verändert wird. Vorplanungen durch Veräußerer oder Bauverpflichtung des Erwerbers Voraussetzung für die Annahme eines bebauten Grundstücks als Erwerbsgegenstand ist, dass die au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 2.2.4 Mehrere Personen auf der Veräußererseite

Für die Annahme eines objektiv engen sachlichen Zusammenhangs[2] reicht allerdings die Bindung an eine bestimmte Bebauung für sich allein nicht aus, wenn auf der Veräußererseite mehrere Personen (z. B. Grundstückseigentümer, Makler, Bauunternehmen, Initiatoren, Bevollmächtigte, Treuhänder, Baubetreuer) als Vertragspartner auftreten. In diesem Fällen muss vielmehr eine enge pe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 3.2.2 Mehrere Personen auf der Veräußererseite

Richtet sich der Erwerbsvorgang auf ein bebautes Grundstück und besteht die Veräußererseite aus mehreren Personen, ist umsatzsteuerlicher Leistungsgegenstand nicht das bebaute Grundstück. Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ist nur die Lieferung des unbebauten Grundstücks. Die Leistungen der übrigen Personen (z. B. Architekt, Bauunternehmer, Handwerker) unterliege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 2.2.3 Hinnahme eines vorbereiteten Geschehensablaufs

Ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen Kauf- und Bauvertrag wird indiziert, wenn der Grundstücksveräußerer dem Interessenten aufgrund einer in bautechnischer und finanzieller Hinsicht konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis anbietet und der Erwerbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 3.3 Kritik an der Rechtsprechung des BFH

Das Niedersächsische FG vertritt in ständiger Wiederkehr die Auffassung, dass die Rechtsprechung des II. Senats des BFH zum einheitlichen Erwerbsgegenstand gegen das GrEStG, die Einheit der Steuerrechtsordnung, das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, das Verfahrensgrundrecht des Bürgers auf seinen gesetzlichen Richter und europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt.[2] Im Ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 5 Schuldner der Grunderwerbsteuer

Besteht die Veräußererseite aus einer Person, sind der Grundstückserwerber und der Grundstücksveräußerer Gesamtschuldner[1] der auf die Gegenleistung für den Erwerb des Grundstücks und die Bauleistungen entfallenden Grunderwerbsteuer. Haben der Käufer und der Verkäufer vereinbart, die geschuldete Grunderwerbsteuer jeweils zur Hälfte zu tragen, und war dies dem Finanzamt bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 3.2.1 Nur eine Person auf der Veräußererseite

Das bebaute Grundstück ist umsatzsteuerlicher Leistungsgegenstand, wenn sich der Erwerbsvorgang auf ein bebautes Grundstück richtet und die Veräußererseite nur aus einer Person besteht. Die Leistungen des veräußernden Unternehmers (Grundstückslieferung und Bauerrichtung) sind nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG insgesamt steuerfrei. Unerheblich ist dabei insbesondere, ob die Verei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 2 Künftiger Grundstückszustand als Gegenstand des Erwerbsvorgangs

Die Frage, in welchem Zustand ein Grundstück Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist, stellt sich vornehmlich, wenn getrennte Verträge über den Erwerb des Grundstücks und über Bauleistungen geschlossen werden. Wird das Grundstück aufgrund zivilrechtlich verknüpfter Verträge (rechtlicher Zusammenhang)[1] oder durch – nach den besonderen grunderwerbsteuerlichen Grundsätzen – als Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 2.2.2 Faktischer Zwang

Wird der Bauvertrag erst nach dem Grundstückskaufvertrag abgeschlossen, ist ein objektiv enger sachlicher Zusammenhang auch gegeben, wenn aufgrund objektiver Kriterien ein faktischer Zwang vorliegt. Auf das Vorliegen eines konkret ausgestalteten Angebots kommt es hierbei nicht an. Bei Vorliegen folgender Fallkonstellationen ist z. B. von einem faktischen Zwang auszugehen: Eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 2.2.1 Zeitliche Abfolge der Verträge

