Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 7.1 Der Geschäftsführer

Per gesetzlicher Zuordnung liegt in der KG die Befugnis, die Geschäfte zu führen, bei der Komplementär-GmbH. Eine GmbH ist als juristische Person selbst nicht handlungsfähig. Daher ist sie auf einen Geschäftsführer als Vertretungsorgan angewiesen. Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist auch für die KG tätig. Diese Konstellation ermöglicht es, dass auch ein Dritter, der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermäßigte Besteuerung von A... / 1.3.3 Auswirkungen zusätzlicher Entschädigungsleistungen auf die Zusammenballung

Zusätzliche Leistungen des früheren Arbeitgebers (Fortführung einer Mietzinsermäßigung für die frühere Dienstwohnung, Weitergewährung der Belegschaftsrabatte) können – falls sie 50 % der Hauptentschädigung übersteigen[1] – die Zusammenballung gefährden, wenn die steuerpflichtige Gesamtentschädigung nicht in einem Kalenderjahr zufließt. Um den Verlust der Tarifermäßigung für ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermäßigte Besteuerung von A... / 1.1.2 Eintritt eines Schadens

Der Begriff Entschädigung setzt den Eintritt eines Schadens voraus. Nach der Rechtsprechung kann eine Entschädigung für unmittelbar entgangene oder entgehende konkrete Einnahmen auch dann angenommen werden, wenn der Steuerpflichtige bei dem zum Einnahmenausfall führenden Ereignis selbst mitgewirkt hat. Der Steuerpflichtige muss jedoch bei Aufgabe seiner Rechte unter einem er...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 1.3.4 Zivilrechtliches Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Rz. 18 Die lohnsteuerlichen Regelungen wirken auf die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber keinen Anspruch auf Auszahlung des Bruttolohns, sondern nur Anspruch auf Auszahlung des Nettolohns und Abführung der LSt an das FA. Rz. 19 Der Arbeitgeber wird durch die lohnsteuerlichen Vorschriften...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.2.2 Ausländischer Verleiher (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 35 Durch § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG wird die LSt-Abzugspflicht auf ausländische Verleiher ausgedehnt, die einem Entleiher Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung im Inland überlassen. Damit wird eine Lücke beim LSt-Abzug geschlossen, die sich daraus ergibt, dass der inländische Entleiher kein Arbeitgeber ist und der Verleiher als Arbeitgeber weder Wohnsitz, gewöhnlichen Aufent...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Beschäftigung leistungsgewa... / 3.3.3 Wer entscheidet?

Aus leicht nachvollziehbaren Gründen sollte es grundsätzlich oberste Priorität haben, dass eine Arbeitsplatzanpassung einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgt. Wenn die Arbeitsplatzanpassung den Inhalt des Arbeitsvertrages (also v. a. die Stellen- oder Tätigkeitsbeschreibung) bzw. andere arbeitsrechtlich abgesicherte Rechte nicht berührt, ist eine formelle...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 1.3.5 Private Vermögenssphäre

Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2 und Abs. 4 EStG. Von einem Forderungsausfall ist erst dann auszugehen, wenn endgültig feststeht, dass keine weiteren Rückzahlungen mehr erfolge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdachtsfälle im Unternehm... / 3.3 Verwertung und Sicherstellung der Verwertbarkeit von Untersuchungsergebnissen

Im Rahmen interner Untersuchungen sind stets und ohne Ausnahme die geltenden Gesetze und Regelungen einzuhalten und eine ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten. Untersuchungsmethoden, die generell oder für nicht-staatliche Ermittlungsbehörde verboten sind (z. B. verbotene Vernehmungsmethoden), sind zu unterlassen. Ebenso ist es nicht er...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltgleichheit / 2.1 Entgelt

