Fachbeiträge & Kommentare zu Barrierefreiheit

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Gesetzesradar / 3.1 Barrierefreiheit

Gesetzestitel: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Barrierefreiheitsstärkungsg... / 4.5.1 Barrierefreiheit als grundlegendes Recht im Bewerbungsprozess

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt Unternehmen auch im Hinblick auf die barrierefreie Gestaltung von Bewerbungsprozessen vor neue Herausforderungen. Während viele Unternehmen bislang kaum mit den Grundanforderungen des BFSG vertraut sind, drohen durch eine angekündigte Gesetzesnovelle weitere Verschärfungen. Diese betreffen vor allem Bewerbermanagementsysteme...mehr

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Barrierefreiheitsstärkungsg... / 4.5.2 Barrierefreiheit in Bewerbungsprozessen

Um die Problematik der mangelnden Barrierefreiheit in Bewerbungsprozessen zu verdeutlichen, wurden 51 deutsche Unternehmen aus verschiedenen Branchen, von mittelständischen Betrieben bis hin zu großen DAX-Konzernen, untersucht.[1] Dabei handelt es sich größtenteils um Unternehmen, die die "Charta der Vielfalt" unterzeichnet haben – ein Siegel, das für Diversität und Inklusio...mehr

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Barrierefreiheitsstärkungsg... / 5 Umsetzung und Unterstützung

Da die Vorgaben zur Barrierefreiheit auf möglichst viele Fälle und Anwendungen zutreffen sollen, sind die jeweiligen Gesetzesvorgaben möglichst allgemein gehalten. Daher existieren keine konkreten Standards. Daher lassen die Vorgaben aus dem BSFG viel Gestaltungsfreiheit in Bezug auf die mögliche Umsetzung und die gestalterischen Methoden. Um die Barrierefreiheit der eigenen...mehr

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Barrierefreiheitsstärkungsg... / 4.5.3 Ausblick

Viele Unternehmen scheitern daran, ihre Inklusionsversprechen in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Barrierefreiheit endet oft bei der Außendarstellung, während potenzielle Talente durch digitale Hürden ausgeschlossen werden. In Zeiten des Fachkräftemangels verbauen sich Unternehmen damit wichtige Chancen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, müssen Unternehmen ihre digitale...mehr

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Barrierefreiheitsstärkungsg... / 7 Chancen und Erfolgsbeispiele

Trotz der Herausforderungen bietet die Umsetzung des BFSG auch zahlreiche Chancen für Innovation und Wachstum, z.B.: Erweiterung der Zielgruppe: Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen erschließen neue Kundengruppen. In Deutschland leben etwa 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen, die von verbesserten Zugangsmöglichkeiten profitieren würden. Verbesserung der Nutzererfahr...mehr

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Barrierefreiheitsstärkungsg... / Zusammenfassung

Überblick Barrierefreiheit ist ein Thema, das in unserer modernen Gesellschaft immer mehr an Bedeutung gewinnt. Für viele Menschen mit Behinderungen ist der Alltag oft mit großen Herausforderungen verbunden. Abhilfe schaffen soll das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) das darauf abzielt, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen ...mehr

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Barrierefreiheitsstärkungsg... / 1 Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen präzisiert. Es implementiert die Richtlinien des European Accessibility Acts (EAA) auf nationaler Ebene. Das BFSG hat das Ziel, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu fördern und sicherzustellen, dass Menschen mit B...mehr

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Barrierefreiheitsstärkungsg... / 3 Fristen und Ausnahmen

Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen die betroffenen Unternehmen die Anforderungen des BFSG umsetzen. Dienstleister können bis zum 27. Juni 2030 weiterhin Produkte verwenden, die sie bereits vor dem 28. Juni 2025 legal genutzt haben, um ihre Dienstleistungen anzubieten. Verträge über Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 abgeschlossen wurd...mehr

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Barrierefreiheitsstärkungsg... / 4 Konkrete Herausforderungen und Pflichten nach dem BFSG

Um Produkte gemäß dem BFSG in den Verkehr zu bringen, müssen Hersteller eine Reihe von Anforderungen und Pflichten erfüllen. Künftig müssen nicht nur bestehende Produkte und Dienstleistungen angepasst werden. Künftig wird es auch wichtig sein, Barrierefreiheit von Grund auf in Entwicklungsprozesse zu integrieren. Konkrete Herausforderungen für Unternehmen: Technische Anpassung...mehr

