Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildungskosten

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.2 Vorab entstandene Werbungskosten

Rz. 27 Die Anerkennung von Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten setzt einen ausreichend bestimmten wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart voraus, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird.[1] Dieser Zusammenhang besteht von dem Augenblick an, zu dem sich – etwa anhand objektiver Umstände – feststellen lässt, dass ein Stpfl. end... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.1 Gemischte Aufwendungen

Rz. 20 Besondere Probleme bereiten, sowohl in der praktischen Beurteilung als auch in der theoretischen Begründung, die gemischten Aufwendungen. Gemischte Aufwendungen liegen vor, wenn die Verursachung dieser Aufwendungen i. S. d. Äquivalenztheorie sowohl in der beruflichen Sphäre als auch in der steuerlich nicht zu berücksichtigenden Lebensführung liegt und keine dieser Urs... mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / I. Arbeitnehmerfragebogen

Rz. 99 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.1: Arbeitnehmerfragebogen Kündigungsschutz Persönliche Daten Arbeitnehmer Name: _________________________ Anschrift: _________________________ (Telefon, Telefax, E-Mail, Mobiltelefon): _________________________ Geburtsdatum: _________________________ Familienstand: _________________________ Grad der Behinderung, g... mehr

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Outsourcing: Wie Sie die Wi... / 4.2 Monetäre Vorteile

Mit der Auslagerung der Aufgabe in den Verantwortungsbereich eines Dritten fallen auch Vorteile an, die sofort in Euro angegeben werden können. Dabei handelt es sich in der Regel um wegfallende Kosten. Kritisch sind hier zwei Gesichtspunkte: Man muss sicherstellen, dass man alle durch das Outsourcing entfallenden Kostenarten erkennt und in der Wirtschaftlichkeitsanalyse berüc... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anwendung des ArbN-Pauschbetrags (§ 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG)

Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der ArbN-Pauschbetrag beträgt 1 044 EUR in den VZ 2002 und 2003, 920 EUR in den VZ 2004–2010 und 1 000 EUR seit dem VZ 2011 (s Hechtner, FR 2011, 272 "politische Dezember-Lösung"), 1 200 EUR ab dem 01.01.2022 (dazu s Rn 6 aE und 1 230 EUR ab dem VZ 2023 (dazu s Rn 6 aE). Durch das AltEinkG (s Rn 1 und 12) war § 9a S 1 Nr 1 Buchst b EStG eingefügt... mehr

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Personalabbau und seine Kos... / 3.6 Entstehung indirekter Kosten

Wann immer in einem Unternehmen Personalabbau betrieben werden muss, entstehen neben den direkten Kosten auch solche, die nur indirekt durch den Vorgang verursacht werden und die auch nur schwer gemessen werden können. Allein die Unruhe in der Belegschaft verursacht Reibungsverluste. Die Fragen nach der Zukunft kommen auch von Partnern außerhalb. Kunden befürchten Lieferengp... mehr

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Steuerrechtliche Anerkennun... / 2. Übernahme von Studien- und Unterkunftskosten

Im Streitfall ging es um die Frage, ob die von der Stpfl. (Inhaberin einer chirurgischen Praxis) übernommenen Studienkosten ihrer beiden Kinder sowie des Freundes ihres Sohnes als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Das FA versagte den geltend gemachten Betriebsausgabenabzug ebenso wie nachfolgend das FG. Der Übernahme der Aufwendungen für den Freund des Sohnes durch die Stpfl... mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / I. Ausbildungsanspruch der Stiefkinder

Rz. 61 Gemäß § 1371 Abs. 4 BGB steht den Stiefkindern ein sog. Ausbildungsanspruch nach Ableben ihres leiblichen Elternteils gegen den Stiefelternteil zu. Dieser Anspruch besteht allerdings nur bei der erbrechtlichen Lösung. Demnach haben die erbberechtigten Abkömmlinge, die nicht aus der durch Tod aufgelösten Ehe stammen, einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Ausbil... mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / H. Sicherung des Unterhalts der Stiefkinder

