Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Das Kündigungsverbot des § 17 gilt für alle Frauen in wirksam begründeten Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen, unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Daher steht der Kündigungsschutz vollzeit-, teilzeit- oder auch nur geringfügig beschäftigten Frauen zu. Unerheblich ist, ob eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht oder ob die Frau etwa wegen...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.2 Verfahren

Rz. 70 Zur Einleitung des Verfahrens bedarf es eines Antrags des Arbeitgebers, der an keine Form gebunden ist und aus dem sich ergeben muss, dass die Zustimmung zu einer beabsichtigten Kündigung einer Schwangeren oder Wöchnerin begehrt wird. Hinweis Um ein beschleunigtes Verfahren zu ermöglichen, ist es dem Arbeitgeber aber dringend anzuraten, den Antrag schriftlich zu stelle...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.3 Unwirksamkeit von Vorbereitungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 49 Durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017 wurde in § 17 Abs. 1 Satz 3 die entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 1 Sätze 1 und 2 auf Vorbereitungsmaßnahmen des Arbeitgebers, die im Hinblick auf eine Kündigung der Frau trifft, angeordnet. Eine auf noch während des Sonderkündigungsschutzes durchgeführte Vorbereitungsmaßnahmen gestützte Kündigun...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelttransparenz / 6 Neues BAG-Urteil zur Entgeltgleichheit

Video: Neues BAG-Urteil zur Entgeltgleichheit Entscheidung: BAG, Urteil v. 23.10.2025, 8 AZR 300/24mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beschäftigung / 1 Begriff im Arbeitsrecht

Arbeitsrechtlich ist der Begriff der Beschäftigung von allenfalls untergeordneter Bedeutung. Allerdings sprechen zahlreiche neuere Gesetze von "Beschäftigten" – dies ist allerdings regelmäßig der genderbezogenen Ablösung des früher ausschließlich verwendeten Begriffs "Arbeitnehmer" geschuldet. Für die Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Vorschriften kommt es nach wie vor auf d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beschäftigung / 2 Einzelfälle

Damit besteht faktisch eine weitgehende Identität mit dem Arbeitsverhältnis. Ohne Weiteres bedeutet ein wirksames Arbeitsverhältnis i. S. d. § 611a BGB zugleich eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung. In Ausnahmefällen kann aber ohne das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung gegeben sein.[1] Dies wird in der Praxis vo...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mindestlohn / BAG: Kein Mindestlohn für Pflichtpraktikum bei Studienbeginn

Video: BAG: Kein Mindestlohn für Pflichtpraktikum bei Studienbeginn Entscheidung: BAG, Urteil v. 19.1.2022, 5 AZR 217/21mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelttransparenz / 10 BAG: Equal Pay, Entscheidungsgründe

Video: BAG: Equal Pay, Entscheidungsgründe Entscheidung: BAG, Urteil v. 16.2.2023, 8 AZR 450/21mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelttransparenz / 9 BAG: Equal Pay

Video: Equal Pay Entscheidung: BAG, Urteil v. 16.2.2023, 8 AZR 450/21mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub / 4 BAG: Verjährung von Urlaubsansprüchen

Video: BAG: Verjährung von Urlaubsansprüchen Entscheidung: BAG, Urteil v. 20.12.2022, 9 AZR 266/20mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub / 2 BAG: Verfallshindernisse bei Langzeiterkrankung

Video: Verfallshindernisse bei Langzeiterkrankung Entscheidung: BAG, Urteil v. 15.7.2025, 9 AZR 198/24mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.2.2 Eintritt einer Versicherung

Die Versicherbarkeit des eingetretenen Schadens hat große Bedeutung für die Bestimmung des Haftungsumfangs. Bestehende Versicherungen, z. B. Betriebshaftpflichtversicherung, Feuerversicherung usw., muss der Arbeitgeber vorrangig in Anspruch nehmen. Hat er die zumutbaren und üblichen Versicherungen nicht abgeschlossen, muss er sich so behandeln lassen, als habe er dies getan....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4 Haftungsregeln

