Fachbeiträge & Kommentare zu Aufmerksamkeit

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.2.1 Werbung mit Geschenken

Zu den typischen nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben des § 4 Abs. 5 EStG zählen Aufwendungen für Geschenke an (potenzielle) Kunden. Der Begriff der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben ist dabei irreführend: Geschenke bis zu einem Wert von 35 EUR können in jedem Fall als Betriebsausgaben abgezogen werden. Nur wenn der Wert eines Geschenks über 35 EUR liegt oder ein Kunde od...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.2.2 Erleichterte Aufzeichnungspflichten für Kleingeschenke (Streuartikel)

Die Finanzverwaltung verlangt, dass bei Aufwendungen für Geschenke der Name des Empfängers aus der Buchung selbst oder dem Buchungsbeleg unmittelbar zu erkennen sein muss. Allerdings können Geschenke gleicher Art in einer Buchung zusammengefasst werden, wenn die Namen der Empfänger der Geschenke aus dem Buchungsbeleg selbst oder ergänzenden Aufzeichnungen ersichtlich sind. T...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Dacharbeiten / 2.2.2 Verkehrswege und Arbeitsplätze auf Dächern

Verkehrswege und Arbeitsplätze auf Dächern müssen sicher begeh- bzw. benutzbar sein. Vor allem müssen Absturzgefahren vermieden werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass an Arbeitsplätzen in der Regel höhere Anforderungen an Einrichtungen zur Absturzsicherung zu stellen sind als an Verkehrswegen, weil der Aufenthalt länger ist und die durchzuführende Tätigkeit ggf. ein zusä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / a) Der gerichtliche Antrag auf Ausschluss des Umgangs

Rz. 473 Prüfstein für eine Aussetzung oder einen Ausschluss des Umgangsrechts bleibt das Kindeswohl.[596] Kontakt zu dem mit dem Kind nicht zusammenlebenden Elternteil dient grundsätzlich dem Kindeswohl. Ein völliger Ausschluss – auch auf Zeit – ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Kind infolge des Umgangs körperlich oder seelisch konkret gefährdet ist und der Gefährdung ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / ee) Das Zusammenleben mit einem neuen Partner

Rz. 33 Die Vorschrift des § 1579 BGB wegen Beschränkung oder Versagung des Unterhalts aufgrund grober Unbilligkeit ist durch Einführung einer neuen Nr. 2 der Vorschrift verändert worden, wonach der Berechtigte keinen Unterhalt mehr erhält oder dieser herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen ist, wenn er in einer sogenannten verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Rz. 34 Hinwei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.5 Unentgeltliche Abgabe von Werten und Leistungen in besonderen Fällen

Rz. 43 Nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG muss auch die unentgeltliche Abgabe von Werten und Leistungen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, aufgezeichnet werden. Solche unentgeltlichen Wertabgaben werden Lieferungen gleichgestellt, wobei vorausgesetzt wird, dass ein voller oder teilweiser Vorsteuerabzug vorausging.[1] Zu diesen Wertabgaben gehören: die Entnahme eines ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hörakustiker (Professiogramm) / 3 Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale

Folgende Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale sind charakteristisch: körperlich leichte Arbeit im Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und Gehen, exaktes Arbeiten bei Durchführung audiometrischer Messungen zur Beurteilung der Hörleistung bzw. hinsichtlich der Notwendigkeit zum Tragen von Gehörschutz am Arbeitsplatz, Kooperation mit Fachärzten insbesondere im Bereich HNO und Verwertu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Ablaufhemmung

Rz. 100 Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sind verschiedene Tatbestände der Ablaufhemmung[1] bedeutsam.[2] Wird durch Verletzung der Anzeige- bzw. Erklärungspflicht eine Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit begangen, gilt gem. § 171 Abs. 7 AO eine besondere Ablaufhemmung.[3] Diese Regelung wird durch § 171 Abs. 9 AO für die Fälle ergänzt, in denen eine berichtigte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung des Rechts ... / B. AÜG Reform 2017

