Fachbeiträge & Kommentare zu Bauleistung

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.7 Verdrängung des Vergabe-/Konzessionsrechts

Rz. 11 Das Vertragsrecht der Eingliederungshilfe regelt abschließend, unter welchen Voraussetzungen der Träger der Eingliederungshilfe die Kosten der Leistungen der Eingliederungshilfe zu übernehmen hat. Daran ändert auch die Sonderregelung des § 132 SGB XII nichts, da diese Norm nicht zur unmittelbaren Anwendung des Vergaberechts legitimiert (vgl. Begründung Regierungsentwu...mehr

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Umsatzsteuer in Zypern / 11 Reverse-Charge-Verfahren

Ab 1.10.2020 gilt das Reverse-Charge-Verfahren für Bauleistungen. Auch wenn der leistende Unternehmer nicht auf Zypern für MwSt-Zwecke registriert ist, ist der Empfänger der Bauleistungen verpflichtet, die MwSt für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Bau, der Änderung, dem Abriss, der Reparatur oder der Instandhaltung einer Immobilie im Rahmen des Geschäftsbetriebs...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Unternehmer, die in Österreich im Zeitpunkt der Leistung weder Wohnsitz (Sitz), einen gewöhnlichen Aufenthalt noch eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte haben, und die in Österreich Umsätze tätigen, bei denen es nicht zum Übergang der Steuerschuld kommt (d.h. insbesondere Inlandslieferungen, sonstige Leistungen an Privatpersonen), sind verpflichtet, sich ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage WA / 11 Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 folgende EStG

Zeile 40a In dieser Zeile ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl anzugeben, dass auf Vergütungen des beschränkt Steuerpflichtigen eine Bauabzugsteuer nach §§ 48 ff. EstG einbehalten und abgeführt worden ist und dass diese Steuer anrechenbar ist.mehr

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Umsatzsteuer in Litauen / 11 Reverse-Charge-Verfahren

Dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen insbesondere Bauleistungen. Das gilt auch für Lieferungen von beweglichen Gegenständen zum Einbau in Bauleistungsobjekte, wenn die Lieferungen an einen Unternehmer erfolgen, der Bauleistungen in Auftrag gegeben hat. Ab dem 1.8.2019 gilt das Reverse-Charge-Verfahren auch für Lieferungen von Handys, Tablets und Laptops.mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 3.2 Ausschluss der Entleiherhaftung

Der Entleiher haftet für die dem Verleiher obliegende Verpflichtung zur Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge nur dann, wenn der Verleiher keine von den zuständigen inländischen Behörden erteilte Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Verleih von Arbeitnehmern besitzt.[1] Zu beachten ist die Einschränkung, dass der Entleiher auf Zahlung aber nur in Anspruch genommen werde...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage WA / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage WA enthält weitere Angaben, die zur Entlastung der Körperschaftsteuererklärung gesondert zusammengefasst werden. Der Vordruck ist als Anlage zu dem Vordruck KSt 1 sowie zum Steuerbescheid konzipiert und enthält mehrere Teile, die sich nicht aufeinander beziehen. Diese Teile sind: Anrechnung von Abzugsteuern nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 36a EStG (Zeilen 2–7); An...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.2.9 Umsätze, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird

Zeilen 30–32 Vorbehaltlich der Ausnahmeregelungen des § 13b Abs. 6 UStG schulden Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts nach § 13b Abs. 5 UStG als Leistungsempfänger die Steuer für bestimmte steuerpflichtige Umsätze.[1] Im Vordruck sind folgende Eintragungen vorgesehen: Die nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtigen sonstigen Leistungen von im übr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Lieferung

Rz. 32 Nur "Lieferungen" genießen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG. Lieferungen sind Leistungen, durch die dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft wird.[1] Das bedeutet, dass der Abnehmer mit dem Liefergegenstand nach Belieben verfahren, insbesondere ihn wie ein Eigentümer nutzen und veräußern kann.[2] Damit verbunden ist der endgü...mehr

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Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.1 Umlageprinzip

Rz. 2 Der finanzielle Aufwand für die Winterarbeitslosigkeit soll nach dem politischen Willen nicht allein der Versichertengemeinschaft der Arbeitsförderung auferlegt werden. Ein witterungsbedingter Ausfall an Bautätigkeiten in den Wintermonaten oder mit der Ausübung des Gewerbes verbundene Mehrkosten in dieser Jahreszeit sind dem Risiko des baugewerblichen Arbeitgebers zuzu...mehr

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Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.3 Umlagepflicht

