Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildungskosten

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Personenschaden bei Ver... / C. Vermehrte Bedürfnisse

Rz. 90 Während es sich bei den zuvor behandelten Heilbehandlungskosten um vorübergehende Aufwendungen bis zur Wiederherstellung der vollen Gesundheit des Geschädigten handelt, stellen vermehrte Bedürfnisse unfallbedingte Mehraufwendungen zum Ausgleich von Nachteilen dar, die aufgrund einer dauernden Beeinträchtigung des Wohlbefindens erforderlich werden.[131] Es muss sich um...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum werden Sicherheitsbea... / 2 FAQs

1) Darf man auch mehr Sicherheitsbeauftragte ausbilden lassen? Es ist durchaus üblich, dass nicht nur die in der DGUV-V 1 genannte Mindestanzahl an Sicherheitsbeauftragten ausgebildet werden. Sofern Sie in Ihrem Unternehmen Schichtarbeit haben oder Ihr Unternehmen sehr groß ist und über viele Abteilungen verfügt (bzw. durch Außenstellen oder Baustellenbetrieb sich die Mitarbeite...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3 Bedarfsgemeinschaft

Rz. 230 Abs. 2 Satz 1 erweitert den berechtigten Personenkreis vom erwerbsfähigen hilfebedürftigen Leistungsberechtigten auf die Bedarfsgemeinschaft. Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt haben auch die Personen, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das schließt nach Maßgabe der weiteren Regelungen sowohl Personen ein, di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gelegenheitsgeschenke und s... / b) Ausbildungskosten

Zuwendungen zur Ausbildung sind ebenfalls nur steuerfrei, wenn der Empfänger bedürftig ist. Der Begriff der "Ausbildung" ist nicht gesetzlich definiert. Die h.M. stellt auf § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG ab. Zu den Kosten der Ausbildung zählen dabei nicht nur die Gebühren für Unterricht und Lehrmittel, sondern auch die durch die Ausbildung bedingten zusätzlichen Lebenshaltungskosten,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gelegenheitsgeschenke und s... / 1. Fragestellung

Auch wenn es manchmal nur ein Randproblem der steuerlichen Beratung ist, so hilft die Kenntnis der Steuerbefreiungsvorschriften des § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG für Unterhaltszahlungen und Ausbildungskosten sowie des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG für übliche Gelegenheitsgeschenke im familiären Bereich zur rechtssicheren Bestimmung eines etwaigen Schenkungsrisikos beim Mandanten. Der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gelegenheitsgeschenke und s... / [Ohne Titel]

Dipl. Finw. Dr. Rüdiger Gluth, RA/FASt[*] Die Kenntnis der Steuerbefreiungsvorschriften des § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG für Unterhaltszahlungen und Ausbildungskosten sowie des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG für übliche Gelegenheitsgeschenke im familiären Bereich helfen bei der rechtssicheren Bestimmung eines etwaigen Schenkungsrisikos beim Mandanten. Der Beitrag widmet sich praxisre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Qualifizierung / 6.1.3.3 Beendigungstatbestände

Eine Rückzahlungsklausel stellt nur dann eine ausgewogene Gesamtregelung dar, wenn es der Beschäftigte in der Hand ("zu vertreten") hat, durch eigene Betriebstreue der Rückzahlungspflicht zu entgehen. Die vorzeitige Lösung des Arbeitsverhältnisses muss ausschließlich dem Bereich des Beschäftigten zuzurechnen sein. In erster Linie kann daher die Rückzahlungspflicht an eine al...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.3 Ausbildungskosten

Rz. 48 Soweit Berufsausbildungskosten, insbesondere für vergangene Veranlagungszeiträume, als Werbungskosten abgezogen werden können, scheidet eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung bereits aufgrund der Subsidiarität der Vorschrift aus.[1] Nach der aktuellen Rechtslage sind Berufsausbildungskosten der Erstausbildung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG begrenzt als Sond...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Einnahmen, die dem Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen" zuzuordnen sind

