Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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AGB: Grundlagen zu Formular... / Zusammenfassung

Überblick Auch Arbeitsverträge unterliegen der AGB-Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Es gilt allerdings die Einschränkung des § 310 Abs. 4 BGB zu beachten, wonach einerseits Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen nicht von der Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle erfasst werden und andererseits die "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksich...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 7 Kündigung während der Kurzarbeit

Für den Ausspruch personen- oder verhaltensbedingter Kündigungen gelten während einer laufenden Kurzarbeit keine Besonderheiten. Eine betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Kurzarbeit ist jedoch sozialwidrig, wenn sie auf denselben Gründen beruht, die zur Kurzarbeit geführt haben. In diesem Fall besteht für eine betriebsbedingte Kündigung i. d. R. nic...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 4.3 Möglichkeiten der "Reparatur" unwirksamer Vertragsklauseln

Stellt sich hingegen heraus, dass eine Klausel in einem Arbeitsvertrag unwirksam ist, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, den Arbeitsvertrag nachträglich so zu gestalten, dass er einen wirksamen Regelungsinhalt erhält. Die praktische Notwendigkeit besteht vor allem deshalb, weil aufgrund des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion in § 306 Abs. 2 BGB (s. ...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 1.1 Begriff der AGB

Die Kontrolle wird nach § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB für Allgemeine Geschäftsbedingungen durchgeführt. Das sind nach der gesetzlichen Definition alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die der Verwender (regelmäßig der Arbeitgeber) der anderen Vertragspartei (also dem Arbeitnehmer) stellt. Dazu zählen im Arbeitsrecht typischerweise Formulararbeit...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 5.2 Überblick über die Inhaltskontrolle

Die eigentliche Inhaltskontrolle von Vertragsklauseln dient dazu, das durch die Übermacht des Verwenders (Arbeitgebers) gestörte Verhandlungsgleichgewicht auszugleichen, wie es regelmäßig auftritt, wenn der Arbeitgeber Formulararbeitsverträge verwendet, denn diese bieten ihm die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer belastende Vertragsregelungen zu diktieren. Daher sind diese Kl...mehr

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Tarifvertragsrecht / 3.7.1 Bezugnahmeklausel

Der Tarifvertrag gilt unmittelbar für die Tarifunterworfenen. Das sind auf der Seite der Arbeitnehmer die Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft. Auf der Seite der Arbeitgeber sind das die Mitglieder des tarifschließenden Verbandes oder der Arbeitgeber selbst bei Abschluss eines Unternehmenstarifvertrages. In der Regel haben die Arbeitgeber ein Interesse daran, für al...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 9.2 Nachbindung

Ein Arbeitgeber kann sich nicht ohne Weiteres den tarifvertraglichen Regelungen durch Austritt aus dem Arbeitgeberverband entziehen, da die Tarifbindung gemäß § 3 Abs. 3 TVG bestehen bleibt, bis der Tarifvertrag endet (Nachbindung oder Fortgeltung).[1] Wesentlich für die Bestimmung des Zeitraums der Nachbindung ist die Frage, wann ein Tarifvertrag endet. Nach dem BAG ist das...mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.9 Auszubildende

Die Haftung der Auszubildenden der Länder ist weder im TVA-L BBiG noch im TVA-L Pflege geregelt. Damit gilt gemäß § 1 Abs. 3 TVA-L BBiG bzw. TVA-L Pflege insoweit das allgemeine Arbeitsrecht, also das vom BAG entwickelte Haftungsrecht (siehe 2.4). Auch im Ausbildungsverhältnis ist nur von den üblichen Grundsätzen über die Einschränkung der Arbeitnehmerhaftung auszugehen. Das ...mehr

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Tarifvertragsrecht / 7 Verzicht auf Rechte aus dem Tarifvertrag

Ein Verzicht auf entstandene Rechte aus einem Tarifvertrag muss von den TV-Parteien gebilligt werden (§ 4 Abs. 3 Satz 1 TVG). Dies gilt auch für einen gerichtlichen Vergleich. Aber: wenn nicht der tarifliche Anspruch an sich, sondern dessen tatsächliche Voraussetzungen streitig sind (z. B. Anzahl von geleisteten Überstunden), ist eine Zustimmung nicht erforderlich (sog. Tatsa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 6.2 Normativer Teil des Tarifvertrags