Rz. 60 Stiefkinder hat der Gesetzgeber in seinem unterhaltsrechtlichen Versorgungssystem nicht vorgesehen bzw. nur stiefkindlich in § 1371 Abs. 4 BGB berücksichtigt. Bringt beispielsweise die Ehefrau ein Kind aus erster Ehe mit in die zweite Beziehung, hat dieses Kind gegen den Stiefvater keinen Unterhaltsanspruch, insbesondere keinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt im Fal... mehr

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Kosten des Studiums und der... / I. Der Weg zur aktuellen Rechtslage

BFH-Rechtsprechung löst gesetzliche Änderungen aus: Die einkommensteuerliche Behandlung von Kosten des Studiums sowie der Berufsausbildung hat in den letzten Jahren mehrfache gesetzliche Veränderungen erfahren. Dabei war Ausgangspunkt dieser Änderungen, die sodann im BeitrRLUmsG v. 7.12.2011[1] bzw. dem Zollkodex-Anpassungsgesetz v. 22.12.2014[2] ihren derzeitigen Abschluss gef... mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / IV. Ausbildungsanspruch der Stiefkinder

Rz. 24 Häufig übersehen wird auch der sog. Ausbildungsanspruch der Stiefkinder des überlebenden Ehegatten nach § 1371 Abs. 4 BGB, der jedoch nur bei der erbrechtlichen Lösung besteht. Danach haben die erbberechtigten Abkömmlinge, die nicht aus der durch Tod aufgelösten Ehe stammen, einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Ausbildung. Die Haftungsgrenze ist dabei das (zu... mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 2.5 Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs

Rz. 587 [Freibetrag für auswärtige Unterbringung eines volljährigen Kindes → Zeilen 51–54] Aufwendungen der Eltern für die Berufsausbildung eines Kindes können auf Antrag durch einen "Ausbildungsfreibetrag" (Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindlichen, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes) als außergewöhnliche Belastungen (... mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 2.6 Schulgeld

Rz. 594 [Schulgeld für Privatschule → Zeilen 55–57] Schulgeld für ein steuerlich berücksichtigungsfähiges Kind, das eine "Privatschule" oder eine privat finanzierte Schule mit anerkanntem Abschluss besucht, gehört zu den abzugsfähigen Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Nicht abziehbar sind die Aufwendungen für die Beherbergung, Betreuung oder Verpflegung des Kindes. Hie... mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 660 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 30–53, eZeile 54] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) mit einer Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 675) und bei... mehr

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Anlage N 2023 – Leitfaden / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 146 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 57–59), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic... mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 426 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink... mehr

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Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1110 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od... mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2 Abziehbare Sonderausgaben

Rz. 29 Sonderausgaben-Pauschbetrag Haben Sie keine oder nur ganz geringe in der Anlage Sonderausgaben aufgeführten Aufwendungen, wird für diese Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 EUR, bzw. 72 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten, berücksichtigt (§ 10c EStG). Rz. 30 [Kirchensteuer, Kirchgeld → Zeile 4] Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehega... mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr... mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Rz. 11 Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebs... mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Die Ausbildungsvergütung des minderjährigen Kindes

Rz. 218 Auf den Unterhaltsanspruch anrechenbare Einkünfte des minderjährigen Auszubildenden sind Ausbildungsvergütung, Ausbildungsbeihilfen, Zuschüsse während eines Praktikums und ähnliche Bezüge ab dem Zeitpunkt der Zahlung.[283] Rz. 219 Vor Anrechnung ist ein Abzug der ausbildungsbedingten Aufwendungen oder des ausbildungsbedingten Mehrbedarfs (Fahrtkosten, Unterrichtsmater... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Übernahme sonstiger Kosten

Rz. 2087 Die Übernahme sonstiger Kosten, beispielsweise entstehenden Mehrbedarfs oder die Vereinbarung von Betreuungskosten begegnen keinerlei Bedenken. Sog. Mehrbedarf kann in vielerlei Hinsicht gegeben sein, hinsichtlich des Kindes (Kindergarten, Umgangskosten), wegen Ausbildung, Krankheit, aus Gründen der Trennung (Umzug) etc. Rz. 2088 Mehrbedarf ist hinsichtlich der Kinder... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Mehrbedarf