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Barrierefreiheitsstärkungsg... / 4.4 Pflichten von Dienstleistern

Dienstleistungserbringer haben spezifische Pflichten, um sicherzustellen, dass ihre Dienstleistungen den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Zunächst dürfen sie ihre Dienstleistungen nur dann anbieten oder erbringen, wenn diese für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zu...mehr

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Barrierefreiheitsstärkungsg... / 2 Geltungsbereich und betroffene Unternehmen

Das BFSG verpflichtet Unternehmen zur Barrierefreiheit ihrer Produkte und Dienstleistungen. Der Geltungsbereich umfasst verschiedene Produkte, die künftig barrierefrei gestaltet sein müssen: Hardwaresysteme wie Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones und Mobiltelefone und Betriebssysteme Verbraucherendgeräte wie E-Book-Lesegeräte Fernsehgeräte mit Internetzugang Router SB-Termi...mehr

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Barrierefreiheitsstärkungsg... / 4.3 Pflichten von Händlern

Händler dürfen ein Produkt nur verkaufen, wenn es korrekt gekennzeichnet ist und alle notwendigen Unterlagen beigefügt sind. Sie müssen sicherstellen, dass die Lagerungs- und Transportbedingungen die Übereinstimmung des Produkts nicht beeinträchtigen und die Behörden informieren, wenn ein Produkt nicht den Anforderungen entspricht. Ein Einführer oder Händler wird als Herstel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Verordnungsermächtigung

Rn. 36 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach Art. 80 Abs. 1 GG können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechts-VO zu erlassen. Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung muss dabei im Gesetz bestimmt werden. Die jeweilige Rechtsgrundlage ist in betreffender VO anzugeben. Gemäß § 335 Abs. 7 Satz 1 ist das BMJV (zuvor: BMJ)...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.6 Pflicht, Vereinbarungen zugänglich zu machen (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 24 Die Ergebnisse der Vereinbarungen sind den Leistungsberechtigten in einer wahrnehmbaren Form zugänglich zu machen (Abs. 2 Satz 4). Ziel dieser vom Gesetzgeber erstmals eingeführten Pflicht, die Ergebnisse der Vereinbarungen den Leistungsberechtigten zugänglich zu machen, ist die Stärkung der Position der Leistungsberechtigten. Der Abschluss einer Vereinbarung zwischen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.4 Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 3a)

Vor der fünften Änderung der ArbStättV vom 19.7.2010 wurde der jetzige § 3a als § 3 geführt. Mit der Änderung wurde zudem Abs. 1 der Vorschrift geringfügig umformuliert, um eine Anpassung an den neuen § 3 zu erreichen. Inhaltlich wesentlich bedeutsamer griff die ArbStättV-Reform 2016 in den Regelungsbestand ein. Neben mehreren klarstellenden Textänderungen wurde in § 3 a Abs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.5 Vordrucke und elektronische Formulare (Abs. 2)

Rz. 22 Die Nutzung von Vordrucken und bereitgestellten elektronischen Formularen des Leistungsträgers korrespondiert mit § 17 Abs. 1 über die Verwendung allgemein verständlicher Vordrucke/Formulare. Der Vorteil für den Leistungsträger besteht in der Gewinnung aller Erkenntnisse für die Entscheidung über die Sozialleistung oder jedenfalls in einer guten Übersicht über die kri...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Landesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Landesrecht

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Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 6.2.3 Beispiele für Aspekte im Rahmen der Berichtspflichten

In den ESRS S1, Anlage A.1-A.4 werden in mehreren Tabellen zahlreiche Beispiele aufgeführt, die im Nachhaltigkeitsbericht für verschiedene Aspekte der eigenen Belegschaft angeben werden können. Im Folgenden werden diese Beispiele im Wesentlichen in einer Tabelle zusammengefasst und zur besseren Übersicht auf einen Blick dargestellt: Tabelle Nr. 2: Beispiele für Angaben mit H...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 191. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG) v 24.06.2013, BGBl I 2013, 1667

