Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sicherheitsfachkräfte / 2 Vertragliche Gestaltung

Die Bestellung der Sicherheitsfachkräfte ist durch verschiedene Vertragsformen denkbar: Arbeitsvertrag Freiberuflicher Dienstvertrag Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Zusammenschluss von mehreren Arbeitgebern oder TÜV). Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit können als haupt- oder nebenberuflich tätige Fachkräfte bestellt werden.mehr

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Betriebsarzt / 5 Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen.[1] Er hat dafür zu sorgen, dass die bestellten Betriebsärzte ihre Aufgabe erfüllen. Er hat sie bei ihrer Aufgabe zu unterstützen, Räume, Hilfsmittel und Hilfspersonal zur Verfügung zu stellen, soweit dies erforderlich ist. Der Arbeitgeber hat den Be...mehr

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Sicherheitsfachkräfte / 5 Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten Sicherheitsfachkräfte ihre Aufgabe erfüllen.[1] Er hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Praxis-Beispiel Unterstützung der Sicherheitsfachkräfte Der Arbeitgeber ist insbesondere verpflichtet, ihnen Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen. Er hat sie...mehr

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Betriebsarzt / 2 Vertragsverhältnis

Die Bestellung des Betriebsarztes hat gemäß § 2 Abs. 1 DGUV V 2 schriftlich zu erfolgen. Der Arbeitgeber kann einen Betriebsarzt hauptberuflich aufgrund eines Arbeitsvertrags einstellen oder einen freiberuflichen Arzt aufgrund eines Dienstvertrags nebenberuflich beschäftigen oder einen überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Dienst in Anspruch nehmen, z. B. ein Werksarztzentr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.2 Partielle steuerrechtliche Anerkennung der Selbständigkeit

Eine Personengesellschaft ist zivilrechtlich als selbständiges Rechtssubjekt anerkannt. Auch steuerrechtlich ist die Selbständigkeit (Rechtszuständigkeit) der Personengesellschaft jedenfalls partiell anerkannt. Die steuerrechtliche Anerkennung der eigenen Rechtszuständigkeit der Personengesellschaft hat insbesondere zur Folge, dass schuldrechtliche Beziehungen zwischen der P...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.1.3 Willensakt

Rz. 47 Veräußerung und Aufgabehandlungen sind im Regelfall willensgesteuerte Handlungen. Für die Betriebsaufgabe folgert die Rspr. dies aus der Entnahmeähnlichkeit des Aufgabevorgangs (Totalentnahme, Rz. 18f.). Für die Betriebsveräußerung folgt dies bereits aus der Notwendigkeit zivilrechtlicher Willenserklärungen für das Zustandekommen von Kaufverträgen. Eine zwangsweise Be...mehr

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Geschenke und Zuwendungen i... / 1.2.1 Betriebliche Übung

Die betriebliche Übung kann Grundlage von Entgeltansprüchen sein. Hierunter versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen durch den Arbeitgeber, aus denen der Arbeitnehmer herleiten darf, der Arbeitgeber gewähre eine solche Leistung auf Dauer.[1] Aus diesem als Willenserklärung zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das die Arbeitnehmer stillschweig...mehr

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Geschenke und Zuwendungen i... / 2.4 Compliance-System und Implementierung

Für Arbeitgeber stellt sich die Frage, wie sie Compliance-Regelungen in das Arbeitsverhältnis aus taktischer Sicht implementieren sollten, damit sie für die Mitarbeiter verbindlich sind. Es kommt in Betracht, die Regelungen im Rahmen des Direktionsrechts einseitig anzuweisen (z. B. auf Basis einer Richtlinie bzw. Policy), durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit dem Be...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2.3 Entsprechend freier Arbeitsplatz

Rz. 20 Die bevorzugte Berücksichtigung i. S. d. § 9 TzBfG gilt nur im Fall eines entsprechend freien Arbeitsplatzes.[1] Ein Arbeitsplatz ist nach gebräuchlicher Auslegung die Beschäftigung in örtlich-räumlicher und zugleich in funktionaler Hinsicht. Er ist durch Art, Ort und Umfang der Tätigkeit gekennzeichnet.[2] Durch die unternehmerische Entscheidung, einen bestimmten Ar...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2.2 Anzeige des Verlängerungswunschs

Rz. 13 Der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer muss den Wunsch nach einer Verlängerung seiner bisherigen Arbeitszeit angezeigt haben. Aus dieser Formulierung folgt, dass die Anzeige vor der Besetzung des freien Arbeitsplatzes geschehen sein muss. Hat sich der Arbeitgeber bereits für einen Bewerber entschieden, jedoch noch keinen Arbeitsvertrag mit diesem geschlossen, kann die ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2.1 Teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

Rz. 8 Als teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer i. S. v. § 9 TzBfG gilt jede Person, die teilzeitbeschäftigt i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist, auch wenn die verringerte Arbeitszeit bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses oder später vereinbart worden ist.[1] Der Arbeitnehmer muss vorher keinen Anspruch nach § 8 TzBfG (Verringerung der Arbeitszeit) geltend gemacht haben. ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 5.1 Leistungsklage

Rz. 47 Der Arbeitnehmer bedarf der Zustimmung durch den Arbeitgeber zur Verlängerung der Arbeitszeit, d. h. der Annahme seines – des Arbeitnehmers – Angebots[1] auf Änderung des Arbeitsvertrags.[2] Diese kann er im Wege der Leistungsklage durchsetzen.[3] Dabei muss der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer in seinem Klageantrag, mit dem er die Verurteilung des Arbeitgebers zur A...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / Zusammenfassung

Überblick Durch eine betriebliche Übung können Ansprüche auf Leistungen entstehen, die vom Arbeitgeber ursprünglich freiwillig ohne Rechtspflicht gewährt wurden. Dies gilt insbesondere bei Weihnachtsgratifikationen, aber z. B. auch bei Freistellungen an bestimmten Tagen, bei der Anpassung von Versorgungsbezügen oder bei einmaligen Leistungen wie Jubiläumszuwendungen. Durch e...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 2.8 Tarifvertrag

Tarifvertragliche Regelungen können auch aufgrund stillschweigender Bezugnahme, z. B. durch betriebliche Übung, auf das Arbeitsverhältnis von Außenseitern anzuwenden sein.[1] Die hiergegen unter Hinweis auf das Schriftformgebot des § 1 Abs. 2 TVG erhobenen Bedenken teilt das BAG nicht.[2] Dabei spricht es für eine umfassende Bezugnahme, wenn sich bei der Durchführung des Arb...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 2.3 Lohn-/Gehaltserhöhungen/Zulagen

Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern wiederholt eine Erhöhung der Löhne und Gehälter, kann eine betriebliche Übung selbst bei über Jahre gleichbleibender Gehaltserhöhungspraxis nur entstehen, wenn deutliche Anhaltspunkte in seinem Verhalten dafür sprechen, er wolle die Erhöhungen auch ohne Bestehen einer Verpflichtung künftig, d. h. auf Dauer vornehmen.[1] Denn ein n...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 1.1 Definition

Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden.[1] Aus diesem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 1.3 Betriebliche Übung und Schriftformklausel

Problematisch ist die Situation, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag für Vertragsänderungen die Schriftform vorgesehen haben. Ein konkludenter Verzicht auf Zugang einer Annahmeerklärung ist zwar auch bei Rechtsgeschäften, die der Schriftform unterliegen, möglich, sofern nicht gerade der mit dem Schriftformerfordernis verfolgte Zweck einen Zugang der Annahmeer...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 1.5 Geänderte betriebliche Übung

Nach langjähriger Rechtsprechung des BAG konnte eine betriebliche Übung durch eine geänderte betriebliche Übung beendet werden.[1] Der 10. Senat hat dies bei Gratifikationszahlungen dann angenommen, wenn der Arbeitgeber erklärt hat, die Zahlung der Gratifikation sei eine freiwillige Leistung, auf die zukünftig kein Rechtsanspruch bestehe, und die Arbeitnehmer der neuen Handh...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 1.4 Freiwilligkeitsvorbehalt

Das Entstehen einer betrieblichen Übung kann durch die Aufnahme eines entsprechenden Freiwilligkeitsvorbehalts im Arbeitsvertrag verhindert werden. Der Begriff "freiwillig" allein bringt allerdings regelmäßig lediglich zum Ausdruck, dass der Arbeitgeber nicht bereits durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Zahlung verpflichtet ist. Er genügt für sich genommen...mehr

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Abwerbung / Zusammenfassung

Begriff Unter Abwerbung versteht man den Fall, dass es ein Dritter durch direkte oder indirekte Kontaktaufnahme unternimmt, einen durch Arbeitsvertrag gebundenen Arbeitnehmer zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses und zur Begründung des neuen Arbeitsverhältnisses zu bewegen. Abwerbender kann sowohl ein anderer Arbeitgeber, ein Personalberater als auch ein aktueller oder ...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 2.1 Gratifikationen

Durch die vorbehaltlose Gewährung einer Gratifikation (z. B. Weihnachtsgeld) in drei aufeinanderfolgenden Jahren entsteht ein Anspruch des Arbeitnehmers aus betrieblicher Übung.[2] Dieser Anspruch kann (nachträglich) nur noch durch Kündigung oder vertragliche Abrede unter Vorbehalt gestellt, verschlechtert oder beseitigt werden. Eine dreimalige widerspruchslose Entgegennahme...mehr

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Abwerbung / 2 Einzelfälle aus Rechtsprechung und Praxis

Unzulässig ist das bewusste Verleiten eines Arbeitnehmers zum Vertragsbruch, also auch zu einer Handlung, die den Arbeitnehmer zur Kündigung und Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses veranlassen soll, z. B. durch Missachtung der geltenden Kündigungsfrist oder einer vereinbarten Befristung. durch die Zusage der Zahlung einer Wechselprämie oder der Übernahme einer Vertrags...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 5.6 Praktische Umsetzung der Beschlussfassung über die Beendigung eines Anstellungsvertrags

Rz. 438 Es sollte streng zwischen dem Beschluss über den Abschluss des Anstellungsvertrags (bzw. dessen Änderung oder Ergänzung) sowie der Beendigung durch Kündigung oder Abschluss eines Aufhebungsvertrags zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer und dem Beschluss über die Bestellung (oder Wiederbestellung) getrennt werden. Der Tagesordnungspunkt der Aufsichtsratssitzung/Ges...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 5.3.2 Form und Inhalt des Anstellungsvertrags

Rz. 409 Im Gesellschaftsvertrag für Wohnungsgesellschaften mbH ist geregelt, dass Anstellungsverträge mit Geschäftsführern für die Dauer der Bestellung abgeschlossen werden sollen, und zwar vom Aufsichtsrat, vertreten von dem Aufsichtsratsvorsitzenden (§ 7 Abs. 3 GV). Ein solcher Vertrag, dessen Einzelheiten zum Beispiel von einem oder mehreren dazu beauftragten Mitgliedern ...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 5.1.1 Abschluss von Anstellungsverträgen

Rz. 399 Grundsätzlich vertritt die Geschäftsführung die Gesellschaft (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Dagegen enthält das GmbH-Gesetz keine Regelung dazu, welches Organ die GmbH gegenüber den Geschäftsführern vertritt. Das Aktiengesetz sieht ausdrücklich vor, dass der (bei der AG obligatorische) Aufsichtsrat die Gesellschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern vertritt (§ 112 Satz...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 5.3 Abschluss des Anstellungsvertrags

5.3.1 Abgrenzung Anstellung – Bestellung Rz. 407 Die Bestellung eines Geschäftsführers erfolgt in der Regel aufgrund eines einseitigen Organisationsakts des Bestellungsorgans, das heißt insbesondere durch die Gesellschafterversammlung oder den Aufsichtsrat. Im Gegensatz dazu ergeben sich aus dem Anstellungsvertrag die schuldrechtlichen Rechte und Pflichten, die zwischen dem G...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 5.5 Beendigung des Anstellungsvertrags

5.5.1 Überblick Rz. 418 Der Anstellungsvertrag zwischen der Gesellschaft und einem Geschäftsführer kann aus verschiedenen Gründen enden. In der Praxis spielen vor allem folgende Beendigungsgründe eine Rolle: Ablauf der vereinbarten Befristung, Erreichen der vertraglich vereinbarten Altersgrenze, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, Abschluss eines Aufhebungsvertrags....mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 5.3.1 Abgrenzung Anstellung – Bestellung

Rz. 407 Die Bestellung eines Geschäftsführers erfolgt in der Regel aufgrund eines einseitigen Organisationsakts des Bestellungsorgans, das heißt insbesondere durch die Gesellschafterversammlung oder den Aufsichtsrat. Im Gegensatz dazu ergeben sich aus dem Anstellungsvertrag die schuldrechtlichen Rechte und Pflichten, die zwischen dem Geschäftsführer als Dienstverpflichtetem ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 5.5.4 Ordentliche Kündigung

Rz. 422 Nach dem GmbH-Gesetz obliegt die Aufgabe der Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer der Gesellschafterversammlung(§ 46 Nr. 5 GmbHG). In diesem Fall ist die Gesellschafterversammlung auch für den Abschluss und die Beendigung der Anstellungsverträge einschließlich der damit verbundenen Vertragsänderungen zuständig (sog. Annexkompetenz). Rz. 423 Der Gesellschaftsv...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 5.5.5 Außerordentliche Kündigung

Rz. 427 Sofern die Gesellschafterversammlung nach dem GmbH-Gesetz die Aufgabe der Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer hat (§ 46 Nr. 5 GmbHG), ist die Gesellschafterversammlung auch für den Abschluss und die Beendigung der Anstellungsverträge einschließlich der damit verbundenen Vertragsänderungen zuständig (sog. Annexkompetenz). Rz. 428 Anstelle der gesetzlichen Reg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 5.5.6 Abschluss des Aufhebungsvertrags

Rz. 435 Die Ausführungen zur Zuständigkeit für die ordentliche Kündigung (sofern insbesondere nicht vertraglich ausgeschlossen) und die außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrag gelten entsprechend für den Abschluss eines Aufhebungsvertrags, vor allem zur Vermeidung eines anschließenden Rechtsstreits. Dies gilt auch für die jeweiligen Ausführungen zur Rechtslage bei ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 5.4 Beteiligung des Aufsichtsratsgremiums beim Vertragsabschluss

Rz. 412 Vor allem bei größeren Wohnungsgesellschaften werden zum Beispiel Personalausschüsse eingerichtet, deren Aufgabe es vor allem ist, für den Aufsichtsrat Verhandlungen mit Geschäftsführern zu führen (Bestellung und Abschluss/Änderung von Anstellungsverträgen). Das GmbH-Gesetz enthält jedoch keine ausdrückliche Regelung, ob bzw. in welchem Umfang Entscheidungen des (fak...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 10.4 Amtsniederlegung

Rz. 606 Ein Geschäftsführer kann sein Amt jederzeit – form- und fristlos – durch einseitige Erklärung gegenüber der Gesellschaft, vertreten durch das Bestellungsorgan, aufgeben (Amtsniederlegung). Nach der Rechtsprechung[1] ist es für die Wirksamkeit der Niederlegung grundsätzlich nicht erforderlich, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Im Gesellschaftsvertrag kann jedoch gereg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 5.5.2 Ablauf der vereinbarten Befristung

Rz. 420 Im Gesellschaftsvertrag für Wohnungsgesellschaften mbH ist ausdrücklich geregelt, dass Anstellungsverträge mit Geschäftsführern auf die Dauer der Bestellung abgeschlossen werden (§ 7 Abs. 3 GV). Mit Ablauf der Bestelldauer endet in solchen Fällen der befristete Anstellungsvertrag des Geschäftsführers "automatisch", ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 5.5.1 Überblick

Rz. 418 Der Anstellungsvertrag zwischen der Gesellschaft und einem Geschäftsführer kann aus verschiedenen Gründen enden. In der Praxis spielen vor allem folgende Beendigungsgründe eine Rolle: Ablauf der vereinbarten Befristung, Erreichen der vertraglich vereinbarten Altersgrenze, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Rz. 419 Als wei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 10.3 Widerruf der Bestellung

Rz. 602 Die Bestellung der Geschäftsführer kann jederzeit widerrufen werden (§ 38 Abs. 1 Hs. 1 GmbHG). Das Gesetz geht von der Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für die Abberufung (und die Bestellung) aus (§ 46 Nr. 5 GmbHG). Es besteht aber die Möglichkeit, die Zuständigkeit für die Abberufung (und auch für die Bestellung) durch eine Regelung im Gesellschaftsvertra...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 4.2.4 Bestellung durch den Aufsichtsrat im Anwendungsbereich der Mitbestimmungsgesetze

Rz. 382 Im Anwendungsbereich einiger Mitbestimmungsgesetze [1] (unter anderem § 31 MitbestG) ist der zwingend vorgeschriebene Aufsichtsrat (obligatorischer Aufsichtsrat) für die Bestellung der Geschäftsführer einschließlich des Abschlusses der Anstellungsverträge zuständig. Rz. 383 Für die Anwendung des "Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz, Mit...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 4.3 Dauer der Bestellung

Rz. 384 Das GmbH-Gesetz trifft keine Aussage darüber, wie lang der Bestellzeitraum ist. Somit ist auch eine Bestellung der Geschäftsführer auf unbestimmte Zeit möglich. Der Gesellschaftsvertrag für Wohnungsgesellschaften mbH empfiehlt jedoch – entsprechend der Praxis insbesondere für Fremdgeschäftsführer – eine befristete Bestellung, und zwar von höchstens fünf Jahren (§ 7 A...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gesellschafterversammlung e... / 2.2.7 Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie deren Entlastung

Rz. 866 Bestellung von Geschäftsführern Das GmbHG-Gesetz sieht zwar verschiedene Möglichkeiten für die Erlangung des Geschäftsführeramts vor, das heißt durch eine Regelung im Gesellschaftsvertrag oder nach Maßgabe der Bestimmungen des dritten Abschnitts des Gesetzes (§ 6 Abs. 3 Satz 2 GmbHG). In Fällen, in denen der Gesellschaftsvertrag keine Regelung zur Geschäftsführerbeste...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 5.5.3 Erreichen der vertraglich vereinbarten Altersgrenze

Rz. 421 Der Gesellschaftsvertrag kann auch vorsehen, dass die Bestelldauer mit Erreichen einer Altersgrenze endet, ohne dass es einer Abberufung bedarf (zum Beispiel "Die Bestellung eines hauptamtlichen Geschäftsführers endet spätestens mit Ende des Kalenderjahres, in dem der Geschäftsführer das jeweils geltende individuelle gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht; die Bes...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 10.2 Ablauf der Bestelldauer

Rz. 601 Das Amt eines Geschäftsführers endet "automatisch" mit Ablauf der Bestelldauer. Der Gesellschaftsvertrag für Wohnungsgesellschaften mbH sieht diesbezüglich vor, dass die Geschäftsführer vom Aufsichtsrat jeweils auf die Dauer von höchstens fünf Jahren bestellt werden (§ 7 Abs. 2 Satz 1 GV). Zudem sollen die Anstellungsverträge auf die Dauer der Bestellung abgeschlosse...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 3.2.2 Altersgrenzen

Rz. 355 Es ist grundsätzlich zulässig, Altersgrenzen (Höchstalter) für die Wahl und Wiederwahl von Geschäftsführern im Gesellschaftsvertrag vorzusehen. Im Gegensatz zur Mustersatzung für Wohnungsgesellschaften enthält der Gesellschaftsvertrag für Wohnungsgesellschaften mbH eine solche Regelung jedoch nicht. Abhängig von der jeweiligen Situation der Wohnungs- und Immobilienge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 4.7 Fehler bei der Bestellung von Geschäftsführern

Rz. 391 Bei der Bestellung von Geschäftsführern können in der Praxis als Fehler insbesondere Verstöße gegen den Gesellschaftsvertrag in Betracht kommen. Praxis-Beispiel Der bisherige nebenamtliche Geschäftsführer (66 Jahre alt) ist wiederbestellt worden, obwohl nach dem Gesellschaftsvertrag die Bestellung eines nebenamtlichen Mitglieds der Geschäftsführung spätestens mit Voll...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 4.6 Praktische Umsetzung der Bestellung eines Geschäftsführers durch den Aufsichtsrat bzw. die Gesellschafterversammlung

Rz. 390 Bei der Bestellung eines Geschäftsführers durch den Aufsichtsrat bzw. die Gesellschafterversammlung sollte streng zwischen dem Beschluss über die Bestellung (oder die Wiederbestellung) des Geschäftsführers und dem Beschluss über den Abschluss des Anstellungsvertrags zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer getrennt werden. Der Tagesordnungspunkt (TOP) sowie der entsp...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 4.1 Begriff der Bestellung

Rz. 369 Die Bestellung eines Geschäftsführers erfolgt in der Regel durch einen einseitigen Organisationsakt des zuständigen Bestellungsorgans der Gesellschaft (Gesellschafterversammlung oder Aufsichtsrat). Mit der Annahme durch den Bewerber wird die Bestellung wirksam. Er übernimmt sofort oder zu einem festgelegten späteren Zeitpunkt das Amt des Geschäftsführers und gehört d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 7.7 Verjährung

Rz. 583 Die Ansprüche der GmbH gegenüber Geschäftsführern nach § 34 Abs. 2, 3 GmbHG [1] verjähren in fünf Jahren (§ 43 Abs. 4 GmbHG).[2] Wenn durch eine Pflichtverletzung und einen daraus resultierenden Schaden auch andere Rechtsvorschriften verletzt wurden, ist zu prüfen, ob daneben noch andere Verjährungsfristen in Betracht kommen. Praxis-Beispiel Hat ein Geschäftsführer dur...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 6.4.6 Unwirksamkeit von Beschränkungen gegenüber Dritten

Rz. 511 Gegen dritte Personen hat eine Beschränkung der Befugnis der Geschäftsführer, die Gesellschaft zu vertreten, keine rechtliche Wirkung (§ 37 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Abs. 2 Satz 2 dieser Vorschrift enthält Beispiele für unwirksame Beschränkungen gegenüber Dritten, die aber nicht abschließend sind ("insbesondere").[1] Danach gilt dies insbesondere für den Fall, dass die V...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 6.5.1 Gesamtverantwortung und Einzelzuständigkeiten

Rz. 515 Wenn die Geschäftsführung einer GmbH aus mehrere Personen besteht, sind sämtliche Geschäftsführer grundsätzlich nur gemeinsam zur Geschäftsführung befugt (Gesamtgeschäftsführung). Die entsprechende ausdrückliche Regelung im Aktiengesetz (§ 77 Abs. 1 Satz 1 AktG) wird analog im GmbH-Recht angewendet. Zudem schreibt § 35 Abs. 2 Satz 1 GmbHG für das Außenverhältnis vor,...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 6.4.5 Immaterielle Schranken (Treuepflicht)

Rz. 509 Neben ausdrücklichen Beschränkungen können sich weitere Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis aufgrund der Treuepflicht[1] des Geschäftsführers ergeben. In solchen Fällen besteht eine Vorlagepflicht der Geschäftsführung an die Gesellschafterversammlung.[2] Rz. 510 Praktische Auswirkungen haben Beschränkungen aufgrund der Treuepflicht für die Geschäftsführung in...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Beteiligung, nichtselbstständige Arbeit

Literatur: Knobbe-Keuk, DStZ 1984, 335; Siewert, DB 1999, 2231, Kreft, GStB 2012, 23; Kramer, DStR 2017, 366 Erwirbt der Arbeitnehmer (z. B. als Geschäftsführer) eine Beteiligung an der Arbeitgeber-GmbH, fallen die Aufwendungen hierzu sowie etwaige Gewinnausschüttungen grundsätzlich in den Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen, und zwar auch dann, wenn die Beteiligung an ...mehr