Rz. 545 Regelmäßiger Mehrbedarf des unterhaltsbedürftigen Ehegatten kann aufgrund besonderer Umstände, z.B. krankheits- oder ausbildungsbedingt, in Betracht kommen. Als unselbstständiger Unterhaltsteil ist der Mehrbedarf vor Berechnung des Quotenunterhalts vom Nettoeinkommen des Pflichtigen abzuziehen.[580] Rz. 546 Beispiel Bereinigtes Einkommen Verpflichteter 3.000 EUR, Bere... mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 11. Ehebedingte Nachteile auf Seiten des Unterhaltspflichtigen

Rz. 169 Auch auf Seiten des Unterhaltspflichtigen können dessen ehebedingte Nachteile im Rahmen der Billigkeitsabwägung von Bedeutung sein. So können auch beim Unterhaltspflichtigen familienbedingte Einschränkungen seiner beruflichen Entwicklung eingetreten sein, die in die Billigkeitsabwägungen einfließen.[353] Rz. 170 Zitat OLG Düsseldorf, 29.1.2014 – II-8 UF 180/13 [354] Der ... mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) ABC der sonstigen Rückstellungen

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Grundsätze zur Kapitalabfindung nach § 1585 Abs. 2 BGB

Rz. 926 Eine Kapitalabfindung statt laufender Zahlung einer Unterhaltsrente kann zwischen den – früheren – Eheleuten in den Grenzen der §§ 134, 138 BGB frei vereinbart werden. Rz. 927 Der Unterhaltsberechtigte kann allerdings bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und für den Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete dadurch nicht "unbillig belastet" wird, gem. § 1585 Abs. 2 BGB ... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Saldierung

Rz. 297 [Autor/Zitation] Ausgewiesen wird der Saldo zwischen dem Wert der eigenen Leistung und dem Wert der Gegenleistung (Weimer, Die Hebung stiller Lasten in der Steuerbilanz, 49). Ein Bruttoausweis von eigenem Anspruch einerseits und eigener Verpflichtung andererseits wäre zwar ebenso vorstellbar; aus demselben Grund, aus dem das schwebende Geschäft bei Bestehen der Ausgeg... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Der Sollbereich

Rz. 1882 Der Sollbereich beschreibt den Bedarfsbereich sowohl des Verpflichteten als auch des Berechtigten, ggf. zuzüglich sonstiger Verpflichtungen. Der Bedarf ist nicht allen Berechtigten gegenüber identisch. Er ist abhängig vom jeweiligen Eigenbedarf oder dem Selbstbehalt, der gegenüber dem betreffenden Berechtigten gilt. Rz. 1883 Im Verhältnis zwischen Ehegatten ist der be... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. ABC

Rz. 210 [Autor/Zitation] Abbruchverpflichtung: Siehe "Entfernungsverpflichtung". Abfallentsorgung: Für die Verpflichtung zur Entsorgung von Abfall ist eine Rückstellung zu passivieren (vgl. auch Rz. 79). Die Verpflichtung ist hinreichend konkretisiert, denn es steht dem bilanzierenden Unternehmen nicht frei, in welcher Art und in welchem Zeitraum es sich seines Abfalls entledi... mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / m) Rückzahlung von Fort- und Ausbildungskosten

aa) Allgemeines Rz. 944 Eine einzelvertragliche Abrede über die Erstattung von Weiterbildungskosten muss den Anforderungen einer gerichtlichen Inhaltskontrolle am Maßstab des § 242 BGB genügen. Die zulässige Bindungsintensität beurteilt sich anhand der Fortbildungsdauer und der Qualität der erworbenen Qualifikation. Die Bemessung der Bindungsfrist nach der jeweiligen Bildungs... mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Zulässigkeit von Rückzahlungsvereinbarungen

Rz. 945 Eine Rückzahlungsklausel in einem Studien- und Ausbildungsvertrag mit nachvertraglicher betrieblicher Bleibefrist stellt eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB dar, wenn der Arbeitgeber seinerseits keinerlei Verpflichtung eingeht, dem Arbeitnehmer die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung überhaupt z... mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / ff) Rechtsfolgen übermäßiger Rückzahlungsklauseln