Da sachlicher Anknüpfungspunkt der Ungleichbehandlung die Entgeltgleichheit ist[1], muss die Ungleichbehandlung in dem Bezug einer unterschiedlichen Vergütung liegen. Unter Entgelt sind alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen zu verstehen, vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber sie dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar aufgrund des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltgleichheit / 3.3 Personalgewinnungsschwierigkeiten

Weiterhin kann die Vermutung der Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts mit Personalgewinnungsschwierigkeiten zur Zeit der Einstellung widerlegt werden, etwa weil ein höheres Gehalt wegen der Lage am Arbeitsmarkt erforderlich war, um die offene Stelle mit einer geeigneten Arbeitskraft zu besetzen.[1] Praxis-Beispiel Personalgewinnungsschwierigkeiten Das Unternehmen U mus...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sicherung von Arbeitgeberda... / 2.1 Begriff des Gelddarlehens und Inhaltskontrolle

Das BGB unterscheidet zwischen Geld- und Sachdarlehen – Letztere bleiben nachfolgend mangels praktischer Relevanz unberücksichtigt. Ein Gelddarlehen ist seiner Rechtsnatur nach ein Verpflichtungsgeschäft, aufgrund dessen sich der Darlehensgeber (Arbeitgeber) dem Darlehensnehmer (Arbeitnehmer) gegenüber zur Überlassung eines Geldbetrags verpflichtet. Der Darlehensnehmer ist v...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltfortzahlung im Krank... / 2.1 Wartezeit

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsteht frühestens nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber.[1] Der Anspruch setzt voraus, dass die Arbeitsunfähigkeit nach dem Abschluss des Arbeitsvertrags eintritt. Die Frist von 4 Wochen wird auch dann vom vereinbarten Arbeitsbeginn an berechnet, wenn das Arbeitsverhäl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltgleichheit / 1.1 Unmittelbare Ungleichbehandlungen

Eine unmittelbare Ungleichbehandlung ist eine Situation, in der eine Person aufgrund ihres Geschlechts eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.[1] Praxis-Beispiel Geringeres Entgelt Arbeitgeber X zahlt Frauen einen niedrigeren Stundenlohn, ein niedrigeres Weihnachts- und Urlaubsgeld sow...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 10.3 Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zur gleichmäßigen Verteilung von Zahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, den dieser auch privat nutzen darf, dann ist die Zuzahlung des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten bei der Berechnung des privaten Nutzungsanteils anzurechnen. Wie die Anrechnung erfolgt, hängt nach dem Beschluss des BFH, v. 16.12.2020, VI R 19/18 davon ab, welche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltgleichheit / 2.2 Vorliegen von gleicher oder gleichwertiger Arbeit

Gleiche oder gleichartige Arbeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer an verschiedenen Arbeitsplätzen oder nacheinander an demselben Arbeitsplatz eine identische oder gleichartige Arbeit ausführen.[1] Hier müssen die Tätigkeiten miteinander verglichen werden (Gesamtvergleich), wie die jeweiligen Arbeitsvorgänge und wie das Verhältnis dieser Vorgänge zueinander ist. Wenn es im Einzeln...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eingeschränkter Werbungskos... / a) Einzelfälle zum Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte

In folgenden Fällen hat der BFH das Vorliegen einer (ggf. großräumigen) ersten Tätigkeitsstätte bejaht: bei einem Polizeibeamten im Einsatz- und Streifendienst an seinem ihm zugeordneten Dienstsitz, den er arbeitstäglich aufsucht, um dort zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten zu erbringen, die er dienstrechtlich schuldet und die zu dem Berufsbild eines Polizeivollzugsbeamt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eingeschränkter Werbungskos... / b) Zuordnung durch Arbeitgeber