Rz. 8 Über die Umlagepflicht eines Arbeitgebers entscheiden die Agenturen für Arbeit i. d. R. für einen unbefristeten Zeitraum durch Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Spätere Änderungen der Sach- und Rechtslage können die Umlagepflicht entfallen lassen oder sie (erneut) begründen. Über die Umlagepflicht kann isoliert entschieden werden; der Verwaltungsakt muss nicht gleichzei...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4.4 Versicherungsrecht und Entgeltersatzleistungen

Rz. 16 Seit 1.2.2006 sind auch Schüler bei anschließendem Wehr- oder Zivildienst in die Arbeitslosenversicherung einbezogen (§ 26). Gesetzlicher Wehrdienst ist stets versicherungspflichtig. Beschäftigungen in geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind versicherungsfrei (§ 27). Ausländische Besatzungsmitglieder auf deutschen Seeschiffen sind gemäß § 28 versicherungsfrei. Sei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 8 Bauabzugsteuer

Unternehmerisch tätige Auftraggeber – dies ist auch ein Betreiber einer Photovoltaikanlage – müssen als Leistungsempfänger von Bauleistungen grundsätzlich einen Steuerabzug i. H. v. 15 % aus dem zu zahlenden Rechnungsbetrag einbehalten und an das Finanzamt überweisen (§§ 48 - 48d EStG). Denn die Errichtung oder eine Reparatur an der Photovoltaikanlage gilt stets als Bauleist...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Selbstständiges Beweisverfa... / 1 Grundsätze

Das selbstständige Beweisverfahren der §§ 485 ff. ZPO ermöglicht es den Parteien, außerhalb des zivilprozessualen Erkenntnisverfahrens Tatsachen gerichtlich verwertbar feststellen zu lassen.[1] Da ein geordneter Prozessvortrag gemäß § 138 Abs. 1 ZPO grundsätzlich entsprechende Tatsachenkenntnis voraussetzt, und die Eigentümergemeinschaft oder aber auch der einzelne Wohnungse...mehr

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Saison-Kurzarbeitergeld: So... / 2 Abgrenzung der Betriebe des Baugewerbes

Bei der Prüfung, ob ein Arbeitnehmer in einem Betrieb des Baugewerbes tätig ist, sind die gesetzliche Begriffsbestimmung, die gesetzliche Vermutungsregelung und die Baubetriebe-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu beachten. Achtung Eigenschaft als Baubetrieb begründet zugleich die Umlagepflicht Die Eigenschaft als Baubetrieb entscheidet dabei nicht nur über...mehr

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Saison-Kurzarbeitergeld: So... / 2.1 Gesetzliche Vermutungsregelung

Lässt sich unter Berücksichtigung der o. a. gesetzlichen Kriterien nicht zweifelsfrei feststellen, ob überwiegend Bauleistungen erbracht werden, greift die gesetzliche Vermutungsregelung. Sie unterstellt für Betriebe, die Bauleistungen auf dem Baumarkt erbringen, die Eigenschaft als Betrieb des Baugewerbes, solange nicht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit der Nachweis er...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baugewerbe / 2.3 Auskunftspflichten des Nachunternehmers

Der Nachunternehmer, der Bauleistungen im Auftrag eines anderen Hauptunternehmers erbringt, ist verpflichtet, auf Verlangen der Einzugsstelle den Namen und die Anschrift dieses Unternehmers mitzuteilen.[1] Etwas anderes gilt, wenn dieser Auskunftsanspruch seitens der Einzugsstelle nicht durchgesetzt werden kann. Dann hat ein Unternehmer, der einen Gesamtauftrag für die Erbri...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baugewerbe / 2.4 Anwendungsbereich der Durchgriffshaftung

Die Durchgriffshaftung im Baugewerbe gilt ab einem geschätzten Gesamtwert aller für ein Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen von 275.000 EUR.[1] Für die Schätzung des Gesamtwerts gilt § 3 VgV. Nicht entscheidend ist also das einzelne Auftragsvolumen; es kommt vielmehr auf die Summe aller Bauleistungen des Hauptunternehmers und aller Nachunternehmer für ein Bauwerk an.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baugewerbe / 2.1 Grundsatz der Durchgriffshaftung

Ein Unternehmer des Baugewerbes, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, haftet für die Erfüllung der Zahlungspflicht dieses Unternehmens (Nachunternehmer) sowie für die Zahlungspflicht eines von diesem Nachunternehmer beauftragten Verleihers.[1] Die Haftung entspricht der eines selbstschuldnerischen Bürgen. Dies gilt ab einem geschätzten ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Winterbeschäftigungs-Umlage / 2 Umlagepflichtige Arbeitgeber