Rz. 14 Die rechtspolitische Diskussion über den Missbrauch von Werkverträgen hatte nach der Reform des AÜG im Jahr 2011, bei welcher der Fokus noch ganz auf der Bekämpfung des Missbrauchs der Arbeitnehmerüberlassung durch Langzeitüberlassungen lag, an Intensität gewonnen. Während zuvor Konstellationen, bei denen Stammarbeitnehmer[36] entlassen und anschließend als Zeitarbeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Regelung des Arbeitsver... / 3. Für die Statusbeurteilung unbeachtliche Kriterien

Rz. 25 Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ist viel zu wenig Aufmerksamkeit jenen Kriterien geschenkt worden, die von der Rechtsprechung als nicht ausschlaggebend eingestuft werden. Wenn man sich gemäß dem Konzept des ersten Referentenentwurfs aus dem BMAS vom November 2015 für eine detailliertere Regelung entschieden hätte, dann hätten im Interesse der Ausgewogenheit und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Muster und Checklisten / f) Gestaltungsempfehlungen

Rz. 24 Zur Vermeidung von Streitigkeiten im Einzelfall sollte der Erblasser der Frage der Vergütung des Testamentsvollstreckers gehörige Aufmerksamkeit widmen und dabei auch steuerliche Auswirkungen bei den Erben gerade im Fall einer Dauertestamentsvollstreckung bedenken.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gestaltungsalternativen... / II. Nießbrauchsvermächtnis

Rz. 27 Die Nutzungsrechte und Lastentragungspflichten des Nießbrauchers ähneln von ihrem wirtschaftlichen Ergebnis her der Vorerbschaft. Rechtlich differieren sie jedoch deutlich. Während der Vorerbe im Rahmen der Einschränkungen nach §§ 2113–2115 BGB über die Nachlassgegenstände frei verfügen kann, § 2112 BGB, ist der Nießbraucher von Gesetzes wegen mit Ausnahme der §§ 1074...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Financial Planning und ... / (c) Finanzierungsstruktur

Rz. 52 Oftmals entscheidend für den Ertrag einer Immobilie ist ihre Finanzierung. Der Testamentsvollstrecker hat also zu prüfen, wie das Zinsentwicklungsrisiko angestiegen ist und welche Maßnahmen zur Sicherung eines niedrigen Zinsniveaus flankierend eingesetzt werden können. Hier bieten sich Forward-Darlehen,[30] Vereinbarung eines neuen Festzinssatzes für einen zukünftigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Financial Planning und ... / (1) Ausfallrisiko

Rz. 65 Die Bonität des Schuldners in der Form der Zahlungs- und Kreditwürdigkeit verändert sich im Zeitablauf. Die bekanntesten Rating-Agenturen sind Moody's Investor Service (Moody's), Standard & Poors (S&P) und Fitch. Ein fehlendes Rating muss nicht zwangsläufig auf eine schlechte Bonität des Unternehmens schließen.[34] Analysiert werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gestaltungsalternativen... / C. Stiftung als Alternative zur Testamentsvollstreckung

Rz. 23 Nach herkömmlichem Verständnis werden Stiftungen mit reiner Gemeinnützigkeit assoziiert. Neben der Testamentsvollstreckung kommt jedoch auch in besonderen Fällen die Stiftung als Instrument zur Nachfolgegestaltung bei mittelständischen Unternehmen in Betracht.[32] Praxisgestaltungen für Stiftungsgestaltungen im Unternehmensbereich gibt es einige. Exemplarisch sei auf d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / I. Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Testamentsvollstreckers

Rz. 117 Jede Person genießt zu Lebzeiten Datenschutz. Postmortaler Datenschutz muss dagegen zu Lebzeiten vom Erblasser veranlasst werden und bedarf eine Umsetzung des letzten Willens nach dem Tod. Auch ohne eine solche Regelung des Erblassers ist Datenschutz möglich, sofern der mutmaßliche Wille dies erkennen lässt. Die Ermittlung des mutmaßlichen Willens kann sich jedoch al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Steuerliche Verantwort... / a) Mitunternehmeranteile an gewerblichen Personengesellschaften

