Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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Au-pair-Beschäftigung / Arbeitsrecht

1 Rechtliche Rahmenbedingungen Das vom Europarat 1969 verabschiedete "Europäische Abkommen über die Au-Pair-Beschäftigung" enthält Rahmenvorschriften über die Lebens- und Arbeitsbedingungen, den Sprachunterricht, die soziale Sicherung sowie über die Rechte und Pflichten der Gastfamilie und des Au-pairs. Das Abkommen ist von der Bundesrepublik Deutschland nicht bestätigt worde...mehr

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Ausländischer Student / Arbeitsrecht

1 Aufenthaltsrecht Ausländische Personen, die nicht der EU, dem EWR und der Schweiz angehören, bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt nach Deutschland eines Aufenthaltstitels.[1] Entsprechend dürfen sie auch eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich nur dann ausüben, wenn sie einen Aufenthaltstitel haben.[2] Die Erwerbstätigkeit ist nur insoweit erlaubt, wie sie nicht durch G...mehr

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Ausländischer Student / 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Zur Beschäftigung von ausländischen Studenten bzw. Arbeitnehmern sind die Diskriminierungsverbote nach dem AGG zu beachten. Gemäß § 1 AGG darf niemand wegen seiner Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung benachteiligt werden. Nach § 12 AGG ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen.mehr

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Ausländischer Student / 1 Aufenthaltsrecht

Ausländische Personen, die nicht der EU, dem EWR und der Schweiz angehören, bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt nach Deutschland eines Aufenthaltstitels.[1] Entsprechend dürfen sie auch eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich nur dann ausüben, wenn sie einen Aufenthaltstitel haben.[2] Die Erwerbstätigkeit ist nur insoweit erlaubt, wie sie nicht durch Gesetz verboten ode...mehr

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Au-pair-Beschäftigung / 1 Rechtliche Rahmenbedingungen

Das vom Europarat 1969 verabschiedete "Europäische Abkommen über die Au-Pair-Beschäftigung" enthält Rahmenvorschriften über die Lebens- und Arbeitsbedingungen, den Sprachunterricht, die soziale Sicherung sowie über die Rechte und Pflichten der Gastfamilie und des Au-pairs. Das Abkommen ist von der Bundesrepublik Deutschland nicht bestätigt worden und hat somit keinen Rechtsc...mehr

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Ausländischer Student / 3 Fürsorgepflichten

Arbeitgeber haben gegenüber ausländischen Studenten bzw. Arbeitnehmern im Einzelfall weitergehende Fürsorgepflichten zu beachten.[1] Dies kann aus einem höheren Informationsbedarf der ausländischen Arbeitnehmer resultieren. Inhalt und Reichweite der hieraus entstehenden Pflichten richten sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls und den tatsächlichen Kenntnissen der...mehr

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Ausländischer Student / 5 Betriebsverfassungsrecht

Sofern der ausländische Student bzw. Arbeitnehmer keinen Aufenthaltstitel hat, der ihm die Beschäftigung erlaubt, kann der Betriebsrat seine Zustimmung zu der beabsichtigten Einstellung nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG verweigern. Entsprechend muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat vor der beabsichtigten Einstellung eines Drittstaatsangehörigen mitteilen, ob ein Aufenthaltstitel ...mehr

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Au-pair-Beschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Au-pairs sind junge Erwachsene aus dem Ausland, die in einer Gastfamilie tätig sind. Im Vordergrund stehen die Betreuung der Kinder der Gastfamilie sowie leichte Haushaltsarbeiten gegen freie Unterkunft, Verpflegung und ein Taschengeld. Die Au-pairs können im Gegenzug eine fremde Sprache erlernen bzw. vorhandene Sprachkenntnisse verbessern und Land und Leute kennenle...mehr

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Ausländischer Student / 2 Abschluss des Arbeitsvertrags