Die Umlage wird von allen Arbeitgebern erhoben, deren Betrieb einem Wirtschaftszweig mit witterungsbedingten oder saisonalen Arbeitsausfällen angehört. Zunächst sind das die Betriebe des Baugewerbes, die in der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassenen Baubetriebe-Verordnung genannt und in die Winterbauförderung einbezogen sind. Dies sind im Grundsatz alle Bet...mehr

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Saison-Kurzarbeitergeld: So... / 4 Betriebliche Voraussetzungen

Die Zahlung von Saison-Kurzarbeitergeld ist nur in Betrieben zulässig, in denen mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. Als Betrieb im Sinne der Regelung gilt auch eine Betriebsabteilung.[1] Die Gleichstellung der Betriebsabteilung mit dem Betrieb bedeutet, dass baugewerbliche Betriebsabteilungen in fachfremden Betrieben grundsätzlich in das Saison-Kurzarbeitergeld einbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baugewerbe / 2.5 Erweiterung der Durchgriffshaftung auf weitere Nachunternehmen

Die Haftung des Hauptunternehmers erstreckt sich ferner auf das von dem Nachunternehmer beauftragte nächste Unternehmen.[1] Voraussetzung für diese weitergehende Haftung ist jedoch, dass die Beauftragung des unmittelbaren Nachunternehmers bei verständiger Würdigung der Gesamtumstände als ein Rechtsgeschäft anzusehen ist, dessen Ziel vor allem die Auflösung der grundsätzlich b...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 2.3.4 Sonderfall unfertige Bauaufträge

Eine letzte Besonderheit der steuerrechtlichen verlustfreien Bewertung betrifft die Behandlung unfertiger Bauaufträge. Bei diesen sind handelsrechtlich Verluste aufgrund nicht kostendeckender Veräußerungserlöse vorrangig durch eine Niederstwertabschreibung zu erfassen. Übersteigt der Verlust die am Abschlussstichtag aktivierten Herstellungskosten, ist der überschießende Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einheitlicher Erwerbsgegens... / Entscheidung

Der BFH gab der KG Recht: Die Baukosten sind in diesem Fall nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich grundsätzlich nach dem Kaufpreis für das Grundstück. Nur wenn Grundstück und Bauleistung als einheitlicher Erwerbsgegenstand gelten, werden auch die Baukosten einbezogen. Ein einheitlicher Erwerbsgegenstand liegt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einheitlicher Erwerbsgegens... / Hintergrund

Kommanditisten einer KG waren eine natürliche Person (94 %) und deren Töchter (6 %). Mit notariell beurkundetem Vertrag erwarb die KG Miteigentumsanteile an zwei zusammenhängenden Grundstücken von einer A-GmbH. Die Gesellschafterstruktur der A-GmbH war komplex: Gesellschafter waren neben zwei natürlichen Personen (jeweils 2,55 %) eine weitere B-GmbH, an der die natürlichen P...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Bauabzugsteuer bei der Verkabelung von Fertigungsstraßen in Werkhallen der Automobilindustrie

Leitsatz 1. Begriffsnotwendig für das Vorliegen einer Bauleistung und eines Bauwerks gemäß der normspezifisch weit auszulegenden Legaldefinition des § 48 Abs. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist ein Bezug zum Baugewerbe (Bestätigung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 07.11.2019 ‐ I R 46/17, BFHE 267, 323, BStBl II 2020, 552). 2. Bei der tatrichterlichen Gesamtwürdigung, ob ein Objekt als Bauwerk zu qualifizieren ist, hat das Finanzgericht sämtliche Einzelfallumstände in den Blick zu...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.2 Welche Bauleistungen sind betroffen?

Nach dem Gesetzeswortlaut gehören zu den von § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG betroffenen Bauleistungen "Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen." Dagegen gehören Planungs- und Überwachungsleistungen nicht zu den Bauleistungen i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. ...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 1 Arten des Reverse-Charge-Verfahrens bei Bauleistungen

Beim Empfang von Bauleistungen hat der Leistungsempfänger vorab zu prüfen, ob der Leistende im Inland oder im Ausland ansässig ist.mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.1 Welche Leistungsempfänger werden Steuerschuldner?