Folgende Regelungen sind zu unterscheiden: Inhaltsnormen Normative Bestimmungen für den Inhalt der einzelvertraglichen Arbeitsverhältnisse; geregelt kann jedoch nur das werden, was nicht gegen höheres Recht verstößt, d. h. in die Individual- und Privatsphäre des Arbeitnehmers (vgl. Art. 1, 2 GG) darf nicht eingegriffen werden.[1] Abschlussnormen Bestimmungen, die den Abschluss n...mehr

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Berufsschule / Arbeitsrecht

1 Berufsschulpflicht Die Berufsschulpflicht besteht für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und volljährige Auszubildende in unterschiedlichem Umfang und aufgrund unterschiedlicher Regelungen. Jugendliche müssen nach dem Ende ihrer allgemeinen Schulpflicht eine Berufsschule besuchen.[1] Grundlage dafür sind die Schulgesetze der Bundesländer, wonach Jugendliche nach Beendigung ...mehr

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Arbeitsunfähigkeit / Arbeitsrecht

1 Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit 1.1 Allgemeine Grundsätze Eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers kann sich aus den unterschiedlichsten Gründen ergeben.[1] Grundsätzlich müssen die Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit in der Person des Arbeitnehmers begründet sein. Die Arbeitsunfähigkeit führt rechtlich dazu, dass dem Arbeitnehmer die Erbringung der vertraglich geschulde...mehr

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Arbeitsunfähigkeit / 1 Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit

1.1 Allgemeine Grundsätze Eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers kann sich aus den unterschiedlichsten Gründen ergeben.[1] Grundsätzlich müssen die Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit in der Person des Arbeitnehmers begründet sein. Die Arbeitsunfähigkeit führt rechtlich dazu, dass dem Arbeitnehmer die Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung unmöglich wird.[...mehr

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Berufsschule / 9 Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses

Für eine Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses durch dessen Fortsetzung muss der Ausbildende den Auszubildenden nach Ablauf der Ausbildungszeit weiter "beschäftigen" oder das Berufsausbildungsverhältnis "fortsetzen". Der weitere Besuch der Berufsschule nach dem vereinbarten Ablauf der Ausbildungszeit allein genügt dafür nicht. Eine ergänzende Auslegung des Berufsbi...mehr

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Berufsschule / 5 Kein Entgeltausfall

Ein Entgeltausfall durch den Besuch der Berufsschule darf nicht eintreten, der Auszubildende hat deshalb einen Anspruch auf Vergütungsfortzahlung.[1] Es gilt das Lohnausfallprinzip, d. h. der Arbeitgeber hat das Entgelt fortzuzahlen, das der Auszubildende verdient hätte, wenn er statt der Freistellung gearbeitet hätte. Der Berufsschulbesuch an arbeitsfreien Tagen ist deshalb...mehr

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Berufsschule / Zusammenfassung

Begriff Die Berufsschule (gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 BBiG "berufsbildende Schule") ist eine der beiden Säulen der dual gestalteten Berufsausbildung und vermittelt dem Auszubildenden die durch den Rahmenlehrplan bestimmten Inhalte. Während im Ausbildungsbetrieb die praktische Ausbildung stattfindet, vermittelt die Berufsschule allgemeinbildende und fachtheoretische Inhalte. Die Be...mehr

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Berufsschule / 2 Freistellungsanspruch

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Jugendlichen bzw. Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen.[1] Die Regelungen treffen keine Unterscheidung mehr zwischen jugendlichen und volljährigen Auszubildenden. Es handelt sich dabei um einen zwingenden öffentlich-rechtlichen Anspruch (echtes Beschäftigungsverbot), der an keinerlei weitere Voraussetzun...mehr

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Berufsschule / 6 Urlaub und Berufsschule

Gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 JArbSchG als Sonderregelung zu § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ist der Urlaub vom Arbeitgeber während der Berufsschulferien zu gewähren. Dies bedeutet keine entsprechende Annahmepflicht des Auszubildenden, er kann ohne Weiteres abweichende Urlaubswünsche geltend machen. Wird der Urlaub dementsprechend außerhalb der Schulferien gewährt und genommen, bleibt di...mehr

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Berufsschule / 7 Auswärtiger Blockunterricht