Ein wirksamer Arbeitsvertrag kommt auch dann zustande, wenn der ausländische Student die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht. Praxis-Tipp Zweisprachige Arbeitsverträge In der Praxis sind bilinguale (DE/ENG) Arbeitsverträge üblich. Arbeitgeber sollten arbeitsvertraglich vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis nur wirksam (im Sinne einer aufschiebenden und auflösenden B...mehr

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Au-pair-Beschäftigung / 2 Vertrag

Das Au-Pair-Verhältnis ist in einem schriftlichen Vertrag zwischen der Gastfamilie und dem Au-Pair zu regeln.[1] Die Au-pair-Beschäftigung, deren Dauer zunächst nicht mehr als ein Jahr betragen darf, kann auf eine Dauer von bis zu 2 Jahren verlängert werden.[2] Von der Bundesagentur für Arbeit wird ein Mustervertrag für Au-Pair-Verhältnisse bereitgestellt.[3] Hierin werden die...mehr

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Ausländischer Student / Zusammenfassung

Begriff Für die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung ist es unerheblich, ob ein Student aus dem In- oder Ausland kommt. Das Zuwanderungsgesetz regelt für ausländische Studierende aufenthaltsrechtliche Bestimmungen. Es differenziert dabei 2 Gruppen: EU-Bürger und Angehörige der EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und Angehörige ...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.1.2 45-Tage-Regelung

Das Besteuerungsrecht des jeweiligen Wohnsitzstaats setzt voraus, dass der Arbeitnehmer täglich zwischen den beiden Staaten von Wohnsitz zu Arbeitsort hin- und herpendelt. Kehrt ein Arbeitnehmer nicht arbeitstäglich an seinen Wohnsitz zurück oder ist er ausnahmsweise an Arbeitsorten außerhalb der Grenzzone beschäftigt, geht die Grenzgängereigenschaft nicht verloren, falls er...mehr

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Gestellungsvertrag / Arbeitsrecht

1 Gestellungsvertrag und Individualarbeitsrecht Bei einem Gestellungsvertrag nach engem Verständnis besteht für die gestellte Person kein arbeitsvertragliches Verhältnis zu dem Betriebsinhaber, der den Gestellungsvertrag mit der Stelle, die diese Person stellt, abgeschlossen hat. Der Gestellungsvertrag nach engem Verständnis sieht aber regelmäßig vor, dass die Person dem Dire...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 5.1 Besonderheiten des Arbeitsrechts

Bei der Inhaltskontrolle müssen die Arbeitsgerichte nach § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB "die arbeitsrechtlichen Besonderheiten" angemessen berücksichtigen. Die Gesetzesbegründung führt aus, dass die Besonderheiten des Arbeitslebens auf diese Weise angemessen berücksichtigt werden könnten. Es ist aber davor zu warnen, hieraus den Schluss zu ziehen, alles, was im Arbeitsrecht bisher ...mehr

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Gestellungsvertrag / 1 Gestellungsvertrag und Individualarbeitsrecht

Bei einem Gestellungsvertrag nach engem Verständnis besteht für die gestellte Person kein arbeitsvertragliches Verhältnis zu dem Betriebsinhaber, der den Gestellungsvertrag mit der Stelle, die diese Person stellt, abgeschlossen hat. Der Gestellungsvertrag nach engem Verständnis sieht aber regelmäßig vor, dass die Person dem Direktionsrecht des Betriebsinhabers unterworfen is...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / Zusammenfassung

Überblick Auch Arbeitsverträge unterliegen der AGB-Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Es gilt allerdings die Einschränkung des § 310 Abs. 4 BGB zu beachten, wonach einerseits Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen nicht von der Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle erfasst werden und andererseits die "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksich...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 4.1 Verbot der geltungserhaltenden Reduktion

§ 306 Abs. 1 und Abs. 2 BGB regeln die Folgen der Unwirksamkeit oder Nichteinbeziehung von Vertragsklauseln: danach ist weder der gesamte Vertrag unwirksam, noch findet eine ergänzende Vertragsauslegung statt, um die entstandene Lücke zu füllen, sondern es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im Falle der Unwirksamkeit der Bestimmung entfällt nur der unwirksame Teil der Vert...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 3.4 Das Transparenzgebot