Im Beschluss des Großen Senats des BAG vom 27.9.1994 sind die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung wie folgt zusammengefasst worden: Bei grober Fahrlässigkeit hat der Arbeitnehmer in aller Regel den gesamten Schaden zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht, während bei normaler Fahrlässigkeit außerhalb des Geltungsbereichs des TVöD...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.3.2 Private Veranlassung

Durch das Merkmal der betrieblichen Veranlassung soll sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber nicht mit dem allgemeinen Lebensrisiko des Arbeitnehmers belastet wird. Unternimmt der Arbeitnehmer eine bloße "Spaßfahrt" mit einem Fahrzeug des Arbeitgebers oder eines Kunden, dann haftet er ohne Einschränkung in vollem Umfang, auch wenn ihm nur leichteste Fahrlässigkeit vorge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.1.3 Grobe Fahrlässigkeit

Für die Praxis stellt sich das Problem der Abgrenzung zwischen mittlerer Fahrlässigkeit – keine Haftung gegenüber dem Arbeitgeber – und grober Fahrlässigkeit – i. d. R. volle Haftung. Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit sind bei grober Fahrlässigkeit nicht nur objektive, sondern auch subjektive Umstände zu berücksichtigen: Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erfo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.9 Auszubildende

Die Haftung der Auszubildenden ist in § 5 Abs. 3 TVAöD – Allgemeiner Teil – aufgrund des Änderungstarifvertrags Nr. 6 vom 24.11.2016 zum TVAöD – Allgemeiner Teil – neu geregelt worden, und zwar mit Wirkung vom 1.3.2017. Danach finden für die Schadenshaftung der Auszubildenden die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden tariflichen Bestimmungen entsprechende Anwendun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.3.1 Weite Auslegung des dienstlichen/betrieblichen Interesses

Eine dienstliche/betriebliche Tätigkeit liegt nicht nur dann vor, wenn ein Arbeitnehmer eine Aufgabe verrichtet, die unmittelbar zu der vertraglich vereinbarten bzw. ihm zugewiesenen Tätigkeit gehört. Der Begriff der dienstlichen/betrieblichen Tätigkeit ist vielmehr sehr weit auszulegen. Die Handlung des Arbeitnehmers muss nur in irgendeiner Weise betriebsbezogen sein. Praxi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.1.4 Vorsatz

Vorsatz ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer nicht nur die Pflichtverletzung bewusst begeht, sondern auch den Schaden zumindest als möglich voraussieht und ihn für den Fall seines Eintritts billigend in Kauf nimmt (dolus eventualis).[1] Der Handelnde muss den rechtswidrigen Erfolg vorausgesehen und in seinen Willen aufgenommen haben. Der Erfolg muss zumindest billigend in K...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.5.1 Arbeitsunfall

Erleidet ein Arbeitskollege einen Personenschaden aufgrund eines Arbeitsunfalls (§ 8 SGB VII), den der Arbeitnehmer weder vorsätzlich noch auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII versicherten Weg herbeigeführt hat, schließt die gesetzliche Unfallversicherung jegliche zivilrechtliche Haftung aus (§ 105 Abs. 1 SGB VII). Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadensersatzan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.7 Beweislast

Nach § 619a BGB liegt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Beschäftigter seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag vorwerfbar verletzt hat und nach § 280 Abs. 1 BGB dem Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet ist, beim Arbeitgeber. Dies gilt sowohl für die Pflichtverletzung selbst als auch für das Verschulden (Vertretenmüssen) des Beschäftigten.[1] Gleiches gilt fü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 1 Einleitung

Unter der Haftung des Arbeitnehmers versteht man in der arbeitsrechtlichen Literatur und Rechtsprechung die Folgen, die den Arbeitnehmer treffen, sofern er bei seiner betrieblichen Tätigkeit eine Pflichtverletzung begeht, die einen Schaden verursacht. Dabei kann es sich um Sach- oder Vermögensschäden sowie Personenschäden des Arbeitgebers, eines Kollegen oder eines außensteh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.3 Dienstlich oder betrieblich veranlasste Tätigkeit

Die Haftungsbeschränkung kann nur dann eintreten, wenn es sich um dienstlich oder betrieblich veranlasste Tätigkeiten handelt, d. h. Arbeiten, die dem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich übertragen wurden oder die er im Interesse des Betriebs/der Dienststelle ausgeführt hat.[1] Die Tätigkeit muss in nahem Zusammenhang mit dem Betrieb/der Dienststelle und seinem betrieblichen/die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.1.2 Normale (mittlere) Fahrlässigkeit

