Fachbeiträge & Kommentare zu Basiszinssatz

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zerb 12/2016, Verhältnismäß... / 2. Zuschlag

Der Kapitalisierungsfaktor setzt sich zusammen aus dem jährlichen Basiszinssatz und dem Zuschlag von 4,5 Prozent. Da die Änderung des Basiszinssatzes kritisiert wird, ist zudem die Frage naheliegend, warum der Gesetzgeber keine Anpassung des Zuschlags vorgenommen hat. Eine solche Angleichung wurde bisher aufgrund von fehlender Evidenz abgelehnt, könnte jedoch im Rahmen einer...mehr

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zerb 12/2016, Verhältnismäß... / V. Abschließende Würdigung

Zusammenfassend hat die Erbschaftsteuerreform die Methodik und Anwendbarkeit des vereinfachten Ertragswertverfahrens eher zurückgeworfen als verbessert. Eine Verzerrung der Ergebnisse bleibt zu befürchten, ebenso wie die Notwendigkeit von kostenintensiven Bewertungsgutachten. Der Gesetzgeber schreibt einen marktfremden Basiszinssatz vor, ohne sich dabei auf empirische Befund...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner/Kleekämper, Presentation of Financial Statements, WPg 1997, S. 117–126; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995; Alexander/Archer, International Accounting/Financial Reporting Standards Guide, Chicago/USA 2016; Baetge, Verwendung von DCF-Kalkülen bei der Bilanzierung nach IFRS, WPg 2009, S. 13–23; Baetge: DCF-Kalkül...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Bestimmung des Abzinsungssatzes

Tz. 68 Stand: EL 30 – ET: 09/2016 Um den Nutzungswert eines Vermögenswerts zu bestimmen, sind die geschätzten künftigen Mittelzuflüsse und -abflüsse im zweiten Schritt mit einem angemessenen Abzinsungssatz zu diskontieren. Im Gegensatz zur unternehmensbezogenen Schätzung der künftigen Mittelzuflüsse und -abflüsse ist der Abzinsungssatz marktbezogen zu ermitteln. Begründet wir...mehr

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ZAP 14/2016, Neuregelungen ... / Basiszinssatz zum 1.7.2016

Der Basiszinssatz beträgt im zweiten Halbjahr 2016 -0,88 %. Er wird zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres festgelegt und gem. § 247 Abs. 2 BGB durch die Deutsche Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Bedeutung hat er etwa für die Berechnung von Verzugszinsen nach § 288 BGB und für die Verzinsung im Rahmen der Kostenfestsetzung nach § 104 Abs. 1 ZPO sowie auch ...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / Basiszinssatz zum 1.1.2016

Der Basiszinssatz beträgt auch im ersten Halbjahr 2016 unverändert -0,83 %. Er wird zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres festgelegt und gem. § 247 Abs. 2 BGB durch die Deutsche Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Bedeutung hat er etwa für die Berechnung von Verzugszinsen nach § 288 BGB und für die Verzinsung im Rahmen der Kostenfestsetzung nach § 104 Abs. 1...mehr

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ZAP 2/2017, Anwaltsmagazin / Basiszinssatz zum 1.1.2017

Der Basiszinssatz beträgt auch im ersten Halbjahr 2017 unverändert -0,88 %. Er wird zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres festgelegt und gem. § 247 Abs. 2 BGB durch die Deutsche Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Bedeutung hat er etwa für die Berechnung von Verzugszinsen nach § 288 BGB und für die Verzinsung im Rahmen der Kostenfestsetzung nach § 104 Abs. 1...mehr

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ZAP 14/2015, Anwaltsmagazin / Basiszinssatz zum 1.7.2015

Der Basiszinssatz beträgt zum 1. Juli unverändert -0,83 %. Er wird zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres festgelegt und gem. § 247 Abs. 2 BGB durch die Deutsche Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Bedeutung hat er etwa für die Berechnung von Verzugszinsen nach § 288 BGB und für die Verzinsung im Rahmen der Kostenfestsetzung nach § 104 Abs. 1 ZPO sowie auch f...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / d) Gegenstand der Rückfestsetzung

