Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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Aufrechnung / 4 Abtretung

Hat der Arbeitnehmer seine Lohnforderung im Voraus abgetreten, so kann der Arbeitgeber auch gegenüber dem Neugläubiger aufrechnen, es sei denn, dass der Arbeitgeber bei dem Erwerb der Forderung von der Abtretung Kenntnis hatte oder seine Forderung später als die abgetretene Forderung fällig geworden ist.[1]mehr

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Aufrechnung / 2.3 Vertragliche Aufrechnungsverbote

Die Aufrechnung kann sowohl durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung als auch durch Einzelvertrag ausgeschlossen werden.mehr

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Aufrechnung / 2 Begrenzung/Ausschluss der Aufrechnung

2.1 Pfändungsschutz Gegen eine Forderung kann insoweit nicht aufgerechnet werden, wenn die Forderung unpfändbar ist gemäß § 394 BGB. Soweit eine Pfändung des Lohnanspruchs ausgeschlossen ist, ist auch die Aufrechnung mit einer Gegenforderung unzulässig. Es finden die Pfändungsschutzvorschriften für Arbeitseinkommen nach §§ 850 ff. ZPO Anwendung.[1] Deshalb muss der Arbeitgebe...mehr

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Aufrechnung / 2.2 Vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung

Eine Aufrechnung gegen eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung ist nicht zulässig. Derjenige, gegen den sich eine solche Forderung richtet, soll sich nicht durch Aufrechnung davon befreien können.mehr

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Aufrechnung / 1 Voraussetzungen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich einander Leistungen schulden, die gleichartig sind. Gleichartig sind Leistungen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich z. B. jeweils Geldleistungen schulden. Fordert der Arbeitgeber die Herausgabe von in seinem Eigentum stehenden Gegenständen, kann der Arbeitnehmer also nicht mit seinen Vergütungsansprüchen aufrechnen. In diesem Fall...mehr

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Aufrechnung / 2.1 Pfändungsschutz

Gegen eine Forderung kann insoweit nicht aufgerechnet werden, wenn die Forderung unpfändbar ist gemäß § 394 BGB. Soweit eine Pfändung des Lohnanspruchs ausgeschlossen ist, ist auch die Aufrechnung mit einer Gegenforderung unzulässig. Es finden die Pfändungsschutzvorschriften für Arbeitseinkommen nach §§ 850 ff. ZPO Anwendung.[1] Deshalb muss der Arbeitgeber, der selbst eine ...mehr

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Aufrechnung / Zusammenfassung

Begriff Aufrechnung ist die wechselseitige Tilgung zweier Forderungen, die sich gegenüberstehen, durch Verrechnung. Sie ist entweder durch Aufrechnungsvertrag oder durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung eines Schuldners, der zugleich Gläubiger ist, möglich. Aufzurechnen ist gegen die Nettolohnforderung; der Arbeitgeber bleibt zur Abführung der öffentlichen Abga...mehr

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Aufrechnung / 3 Einzelfälle

Ein zulässiger Aufrechnungsvertrag, der insbesondere nicht gegen das Truckverbot verstößt, liegt vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Vertrag über eine Werkwohnung vereinbaren, der Arbeitgeber solle die Miete von dem Arbeitslohn einbehalten.[1] Bei Forderungen aus Personaleinkäufen ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts[2] die Kaufpreisforderung uneinklagbar u...mehr

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Fürsorgepflicht / Arbeitsrecht

1 Arbeitsvertragliche Nebenpflicht Jedes Arbeitsverhältnis besteht aus den sog. Haupt- und Nebenpflichten. Während die Hauptpflichten in der Erbringung der Arbeitsleistung gegen Vergütung liegt, ist eine der wichtigsten Nebenpflichten für den Arbeitgeber die Fürsorgepflicht. Sie ist eine der Treuepflicht des Arbeitnehmers entsprechende Grundverpflichtung aus dem Arbeitsverhäl...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.2.1 Nutzung zu Dienstzwecken

Bei der Nutzung des betrieblichen E-Mail-Postfachs, des Telefons oder des Internets ausschließlich zu betrieblichen Zwecken richtet sich die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von anfallenden personenbezogenen Daten nach der DSGVO und dem BDSG. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert, wie eingangs beschrieben, stets eine Rechtsgrundlage, also einer Einwilligung ode...mehr

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Fürsorgepflicht / 2 Bereiche der Fürsorgepflicht

2.1 Arbeitnehmereigentum Für das Eigentum des Arbeitnehmers, das er berechtigterweise in den Betrieb bringt, kann der Arbeitgeber zur Fürsorge verpflichtet sein. Den Arbeitgeber trifft eine Obhuts- und Verwahrungspflicht für eingebrachte Sachen des Arbeitnehmers, wenn dieser nicht selbst Vorsorge treffen kann. Für die persönlich unentbehrlichen Sachen (Straßenkleidung, Geld u...mehr