Sodann bestimmt sich die Frage des Vorliegens einer ersten Tätigkeitsstätte nach einer eventuell vorliegenden Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer bestimmten Tätigkeitsstätte durch den Arbeitgeber. Beachten Sie: Liegt eine solche Zuordnung nicht vor, kann sich eine erste Tätigkeitsstätte auch aus quantitativen Kriterien ergeben. Arbeits-/dienstrechtliche Festlegung: Die Zuord...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt den zwingenden Charakter der in den §§ 617 und 618 BGB normierten Fürsorgepflichten des Arbeitgebers aus Gründen des sozialen Schutzes. Die Pflichten können im Voraus weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung abbedungen werden.[1] Auch ein Verzicht des Dienstleistenden ist (im Voraus) nicht möglich. Ausges...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Inhalt der Personalakte

Rz. 4 Typischerweise gehören folgende Dokumente in eine Personalakte: Bewerbungsunterlagen Angaben zur Person des Arbeitnehmers Arbeitsvertrag Zeugnisse Personalfragebögen gem. § 94 BetrVG Schriftverkehr mit dem Arbeitnehmer Abmahnungen Angaben zur beruflichen Entwicklung, zu Leistungen und Fähigkeiten, Arbeitgeberdarlehen, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Arbeitsunfällen etc....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.7 Datenschutz

Rz. 13 Werden personenbezogene Arbeitnehmerdaten in einer Datei, etwa einer Urlaubskartei, Fehlzeitkartei, Pfändungskartei, elektronischen Personalakte etc. verarbeitet oder genutzt, sind die datenschutzrechtlichen Regelungen zu beachten, insbesondere die in Art. 5 DSGVO genannten Prinzipien Transparenz, Zweckbindung, Datensparsamkeit, Richtigkeitsgewähr und Beschränkung der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verhaltenskodex: Wichtiges ... / 1 Vorüberlegungen

Übereinstimmung mit Regelungen in Arbeitsverträgen und ergänzenden Richtlinien sicherstellen Um zu vermeiden, dass widersprüchliche Regelungen im Betrieb existieren, sollte vor Einführung eines Verhaltenskodex zunächst geprüft werden, ob die bestehenden Arbeitsverträge oder andere im Betrieb zur Anwendung kommende Regelungen einen vom Verhaltenskodex abweichenden Inhalt haben...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verhaltenskodex: Wichtiges ... / 3.1 Ausübung des Direktionsrechts

Ein Verhaltenskodex kann unter Umständen kraft Direktionsrecht eingeführt werden. Das Direktionsrecht ermöglicht es dem Arbeitgeber, nach billigem Ermessen Anordnungen zu Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung zu treffen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzlich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verhaltenskodex: Wichtiges ... / 6 Check-Liste für die Gestaltung und Einführung eines Verhaltenskodex

Soll der Verhaltenskodex vorwiegend allgemeine Prinzipien wiedergeben oder konkrete Anweisungen und Orientierungshilfen mit operativem Geltungsanspruch enthalten? Soll der Verhaltenskodex durch besondere Compliance-Richtlinien ergänzt werden und sollte deshalb an bestimmten Stellen allgemeiner formuliert werden? Mitwirkung Arbeitnehmervertretung bei Erstellung und Einführung? A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.5 Subsidarität

Rz. 10 Voraussetzung der freiwilligen Versicherung ist, dass nicht bereits eine vorrangige Versicherungspflicht kraft Gesetzes nach § 2 oder kraft Satzung nach § 3 vorliegt. Praxis-Beispiel Der mitarbeitende Ehegatte/mitarbeitende Lebenspartner ist aufgrund eines Arbeitsvertrages als geringfügig Beschäftigter bei dem Unternehmer angestellt. Der Versicherungsschutz ergibt sich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertretungsmacht: Missbrauch? / 3 Das Problem

Die Verwaltung kündigt namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den (Hausmeister-)Arbeitsvertrag mit Wohnungseigentümer K. Die Wohnungseigentümer haben die Kündigung nicht beschlossen. Fraglich ist, ob K diesen Umstand in seinem Kündigungsrechtsstreit gegenüber der Kündigungserklärung einführen kann.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertretungsmacht: Missbrauch? / 1 Leitsatz