Gemäß § 91 Abs. 4 ZPO sind Gegenstand der Rückfestsetzung die von dem hier letztlich obsiegenden Kläger dem im Ergebnis unterlegenen Beklagten im Verlaufe des Rechtsstreits gezahlten Kosten. Zu diesen gezahlten Kosten gehört nicht nur der in dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 5.6.2014 titulierte Erstattungsbetrag, sondern auch die aufgrund der Verzinsungsanordnung in dem Be...mehr

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ZAP 1/2015, Verbraucherkreditvertrag: Verwirkung des Widerrufs

(LG Nürnberg, Urt. v. 20.4.2015 – 6 O 9499/14) • Der Widerruf eines nach § 490 Abs. 2 BGB bereits gekündigten und abgelösten Darlehnsvertrags ist nach Ablauf von drei Jahren noch nicht verwirkt und verpflichtet von daher die kreditgebende Bank grds. zur Rückzahlung der vom Darlehnsnehmer seinerzeit geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung sowie zum Wertersatz für die Dauer ih...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / III. Isolierte Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs bei unstreitiger Zahlung

Gemäß § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO ist im Kostenfestsetzungsverfahren auf Antrag auszusprechen, dass die festgesetzten Kosten vom Eingang des Festsetzungsantrags mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen sind. Diese Formulierung spricht dafür, dass eine Verzinsung nur anzuordnen ist, wenn tatsächlich Kosten festgesetzt werden. Insbesondere in sozialgerichtlichen Ange...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 4. Ergebnis

Der Rechtspfleger des LG wird somit auf den Kostenfestsetzungsantrag des Klägers dessen außergerichtliche Kosten und die von diesem gezahlten Gerichtskosten aufgrund der Kostenentscheidung im Urteil des KG vom 2.7.2015 verzinslich gegen den Beklagten festsetzen. Auch dem Rückfestsetzungsantrag des Klägers wird der Rechtspfleger in vollem Umfang entsprechend. Gegenstand des R...mehr

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ZAP 13/2015, Rentenversicherungsvertrag: Rückabwicklung nach Widerspruch des Versicherungsnehmers

(OLG Schleswig, Urt. v. 26.2.2015 – 16 U 61/13) • Der Vortrag des Versicherungsnehmers einer Lebensversicherung, der Versicherer habe bis zu seinem Widerspruch aus seinen Beiträgen Nutzungen i.H.v. jeweils 5 % über dem Basiszinssatz gezogen, kann nicht allein deshalb, weil er zu hoch gegriffen ist, als unsubstantiiert angesehen werden. Die Behauptung ist, mag sie auch insges...mehr

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ZAP 6/2016, Anwaltsmagazin / Reform der Investmentbesteuerung

Das Bundeskabinett hat am 24. Februar einen Gesetzentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung beschlossen. Damit soll die Besteuerung von Investmentfonds und Anlegern vereinfacht und leichter handhabbar gemacht werden. Bekannte Steuergestaltungsmodelle werden ausgeschlossen und die Gefahr von neuen Gestaltungsmissbräuchen erheblich reduziert. Auch EU-rechtliche Risiken, die...mehr

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ZAP 15/2015, Rechtsprechung... / 3. Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren

Erneut (nach den früheren, in ZAP F. 18, S. 1329 ff. berichteten Entscheidungen BSG v. 21.2.2013 – B 10 ÜG 1 u. 2/12 R und BSG v. 27.6.2013 – B 10 ÜG 2–10/13 B) hat sich das BSG inhaltlich mit dem Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren beschäftigt. Dabei hat es die Kriterien für eine solche Entschädigung weiter konkretisiert. In einer Entscheidung vom 10.7.2014 (B 10 ...mehr

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ZAP 2/2017, Die neuen Regel... / III. Bewertung des Betriebsvermögens