Eine wichtige Anforderung an die Gestaltung und den Inhalt von Formulararbeitsverträgen im Grenzbereich von inhaltlicher und formeller Kontrolle der AGB enthält § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB – das sog. Transparenzgebot. Es verlangt, dass AGB – Regelungen klar und verständlich sein müssen. Der Arbeitgeber muss den Formulararbeitsvertrag so gestalten, dass der rechtsunkundige Durchs...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 1.1 Begriff der AGB

Die Kontrolle wird nach § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB für Allgemeine Geschäftsbedingungen durchgeführt. Das sind nach der gesetzlichen Definition alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die der Verwender (regelmäßig der Arbeitgeber) der anderen Vertragspartei (also dem Arbeitnehmer) stellt. Dazu zählen im Arbeitsrecht typischerweise Formulararbeit...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 5.2 Überblick über die Inhaltskontrolle

Die eigentliche Inhaltskontrolle von Vertragsklauseln dient dazu, das durch die Übermacht des Verwenders (Arbeitgebers) gestörte Verhandlungsgleichgewicht auszugleichen, wie es regelmäßig auftritt, wenn der Arbeitgeber Formulararbeitsverträge verwendet, denn diese bieten ihm die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer belastende Vertragsregelungen zu diktieren. Daher sind diese Kl...mehr

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Gestellungsvertrag / 2 Betriebsverfassungsgesetz/Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung

In der Literatur wird die Auffassung vertreten, dass auch in Fällen eines Gestellungsvertrags nach engem Verständnis, bei denen zwischen der gestellten Person und dem Betriebsinhaber kein Arbeitsvertrag , aber ein arbeitsrechtliches Weisungsverhältnis besteht, eine Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes in Betracht kommt[1]. Die Ausnahme in § 5 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG, nach d...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 4.3 Möglichkeiten der "Reparatur" unwirksamer Vertragsklauseln

Stellt sich hingegen heraus, dass eine Klausel in einem Arbeitsvertrag unwirksam ist, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, den Arbeitsvertrag nachträglich so zu gestalten, dass er einen wirksamen Regelungsinhalt erhält. Die praktische Notwendigkeit besteht vor allem deshalb, weil aufgrund des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion in § 306 Abs. 2 BGB (s. ...mehr

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Gestellungsvertrag / Zusammenfassung

Begriff Ein Gestellungsvertrag nach engem Verständnis ist ein Vertrag zwischen einer geistlichen Genossenschaft (Orden, Diakonissenhaus) und einem Dritten, der zum Gegenstand hat, dass ein Mitglied der geistlichen Genossenschaft im Betrieb dieses Dritten (Krankenhaus, Schulträger, Kirchengemeinde) Arbeiten verrichtet (als Krankenschwester, Arzt, Lehrer, Gemeindeschwester, Pr...mehr

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Urlaubsabgeltung / Arbeitsrecht

1 Voraussetzungen des Abgeltungsanspruchs Aufbauend auf dem Erholungsgedanken ist das Bundesurlaubsgesetz geprägt von dem Grundsatz, dass Urlaub in Form von Freizeit zu gewähren und zu nehmen ist. Die finanzielle Urlaubsabgeltung durch Zahlung von Geldbeträgen anstelle der Freistellung von der Arbeitspflicht widerspricht diesem Grundsatz. Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Ar...mehr

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Urlaubsabgeltung / 5 Vererblichkeit

Wenn ein Arbeitnehmer verstirbt, bleibt sein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bestehen. Er muss an die Hinterbliebenen abgegolten werden. Arbeitgeber berechnen den Urlaub dann wie in allen anderen Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis beendet wird. Das betrifft sowohl den gesetzlichen Mindesturlaub als auch den Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen und ...mehr

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Urlaubsabgeltung / 1 Voraussetzungen des Abgeltungsanspruchs