Rn. 211 Stand: EL 103 – ET: 02/2014 Mit der zulagenteilfinanzierten "Riester-Rentenversicherung" durch das AVmG u der steuerteilfinanzierten Basis-Rentenversicherung durch das AltEinkG (s Rn 160) hat der Gesetzgeber die demographiebedingt erforderliche private Altersvorsorge gefördert. Das zum 01.07.2013 in Kraft tretende AltvVerbG trägt insb dem Erfordernis einer verbesserte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.11 Barrierefreie Praxis (Abs. 4)

Rz. 27 Nach Abs. 4 sollen die Vertragspartner eine gemeinsame Empfehlung zur Ausgestaltung einer barrierefreien Praxis abgeben. Eine Verbindlichkeit für den Heilmittelerbringer resultiert daraus aber nicht; er ist also nicht gezwungen, die Praxis unter Umständen mit hohen Investitionen barrierefrei zu gestalten. Die Empfehlungen dienen für die Leistungserbringer vielmehr als...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung und Er... /   Barrierefreiheit

Bei einer baulichen Veränderung wegen Barrierefreiheit: Hat die GdWE ein Recht auf Rückbau bei Auszug? Nein. Die GdWE sollte sich für diesen Fall aber absichern. Dies ist auch möglich, da die Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 Satz 2 WEG über die Durchführung im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung beschließen. Hier können sie für einen späteren Rückbau eine Sicherheit verlan...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung und Kosten... /   Barrierefreiheit

Bei Antrag eines Mieters auf Maßnahmen zur Barrierefreiheit: Muss dieser die Kosten selbst tragen? Ein Mieter kann nach § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dienen. Der Anspruch besteht allerdings nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung und Er... /   Anspruch auf bauliche Veränderung

Haben die Wohnungseigentümer Anspruch auf Vornahme einer baulichen Veränderung? Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG haben die Wohnungseigentümer Anspruch auf Gestattung von Maßnahmen der baulichen Veränderung, die der Barrierefreiheit, dem Laden von E-Mobilen, dem Einbruchsschutz und dem Anschluss an das Glasfasernetz dienen (privilegierte bauliche Veränderungen). Nach § 20 Abs. 3 ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung und Er... /   Balkone

Ist ein Balkonanbau bei einem Altbau eine bauliche Veränderung, die die Wohnungseigentumsanlage grundlegend umgestalten würde? Das Gesetz definiert nicht, was eine grundlegende Umgestaltung ist. Der BGH hatte in 2 Fällen[1] jetzt Gelegenheit, hier für Klarheit zu sorgen, hat eine Definition aber noch vermieden. Er hat sich jedoch festgelegt, dass eine grundlegende Umgestalt...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung und Er... /   Aufzug

Ist der Anbau eines Außenaufzugs ein Fall des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG? Ja. Im aktuellen Recht besteht kein Zweifel, dass ein Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG einen Anspruch auf die Errichtung eines Personenaufzugs hat. Dieser ist entweder im Treppenhaus zu errichten oder außen an der Fassade anzubringen. Der behinderte Wohnungseigentümer 1 sowie di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.6.3 Duldungspflicht des Vermieters bei Mietermodernisierung

Rz. 68 Gemäß § 555d hat der Vermieter gegenüber dem Mieter einen Anspruch auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen; dabei handelt es sich um die in § 555b im Einzelnen aufgeführten Maßnahmen; insofern wird auf die Kommentierung zu § 555b verwiesen. Dagegen besteht im Grundsatz kein Anspruch des Mieters, dass der Vermieter modernisiert oder er selbst modernisieren darf. Dies ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Wohnungsgrößen und Einteilung

Kommunen mit besonderem Förderbedarf Die soziale Wohnraumförderung ist landesweit möglich, allerdings werden bestimmte Kommunen und Stadtteile mit besonderem Förderbedarf (z. B. Wachstumskerne, Gebiete mit erhöhtem Wohnraumbedarf, Quartiere mit sozialem oder städtebaulichem Handlungsdruck) gezielt über Zusatzprogramme oder erhöhte Fördersätze berücksichtigt. Die Standorte wer...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5.4 Modulare Förderung und Ergänzungsbausteine

Darüber hinaus werden weitere Fördermodule angeboten: Zum Beispiel für Barrierefreiheit, besondere energetische Qualität oder innovative Baukonzepte. Auch Modernisierungen bestehender Gebäude oder Bindungsverlängerungen werden auf Antrag durch Zuschüsse oder Darlehen unterstützt. Durch diese gestaffelten und modularen Instrumente kann Hamburg jährlich mehrere tausend neue Soz...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / Zusammenfassung