Als steuerpflichtiger Erwerb gilt die Bereicherung des Erwerbers, soweit diese nicht steuerfrei ist, § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Die Bewertung ist auf den Stichtag des Todes des Erblassers oder bei Schenkungen auf den Tag des Eintritts der Bereicherung abzustellen (Stichtagsprinzip des § 11 ErbStG unter Verweis auf § 9 ErbStG). Allgemein, und damit auch für das Betriebsvermögen,...mehr

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FF 7+8/2016, Amtshaftung be... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Der Kläger macht Amtshaftungsansprüche aufgrund eines nicht ordnungsgemäß durchgeführten Scheidungsverfahrens geltend. Zwischen ihm und seiner damaligen Ehefrau lief das Scheidungsverfahren 35 F 208/03 AG Mainz. Die Beteiligten stritten über Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt. [2] Durch nicht von der Richterin unterzeichneten Beschluss des Amtsgerichts vom 1...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / 7. Verzinsung

Verzinsung muss beantragt werden Die festgesetzten Kosten sind ab Eingang des Festsetzungsantrags zu verzinsen (§ 104 Abs. 1 S. 2 ZPO) – allerdings nur auf Antrag. Der Verzinsungsantrag kann auch nachträglich noch rückwirkend gestellt werden. Die Höhe des Zinssatzes beläuft sich auf fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB (§ 104 Abs. 1 S. 2 ZPO). Ist der Zins...mehr

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zerb 7/2016, Ansprüche des ... / Sachverhalt

Der Kläger ist treuhänderischer Verwalter der vom Erblasser gegründeten nicht rechtsfähigen R. K. B.-Stiftung. Der Beklagte zu 2. ist Testamentsvollstrecker über den Nachlass des Erblassers. In seinem notariellen Testament vom 11.3.2009 hat der Erblasser als Erben die Beklagte zu 2., seine Ehefrau, zu ½ und seine beiden Kinder zu jeweils ¼ eingesetzt. Der Beteiligten zu 1. w...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Vermeiden ... / 2 II. Aus den Entscheidungsgründen/Praxistipp

Verjährungseinwand war nach dem BGH möglich Das Feststellungsbegehren ist unbegründet, weil – wie der Schuldner mit Recht einwendet – mögliche Ansprüche der Antragstellerin aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung hinsichtlich der Unterhaltsrückstände aus der Zeit vom 1.6.1994 bis 31.7.1996 verjährt sind. Der nur gegen die Feststellung, dass die Forderung aus einer vor...mehr

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FoVo 4/2016, Die Forderungs... / 2 II. Die Entscheidung

Eingeschränktes Wahlrecht beachten Zu Recht hat das LG die sofortige Beschwerde der Gläubigerin zurückgewiesen. Der Antrag auf Erlass des PfÜB entspricht nicht der nach § 829 Abs. 4 Satz 2 ZPO, § 2 Satz 1 Nr. 2 ZVFV i.V.m. Anlage 2 ZVFV, § 5 ZVFV vorgeschriebenen Form und war daher als unzulässig zurückzuweisen. Gemäß § 829 Abs. 4 Satz 1 ZPO wird das Bundesministerium der Jus...mehr

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zfs 4/2016, Keine Regressbe... / 2 Aus den Gründen:

"Die Berufung der Kl. hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg. Der Kl. steht gegen den Bekl. ein Anspruch auf Zahlung von 7.312,81 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.11.2013 gem. § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 86 VVG, der einzig in Betracht kommenden Anspruchsgrundlage, zu." I. Vertragliche Ansprüche aus übergegangen...mehr

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Schadensersatz bei fehlerhaftem Hausgeldinkasso

Leitsatz Der Verwalter ist gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 4 WEG verpflichtet, die zu zahlenden, fälligen Hausgelder zeitnah einzuziehen. Verletzt er diese Pflicht, schuldet er der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei einem Hausgeldausfall Schadenssatz. Normenkette §§ 26, § 27 Abs. 1 Nr. 4 WEG; § 280 BGB Das Problem Die Wohnungseigentümer genehmigen im Jahr 2007 zum Tagesordnungspunk...mehr

