Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildungskosten

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Grundsatz der gleichen Teilhabe von Kindern am Nachlass

Rz. 143 Die Ausgleichung von lebzeitig erhaltenen Vorempfängen in der Erbteilung ist in der Praxis von großer Bedeutung. Grund für die in den §§ 2050 ff. BGB geregelten Ausgleichungspflichten ist – ausgehend vom Grundsatz der erbrechtlichen Gleichbehandlung von Kindern in § 1924 Abs. 4 BGB[134] – der vom Gesetz vermutete Wille des Erblassers, seine Kinder an der Rechtsnachfo... mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 17. Checkliste: Auskunftsklage wegen ausgleichungspflichtiger Vorempfänge

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§ 19 Erbteilungsklage / aa) Gesetzliche Regelung

Rz. 147 Nicht jede Art von lebzeitigen Zuwendungen von Seiten des Erblassers unterliegt der Ausgleichungspflicht, vielmehr sind es nur mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Auskunftserteilung zur Vorbereitung der Erbteilung

Rz. 317 Im Rahmen der Auseinandersetzung des Nachlasses nach §§ 2042 ff. BGB sind u.U. Vorempfänge auszugleichen, die der Erblasser zu Lebzeiten seinen Abkömmlingen gewährt hat, §§ 2050 ff. BGB. Damit die Auseinandersetzung ordnungsgemäß vorgenommen werden kann, gewährt § 2057 BGB jedem Miterben einen Anspruch auf Auskunft über solche ausgleichungspflichtigen Vorempfänge (Au... mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 4. Muster: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage

Rz. 303 Muster 19.6: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage Muster 19.6: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Az. _________________________ Klageerwiderung und Widerklage in der Rechtssache des Herrn _________________________ – Kläger/Widerbeklagter – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ___________________... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Aufwendungen für den Sprachunterricht als Sonderausgaben (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG)

Rz. 12 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Dienen die Aufwendungen für einen Sprachkurs der erstmaligen Berufsausbildung, so können sie (nur) im Rahmen von § 10 Abs 1 Nr 7 EStG als > Sonderausgaben abgezogen werden, denn sie gehören zu den Aufwendungen, die dem Stpfl für seine erstmalige Berufsausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses oder für ein Erststudium entstehen; > Bildun... mehr

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Der Verein als Ausbildungsb... / 2.2 Die besonderen Aufgaben und Pflichten

Aus dem Status des Ausbildungsverhältnisses ergeben sich für den Ausbilder besondere Aufgaben und Verpflichtungen, die über diejenigen eines Arbeitsverhältnisses hinausgehen und die insbesondere in den §§ 14 und 15 BBiG beschrieben sind. Der ausbildende Betrieb hat die Ausbildungskosten zu tragen. Darunter fallen nicht nur die unter 2.1 genannten Entgeltzahlungskosten, sonder... mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Befreiung von einem Darlehen für angemessene Unterhalts- oder Ausbildungszwecke

Rz. 62 Voraussetzung ist, dass der Darlehensgeber nicht nach familienrechtlichen Grundsätzen zur Unterhaltsgewährung bzw. Übernahme der Ausbildungskosten verpflichtet ist. Denn anderenfalls liegt bereits kein steuerbarer unentgeltlicher Erwerb vor. Fehlt es an einem Darlehen, weil die Zahlung ohne Rechtsgrund erfolgte, greift § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG (siehe Rdn 87 ff.) ein.... mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XIV. Abs. 1 Nr. 12: Zuwendungen zu Unterhalt bzw. Ausbildung

