Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildungskosten

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Fortbildungskosten: So werd... / 4.3 Kosten der Erstausbildung sind Berufsausbildungskosten

Aufwendungen für den Besuch von allgemein bildenden Schulen gehören immer zu den Kosten der privaten Lebensführung. Das gilt auch für den Besuch eines Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife oder den Besuch einer allgemein bildenden Schule, um z. B. das Abitur nachzuholen. Diese Aufwendungen können somit ausschließlich als Sonderausgaben bis maximal 6.000 EUR im Jahr...mehr

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Fortbildungskosten: So werd... / 3 Berufsausbildung oder Fortbildung: Warum diese Unterscheidung wichtig ist

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer erstmaligen Berufsausbildung und einer weiteren Berufsausbildung. Diese Unterscheidung ist steuerlich aus diesen Gründen von besonderer Bedeutung: Hat jemand seine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen, dann ist jede weitere Berufsausbildung (also auch ein Erststudium) als Fortbildung einzustufen. Konsequenz ist, dass die Aufw...mehr

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Fortbildungskosten: So werd... / 9 Anhängige Verfahren beim BVerfG und mögliche Auswirkungen

Seit 2014 gab es einen Vorlagebeschluss des BFH vom 17.7.2014[1] an das Bundesverfassungsgericht, welches von Bedeutung (Az. 2 BvL 23/14) war. Der BFH hat dem BVerfG zur Klärung folgende Frage vorgelegt: Verstößt es gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn Aufwendungen für eine Erstausbildung oder für ein Erststudium nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Ausbildungskosten

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / m) Lohngarantien, Verdienstsicherung

Rn. 1274 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Nach den Tarifvertragsbestimmungen wird ArbN bei einem bestimmten Lebensalter u einer bestimmten Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit, insb für den Fall ihrer Unkündbarkeit, die Weiterzahlung des bisherigen Lohns selbst für den Fall garantiert, dass ihnen ein Arbeitsplatz mit geringerer Entgeltstufe zugewiesen wird (Verdienstsicherungsklausel)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Vorab entstandene BA

Rn. 1630 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen können auch Aufwendungen sein, bevor BE überhaupt zufließen. Auch im Rahmen von Vorbereitungsmaßnahmen entstehen Aufwendungen. Diese sog vorab entstandenen, vorweggenommenen oder vorausgezahlten Aufwendungen sind BA (zur Kritik an dieser Begriffsbezeichnung aus der Sicht der Rspr s Stapperfend in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Fischer, Neuregelung der Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein Erststudium durch das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG) vom 07.12.2011 (BGBl I 2011, 2592), jurisPR-SteuerR 2/2012 Anm 1; Nacke, Änderungen durch das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG, StBW 2012, 25; Nacke, Wichtige st...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Hochschulstudium

Aufwendungen für ein Hochschulstudium können (vorweggenommene) BA sein, wenn der betriebliche Zusammenhang bejaht werden kann (BFH BStBl II 2003, 407; BFH BStBl II 2004, 889; BFH BStBl II 2006, 764 zu Hochschulstudium als WK – Aufgabe der bisherigen Rspr s zB BFH BStBl III 1967, 723; BFH BStBl II 1985,94; BFH BStBl II 1986, 616). Damit ist der BFH der Kritik aus der Literatu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Fortbildungskosten

Die frühere Differenzierung (der Rspr des BFH) nach Fortbildungskosten, die als BA oder WK geltend gemacht werden können und Berufsausbildungskosten, die als Sonderausgaben abzugsfähig waren, hat der BFH aufgegeben (BFH BStBl II 2003, 403; BFH BStBl II 2003, 407; BFH BStBl II 2004, 884; BFH BStBl II 2004, 889; BFH BStBl II 2006, 764; BFH BFH/NV 2003, 1119; BFH BFH/NV 2003, 1381...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2.2 Rechtsprechung des BVerfG

Rz. 4 Nach der neueren Rspr. des BVerfG muss bei der Einkommensbesteuerung ein Betrag in Höhe des (sozialrechtlichen) Existenzminimums aller Familienangehöriger (Familienexistenzminimum) steuerfrei bleiben. Dies folgt unmittelbar aus dem Gebot der Steuergerechtigkeit und dem daraus abgeleiteten Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.[1] Es ist heute allgemein ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.1 Berufsausbildung (Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 60 Der Begriff der Berufsausbildung deckt sich mit dem Begriff in § 33a EStG [1], ist aber zugunsten des Kindergeldberechtigten weiter als der Begriff der Berufsausbildung i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG [2], der in Ausbildungskosten[3] und Fortbildungskosten[4] trennt. Ab 2012 ist für das Kindergeld zu unterscheiden zwischen einer ersten Berufsausbildung, die abgeschlosse...mehr