Aufbauend auf dem Erholungsgedanken ist das Bundesurlaubsgesetz geprägt von dem Grundsatz, dass Urlaub in Form von Freizeit zu gewähren und zu nehmen ist. Die finanzielle Urlaubsabgeltung durch Zahlung von Geldbeträgen anstelle der Freistellung von der Arbeitspflicht widerspricht diesem Grundsatz. Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Voraussetzung für das E...mehr

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Urlaubsabgeltung / 3 Berechnung der Urlaubsabgeltung

Für die Berechnung der konkreten Höhe des Urlaubsabgeltungsanspruchs gelten dieselben Regeln, wie für die Berechnung des Urlaubsentgelts nach § 11 Abs. 1 BUrlG. Bezugszeitraum ist im Fall der Berechnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs der Zeitraum der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es ist der durchschnittliche werktägliche Arbeitsverdienst in diese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 6 Ausschlussfristen

Der Urlaubsanspruch ist nach § 13 BUrlG nicht abdingbar. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird er aber zu einem reinen Geldanspruch. Aus diesem Grund können vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen den Urlaubsabgeltungsanspruch erfassen.[1] Daran hält das Bundesarbeitsgericht auch in seiner neuesten Entscheidung fest.[2] Wie bei der Verjährung von Urlaubsabgeltu...mehr

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Urlaubsabgeltung / 4 Pfändung und Aufrechnung

Für Pfändung und Aufrechnung gelten dieselben Grundsätze wie für den Anspruch auf Urlaubsentgelt: Das Entgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Urlaubsabgeltung bezahlt, ist deshalb wie das Urlaubsentgelt selbst pfändbar.[1] Allerdings sind die Pfändungsgrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO zu beachten. Ebenso ist die Aufrechnung mit und gegen den Urla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 2 Urlaubsabgeltung als Geldanspruch

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wandelt sich der zu diesem Zeitpunkt noch offene Urlaubsanspruch in einen reinen Geldanspruch um. Die Urlaubsabgeltung ist dabei kein Ersatz für den noch ausstehenden Urlaub, sondern ein eigener Geldanspruch.[1] Dieser entsteht zwar infolge urlaubsrechtlicher Vorschriften, gehört aber – einmal entstanden – zum Vermögen des Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / Zusammenfassung

Begriff Urlaubsabgeltung ist der monetäre Ersatz von zustehendem, jedoch nicht gewährtem Erholungsurlaub eines Arbeitnehmers und neben dem Urlaubsgeld und dem Urlaubsentgelt eine von 3 Leistungsarten in Verbindung mit dem Erholungsurlaub eines Arbeitnehmers. Während das Urlaubsentgelt als Entgeltfortzahlung für die Zeit des Urlaubs und Urlaubsgeld als freiwillige Leistung im...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 7 Verjährung

Der Urlaubsabgeltungsanspruch unterliegt wie auch der Urlaubsanspruch selbst der Verjährung. Allerdings beginnt die 3-jährige Verjährungsfrist für den Abgeltungsanspruch am Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet. Auf die Erfüllung der arbeitgeberseitigen Mitwirkungspflichten kommt es dabei im Gegensatz zum Urlaubsanspruch nicht an. Der Abgeltungsanspruch verjähr...mehr

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Urlaub / 4.7 Widerruf der Urlaubsgenehmigung/Rückruf aus dem Urlaub

Ein einmal genehmigter Urlaub bindet den Arbeitgeber grundsätzlich. Die zeitliche Festlegung des Urlaubs kann nur einvernehmlich rückgängig gemacht werden. Auch bei Übernahme der Mehrkosten für den Arbeitnehmer und seiner Familie[1] braucht sich der Arbeitnehmer hierauf nicht einzulassen. Eine Vereinbarung, welche den Arbeitnehmer verpflichtet, die zeitliche Festlegung des U...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.8.2 Elternzeit