Tz. 78 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Dem Bereich der "sportlichen Veranstaltungen" (Zweckbetrieb i. S. v. § 67a AO, Anhang 1b) sind folgende Einnahmen zuzuordnen: Eintrittsgelder anlässlich von Sportveranstaltungen (Leichtathletikwettkämpfen, Fußballspielen, Handballspielen, Meisterschaften, Punktspielen, Turnieren usw.); Startgelder, Melde- und Teilnehmergebühren; Einnahmen aus d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 5 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das HBeglG 2004 vom 29.12.2003 (BGBl I 2003, 3076) hat mWv 01.01.2004 § 24b EStG eingefügt, dafür ist die Regelung über den Haushaltsfreibetrag (§ 32 Abs 7 EStG) entfallen. Der Haushaltsausschuss des BT hatte in seiner Beschlussempfehlung zum Entwurf eines HBeglG 2004 empfohlen, in den Entwurf eines HBeglG 2004 § 24b EStG einzufügen (BT-Druck...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Andere Aufwendungen, für die kein spezieller Posten im Gliederungsschema vorgesehen ist

Rn. 77 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Hierunter fallen z. B. folgende Aufwendungen: Reise-, Prüfungs-, Rechtsberatungskosten, Spenden, Beiträge an Berufsvertretungen, Versicherungsprämien (soweit nicht unter Nr. 6 auszuweisen), Gebühren, Fernsprech-, Fernschreib-, Datenübertragungs- und Postgebühren, Ausgangsfrachten, Provisionen, Werbeaufwendungen, Mieten und Leasinggebühren (so...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsche Lufthansa

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Deutsche Lufthansa AG pauschaliert die ESt für die aus dem Kundenbindungsprogramm "Miles & More" (> Vielflieger ) entstehenden und nicht nach § 3 Nr 38 EStG (> Steuerbefreiungen Rz 194) steuerfreien Prämien (geldwerten Vorteile) mit 2,25 % des Gesamtwerts der Prämien, die den im > Inland ansässigen Stpfl zufließen und für private Zwecke ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Ausbildungskosten, Rückzahlung

Literatur: Dendl, DStR 2000, 1253, Intemann, NZA 2020, 1168. Muss der Stpfl. Ausbildungskosten (Studiengebühren usw.) an den Arbeitgeber zurückzahlen, weil er vorzeitig aus dem Dienstverhältnis ausscheidet, ist die Rückzahlung ebenso zu behandeln wie Ausbildungskosten zu behandeln wären. Bis Vz 2003 handelt es sich um Werbungskosten (Veranlassung durch das bisherige oder ein ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Fluglizenz

Kosten des Erwerbs einer Fluglizenz und damit der Ausbildung zum Piloten sind Ausbildungskosten, wenn es sich um eine erstmalige Berufsausbildung handelt (§ 9 Abs. 6 EStG). Sie sind dagegen Werbungskosten, wenn der Stpfl. bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hat und er entweder eine höhere Qualifikation oder einen neuen Beruf anstrebt. Aufwendungen für den Erwerb ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Umschulung

Umschulung begründet regelmäßig die Qualifikation für einen neuen Beruf (Berufswechsel) und unterscheidet sich dadurch von der "Fortbildung". Die Kosten sind daher Ausbildungskosten, nicht Kosten der Fortbildung. Während ursprünglich die Ansicht vertreten wurde, dass Umschulungsmaßnahmen unter § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG fallen ("Aufwendungen für Weiterbildung in einem nicht ausg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Arbeitslosigkeit

Literatur: Apitz, DStZ 1997, 145 Aufwendungen während der Periode einer Arbeitslosigkeit können vorweggenommene Werbungskosten sein (Rz. 27). Voraussetzung ist, dass es sich nicht um Ausbildungskosten handelt, d. h. dass die Aufwendungen nicht der erstmaligen Berufsqualifikation dienen, sondern dass sie aufgewendet werden, um durch Verbesserung der Qualifikation, z. B. durch ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Begriff

Kosten der Fortbildung in einem ausgeübten Beruf sind (im Gegensatz zu Ausbildungskosten für einen nicht ausgeübten Beruf) Werbungskosten, da sie mit einer existierenden Einkunftsquelle sachlich zusammenhängen. Fortbildungskosten setzen grundsätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung für den ausgeübten Beruf voraus. Danach ist also zu unterscheiden: Übt der Stpfl. keinen Be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Grundsätze

Kosten der Ausbildung (einschl. Kosten der Fortbildung in einem nicht ausgeübten Beruf) hängen nicht mit einer existierenden Einnahmequelle zusammen und sind daher keine Werbungskosten (im Gegensatz zu "Fortbildungskosten"). Das gilt auch für Kosten der Vorbereitung auf einen nicht ausgeübten Beruf, dessen Ausübung ohne Vorbildung zulässig ist.[1] Die Abgrenzung zwischen Ausb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Zweitstudium