Rz. 964 Es gilt im Ausgangspunkt die Rechtsfolge des § 306 BGB. Den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligende Rückzahlungsklauseln sind unwirksam. In der Vergangenheit stellte die Rspr. nicht die Nichtigkeit übermäßiger Rückzahlungsklauseln fest, sondern führt sie auf das noch zu vertretbare Maß zurück (BAG v. 5.12.2002 – 6 AZR 539/01, NZA 2003, 559, 561; BAG v. 6.3.1994, D... mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten

Rz. 1603 Die Fortbildung ist insbesondere im Bereich der Finanzwirtschaft Voraussetzung, um Verträge erfolgreich vermitteln zu können (LG Düsseldorf v. 1.4.2011 – 15 O 144/10, EversOK Ls. 19). Vereinbarungen über die Rückzahlung der Ausbildungs- oder Fortbildungskosten im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die angestellte Vertriebskraft sind grun... mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / ee) Rückzahlungslast

Rz. 963 Die Höhe der Rückzahlungslast wird wie folgt ermittelt: Der Arbeitgeber kann höchstens den Betrag zurückverlangen, den er tatsächlich aufgewandt hat. Eine Verzinsung kann nicht vereinbart werden. Andernfalls handelt es sich nicht mehr um die Rückzahlung von Ausbildungskosten, sondern um eine Vertragsstrafe. Dabei ist die Staffelung des Rückzahlungsbetrages zeitanteil... mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Teilbarkeit einer Klausel

Rz. 795 Im Hinblick auf die Annahme einer Ausnahme vom Verbot der geltungserhaltenden Reduktion ist des Öfteren der sog. Blue Pencil-Test genannt worden. Dieser soll Folgendes bedeuten: Sind zwei Teile einer Klausel inhaltlich und sprachlich trennbar, weil der unwirksame Teil ohne Weiteres gestrichen werden kann, ohne dass der Sinn des anderen Teiles darunter leidet, soll na... mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XX. Rückzahlung von Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umzugskosten

Rz. 346 Für vom Arbeitgeber geleistete Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umzugskosten gibt es regelmäßig separate Vereinbarungen mit Rückzahlungsklauseln, die sich auf einen Zeitraum von meist zwei bis drei Jahren beziehen und nach denen sich die Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers monatlich gem. Betriebszugehörigkeit jeweils um 1/24 bzw. 1/36 mindert. Solche einzelve... mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Folgerungen für die AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht

Rz. 695 Das BVerfG geht in mittlerweile konsolidierter Rspr. davon aus, dass sich der Arbeitnehmer beim Abschluss eines Arbeitsvertrages typischerweise in einer Situation struktureller Unterlegenheit befindet (BVerfG v. 26.6.1991 – 1 BvR 779/85, BVerfGE 84, 212, 229; BVerfG v. 28.1.1992, BVerfGE 85, 191, 213; BVerfG v. 4.7.1995, BVerfGE 92, 365, 395). Das BAG hat demgemäß an... mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 944 Eine einzelvertragliche Abrede über die Erstattung von Weiterbildungskosten muss den Anforderungen einer gerichtlichen Inhaltskontrolle am Maßstab des § 242 BGB genügen. Die zulässige Bindungsintensität beurteilt sich anhand der Fortbildungsdauer und der Qualität der erworbenen Qualifikation. Die Bemessung der Bindungsfrist nach der jeweiligen Bildungsmaßnahme beruht... mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Anwendungsbereich des § 310 Abs. 4 S. 2 BGB

Rz. 786 Die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten sind bei sämtlichen Formulararbeitsverträgen zu berücksichtigen. Die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten können Abweichungen von sämtlichen Vorschriften der §§ 305 ff. BGB begründen. Dies ist seit der Entscheidung des BAG v. 4.3.2004 –8 AZR 196/03 (BB 2004, 1740) so auch anzunehmen. Zugleich ist damit geklärt, dass di... mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / dd) Rückzahlungsverpflichtung

Rz. 957 Unter Anwendung des § 307 BGB ist nunmehr auch der für die Rückzahlungspflicht auslösende Ausgangssachverhalt zu berücksichtigen. Dabei ist es nicht ausreichend, die Rückzahlungspflicht an jedes vorzeitige Ausscheiden des Arbeitnehmers zu knüpfen. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die eine Rückzahlungspflicht auslösen kann, muss aufgrund eines aus der Sphäre d... mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Rückzahlung