Für jeden vollen Kalendermonat, in dem ein Beschäftigter Elternzeit erhält, kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch um 1/12 kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG), ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Er muss dem Beschäftigten nicht vor Antritt der Elternzeit mitteilen, dass er beabsichtige, den Urlaubsanspruch zu kürzen. Dies kann auch später geschehen. Unter Umständen reicht sogar ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.18.3 Urlaubssperre, Widerruf von Urlaub

Der Arbeitgeber hat das Recht, eine Urlaubssperre zu verhängen, wenn dringende betriebliche Erfordernisse dies erfordern. So kann verhindert werden, dass für die Bewältigung der Coronavirus-Krise dringend erforderliche Beschäftigte durch Urlaubsabwesenheit fehlen. Besteht ein Betriebsrat, ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG zu beachten....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung des Arbeitslohn... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die einem Steuerpflichtigen als Gegenleistung (Entlohnung) für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis zufließen. Der im EStG nicht definierte Begriff Arbeitslohn wird von Finanzverwaltung und Rechtsprechung weit ausgelegt. Er entspricht im Grundsatz, jedoch nicht in allen Einz...mehr

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4-Tage-Woche / Arbeitsrecht

1 Einordnung Im Unterschied zur "klassischen" 5-Tage-Woche wird beim Arbeitszeitmodell "4-Tage-Woche" die tägliche Arbeitszeit an 4 Tagen pro Kalenderwoche erbracht. Dies kann durch eine andere Verteilung der Arbeitszeit oder durch eine Reduzierung der bisherigen Wochenarbeitszeit umgesetzt werden. An welchen Tagen und in welchem Umfang die tägliche Arbeit bei einer 4-Tage-Wo...mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 2.3.2 Umgang mit Daten zur Arbeitszeit

Da die Arbeitszeit in der Regel die Grundlage für die Vergütung eines Arbeitnehmers darstellt, hat das Unternehmen ein berechtigtes Interesse, die Arbeitszeiten der Beschäftigten festzuhalten. Zudem urteilte der Europäische Gerichtshof ("EuGH"), dass sich aus der EU-Grundrechte-Charta eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber zur Implementierung eines objektiven, verlässliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
4-Tage-Woche / 2.1 Gleichbleibende Wochenarbeitszeit

Soweit ein Arbeitnehmer bisher an 5 Tagen pro Woche gearbeitet hat, findet bei einer Umstellung auf eine 4-Tage-Woche eine Umverteilung der Wochenarbeitsstunden statt. D. h. im Fall einer vereinbarten Arbeitszeit von z. B. 40 Wochenstunden, können diese im Rahmen einer Vereinbarung zukünftig auf 4 Werktage mit jeweils 10 Stunden aufgeteilt werden.mehr

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4-Tage-Woche / 2 Verschiedene Modelle

Die Einführung einer 4-Tage-Woche kann auf verschiedene Arten erfolgen. Üblich sind die Vereinbarung einer anderen Verteilung der Arbeitszeit oder eine Reduzierung der bisherigen Wochenarbeitszeit. Infographic 2.1 Gleichbleibende Wochenarbeitszeit Soweit ein Arbeitnehmer bisher an 5 Tagen pro Woche gearbeitet hat, findet bei einer Umstellung auf eine 4-Tage-Woche eine Umverteil...mehr

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4-Tage-Woche / 6 Gleichbehandlungsgrundsatz

Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist zu beachten. Vereinbart der Arbeitgeber mit einer Gruppe von Arbeitnehmern, die bisherige (Voll-)Arbeitszeit an 4 Tagen pro Woche zu leisten und wird diese Vereinbarung einem Arbeitnehmer nicht gewährt, obwohl er zu dieser Gruppe gehört und kein rechtlich anerkannter Grund dargelegt werden kann, dann könnte auch für diesen Arbeitnehmer ein ...mehr

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4-Tage-Woche / 1 Einordnung

Im Unterschied zur "klassischen" 5-Tage-Woche wird beim Arbeitszeitmodell "4-Tage-Woche" die tägliche Arbeitszeit an 4 Tagen pro Kalenderwoche erbracht. Dies kann durch eine andere Verteilung der Arbeitszeit oder durch eine Reduzierung der bisherigen Wochenarbeitszeit umgesetzt werden. An welchen Tagen und in welchem Umfang die tägliche Arbeit bei einer 4-Tage-Woche erfolgt,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
4-Tage-Woche / 3 Anspruchsgrundlage