Erbringt ein im Inland ansässiger Leistender eine Bauleistung nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG wird der Leistungsempfänger nur dann Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist, der selbst nachhaltig "Bauleistungen" nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erbringt. Dies gilt unabhängig davon, ob er die bezogene Bauleistung für eine von ihm erbrachte Bauleistung verwendet. Der Unternehmer e...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / Zusammenfassung

Überblick Erbringt ein in Deutschland ansässiger Unternehmer Bauleistungen an einen Unternehmer, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, wird dieser hierfür Umsatzsteuerschuldner (statt des Leistenden). Das Reverse-Charge-Verfahren greift seit 1.10.2014 nicht mehr bei (echten ausschließlichen) Bauträgern. Wird die Bauleistung jedoch von einem im Ausland ansässigen Untern...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (B... / 3 Bauleistender ist im Ausland ansässig

Erbringt ein im Ausland ansässiger Unternehmer[1] steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen, greift beim Leistungsempfänger das Reverse-Charge-Verfahren, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder eine juristische Person ist. Dieser Fall nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 UStG unterscheidet sich von den Fällen, in denen ein inländischer Leis...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reverse-Charge-Verfahren / 1 Fälle des Reverse-Charge-Verfahrens

In den nachgenannten Fällen gab es ohne Reverse-Charge-Verfahren häufig Missbrauch zuungunsten des Staates, da der Leistende die Umsatzsteuer (oft mutwillig) nicht abführte und der Leistungsempfänger trotzdem den Vorsteuerabzug erhielt. Beim Reverse-Charge-Verfahren sind der Umsatzsteuerschuldner und der Vorsteuerabzugsberechtigte identisch. In den folgenden – in § 13b Abs. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (L... / 2 Sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers

Unter das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG fallende sonstige Leistungen erbringen u. a. Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Künstler und andere freie Berufe. Dazu zählen auch die Leistungen der Aufsichtsräte, der Berufssportler, Filmverleiher, Lizenzgeber, Handelsvertreter und innergemeinschaftlichen Güterbeförderer. Zu den sonstigen Le...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reverse-Charge-Verfahren / 7 Unzutreffende Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens: Vertrauensschutzregelung

Beim Reverse-Charge-Verfahren des § 13b UStG kommt es in der Praxis oft zu Fehlern. Für die Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 4 (Bauleistungen), Nr. 5 Buchst. b ("Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und von Elektrizität, die nicht unter § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a UStG fallen") und Nr. 7–12 UStG (Lieferung von "Schrott", Lieferung von bestimmtem Gold, Lieferung von Mobilfunkgerä...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 1 Allgemeine Grundsätze des § 13b UStG

Erbringt ein im Ausland ansässiger Unternehmer steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen , geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über, soweit er Unternehmer oder eine juristische Person ist. Dieser Anwendungsfall des Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13 b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG geht dem für bestimmte Bauleistungen nach § 13 b Abs. 2 Nr. 4...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baumangel / 1.1 Wann ist die Bauleistung frei von Sachmängeln?

Die Bauleistung ist frei von Sachmängeln, wenn sie gemäß § 633 Abs. 2 BGB die vereinbarte Beschaffenheit hat. Ist wie in aller Regel die Beschaffenheit nicht konkret vereinbart, ist das Werk frei von Sachmängeln, wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baumangel / 1.1.2 Baumangel wegen fehlender Eignung für Verwendungszweck

Haben die Parteien keine konkreten Vereinbarungen zur Beschaffenheit der Bauleistung getroffen, so liegt ein Baumangel in Form eines Sachmangels vor, wenn sich das Bauwerk bzw. das einzelne Gewerk nicht für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Praxis-Beispiel Brand- und Schallschutz für Mietwohnungen Der Bauträger verpflichtet sich zur Erstellung eines Mehrfamilien...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baumangel / 1 Begriff des Baumangels

Bauleistungen erbringt der Bauträger, der Generalunternehmer oder auch der Handwerker für ein bestimmtes Werk regelmäßig auf der Basis eines Werkvertrags. Der Begriff des "Baumangels" ist deshalb aus den gesetzlichen Bestimmungen zum Werkvertrag gemäß §§ 633 ff. BGB abzuleiten. Haben die Parteien keine von den gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertrags abweichende Vereinbarun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baumangel / 1.1.3 Baumangel aus anderen Gründen

Ein Baumangel liegt gemäß § 633 Abs. 2 BGB auch dann vor, wenn der Unternehmer ein anderes Werk als das bestellte Werk erstellt oder das Werk in geringerer Menge hergestellt hat. Diese Regelung kommt im Bauvertrag jedoch praktisch nicht zum Tragen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baumangel / 1.1.1 Baumangel wegen Abweichung des Bauwerks von der vereinbarten Beschaffenheit

