Fachbeiträge & Kommentare zu Aufmerksamkeit

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 2.2.1 Steuerpflichtige Umsätze (Lieferungen, sonstige Leistungen einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)

Zeilen 19–22 Wichtig Leistungsempfänger schuldet Umsatzsteuer Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet[1], sind nicht hier einzutragen, sondern in Zeile 49. Als Bemessungsgrundlage sind stets Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer) einzutragen. Berechnet und verbucht der Unternehmer Entgelt und Umsatzsteuer in einem Betrag, muss er das...mehr

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zfs 12/2021, Bemessung von ... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die am … 1994 geborene Klägerin nimmt die Beklagten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 10.4.2011 ereignet hat und bei dem die Klägerin als Insassin in dem vom Beklagten zu 2) gefahrenen, bei der Beklagten zu 1) versicherten Pkw schwer verletzt wurde. Der Unfall geschah ohne Beteiligung eines Drittfahrzeugs. [2] Mit ...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / II. Zulässigkeit des Abänderungsantrags

Bereits der Zulässigkeit eines Abänderungsantrags muss die hinreichende Aufmerksamkeit zuteilwerden. Dies scheint in der Praxis nicht immer zu geschehen, wie die nachfolgende Rechtsprechung zeigt. Der Abänderungsantrag ist zulässig, sofern der Antragsteller Tatsachen vorträgt, aus denen sich eine nachträgliche, wesentliche Veränderung der der Entscheidung zugrundeliegenden ta...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / I. Sittenwidrigkeit und Nachrangprinzip

Von der Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung infolge Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB) darf nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen ausgegangen werden.[61] Sittenwidrig ist eine letztwillige Verfügung dann, wenn sie gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.[62] Nahezu alle Gestaltungsansätze im Rahmen von Behindertentestamenten gehen mit Na...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sneaker, Sammler und Resell... / I. Sneaker: Hersteller, Zielgruppe, Reseller

Hersteller erhöhen das Interesse an ihren Produkten oftmals mittels besonderer Marketingstrategien, indem sie z.B. die Anzahl der Sneaker limitieren oder bekannte Persönlichkeiten die Sneaker gestalten lassen. Die Sneaker können entweder ein Statussymbol darstellen, oder aber auch zu Sammler- und Spekulationsobjekten werden. Meist jüngere Zielgruppe: Das Marketing ist auf die m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sneaker, Sammler und Resell... / [Ohne Titel]

RD Andreas Brunckhorst[*] In diesem Beitrag werden rechtliche Fragen in Bezug auf den An- und Verkauf von Sneakern erörtert. Anlass ist eine Dokumentation in der Mediathek der ARD mit dem Titel "Sneaker – Der große Deal mit Turnschuhen". Hersteller von Sneakern erreichen mittels einfallsreichen Marketings in den sozialen Medien eine besondere Aufmerksamkeit. Neben einkommenst...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, Arbeitnehmer / 7 Besonderheiten bei Aufmerksamkeiten

Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Getränke und Genussmittel zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich zur Verfügung, handelt es sich um Aufmerksamkeiten, die nicht als Arbeitslohn erfasst werden. Zu den Getränken und Genussmitteln gehören z. B. Tee, Kaffee, Wasser, Obst. Aber auch unbelegte Brötchen mit Heißgetränk stellen gem. Rechtsprechung des BFH kein Frühstück und ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, Arbeitnehmer / 5 Besonderheiten bei Bewirtungsaufwendungen – wenn der Arbeitnehmer teilnimmt

Nimmt ein Arbeitnehmer an einer betrieblich veranlassten Bewirtung von Geschäftsfreunden teil, zählen die auf ihn entfallenden Aufwendungen nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das gilt auch für eine Geschäftsfreundebewirtung anlässlich einer Dienstreise des Arbeitnehmers. Allerdings hat in diesem Fall die Teilnahme an dieser Bewirtung Auswirkungen auf die Höhe der Verpfl...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke, Arbeitnehmer / 4.4 Besteuerung von Sachzuwendungen an den Arbeitnehmer

Nicht alle Sachzuwendungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zukommen lässt, sind als Arbeitslohn zu erfassen.[1] Zuwendungen, die im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen, wendet er seinem Arbeitnehmer nicht für dessen individuellen Arbeitseinsatz zu. Daher sind z. B. die folgenden Zuwendungen nicht als Arbeitslohn anzusehen: Arbeitsmittel, die der Arbe...mehr