Rz. 112 Die Begünstigungsfähigkeit von (Mitunternehmer-)Anteilen an gewerblichen Personengesellschaften ist in § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG geregelt, und zwar zunächst unabhängig von der Frage, ob diese originär gewerblich tätig sind oder nur gewerblich geprägt. Anders wie im Einkommensteuerrecht wird eine intransparente Betrachtungsweise angenommen, d.h. Erwerbs- und Bewertung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Financial Planning und ... / bb) Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung

Rz. 113 Im Rahmen dieser Prüfung hat jeder unter die Regelungen der MiFID fallende Anbieter eine Klassifizierung seiner Kunden in die Gruppen Privatkunden, Professionals und Eligible Counterparties (geeignete Gegenparteien) vorzunehmen. Jeder Kunde muss zudem über seine Einstufung informiert werden und kann eine Herauf- oder Herabstufung beantragen. Privatkunden müssen seith...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der individuellen... / 6.4 Resilienzförderung bekannt machen

Je nachdem, wie wichtig der Unternehmensleitung das Thema Resilienzförderung ist, sollte es auf entsprechend intensive Weise bekannt gemacht werden. Wenn nur ohne weitere Informationen ein weiteres Seminarangebot dem Fortbildungskalender hinzugefügt wird, kann keine große Aufmerksamkeit erwartet werden. Damit signalisiert das Unternehmen: "Wir finden das Thema selbst nicht b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Normzweck

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 331 verdrängt (vgl. HdR-E, Einf HGB §§ 331–335c, Rn. 15) in seinem Anwendungsbereich § 400 AktG sowie andere Sanktionsvorschriften im GmbHG, GenG, VAG etc., ist also lex specialis. § 331 Nr. 1 und 2 erstrecken sich auch auf den Zwischen- (vgl. § 340a Abs. 3) und Konzernzwischenabschluss (vgl. § 340i Abs. 4) von Kreditinstituten (vgl. im Übri...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Situationsanalyse: Zentrale... / 3 Das Arbeitssystem als Gestaltungsfeld im BEM

Das Arbeitssystem (s. Abb. 6) kann für die Durchführung der Situationsanalyse ein geeignetes Modell darstellen, um systematisch die Belastungsfaktoren des Arbeitsplatzes zu analysieren. Die Ergebnisse dieser Analyse geben Hinweise für Gestaltungsmöglichkeiten und damit für die Anpassung der Anforderungsprofile an die Fähigkeiten des Betroffenen. Zum besseren Verständnis der G...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Situationsanalyse: Zentrale... / 4.2 Psychische Störungen

Der Anteil psychischer Störungen am Arbeitsunfähigkeitsgeschehen hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Diese Störungen sind insbesondere durch ein komplexes Bedingungsgefüge aus individuellen Voraussetzungen sowie betrieblichen und familiären Belastungsfaktoren und Ressourcen gekennzeichnet. Voraussetzung für einen leistungsadäquaten Einsatz von Mitarbeitern mit ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 4 Bloße Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers sind außerdem nicht umsatzsteuerbar

Aufmerksamkeiten und Leistungen des Arbeitgebers gegenüber dem eigenen Personal, die überwiegend durch sein betriebliches Interesse veranlasst sind, zählen zu den nicht umsatzsteuerbaren Umsätzen. Das Umsatzsteuerrecht lehnt sich bei der Beurteilung, ob "Aufmerksamkeiten" vorliegen, eng an das Lohnsteuerrecht an. D. h., die Zuwendungen müssen im gesellschaftlichen Verkehr üb...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 3 Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers sind lohnsteuerfrei