Handelt es sich nicht mehr um ein bloßes Alltagsversehen, so kommt als Verschuldensgrad die mittlere Fahrlässigkeit in Betracht. Zur Abgrenzung der einzelnen Verschuldensgrade werden alle erdenklichen Umstände des Einzelfalls genau betrachtet und bewertet. Praxis-Beispiel Die Sekretärin stellt die halbvolle Kaffeetasse unmittelbar neben dem Drucker ab, kippt diese aus Unachts...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.5 Ausschluss der Schadenshaftung durch Eintritt der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen

Nach dem Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung, geregelt im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), greift für Personenschäden ein vollständiger Haftungsausschluss für Arbeitnehmer gegenüber Ansprüchen von Arbeitskollegen (§§ 104, 105 SGB VII) ein. Sinn und Zweck des gesetzlich angeordneten Haftungsausschlusses der §§ 104 ff. SGB VII ist es zum einen, den Arbeitgeber vo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.2.1 Mankofälle

Haben Arbeitnehmer mit der Verwaltung und Aufbewahrung von Geld zu tun, tritt häufig die Frage der Haftung für fehlende Beträge auf. Praxis-Beispiel Ein Zugrestaurantleiter lässt die Tageseinnahme unbeaufsichtigt in einem unverschlossenen Schrank zurück. Diese ist nach seiner Rückkehr verschwunden. Ein Busfahrer lässt das eingenommene Fahrgeld in seiner Pause ohne weitere Sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 1.1 Betrieb oder Betriebsteil

Für den Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils (= abgrenzbare Teileinheit eines Betriebs[1]) ist nach der Rechtsprechung die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit das entscheidende Kriterium.[2] Es muss sich um den Übergang einer auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Einheit handeln, deren Tätigkeit nicht auf die Ausführung eines bestimmten Vorhabens beschrä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 1.5 Zeitpunkt des Betriebsübergangs

Maßgeblicher Zeitpunkt für den Übergang des Betriebs oder Betriebsteils ist der Übergang der Inhaberschaft vom Veräußerer auf den Erwerber.[1] Die rechtliche Übertragung von Betriebsmitteln ist grundsätzlich nicht erforderlich[2], aber auch nicht ausreichend.[3] Maßgeblich ist allein, dass der neue Inhaber die Nutzungsmöglichkeit an der betrieblichen Einheit de facto erhält[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mobbing / 2 Erscheinungsformen des Mobbings

Die möglichen Erscheinungsformen des Mobbings sind vielfältig. Die Einstufung als mobbing-relevanter Sachverhalt hängt ganz entscheidend von den Gesamtumständen und der auf die Vielzahl von Einzelvorfällen gestützten Gesamtwürdigung ab. Entscheidend ist dabei, ob sich aus der Gesamtbetrachtung ein systematisches Verhalten der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung ableite...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 3.3 Frist für die Ausübung des Widerspruchsrechts

Die Frist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB beginnt nur dann zu laufen, wenn der Arbeitnehmer über den Betriebsübergang gemäß § 613a Abs. 5 Nr. 1 BGB ordnungsgemäß unterrichtet worden ist. In Fällen ausgebliebener oder unzureichender Information nach § 613a Abs. 5 BGB muss der Arbeitnehmer das Widerspruchsrecht erst dann ausüben, wenn er nachträglich ordnungsgemäß unterrichtet wo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mobbing / 7 Beweisprobleme

Nach den Grundregeln des Zivilprozesses, die auch für das Arbeitsgerichtsverfahren gelten, muss derjenige, der ein Recht oder einen Anspruch geltend macht, die Tatsachen darlegen und beweisen, die den Schluss auf die von ihm begehrte Rechtsfolge zulassen. Will ein Arbeitnehmer gerichtlich gegen Mobbing vorgehen, so trägt er die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche mobbin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mobbing / 4 Rechtsfolgen