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§ 14 Aus der Praxis für die... / II. Grundsätzliches

Rz. 45 Ausgangspunkt einer jeden Beratung, eines jeden Lösungsvorschlages ist der konkrete Sachverhalt. Er erfordert in einem ersten Schritt unsere ganz besondere Aufmerksamkeit. Wir als Berater müssen ihn wirklich durchblicken und verstehen, um überhaupt konkret beraten zu können. Kennen wir den Sachverhalt nicht hinreichend, können wir letztlich gar nicht beraten, sondern ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / A. Normzweck

Rn. 1 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 § 331a wurde im Zuge des sog. Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.) neu geschaffen, um der unrichtigen Versicherung in Abgrenzung zur unrichtigen Darstellung mehr Aufmerksamkeit zu verleihen. Die unrichtige Versicherung war zuvor in § 331 Nr. 3a (a. F.) geregelt (vgl. BT-Drs. 19/26966, S. 105;...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 3. Unseriöses Inkasso

Rz. 99 In der öffentlichen Diskussion wird nicht immer strikt getrennt, ob unseriöse Inkassodienstleistungen bekämpft oder seriöse Inkassodienstleistungen (weiter) reguliert werden sollen. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken war schon in seiner Bezeichnung irreführend, weil es nicht nur unseriöse Geschäftspraktiken erfasst, sondern auch die Tätigkeit seriöser Recht...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufmerksamkeiten

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Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Aufmerksamkeiten

Rz. 54 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Keine Gegenleistung für die Beschäftigung des ArbN ist ferner eine Aufmerksamkeit. Davon ist auszugehen, wenn Sie haben also ihre Veranlassung in...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 13 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 In der Rechtsprechung und den dieser folgenden Verwaltungsanweisungen hat sich die Auslegung (> Rz 6) des Begriffs "Arbeitslohn" im Laufe der Zeit fortentwickelt. Der RFH sah als Arbeitslohn "Frucht und Ertrag der Arbeit" an (RStBl 1935, 335). Der BFH folgte ihm zunächst in der Aussage, dass der Begriff Arbeitslohn weit und umfassend sei (zB...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Silberhochzeit

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Zuwendungen des ArbG aus Anlass der Silberhochzeit gehören – sofern es sich nicht um > Aufmerksamkeiten Rz 3 ff handelt – zum stpfl > Arbeitslohn (vgl BFH 143, 539 = BStBl 1985 II, 641; > Geschenke Rz 52 ff).mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Einzelfälle

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Rz. 60/1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018mehr

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Business Process Management... / 3.1.2 Von einer Process Heat Map zur Optimierungs-Roadmap

In einem nächsten Schritt werden die definierten Hypothesen strukturiert geprüft. Dabei werden im Zuge des Desk Research bestehende Unterlagen einbezogen wie bspw. Prozessdokumentationen, Richtlinien, Handbücher etc. Sie bilden die Basis für die Vorbereitung von Interviews mit relevanten Process Ownern bzw. weiteren Ansprechpartnern. Ziel der gut vorbereiteten Gespräche ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Process Management... / 2 Anforderungen an ein zeitgemäßes Business Process Management

Angesichts der oben beschriebenen Kritikpunkte am Prozessmanagement stellt sich die Frage nach prinzipiellen Gestaltungsempfehlungen für das BPM, um die Fallstricke einer bürokratisierten Dokumentationsmaschinerie zu umgehen. Für die erfolgreiche Umsetzung im Unternehmen lassen sich folgende Punkte ableiten und als erste universelle Handlungsempfehlungen abgeben: Effizientes ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Bereicherung

Rz. 33 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Die Bereicherung beim ArbN hängt weder dem Grunde noch der Höhe nach von einer entsprechenden Entreicherung beim ArbG ab (EFG 1993, 155). Unmaßgeblich ist auch, ob der ArbG Aufwendungen gehabt hat (vgl BFH/NV 1990, 493; ergänzend > Rz 40) oder ob er ihm entstehende Aufwendungen als BA abziehen darf (> Rz 43) oder ob der ArbG mit der Zuwendun...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Grundsätzliche Hinweise

Rz. 55 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ebenfalls nicht durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst und deshalb kein Arbeitslohn sind Vorteile, die sich für den ArbN reflexhaft aus dem Umfeld und aus der Art der ausgeübten Berufsarbeit ergeben; hier sind nicht das Dienstverhältnis und der Entlohnungsgedanke, also das Interesse des ArbN, sondern betriebliche Interessen ursäc...mehr