Literatur: Stolz, FR 1979, 242 Zu Kosten des Erststudiums, die grundsätzlich Ausbildungskosten und daher keine Werbungskosten sind, vgl. "Studium". Das bedeutet aber andererseits, dass Kosten für ein Zweitstudium, wenn eine berufliche Veranlassung besteht, in vollem Umfang und uneingeschränkt abziehbar sind. Uneingeschränkt abziehbar sind daher die Kosten eines Studiums, wenn ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Fachhochschule

Kosten gehören grundsätzlich zu Ausbildungskosten, und damit nicht zu Werbungskostens, wenn erstmalig ein Hochschulstudium, einschl. eines Fachhochschulstudiums, absolviert wird (§ 9 Abs. 6 EStG; vgl. auch "Studium"). Aufwendungen zum Erwerb der Fachhochschulreife sind keine Werbungskosten (vgl. "Schule").mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Ausbildungsdienstverhältnis

Literatur: Schulenburg, DStZ 2007, 183; Mader, B+P 2023, 554. Grundsätzlich gehören Kosten der erstmaligen Ausbildung, einschl. der Kosten des erstmaligen Studiums, nicht zu den Werbungskosten (vgl. "Ausbildung"; "Studium"). Nach § 9 Abs. 6 EStG sind jedoch auch die Kosten einer erstmaligen Berufsausbildung und eines erstmaligen Studiums Werbungskosten, wenn Ausbildung bzw. S...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Meisterprüfung

Die Kosten der Meisterprüfung gehören zu den Fortbildungs-, nicht den Ausbildungskosten. Durch diese Prüfungen wird, trotz der verbesserten Qualifikation, der Bereich der Tätigkeit in einem bestimmten Handwerk nicht verlassen, also kein neuer Beruf ergriffen. Zu den Kosten der Meisterprüfung gehören auch die Kosten der Anfertigung des Meisterstücks (Material usw.). Ist das M...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Vertragsstrafe

Vertragsstrafen können Werbungskosten sein, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit Überschusseinkünften gegeben ist. Zahlt ein Arbeitnehmer wegen Verletzung eines Wettbewerbsverbots an seinen (früheren) Arbeitgeber eine Vertragsstrafe, liegen Werbungskosten vor. Hat ein Arbeitnehmer oder ein Vermieter eine Vertragsstrafe zu zahlen, weil er Verpflichtungen aus dem Arbeits...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Hotelfachschule

Aufwendungen für den Besuch von Schulen sind Ausbildungskosten, die nicht als Werbungskosten abgezogen werden können (§ 9 Abs. 6 EStG), soweit es sich um Aufwendungen des Stpfl. für seine erste Berufsausbildung handelt. Das gilt auch, soweit zur Verbesserung der beruflichen Chancen während der Berufstätigkeit ein Abschluss an allgemeinbildenden Schulen nachgeholt wird.[1] Au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Habilitation

Habilitationskosten sind Werbungskosten, da sie unmittelbar mit dem Beruf eines akademischen Lehrers in Zusammenhang stehen.[1] Diese Entscheidung erscheint nicht ganz zweifelsfrei. Die Habilitation ist (formale) Voraussetzung für den Beruf des Hochschullehrers und steht damit systematisch zumindest in der Nähe der Ausbildungskosten.[2] Andererseits ist der wissenschaftliche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Abendgymnasium

Aufwendungen des Stpfl. für die Teilnahme am Unterricht oder Abendkursen sind keine Werbungskosten. Denn Aufwendungen für den Besuch allgemeinbildender Schulen sind stets Ausbildungskosten. Sie gehören auch dann nicht zu den als Werbungskosten berücksichtigungsfähigen Fortbildungskosten, wenn sie von einem Arbeitnehmer gemacht werden, der schon im Beruf steht.[1] Entsprechend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Aufwendungen der erstmaligen Berufsausbildung

Kosten der "erstmaligen Berufsausbildung" waren ursprünglich als Lebenshaltungskosten angesehen worden mit der Folge, dass sie nur im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG abziehbar waren. Hiervon ist der BFH[1] grundsätzlich abgewichen und hat entschieden, dass auch Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung vorab entstandene Werbungskosten sein können, wenn ein hinreich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Art und Höhe der Werbungskosten

Umzugskosten sind grundsätzlich nur diejenigen Kosten, die der Vorbereitung und Durchführung des Umzugs dienen, nicht dagegen Kosten, die der Einrichtung der neuen Wohnung dienen und damit auf unbestimmte Zeit in die Zukunft wirken. Keine Umzugskosten sind damit Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter.[1] Der Höhe nach können tatsächlich entstandene Umzugskosten als Werbungsk...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 12 Abzugsverbot für eine erstmalige Berufsausbildung und Erststudium

