Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Menschen mit Behinderung / Arbeitsrecht

Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 sind Schwerbehinderte i. S. d. SGB IX.[1] Bei Einstellungsverhandlungen hat der Arbeitnehmer über Behinderungen, die für das konkrete Arbeitsverhältnis von Bedeutung sein können, Auskunft zu geben.[2] Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 könn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsförderung / Arbeitsrecht

Das Recht der Arbeitsförderung bezieht Arbeitgeber in die Verantwortung für den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt ein und stellt insoweit bestimmte "Erwartungen" an die Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit. Danach sollen Arbeitgeber die Agenturen für Arbeit frühzeitig über betriebliche Veränderungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigung haben ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiter / Arbeitsrecht

Übungsleiter können entweder selbstständig als freie Mitarbeiter oder als Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tätig sein. Abgegrenzt zwischen diesen beiden Formen wird im Wesentlichen nach dem Grad der persönlichen Abhängigkeit.[1] Hinweis § 611a BGB – Definition des Arbeitnehmers Wichtig für die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Arbeitsformen ist der ab dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit / Arbeitsrecht

1 Teilzeitarbeitsverhältnisse Auf Teilzeitarbeit finden die allgemeinen, für die Vollzeitarbeit geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften Anwendung. Das Teilzeitarbeitsverhältnis wird wie jeder andere Arbeitsvertrag durch Angebot und Annahme geschlossen.[1] Die Vertragsparteien können also grundsätzlich frei darüber entscheiden, ob, für welchen Zeitraum, in welcher Stundenhöhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung / Arbeitsrecht

1 Einführung Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt einheitlich für alle Berufs- und Wirtschaftszweige, mit Ausnahme der Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, in berufsqualifizierenden oder vergleichbaren Studiengängen an Hochschulen und auf Kauffahrteischiffen.[1] Für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung gelten die §§ 4–9, 27–49, 53–70,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeit / Arbeitsrecht

1 Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit 1.1 Allgemeine Grundsätze Eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers kann sich aus den unterschiedlichsten Gründen ergeben. Grundsätzlich müssen die Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit in der Person des Arbeitnehmers begründet sein. Der wichtigste Fall der Arbeitsunfähigkeit ist die den Entgeltfortzahlungsanspruch begründende Arbeitsunfähigke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saison-Kurzarbeitergeld / Arbeitsrecht

Wird die Arbeitsleistung entweder aus zwingenden Witterungsgründen oder in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit (1.12. bis 31.3. des Folgejahres) aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich, so entfällt nach den maßgeblichen tariflichen Regelungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe der Lohnanspruch für die betroffenen Arbeitnehmer. Soweit der Lohnausfall in der Schlechtwetterzeit ni...mehr

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Erwerbsminderungsrente / Arbeitsrecht

Durch die Erwerbsminderung endet das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers nicht automatisch. Auch bei festgestellter Erwerbsminderung bedarf es daher zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses entweder einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags. Bereits im Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag sind häufig Regelungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Eintritt eine...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. Zum Begriff der "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten"

Rz. 149 Was im Übrigen das Gesetz meint, wenn es die "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten" und deren "angemessene" Berücksichtigung anspricht, war und ist seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes Anfang 2002 Gegenstand einer intensiven Diskussion in Rechtsprechung und Literatur. Die Bandbreite der vertretenen Auffassungen war insbesondere anfangs erhebl...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / D. (Un-)Möglichkeit einer Verbandsklage im Arbeitsrecht

Rz. 180 Nach allgemeinen Regeln kann derjenige, der nach §§ 307–309 BGB unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, auf Unterlassung bzw. auf Widerruf der Empfehlung in Anspruch genommen werden (§ 1 UKlaG). Im Bereich des Arbeitsrechts besteht diese Möglichkeit nicht, da § 15 UKlaG ausdrücklich regelt, dass dieses...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 6. Arbeitsrecht

Rz. 622 Wenn bei einer Umwandlung nach dem UmwG ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Rechtsträger übertragen wird, sind gem. § 324 UmwG die arbeitsrechtlichen Vorschriften zum Betriebsübergang in § 613a BGB anzuwenden.[1136] Insoweit unterscheidet sich eine Umwandlung nach dem UmwG nicht von einer Umstrukturierung nach allgemeinen Vorschriften. Rz. 623 Unterschiede...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / A. Einzug der AGB-Kontrolle in das Arbeitsrecht

Rz. 1 Bis zum Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes [1] am 1.1.2002 waren die Grundsätze der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGBG) geregelt. Für das Arbeitsrecht hatte dieses Gesetz keine unmittelbare Bedeutung, da in § 23 Abs. 1 AGBG ausdrücklich vorgesehen war, dass das...mehr