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Produktionscontrolling: So ... / 3.3 Prozessorientierte Kennzahlen

Zur Erreichung der Ziele einer Produktion müssen gerade auch die Fertigungsprozesse regelmäßig überprüft und gegebenenfalls optimiert werden. Hilfreiche Kennzahlen für die Bewertung derselben sind dabei die sog. prozessorientierten Produktionskennzahlen. Hierbei stehen neben der Ermittlung der Durchlaufzeiten vor allem die Messung der Bestände, insbesondere die der Halbfabri...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Produktionscontrolling: So ... / 3.2 Output-orientierte Kennzahlen

Traditionell wird der Erfolg einer Fertigung anhand von Produktivität sowie Kosten gemessen. Dabei bewegt sich der Controller hinsichtlich der Kosten auf vertrautem Terrain, denn die traditionelle Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung gehört zum Basis-Instrumentarium des Controllings, wie auch die Analyse von Kostenindizes und Abweichungen zwischen Plan-, Sol...mehr

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Funktionscontrolling: Mehr ... / 4.3.3 Ansatzpunkte für die Etablierung eines Nachhaltigkeitscontrollings

Eine erste zentrale Aufgabe des Nachhaltigkeitscontrollings liegt zunächst hierin, den Business Case zu identifizieren, der mit der (besseren) Berücksichtigung von Aspekten des nachhaltigen Wirtschaftens in das Geschäftsmodell des Unternehmens einhergeht. Dies erfordert eine Verknüpfung finanzieller und nachhaltigkeitsbezogener Erfolgsmaßstäbe i. S. eines Werttreibermodells: ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Grundlagen

Rz. 228 Abschnitt 9 des Zweiten Buches des NL-BGB enthält die Bestimmungen über den Jahresabschluss und den Bericht der Geschäftsführung, die auch für die B.V. gelten. Art. 2:361 Abs. 1 NL-BGB definiert den Jahresabschluss als (i) Bilanz und (ii) Gewinn- und Verlustrechnung mit (iii) Erläuterung und den konsolidierten Jahresabschluss, falls die Rechtsperson einen konsolidier...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 1. Eröffnungszuständigkeit für Hauptverfahren

Rz. 113 Für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens sind gem. Art. 3 Abs. 1 EuInsVO die Gerichte des Mitgliedstaates zuständig, in dessen Hoheitsgebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen ( center of main interest – COMI) hat. Wie mittlerweile nicht mehr nur in ErwG 13 EuInsVO 2000 umschrieben, sondern in Art. 3 Abs. 1 UAbs. 1 S. 2 EuInsVO kod...mehr

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ZErb 11/2021, Der Betreuer ... / 8. Unanwendbarkeit der Regelung

§ 30 I 2 BtOG gilt nicht bei geringwertigen Aufmerksamkeiten (wer vermacht schon eine Schachtel Pralinen?), Betreuervergütung, Anwaltsgebühren (§ 1877 Abs. 3 nF BGB) und sonstigen Leistungen des Berufsbetreuers, zB rückständiger vereinbarte Pflegekosten (§ 30 Abs. 2 BtOG).mehr

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ZErb 11/2021, Der Betreuer ... / b) Bei Nichtannahme des Vorteils

Wurde der Berufsbetreuer vom Betreuten zum Erben eingesetzt und hält sich der Betreuer an die "Empfehlung", dann muss er die Erbschaft fristgerecht und gebührenpflichtig ausschlagen (Gerichtsgebühr, Nr. 21201 KV GNotKG); eine nachträgliche Genehmigung gibt es nicht. Sein gutes Verhältnis zum Betreuten erfährt dadurch eine üble Belohnung. Die Ausschlagung hat zur Folge, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2021, Voraussetzunge... / Sachverhalt

Durch Urteil des Amtsgerichts wurde die Betroffene wegen fahrlässigen Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße von 300 EUR verurteilt. Ihr wird zur Last gelegt, sie habe das für sie geltende Rotlicht der dortigen Lichtzeichenanlage missachtet, wobei die Rotphase bei Überquerung der dortigen Haltelinie bereits ca. 36,13 Sekunden angedauert habe, und in der Folge die Kreuzung in ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2021, Der Betreuer ... / III. Ab 1.1.2023: Neuregelung für Berufsbetreuer