Rz. 87 Nach seinem Wortlaut gilt § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG nur für Schenkungen unter Lebenden, die für den angemessenen Unterhalt oder die Ausbildung erfolgen. Schenkungen auf den Todesfall, die zu den Erwerben von Todes wegen zählen, werden von der Norm ebenfalls nicht steuerbefreit.[163] Eine schenkweise Zuwendung von Unterhalt bzw. Ausbildungskosten setzt voraus, dass kei... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 14 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sind die Kosten eines Zivilprozesses nicht als WK abziehbar, können sie grundsätzlich nicht als > Außergewöhnliche Belastungen (AgB) berücksichtigt werden, weil sie nicht zwangsläufig entstehen (vgl BFH 67, 379 = BStBl 1958 III, 419; BFH 147, 171 = BStBl 1986 II, 745; BFH 198, 94 = BStBl 2002 II, 382; BFH 206, 16 = BStBl 2004 II, 726; BFH/NV... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XVII. Berufsausbildungskosten (§ 9 Abs 6, § 4 Abs 9 EStG)

Schrifttum: Söhn, Berufsausbildungskosten und Fortbildungskosten, StuW 2002, 97; Marx, Die steuerliche Qualifikation von Bildungsaufwendungen – Studium und Umschulung mit erwerbsbezogenem Veranlassungszusammenhang?, BB 2003, 2267; Drenseck, Aufwendungen für berufliche Bildungsmaßnahmen, DStR 2004, 1766; Morsch/Becker, Überlegungen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendunge... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söhn, Berufsausbildungskosten und Fortbildungskosten, StuW 2002, 97; Marx, Die steuerliche Qualifikation von Bildungsaufwendungen – Studium und Umschulung mit erwerbsbezogenem Veranlassungszusammenhang?, BB 2003, 2267; Drenseck, Aufwendungen für berufliche Bildungsmaßnahmen, DStR 2004, 1766; Morsch/Becker, Überlegungen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die B... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 997 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 6 S 1 EStG sind Aufwendungen des StPfl für seine Berufsausbildung oder für sein Studium nur dann WK, wenn der StPfl zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat oder wenn die Berufsausbildung oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Nach der Rspr des BFH ist unter B... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 980 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bildungsaufwendungen sind nach allgemeinen Grundsätzen WK, wenn die Aufwendungen in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf stehen und subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH v 04.12.2002, VI R 120/01, BStBl II 2003, 403). Die Feststellungslast für die berufliche Veranlassung der Aufwendungen trägt der StPfl, wobei aller... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Änderung der BFH-Rspr für Fälle der Erstausbildung ab 2002

Rn. 990 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ursprünglich unterschied die Rspr zwischen den unbegrenzt als WK zu berücksichtigenden Kosten der Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf und den lediglich betragsmäßig begrenzt nach § 10 Abs 1 Nr 7 EStG abzugsfähigen Berufsausbildungskosten (so schon RFH v 24.06.1937, IV A 20/36, RStBl 1937, 1089). Als Berufsfortbildungskosten erkann... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. BeitrRLUmsG und ZollkodexAnpG

Rn. 994 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Diese – den Absichten des Gesetzgebers zuwiderlaufende – Rspr belegte der Gesetzgeber mit einem Nichtanwendungsgesetz: Durch Art 2 Nr 4 BeitrRLUmsG v 07.12.2011 (BGBl I 2011, 2592) fügte der Gesetzgeber dem § 9 EStG einen zusätzlich Abs 6 an, der klarstellt, dass Aufwendungen des StPfl für seine erstmalige Berufsausbildung keine WK sind, so... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. BVerfG v 19.11.2019

Rn. 1020 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das BVerfG hat mit Beschluss v 19.11.2019 (BVerfG 2 BvL 22/14, 2 BvL 23/14, 2 BvL 24/14, 2 BvL 25/14, 2 BvL 26/14, 2 BvL 27/14, BFH/NV 2020, 334) entschieden, dass der Ausschluss des WK-Abzugs für Berufsausbildungskosten gemäß § 9 Abs 6 EStG idF BeitrRLUmsG sowie die Begrenzung des Sonderausgaben-Abzugs für Berufsbildungsaufwendungen (§ 10... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs 6 EStG