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Aushilfen / 1 Arbeitsrecht

1.1 Geltung des TVöD für Aushilfsarbeitsverhältnisse Der Begriff der Aushilfe ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich festgelegt. Während er in 2 gesetzlichen Regelungen enthalten ist, nämlich in § 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Verkürzung der Kündigungsfrist und in § 1 NachwG, aber auch hier nicht definiert, sondern vorausgesetzt wird, kommt ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / VII. Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten

Rz. 147 Stellt sich bei Durchführung der Inhaltskontrolle anhand der §§ 307 ff. BGB heraus, dass die jeweilige Klausel mit hier vorgesehenen Grundsätzen an sich nicht in Einklang zu bringen ist, ist eine weitere, spezifisch arbeitsrechtliche Besonderheit der §§ 305 ff. BGB in die weiteren Überlegungen einzubeziehen: § 310 Abs. 4 S. 2 Hs. 1 BGB sieht vor, dass bei der Anwendu...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Rechtsformunterschiede im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Arbeitsrecht

Rz. 248 Einzelunternehmern, Personen- und Kapitalgesellschaften zeichnen sich durch Rechtsformunterschiede aus. Neben der steuerlichen Betrachtung sind die "klassischen" Abgrenzungskriterien zur Kapitalbeschaffung und Haftungsbeschränkung von wesentlicher Bedeutung. Für Familienunternehmen sind Rechtsformunterschiede bei der Publizität von Jahresabschlüssen häufig entscheidu...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Arbeitsrecht

A. Arbeitsrechtliche Grundlagen aus gesellschaftsrechtlicher Perspektive Rz. 1 Das Ziel dieses Kapitels ist es, neben einem Kurzüberblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Begriffe (sogleich Rdn 2) diejenigen arbeitsrechtlichen Fragen anzusprechen, mit denen ein gesellschaftsrechtlich tätiger Jurist am ehesten konfrontiert sein wird. Insoweit sollen in diesem Kapitel je...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Arbeitsrecht

Rz. 247 Der Geschäftsführer einer GmbH ist nach ständiger Rspr. kein Arbeitnehmer; vielmehr repräsentiert er die GmbH als Arbeitgeber.[756] Etwas anderes soll in Ausnahmefällen gelten, nämlich wenn der Geschäftsführer über das gesellschaftsrechtliche Weisungsrecht hinaus weiteren auch arbeitsbegleitenden und verfahrensorientierten Weisungen unterliegt.[757] Unabhängig davon ...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / Literaturtipps

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§ 20 Joint Ventures / G. Arbeitsrecht

Rz. 89 Da von der Gründung eines Joint Ventures fast immer Arbeitnehmer betroffen sind, muss der Anwalt bei der Gestaltung eines Joint Ventures auch arbeitsrechtliche Aspekte im Blick behalten. Die im Einzelfall zu lösenden Fragen hängen dabei nicht nur von der Gestaltung des Joint Ventures, sondern auch von dem konkreten Inhalt bestehender individual- und kollektivvertragli...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / C. Flexibilisierung der Arbeitszeit

Rz. 29 Das Interesse, die Arbeitszeit zu flexibilisieren, ist altbekannt und alles andere als ein neues Phänomen des "Arbeitsrechts 4.0". Schwankungen im Arbeitsbedarf sind typischer Bestandteil des Arbeitslebens und führen regelmäßig zur Frage einer angemessenen Risikoverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. § 615 BGB weist das Wirtschaftsrisiko zwar dem Arbeitgebe...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / A. Einführung

Rz. 1 "Arbeitsrecht 4.0" symbolisiert ein Arbeitsrecht im Wandel. "Home-Office", "Mobile-Office", "Agile Working", "Scrum", "Desksharing", "Crowdwork" oder auch "Bring Your Own Device (BYOD)", schon diese Auswahl an Anglizismen lässt die Dynamik erkennen, mit der Globalisierung und Digitalisierung in die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung Einzug gehalten haben. Doch es wär...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / D. Steuerung des Weisungsrechts

Rz. 89 Im "Arbeitsrecht 4.0" löst sich die klassische Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung, geprägt durch einen Arbeitgeber, der dem persönlich abhängigen Arbeitnehmer Weisungen erteilt, häufig auf. Triebfelder sind flache bis hin zu komplett aufgelösten Hierarchien, die häufig unter dem Etikett des "agilen Arbeitens" erfasst werden. Geläufigstes Beispiel für derlei moderne Or...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / e) Nullstundenverträge