Ansprüche des Arbeitnehmers können sich auf die (zukünftige) Unterlassung der Mobbing-Handlungen, aber auch auf Schadensersatzansprüche richten. Die Ansprüche richten sich zunächst gegen die handelnde(n) Person(nen). Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer auch einen Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch gegen den in die Handlungen nicht involvierten Arbeitgeber, soweit das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mobbing / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Mobbing" bezeichnet die zielgerichtete Schikane oder Diskriminierung einer bestimmten Person, die oft von mehreren Kollegen gemeinsam, von Vorgesetzten oder sogar vom Arbeitgeber selbst ausgeübt wird. In Betracht kommen Tätlichkeiten, Ehrverletzungen, Demütigungen, Isolierung, unsinnige und schikanöse Arbeitsanweisungen, sachlich unbegründete Ungleichbeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 1.4 Abgrenzung zur Betriebsstilllegung

Betriebsstilllegung und Betriebsübergang schließen sich gegenseitig aus. Liegen die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs vor, wird der Betrieb nicht stillgelegt.[1] Eine Betriebsstilllegung liegt vor, wenn der Betriebszweck unter Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft und Entlassung der Belegschaft aufgrund ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 1.3 Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

Vom Übergang eines Betriebs- oder Betriebsteils ist die Funktionsnachfolge abzugrenzen. Die bloße Fortführung einer Tätigkeit durch einen Dritten ohne Übernahme einer wirtschaftlichen Einheit stellt keinen Betriebsübergang dar.[1] Eine Funktionsnachfolge kann auch dann vorliegen, wenn einzelne Betriebsmittel oder Arbeitnehmer übernommen werden. Maßgeblich ist darauf abzustel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 1.2 Übergang durch Rechtsgeschäft

Der Übergang des Betriebs oder Betriebsteils muss durch ein Rechtsgeschäft erfolgen. Das ist der Fall, wenn die für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche natürliche oder juristische Person, die die Arbeitgeberverpflichtungen des Unternehmens eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt. Das setzt nicht das Bestehen einer Vertragsbeziehung unmittelbar zwischen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 4.1 Kollektivrechtliche Folgen

Außerordentlich kompliziert sind die kollektivrechtlichen Folgen. Nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB werden die Rechtsnormen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags, die im abgebenden Betrieb normativ galten, nach Übergang des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Inhalt der Arbeitsverträge und wirken somit als vertragliche Regelungen weiter. Die in die Arbeitsverträge t...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 2.4 Rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen für den Arbeitnehmer

Nicht ausreichend ist es, den betroffenen Arbeitnehmern allein den Gesetzestext des § 613a BGB mitzuteilen.[1] Der Unterrichtungsverpflichtete muss dem Arbeitnehmer in seiner Mitteilung eine konkrete betriebsbezogene Darstellung in einer für Laien verständlichen Sprache über die rechtlichen Konsequenzen des bevorstehenden Betriebsübergangs geben. Das muss nicht für jeden bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mobbing / 1 Grundlagen

Mobbing ist weder ein klar konturierter juristischer Begriff[1] noch eine eigenständige Anspruchsgrundlage, sondern die Beschreibung eines sozialen Phänomens der Anfeindung, Schikane und Diskriminierung, auf das mit den allgemeinen arbeitsrechtlichen Instrumenten und gesetzlichen Regelungen reagiert werden kann und muss.[2] Mittlerweile ist der Begriff "Mobbing" umfassend in...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 2.3 Grund für den Übergang

Mit "Grund für den Übergang" ist zunächst der Rechtsgrund für den Betriebsübergang gemeint, also das Rechtsgeschäft [1] zwischen Betriebsveräußerer und Betriebserwerber.[2] Nach Auffassung des BAG[3] müssen zudem die unternehmerischen Gründe für das Rechtsgeschäft zumindest schlagwortartig mitgeteilt werden, die sich im Fall seines Widerspruchs auf den Arbeitsplatz auswirken ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 5 Kündigungsschutz

Ein eigenständiges Kündigungsverbot sieht § 613a Abs. 4 BGB vor. Danach ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen des Betriebsübergangs unzulässig. Die Vorschrift findet nicht nur auf die Kündigung Anwendung, sondern erfasst auch sonstige Beendigungstatbestände, die wegen des Betriebsübergangs erfolgen. Angesprochen ist damit der Aufhebungsvertrag und die Eigenkündigu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 2.6 Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Unterrichtung