Hinweis § 30 BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz) – Leistungen an berufliche Betreuer "1) Einem beruflichen Betreuer ist es untersagt, von dem von ihm Betreuten Geld oder geldwerte Leistungen anzunehmen. Dies gilt auch für Zuwendungen im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen. Die gesetzliche Betreuervergütung bleibt hiervon unberührt." (2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt nicht, w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC der vereinbaren Tätigke... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 1 Abs. 1 Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist der sachliche Geltungsbereich auf die selbstständig ausgeübte Berufstätigkeit – wie in § 33 StBerG umschrieben – beschränkt, also auf die Steuerberatung "im engeren Sinn". Die vereinbaren Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG darf ein Berufsangehöriger aber ebenso ausüben, und ihm steht hierfür auch eine Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.16.1 Zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen (Abs. 5e)

Rz. 27a Mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken sind die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisationen der Apotheker und der GKV-Spitzenverband verpflichtet worden, im Benehmen mit dem Verband der privaten Krankenversicherung zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen zur vereinbaren, auf die Patientinnen und Pa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrecht und Verzins... / 9. Fazit

Der Beitrag zeigt, dass infolge der Ausgestaltung der Forschungszulage auch das Verfahrensrecht besonderer Aufmerksamkeit bedarf. Die Finanzverwaltung hat sich insoweit noch nicht geäußert, weshalb deren Reaktion abzuwarten bleibt.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückwirkende Korrektur der ... / 2. Kein Verstoß bei Nichtanwendung der Verzinsung

Generelle Vollverzinsung unionsrechtswidrig: Fraglich ist zwar ohnehin, ob die Verzinsung gem. § 233a AO in ihrer jetzigen Form unionsrechtskonform ist. Es bestünde also für die Beteiligten im Prinzip die Möglichkeit, die Neutralität der Korrektur einer Steuerschuld gem. § 14c Abs. 1 UStG dadurch herzustellen, dass gegen die Festsetzung der Zinsen beim Leistungsempfänger vor...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brunnenbauer (Professiogramm) / 3 Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale

Folgende Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale sind für Brunnenbauer charakteristisch: z. T. körperlich schwere Arbeiten mit PSA (z. B. Schutzkleidung, Helm, Handschuhe, Sicherheitsschuhe, ggf. Gehör- und Atemschutz) und Einsatz von Bohrgeräten und -anlagen sowie Erdbaumaschinen, aber auch bei Handarbeit (z. B. Hacke, Schaufel, Maurerkelle), Ausführen der Tätigkeiten auf engem ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Bilanz Check-up 2022: Natio... / 1.1.3 Zentrale Änderungen für Abschlussprüfer

Die zentralen Änderungen für Abschlussprüfer umfassen die Verschärfung der Haftungshöchstgrenzen bei gesetzlichen Abschlussprüfungen, Prüfungen von PIEs und des Sanktionsrahmens bei Erteilung eines unrichtigen Bestätigungsvermerks. Haftungshöchstgrenzen Die Haftungshöchstgrenzen eines gesetzlichen Abschlussprüfers werden in Abhängigkeit der geprüften Unternehmen ausdifferenzie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswahl des geeigneten Lief... / 2.9 Vertragsabwicklung

Wenn Sie schon einmal Geschäfte mit Ländern gemacht haben, die eine immense staatliche Bürokratie haben, werden Sie diesem Kriterium hohe Aufmerksamkeit schenken. Manchmal hat man sich mit einem Lieferanten schnell geeinigt und dann liegt die Ware wochenlang in irgendwelchen Zollhäfen oder eine Bankunterschrift liegt nicht vor usw. Also immer prüfen, ob die Geschäfte unkompli...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutzausschuss-Sitz... / 3.3 Themen für die ASA-Sitzung

In welcher Zielsetzung der ASA "Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung" berät, ist abhängig von der Unternehmensstruktur sehr unterschiedlich. In kleinen und sehr kleinen Unternehmen ist die ASA-Sitzung oft der zentrale Anlass, bei dem überhaupt Arbeitsschutzthemen behandelt und dokumentiert werden. Das gilt umso mehr, wenn es wenig technische Risiken gibt und T...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. BEPS-Projekt der OECD/G20-Staaten