Rz. 56 Nullstundenverträge sind eine Spielart der vorstehenden Rahmenverträge. Bei Nullstundenverträgen handelt es sich um ein im angelsächsischen Rechtsraum weit verbreitetes Vertragskonstrukt, das anlässlich der Diskussion um "Arbeitsrecht 4.0" auch in Deutschland (wieder) Aufmerksamkeit erfahren hat. Wie schon aus der Terminologie ersichtlich sind Nullstundenverträge dadu...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / b) KAPOVAZ-Abrede

Rz. 68 Unter einer KAPOVAZ-Abrede in ihrer klassischen Form wird eine Vereinbarung über eine variable Lage der Arbeitszeit innerhalb eines Bezugszeitraums verstanden, wobei der Arbeitsumfang im Gegensatz zu Bandbreitenregelungen festgeschrieben ist.[107] KAPOVAZ-Abreden können bei entsprechender Ausgestaltung als Alternative zu rechtlich riskanten Nullstundenverträgen dienen...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Anwendungsbereich des KSchG

Rz. 9 Die Bestimmungen der §§ 1 ff. KSchG gelten für Betriebe und Verwaltungen des privaten und öffentlichen Rechts (§ 23 Abs. 1 Satz 1 KSchG), sofern diese mehr als zehn (10,0) Arbeitnehmer beschäftigen (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 KSchG). Das Arbeitsverhältnis des betroffenen Arbeitnehmers muss zudem länger als 6 Monate bestanden haben (§ 1 Abs. 1 KSchG).mehr

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§ 6 Franchiserecht / V. Franchise-Verträge und Arbeitsrecht

Rz. 198 Kaum eine Entscheidung zum Franchise-Recht hat so viel Kritik hervorgerufen wie der Beschluss des LAG Düsseldorf vom 27.10.1987 zu "Jacques’ Weindepot".[411] Dieser Diskussion setzt zwar das BAG mit Beschl. v. 13.9.1989[412] ein verfahrensrechtliches Ende, mehr aber nicht. Mittlerweile ist die Diskussion um die wirtschaftliche Selbstständigkeit des Franchise-Nehmers ...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / c) Arbeitszeitkonten

Rz. 78 Arbeitszeitkonten erfreuen sich in der Praxis nachhaltiger Beliebtheit. Es lassen sich Lang- und Kurzzeitkontenmodelle finden, wobei das Jahresarbeitszeitkonto als Kurzzeitkonto die geläufigste Variante ist. Folgendes Beispiel für ein Jahresarbeitszeitkonto sei hier aufgeführt: aa) Musterklausel Rz. 79 Muster 4.10: Arbeitszeitkonto Muster 4.10: Arbeitszeitkonto (1) Es wi...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / II. Mobile-Office-Vereinbarung

1. Musterklausel Rz. 23 Muster 4.2: Mobile-Office-Vereinbarung Muster 4.2: Mobile-Office-Vereinbarung In Ergänzung des Anstellungsvertrags vom _________________________ (im Folgenden: Anstellungsvertrag) vereinbaren die Parteien im Hinblick auf die Erbringung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers in einem Mobile-Office Folgendes:[37]mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / a) Musterklausel

Rz. 91 Muster 4.11: Weisungsrecht/Agiles Arbeiten Muster 4.11: Weisungsrecht/Agiles Arbeiten Die Arbeit in agilen Arbeitsgruppen erfolgt soweit als möglich frei von fachlichen Weisungen der Arbeitgeberin. Das disziplinarische Weisungsrecht gemäß § 106 GewO bleibt hiervon unberührt. Im Übrigen behält sich die Arbeitgeberin vor, bei Bedarf jederzeit auch fachliche Weisungen gem...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / III. Abschließende Hinweise

1. Form der Kündigung und Vertretung Rz. 24 Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer form- und fristgerecht zugestellt werden. Nach § 623 BGB muss jede Kündigung schriftlich ausgesprochen werden, d.h. die Kündigung muss dem Arbeitnehmer im Original schriftlich zugehen. Eine Zustellung per Telefax genügt nicht. Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB ist auch nicht durch Arbeits- ...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / I. Tatbestand eines Betriebsübergangs gem. § 613a BGB