In zunehmendem Umfang werden kleinere Berufsschulstandorte geschlossen und in größere – teils überregionale – Einheiten integriert. Hierdurch kommt es häufiger vor, dass Auszubildende den Berufsschulunterricht nicht am Ort des Ausbildungsbetriebs absolvieren können, sondern eine auswärtige Berufsschule besuchen müssen. Meistens findet der Unterricht dann als Blockunterricht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsschule / 8 Ordnungswidrigkeit

Ein Verstoß gegen die Berufsschulpflicht kann gegenüber den Erziehungsberechtigten und gegenüber dem Jugendlichen mit Geldbuße geahndet werden. Der Arbeitgeber, der gegen die Vorschriften über die Freistellung des Jugendlichen von der Arbeit und das Beschäftigungsverbot vor 9 Uhr an Berufsschultagen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 30.000 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsschule / 4 Anrechnung auf die Arbeitszeit

Da der Besuch der Berufsschule nicht als Arbeitszeit i. S. d. JArbSchG gilt, werden Berufsschultage gemäß § 9 Abs. 2 JArbSchG gesondert angerechnet. Berufsschultage, -wochen und sonstige Unterrichtszeiten sind auf die gesetzliche Höchstarbeitszeit nach § 8 JArbSchG bzw. für erwachsene Auszubildende nach § 15 BBiG anzurechnen. Tarifliche oder betriebsüblich verkürzte Arbeitsz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Kausalität zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

Grundsätzlich muss die Krankheit kausal für den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit sein. An der geforderten Kausalität fehlt es, wenn der Arbeitnehmer trotz Erkrankung seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann. Darüber hinaus muss die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit auch alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein, sog. Monokausalität der Erkrank...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeit / Zusammenfassung

Begriff Ein Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig, wenn er objektiv nicht oder nur mit der Gefahr einer gesundheitlichen Verschlechterung fähig ist, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten. Arbeitsunfähigkeit (AU) ist die zentrale Voraussetzung für den Entgeltfortzahlungsanspruch nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sowie den Anspruch auf Krankengeld n...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsschule / 1 Berufsschulpflicht

Die Berufsschulpflicht besteht für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und volljährige Auszubildende in unterschiedlichem Umfang und aufgrund unterschiedlicher Regelungen. Jugendliche müssen nach dem Ende ihrer allgemeinen Schulpflicht eine Berufsschule besuchen.[1] Grundlage dafür sind die Schulgesetze der Bundesländer, wonach Jugendliche nach Beendigung der Vollzeitschulpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Arbeitsunfähigkeit / 1.1 Allgemeine Grundsätze

Eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers kann sich aus den unterschiedlichsten Gründen ergeben.[1] Grundsätzlich müssen die Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit in der Person des Arbeitnehmers begründet sein. Die Arbeitsunfähigkeit führt rechtlich dazu, dass dem Arbeitnehmer die Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung unmöglich wird.[2]. Der wichtigste Fall de...mehr

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Arbeitsunfähigkeit / 1.5 Kein Verschulden am Entstehen der Arbeitsunfähigkeit

Gemäß § 3 Abs. 1 EFZG ist der Entgeltfortzahlungsanspruch ausgeschlossen, wenn den Arbeitnehmer bei der Entstehung der Arbeitsunfähigkeit ein Verschulden trifft. Bei diesem Verschulden handelt es sich nicht um ein Verschulden gegenüber einem Dritten im schuldrechtlichen Sinne etwa einer unerlaubten Handlung.[1] Schuldhaft handelt deshalb nur ein Arbeitnehmer, der in erheblic...mehr

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Arbeitsunfähigkeit / 1.2 Krankheit

Krankheit im EFZG ist ein regelwidriger körperlicher oder geistiger Zustand. Eine gesetzliche Definition des Begriffs fehlt. Es handelt sich aufgrund der kontinuierlich fortschreitenden medizinischen Erkenntnisse um einen dynamisch zu bestimmenden Rechtsbegriff.[1] Regelwidrig ist ein körperlicher oder geistiger Zustand dann, wenn er objektiv nach allgemeiner Erfahrung unter...mehr

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Arbeitsunfähigkeit / 2 Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und Beweislast