Ein objektiv enger sachlicher Zusammenhang zwischen dem Kaufvertrag über das Grundstück und dem Vertrag über die Gebäudeerrichtung liegt u. a. in folgenden Fällen vor: Der Erwerber hat sich bereits vor Abschluss des Grundstückskaufvertrags oder zeitgleich durch den Abschluss eines Gebäudeerrichtungsvertrags an die Bebauung des Grundstücks durch die Veräußererseite gebunden. E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 3.1 Grundsätzliches

Bemessungsgrundlage für die Steuer ist der Wert der Gegenleistung.[2] Zur Gegenleistung zählt dabei jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks in dem Zustand gewährt, in dem es Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist. Ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs ein (zukünftig) bebautes Grundstück, gehören zur Gegenleistung als Bemessungsgrundlage der Grunde...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Betriebsvorrichtung / 1.1 Ertragsteuern

Betriebsvorrichtungen sind keine Gebäude.[1] Sie sind bewegliche Wirtschaftsgüter, getrennt vom Gebäude zu aktivieren und wie das übrige bewegliche Anlagevermögen abzuschreiben.[2] Bei Leistungen an Betriebsvorrichtungen kann es sich auch um Bauleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück handeln. Der Begriff der Bauleistung ist unter Berücksichtigung der Auslegung des Gru...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Betriebsvorrichtung / 1.8 Bauabzugssteuer

Keine Bedeutung hat die Abgrenzung zwischen Gebäuden und Betriebsvorrichtungen für die Vornahme der Bauabzugssteuer. Diese legt die Begriffe "Bauleistungen" und "Bauwerk" zugrunde, die beides abdecken.[1] Verkabelungsarbeiten und die Montage von Kabelrinnen für in Werkhallen errichtete Fertigungsstraßen der Automobilindustrie sind nicht auf ein Bauwerk bezogen und deshalb kei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.7 Tauschähnliche Geschäfte

Sind Gegenstand eines Leistungsaustauschs nicht nur Lieferungen, sondern auch oder nur Leistungen, ist ein tauschähnliches Geschäft gegeben. Praxis-Beispiel Tauschähnliches Geschäft Fabrikant A und Bauunternehmer B vereinbaren den Austausch eines bei A mit 20.000 EUR aktivierten Grundstücks gegen Bauleistungen des B am Fabrikgebäude des A (Erstellung eines Anbaus). Die Verkehr...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.3.2 Sonstige Leistung, Bauleistung, Werklieferung

Rz. 141 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Erbringt ein ausländischer Unternehmer sonstige Leistungen Bauleistungen oder Werklieferungen an einen Unternehmer oder an eine Körperschaft öffentlichen Rechts, kommt es zum Übergang der Steuerschuld und die USt wird vom Leistungsempfänger geschuldet (vgl. Rz. 65). Dies gilt nicht, wenn der ausländische Unternehmer die entgeltliche Duldung ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14.1 Sondervorschriften für Bauleistungen

Rz. 108 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Werden Bauleistungen von einem Unternehmer an einen anderen Unternehmer erbracht, der seinerseits mit der Erbringung der Bauleistung beauftragt ist (Subunternehmer – Generalunternehmer), geht in diesem Fall die Steuerschuld ebenfalls auf den Leistungsempfänger über. Dies gilt jedoch nur bei Transaktionen im Inland zwischen zwei Unternehmern,...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14.1 Sondervorschriften für Bauleistungen (§ 19 Abs. 1a öUStG; § 13b Abs. 1 Z 4 dUStG)

Rz. 128 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Werden Bauleistungen von einem Unternehmer an einen Unternehmer erbracht, der seinerseits mit der Erbringung der Bauleistung beauftragt ist (Subunternehmer – Generalunternehmer), oder der selbst üblicherweise Bauleistungen erbringt, geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über. Dies gilt auch dann, wenn der leistende Unternehmer ein...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.6.1 Bauleistungen

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Anwendungsbereich des inländischen Reverse-Charge-Verfahrens wurde am 01.03.2021 auf Bauleistungen ("construction services") erweitert und umfasst bspw.: Errichtung, Umbau, Reparatur, Erweiterung oder Abriss von Gebäuden, Bauwerken oder Anlagen ("works"), die Teil des Grundstücks sind oder werden sollen, Leistungen, die integraler Bestandte...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.2 Leistungsempfänger erbringt selbst andersartige Bauleistungen