Überblick Die Freie und Hansestadt Hamburg verfolgt mit ihrer Wohnraumförderung das Ziel, eine bedarfsgerechte, soziale Balance und ökologisch nachhaltige Wohnungsversorgung sicherzustellen. Angesichts des hohen Siedlungsdrucks und der begrenzten Flächenressourcen konzentriert sich das Land darauf, durch gezielte Förderprogramme den Neubau und die Modernisierung von Wohnunge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Was wird gefördert – und wie sind die Wohnungsgrößen eingeteilt

Neubau und Modernisierung Die FRL Öff Wohnen NRW 2025 deckt mehrere Förderbereiche ab: Neubau, Modernisierung, Erhalt von Mietwohnraum, Eigentumsbildung, Wohnraum für besondere Gruppen (z. B. Auszubildende/Studierende, Menschen mit Behinderung). Gefördert werden u. a.: Neuschaffung von Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung. Neuschaffung von selbst genutztem Wohneige...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.3 Nichtgewährung des Gebrauchs bzw. Gebrauchsentziehung

Rz. 22 Das Kündigungsrecht besteht immer dann, wenn der vertragsmäßige Gebrauch der gemieteten Sache nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Dabei kommt es auf den Inhalt und Umfang des vertragsmäßigen Gebrauchs an. Dazu gehört nicht nur die Überlassung der gemieteten Sache, sondern auch die Überlassung ohne Sach- oder Rechtsmängel i. S. d. §§ 536 ff. oder mit d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 105 Ein Individualanspruch auf Gestattung von Baumaßnahmen für einen barrierefreien Zugang, etwa durch den Bau einer Rollstuhlrampe im Eingangsbereich,[313] durch den Umbau eines Fensters in eine Tür[314] oder durch den Einbau eines Treppenlifts war schon vor dem Inkrafttreten von Absatz 2 S. 1 Nr. 2 anerkannt, aber regelmäßig nur, wenn der Wohnungseigentümer selbst behi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Grundlagen

Rz. 48 Eine unzulässige Beeinträchtigung kann sich aus einem zweckbestimmungswidrigen Gebrauch des Sonder- oder Gemeinschaftseigentums durch einen Wohnungseigentümer ergeben. Während dieser als solcher "nur" einen Unterlassungsanspruch der GdWE aus Absatz 1 Nr. 1 auslöst, löst er einen Unterlassungsanspruch anderer Wohnungseigentümer nur aus, wenn es dadurch auch zu einer Be...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Zur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen Kindes mit Behinderung im Kindergeldrecht

Leitsatz 1. Mehraufwendungen für eine rollstuhlgerechte Wohnung sind bei der Prüfung, ob ein volljähriges Kind aufgrund seiner Gehbehinderung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes zum Selbstunterhalt außerstande ist, als behinderungsbedingter Mehrbedarf in Abzug zu bringen. 2. Stehen behinderungsbedingte Mehraufwendungen zur Überzeugung des Gerichts zwar dem Grunde nach fest, lässt sich ihre Höhe aber nicht exakt ermitteln, ist sie gemäß § 162 der Abgabenordnung zu schätzen (...Senatsurteil vom 10.07.2024 ‐ III R 2/23BStBl II 2024, 908, Rz 22mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 3.8 Negativbeschluss/Verhältnis zur Beschlussersetzungsklage

Das Gesetz regelt in § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG die sog. "Beschlussersetzungsklage". Die Vorschrift verleiht dem Wohnungseigentümer eine Klagebefugnis, wenn eine notwendige Beschlussfassung unterbleibt. In diesem Fall kann das Gericht auf die entsprechende Klage hin den Beschluss fassen. Auch bei der Klage nach § 44 Abs. 1 WEG handelt es sich um eine Gestaltungsklage. Das Gericht...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 52 Rechtsst... / 2.2 Anwendung arbeitsrechtlicher Grundsätze und gesetzlicher Schutzvorschriften