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Kindesunterhalt / 5.2.1 Alter des Kindes

Es gibt keine feste Altersgrenze für die Aufnahme einer Ausbildung, ab deren Erreichen der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt entfällt. Entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalls. Maßgeblich ist, ob den Eltern unter Berücksichtigung aller Umstände die Leistung von Ausbildungsunterhalt in den Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit noch zumutbar ist. Der BGH...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1 Rückzahlung von Ausbildungskosten

Rz. 29 Der Arbeitgeber hat ein Interesse daran, dass seine Mitarbeiter ihren Kenntnisstand durch Fortbildungen ständig erweitern, um so seine Qualitätsanforderungen zu erfüllen. Um dies zu gewährleisten, wird der Arbeitgeber regelmäßig die Kosten der Fortbildung tragen. Diese Kosten stellen für den Arbeitgeber Investitionen in die Zukunft dar, die sich durch eine möglichst l...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1.2.3 Bestimmtheit der Rückzahlungsklausel

Rz. 33 Um dem Bestimmtheitsgebot des § 307 BGB gerecht zu werden, ist im Rahmen der Rückzahlungsklausel zu regeln, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe den Arbeitnehmer eine Rückzahlungsverpflichtung trifft. Eine Rückzahlungsklausel bei Austritt aus eigenem Wunsch oder Verschulden benachteiligt den Arbeitnehmer hingegen in der Regel nicht unangemessen. Eine Rück...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1.2 Voraussetzungen

6.1.2.1 Geldwerter Vorteil Rz. 31 Eine wirksame Rückzahlungsverpflichtung setzt daher voraus, dass die Fortbildung/Qualifikation für den Arbeitnehmer auch nach einem Arbeitgeberwechsel von Vorteil ist. Dem jeweiligen Arbeitnehmer muss ein geldwerter Vorteil verbleiben.[1] Davon ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer infolge der Fortbildung höher qualifizierte Arbeiten in einem...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1.2.1 Geldwerter Vorteil

Rz. 31 Eine wirksame Rückzahlungsverpflichtung setzt daher voraus, dass die Fortbildung/Qualifikation für den Arbeitnehmer auch nach einem Arbeitgeberwechsel von Vorteil ist. Dem jeweiligen Arbeitnehmer muss ein geldwerter Vorteil verbleiben.[1] Davon ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer infolge der Fortbildung höher qualifizierte Arbeiten in einem anderen Unternehmen übern...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1.1 Allgemeines

Rz. 30 Von vornherein unzulässig sind Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsverträgen, wenn der Arbeitgeber gesetzlich, tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung zu Schulungsmaßnahmen verpflichtet ist. Auch bei Berufsausbildungsverhältnissen ist eine Erstattungspflicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 BBiG ausgeschlossen. Im Übrigen sind Rückzahlungsklauseln an § 242 BGB zu messe...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1.3 Rechtsfolgen einer unzulässigen Rückzahlungsklausel

Rz. 34 Soweit eine zu lange Bindungsfrist oder ein zu hoch bemessener Rückzahlungsbetrag vereinbart wird oder die Beendigungsgründe, die eine Rückzahlungspflicht auslösen, nicht klar definiert werden, ist die Rückzahlungsklausel insgesamt unwirksam. Das BAG nahm bei unwirksamen Rückzahlungsklauseln zwar bislang eine geltungserhaltende Reduktion vor, indem die Bindungsdauer o...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1.2.2 Zulässige Bindungsdauer

Rz. 32 Die zulässige Bindungsdauer hängt ab von der Dauer der Fortbildung und der darin erworbenen Qualifikation. Für die Länge der Bindungsfrist hat die Rechtsprechung Regelwerte aufgestellt, die allerdings einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2 Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Rz. 57 Bei der Ermittlung des Einkommens sind bei unbeschränkt Stpfl. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Bei beschränkt Stpfl. ist dieser Abzug durch § 50 Abs. 1 S. 4 EStG stark eingeschränkt. Hierin kommt der Objektsteuercharakter der beschr. Steuerpflicht besonders stark zum Ausdruck, da es sich bei Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben / 2.1 Aufwendungen vor Betriebseröffnung