Eine vom Verwalter namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgesprochene Kündigung des mit einem Wohnungseigentümer geschlossenen (Hausmeister-)Arbeitsvertrags ist grundsätzlich von der Vertretungsmacht nach § 9b Abs. 1 WEG umfasst. Der im Innenverhältnis fehlende Beschluss der Wohnungseigentümer führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung nach § 180 BGB.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Alles weg: Rückwirkender Wegfall der Karenzentschädigung des Geschäftsführers

Zusammenfassung Der rückwirkende und vollständige Wegfall einer Karenzentschädigung bei Verstoß gegen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann mit dem Geschäftsführer einer GmbH wirksam vereinbart werden. Hintergrund Der Geschäftsführer einer GmbH unterliegt während seiner Tätigkeit einem gesetzlichen Wettbewerbsverbot, das ihn verpflichtet, stets den Vorteil der Gesellsch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertretungsmacht: Missbrauch? / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall fragt sich, ob es für die Wirksamkeit der Kündigung eines Vertrags einer Entscheidung der Wohnungseigentümer bedarf. § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG soll zum einen den Rechtsverkehr mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erleichtern. Wer mit einem Verwalter einen Vertrag schließt, soll nicht befürchten müssen, dass dessen Vertretungsm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Kindergartenzuschüsse

Arbeitgeberleistungen (Sach- oder Barleistungen) zur ­Unterbringung und Betreuung (einschl. Unterkunft und Verpflegung) von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei.[1] Die kostenlose Ferienbetreuung von Kindern der Mitarbeiter ist regelmäßig nicht begünstigt, da die Betreuungseinrichtung im Normalfall ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.1.2 Versicherte Tätigkeit

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 definiert die versicherte Tätigkeit als die den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 begründende Tätigkeit. Damit ist insbesondere die Beschäftigung als Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, aber auch alle übrigen kraft Gesetzes oder Satzung oder aufgrund freiwilliger Versicherung erfassten Tätigkeiten gemeint, nicht zuletzt auch die Tätigkeiten wie die...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.47 Unternehmertätigkeit

Rz. 108 Bestimmte Gruppen von Unternehmern sind nach § 2 Abs. 1 kraft Gesetzes versichert. Darüber hinaus sieht § 3 die (pflichtige) Versicherung kraft Satzung des jeweiligen Unfallversicherungsträgers und § 6 unter bestimmten Voraussetzungen die freiwillige Versicherung von Unternehmern und deren Ehegatten vor. Die Abgrenzung von betriebsdienlichen und eigenwirtschaftlichen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 387 Person... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt abweichend vom Regel-Ausnahme-Verhältnis nach Art. 33 Abs. 4 GG, dass die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe zwar Angehörigen des öffentlichen Dienstes, nicht aber in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehenden Beamten bei der Bundesagentur für Arbeit zu übertragen ist, sondern das Personal vorrangig aus A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 443 Gesetz... / 2.4 Außertarifliche Arbeitsverhältnisse (Abs. 6)

Rz. 15 Abs. 6 regelt die Anwendung von § 389 n. F. über die Begründung von Anstellungsverhältnissen mit dem neu definierten Personenkreis der obersten Führungskräfte der Bundesagentur für Arbeit. Dafür benennt die Vorschrift 2 Fallgestaltungen: einerseits die Übertragung einer in der Neufassung enthaltenen Funktion und andererseits die Fortführung einer der in der Neufassung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 390 Außert... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift eröffnet dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit, die Bedingungen, unter denen die Bundesagentur für Arbeit Anstellungs- oder Arbeitsverträge mit ihren außertariflich vergüteten Fach- und Führungskräften abschließt, innerhalb eines gesetzlich normierten Rahmens selbst zu regeln. Damit ist nach der Gesetzesbegründung eine allgemein oder ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 387 Person... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen über das Personal der Bundesagentur für Arbeit. In erster Linie werden das Instrument der sog. In-sich-Beurlaubung eingeführt und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen bestimmt, auch in Bezug auf einzelne Fallgestaltungen bei Übernahme von Aufgaben nach dem SGB II. Rz. 2a Abs. 1 bestimmt grundsätzlich, dass das Personal der Bundesagent...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 389 Anstel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt grundsätzlich, welche Führungskräfte der Bundesagentur für Arbeit vorrangig in einem Anstellungsverhältnis beschäftigt werden sollen. Darüber hinaus bestimmt sie Details im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Anstellungsverhältnissen. Die Vorschrift soll anders als der Vorgänger den Strukturprinzipien des Beamtenrechts nach Art. 33 ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.6 Aufgabenwahrnehmung