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AGS 3/2016, Anfechtbarkeit ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger verkaufte der Beklagten mit notariellem Vertrag vom 1.3.2012 Grundbesitz für 2,3 Mio. EUR und bewilligte ihr eine Auflassungsvormerkung, die in das Grundbuch eingetragen wurde. Für den Fall des Rücktritts war in dem Vertrag die Verpflichtung des Klägers vorgesehen, unter anderem die Kosten des Vertrags zu tragen. Der Beklagten entstanden aus der Beurkundung des Ve...mehr

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AGS 2/2016, Vorrang des ges... / 1 Sachverhalt

Der Kläger führte gegen die vier Beklagten einen auf Zahlung von Miete gerichteten Rechtsstreit. Den Beklagten zu 1) und 2) wurde für das Berufungsverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von "Rechtsanwalt B. und Kollegen" bewilligt. Durch Endurteil wurden dem Kläger die den Beklagten zu 1) und 2) im Berufungsverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten auferlegt. D...mehr

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zfs 2/2016, Zeitpunkt der P... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt den Bekl. auf Rückzahlung geleisteter Invaliditätsentschädigung in Anspruch. Zwischen den Parteien besteht gem. Versicherungsschein vom 18.12.2006 ein Vertrag über eine private Unfallversicherung. Diesem liegen AUB 2003 zugrunde. In deren Ziff. 2.1 ist unter Invaliditätsleistung u.a. geregelt: "2.1.1 Voraussetzungen für die Leistung:" 2.1.1.1 Die versicherte Pers...mehr

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AGS 2/2016, Vorrang des ges... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerden und die Anschlussrechtsbeschwerde sind unbegründet. Das OLG hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: Der Beteiligte zu 1) sei gem. § 126 ZPO aus eigenem Recht berechtigt, die zu seinen Gunsten entstandenen und nicht als Prozesskostenvergütung aus der Staatskasse erstatteten Gebühren – also die Differenz zwischen Wahlanwaltsvergütung und Prozess...mehr

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AGS 2/2016, Erstattung von ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin machte im Ausgangsverfahren gegen die Beklagte bzw. deren Rechtsvorgängerin einen Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung in Höhe von 203.000,00 EUR geltend. Das ArbG gab der Klage statt. Im zweiten Rechtszug einigten sich die Parteien vor dem LAG nach Begründung und Erwiderung der Berufung in einem gem. § 278 Abs. 6 S. 1 Alt. 1 ZPO geschlossenen Vergleic...mehr

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FoVo 1/2016, Bekanntmachungen, die der Gläubiger 2016 kennen muss: Basiszinssatz, Haftkostenbeiträge, Sachbezugswerte

I. Basiszinssatz Zinsen sind nur nach dem Gesetz Nebenforderungen Um den Verlust berechtigter Zinsen und zeitaufwändige Zwischenverfügungen zu vermeiden, ist es erforderlich, dass der Gläubiger im gesamten Forderungsmanagement, d.h. von der Rechnungsstellung über die Mahnung bis zur späteren Geltendmachung der Haupt-, Neben- und Kostenforderungen darauf achtet, dass er einerse...mehr

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FoVo 1/2016, Bekanntmachung... / I. Basiszinssatz

Zinsen sind nur nach dem Gesetz Nebenforderungen Um den Verlust berechtigter Zinsen und zeitaufwändige Zwischenverfügungen zu vermeiden, ist es erforderlich, dass der Gläubiger im gesamten Forderungsmanagement, d.h. von der Rechnungsstellung über die Mahnung bis zur späteren Geltendmachung der Haupt-, Neben- und Kostenforderungen darauf achtet, dass er einerseits die maximale...mehr

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§ 10 Die Kraftfahrzeug-Haft... / D. Muster

Rz. 38 Muster 10.1: Klage Teilkaskoversicherung Muster 10.1: Klage Teilkaskoversicherung An das Landgericht _________________________ Klage des Herrn _________________________, _________________________, – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________, _________________________, gegen die _________________________ Versicherung AG, vertr. d. d. Vorstand, di...mehr