1. BVerfG v 19.11.2019 Rn. 1020 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das BVerfG hat mit Beschluss v 19.11.2019 (BVerfG 2 BvL 22/14, 2 BvL 23/14, 2 BvL 24/14, 2 BvL 25/14, 2 BvL 26/14, 2 BvL 27/14, BFH/NV 2020, 334) entschieden, dass der Ausschluss des WK-Abzugs für Berufsausbildungskosten gemäß § 9 Abs 6 EStG idF BeitrRLUmsG sowie die Begrenzung des Sonderausgaben-Abzugs für Berufsbild... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

1. Änderung der BFH-Rspr für Fälle der Erstausbildung ab 2002 Rn. 990 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ursprünglich unterschied die Rspr zwischen den unbegrenzt als WK zu berücksichtigenden Kosten der Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf und den lediglich betragsmäßig begrenzt nach § 10 Abs 1 Nr 7 EStG abzugsfähigen Berufsausbildungskosten (so schon RFH v 24.06.1937, IV A... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nicht abziehbare Erstausbildungskosten nach § 9 Abs 6 EStG

1. Überblick Rn. 997 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 6 S 1 EStG sind Aufwendungen des StPfl für seine Berufsausbildung oder für sein Studium nur dann WK, wenn der StPfl zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat oder wenn die Berufsausbildung oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Nach der Rspr des BFH... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Kein Abzugsverbot bei Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses

Rn. 1010 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wie schon nach § 12 Nr 5 EStG aF können Berufsausbildungskosten als WK abgezogen werden, wenn die erstmalige Berufsausbildung oder das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet (zB BFH v 22.07.2003, VI R 15/03, BFH/NV 2004, 175: Zeitsoldat, der unter Weiterzahlung der Bezüge eine Ausbildung absolviert; BFH v 21.01.1972, V... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der Aus- und Fortbildungskosten

Rn. 1022 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Sind die Voraussetzungen des Abzugsverbots für Berufsausbildungskosten nach § 9 Abs 6 EStG nicht erfüllt oder liegen Fortbildungskosten vor, können die Aufwendungen als WK abgezogen werden (auch s Rn 1008, 1010). Dies können insbesondere sein: Arbeitsmittel Arbeitsmittel sind alle WG, die unmittelbar der Erledigung beruflicher Aufgaben diene... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. BVerfG-Vorlagen des BFH v 17.07.2014

Rn. 996 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Mit sechs in den maßgeblichen Passagen inhaltsgleichen Beschlüssen legte der VI. Senat des BFH dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vor, ob § 9 Abs 6 EStG idF BeitrRLUmsG insoweit mit dem GG vereinbar sei, als danach Aufwendungen des StPfl für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung verm... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rückwirkendes In-Kraft-Treten von § 9 Abs 6 EStG idF BeitrRLUmsG

Rn. 1021 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 6 EStG idF BeitrRLUmsG ist gemäß § 52 Abs 23 d S 5 EStG ab dem VZ 2004 anzuwenden; Gleiches gilt gemäß § 52 Abs 12 S 11 EStG für § 4 Ab 9 EStG . Bei dem rückwirkenden In-Kraft-Treten kann zwischen folgenden Zeiträumen unterschieden werden: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erststudium

Rn. 1006 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Einschränkungen des § 9 Abs 6 EStG beim WK-Abzug gelten auch für ein Erststudium. Ein Erststudium ist dabei ein Studium, das zugleich eine erstmalige Berufsausbildung vermittelt (BFH v 17.07.2014, VI R 38/12). Es darf ihm kein anderes durch einen berufsqualifizierenden Abschluss beendetes Studium oder keine andere abgeschlossene nichta... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erstausbildung

