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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Das kommt auf Unterneh ... / 4.5.2 Barrierefreiheit in Bewerbungsprozessen

Haufe-Lexware Redaktion
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Um die Problematik der mangelnden Barrierefreiheit in Bewerbungsprozessen zu verdeutlichen, wurden 51 deutsche Unternehmen aus verschiedenen Branchen, von mittelständischen Betrieben bis hin zu großen DAX-Konzernen, untersucht.[1] Dabei handelt es sich größtenteils um Unternehmen, die die "Charta der Vielfalt" unterzeichnet haben – ein Siegel, das für Diversität und Inklusion stehen soll. Die Analyse konzentrierte sich auf alle wichtigen Berührungspunkte im Bewerbungsprozess, darunter Karriereseiten, Stellenportale, Stellenanzeigen und Bewerbungsformulare.

Die Ergebnisse einer Analyse zeigen ein ernüchterndes Bild.

Von 51 untersuchten Unternehmen bietet lediglich eines eine vollständig barrierefreie Bewerbung an. Bei 82 % der Unternehmen verhindern sogenannte "Total-Blocker" den Abschluss des Bewerbungsprozesses, während weitere acht Unternehmen Bewerbungen nur unter stark erschwerten Bedingungen ermöglichen. Die Barrieren ziehen sich dabei durch alle Bereiche der sogenannten "Candidate Journey". Auf Karriereseiten sind häufig deaktivierte Zoom-Funktionen und unlesbare Buttons zu finden, die den Zugang erschweren. In Stellenportalen treten Probleme wie defekte Suchfunktionen und unlesbare Filter auf, die die Navigation nahezu unmöglich machen. Stellenanzeigen weisen oft fehlende oder nicht erreichbare "Bewerben"-Buttons auf, während Bewerbungsformulare durch fehlende Beschriftungen, nicht bedienbare Pflichtfelder und nicht funktionierende "Absenden"-Buttons den Abschluss des Bewerbungsprozesses verhindern. Zu den häufigsten Barrieren, den sogenannten Total-Blockern, zählen unzureichende Farbkontraste bei essenziellen Elementen wie Buttons (59 %), nicht bedienbare Filter und Dropdowns (51 %), fehlende Formularbeschriftungen, die die Nutzung von Screenreadern unmöglich mach...

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