Rz. 1 [Autor/Stand] Grenzüberschreitende Nutzungsüberlassung von Rechten. Die Implementierung des § 4j EStG greift den Umstand auf, dass sich Rechte wie Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Marken besonders leicht auf andere Rechtsträger bzw. über Staatsgrenzen hinweg übertragen lassen. Dieser Umstand hat angesichts der stark zunehmenden Globalisierung in jüngerer Vergangenh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2021, Schenkweise Ü... / b) Erwerbsgeschäft

Dreh- und Angelpunkt für die Genehmigungspflichtigkeit ist vielmehr das Tatbestandsmerkmal des Erwerbsgeschäfts. Dafür spricht schon die Systematik, denn das Erwerbsgeschäft ist gewissermaßen der "gemeinsame Nenner" der Alternativen des § 1822 Nr. 3 BGB. Ein Erwerbsgeschäft ist jede regelmäßig ausgeübte, auf einen selbstständigen Erwerb gerichtete Tätigkeit, die mit Gewinnerz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jubiläumszuwendung als Arbe... / 3.4 Auch Aufmerksamkeiten anlässlich eines Dienstjubiläums sind kein Arbeitslohn

Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anlässlich eines Dienstjubiläums eine Zuwendung, die als Aufmerksamkeit zu qualifizieren ist, liegt ebenfalls kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Aufmerksamkeiten sind nach R 19.6 Abs. 1 LStR Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 EUR, z. B. Blumen, Genussmittel, ein Buch oder ein Tonträger, die dem Arbeitnehmer aus Anlass eines...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jubiläumszuwendung als Arbe... / 3.3 Wann Zuwendungen von Sachleistungen bei Betriebsveranstaltungen kein Arbeitslohn sind

Übliche Sachleistungen des Arbeitgebers anlässlich eines runden Arbeitnehmerjubiläums[1] bei Betriebsveranstaltungen sind nicht als Arbeitslohn zu qualifizieren. Übliche Zuwendungen in diesem Sinne sind u. a. Geschenke.[2] Das gilt aber nur dann, wenn die Bruttoaufwendungen pro Arbeitnehmer je Geschenk nicht mehr als 60 EUR und die Kosten der Veranstaltung nicht mehr als 110...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Mitgliederpflege

Tz. 11 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Darüber hinaus ist es gemeinnützigen Vereinen auch erlaubt, Mitgliederpflege zu betreiben und hierzu zählen auch Annehmlichkeiten, die im Rahmen der Betreuung von Mitgliedern allgemein üblich sind (AEAO Nr. 10 zu § 55 Abs. 1 AO, Anhang 2). Diese Annehmlichkeiten sind ähnlich (R 19.5, 19.6 LStRL) zu werten. Als zulässige Zuwendungen werden an...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1137 [Geschenke → Zeile 67] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 611 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 6] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle Bezüge und Vorteile die für eine Beschäftigung gewährt werden, also wenn die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 2 Weitere Angaben

Rz. 271 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 31–46] Der Gewinn, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften (→ Tz 1009 ff.). Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ein Freibetrag zu. Da die...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Telefon- und Internetkosten / 8 Umsatzsteuer für die private Internetnutzung

Selbstständige und Unternehmer zahlen Umsatzsteuer für die private Nutzung von Telefon, Handy und Internet. Soweit Arbeitnehmer das Internet kostenlos für private Zwecke nutzen, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, der lohnsteuerfrei ist. Diese Steuerfreiheit bezieht sich auf die Nutzung der Geräte und auf die laufenden Kosten und Gebühren. Eine entsprechende Befreiu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Verbot von Zuwendungen an Mitglieder (§ 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO)

Tz. 60 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Aus § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO folgt unmittelbar die in S 2 vorgenommene Festlegung, dass die Mitglieder zum einen keine Gewinnanteile, zum anderen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Kö erhalten dürfen. GA (auch vGA, s Urt des BFH v 30.03.1989, BStBl II 1989, 489 und v 12.03.2020, BStBl II 2021, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Leistungs- und Rückgri... / c) Gestaltung aus einem Sachverhalt der Zukunft

Rz. 171 Kein Testament trifft am Todestag gesichert auf den Sachverhalt, den der Erblasser vor Augen hatte. Das größte Risiko eines Behindertentestamentes ist, dass am Ende kein oder nur ein geringer Nachlass da ist. Das kann höchst unterschiedliche Ursachen und unterschiedliche Rechtsfolgen haben. Rz. 172 Um einen Pflichtteilsrestanspruch (§ 2305 BGB) zu vermeiden, ist es no...mehr