Rz. 29 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser gem. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den vom Übergang betroffenen Arbeitsverhältnissen ein. 1. Betriebsinhaberwechsel Rz. 30 Die erste Voraussetzung ist der Wechsel des Betriebsinhabers, d.h. es muss eine Änderung in der Person desjenigen erfo...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / a) Arbeit auf Abruf

aa) Musterklausel Rz. 32 Muster 4.3: Arbeit auf Abruf Muster 4.3: Arbeit auf Abruf (1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens _________________________ Stunden. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Aufforderung der Arbeitgeberin je nach Arbeitsanfall bis zu _________________________ Stunden wöchentlich zu arbeiten. Die Vergütung des Arbeitnehmers erhöht ...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / II. Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 39 Liegt danach ein Betriebsübergang vor, hat das folgende Konsequenzen: 1. Übergang der Arbeitsverhältnisse Rz. 40 Gem. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen bei einem Betriebs(teil-)übergang die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Arbeitnehmer grds. kraft Gesetzes mit allen bestehenden Rechten und Pflichten auf den neuen Betriebsinhaber über. Der Betriebserwerber tritt also in ...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / b) Befristete Arbeitszeiterhöhungen

Rz. 42 Des Weiteren ist an die Befristung von Arbeitszeiterhöhungen zu denken: aa) Musterklausel Rz. 43 Muster 4.4: Befristete Arbeitszeiterhöhung Muster 4.4: Befristete Arbeitszeiterhöhung Für die Zeit vom _________________________ bis _________________________ wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf _________________________ Stunden erhöht. bb) Hinweise zur Vertragsg...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / d) Rahmenverträge

Rz. 51 In der Praxis finden sich mitunter Verträge, die bestimmen, unter welchen Bedingungen die Parteien verpflichtet sind, Arbeitsverträge abzuschließen: aa) Musterklausel Rz. 52 Muster 4.6: Rahmenvertrag Muster 4.6: Rahmenvertrag Die Parteien können bei Bestehen eines betrieblichen Bedarfs im gegenseitigen Einvernehmen einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen. Für diesen...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / a) Vertrauensarbeitszeit

Rz. 62 Arbeitsvertragliche Vereinbarungen einer Vertrauensarbeitszeit sind inzwischen weit verbreitet. Formulierungsbeispiele finden sich bereits im Rahmen der vorstehenden Musterklauseln zu Home- und Mobile-Office,[102] alternativ sei noch folgender Regelungsvorschlag aufgeführt: aa) Musterklausel Rz. 63 Muster 4.8: Vertrauensarbeitszeit Muster 4.8: Vertrauensarbeitszeit (1) D...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / E. Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Rz. 55 An dieser Stelle wird davon abgesehen, einen allgemeinen und daher notgedrungen unvollständigen Überblick über die Mitbestimmung auf betrieblicher Ebene und im Aufsichtsrat zu geben. Vielmehr werden die Mitbestimmungsbereiche erläutert, die in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Tragen kommen. Zunächst also die Rechte eines Wirtschaftsausschusses (sogleich Rdn 56 ff....mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / B. Flexibilisierung des Arbeitsorts

Rz. 6 Flexibilisierungen des Arbeitsorts werden häufig in Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag vereinbart. Insbesondere Home-Office Vereinbarungen gehören insoweit zum Standardrepertoire: I. Home-Office Vereinbarung 1. Musterklausel Rz. 7 Muster 4.1: Home-Office-Vereinbarung Muster 4.1: Home-Office-Vereinbarung In Ergänzung des Anstellungsvertrags vom ________________________...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / C. Betriebsbedingte Kündigung als wichtigster Fall einer Kündigung

Rz. 3 Der wichtigste Fall einer Kündigung ist die betriebsbedingte Kündigung. Hierbei setzt der Arbeitgeber eine unternehmerische Entscheidung um, die zum Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten führt. I. Befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse Rz. 4 Arbeitsverträge können grds. unbefristet oder befristet geschlossen werden. Während ein unbefristeter Arbeitsvertrag i.d...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / II. Voraussetzungen für eine sozial gerechtfertigte betriebsbedingte Kündigung

1. Anwendungsbereich des KSchG Rz. 9 Die Bestimmungen der §§ 1 ff. KSchG gelten für Betriebe und Verwaltungen des privaten und öffentlichen Rechts (§ 23 Abs. 1 Satz 1 KSchG), sofern diese mehr als zehn (10,0) Arbeitnehmer beschäftigen (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 KSchG). Das Arbeitsverhältnis des betroffenen Arbeitnehmers muss zudem länger als 6 Monate bestanden haben (§ 1 ...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 3. Keine anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeiten

Rz. 15 Fällt die bisherige Einsatzmöglichkeit eines Arbeitnehmers weg, so ist eine betriebsbedingte Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt, wenn dem Arbeitgeber eine andere Beschäftigung nicht möglich oder nicht zumutbar ist.[6] a) Freie Arbeitsplätze im Unternehmen bzw. im selben Verwaltungszweig Rz. 16 Als anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten, die den Arbeitnehmern zur...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / III. Interessenausgleichsverhandlungen

Rz. 72 Im Fall einer Betriebsänderung muss mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich "im Geiste" vertrauensvoller Zusammenarbeit verhandelt werden (§ 112 Abs. 1 BetrVG i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 74 Abs. 1 BetrVG). 1. Inhalt und Verhandlungen Rz. 73 Der Interessenausgleich soll klären, ob, wann und in welcher Weise die vorgesehene Maßnahme durchgeführt werden soll. Ein Untern...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / 1. Agiles Arbeiten – Verzicht auf Weisungsrecht

Rz. 90 Aus Sicht der Arbeitsvertragsgestaltung stellt sich insbesondere die Frage, inwieweit der Arbeitgeber auf sein Weisungsrecht gemäß § 106 GewO verzichtet. a) Musterklausel Rz. 91 Muster 4.11: Weisungsrecht/Agiles Arbeiten Muster 4.11: Weisungsrecht/Agiles Arbeiten Die Arbeit in agilen Arbeitsgruppen erfolgt soweit als möglich frei von fachlichen Weisungen der Arbeitgeberi...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / b) Arbeitszeit

Rz. 28 Mit Blick auf die Regelungen zur Arbeitszeit ist ebenfalls auf die entsprechenden Ausführungen zum Home-Office zu verweisen. Das gilt auch für die Regelung zu den Wegezeiten zur betrieblichen Arbeitsstätte, etwa bei angeordneten Besprechungen etc. Auch wenn der jeweilige Arbeitsort freigegeben ist, sind Fahrten zur betrieblichen Arbeitsstätte nicht Teil der Hauptleistu...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / 1. Flexibilisierung der Dauer der Arbeitszeit

Rz. 31 Für Regelungen zur Dauer der Arbeitszeit, die mit einer variierenden Vergütung einhergehen, seien folgende Beispiele aufgeführt: a) Arbeit auf Abruf aa) Musterklausel Rz. 32 Muster 4.3: Arbeit auf Abruf Muster 4.3: Arbeit auf Abruf (1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens _________________________ Stunden. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Auff...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / aa) Musterklausel

Rz. 43 Muster 4.4: Befristete Arbeitszeiterhöhung Muster 4.4: Befristete Arbeitszeiterhöhung Für die Zeit vom _________________________ bis _________________________ wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf _________________________ Stunden erhöht.mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / c) Widerrufsvorbehalte

Rz. 47 Angesichts der vorstehend beschriebenen Bandbreitenregelungen fristen widerruflich ausgestaltete Arbeitszeitdeputate bislang eher ein Schattendasein. Bandbreitenregelungen bieten aus Perspektive des Arbeitgebers mehr Flexibilität und gelangen bei geringerem Formulierungsaufwand zum gleichen Ziel. Je stärker die Vertragsgestaltung jedoch durch die Interessen des Arbeit...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 4. Besonderheiten im Konzern

a) Besonderheiten bei der Aufsichtsratswahl (§ 2 Abs. 1 DrittelbG) Rz. 149 § 2 Abs. 1 DrittelbG gibt Auskunft zu der Frage, ob Arbeitnehmer eines abhängigen Konzernunternehmens berechtigt sind, an der Wahl zum Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens teilzunehmen. Vorrangig ist also zu prüfen, ob für das herrschende Unternehmen die Voraussetzungen für die Bildung eines mitb...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / aa) Musterklausel

Rz. 52 Muster 4.6: Rahmenvertrag Muster 4.6: Rahmenvertrag Die Parteien können bei Bestehen eines betrieblichen Bedarfs im gegenseitigen Einvernehmen einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen. Für diesen Arbeitsvertrag gilt Folgendes: Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt _________________________ Stunden. Sie ist in einem Zeitraum von ____________________...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / 2. Flexibilisierung der Lage der Arbeitszeit

Rz. 61 Folgende Beispiele für Klauseln zur Flexibilisierung der Lage der Arbeitszeit seien genannt: a) Vertrauensarbeitszeit Rz. 62 Arbeitsvertragliche Vereinbarungen einer Vertrauensarbeitszeit sind inzwischen weit verbreitet. Formulierungsbeispiele finden sich bereits im Rahmen der vorstehenden Musterklauseln zu Home- und Mobile-Office,[102] alternativ sei noch folgender Reg...mehr