Rn. 1000 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Gemäß der Definition der Erstausbildung in § 9 Abs 6 S 2 EStG setzt diese sowohl eine geordnete Ausbildung als auch eine Abschlussprüfung voraus. Ausnahmsweise kann in den Fällen von § 9 Abs 6 S 4 u 5 EStG entweder die reine Ausbildung genügen (weil keine Abschlussprüfung vorgesehen ist) oder das bloße Bestehen einer Abschlussprüfung ohne v... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drenseck, Aufwendungen für berufliche Bildungsmaßnahmen, DStR 2004, 1766; Kanzler, WK bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise und einer Fortbildungsveranstaltung, NWB 2010, 1800; Pezzer, Das Aufteilungsverbot ist aufgehoben; wie geht es weiter?, Eine erste Einschätzung des Beschlusses des BFH v 21.09.2009, GrS 1/06, DStR 2010, 93. Verwaltungsanweisungen: R 9.2 LStR 2015. Rn.... mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.2.2 Die wichtigsten Grundrechte der Arbeitnehmer

Art. 1 Abs. 1 GG (Würde des Menschen) Der Begriff "Würde" geht davon aus, dass der Mensch als geistig-sittliches Wesen darauf angelegt ist, in Freiheit und Selbstbewusstsein sich selbst zu bestimmen und auf die Umwelt einzuwirken. Die "Menschenwürde" lässt sich am ehesten vom Verletzungsvorgang her bestimmen: Der Mensch darf keiner Behandlung ausgesetzt werden, die ihn zum bl... mehr

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Strategien für eine nachhal... / 2.5.1 Billiglohn- und Billigproduktionsländer

Aus rein ökonomischer Sicht mag die Verlegung der Produktion in Länder mit deutlich niedrigeren Löhnen und/oder niedrigeren Produktionskosten absolut sinnvoll sein. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist aber eine Balance zwischen den 3 Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales notwendig. Durch Verlegung der Produktion in Billiglohnländer wird der Aspekt Soziales meist in zweierlei Hi... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Darlehensweise Übernahme und Rückzahlung von Ausbildungskosten

Rz. 80 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Ausbildungsdarlehen: Die vom künftigen ArbG darlehensweise gezahlten Beträge sind kein > Arbeitslohn. Die späteren Tilgungsraten sind keine Aufwendungen für die Berufsausbildung. Ob die Zinsen WK (> Rz 37) oder SA (> Rz 60) sind, hängt davon ab, ob für die vorfinanzierte Ausbildung das Abzugsverbot in § 9 Abs 6 EStG (erstmalige Berufsausbild... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Zeitliche Zuordnung und Anrechnung steuerfreier Zuschüsse

Rz. 60 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bildungsaufwendungen sind für das Kalenderjahr (VZ) abzuziehen, in dem sie geleistet wurden (§ 11 EStG; BFH/NV 2008, 1136; > Abfluss von Ausgaben); ihre Berücksichtigung ist also nicht auf die "Studienjahre" beschränkt. So werden zB rückständige Ausbildungskosten oder erst nach Beendigung des Studiums im folgenden Jahr angefallene Kosten als... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. ABC der Bildungsmaßnahmen

Rz. 70 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Abendgymnasium > Rz 70 Allgemeinbildende Einrichtungen. Abendkurse Hängen Aufwendungen konkret mit dem bereits ausgeübten Beruf zusammen, handelt es sich um als WK abziehbare Fortbildungskosten. Vorab entstandene WK können gegeben sein, wenn die spätere (Wieder-)Ausübung des Berufs konkret angestrebt wird. Vermittelt ein Abendkurs im Einzelfa... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Umschulung