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§ 2 Grundüberlegungen zum A... / 2. Vorliegen von AGB

Rz. 40 AGB sind nach § 305 Abs. 1 BGB alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender, regelmäßig der Arbeitgeber) der anderen Partei (der Arbeitnehmer) bei Abschluss eines Vertrags stellt. Erfasst werden hierbei insb. Formulararbeitsverträge. Die Vertragsbedingungen müssen für eine Vielzahl von Verträgen vorformuli...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Entschädigungsklage [Rdn 449]

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§ 13 Unfallversicherung / J. Muster

Rz. 78 Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Leistungsansprüchen gegen Versicherer ist es unprofessionell und wenig zielführend, zunächst einen Mahnbescheid zu beantragen. Versicherer erheben erfahrungsgemäß immer Widerspruch gegen einen Mahnbescheid, selbst wenn sie zahlungswillig sind. Ebenso wenig ist es sinnvoll, eine Vielzahl von Klageanträgen zu stellen, die im Rege...mehr

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§ 12 Autoschutzbriefversich... / L. Muster

Rz. 15 Muster 12.1: Klage Autoschutzbriefversicherung Muster 12.1: Klage Autoschutzbriefversicherung An das Landgericht _________________________ Klage des Herrn _________________________, _________________________, – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________, _________________________, gegen die _________________________ Versicherung AG, vertr. d. d. ...mehr

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§ 11 Fahrerschutzversicherung / I. Muster

Rz. 25 Muster 11.1: Klage Fahrerschutzversicherung Muster 11.1: Klage Fahrerschutzversicherung An das Landgericht _________________________ Klage des Herrn _________________________, _________________________, – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________, _________________________, gegen die _________________________ Versicherung AG, vertr. d. d. Vorsta...mehr

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§ 3 Anhang: Gesetzestexte (... / A. Zivilprozessordnung (ZPO)

§ 91 Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht (1) 1Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. 2Die Kostenerstattung umfasst auch die Entschädigung des Gegners für die durch notwendige Reisen oder durc...mehr

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§ 1 Einleitung / 11. Verzinsung

Die festgesetzten Kosten sind ab Antragseingang zu verzinsen (§ 104 Abs. 1 S. 2 ZPO), allerdings nur auf Antrag. Die Höhe des Zinssatzes beläuft sich auf fünf Prozent punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB (§ 104 Abs. 1 S. 2 ZPO). Eine Unterscheidung nach Verbraucher und Unternehmer findet hier im Gegensatz zum materiell-rechtlichen Verzugsanspruch (§ 288 BGB) nicht st...mehr

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AGS 1/2016, Haftung des Anw... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin wurde im Februar 2009 bei einem Verkehrsunfall verletzt. Sie wandte sich zur Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber dem gegnerischen Kfz-Versicherer – dem M – zunächst an den in N ansässigen Rechtsanwalt Q. Rechtsanwalt Q erreichte für die Klägerin fünf Abschlagszahlungen des M jeweils in Höhe von 1.000,00 EUR. Die Mandatsbearbeitung durch Rechtsanwalt Q erschie...mehr

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AGS 1/2016, Streit über Wid... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist in der Sache begründet. 1. Der Wert der Feststellungsklage richtet sich nach dem Interesse der Kläger an der Feststellung der Wirksamkeit der Vertragsbeendigung durch die von ihnen erklärten Widerrufe der vier Kreditverträge. a) Zu Recht weist die Beklagte allerdings darauf hin, dass – nach Auslegung – nicht die positive Feststellung, dass die Darl...mehr

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§ 2 Erstattungs-ABC

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Teil J: Vergütung und Kosten / Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Verfahren [Rdn 235]