Rz. 31 Mitglieder der Selbstverwaltung stehen in einem Amtsverhältnis, sind aber keine Beamte im beamtenrechtlichen Sinne. Die Tätigkeit als Selbstverwaltungsmitglied ist ehrenamtlich. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme des Amts. Eine solche Verpflichtung kann sich für einen Angehörigen der öffentlichen Körperschaften ggf. aus seinen beamtenrechtlichen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entlastung des GmbH-Geschäf... / 6 So können Haftungsausschlüsse im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag formuliert werden

Wenn GmbH-Geschäftsführer sich nicht allein auf die Entlastung verlassen wollen, um aus der Haftung heraus zu kommen, empfiehlt es sich Vereinbarungen zur Haftungsbegrenzung im Anstellungsvertrag zu treffen. Das ist nur möglich, wenn die Gesellschafter mitspielen. Mögliche Regelungen zur Haftungsbegrenzung im Anstellungsvertrag: die Haftung für fahrlässiges Handeln ausschließe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entlastung des GmbH-Geschäf... / 5 Trotz Entlastung: Geschäftsführer-Haftung bei existenzbedrohenden Geschäften

GmbH-Geschäftsführer dürfen mit dem Geld der GmbH nicht sorglos umgehen. Sie verwalten immer fremdes Geld (das der GmbH), und zwar selbst dann, wenn sie Anteile an der GmbH halten. Für dieses Geld haben sie als GmbH-Geschäftsführer eine "Vermögensbetreuungspflicht. "Diese Pflicht muss nicht ausdrücklich im Anstellungsvertrag formuliert sein, sie ergibt sich "automatisch" aus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entlastung des GmbH-Geschäf... / 4 Kein Rechtsanspruch auf Entlastung

Geschäftsführer haben keinen Rechtsanspruch auf Entlastung. Sie können deshalb die Gesellschafter nicht zwingen – auch nicht gerichtlich –, sie zu entlasten. Der Grund: Kein Richter kann beurteilen, ob GmbH-Geschäftsführer die Geschäfte tatsächlich zweckmäßig, ordentlich und erfolgreich geführt haben. Das können nur die Gesellschafter. Auch das Vertrauen für die weitere Täti...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entlastung des GmbH-Geschäf... / 2 So wird die Entlastung erteilt

Die Entlastung wird in aller Regel im Rahmen einer Gesellschafterversammlung und typischerweise in der, in der der Jahresabschluss genehmigt wird, beschlossen. Der Punkt "Entlastung des Geschäftsführers" muss dazu explizit auf der Tagesordnung stehen. Mit welcher Mehrheit der Beschluss zu fassen ist, ist regelmäßig im Gesellschaftsvertrag der GmbH geregelt, wenn auch nicht a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mitbestimmung des Betriebsrats / 1.3 Mitbestimmungsrecht nur bei kollektivem Bezug

Das erzwingbare Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten greift grundsätzlich nur bei Regelungen mit einem kollektiven Bezug – nicht aber bei persönlichen Einzelfallregelungen ein. Das ist der Fall, wenn eine Angelegenheit für die gesamte Belegschaft, für einen Teil der Belegschaft oder für eine bestimmte Gruppe der Belegschaft (Schichtarbeiter, Fraue...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.2 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