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Fürsorgepflicht / 4 Geltungsdauer

Die Geltungsdauer der Fürsorgepflicht wird nicht durch das Arbeitsverhältnis begrenzt. Sie beginnt bereits bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses und wirkt im Zeitraum der Weiterbeschäftigung nach erfolgter Kündigung sowie in Einzelfällen auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.mehr

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Fürsorgepflicht / 5 Rechtsfolgen bei Verletzung

Bei einer Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer zunächst von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Der Arbeitnehmer kann seine Arbeitsleistung so lange verweigern, bis der Arbeitgeber gesetzmäßige Arbeitsbedingungen herstellt. Der Arbeitgeber gerät in Annahmeverzug und bleibt zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung verpflichtet....mehr

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Fürsorgepflicht / 2.4 Weitere Bereiche

An sonstigen Einzelpflichten, die aus der Fürsorgepflicht hergeleitet werden, sind zu nennen: Beschaffung von Schutzkleidung durch den Arbeitgeber, Belehrung über Krankenversicherung oder die Möglichkeit betrieblicher Altersversorgung, Verhinderung der Überanstrengung des Arbeitnehmers, Entbindung von Schweigepflichten zur Rechtsverfolgung durch den Arbeitnehmer, Wiedereinst...mehr

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Fürsorgepflicht / 2.1 Arbeitnehmereigentum

Für das Eigentum des Arbeitnehmers, das er berechtigterweise in den Betrieb bringt, kann der Arbeitgeber zur Fürsorge verpflichtet sein. Den Arbeitgeber trifft eine Obhuts- und Verwahrungspflicht für eingebrachte Sachen des Arbeitnehmers, wenn dieser nicht selbst Vorsorge treffen kann. Für die persönlich unentbehrlichen Sachen (Straßenkleidung, Geld und Uhr) des Arbeitnehmer...mehr

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Fürsorgepflicht / 3 Besondere Personengruppen

Gegenüber den folgenden Personengruppen besteht eine gesteigerte Fürsorgepflicht: Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft Behinderten und schwerbehinderten Arbeitnehmern Minderjährigen und Jugendlichen Hinweis Fürsorgepflicht bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers Grundsätzlich darf ein krankgeschriebener Arbeitnehmer zwar arbeiten, denn eine AU-Bescheinigung stellt nicht...mehr

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Fürsorgepflicht / Zusammenfassung

Begriff Jedes Arbeitsverhältnis besteht aus den sog. Haupt- und Nebenpflichten. Während die Hauptpflichten in der Erbringung der Arbeitsleistung gegen Vergütung liegt, ist eine der wichtigsten Nebenpflichten für den Arbeitgeber die sog. Fürsorgepflicht. Sie ist eine der Treuepflicht des Arbeitnehmers entsprechende Grundverpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis. Die Fürsorgepfl...mehr

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Fürsorgepflicht / 1 Arbeitsvertragliche Nebenpflicht

Jedes Arbeitsverhältnis besteht aus den sog. Haupt- und Nebenpflichten. Während die Hauptpflichten in der Erbringung der Arbeitsleistung gegen Vergütung liegt, ist eine der wichtigsten Nebenpflichten für den Arbeitgeber die Fürsorgepflicht. Sie ist eine der Treuepflicht des Arbeitnehmers entsprechende Grundverpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis. Die Fürsorgepflicht verpflic...mehr

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Fürsorgepflicht / 2.2 Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Aus der Fürsorgepflicht leitet die Rechtsprechung ferner u. a. Folgendes ab: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer vor Aussprechen einer fristlosen Kündigung Gelegenheit zur Stellungnahme geben, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Stellungnahme zur Entlastung des Arbeitnehmers führt.[1] Spricht der Arbeitgeber gegenüber einem leitenden Angestellten eine außerordentliche ...mehr

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Fürsorgepflicht / 2.3 Beitragsberechnung

Aufgrund der Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber auch gegenüber dem Arbeitnehmer verpflichtet, Lohn, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge richtig zu berechnen. Der Arbeitgeber ist im Rahmen des Üblichen und Zumutbaren außer der sachgerechten Bearbeitung und Behandlung der Lohnsteuer auch verpflichtet, ungerechtfertigte Nachversteuerungsansinnen der Finanzverwaltung abzule...mehr

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Betriebsstätte / Arbeitsrecht

Der Begriff der Betriebsstätte wird im Arbeitsrecht nur vereinzelt verwandt. Insbesondere spielt es keine Rolle für den Arbeitnehmerbegriff, ob die Arbeitsleistung räumlich innerhalb oder außerhalb der Betriebsstätte erbracht wird. Deshalb sind auch unselbstständige Außendienstmitarbeiter, Handlungsreisende, Monteure in auswärtiger Montage usw. Arbeitnehmer im arbeitsrechtli...mehr