Vor einer Betriebseröffnung können bereits betriebliche Aufwendungen anfallen, sog. vorweggenommene oder vorab entstandene Betriebsausgaben. Diese können als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, sofern ein ausreichender Zusammenhang mit der Gewinnerzielung besteht. Vergebliche Betriebsausgaben entstehen, wenn es nicht zur Betriebsgründung kommt. Betriebsausgaben sind in s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Wesentliche Arten sonstiger betrieblicher Aufwendungen

Rz. 142 [Autor/Zitation] Für den Ausweis als sonstige betriebliche Aufwendungen unter Nr. 8 kommen insbes. in Betracht (so auch Westermann, BB 1986, 1120, 1121; Baumeister/Freisleben in BeckOGK HGB, § 275 Rz. 172 ff. [9/2024]; Kirsch/Ewelt-Knauer/Schmitz in BKT, Bilanzrecht, § 275 HGB Rz. 174 [7/2023]; Kliem/Müller in Beck BilKomm.[14], § 275 HGB Rz. 161; Lenz in HdJ, Abt. VI...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Sonstige soziale Aufwendungen

Rz. 125 [Autor/Zitation] Einige Autoren rechnen nicht nur soziale Abgaben, sondern auch soziale und andere zugunsten von Mitarbeitern getätigte Aufwendungen wie Fort- und Ausbildungskosten, Betriebsfeiern usw. zu den unter Posten Nr. 6b auszuweisenden Aufwendungen. So verständlich der Wunsch ist, alle Aufwendungen, die direkt oder indirekt den Personalsektor betreffen, in der...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ee. Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge

Tz. 144 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen" (other expenses) hat den Charakter eines Sammelpostens. IFRS 18 fordert, dass diese Postenbezeichnung nur dann gewählt werden darf, sofern sich für eine Zusammenfassung von Geschäftsvorfällen keine informativere Bezeichnung finden lässt (vgl. Tz. 17b). Die meisten sonstigen betrieblichen Aufwen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Behandlung von Vertragsstrafen

Rz. 17 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Vertragsstrafen aus Tarifverträgen, Betriebsordnungen und Einzelarbeitsverträgen sind keine Geldbußen. Verletzt der ArbN arbeitsvertragliche Nebenpflichten – etwa durch verbotswidriges Arbeiten bei einem Dritten – so ist bei einer darauf beruhenden Gehaltskürzung durch den ArbG lediglich der vertrags- bzw abredegemäß gekürzte > Arbeitslohn d...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Ergänzende Vertragsauslegung

Rz. 9 Lediglich ausnahmsweise darf eine ergänzende Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB erfolgen. Das ist ausschließlich der Fall, wenn der ersatzlose Wegfall der unwirksamen Klausel oder die Anwendung dispositiven Rechts nicht sachgerecht wären.[1] Die Möglichkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung wurde mittlerweile auch vom EuGH in den Fällen anerkannt, in denen der Ver...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.3 Unwirksamkeit

Rz. 3 Der fehlenden Einbeziehung gleichgestellt ist, dass einzelne Arbeitsvertragsklauseln nach §§ 305c, 307, 308 oder 309 BGB unwirksam sind. Nach Streichung des unwirksamen Teils einer Klausel kann der übrige Teil der Klausel u. U. weiterhin Bestand haben, sofern die Klausel teilbar ist. Die Teilbarkeit hängt davon ab, inwiefern die verbleibenden Regelungen noch verständli...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2 Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen

Rechtsanwälte werden von Arbeitgeber-Mandanten auch zu Arbeitsverträgen mit Angehörigen befragt. Zahlungen an den eigenen Ehepartner oder an Kinder, die noch zur Schule gehen und studieren und deshalb keine eigenen Einkünfte haben, sind steuerlich natürlich interessant, aber mit Vorsicht zu sehen: Die monatlichen Gehaltszahlungen inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialver...mehr

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Repräsentationsaufwendungen... / Pilotenlizenz

Kosten für den Erwerb einer Privatpilotenlizenz (PPLA) fallen unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG, wenn eine nicht gewerbliche Fliegerei ohne die Absicht, Gewinne aus dem Flugbetrieb zu erzielen, betrieben wird. Die PPLA dient vornehmlich dazu, dem Inhaber der Lizenz das Führen und das Bedienen von kleineren Privatflugzeugen im nichtgewerblichen Luftverke...mehr

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Repräsentationsaufwendungen... / Liebhaberei