Im Bereich der personellen Angelegenheiten sind echte Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nur vereinzelt angelegt. Der Betriebsrat hat zwar bereits bei den personalpolitischen Grundentscheidungen des Betriebs Beteiligungsrechte. Diese erschöpfen sich jedoch in Beratungsrechten, weil sie ansonsten in die verfassungsrechtlich geschützte unternehmerische Freiheit zu weitgehen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
AGG: Das Merkmal der Behind... / 3.2 Fragerecht nach der Behinderung im Bewerbungsgespräch

Das Arbeitsgericht Berlin entschied im Oktober 2008 einen Fall zur Zulässigkeit der Frage nach dem Vorliegen einer Behinderung im Bewerbungsgespräch.[1] Anlass für das Urteil war die Kündigung eines Mitarbeiters, der im Bewerbungsgespräch seine Behinderung verschwiegen hatte. Der Arbeitgeber hatte indes explizit nach einer Behinderung gefragt. Die Kündigung war unwirksam aufg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Berufsausbildung: (Rechtlic... / 4 Allgemeines Arbeitsrecht

Eine weitere Rechtsquelle für Ausbildungsverhältnisse stellt das allgemeine Arbeitsrecht dar. Arbeitsrechtliche Gesetze sind teils unmittelbar auch auf Ausbildungsverhältnisse anwendbar. Praxis-Beispiel Anwendungsbereich des EFZG § 1 EFZG lautet:mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.1.2 Folge eines Verstoßes gegen das Mitbestimmungsrecht

Rz. 182 Folge eines Verstoßes gegen das Mitbestimmungsrecht ist grundsätzlich nach der von der Rechtsprechung vertretenen Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung, dass die Regelung von Anfang an (ex tunc) nichtig ist.[1] Bei begünstigenden Leistungen, insbesondere denen der Lohngestaltung, würde die Unwirksamkeit der Regelungen zu Wertungswidersprüchen führen. Die Rechtsprechu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.2.3 Einkünfte in Geldeswert

Rz. 37 Zu den Einkünften in Geldeswert gehören alle Mittel, die in Geld getauscht werden können. Hierzu zählen Forderungen (Gutschriften auf Giro-/Tagesgeldkonten oder Sparbüchern, Gutscheine, Wertpapiere wie Schecks, Wechsel, Aktien etc.) und Sachbezüge, d. h. Waren und Dienstleistungen, die einen Marktwert haben (Deputate, Warenleistungen, freie Unterkunft und/oder Verpfle...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.1 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (Abs. 1)

Rz. 13 Die Grundaussage zur Aufzeichnungspflicht trifft Abs. 1 Satz 1. Hiernach hat der Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen im Geltungsbereich dieses Gesetzes in deutscher Sprache zu führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung (§ 28p) folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hierdurch sollen die Versicherungst...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.4.3 Übertarifliche Zulagen

Rz. 193 Gewährt der Arbeitgeber übertarifliche Zulagen, so steht das Mitbestimmungsrecht nach jeder Tarifrunde zur Diskussion. Da das Schicksal übertariflicher Zulagen im Tarifvertrag wegen Verbots von Effektivklauseln nicht geregelt werden kann, wird der Arbeitgeber nach jeder Tarifrunde die Entscheidung treffen können, wie sich die Tariferhöhungen auf übertarifliche Zulage...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Berufsausbildung: (Rechtlic... / 5 Begriff des Auszubildenden

Der Auszubildende wird im Rahmen seiner Berufsausbildung beschäftigt. Die Berufsausbildung ist nach § 1 BBiG neben der Berufsausbildungsvorbereitung, der beruflichen Fortbildung und der beruflichen Umschulung ein Teil der Berufsbildung. Bei dem Begriff der Berufsbildung handelt es sich um den Oberbegriff dieser 3 im BBiG geregelten Ausbildungsarten. Der Begriff der Berufsausb...mehr