Jede Zuwendung des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer – ob in bar oder als Sachgeschenk – ist grundsätzlich durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und damit ein zu versteuernder geldwerter Vorteil (Arbeitslohn). Steuerfrei bleiben kann eine Arbeitgeberleistung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dann, wenn dies im Einkommensteuergesetz oder in Verwaltungsanweisungen ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Lohnsteuerprivilegien Steuerpflichtiger Arbeitslohn, Steuerpauschalierung Umsatzsteuer 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Sog. Aufmerksamkeiten sind überwiegend betrieblich veranlasste Sa...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Lohnsteuerprivilegien Steuerpflichtiger Arbeitslohn, Steuerpauschalierung Umsatzsteuermehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 7 Günstige Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen mit nur 30 % ist möglich

Die Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG mit 30 % ist bei steuerpflichtigen "betrieblich veranlassten" Sachzuwendungen oder bei Geschenken möglich. Dies gilt nicht nur bei Zuwendungen an Geschäftspartner, sondern auch an die eigenen Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss solche Zuwendungen, wie z. B. Sachgeschenke, die keine bloßen Aufmerksamkeiten mehr sind, zusätzlich zum ohnehin ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 6 Sachzuwendungen sind regelmäßig lohnsteuerpflichtig

Ist die Arbeitgeberzuwendung keine "Aufmerksamkeit" und/oder greifen die steuerlichen Befreiungstatbestände nicht, ist jeder geldwerte Vorteil bzw. jedes Geschenk, das der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zukommen lässt, grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Praxis-Beispiel Steuerpflichtige Sachzuwendungen Bei der Arbeitgeberzuwendung handelt es sich um keine lohnsteuerf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchgeschenk an Mitarbeiter

Der Arbeitgeber schenkt seinem Mitarbeiter zu dessen 50. Geburtstag ein Buch (Belletristik). Das Geschenk kostet ihn 59,92 EUR brutto. Der Nettobetrag lautet 56 EUR, der Umsatzsteuerbetrag bei einem Steuersatz von 7 % macht 3,92 EUR aus. Der Arbeitgeber setzt die Aufwendungen als Betriebsausgaben ab und macht den Vorsteuerabzug geltend. Bei dem Geschenk handelt es sich um ein...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 5 Weitere lohnsteuerliche Befreiungstatbestände für Arbeitgeberzuwendungen

Bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer können – kraft Gesetzes oder Verwaltungsanweisungen – weitere besondere Steuerbefreiungen greifen. Hier die wichtigsten Befreiungstatbestände: Arbeitgeberzuwendungen aus Anlass von üblichen Betriebsveranstaltungen [1] und anlässlich solcher Veranstaltungen überreichte Geschenke;[2] hier ist insbesondere die 110-EUR-Grenze zu beachten, die se...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tiefbaufacharbeiter (Profes... / 3 Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale

Die Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale von Tiefbaufacharbeitern umfassen aufgrund ihrer sehr unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche ein breites Spektrum:[1] mittelschwere, überwiegend schwere körperliche Arbeit im Stehen und Gehen auf unebenem Gelände verbunden mit Zwangshaltungen wie Bücken, Knien, Hocken, teilweise Überkopfarbeit, manuelle Arbeit, teilweise Bedienen handgefü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2022, Kindeswohlgefäh... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Eltern wenden sich gegen familiengerichtliche Auflagen, welche ihnen bezüglich ihres Kindes K erteilt worden sind, insbesondere mit dem Ziel der Wiederaufnahme des Schulbesuchs des Kindes. [2] 1. Das betroffene Kind K, geb. am … (11 Jahre alt), lebt im Haushalt seiner Eltern zusammen mit seinen Geschwistern A, geb. am … (10 Jahre alt), und B, geb. am … (9 J...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Triebfahrzeugführer (Profes... / 3 Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale

Fähigkeit zur sachkundigen Bedienung mehrerer Triebfahrzeugbaureihen, mehrjährige Erfahrung als Lokführer im Streckendienst, sichere und pünktliche Durchführung von Zug- und Rangierfahrten, Fähigkeit zum logischen Denken und schnellen Reagieren auf Störungen, Erwerb und Erhalt der erforderlichen Strecken- und Bahnhofskenntnisse, Kommunikation mit Fahrdienstleitern, Wagenmeistern,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Haftungsvertei... / 2 Aus den Gründen:

[11] Die zulässige Klage hat nur teilweise Erfolg. [12] Die Klageanträge sind dahingehend auszulegen, dass nur die Verurteilung der Bekl. begehrt wird. Soweit auf eine gesamtschuldnerische Verurteilung angetragen worden ist, beruht dies ersichtlich (vgl. Klagerubrum) auf einem Versehen. [13] Der Kl. hat gegen die Bekl. Aus §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 V...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.4 Schenkung nach § 7 ErbStG und vorweggenommene Erbfolge sowie Übergabeverträge im Rahmen der Generationennachfolge

Rz. 17 Vorweggenommene Erbfolgen haben in der Beratungspraxis ein weites Anwendungsfeld (einen guten historischen Überblick aus ertragsteuerlicher Sicht gibt Geck, ZEV 2018, 571 und aus gesellschaftsrechtlicher Sicht von Oertzen, ZEV 2018, 557). Gleichwohl fehlt es an einer speziellen gesetzlichen Regelung (s. Risthaus, DB 2007, 240). In jüngerer Vergangenheit verstärkt in d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1.2 Allgemeine Gestaltungsüberlegungen anlässlich der erbschaftsteuerrechtlichen Dogmatik der Vor- und Nacherbschaft

Rz. 26 Die dogmatische Behandlung der Besteuerung der Vorerbschaft stößt unter zwei Aspekten auf Aufmerksamkeit und Kritik (vgl. Crezelius, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in zivilrechtlicher Sicht, 1979, 104 ff.; Crezelius in Bork/Hoeren/Pohlmann, FS Kohlhosser, 65 ff.; Gerken, ZErb 2003, 72; Gottschalk in T/G/J/G, § 36 Rn. 12 f.; Geck, in K/E, § 6 ErbStG Rn. 18 f.; Löc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unentgeltliche Sachleistungen

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Arbeitslohn Rz 60 ff, > Aufmerksamkeiten, > Bewirtung, > Dienstwohnung, > Geschenke, > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 7, 35 ff, > Incentives, > Kraftfahrzeuggestellung, > Mahlzeiten, > Rabatte, > Sachbezüge, > Soziale Leistungen des Arbeitgebers, > Sozialservice, > Telekommunikationskosten Rz 5 ff. Ergänzend > Pauscha...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Sachbezüge / 2. Sachbezug im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG i. V. m. § 8 Absatz 1 Satz 3 EStG

Rz. 5 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Sachbezüge im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen. Ein Sachbezug im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer anstelle des Sachbezugs auch eine Geldleistung verlangen kann, selbst wenn der Arbeitgeber die Sache zuwendet (BFH-Urteil vom 4. Juli 2018, a. a. O., Rn. 16)...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach IFRS / 4.1.1.2 Goodwill

Rz. 83 Die Offenlegungspflichten für Goodwill-Beträge ergeben sich zum einen aus IFRS 3 und zum anderen aus IAS 36 (vgl. auch Rz. 82). Rz. 84 Nach IFRS 3.59-3.63 ergeben sich 2 wesentliche Gruppen von Angabepflichten im Hinblick auf die Unternehmenszusammenschlüsse und damit mittelbar auf den Goodwill. Nach IFRS 3.59 hat die Bericht erstattende Einheit die Art und die finanzi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Demografischer Wandel: Aufg... / 1.2 Erscheinungsformen des demografischen Wandels

Die als "demografischer Wandel" betitelte Entwicklung hat viele Gesichter und wird als gesellschaftliche Herausforderung mit Stichworten wie Überalterung der Gesellschaft, Geburtenrückgang, Altersarmut, Bevölkerungsschwund etc. plakativ beschrieben. Öffentliche Hand als Vorreiter Lange, bevor das Thema in den Unternehmen angekommen war, wiesen viele öffentliche Stellen bereits...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Demografischer Wandel: Aufg... / 2.4 Rekrutierung