Aufwendungen für das persönliche Hobby sind nicht abziehbare Lebenshaltungskosten. Das gilt auch bei nur gelegentlicher Einnahmeerzielung, z. B. für den Hobbysegler, der für die Vermittlung von Segelverkäufen steuerpflichtige[1] Provisionseinnahmen bezieht.[2] Darüber hinaus sind nach ständiger Praxis auch in den Rahmen einer Einkunftsart fallende Aufwendungen wegen sog. Lieb...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine Änderung zulasten des Steuerpflichtigen bei Vorläufigkeit nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO

Leitsatz Ein nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Abgabenordnung (AO) für vorläufig erklärter Steuerbescheid kann nicht gemäß § 165 Abs. 2 AO zu Lasten des Steuerpflichtigen geändert werden. Normenkette § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 2, § 172ff. AO, § 4 Abs. 9, § 9 Abs. 6 EStG Sachverhalt Die Klägerin studierte nach einer dreimonatigen Ausbildung zur Rettungssanitäterin in den Jahren 2011 bis 2016 Medizin. In ihren ESt-Erklärungen für die Streitjahre (2015 und 2016) machte sie die Kosten hierfür al...§ 9 Abs. 6 EStG§ 9 Abs. 6 EStG§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO§ 4 Abs. 9§ 9 Abs. 6 EStGBVerfG, Beschluss vom 19.11.2019, 2 BvL 22/142 BvL 23/142 BvL 24/142 BvL 25/142 BvL 26/142 BvL 27/14BFH/NV 2020, 334§ 9 Abs. 6 EStG§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3Abs. 2 AO§ 9 Abs. 6 EStG§ 10 EStGmehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.3 Ausbildungskosten

2.4.3.1 Allgemeines Rz. 137 Erstmalige Berufsausbildung ist nach bisheriger Auffassung die Ausbildung für einen künftigen Beruf, z. B. für einen handwerklichen, kaufmännischen, technischen oder wissenschaftlichen Beruf, sowie die Ausbildung in der Hauswirtschaft aufgrund eines Berufsausbildungsvertrags oder an einer Lehranstalt, z. B. Haushaltsschule, Berufsfachschule, unter ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.6 Abzug der Ausbildungskosten als Sonderausgaben

2.4.6.1 Abzugsberechtigung Rz. 149 Ausbildungskosten können grundsätzlich nur unbeschränkt Stpfl. als Sonderausgaben abziehen (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG; Rz. 16). Der Stpfl. kann Aufwendungen für "seine" Berufsausbildung bzw. Weiterbildung geltend machen, bis Vz 2003 auch für den Ehegatten (Rz. 144). Hieraus folgt, dass Aufwendungen des Stpfl. als Einzel- oder Gesamtrechtsnachfol...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.6.1 Abzugsberechtigung

Rz. 149 Ausbildungskosten können grundsätzlich nur unbeschränkt Stpfl. als Sonderausgaben abziehen (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG; Rz. 16). Der Stpfl. kann Aufwendungen für "seine" Berufsausbildung bzw. Weiterbildung geltend machen, bis Vz 2003 auch für den Ehegatten (Rz. 144). Hieraus folgt, dass Aufwendungen des Stpfl. als Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolger für rückständige Beruf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.3.1 Allgemeines

Rz. 137 Erstmalige Berufsausbildung ist nach bisheriger Auffassung die Ausbildung für einen künftigen Beruf, z. B. für einen handwerklichen, kaufmännischen, technischen oder wissenschaftlichen Beruf, sowie die Ausbildung in der Hauswirtschaft aufgrund eines Berufsausbildungsvertrags oder an einer Lehranstalt, z. B. Haushaltsschule, Berufsfachschule, unter Ausschluss eines St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.3.3 Promotionskosten

Rz. 141 Promotionskosten waren als letzter Akt der akademischen Ausbildung grundsätzlich Ausbildungskosten.[1] Das galt auch für eine Zweitpromotion eines seit Jahren im Beruf stehenden Facharztes. Zwar stehe hier nicht die Ausbildung im Vordergrund, die Promotion berühre aber die gesellschaftliche Stellung des Stpfl.[2] Auch Aufwendungen für die Vorbereitung auf die Promoti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6 Abzugsberechtigung

Rz. 11 Abzugsberechtigt ist der Stpfl., der durch die Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (Rz. 7). Das ist im Regelfall derjenige, der die Aufwendungen aus seinem eigenen Vermögen selbst oder durch Dritte, die in seinem Auftrag handeln, erbringt. Hinzukommen muss, dass der Stpfl. die Aufwendungen aufgrund einer für ihn bestehenden privat- oder öffentlich-rechtlichen Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.3.2 Erststudium