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Es ist nicht erforderlich, dass die an den Leistungsempfänger erbrachten Umsätze, für die er als Leistungsempfänger Steuerschuldner ist, mit von ihm erbrachten Umsätzen nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG unmittelbar zusammenhängen (Abschn. 13b.3 Abs. 10 UStAE; zu den möglichen Steuerschuldnern im Allgemeinen vgl. Rn. 104 ff.). Insoweit orienti...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.1 Leistungsempfänger erbringt selbst nachhaltig Bauleistungen

2.2.6.4.1.1 Regelung bis zum 14.02.2014 Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Voraussetzung für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist, dass er nachhaltig Bauleistungen erbringt. Hiervon ist auszugehen, wenn der Leistungsempfänger im vorangegangenen Kj. Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG erbracht hat, deren Bemessungsgrundlage (§ 10 UStG) mehr als 10...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10 Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der BFH hat mit Urteil vom 22.08.2013, Az: V R 37/10, BStBl II 2014, 128, die Regelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 S. 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG ausgelegt. Nach seiner Entscheidung sind die Regelungen einschränkend dahingehend auszulegen, dass es für die Entstehung der Steuerschuld...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6 Bestimmte Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)

2.2.6.1 Maßgebliche Umsätze Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Seit dem 01.04.2004 gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auch bei bestimmten Bauleistungen, wenn der leistende Unternehmer ein im Inland ansässiger Unternehmer ist (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG). TIPP Soweit nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 2 UStG gilt: "Nr. 1 bleibt unberührt", heißt das, dass entsprechende L...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.2 Abgrenzung: Unmaßgebliche Umsätze

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ausgenommen sind nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 2 UStG ausdrücklich Planungs- und Überwachungsarbeiten. Hierunter fallen ausschließlich planerische Leistungen (z. B. von Statikern, Architekten, Garten- und Innenarchitekten, Vermessungs-, Prüf- und Bauingenieuren), Labordienstleistungen (z. B. chemische Analyse von Baustoffen) oder reine Leistunge...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14.1 Sondervorschriften für Bauleistungen (§ 48, § 49, § 92a MWStG)

Rz. 127 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für Bau- und Montagearbeiten, die sich auf Bauänderungen von bereits fertigen Wohnungen, Wohnungshäusern und Familienhäusern beziehen, sowie für Reparaturen solcher Bauten ist der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (von 12 %) anzuwenden. Rz. 128 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Dem ermäßigten Steuersatz unterliegt weiterhin die Ausführung von Bau- und Mon...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.1.1 Regelung bis zum 14.02.2014

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Voraussetzung für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist, dass er nachhaltig Bauleistungen erbringt. Hiervon ist auszugehen, wenn der Leistungsempfänger im vorangegangenen Kj. Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG erbracht hat, deren Bemessungsgrundlage (§ 10 UStG) mehr als 10 % der Summe seiner steuerbaren Umsätze...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.1 Maßgebliche Umsätze

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Seit dem 01.04.2004 gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auch bei bestimmten Bauleistungen, wenn der leistende Unternehmer ein im Inland ansässiger Unternehmer ist (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG). TIPP Soweit nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 2 UStG gilt: "Nr. 1 bleibt unberührt", heißt das, dass entsprechende Leistungen von im Ausland an...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.5 Fehlbeurteilungen

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Erbringt ein Unternehmer eine Leistung, die keine Bauleistung i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG ist, und bezeichnet er sie dennoch in der Rechnung als Bauleistung, ist der Leistungsempfänger für diesen Umsatz nicht Steuerschuldner nach § 13b Abs. 5 UStG (Abschn. 13b.3 Abs. 13 UStAE). Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Hat ein Leistungsempfän...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.1.3 Regelung ab 01.10.2014

Rz. 59c Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In den in § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG genannten Fällen schuldet der Leistungsempfänger ab 01.10.2014 nach § 13b Abs. 5 S. 2 UStG die Steuer unabhängig davon, ob er sie für eine von ihm erbrachte Bauleistung i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG verwendet, wenn er ein Unternehmer ist, der nachhaltig entsprechende Bauleistungen erbringt; davo...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.3 Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Werden im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mehrere Leistungen erbracht, bei denen es sich teilweise um Bauleistungen handelt, kommt es darauf an, welche Leistung im Vordergrund steht, also der vertraglichen Beziehung das Gepräge gibt. Die Leistung fällt nur dann – insgesamt – unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG, wenn die Bauleistung als Haup...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerliche Grundlagen

Rz. 1348 [Autor/Stand] Die Bauabzugsteuer wurde mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe (EIBE) vom 30.8.2001[2] mit Wirkung zum 1.1.2002 eingeführt und ist in den §§ 48–48d EStG geregelt. Siehe näher dazu § 380 Rz. 29.1 ff. Rz. 1348.1 [Autor/Stand] Ziel des Gesetzes war es, die Schwarzarbeit zu bekämpfen und Steueransprüche des deutschen Fiskus bei Ba...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Forster, Qualifikation von Bauträgern als Bauleister i. S. v. § 13b Abs. 5 S. 2 UStG, DStR 2011, 351. Gerhards, Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) bei Bauleistungen im Lichte von Rechtsprechung und aktueller Gesetzgebung, DStZ 2014, 708. Hummels/Krumbholz, Die umsatzsteuerliche Behandlung von Transaktionsentgelten und Handlingfees im Strom- und Gash...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Umsätze des Grunderwerbsteuergesetzes

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch die Grunderwerbsteuer soll der Erwerb der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über inländische Grundstücke besteuert werden. Welche Umsätze unter das GrEStG fallen, regelt § 1 GrEStG. Dabei spielt es keine Rolle, ob tatsächlich GrESt anfällt. Diese Umsätze sind, wenn sie nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar sind, nach § 4 Nr. 9 Buchst. a U...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.5 Wasserhausanschlussbeiträge (Abschn. 12.1 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 UStAE)

Rz. 31 Stand: 06/03 – 07/2025 Der BFH hat dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt (BFH vom 03.11.2005, V R 61/03, BStBl II 2006, 149): "Fällt die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Hausanschluss) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unter den Begriff der Lieferung von Wa...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.4 Leistungen an Unternehmer für den nichtunternehmerischen Bereich

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Erfüllt der Leistungsempfänger die Voraussetzungen des § 13b Abs. 5 UStG, ist er auch dann Steuerschuldner, wenn die Leistung für den nichtunternehmerischen Bereich erbracht wird (§ 13b Abs. 5 S. 3 UStG). Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ausgenommen hiervon sind entsprechende Bauleistungen, die ausschließlich an den hoheitlichen Bereich von ju...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Balmes/Ambroziak, Anm. zum Beschluss des BFH v. 29.10.2008 – I B 160/08 (Steuerabzug bei Bauleistungen gemeinschaftskonform?), BB 2009, 706; Beck/Girra, Bauabzugsteuer, NJW 2002, 1079; Beneke, Die Reform der strafbefreienden Selbstanzeige, BB 2015, 407; Bubeck/Stiegler, Update Bauabzugsteuer – Überblick über aktuelle Rechtsfragen, NWB 2021, 1034; Diebold, Der Bausteuerabzug ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Aufbewahrungspflicht bei Nichtunternehmern

Rz. 18 Stand: 6/01 – 02/2025 Neben den Aufbewahrungspflichten für Fahrzeuglieferer nach § 2a UStG wurde durch das SchwarzArbBekG (Gesetz vom 23.07.2004, BGBl I 2004, 1842) m. W. z. 01.08.2004 erstmals eine Aufbewahrungspflicht auch für "echte" Nichtunternehmer eingeführt. Betroffen sind die Fälle des § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 UStG, in denen der Nichtunternehmer eine steuerpflich...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.11 Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht

Rz. 143 Stand: 6/01 – 02/2025 Durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz neu eingefügt wurde § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 9 UStG m. W. z. 01.08.2004. Der Unternehmer muss in Fällen des § 14b Abs. 1 S. 5 UStG einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht der Rechnung durch den Leistungsempfänger geben (vgl. § 14b UStG Rz. 18 ff.). Betroffen sind steuerpflichtige Werklieferungen und sonsti...mehr