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Personalakten / Arbeitsrecht

1 Begriff der Personalakte Eine Legaldefinition des Begriffs der Personalakte besteht nicht. Gesetzliche, aber auch tarifvertragliche Normen setzen den Begriff regelmäßig voraus (vgl. § 83 BetrVG, § 3 Abs. 5 TVöD-AT). Das BAG unterscheidet zwischen dem formellen und dem materiellen Personalaktenbegriff.[1] Personalakten im formellen Sinn sind danach die Schriftstücke, die der...mehr

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Personalakten / 4 Beurteilung von Arbeitnehmern in Personalakten

Der Arbeitgeber darf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer beurteilen und die Beurteilung in den Personalakten festhalten. Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss er seine Beurteilung begründen. Denn der Arbeitnehmer hat ein Recht darauf, dass er die Gründe erfährt, die für die Beurteilung maßgebend waren. Dabei hat der Beurteilende d...mehr

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Personalakten / Zusammenfassung

Begriff Unter Personalakte ist jede Sammlung von Urkunden und Vorgängen durch den Arbeitgeber zu verstehen, die Angaben zu den persönlichen und dienstlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers enthalten und in einem inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Eine Personalakte liegt unabhängig davon vor, an welcher Stelle die Sammlung geführt wird und welche Form (nor...mehr

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Personalakten / 7 Datenschutz

Nach § 26 BDSG ist der Arbeitgeber berechtigt, personenbezogene Daten des einzelnen Beschäftigten nur zu bestimmten Zwecken zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Allerdings ist die Norm nach der neuesten Rechtsprechung des EuGH[1] nicht mehr anwendbar, weil sie gegenüber der DSGVO keinen weitergehenden, eigenständigen Regelungsgehalt besitzt. Somit muss auch für die dat...mehr

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Personalakten / 2 Führung der Personalakte

Der Arbeitgeber ist arbeitsrechtlich gegenüber dem Arbeitnehmer nicht zur Führung einer Personalakte verpflichtet. Er wird jedoch kaum anders als durch Führung von Personalakten den arbeits-, handels-, gesellschafts- und steuerrechtlich gebotenen Pflichten nachkommen und z. B. die für Krankheitsfälle notwendige Abrechnung der Entgeltfortzahlung gegenüber den gesetzlichen Kra...mehr

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Personalakten / 1 Begriff der Personalakte

Eine Legaldefinition des Begriffs der Personalakte besteht nicht. Gesetzliche, aber auch tarifvertragliche Normen setzen den Begriff regelmäßig voraus (vgl. § 83 BetrVG, § 3 Abs. 5 TVöD-AT). Das BAG unterscheidet zwischen dem formellen und dem materiellen Personalaktenbegriff.[1] Personalakten im formellen Sinn sind danach die Schriftstücke, die der Arbeitgeber als "Personal...mehr

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Personalakten / 8 Aufbewahrung der Personalakte

Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis ist eine Aufbewahrungspflicht dann anzunehmen, wenn ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers an der Aufbewahrung besteht.[1] Dazu gehören Dokumente wie Arbeitsverträge, Zeugnisse, Krankmeldungen, Urlaubsanträge und andere relevante Unterlagen. Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses trifft den Arbeitgeber auch eine Aufbewahrun...mehr

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Personalakten / 6 Berichtigungsanspruch

Arbeitnehmer haben das Recht, unrichtige Eintragungen in der Personalakte entfernen oder berichtigen zu lassen. In der Praxis handelt es sich zumeist um den Anspruch auf Entfernung von zu Unrecht erteilten Abmahnungen. Arbeitnehmer können nach §§ 242, 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB analog die Entfernung einer solchen Abmahnung aus ihrer Personalakte verlangen.[1] In dies...mehr

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Personalakten / 5 Einsichtsrecht

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten vollständigen Personalakten Einsicht zu nehmen. Das Einsichtsrecht folgt im laufenden Arbeitsverhältnis aus § 83 Abs. 1 Satz 1 BetrVG für alle betriebsangehörigen Beschäftigten, die dem Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes unterfallen. Die Norm ist als individualrechtlicher Anspruch konzipiert, auf das ...mehr

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Personalakten / 3 Inhalt

Für die Bestimmung von Reichweite und Grenzen des Inhalts der Personalakte sind die divergierenden Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu berücksichtigen und gegeneinander abwägen.[1] Die Personalakte soll ein möglichst vollständiges, wahrheitsgemäßes und sorgfältiges Bild über die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers geben.[2] Deshalb gehören...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.3 Beispiele

Rz. 25 Die Vollzeitarbeit unterscheidet sich von Teilzeitarbeit regelmäßig nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. Deshalb darf eine geringere Arbeitszeit grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit.[1] Denn der Wert der Arbeitsleistung wird in der Regel in der Festlegung der Vergütung ausgedrückt. Aus diesem...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.1.1 Allgemeiner Grundsatz