Rz. 254 Mit der Einführung des § 9 Abs. 6 EStG durch G. v. 7.12.2011[1] stellte der Gesetzgeber klar, dass Aufwendungen des Stpfl. für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten sind, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden. Das...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.2 Vorab entstandene Werbungskosten

Rz. 27 Die Anerkennung von Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten setzt einen ausreichend bestimmten wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart voraus, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird.[1] Dieser Zusammenhang besteht von dem Augenblick an, zu dem sich – etwa anhand objektiver Umstände – feststellen lässt, dass ein Stpfl. end...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.1 Gemischte Aufwendungen

Rz. 20 Besondere Probleme bereiten, sowohl in der praktischen Beurteilung als auch in der theoretischen Begründung, die gemischten Aufwendungen. Gemischte Aufwendungen liegen vor, wenn die Verursachung dieser Aufwendungen i. S. d. Äquivalenztheorie sowohl in der beruflichen Sphäre als auch in der steuerlich nicht zu berücksichtigenden Lebensführung liegt und keine dieser Urs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Antrag

Rn. 104 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Abzugsbetrag des § 33a Abs 1 EStG wird nur auf – ggf konkludenten – Antrag des StPfl gewährt, BFH vom 30.10.2003, III R 24/02, BStBl II 2004, 394. Eine Antragstellung ist auch noch nach Bestandskraft des ESt-Bescheids möglich, sofern dieser noch geändert werden kann, BFH vom 09.08.1991, III R 24/87, BStBl II 1992, 65. Nach BFH vom 20.11....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anwendung des ArbN-Pauschbetrags (§ 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG)

Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der ArbN-Pauschbetrag beträgt 1 044 EUR in den VZ 2002 und 2003, 920 EUR in den VZ 2004–2010 und 1 000 EUR seit dem VZ 2011 (s Hechtner, FR 2011, 272 "politische Dezember-Lösung"), 1 200 EUR ab dem 01.01.2022 (dazu s Rn 6 aE und 1 230 EUR ab dem VZ 2023 (dazu s Rn 6 aE). Durch das AltEinkG (s Rn 1 und 12) war § 9a S 1 Nr 1 Buchst b EStG eingefügt ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Outsourcing: Wie Sie die Wi... / 4.2 Monetäre Vorteile

Mit der Auslagerung der Aufgabe in den Verantwortungsbereich eines Dritten fallen auch Vorteile an, die sofort in Euro angegeben werden können. Dabei handelt es sich in der Regel um wegfallende Kosten. Kritisch sind hier zwei Gesichtspunkte: Man muss sicherstellen, dass man alle durch das Outsourcing entfallenden Kostenarten erkennt und in der Wirtschaftlichkeitsanalyse berüc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Das Mandat im Kündigun... / I. Arbeitnehmerfragebogen

Rz. 99 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.1: Arbeitnehmerfragebogen Kündigungsschutz Persönliche Daten Arbeitnehmer Name: _________________________ Anschrift: _________________________ (Telefon, Telefax, E-Mail, Mobiltelefon): _________________________ Geburtsdatum: _________________________ Familienstand: _________________________ Grad der Behinderung, g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abgeltung des Sonderbedarfs

Rn. 281 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das 2. FamFördG vom 19.08.2001, BStBl I 2001, 533 hat § 33a Abs 2 EStG mit Wirkung zum 01.01.2002 neu gefasst, s Rn 10. Da der allg Ausbildungsbedarf des volljährigen Kindes beginnend mit dem VZ 2002 nunmehr nach § 32 Abs 6 S 1 Hs 2 EStG durch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf iHv EUR 1 080 (inzwische...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personalabbau und seine Kos... / 3.6 Entstehung indirekter Kosten

Wann immer in einem Unternehmen Personalabbau betrieben werden muss, entstehen neben den direkten Kosten auch solche, die nur indirekt durch den Vorgang verursacht werden und die auch nur schwer gemessen werden können. Allein die Unruhe in der Belegschaft verursacht Reibungsverluste. Die Fragen nach der Zukunft kommen auch von Partnern außerhalb. Kunden befürchten Lieferengp...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1.3 Zu § 18 Abs. 2 Buchst. c