Die Prozesse rund um die Rekrutierung von Mitarbeitern sollten unter dem Blickwinkel der demografischen Entwicklung hohe Aufmerksamkeit genießen. Die Kette beginnt bei der Personalplanung, in der ein Rekrutierungsbedarf erkannt wird, reicht über das Personalmarketing zum eigentlichen Recruiting und endet im sog. Onboarding, bei dem die neu rekrutierten Mitarbeiter in das Unt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kennzahlen für das Personal... / 1.1 Aus Daten werden Kennzahlen

Verdichtet man Informationen immer weiter und stellt sie zu anderen Informationen in Beziehung, entstehen Kennzahlen. Personalkennzahlen werden beispielsweise gebildet, indem Teilgruppen der Belegschaft miteinander verglichen werden, die Entwicklung verschiedener Mitarbeitergruppen im Zeitverlauf dargestellt wird oder auch durch interne oder externe Benchmarks gleichartige P...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Auswertung von ... / 2 Mindestanforderungen an eine Bewerbung

Bereits der erste Eindruck einer Bewerbung lässt Rückschlüsse auf die Achtsamkeit und Sorgfalt des Bewerbers ziehen. Neben einem gut strukturierten Aufbau und einwandfreier Rechtschreibung ist insbesondere wichtig, dass sich die vorliegende Bewerbung von den anderen abhebt. Schließlich suchen Sie nicht irgendjemanden. Hat der Bewerber einen interessanten Einstieg für sein Ans...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Influencer im Unt... / 2.3 Azubi-Marketing

Eine besondere Form der Influencer sind Auszubildende. Die junge Generation ist über klassische Medien oder Stellenzeigen in Zeitungen oder auf Online-Portalen kaum noch erreichbar. Der Grund ist nicht nur die veränderte Mediennutzung. Hinzu kommt der Wandel vom Arbeitgebermarkt hin zum Bewerbermarkt: Viele Unternehmen müssen sich heute bei den Azubis bewerben, nicht umgekeh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / I. Anspruchsgrundlage

Rz. 29 Zunächst stellt sich die Frage ob überhaupt ein gesetzlicher Tatbestand erfüllt ist, der zu einer Unterhaltspflicht führen kann (Anspruchsgrundlage). Beim Kindesunterhalt (vgl. Fälle 1 bis 8) ist die Anspruchsgrundlage stets unproblematisch, denn § 1601 BGB bestimmt: Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Anders ist die Situation...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil I: Das Lieferkettensor... / 12 Umsetzung der Sorgfaltspflichten bei den Lieferanten

In den nachfolgenden Tabellen wird das jeweilige Verbot des LkSG hinsichtlich der jeweiligen Risikoindikatoren betrachtet. Ferner sind jeweils Vorschläge enthalten, wie diese Risiken beim Lieferanten minimiert und kontrolliert werden können. In der Regel werden entsprechende Regelungen in einer ›Verhaltensrichtlinie für Lieferanten‹ (Code of conduct for suppliers) aufgenomme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil II: Gesetzestext und E... / 2.2.6 Verbot der Sklaverei (Abs. 2 Nr. 4)

Geschützte Rechtsposition: Verbot aller Formen der Sklaverei, Ausbeutung und Erniedrigung Die Nr. 4 betrifft das Verbot aller Formen der Sklaverei, sklavereiähnlicher Praktiken, Leibeigenschaft oder anderer Formen von Herrschaftsausübung oder Unterdrückung im Umfeld der Arbeitsstätte. Als Beispiel wird hier in der amtlichen Begründung eine wirtschaftliche oder sexuelle Ausbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2022, Förster Anwaltliche Vergütung in Erbsachen

2. Auflage 2022 328 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-117-9 Gewissermaßen wurde es auch höchste Zeit, dass der überaus erfolgreichen 1. Auflage die nunmehr um 78 Seiten erweiterte Auflage mit dem Bearbeitungsstand August 2021 folgte. An Übersichtlichkeit und Handbarkeit hat das angenehm zu lesende Werk nicht verloren und nach wie vor finden sich – aktualisiert – aller...mehr