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Akkordarbeit / 3.1 Unterscheidung zwischen Geld- und Zeitakkord

Dr. Constanze Oberkirch
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Ist für jedes vom Arbeitnehmer fertiggestellte Stück, für eine bestimmte Arbeitsmenge oder eine Leistungsarbeit ein bestimmter Geldbetrag (Akkordsatz oder Stücksatz) als Lohn vorgesehen, liegt Geldakkord vor. Hierbei wird der Stückgeldsatz mit der tatsächlichen Arbeitsleistung multipliziert. Der Stückgeldsatz errechnet sich aus dem Akkordrichtsatz (der um durchweg 10 bis 20 % erhöhte jeweilige tarifliche Stundenlohn), der durch die Normalleistung dividiert wird.

Wird mithilfe von Zeitmessungen die von einem normalen Arbeitnehmer für die betreffende Arbeitsleistung normalerweise benötigte Zeit "vorgegeben" und für jede Minute der vorgegebenen Zeit ein bestimmter Geldbetrag unabhängig von der tatsächlich für die Arbeit benötigten Zeit gezahlt, handelt es sich um Zeitakkord. Der tatsächliche Verdienst des Arbeitnehmers ergibt sich hier aus einer Multiplikation der als normal festgesetzten Minutenzahl (Zeitfaktor, Vorgabezeit) mit dem für die Minute festgesetzten Geldbetrag (Geldfaktor) und der fertig gestellten Stückzahl oder der erreichten Leistungseinheit. Der Geldfaktor ergibt sich in der Regel durch Teilung des Akkordrichtsatzes durch 60 Minuten.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung des Akkordlohns

Die Normalleistung soll 10 Stück/Stunde betragen. Es ergibt sich also eine Vorgabezeit von 6 Minuten pro Stück.

Der tarifliche Stundenlohn soll 20 EUR, der Akkordzuschlag 20 % ausmachen. Der Akkordrichtsatz beträgt somit 24 EUR (20 EUR tariflicher Stundenlohn zzgl. 20 % = 24 EUR). Der Geldfaktor liegt im Beispiel bei 0,40 EUR/Minute (Akkordrichtsatz 24 EUR : 60 min. = 0,40 EUR). Der Stückgeldsatz beträgt 2,40 EUR (Akkordrichtsatz 24 EUR : Normalleistung 10 Stück = 2,40 EUR).

Der Arbeitnehmer hat tatsächlich 13 Stücke angefertigt.

Sein Zeitakkordlohn liegt bei 31,20 EUR (Vorgabezeit 6 x Geldf...

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