Rz. 10 Satz 3 garantiert den Teilnehmern an der Rehabilitationsmaßnahme arbeitnehmerähnliche Rechte und misst ihnen damit ein arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis zu den Rehabilitationseinrichtungen zu. Arbeitsrechtliche Vorschriften und Schutzvorschriften sind entsprechend anzuwenden. Das betrifft bei der Ausführung der Leistung die arbeitsrechtlichen Grundsätze über den ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Hamburgische Bauordnung (HBauO)

Hier gelangen Sie zur Hamburgischen Bauordnung.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltung: Auswahl der Ver... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem um die Frage, ob die Verwaltung pflichtwidrig eine zu kleine Versammlungsstätte bestimmt hatte. Versammlungsstätte Welcher Versammlungsort (geografische Gemeinde) und welche Versammlungsstätte (Saal, Raum etc.) zu wählen sind, kann von den Wohnungseigentümern bestimmt werden. Fehlt es an dieser Bestimmung, unterfallen Auswahl und Festl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.6 Zusatzförderungen möglich

Energieeffiziente Bauweise Neben der regulären Förderung bestehen zusätzliche Fördermöglichkeiten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählen besonders energieeffiziente Bauweisen, altersgerechter Umbau, Barrierefreiheit oder die Integration innovativer Konzepte für nachhaltiges Wohnen. Auch Projekte, die der Quartiersentwicklung dienen, etwa die Schaffung von ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.5.4 Wegen der Behinderung erforderliche Grundausbildungen

Rz. 21 Förderfähig sind Grundausbildungen für Menschen mit einer Sinnesbehinderung, insbesondere einer starken Sehbehinderung oder Blindheit und Hörbehinderung oder Gehörlosigkeit. Bei Sinneseinschränkungen ist eine spezielle Grundausbildung regelmäßig unerlässlich. Die blindentechnische Grundausbildung richtet sich an Jugendliche oder Erwachsene, die erblindet sind oder dere...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 41 ESRS S1 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3. Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der Arbeitskräfte des Unternehmens i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu den Arbeitskräf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.4 ESRS S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Rz. 64 Die Angabepflichten des ESRS S1-4 verlangen von berichtspflichtigen Unternehmen die Offenlegung ihrer Maßnahmen, um wesentliche negative und positive Auswirkungen zu adressieren. Weiterhin sind Maßnahmen darzustellen, wie wesentliche Risiken und Chancen in Bezug auf die Arbeitskräfte des Unternehmens gesteuert werden. Auch die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist darzuste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.8 ESRS S1-12 – Menschen mit Behinderungen

Rz. 125 Mit der Angabepflicht in ESRS S1-12 soll das berichterstattende Unternehmen den Prozentsatz seiner Arbeitnehmer mit Behinderung offenlegen (ESRS S1.77). Ziel ist es darzustellen, inwieweit Menschen mit Behinderung, die in Rz 54 als eine besonders für Auswirkungen exponierte bzw. marginalisierte Belegschaftsgruppe definiert werden, zu den Arbeitnehmern des Unternehmen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.4 ESRS G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Rz. 32 Die Angabepflicht ESRS G1-3 umfasst – sofern wesentlich – Informationen zum System der Aufdeckung und Verhinderung, Untersuchung als auch Verfolgung betreffend Vorwürfe und Vorfälle [1] im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung inkl. zugehöriger Schulungen des Unternehmens (ESRS G1.16). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten A...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.1.3 Art und Höhe der Förderung

Förderdarlehen (zinsgünstig, 1 % p. a.) Bis zu 200.000 EUR Neubau/Ersterwerb: bis zu 3.000 EUR/m2 förderfähiger Wohnfläche Änderung/Erweiterung: bis zu 2.850 EUR/m2 Modernisierung: bis 200.000 EUR je Wohnung Zusatzboni: Barrierefreiheit +100 EUR/m2 (R-Standard +150 EUR/m2 Holzbauweise +100 EUR/m2 Wiederverwendete Bauteile +150 EUR/m2 (mind. 10 % der Fläche) Tilgungszuschuss: Bis zu 45...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.4.1 Zielgruppe und Zweck

Familien bevorzugt Dieses Förderprogramm unterstützt insbesondere: Haushalte mit Kindern Haushalte mit Angehörigen, die Barrierefreiheit benötigen Ziel ist die Anpassung von Bestandsimmobilien an moderne Wohnbedarfe, die Verbesserung der Wohnqualität und die Förderung von Eigeninitiative beim Wohneigentum.mehr