Die Frage, ob ein Baumangel in Form eines Sachmangels vorliegt, richtet sich zunächst nach den konkret zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen über die Beschaffenheit des Bauvorhabens bzw. des einzelnen Gewerks. Praxis-Beispiel Wohnflächenabweichung Die Parteien vereinbaren, dass eine Eigentumswohnung mit einer bestimmten Wohnfläche errichtet werden soll. Die tatsächl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baumangel / Zusammenfassung

Begriff Einen Neubau ohne "Baumangel" gibt es kaum. Auch bei Bauleistungen im Rahmen der Erhaltung, also Instandhaltung und Instandsetzung, eines Gebäudes sind Baumängel keine Seltenheit. Ihre Beseitigung verursacht in der Regel erhebliche Kosten. Im Interesse der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. der einzelnen Eigentümer ist das rechtzeitige Erkennen eines Baumangels und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.8.3 Die Reichweite der gesetzlichen Regelung

Rz. 80 Auf Initiative der Finanzverwaltung, die jahrelang versucht hatte, dieses Problem in den Griff zu bekommen, ist § 1 Abs. 2a GrEStG 1997 Gesetz geworden. Die Regelung wurde am 1.7.2021 verschärft, nachdem seit 2019 Einigkeit darin bestanden hatte, sog. Share Deals wirksamer zu begegnen. Die Vorschrift gilt für alle Personengesellschaften, nicht für Kapitalgesellschaften...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 4 Steuerabzug bei Bauleistungen

Ein weiterer einkommensteuerrechtlicher Sonderaspekt des Werkvertrags ist der Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §§ 48 bis 48d EStG .[1] Bauabzugsteuer i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 2 Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Für bestimmte im Inland ausgeführte Umsätze schulden Unternehmer als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG.[1] Insbesondere als Auftraggeber ausländischer Dienstleister und Werklieferer müssen sie den Wechsel der Steuerschuldnerschaft beachten. Hinsichtlich der an ihn erbrachten Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG; Abschnitt 13b.1. Abs. 2 Nr. 6 UStAE; Abschni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 1.2.1 Herstellung eines Werks

Die Herstellung des Werkes ist eine sonstige Leistung i. S. v. § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG, wenn für eine Leistung kein Hauptstoff verwendet wird (z. B. Aushub einer Baugrube). Hat der Unternehmer dagegen die Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstandes übernommen und verwendet er hierbei Stoffe, die er selbst beschafft, so ist gem. § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG die gesamte Leistung...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5.5 Steuerschuldnerschaft bei bestimmten Bauleistungen

Bei bestimmten Bauleistungen ist der Leistungsempfänger immer der Schuldner der Umsatzsteuer.mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4 Fälle, in denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht

Die Fälle, bei denen die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, sind in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis 11 UStG abschließend aufgeführt. Es besteht kein Wahlrecht, sodass die Umsatzsteuerschuld zwingend auf den Leistungsempfänger übergeht. Der leistende Unternehmer darf keine Umsatzsteuer ausweisen. Der Leistungsempfänger ermittelt die Umsatzsteuer und kan...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5.2 Werklieferungen und sonstige Leistungen von einem im Ausland ansässigen anderen Unternehmer

Von der Grundregelung des § 3a Abs. 2 UStG, wonach bei grenzüberschreitenden Leistungen der Leistungsort sich am Sitz des Unternehmens befindet, das die Leistung erhält, gibt es Ausnahmen. In diesen Fällen ist das Reverse-Charge-Verfahren gem. § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG anzuwenden. Praxis-Beispiel Reverse-Charge-Verfahren bei grenzüberschreitenden Bauleistungen Ein in Kiel ansäss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stuhrmann, Zur einkommensteuerlichen Behandlung an das FA zurückerstatteter Vorsteuer wegen Wegfalls der USt-Pflicht von Vermietungsumsätzen, FR 1984, 171; Meyer, Zur Behandlung umsatzsteuerlicher Vorgänge iRd Einkünfte aus VuV unter besonderer Berücksichtigung des § 9b Abs 2 EStG, DStZ 1985,195; Prinz, Einkommensteuerliche Behandlung der USt bei den Einkünften aus VuV, StuSt ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Betroffene Bauleistungen

Rz. 62 Unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG fallen Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Damit hat sich der Gesetzgeber bei der Formulierung des Tatbestands vom Begriff der "Bauleistungen" in § 48 Abs. 1 S. 3 EStG leiten lassen, ohne freilich ...mehr