Die unterbliebene, unvollständige oder fehlerhafte Unterrichtung der Arbeitnehmer hat in erster Linie Auswirkungen auf das Recht des Arbeitnehmers, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nach § 613a Abs. 6 BGB zu widersprechen. Insbesondere beginnt die Monatsfrist des Abs. 6 bei fehlerhafter Information nicht zu laufen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 3.2 Form für den Widerspruch

Nach § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB muss der Widerspruch den Anforderungen des § 126 BGB (Schriftform) genügen[1] und in dieser Form dem Empfänger zugehen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 4.2 Die Nachhaftung des alten Betriebsinhabers

Gemäß § 613a Abs. 2 BGB haftet der bisherige Betriebsinhaber neben dem neuen Inhaber für Verpflichtungen aus dem übergegangenen Arbeitsverhältnis, soweit sie vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf eines Jahres nach diesem Zeitpunkt fällig werden.[1] Werden solche Verpflichtungen nach dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs fällig, so haftet der bisherige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 6 Stellung des Betriebsrats

Im Hinblick auf die Rechtsstellung des Betriebsrats nach einem Betriebsübergang ist zu unterscheiden, ob der Betrieb seine Identität behält oder sie nach Betriebsübergang verliert. Bei Fortbestand der Identität des Betriebs tritt der neue Betriebsinhaber betriebsverfassungsrechtlich in die Arbeitgeberstellung des alten Inhabers ein. Es ändert sich an der betriebsverfassungsr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mobbing / 3 Schutzpflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat als arbeitsvertragliche Nebenpflicht[1] gemäß § 241 Abs. 2 BGB das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG gegen Eingriffe durch Belästigungen Dritter, insbesondere anderer Arbeitnehmer des Betriebs oder Unternehmens, zu schützen. Daneben darf auch er selbst nicht durch Tun oder Unterlassen das Persönlichkeitsrech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mobbing / 8 Ausschlussfristen und Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mobbing beträgt gemäß §§ 195, 199 BGB 3 Jahre. Zu berücksichtigen ist allerdings der zeitlich gestreckte Tatbestand der Anspruchsentstehung, der sich über einen längeren Zeitraum prozesshaft entwickelt. Aus diesem Grund knüpft die Rechtsprechung für die Bestimmung der Anspruchsentstehung im Sinne ihrer Fälligkeit an...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 2.1 Grundsätze

Der bisherige und der neue Inhaber des Betriebs- oder Betriebsteils sind zur Unterrichtung der vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 5 BGB verpflichtet.[1] Der Betriebsveräußerer und der Betriebserwerber müssen sich verständigen, in welcher Weise sie ihre gemeinsame Pflicht erfüllen. Folgen fehlerhafter oder unterbliebener Unterrichtung (Widerspruchs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 3.4 Rechtsfolgen der Ausübung des Widerspruchsrechts

Hat der Arbeitnehmer den Widerspruch wirksam rechtzeitig erklärt, tritt der Betriebserwerber nicht nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ein. Das Arbeitsverhältnis bleibt mit dem bisherigen Arbeitgeber bestehen. Widerspricht der Arbeitnehmer dem Betriebsübergang form- und fristgerecht und hat der Betriebsübergang vor Ausübung des...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 4 Rechtsfolgen des Betriebsübergangs

Nach § 613a Abs. 1 BGB tritt der neue Inhaber des Betriebs oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.[1] Der Übergang erfolgt kraft Gesetzes. Es bedarf daher keiner Zustimmung des Arbeitnehmers oder der beteiligten Arbeitgeber. Der Übergang kann nicht gegen den Willen des Arbeitnehmers ausgeschlosse...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 3.1 Grundsätze

Liegen die Voraussetzungen des § 613a BGB vor, so geht das Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes auf den Betriebserwerber über. § 613a Abs. 6 BGB regelt das Recht des Arbeitnehmers, den Übergang des Arbeitsverhältnisses zu verhindern. Das Widerspruchsrecht besteht ausnahmsweise in den Fällen nicht, in denen ein Arbeitsverhältnis auf einen neuen Arbeitgeber übergegangen ist und de...mehr