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Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen für Verzinsungszeiträume im Jahr 2013

Roger Görke
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Leitsatz

Die Höhe der Nachforderungszinsen (§ 233a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO) für in das Jahr 2013 fallende Verzinsungszeiträume verstößt weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen das Übermaßverbot.

 

Normenkette

§ 233a Abs. 1 Satz 1, § 238 Abs. 1 Satz 1 AO, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 100 Abs. 1 GG

 

Sachverhalt

Der Kläger beantragte, die Einkommensteuervorauszahlungen 2011 wegen einer Sonderzahlung aus einer Beteiligung anzupassen. Das FA ordnete die Sonderzahlung entsprechend der Beurteilung durch das Feststellungs-FA den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu und änderte den Vorauszahlungsbescheid unter Berücksichtigung einer Ermäßigung nach § 35 EStG i.H.v. 302.640 EUR. Nach einem Einspruchsverfahren wurde die Sonderzahlung später den Einkünften aus selbstständiger Arbeit zugerechnet. Der Kläger hatte die festgesetzten Vorauszahlungen entrichtet und zugleich auf einem gesonderten Bankkonto 300.000 EUR wegen der aus seiner Sicht drohenden Einkommensteuernachzahlung bereit gestellt.

Die Einkommensteuererklärung 2011 wurde im Dezember 2012 abgegeben. Im Juli 2013 zahlte der Kläger freiwillig 366.400 EUR an das FA. Im Einkommensteuerbescheid 2011 vom 26.9.2013 ging das FA ebenfalls von Einkünften aus selbstständiger Arbeit aus, womit die Ermäßigung nach § 35 EStG entfiel.

Mit der Einkommensteuerfestsetzung wurden Nachzahlungszinsen i.H.v. 11.721 EUR (zu verzinsender Unterschiedsbetrag: 390.700 EUR; Zinszeitraum: April bis September 2013) festgesetzt. Das Einspruchsverfahren blieb ohne Erfolg. Das FA erließ jedoch die Nachzahlungszinsen für August und September 2013.

Die Klage auf Aufhebung der Zinsfestsetzung, hilfsweise Verpflichtung zum Erlass der festgesetzten Zinsen, hatte keinen Erfolg (FG Düsseldorf, Urteil vom 10.3.2016, 16 K 2976/14 A...

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    Entscheidungsstichwort (Thema) Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen für Verzinsungszeiträume im Jahr 2013. Erlass von Nachzahlungszinsen Leitsatz (amtlich) Die Höhe der Nachforderungszinsen (§ 233a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. ...

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