Rz. 630 Häufig sehen die Vereinbarungen eine Verrechnung der fällig werdenden Rückzahlungsraten mit laufenden Entgeltansprüchen vor. Diese Praxis ist grds. so lange nicht zu beanstanden, wie dem Arbeitnehmer weiterhin Entgelte nicht unterhalb der Pfändungsfreigrenzen zufließen (§ 394 BGB). Rz. 631 Die Vereinbarungen enthalten regelmäßig besondere Rückzahlungs- oder Gesamtfäll... mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Inhalt von Rückzahlungsvorbehalten

Rz. 459 Die für Rückzahlungsklauseln entwickelten richterrechtlichen Leitlinien erstrecken sich nicht nur auf die vertraglich zugesagte Weihnachtsgratifikation, sondern auch auf alle anderen gratifikationsähnlichen Sonderleistungen (zur Abgrenzung s. Rdn 356 ff.). Auch Jahresabschlussvergütungen, Treueprämien und Urlaubsgratifikationen können dem Grunde nach hiervon erfasst ... mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Bindungsdauer

Rz. 954 Die Zulässigkeit von Rückzahlungsvereinbarungen wird maßgeblich durch die Intensität der Bindung des Arbeitnehmers an das Arbeitsverhältnis bestimmt. Mit einer drohenden Rückzahlungspflicht des Arbeitsentgeltes und der Fortbildungskosten geht für den Arbeitnehmer eine faktische Einschränkung seiner Kündigungsfreiheit einher. Dies ist nicht nur vor dem Hintergrund der... mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 100 Nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sind Bestimmungen in AGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wir... mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Ausbildung

Übernimmt die Kapitalgesellschaft die Kosten der Ausbildung für den Gesellschafter oder eine dem Gesellschafter nahestehende Person, liegt nur dann keine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn der innere oder äußere Betriebsvergleich ergibt, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter diese Ausbildungskosten übernommen hätte. Allein die Tatsache, dass derjenige,... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.2.2 Aufwand für eine Berufsausbildung

Rz. 17 Unter dem Begriff der Berufsausbildung ist die ernstliche Vorbereitung auf einen künftigen Beruf bzw. das Erreichen beruflicher Ziele zu verstehen. Der Begriff entspricht der Definition in § 32 Abs. 4 EStG (§ 32 EStG Rz. 60 m. w. N.).[1] § 33a EStG enthält eine Erweiterung dahingehend, dass nicht nur Aufwendungen für typische Unterhaltsleistungen steuerlich abzugsfähi... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.2.1 Aufwand für Unterhalt

Rz. 13 Der entstehende Aufwand muss ferner für "Unterhalt" ergehen. Zentrale zivilrechtliche Vorschrift für Unterhaltsverpflichtungen ist § 1601 BGB. Die Höhe des Unterhalts ist in § 1610 BGB geregelt. Danach bestimmt sich der Unterhalt nach der Lebensstellung des Bedürftigen und soll angemessen sein. Der Unterhalt umfasst demnach den gesamten Lebensbedarf des Empfängers, ein... mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ee) Übermaß an Berufsausbildungskosten

Rz. 165 Zum Übermaß an Kosten für die Vorbildung zu einem Beruf (§ 2050 Abs. 2 Alt. 2 BGB) gilt: Ausgangspunkt für die Verpflichtung der Eltern, eine angemessene Schul- und Berufsausbildung zu finanzieren, ist die gesetzliche Unterhaltspflicht nach §§ 1601 ff. BGB. Für das Maß, welche Aufwendungen für eine Vorbildung zu einem Beruf zu finanzieren sind, ist § 1610 Abs. 2 BGB ... mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 139 & Vorweggenommene Erbfolge in Form der Schenkung Als reine Schenkung kommt ein solcher Vertrag zustande, wenn die Parteien sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind, wobei hier von der Leihe, dem Auftrag oder der unentgeltlichen Verwahrung abzugrenzen ist. Eine Schenkung ist demgemäß ein Vertrag. Das bloße Verjährenlassen einer Forderung ist dann nicht ... mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 5. Checkliste: Erbteilungsklage

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