Der erkrankte Arbeitnehmer weist seine Arbeitsunfähigkeit durch die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung [1] nach. Diesem gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis kommt nach ständiger Rechtsprechung ein hoher Beweiswert zu. Angesichts des hohen Beweiswerts einer ärztlichen AU-Bescheinigung müssen vom Arbeitgeber zumindest begründete Zweifel an der Richtigkeit einer ärztlich...mehr

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Berufsschule / 3 Umfang der Freistellung

Die Freistellung umfasst neben der eigentlichen Unterrichtszeit auch die Pausen, eventuelle Freistunden und die Wegezeiten zur und von der Berufsschule.[1] Der Freistellungsanspruch entsteht auch für verbindliche Sonderveranstaltungen, z. B. Exkursionen oder Betriebsbesichtigungen. Kein Freistellungsanspruch besteht für die Erledigung der Hausarbeiten bzw. das Führen des Beri...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeit / 1.3 Der Krankheit gleichgestellte Fälle

Der Krankheit gleichgestellt sind verschiedene Fälle gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Dazu gehören: Die stufenweise Wiederaufnahme der Arbeit, durch die dem Versicherten die dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben durch eine schrittweise Heranführung an die volle Arbeitsbelastung ermöglicht werden soll. Eine auf Empfehlung der Berufsgenossenschaft vorgenommene O...mehr

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Integrationsamt / Arbeitsrecht

1 Zustimmung bei Kündigung von Schwerbehinderten Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, auch die Änderungskündigung, bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts.[1] Ohne diese vorherige Zustimmung ist sie unwirksam. Das gilt auch für die außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Auszubildenden.[2] Die Kündigungsfrist bei schwerbehinderten Menschen ...mehr

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Integrationsamt / 6 Arbeitskämpfe

Schwerbehinderte Menschen, denen lediglich wegen eines Arbeitskampfes fristlos gekündigt worden ist, sind nach Streik oder Aussperrung wieder einzustellen.mehr

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Integrationsamt / 1 Zustimmung bei Kündigung von Schwerbehinderten

Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, auch die Änderungskündigung, bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts.[1] Ohne diese vorherige Zustimmung ist sie unwirksam. Das gilt auch für die außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Auszubildenden.[2] Die Kündigungsfrist bei schwerbehinderten Menschen beträgt gemäß § 169 SGB IX mindestens 4 Wochen. ...mehr

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Integrationsamt / 3 Grundsätze für die Zustimmung

Das Integrationsamt entscheidet nach freiem, pflichtgemäßem Ermessen. Eine Einschränkung der Ermessensentscheidung regelt das Gesetz für die Zustimmung zu Kündigungen in Betrieben und Dienststellen, die nicht nur vorübergehend eingestellt oder aufgelöst werden, wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem Tag, bis zu dem Lohn oder Gehalt gezahlt wird, mindestens 3 Monate lieg...mehr

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Integrationsamt / 5 Außerordentliche Kündigung

Bei außerordentlicher Kündigung schwerbehinderter Menschen aus wichtigem Grund ist ebenfalls die vorherige Zustimmung des Integrationsamts grundsätzlich erforderlich. Die Zustimmung kann vom Arbeitgeber allerdings nur innerhalb von 2 Wochen beantragt werden; maßgebend ist der Eingang des Antrags beim Integrationsamt.[1] Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitg...mehr

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Integrationsamt / 7 Anhörung des Betriebsrats

Die vorherige Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ersetzt nicht die vorherige Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG. Das BAG hat entschieden, dass das Verfahren zur Anhörung des Betriebsrats vor der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen entweder vor dem Antrag auf Zustimmung des Integrationsamts oder während dieses Zustimmungsverfahrens oder ...mehr

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Integrationsamt / 8 Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

Soweit existent, hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören und ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.[1] Das Wort "berühren" ist mit "betreffen" gleichzusetzen. "Ang...mehr

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Integrationsamt / Zusammenfassung

Begriff Arbeitsrecht: Das "Amt für die Sicherung der Integration schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben (Integrationsamt, in Bayern und NRW "Inklusionsamt")" ist eine Landesbehörde, die Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht erfüllt. Den Integrationsämtern obliegt gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit die Durchführung der Regelungen zum Schutz und zur Integration ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Integrationsamt / 2 Zustimmungsverfahren

Die Zustimmung zur ordentlichen Kündigung ist vom Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch beim Integrationsamt zu beantragen.[1] Der Arbeitgeber hat stets zuerst den Antrag auf Zustimmung zu einer beabsichtigten Kündigung eines Schwerbehinderten zu stellen und die zustimmende Entscheidung des Integrationsamts abzuwarten, ehe er die Kündigung ausspricht. Das Integrationsamt...mehr

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Integrationsamt / 9 Präventionsverfahren

Bei erkennbaren personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits-, Dienst- und Ausbildungsverhältnis, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses führen können, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Schwierigkeiten und alle in Betracht kommenden inner- und außerbetrieblichen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung mit den innerbetrieblichen Funktionsträgern...mehr

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Integrationsamt / 4 Ausnahmen

Keine Anwendung finden die Kündigungsschutzvorschriften nach § 173 SGB IX bei schwerbehinderten Menschen, deren Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ohne Unterbrechung noch nicht länger als 6 Monate besteht oder deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestim...mehr

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Integrationsamt / 10 Kündigung bei Unkenntnis des Arbeitgebers von Schwerbehinderteneigenschaft

Der Arbeitgeber bedarf zur Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Menschen dann nicht der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts, wenn der Arbeitnehmer bis zur Kündigung weder einen Bescheid über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten noch wenigstens innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt oder einen Gleichs...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2 Arbeitsplatz

Arbeitsplätze nach dem SGB IX sind gemäß § 156 Abs. 1 SGB IX alle Stellen, auf denen Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Auszubildende sowie andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte, wie z. B. Praktikanten oder Volontäre, beschäftigt werden. Achtung Berücksichtigung von Auszubildenden, Studien- und Rechtsreferendaren Stellen von Auszubildenden und von Studien- sowie Rechtsr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / Arbeitsrecht

1 Einführung Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit trifft den Arbeitnehmer stets eine Anzeigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Hinweis Anzeigepflicht § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG normiert die arbeitnehmerseitige Verpflichtung, die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen, sog. Anzeigepflicht. Je nach Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie der Anweisung du...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 3.4 Fall- und Personengruppen, die nicht unter den Anwendungsbereich der eAU- Bescheinigung fallen

Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten: Von dem Befreiungstatbestand nach § 5 Abs. 1a EFZG nicht erfasst sind nach dem Gesetzeswortlaut Personen, die eine geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten gemäß § 8a SGB IV ausüben. Privatversicherte: Zudem bleibt es bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern bei dem bisherigen Verfahren nach § 5 Abs. 1 EFZG. Der privat...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 3.1 Elektronische Übermittlung

Die Übermittlung der eAU-Bescheinigung erfolgt seitens der Krankenkassen direkt an den Arbeitgeber. Dafür ist es zunächst notwendig, dass der behandelnde Arzt die erforderlichen Informationen an die jeweilige Krankenkasse übermittelt. 3.1.1 Pflichten des behandelnden Arztes Nach § 295 Abs. 1 Satz 1 SGB V sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte sowie E...mehr

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Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 3 Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (interaktive Grafik) Seit dem 1.1.2023 ist die elektronische AU-Bescheinigung (eAU-Bescheinigung) für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer verpflichtend. Nach § 5 Abs. 1a EFZG sind Arbeitnehmer, die gesetzlich krankenversichert sind, von der (persönlichen) Vorlagepflicht einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gemäß § 5 Abs. ...mehr

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Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 3.1.1 Pflichten des behandelnden Arztes

Nach § 295 Abs. 1 Satz 1 SGB V sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte sowie Einrichtungen dazu verpflichtet, alle notwendigen Informationen elektronisch unter Nutzung eines sicheren Übermittlungsverfahrens unmittelbar an die gesetzliche Krankenkasse zu übermitteln. Der behandelnde Arzt ist zudem nach § 109 Abs. 1 Satz 5 SGB IV weiterhin verpflichtet...mehr

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Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 1 Einführung

Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit trifft den Arbeitnehmer stets eine Anzeigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Hinweis Anzeigepflicht § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG normiert die arbeitnehmerseitige Verpflichtung, die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen, sog. Anzeigepflicht. Je nach Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie der Anweisung durch den Arbe...mehr