Rz. 32 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen (§ 1 Abs 5 BBiG). Aufwendungen zum Erwerb von Kenntnissen, welche die Grundlage zum Wechsel von einer Berufs- oder Erwerbsart zur anderen sein können, sind als Fortbildungskosten abziehbar, wenn der Stpfl eine vorausgegangene Berufsausbildung bzw ein Erststudium abgeschloss... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 54 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen für den – mit dem > Grundfreibetrag abgegoltenen – Lebensunterhalt (Ernährung, Kleidung, Wohnung) gehören nicht zu den Kosten der Berufsausbildung, wohl aber die tatsächlichen Mehraufwendungen infolge auswärtiger Unterbringung, besonders für Unterkunft und Verpflegung (§ 10 Abs 1 Nr 7 Satz 3 EStG); Aufwendungen für die Unterkunf... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Erstmalige Berufsausbildung

Rz. 13 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Begriff der Berufsausbildung als Erstausbildung ist seit dem VZ 2015 in § 9 Abs 6 Satz 2 bis 5 EStG gesetzlich definiert. Damit ist die frühere Rechtsprechung (BFH 240, 352 = BStBl 2015 II, 180) überholt, nach der weder das Berufsausbildungsgesetz maßgebend noch eine bestimmte Ausbildungsdauer oder eine formale Abschlussprüfung erforderli... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung, Rechtsentwicklung

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen für die eigene Aus- und Fortbildung (> Rz 2) können je nach Sachverhalt als WK oder SA, nur in Ausnahmefällen auch als AgB die steuerliche BMG mindern. Kommt ein Abzug als WK/SA/AgB nicht in Betracht, handelt es sich um steuerlich nicht abziehbare Aufwendungen; sie werden durch den > Grundfreibetrag (> Existenzminimum) abgegolten... mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Übernahme sonstiger Kosten

Rz. 344 Die Übernahme sonstiger Kosten, beispielsweise entstehenden Mehrbedarfs oder die Vereinbarung von Betreuungskosten begegnen keinerlei Bedenken. Sog. Mehrbedarf kann in vielerlei Hinsicht gegeben sein, hinsichtlich des Kindes (Kindergarten, Umgangskosten), wegen Ausbildung, Krankheit, aus Gründen der Trennung (Umzug) etc. Rz. 345 Mehrbedarf ist hinsichtlich der Kinder g... mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Mehrbedarf

Rz. 274 Regelmäßiger Mehrbedarf des unterhaltsbedürftigen Ehegatten kann aufgrund besonderer Umstände, z.B. krankheits- oder ausbildungsbedingt, in Betracht kommen. Als unselbstständiger Unterhaltsteil ist der Mehrbedarf vor Berechnung des Quotenunterhalts vom Nettoeinkommen des Pflichtigen abzuziehen. Rz. 275 Beispiel Bereinigtes Einkommen Verpflichteter 2.650 EUR, Berechtig... mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 4. Kapitalabfindung statt Unterhalt, § 1585 Abs. 2 BGB

Rz. 425 Eine Kapitalabfindung statt laufender Zahlung einer Unterhaltsrente kann zwischen den – früheren – Eheleuten in den Grenzen der §§ 134, 138 BGB frei vereinbart werden. Rz. 426 Der Unterhaltsberechtigte kann allerdings bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und für den Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete dadurch nicht "unbillig belastet" wird, gem. § 1585 Abs. 2 BGB ... mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Der Sollbereich

Rz. 993 Der Sollbereich beschreibt den Bedarfsbereich sowohl des Verpflichteten als auch des Berechtigten, ggf. zuzüglich sonstiger Verpflichtungen. Der Bedarf ist nicht allen Berechtigten gegenüber identisch. Er ist abhängig vom jeweiligen Eigenbedarf oder dem Selbstbehalt, der gegenüber dem betreffenden Berechtigten gilt. Rz. 994 Im Verhältnis zwischen Ehegatten ist der beid... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1 Gesetzliche Regelung