Nach § 18 Abs. 2 Buchstabe c ist der Studierende auch bei einer Ablehnung des Angebots auf Weiterbeschäftigung zur Erstattung der Ausbildungskosten verpflichtet. Dies gilt allerdings nur, wenn der Ausbildende dem Studierenden eine Weiterbeschäftigung entsprechend der durch das Studium erworbenen Abschlussqualifikation ermöglicht. Schlägt der Studierende das angebotene Beschä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.4 Härtefallregelung, Abs. 6

Die Tarifvertragsparteien haben in § 18 Abs. 6 TVSöD die Möglichkeit des Verzichts des Ausbildenden auf Rückzahlung des zu erstattenden Betrags eröffnet, wenn die Rückzahlung der Ausbildungskosten für den Studierenden eine besondere Härte bedeuten würde. Mit der Formulierung einer "besonderen Härte" verlangen die Tarifvertragsparteien allerdings einen Sachverhalt von einigem...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerrechtliche Anerkennun... / 2. Übernahme von Studien- und Unterkunftskosten

Im Streitfall ging es um die Frage, ob die von der Stpfl. (Inhaberin einer chirurgischen Praxis) übernommenen Studienkosten ihrer beiden Kinder sowie des Freundes ihres Sohnes als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Das FA versagte den geltend gemachten Betriebsausgabenabzug ebenso wie nachfolgend das FG. Der Übernahme der Aufwendungen für den Freund des Sohnes durch die Stpfl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testament für Patchwork... / I. Ausbildungsanspruch der Stiefkinder

Rz. 61 Gemäß § 1371 Abs. 4 BGB steht den Stiefkindern ein sog. Ausbildungsanspruch nach Ableben ihres leiblichen Elternteils gegen den Stiefelternteil zu. Dieser Anspruch besteht allerdings nur bei der erbrechtlichen Lösung. Demnach haben die erbberechtigten Abkömmlinge, die nicht aus der durch Tod aufgelösten Ehe stammen, einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Ausbil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testament für Patchwork... / H. Sicherung des Unterhalts der Stiefkinder

Rz. 60 Stiefkinder hat der Gesetzgeber in seinem unterhaltsrechtlichen Versorgungssystem nicht vorgesehen bzw. nur stiefkindlich in § 1371 Abs. 4 BGB berücksichtigt. Bringt beispielsweise die Ehefrau ein Kind aus erster Ehe mit in die zweite Beziehung, hat dieses Kind gegen den Stiefvater keinen Unterhaltsanspruch, insbesondere keinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt im Fal...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kosten des Studiums und der... / I. Der Weg zur aktuellen Rechtslage

BFH-Rechtsprechung löst gesetzliche Änderungen aus: Die einkommensteuerliche Behandlung von Kosten des Studiums sowie der Berufsausbildung hat in den letzten Jahren mehrfache gesetzliche Veränderungen erfahren. Dabei war Ausgangspunkt dieser Änderungen, die sodann im BeitrRLUmsG v. 7.12.2011[1] bzw. dem Zollkodex-Anpassungsgesetz v. 22.12.2014[2] ihren derzeitigen Abschluss gef...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / IV. Ausbildungsanspruch der Stiefkinder

Rz. 24 Häufig übersehen wird auch der sog. Ausbildungsanspruch der Stiefkinder des überlebenden Ehegatten nach § 1371 Abs. 4 BGB, der jedoch nur bei der erbrechtlichen Lösung besteht. Danach haben die erbberechtigten Abkömmlinge, die nicht aus der durch Tod aufgelösten Ehe stammen, einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Ausbildung. Die Haftungsgrenze ist dabei das (zu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 2.5 Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs

Rz. 587 [Freibetrag für auswärtige Unterbringung eines volljährigen Kindes → Zeilen 51–54] Aufwendungen der Eltern für die Berufsausbildung eines Kindes können auf Antrag durch einen "Ausbildungsfreibetrag" (Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindlichen, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes) als außergewöhnliche Belastungen (...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 2.6 Schulgeld

Rz. 594 [Schulgeld für Privatschule → Zeilen 55–57] Schulgeld für ein steuerlich berücksichtigungsfähiges Kind, das eine "Privatschule" oder eine privat finanzierte Schule mit anerkanntem Abschluss besucht, gehört zu den abzugsfähigen Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Nicht abziehbar sind die Aufwendungen für die Beherbergung, Betreuung oder Verpflegung des Kindes. Hie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 660 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 30–53, eZeile 54] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) mit einer Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 675) und bei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage N 2023 – Leitfaden / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 146 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 57–59), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 426 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1110 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr