Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsstätte

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§ 31 Arbeitslosengeld I / c) Verfügbarkeit

Rz. 21 Verfügbar i.S.d. § 138 Abs. 1 Nr. 3 SGB III ist ein Arbeitsloser dann, wenn er den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Dies ist der Fall, wenn alle in § 138 Abs. 5 Nr. 1–4 SGB III geregelten Voraussetzungen (kumulativ) erfüllt sind oder ein Sonderfall der Verfügbarkeit nach § 139 SGB III vorliegt. Die Verfügbarkeit nach § 138 Abs. 5 SGB ...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / Zusammenfassung

Überblick Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen. Die Reisekostendefinition entspricht der von der Rechtsprechung entwickelten Begriffsbestimmung, nach der ausschließlich Mehraufwendungen begünstigt sind, die durch eine beru...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.5 Arbeitgeberfremde Einrichtung

Der Anwendungsbereich der ersten Tätigkeitsstätte ist weiter gefasst als der Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte. Während der ortsgebundene Tätigkeitsmittelpunkt nur an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers begründet werden konnte, kann erste Tätigkeitsstätte auch eine betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmens (= verbundenes Unternehmen i. S. d. § 15 A...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.3 Leiharbeitsverhältnisse

Das gesetzliche Reisekostenrecht bewirkt Änderungen hinsichtlich der Gewährung steuerfreier Auslösungen für Leiharbeitnehmer. Die gesetzliche Erweiterung des Tätigkeitsbegriffs, nach der in bestimmten Fällen auch die betriebliche Einrichtung eines Dritten als dauerhafter Einsatzort kein auswärtiger Beschäftigungsort im Sinne des Reisekostenrechts darstellt, macht es erforder...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.4 Entsendung im Konzern

Die Betriebsstätte eines Konzernunternehmens behandelt die Finanzverwaltung schon bisher nicht als arbeitgebereigene Einrichtung. Der Arbeitsortbegriff nennt die betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmens als ausdrückliche Möglichkeit einer ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers.[1] Die Rechtsprechung des BFH, die darauf abstellte, dass ein Arbeitnehmer, der wiede...mehr

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Reisekosten, Inland / 2.1 Aufwendungsersatzanspruch aus arbeitsrechtlichen Vereinbarungen

Ob und in welchem Umfang Reisekosten zu erstatten sind, beurteilt sich nach der Auslegung der jeweiligen Anspruchsgrundlage.[1] In Betracht dafür kommen vorrangig der Arbeitsvertrag sowie Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Formularmäßig verwendete Reisekostenerstattungsklauseln in Arbeitsverträgen unterliegen dabei der Inhaltskontrolle gemäß §§ 305 ff. BGB. Ein vollko...mehr

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Bewertung lohn- und einkomm... / 4.3.2 Keine Verdoppelung der Antragsgrenze bei Ehegatten

Bei Ehe-/Lebenspartnern, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, ist die Summe der nach den oben genannten Punkten in Betracht kommenden Beträge zugrunde zu legen. Die Antragsgrenze von 600 EUR ist nicht zu verdoppeln. Wichtig Berücksichtigung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Aufgrund der Entfernungspauschale von 0,3...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.3 Tätigkeiten auf Fahrzeugen

Die Beschränkung der ersten Tätigkeitsstätte auf ortsfeste Einrichtungen bedeutet nicht, dass der Personenkreis der ausschließlich auf Fahrzeugen eingesetzten Arbeitnehmer keine Reisekosten erhalten kann. Entscheidend für das Vorliegen einer begünstigten Auswärtstätigkeit ist, dass der Arbeitnehmer bei seiner konkreten Arbeitsausübung nicht an einer ersten Tätigkeitsstätte t...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Inland / 2.1 Kernpunkt des Reisekostenrechts

Die Reisekostendefinition ist untrennbar mit der Prüfung der ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers verbunden. Nur wenn die tatsächliche Arbeitsstätte nicht zugleich auch die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers darstellt, können Reisekosten gewährt werden. Die erste Tätigkeitsstätte entscheidet darüber, ob der jeweilige berufliche Einsatz eine unter die Reisekosten fal...mehr

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Grenzgänger / 5.3 Nichtrückkehr zum Wohnsitz

Berufliche Nichtrückkehrtage Die Grenzgängereigenschaft geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer an einzelnen Arbeitstagen an seinem Arbeitsort verbleibt. Das Abkommen sieht eine 60-Tage-Grenze vor. Danach ist es unschädlich, wenn der Arbeitnehmer an bis zu 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt. In die Berechnung sind nur solche Tage einzubezi...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.2.2 Kein weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Ein sog. weiträumiges Arbeitsgebiet liegt aber nicht schon deshalb vor, weil der Arbeitnehmer ständig in einem Gemeindegebiet, im Bereich einer Großstadt oder in einem durch eine Kilometergrenze bestimmten Arbeitsgebiet an verschiedenen Stellen tätig wird. Keine weiträumige Arbeitsstätte begründen z. B.: das Großstadtrevier einer Politesse, der Stadtbezirk eines städtischen Ba...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtätigkeit / 1 Arbeitsrechtliche Definition

Als Fahrtätigkeit wird eine berufliche Tätigkeit von Arbeitnehmern bezeichnet, die ihre regelmäßige Arbeitsstätte in einem Fahrzeug haben. Verbringt der Arbeitnehmer durchschnittlich mehr als 80 % seiner vertraglichen Arbeitszeit im Fahrzeug, kann im Regelfall von einer Fahrtätigkeit ausgegangen werden.[1] Tätigkeiten an einem ortsfesten Arbeitsplatz, wie das Be- und Entlade...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 1 Berufliche Auswärtstätigkeit

Eine berufliche Auswärtstätigkeit liegt immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Eine berufliche Auswärtstätigkeit liegt ebenfalls vor, wenn der Arbeitnehmer typischerweise nur an wechselnden Einsatzstellen oder auf einem Fahrzeug tätig wird, d. h. sie kann gerade auch bei solchen Arbeit...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.2.1 Abgrenzungskriterien

Bei dem bis 2013 geltenden Recht konnte nicht nur ein fester Ort, sondern auch ein weiträumiges Arbeitsgebiet als regelmäßige Arbeitsstätte in Betracht kommen, z. B. ein zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers, z. B. ein größeres Werksgelände, ein Flughafenareal[1], ein Hafengebiet, ein Zustellbezirk eines Zeitungsausträgers[2] das Waldrevier bei Forstarbeitern[3] der Kehrbezir...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.2.3 Weiträumiges Tätigkeitsgebiet keine erste Tätigkeitsstätte

Während das weiträumige Arbeitsgebiet früher als Sonderfall der regelmäßigen Arbeitsstätte galt, lässt sich diese Bedeutung auf den Begriff der ersten Tätigkeitsstätte nicht übertragen. Als erste Tätigkeitsstätte kommt nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines Konzernunternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten infrage. Nur Entfernungsp...mehr

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Reisekosten, Inland / Zusammenfassung

Begriff Reisekosten sind unter dem Oberbegriff "berufliche Auswärtstätigkeit" zusammengefasst. Zu den Reisekosten gehören Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, die durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen. Die Kernfrage des Reisekostenrechts ist, ob ein Arbeitnehmer eine sog. erste Tätigkeit...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.3.8.2 3-Monatsfrist greift nicht bei untergeordneten Auswärtstätigkeiten

Ebenso weiterhin zu beachten ist das von der Rechtsprechung aufgestellte Kriterium, wonach eine Auswärtstätigkeit nur dann langfristig im Sinne der 3-Monatsfrist ist, wenn der berufliche Einsatz an dieser Tätigkeitsstätte im Vergleich zur Arbeit im Betrieb, Büro oder sonstigen ersten Tätigkeitsstätten sich zeitlich und inhaltlich nicht als untergeordnet, sondern zumindest al...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.5 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Nach der Rechtsprechung fällt der Besuch einer auswärtigen Bildungseinrichtung im Rahmen einer Bildungsmaßnahme, die nicht Ausfluss aus einem bestehenden Dienstverhältnis ist, als berufliche Auswärtstätigkeit unter die Reisekosten.[1] Die Bildungsmaßnahme wird nach der Rechtsauffassung des BFH auch bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die einen längeren Zeitraum in Anspruch n...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.1 Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten

Bislang konnten Arbeitnehmer pro Dienstverhältnis max. eine regelmäßige Arbeitsstätte haben.[1] An dieser Regelung wird auch in Bezug auf die erste Tätigkeitsstätte festgehalten. Nur, wenn der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen ausübt, sind mehrere erste Tätigkeitsstätten möglich, aber auch in diesem Fall, kann diese Voraussetzung je Dienstverhältnis bei nur einer betriebl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen in der Entgelta... / 2.9.1 Nur gelegentliche Nutzung des Fahrzeugs

Der feste prozentuale Monatsbetrag führt immer dann zu praktischen Problemen, wenn verschiedene Fahrzeuge oder ein Dienstwagen nur teilweise (= in geringem Umfang) für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden. Dasselbe gilt, falls der Arbeitnehmer mehrere Wohnungen hat. Ansatz des vollen Monatsbetrags Die Entfernungspauschale berücksichtigt die Nutzungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 2.10.3 Hilfs- oder Nebentätigkeiten nicht ausreichend

Kommt es bei der arbeitsrechtlichen Zuordnung auf den Umfang und die Art der an der ersten Tätigkeitsstätte verrichteten Arbeiten nicht an, muss der Arbeitnehmer bei Anwendung der zeitlichen Zuordnungsgrenzen dort auch einen Teil seiner arbeitsrechtlichen Hauptleistung erbringen. Nur soweit der Arbeitnehmer dort seiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit nachgeht, sind diese ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Klimawandel: Arbeitsrechtli... / 2 Verhinderung der Arbeitsleistung

Für die Fallkonstellation kommen mehrere Szenarien in Betracht: Der Arbeitnehmer kann aufgrund einer Hochwasserlage nicht an die Arbeitsstelle gelangen oder er hat im Zusammenhang mit einer Schadenswetterlage "Haus und Hof" unter Wasser oder von Extremwetter bedroht. Die Arbeitsstätte hingegen ist unversehrt und der Arbeitgeber bereit, die Arbeitsleistung entgegenzunehmen. Wäre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Klimawandel: Arbeitsrechtli... / 1.3.1 Pflichten bei Hitze am Arbeitsplatz

Bei Temperaturen über 26 °C ist die Arbeitsausübung erschwert, ab 30 °C ist die Arbeitsausübung beeinträchtigt. Zunächst ist es bei diesen Temperaturen jedoch nicht zu heiß, um die Arbeitsleistung zu erbringen. Vielmehr muss der Arbeitgeber reagieren und auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung die Lage analysieren und Maßnahmen zur Verbesserung einleiten. Hinweis Mögliche Reak...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 8.1 Gestaltung des Arbeitsplatzes

Nach § 164 Abs. 4 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können.[1] Dies geht nicht soweit, dass der Schwerbehinderte verlangen kann, nur nach seinen Neigungen beschäftigt zu werden.[2] bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.1.3.4 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Im Gegensatz zu den Regelungen im BAT und BMT-G enthält der TVöD keine tariflichen Regelungen hinsichtlich Beginn und Ende der Arbeitszeit. Mithin muss für deren Bestimmung auf die jeweils konkret arbeitsvertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit abgestellt werden. Die Arbeitszeit beginnt hiernach zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beschäftigte die vertraglich geschuldete T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 1.5.1 Grundsatz

Ruhepause ist die Unterbrechung der Arbeitszeit zur freien Verfügung des Arbeitnehmers. Eine Ruhepause liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer während des Pausenzeitraums von jedweder Arbeitsleistung vollkommen freigestellt wird. Auch darf keine Bereitschaftsdienstzeit oder Bereitschaftszeit gegeben oder angeordnet sein. Dem Arbeitnehmer muss es auch rechtlich und tatsächlich m...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 17.4 Technisches Regelwerk

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 15.4 Technisches Regelwerk

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 16.3 Technisches Regelwerk

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 31.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 9.4 Technische Regeln

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Betriebe und Verwaltungen des privaten Rechts

Rz. 3 Das KSchG enthält keine eigenständige Definition des in § 23 KSchG verwendeten Betriebsbegriffs. Grds. gleicht das Verständnis des KSchG von einem privatrechtlichen Betrieb aber dem des § 4 BetrVG [1] Nach dem in Rechtsprechung und Rechtslehre entwickelten Betriebsbegriff versteht man unter einem Betrieb des privaten Rechts eine selbstständige organisatorische Einheit, in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen / 7 Sonstige Arbeitgeberpflichten

Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Diese Verpflichtung aus § 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX trifft jeden Arbeitgeber unabhängig davon, ob er die Beschäftigungsquote[1] erfüllt hat. Damit ist zwar weder ein Einste...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 3 Musterschriftsatz Hilfeplanung

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.8.1 Gestaltung des Arbeitsplatzes Jugendlicher

Nach § 28 JArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsstätte des Jugendlichen einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so zu gestalten, dass der Jugendliche nicht in seiner körperlichen oder seelischen Entwicklung beeinträchtigt werden kann. Die Regelung entspricht § 618 BGB. Bei der Umsetzung der Norm hat der Arbeitgeber insbesondere die mangelnde Erfahr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 5 Durchführung des Jugendarbeitsschutzes

Arbeitgeber, die regelmäßig mindestens einen Jugendlichen beschäftigen, müssen dieses Gesetz sowie die Anschriften der zuständigen Aufsichtsbehörden an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auslegen bzw. aushändigen.[1] Es muss sich um eine fehlerfreie, leserliche und stets aktuelle Gesetzesfassung handeln. Geeignet ist eine Stelle, an der der Jugendliche ohne auf die Un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Einsatzwe... / 7 Auswärtige Übernachtung über 3 Monate

Sachverhalt Ein Monteur, der in Hannover wohnt, ist seit Juli des Vorjahres (und voraussichtlich noch bis Ende des nächsten Jahres) auf Montage in Hamburg eingesetzt. Eine Arbeitgeberzuordnung zum Betrieb ist nicht erfolgt. Unter der Woche übernachtet er in einer Pension zum Preis von 25 EUR je Nacht (ohne Frühstück), die in 10 Kilometer Entfernung von der Arbeitsstätte liegt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 2 Geltungsbereich

Das JArbSchG ist anwendbar, wenn der Beschäftigungsort im Bundesgebiet liegt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Jugendlichen oder des Arbeitgebers (Territorialitätsprinzip). Praxis-Beispiel Arbeitsort im Bundesgebiet Die amerikanische Botschaft in Berlin stellt nach amerikanischem Arbeitsrecht eine junge Türkin als Auszubildende für den Beruf der Bürofachkraft ein. Es...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtkostenzuschuss / 2.1 Steuerfreiheit für öffentliche Verkehrsmittel

Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) an Arbeitnehmer, die für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte öffentliche Verkehrsmittel im genehmigten Linienverkehr nutzen, sind lohnsteuerfrei.[1] Begünstigt ist der Linienverkehr, sofern er nicht den Luftverkehr betrifft. Taxis sind dadurch von der Steuerbefreiung ausdrücklich ausgenommen. Die Steuerbeg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 1.2.2 Verlassen des Hauses zur Besorgung eines Nahrungsmittels

Anders sieht es aus, wenn ein im Homeoffice Beschäftigter das Haus verlässt, um sich an einem anderen Ort Nahrungsmittel zu besorgen oder sie einzunehmen. Dieser Weg ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG grundsätzlich versichert, wenn die geplante/getätigte Nahrungsaufnahme zur Erhaltung der Arbeitskraft/Fortsetzung der versicherten Tätigkeit erforderlich war. Die ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 3 Grenz-/rechtskreisüberschreitende Tätigkeit

Insbesondere bei grenzüberschreitenden Homeoffice- bzw. Telearbeitsplätzen vertreten die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger folgende Auffassung: Wenn ein Arbeitnehmer seinen Telearbeitsplatz im Ausland hat, das ihn beschäftigende Unternehmen aber im Inland ansässig ist, wird als Beschäftigungsort der Ort der ausländischen Arbeitsstätte (= Wohnort) angesehen....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 1.4 Abgrenzung zu Heimarbeitern

Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitergesetzes (HAG) ist, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 1.2.1 Unfallversicherungsschutz im häuslichen Bereich

Wege im Homeoffice sind in gleichem Umfang wie auf der Unternehmens-/Betriebsstätte versichert.[1] Dies gilt auch, wenn der Unfall sich auf dem Weg von den privaten Wohnräumen des Arbeitnehmers in sein häusliches Arbeitszimmer ereignet.[2] In dem vom Bundessozialgericht (BSG) entschiedenen Sachverhalt rutschte der Arbeitnehmer auf dem Weg vom Schlafzimmer in das eine Etage t...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.2 Aufenthalt während der Pause

Rz. 8 Es steht im Ermessen des Arbeitnehmers, wie er die ihm zur Verfügung stehende Zeit gestaltet, da er während der Pause von jeder Arbeitsleistung freigestellt ist. Während der Pause kann der Arbeitnehmer grundsätzlich auch das Betriebsgelände verlassen.[1] Letzteres kann jedoch nicht der gesetzlichen Regelung entnommen werden und ist mithin keine begriffsnotwendige und d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.1 Begriff der Ruhezeit

Rz. 1 Begrifflich ist Ruhezeit der arbeitsfreie Zeitraum zwischen dem Ende der täglichen Arbeitszeit und dem Beginn der nächsten täglichen Arbeitszeit bzw. zwischen 2 Schichten desselben Arbeitnehmers.[1] § 5 legt diesen Zeitraum mit mindestens 11 Stunden fest. Arbeitsunterbrechungen innerhalb der täglichen Arbeitszeiten sind in Abgrenzung hierzu Ruhepausen (vgl. § 4 ArbZG)....mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Besonders schutzbedürftige ... / 2 Menschen mit Behinderung: So sorgt ein Unternehmen für sichere Arbeitsplätze

In den vergangenen 10 Jahren hat im internationalen Vergleich eine relativ große Zahl von Menschen mit Behinderungen Beschäftigung auf dem (ersten) Arbeitsmarkt in Deutschland gefunden. Dafür verantwortlich sind v. a. hohe gesetzliche Anforderungen zur Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung. Dies gilt auch für den Arbeitsschutz in Unternehmen. Gesetzlich geregelt ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 5.4 Doppelter Haushalt bei mehreren Arbeitsstätten

Eine doppelte Haushaltsführung – und damit die Kosten für die Zweitwohnung – ist auch dann anzuerkennen, wenn ein Arbeitnehmer zugleich am Ort seines Hausstands beschäftigt ist. Für die beruflich bedingte Aufspaltung der Haushaltsführung auf 2 verschiedene Wohnungen wird keine ausschließliche auswärtige Beschäftigung verlangt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einsatzwechseltätigkeit / 1.2 Begünstigter Personenkreis

Die Definition der ersten Tätigkeitsstätte lässt die Wesensmerkmale der zur beruflichen Auswärtstätigkeit zählenden Reisekostenart "Einsatzwechseltätigkeit" weitgehend unverändert. Die frühere Rechtsprechung zur Einsatzwechseltätigkeit kann für die Abgrenzung des begünstigten Personenkreises weiterhin herangezogen werden. Typische Beispiele sind Bau- oder Montagearbeiter[1] Mi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.5.3 Mitbestimmung des Betriebsrats

Die Videoüberwachung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.[1] Videokameras sind technische Einrichtungen im Sinne dieser Vorschrift und auch dann dazu bestimmt, die Leistung oder das Verhalten von Arbeitnehmern zu überwachen, wenn die Mitarbeiterkontrolle nicht das Hauptziel, sondern nur ein Nebeneffekt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 2.4 Berufliche Veranlassung durch Heirat

Entsteht die doppelte Haushaltsführung allein durch die Heirat des Arbeitnehmers, ist sie zunächst privat und nicht beruflich veranlasst. Allerdings hat die Rechtsprechung die Heirat eines Arbeitnehmers mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Ehe und Familie einem beruflichen Anlass gleichgestellt, wenn beide Ehepartner an verschiedenen Orten berufstätig sind, jeder...mehr