Rz. 1 § 12 Nr. 1 EStG blieb seit dem EStG 1934 unverändert. Rz. 2 § 12 Nr. 2 EStG wurde durch das StÄndG 1958 v. 18.7.1958[1] ergänzt. Nach der Änderung der Rspr. zur Ehegattenbesteuerung und Behandlung der Ehegatten – auch bei Zusammenveranlagung – als einzelne selbstständige Stpfl. musste § 12 Nr. 2 EStG – ohne sachliche Änderung – dahin gehend ausgeweitet werden, dass auch... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1.2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 25 § 12 Nr. 1 EStG gilt für alle Einkunftsarten und auch für die verschiedenen Gewinnermittlungsmethoden. Dementsprechend hat die Abgrenzung zwischen nicht abziehbaren Lebensführungskosten und abziehbaren Betriebsausgaben oder Werbungskosten nach den gleichen Grundsätzen zu erfolgen.[1] Ebenso ist unerheblich, ob es sich um laufende Kosten oder um Anschaffungs-/Herstellu... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelfälle

Rn. 152 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Wegen der Zwangsläufigkeit eigener Berufsausbildungskosten s Rn 138. Unter dem Gesichtspunkt tatsächlicher unausweichbarer Gründe war insbesondere auch die Frage der ag Belastung bei auswärtiger Ausbildung von Kindern zu beurteilen. Wegen Einzelheiten s Erläut zu § 33a (Pust). Rn. 153 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Das Einspringen für einen Dri... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ausnahmefälle vom Grundsatz

Rn. 63 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der umfassende Ausschluss gemäß § 33 Abs 2 S 2 Hs 1 EStG ist für bestimmte Fälle eingeschränkt. Nach § 33 Abs 2 S 2 Hs 2 EStG können die dort genannten Aufwendungen als ag Belastungen berücksichtigt werden, wenn sie sich als SA nicht steuerlich auswirken. So gilt dies für Berufsausbildungskosten (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG) und für Schulgeldzahlun... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 61 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach hier vertretener Ansicht und hM (BFH BStBl II 1968, 406; 1992, 290; 1992, 293; 2001, 338; 2018, 230; K. Heger in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, § 33 EStG Rz 51, März 2021; Arndt in K/S/M, § 33 Rz C 36) folgt aus § 33 Abs 2 S 2 EStG, dass Aufwendungen, die ihrer Natur nach zu den SA, BA oder WK gehören, nicht als ag Belastungen be... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Weitere Einzelfälle zur Verursachung durch den StPfl

Rn. 137 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ebenso kann die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft angenommen werden, obwohl sie freiwillig eingegangen wurde. Allein das Zusammenleben und gemeinsame Wirtschaften reicht jedoch nicht aus. Hinzukommen muss, dass die Bedürftigkeit gemeinschaftsbedingt ist (zB wenn gemeinsame Kinder betreut werden mü... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Erlass von Darlehen

Rz. 65 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der endgültige Verzicht des ArbG auf die Rückzahlung eines Darlehens führt zu > Arbeitslohn, selbst wenn es zur Finanzierung von Ausbildungskosten gedient hat (DStRE 2004, 560). Was als ‚Verzicht’ bezeichnet wird, ist zivilrechtlich idR ein Erlassvertrag iSv § 397 BGB. Ein solcher ‚Erlass’ setzt aber grundsätzlich voraus, dass der ArbG seine... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Semestergebühren

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Hochschulgebühren sind in Ausnahmefällen als > Werbungskosten, ansonsten (> Erststudium) im Rahmen von § 10 Abs 1 Nr 7 EStG als > Sonderausgaben abziehbar (> Bildungsaufwendungen Rz 10 ff, 43 ff). Nur ausnahmsweise kommt auch ein Abzug als > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Ausbildungskosten in Betracht, wenn der Stpfl solche Aufwendungen gegenüb... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schuldzinsen

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Schuldzinsen können > Werbungskosten sein, wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 1 EStG). Dies ist nach dem Zweck der Schuldaufnahme und der entsprechenden Verwendung der Darlehensmittel zu beurteilen (BFH 182, 312 = BStBl 1997 II, 454). Ein einmal begründeter und zwischenzeitli... mehr