Fachbeiträge & Kommentare zu Bauleistung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 59 MWv 1.4.2004 [1] wurde die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers durch § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG a. F. (jetzt Abs. 2 Nr. 4) auf bestimmte Bauleistungen ausgedehnt. Voraussetzung war, dass der Leistungsempfänger selbst derartige Bauleistungen erbringt (§ 13b Abs. 5 S. 2 UStG a. F.). Von der Regelung betroffen sind damit hauptsächlich Subunternehmerverhältniss...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Leistungsbezüge für den nichtunternehmerischen Bereich

Rz. 155 Erfüllt der Leistungsempfänger die Voraussetzungen des § 13b Abs. 5 S. 2 UStG, ist er auch dann Steuerschuldner, wenn die Leistung für den nichtunternehmerischen Bereich erbracht wird.[1] Ausgenommen hiervon sind nach § 13b Abs. 5 S. 11 UStG in der mWv 1.1.2021 geltenden Fassung (vorher S. 10; Rz. 20a) Bauleistungen, die an den nichtunternehmerischen Bereich von juri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9.1 Allgemeines

Rz. 94 Durch Gesetz v. 8.12.2010[1] wurde mWv 1.1.2011 [2] die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG). Die Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger trat nur dann ein, wenn er ein Unternehmer war und die an ihn erbrachten Gebäudereinigungsleistungen seinerseits zur Erbrin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG

Rz. 166 Nach § 13b Abs. 5 S. 5 UStG schuldet der Leistungsempfänger in den in § 13b Abs. 2 Nr. 8 S. 1 UStG genannten Fällen die Steuer, wenn er selbst ein Unternehmer ist, der Leistungen i. S. d. Abs. 2 Nr. 8 S. 1 nachhaltig erbringt. Der Leistungsempfänger wird also nur dann zum Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist und selbst Gebäudereinigungsleistungen i. S. v. Rz....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Werklieferungen und sonstige Leistungen im Ausland ansässiger Unternehmer (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 41 Nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 S. 1 1. Hs. UStG schuldet bei steuerpflichtigen Werklieferungen und nicht unter § 13b Abs. 1 UStG fallenden sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer oder eine juristische Person ist. Das gilt auch, wenn die Leistung für den nicht unternehmerischen Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 8 Durch Gesetz v. 15.12.2003[1] wurden mWv 1.1.2004 die Ausnahmen von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um die grenzüberschreitende Personenbeförderung im Luftverkehr durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer erweitert (§ 13b Abs. 3 Nr. 3 UStG a. F.; jetzt Abs. 6 Nr. 3; Rz. 178). Rz. 9 Durch Gesetz v. 29.12.2003[2] wurde die Steuerschuldnerschaft des L...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2.1 Baugewerbe

Ein Unternehmer des Baugewerbes, der einen anderen Unternehmer (Subunternehmer) mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, haftet unter bestimmten Voraussetzungen für die Erfüllung der Zahlungspflicht der Sozialversicherungsbeiträge dieses Unternehmers. Die Haftung gilt auch für die vom Subunternehmer gegenüber ausländischen Sozialversicherungsträgern zu zahlenden Beit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Kleinunternehmer als Leistungsempfänger

Rz. 175a Nach der bis 31.12.2024 geltenden Rechtslage konnten auch Kleinunternehmer als Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b Abs. 5 UStG sein (§§ 19 Abs. 1 S. 3, 13b Abs. 8 UStG a. F.; Rz. 144, 148, 165, 166). Nach der ab 1.1.2025 erfolgten Neuausrichtung der Rechtslage bei Umsätzen eines Kleinunternehmers (echte Steuerbefreiung statt Nichterhebung der USt) war im G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Vereinfachungsregelung (§ 13b Abs. 5 S. 8 UStG)

Rz. 171 Nach § 13b Abs. 5 S. 8 UStG in der mWv 1.1.2021 geltenden Fassung (vorher Abs. 5 S. 7; Rz. 19) gilt der Leistungsempfänger auch als Steuerschuldner, wenn leistender Unternehmer und Leistungsempfänger in Zweifelsfällen übereinstimmend davon ausgegangen sind, dass die Voraussetzungen des § 13b Abs. 2 Nr. 4, 5 Buchst. b oder Nr. 7 bis 12 UStG vorgelegen haben, obwohl di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Wesentlicher Inhalt der Vorschrift

Rz. 21 Nach § 13b Abs. 1 UStG entsteht die Steuer für die nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtigen sonstigen Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Der Entstehungszeitpunkt für die nicht unter Abs. 1 fallenden sonstigen Leistungen eines im Ausland an...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Abrechnungsverpflichtungen

Soweit am Abschlussstichtag Bauleistungen bereits abgenommen (§ 640 BGB), aber noch nicht abgerechnet sind (§ 14 VOB/B), so ist für die Abrechnungskosten eine Rückstellung zu bilden. Hierbei handelt es sich um eine Nebenleistungsverpflichtung zum Bauvertrag, die über die übliche Rechnungsstellung hinaus besondere Berechnungs- und Abrechnungsmodalitäten umfasst.[1] Gleiches g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf ... / f) Lösungsvorschlag: großzügigere Schädlichkeitsgrenze oder prozentuale Option

Wie sich gezeigt haben sollte, führt die als Vorschrift zur Bekämpfung bestimmter, als Missbrauch angesehener Gestaltungen eingeführte Norm des § 9 Abs. 2 UStG zu neutralitätswidrigen Belastungen von Unternehmen, die eigentlich weitgehend oder sogar fast ausschließlich zum Vorsteuerabzug berechtigt wären. Bereits relativ geringe vorsteuerschädliche Umsätze eines Mieters bewir...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonstiges 2025 / 1 Allgemein

Wichtig Anlage Sonstiges Besondere Anträge zur Veranlagung für den Vz. 2025 können auf der Anlage Sonstiges gestellt werden. Überblickmehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonstiges 2025 / 2 Sonstige Angaben und Anträge

Spendenvortrag → Zeile 16 Spenden sind nur begrenzt abzugsfähig. Übersteigen die abziehbaren Zuwendungen die zulässigen Höchstbeträge von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter, ist der übersteigende Betrag zusammen mit später anfallenden Zuwendungen zeitlich unbegrenzt in den nachf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Unternehmereinheit im Umsatzsteuerrecht

Rz. 363 Die Betriebe verschiedener Unternehmer können kein einheitliches Unternehmen darstellen. So kann eine Zusammenfassung mehrerer Betriebe zu einem einheitlichen Unternehmen nur dann infrage kommen, wenn diese Betriebe von demselben Rechtsträger unterhalten werden. Zu beachten ist dabei, dass Personengesellschaften jeweils als eigene Rechtsträger anzusehen sind, sodass ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2 Rechnungserteilung und Anzahlungsbesteuerung

Rz. 189 Da die Organgesellschaft zivilrechtlich weiter selbstständig nach außen hin auftritt, kann sie auch weiterhin ohne Hinweis auf die nicht vorliegende umsatzsteuerrechtliche Selbstständigkeit unter ihrer Firma und ihrer Anschrift Rechnungen Dritten gegenüber erteilen. Bei der Organgesellschaft und ihrer Firma handelt es sich um einen Unternehmensteil des Organträgers u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Unternehmerbegriff ist ein zentraler Begriff im deutschen Umsatzsteuerrecht. Ohne Unternehmereigenschaft kann eine natürliche Person, ein Personenzusammenschluss oder eine juristische Person keine steuerbare Lieferung oder sonstige Leistung erbringen. § 2 UStG normiert den Unternehmerbegriff, unmittelbare Rechtsfolgen entstehen daraus aber nicht. Erst im Zusammensp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Sonstige persönliche Dienst- und Bauleistungen

Rz. 176 Umgekehrt kann sich ein einzelner Wohnungseigentümer nicht eigenmächtig seiner Geldzahlungsverpflichtung entziehen, indem er seine persönlichen Dienste anbietet.[583] Hat die Gemeinschaft beschlossen, ein Reinigungsunternehmen mit der Treppenhausreinigung zu beauftragen, kann der Wohnungseigentümer seinen Zahlungsbeitrag nicht mit dem Hinweis verweigern, er wolle das...mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / III. Folgen der Abnahme

Rz. 70 Die Abnahme hat im Werkvertragsrecht mehrere Folgen: Sie bewirkt gemäß § 641 BGB die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Werkunternehmers (Bauträgers) und lässt dessen Verjährung beginnen. Vor Abnahme ist die Klage auf Vergütung grundsätzlich mangels Fälligkeit abzuweisen, wenn wesentliche Mängel vorliegen. Danach ist eine Verurteilung Zug um Zug gegen Mangelbeseiti...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / B. Anwendung von Werkvertragsrecht

Rz. 6 Für Mängelansprüche des Erwerbers eines Grundstücks mit vom Veräußerer darauf zu errichtenden oder im Bau befindlichen Haus oder Eigentumswohnung gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH für vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes geschlossene Verträge in aller Regel Werkvertragsrecht.[10] Dies gilt auch, wenn der Vertrag als Kaufvertrag und die...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Fallgruppen und Einzelfälle

Rz. 103 Aufzug Ist nichts geregelt, sind die Kosten für die Erhaltungsmaßnahmen hinsichtlich eines Aufzugs durch die Miteigentümer zu tragen.[336] Steht die Regelung in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung hinsichtlich der Kosten des Aufzugs im unmittelbaren Zusammenhang mit den Betriebskosten, sind unter diesen Aufzugskosten die allgemeinen Betriebskosten zu verstehen....mehr

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Bauträgervertrag: Klage auf... / 3 Das Problem

B ist eine Gesellschaft, die "Altbauten" ankauft, in Wohnungseigentum aufteilt und anschließend die Wohnungseigentumsrechte verkauft. So will sie es auch mit einem Mehrfamilienhaus in Berlin machen, das als Vorderhaus in geschlossener Bauweise um das Jahr 1900 errichtet wurde und über insgesamt 6 Geschosse (inklusive Kellergeschoss) sowie ein nicht ausgebautes Dachgeschoss v...mehr

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Bauträgervertrag: Klage auf... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall klagen Personen, die vom Bauträger Wohnungseigentum erworben haben, gegen den Bauträger, die Bauleistung teilweise fertigzustellen. Der Bauträgervertrag Ein Bauträgervertrag ist nach § 650u BGB ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die Verpflichtung des Unterneh...mehr

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Bauträgervertrag: Klage auf... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! Die Kläger könnten die Vornahme der begehrten Bauleistungen aus ihren Bauträgerverträgen i. V. m. der Grundlagenurkunde verlangen. Es sei unerheblich, dass die Kläger nicht sämtliche noch fehlenden Bauleistungen einklagten. Es sei nicht erklärlich, warum es den Klägern verwehrt sein solle, einzelne für den Gesamterfolg erforderliche Teilleistu...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Anwendungsbereich

Rz. 29 Beim persönlichen Anwendungsbereich bestehen keine Besonderheiten (vgl. § 310 Abs. 3 BGB). Der sachliche Anwendungsbereich entspricht nicht dem des Bauvertrages aus § 650a Abs. 1 BGB, sondern ist wesentlich enger. Umfasst werden nur der Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude, § 650i Abs. 1 BGB. Die Abgrenzung von übrigen Ba...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 4. Zwangsvollstreckungsunterwerfung (zu § 7 des Mustervertrags)

Rz. 28 Keine Bedenken bestehen gegen eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Bauträgers wegen der Herstellung der geschuldeten Bauleistung.[56] Eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Käufers ist jedenfalls nicht sinnvoll.[57] Denn der Erwerber muss die Fälligkeitsvoraussetzungen in öffentlicher Form, d.h. durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden, nachweisen...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / a) Allgemeines

Rz. 10 Wie beim Grundstücks- und Wohnungseigentumskaufvertrag bedarf der Bauträgervertrag aufgrund der enthaltenen Verpflichtung zum Erwerb und zur Übertragung eines Grundstückes gem. § 311b BGB der notariellen Beurkundung. Da dieses Formerfordernis – wie alle Formvorschriften – von der Rechtsprechung eher extensiv ausgelegt wird, ist nicht nur der eigentliche Übertragungsak...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 4. Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan

Rz. 45 Der Vorteil des Vorhaben- und Erschließungsplans liegt im Wesentlichen in der Reduzierung des Abwägungsmaterials aufgrund des konkreten Vorhabenbezugs. Dies dient gleichzeitig der Straffung und Beschleunigung des Verfahrens. Allerdings hat sich dieser Vorteil in doppelter Hinsicht relativiert. Wird z.B. von der Möglichkeit des neu eingeführten § 12 Abs. 3a BauGB (Fest...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Personen oder e...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 3. Bauabzugssteuer (zu § 6 Abs. 5 des Mustervertrags)

Rz. 27 Die Bauabzugssteuer hat für Bauträgerverträge in aller Regel keine Relevanz. Einen unternehmerisch tätigen Auftraggeber, der Empfänger einer Bauleistung i.S.v. § 48 Abs. 1 S. 1 EStG ist, trifft zwar grundsätzlich die Verpflichtung, wegen aller auf den Kaufpreis zu zahlenden Beträge eine Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck gem. § 48a EStG vorzunehmen sowie...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / f) Fälligkeit

Rz. 15 Eine umfangreiche Schlussrechnung kann nicht innerhalb weniger Tage gewissenhaft geprüft werden. Daher ist die sofortige Fälligkeit des Werklohns mit der Verzinsungspflicht nach § 641 Abs. 4 BGB keine angemessene Folge. Es bietet sich eine Regelung in Anlehnung an die VOB/B an: Nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B wird der Anspruch auf Schlusszahlung spätestens nach 30 Tagen ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Verschärfte Eigenhaftung in der Unternehmenskrise

Rz. 134 Für die in der Unternehmenskrise begründeten Verbindlichkeiten der GmbH bestehen weitere Haftungsgründe,[596] insb. bei Verstoß gegen die Pflicht des § 15a Abs. 1 S. 1 InsO, das Insolvenzverfahren rechtzeitig zu beantragen (vgl. Rdn 112) oder nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung (vgl. Rdn 113)[597] keine Zahlungen mehr zu leisten ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Das Werkvertragsrecht des BGB war ursprünglich nicht speziell für die Vertragsbeziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmer konzipiert worden, obwohl diese den in der Praxis der Gerichte wichtigsten Anwendungsfall des Werkvertragsrechts darstellen.[2] Erst relativ spät waren vereinzelte Regelungen aufgenommen worden, um (auch) baurechtliche Probleme lösen zu können....mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Ergänzende Vereinbarung zum Architektenvertrag – Leistungseinschränkung

Rz. 62 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.12: Ergänzende Vereinbarung zum Architektenvertrag – Leistungseinschränkung Ergänzende Vereinbarung zum Architektenvertrag vom _________________________ § 1 Der Auftraggeber wird die Bauleistungen für die Errichtung der Produktions- und Lagerhalle an einen GU übertragen. Aus diesem Grund werden hiermit die Leis...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / VIII. Sonderwünsche (zu § 5 Abs. 4 des Mustervertrags)

Rz. 24 Sonderwünsche können auf vom Bauträger angebotene Ausstattungsvarianten oder originär auf Wünsche des Erwerbers zurückgehen. Vereinbarungen über Sonderwünsche werden stets als Beschaffenheitsvereinbarungen i.S.d. § 633 Abs. 2 S. 1 BGB zu verstehen sein.[51] Sonderwünsche können die Bauabläufe und die Fertigstellungstermine in Gefahr bringen. Sie als möglich festzuschr...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung

Rz. 39 Hinsichtlich der Frage, ob und inwieweit diese Käuferrechte im Bauträgervertrag zur Disposition gestellt und eingeschränkt werden dürfen, erscheint das gesetzliche Gewährleistungssystem im Lichte der umfassenden Rechtsprechung bei generalisierender Betrachtung als weitgehend unverrückbar. Was zunächst das Grundstück betrifft, so kann eine Haftung für Vorsatz (§ 276 Abs...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / I. Allgemeines zum Bauträgervertrag

Rz. 3 Zum 1.1.2018 trat das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch und Schiffsregisterverfahren vom 28.4.2017[1] (nachfolgend "Reformgesetz") in Kraft. Damit wurde der Bauträgervertrag als eigener Vertragstyp in § 650u Abs. 1 S. 1 BGB g...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 9. Klauselverbote, §§ 308, 309 BGB

Rz. 54 Die Rechtsgedanken des § 307 BGB werden durch die speziellen Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB ergänzt und konkretisiert. Hinsichtlich deren Anwendungsbereich ist danach zu differenzieren, wer der Kunde ist. Rz. 55 Werden die AGB gegenüber einem Verbraucher verwandt, gelten folgende Maßgaben:mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Anmerkungen zum Muster

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.10 Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG

Teil G des Hauptvordrucks [1] nimmt die vom Leistungsempfänger aufgrund von ihm gegenüber ausgeführten Leistungen geschuldeten Steuerbeträge auf ( Reverse-Charge-Verfahren ). Die Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet, sind abschließend in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführt. In der Steuererklärung werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen teilweise ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerliche Grundlagen

Rz. 1348 [Autor/Stand] Die Bauabzugsteuer wurde mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe (EIBE) vom 30.8.2001[2] mit Wirkung zum 1.1.2002 eingeführt und ist in den §§ 48–48d EStG geregelt. Siehe näher dazu § 380 Rz. 29.1 ff. Rz. 1348.1 [Autor/Stand] Ziel des Gesetzes war es, die Schwarzarbeit zu bekämpfen und Steueransprüche des deutschen Fiskus bei Ba...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Balmes/Ambroziak, Anm. zum Beschluss des BFH v. 29.10.2008 – I B 160/08 (Steuerabzug bei Bauleistungen gemeinschaftskonform?), BB 2009, 706; Beck/Girra, Bauabzugsteuer, NJW 2002, 1079; Beneke, Die Reform der strafbefreienden Selbstanzeige, BB 2015, 407; Bubeck/Stiegler, Update Bauabzugsteuer – Überblick über aktuelle Rechtsfragen, NWB 2021, 1034; Diebold, Der Bausteuerabzug ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Bau- und Montage

Rz. 175 [Autor/Stand] Montage. Unter einer Montage ist das Zusammenstellen oder der Umbau von vorgefertigten Einzelteilen (z.B. die Aufstellung von Stahlgerüsten oder Produktionseinrichtungen) zu verstehen.[2] Die Montage kann gleichzeitig Bauausführung i.S. des § 12 Satz 2 Nr. 8 AO sein, muss es aber nicht.[3] Im Bereich des § 8 Abs. 1 Nr. 2 ist die Montagetätigkeit nur rel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zweck und Konzeption des § 160 AO

Rz. 1217 [Autor/Stand] Nach § 160 AO sind Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben regelmäßig steuerlich nicht zu berücksichtigen, wenn der Stpfl. dem Verlangen der Finanzbehörde, die Gläubiger oder Empfänger der Ausgaben genau zu benennen (vgl. AEAO zu § 160 Nr. 1.2 zu "genau"), nicht nachkommt.[2] Empfänger i.S.d. § 160 AO ist derjen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Herstellungskosten

Tz. 8 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Der Begriff der Herstellungskosten ist handelsrechtlich, betriebswirtschaftlich und steuerrechtlich nicht einheitlich definiert und zum Teil auch umstritten. Tz. 9 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Steuerrechtlich rechnen zu den Herstellungskosten alle Aufwendungen, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft tätigt, um das betreffende ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Strafzumessung und Konkurrenzen

Rz. 1353 [Autor/Stand] Im Rahmen der Strafzumessung ist nach neuerer Rechtsprechung des BGH zu berücksichtigen, dass es sich bei der vom Straftatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) vorausgesetzten Erklärungspflicht um ein besonderes persönliches Merkmal i.S.d. § 28 Abs. 1 StGB handelt, das als vertypter Strafmilderungsgrund eine Strafrah...mehr