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zfs 12/2015, Erhöhung des S... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Das LG ist mit Recht davon ausgegangen, dass die Bekl. als Gesamtschuldner in vollem Umfang zum Ersatz der durch den Verkehrsunfall v. 25.8.2006 bedingten materiellen und immateriellen Schäden verpflichtet sind. Dies ergibt sich aus der als Grund- und Teilurteil anzusehenden Entscheidung des LG v. 30.12.2009 und dem Senatsurt. v. 21.12.2010, in dem die vollumfängliche...mehr

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zfs 11/2015, Isolierte Verz... / Sachverhalt

Der von der anwaltlich vertretenen Kl. vor dem SG Frankfurt/Main geführte Rechtsstreit endete durch ein von der Bekl. angenommenes Vergleichsangebot v. 18.3.2013. Darin verpflichtete sich die Bekl. – soweit hier von Interesse –, der Kl. die Hälfte ihrer außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Mit dem am 31.1.2014 datierten, beim SG am 12.2.2014 eingegangenen Kostenfestsetzun...mehr

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zfs 11/2015, Isolierte Verz... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Erinnerungsführerin hat – wogegen sie sich zu Unrecht wendet – Zinsen auf den prozessualen Kostenerstattungsanspruch der Kl. des Hauptsacherechtsstreits (im weiteren Erinnerungsgegnerin) zu zahlen. Der Tenor der Entscheidung erfolgt allein zum Zwecke der Klarstellung. …" Die Erinnerungsführerin weist in dem vorliegenden Verfahren darauf hin, dass sie die Kostenforderu...mehr

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§ 4 Güterstände / (gg) Basiszinssatz

Rz. 311 Um die Vorteilhaftigkeit von Kapitalanlageobjekten in der Unternehmensbewertung zu errechnen, werden, wie bereits oben erwähnt (siehe Rn 304), die zukünftig prognostizierten finanziellen Überschüsse mit einem Kapitalisierungszinssatz diskontiert. Eine wesentliche Komponente des Kapitalisierungszinssatzes ist hierbei der Basiszinssatz, der eine risikolose und im Vergl...mehr

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§ 4 Güterstände / (a) Grundsätzliches

Rz. 264 Das Ertragswertverfahren als verbreitete Methode zur Ermittlung des Unternehmenswertes basiert auf der Annahme, dass der Wert eines Unternehmens hauptsächlich nach den zu erwartenden Ertragsüberschüssen, also durch sein Potential, in Zukunft Gewinne zu erzeugen, bestimmt wird.[433] Das Verfahren berücksichtigt die Anlagealternativen des Kaufinteressenten, der mit sei...mehr

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§ 4 Güterstände / (ff) Kapitalisierungszinssatz

Rz. 304 Die prognostizierten, zukünftigen finanziellen Überschüsse werden bei der Ermittlung nach der Ertragswertmethode mit einem bestimmten Faktor kapitalisiert, d.h. auf den Bewertungsstichtag abgezinst, um den Barwert zu erhalten. Rz. 305 Der Kapitalisierungszinssatz soll nach dem IDW – Standard zur Unternehmensbewertung diejenige Rendite abbilden, die ein Kapitalgeber be...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / d) Vereinbarung zur Fälligkeit des Anspruchs auf Zugewinnausgleich

Rz. 264 In manchen Fällen besteht durchaus das Einverständnis des ausgleichsverpflichteten Ehegatten mit der Höhe des Zugewinnausgleichsanspruches. Verfügt der Ausgleichspflichtige allerdings im Wesentlichen über solche Vermögenswerte, die sich nach einer Ehescheidung nicht realisieren lassen, besteht ein dringendes Interesse, zu einer Stundung oder Ratenzahlung zu gelangen. ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 7. Antragsentwurf

Rz. 613 Liegt danach eine Ehegatteninnengesellschaft vor und lässt sich keine außergerichtliche Lösung mit den Beteiligten erarbeiten, kommt die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs in Betracht. Muster 3.2: Antrag an das Familiengericht wegen Ausgleich aus einer Ehegatteninnengesellschaft Muster 3.2: Antrag an das Familiengericht wegen Ausgleich aus einer Ehegatteninnenges...mehr