Zur Einführung einer 4-Tage-Woche bedarf es einer rechtlichen Grundlage. Möglich ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag oder als arbeitsvertragliche Zusatzvereinbarung. Praxis-Beispiel Zusatzvereinbarung Eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag könnte wie folgt lauten: Zitatmehr

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4-Tage-Woche / 5 Urlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch hängt von der Anzahl der Arbeitstage ab (nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt dieser unter Zugrundelegung einer 6-Tage-Woche 24 Arbeitstage). Bei einer 4-Tage-Woche steht den Arbeitnehmern ein gesetzlicher Mindesturlaub von 16 Arbeitstagen pro Kalenderjahr zu. Zu regeln ist bei Umstellung auf eine 4-Tage-Woche, was mit einem vertraglich gewährt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
4-Tage-Woche / 3.2 Anspruch des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf eine Umverteilung gleichbleibender Arbeitszeit von z. B. 40 Stunden an 5 Tagen auf 4 Tage pro Woche mit jeweils 10 Stunden. Ist im Arbeitsvertrag eine 5-Tage-Woche vereinbart, können Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten in einem Betrieb mit regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmern aber die unbefristete Umstel...mehr

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4-Tage-Woche / 7 Beteiligung des Betriebsrats

Soll eine 4-Tage-Woche im Betrieb eingeführt werden, hat der Arbeitgeber das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu beachten, soweit keine tarifliche Regelung besteht. Dieses ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, wonach der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung des Beginns und des Endes der täglichen Arbeitszeit sowie bei der Verteilung der A...mehr

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4-Tage-Woche / 2.2 Reduzierte Wochenarbeitszeit

Eine andere Möglichkeit ist die Vereinbarung einer Reduzierung der Wochenarbeitszeit, z. B. von 40 auf 32 Wochenstunden. Die werktägliche Arbeitszeit bleibt dabei gleich. Bei diesem Modell sollte eine Regelung zur Gehaltshöhe getroffen werden. Gleichbleibendes Gehalt: Die Reduzierung von Wochenarbeitsstunden kann ohne eine Minderung des Entgelts erfolgen. Dies könnte zur Motiv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
4-Tage-Woche / 3.1 Einseitige Anordnung durch Arbeitgeber

Ist eine 5-Tage-Woche im Arbeitsvertrag vereinbart, kann der Arbeitgeber nicht einseitig eine 4-Tage-Woche einführen. In den meisten Fällen findet sich im Arbeitsvertrag allerdings nur die Angabe der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit und gegebenenfalls noch die Dauer der täglichen Arbeitszeit. In diesem Fall oder bei entsprechendem Vorbehalt im Arbeitsvertrag bestimmt de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und neue Medien... / 1.1.1 Das gesprochene Wort

Das Recht am gesprochenen Wort entspringt dem Freiheitsgrundrecht des Art. 2 GG und bestimmt u. a., dass jedermann selbst darüber bestimmen kann, ob der Inhalt einer Kommunikation einem anderen zugänglich gemacht werden soll oder nicht. Dies gilt aber nur für das ausschließlich gesprochene Wort und nicht für schriftliche Kommunikation wie z. B. E-Mails. Einer Ausweitung hiera...mehr

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4-Tage-Woche / 4 Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes

Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sind auch im Rahmen der 4-Tage-Woche zu beachten. Bestehen keine Ausnahmen darf keine Arbeitsleistung an Sonn- und Feiertagen erfolgen. Zudem ist eine Erbringung der Arbeitsleistung im Umfang von mehr als 10 Stunden an einem Arbeitstag unzulässig [1] (bzw. 8 Stunden bei Jugendlichen oder 8,5 Stunden bei Schwangeren). Mehrarbeit ist ...mehr