Rz. 139 Ein Studium muss an einer Hochschule nach § 1 HRG oder einer gleichgestellten Hochschule absolviert werden, also an einer Universität, Pädagogischen Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule oder einer der nach Landesrecht als Hochschulen bezeichneten Bildungseinrichtungen. Gleichgestellt sind private und kirchliche Bildungseinrichtungen sowie die Hochschulen des B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.2 Begriff der Berufsausbildung – Berufsfortbildung

Rz. 134 Berufsausbildung ist die erstmalige Ausbildung zur Erlangung der Kenntnisse, die für die Ausübung eines Berufs notwendig sind (zu Einzelheiten Rz. 137). Rz. 134a Fortbildung- oder Weiterbildung sind dagegen Maßnahmen, die ein Stpfl. ergreift, um im ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden und besser vorwärts zu komm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.6.2 Höhe des Abzugs

Rz. 150 Ab Vz 2012 sind die Aufwendungen bis zu 6.000 EUR abziehbar. Die Höchstbeträge gelten für Aufwendungen jedes Ehegatten. Haben beide Ehegatten entsprechende Aufwendungen, können ggf. die Höchstbeträge zweimal in Anspruch genommen werden. Ehegatten i. S. dieser Vorschrift sind Personen, bei denen die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 S. 1 EStG vorliegen. Haben beide Eheg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 133 § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG begünstigt die eigene Berufsausbildung des Stpfl. Bei Ehegatten/Lebenspartnern (§ 2 Abs. 8 EStG), die die Voraussetzung des § 26 Abs. 1 EStG erfüllen, gilt dies für jeden Ehegatten/Lebenspartner. Die Vorschrift gilt ab 1.1.1969 und sollte bewirken, der Unterscheidung zwischen Ausbildungskosten, die früher überhaupt nicht abziehbar waren, und Fo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.6.3 Konkurrenz zu § 33 EStG

Rz. 152 Soweit Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung oder die Berufsausbildung des Ehegatten dem Grunde nach eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wird durch § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG eine Berücksichtigung nicht ausgeschlossen. Nr. 7 ist eine Spezialvorschrift, die im Übrigen § 33 EStG unberührt lässt (§ 33 Abs. 2 S. 2 2. Halbs. EStG).[1] Rz. 153–168 einstweilen freimehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4 Aufwendungen

Rz. 6 Sonderausgaben werden als Aufwendungen bezeichnet (§ 10 Abs. 1 EStG). Aufwendungen setzen eine tatsächliche, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindernde Ausgabe voraus.[1] Eine Definition findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abfließenden Güter in Geld und Gelde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.5 Zeitpunkt des Abzugs

Rz. 10 Die Aufwendungen sind in dem Vz als Sonderausgaben abzuziehen, in dem sie geleistet worden sind. Das gilt auch, wenn sie der Stpfl. mit Darlehensmitteln bestritten hat. Dies richtet sich nach § 11 Abs. 2 EStG. Ohne Bedeutung ist der Vz, für den sie geleistet werden.[1] Das gilt auch für Voraus- und Nachzahlungen, sofern sie überhaupt als Sonderausgaben abziehbar sind....mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Widerrechtliche Drohung als Anfechtungsgrund

Rz. 29 Auch derjenige ist zur Anfechtung berechtigt, der durch eine widerrechtliche Drohung zur Abgabe seiner Willenserklärung veranlasst wurde.[1] Eine Drohung ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels,[2] dessen Eintritt – zumindest nach der Vorstellung des Bedrohten – vom Willen des Drohenden abhängt.[3] Übel ist jeder Nachteil für den Bedrohten oder einen Dritten.[4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Allgemeines

Rz. 118 Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten sind steuerfrei, § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG. Die Vorschrift findet keine Anwendung auf Erwerbe von Todes wegen und gilt nur für laufende Zuwendungen. Eine einmalige Zuwendung ist also von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.[129] Dies gilt etwa für die Schenkung eines gr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 270 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 12 Nr 5 EStG aF regelte ein Abzugsverbot für Aufwendungen des StPfl für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelte, wenn die Berufsausbildung oder das Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfand. Die Vorschrift wurde durch das AO-ÄndG v 21.07.2004 (BGBl I 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. § 12 Nr 5 EStG aF

Rn. 26 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Vorschrift in § 12 Nr 5 EStG aF regelte bis zu ihrer Aufhebung durch das ZollkodexAnpG v 22.12.2014 (BGBl I 2014, 2417; mit Wirkung ab dem VZ 2015) ein Abzugsverbot für Aufwendungen des StPfl für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelte, wenn diese Berufsausbildung oder dies...mehr