Rz. 12 Bis zum Inkrafttreten des TzBfG war das Diskriminierungsverbot für Teilzeitbeschäftigte in § 2 Abs. 1 BeschFG geregelt. § 4 Abs. 1 TzBfG verbietet, einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer wegen der Teilzeitarbeit schlechter zu behandeln als einen vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer. Verboten ist also eine Benachteiligung des teilzeitbeschäftigten Arbeit...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.3 Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen

Mit der Einrichtung einer bAV geht das Unternehmen eine langfristige und damit risikoreiche Verpflichtung ein. Während ihres Bestehens können sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entscheidend verändern, wodurch eine Neuorientierung betrieblicher Versorgungswerke oft sinnvoll wird. Grundsätzlich gibt es eine Reihe unterschiedlichster Gründe: Harmonisieru...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / Arbeitsrecht

1 Insolvenzgericht Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht als Insolvenzgericht für den Bezirk eines Landgerichts zuständig. Örtlich zuständig ist das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder der Mittelpunkt seiner selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit liegt.[1] Hier ist insbesondere der Eröffnungsantrag zu stellen...mehr

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zfs 12/2025, zfs Aktuell / 3 Arbeitsrecht

3.1 Anpassung des Mindestlohns Am 7.11.2025 ist die Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV5) v. 5.11.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 268 vom 7.11.2025). Die Verordnung tritt am 1.1.2026 in Kraft. Danach steigt der Mindestlohn ab dem 1.1.2026 auf 13,90 EUR brutto pro Zeitstunde und a...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 5 Arbeitsverhältnisse im Insolvenzverfahren

5.1 Der Arbeitsentgeltanspruch Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse keine Auswirkung. Sie bestehen gemäß § 108 Abs. 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Der Insolvenzverwalter tritt an die Stelle des Arbeitgebers. Es besteht ein Recht zur Freistellung, sofern dies bei fehlendem Beschäftigungsbedarf masseschonend wirkt.[1...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 7 Zeugnis im Insolvenzverfahren

Ein Arbeitnehmer kann auch für die Zeit vor Insolvenzeröffnung ein Zeugnis über Führung und Leistung vom Insolvenzverwalter verlangen.[1]mehr

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zfs 12/2025, zfs Aktuell / 3.1 Anpassung des Mindestlohns

Am 7.11.2025 ist die Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV5) v. 5.11.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 268 vom 7.11.2025). Die Verordnung tritt am 1.1.2026 in Kraft. Danach steigt der Mindestlohn ab dem 1.1.2026 auf 13,90 EUR brutto pro Zeitstunde und am 1.1.2027 auf 14,60 EUR brutt...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 1 Insolvenzgericht

Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht als Insolvenzgericht für den Bezirk eines Landgerichts zuständig. Örtlich zuständig ist das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder der Mittelpunkt seiner selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit liegt.[1] Hier ist insbesondere der Eröffnungsantrag zu stellen. Dies kann auch d...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 3 Aus- und Absonderungsrechte

Die Insolvenz dient der gleichmäßigen und bestmöglichen Befriedigung aller Gläubiger.[1] Allerdings hat der Insolvenzverwalter die Aussonderungsberechtigten vorweg zu befriedigen, da ihre Ansprüche nicht zur Insolvenzmasse gehören und deshalb nicht am Insolvenzverfahren teilnehmen (dazu gehören z. B. Gegenstände im Eigentum des Arbeitnehmers). Vorrangig zu bedienen sind auch...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 4 Insolvenzplan

Der Insolvenzplan soll eine von den Vorgaben der InsO abweichende Verfahrensabwicklung im Interesse der Gläubiger und der Sanierung des Schuldners ermöglichen. In der Praxis erlangt er vor allem als "Prepackaged Plan" an Bedeutung: Schuldner und Gläubiger haben sich dabei bereits vor Antragstellung auf einen bestimmten Plan geeinigt, der regelmäßig auch Vorgaben für die Arbe...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 8 Betriebsrat im Insolvenzverfahren

Der Betriebsrat behält im Insolvenzverfahren die Funktionsfähigkeit für die Wahrnehmung seiner Rechte, auch wenn der Betrieb im Insolvenzverfahren stillgelegt wird.[1] Das bereits zuvor von der Rechtsprechung[2] anerkannte Übergangsmandat des Betriebsrats gilt gemäß § 21a BetrVG nun auch gesetzlich für Spaltungen und Betriebszusammenlegungen bis zu 6 Monaten. § 120 InsO enthä...mehr

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AGS 12/2025, Einsatz einer ... / II. Einzusetzendes Vermögen

1. Allgemeines Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 1 Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von PKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2. Hs. ZPO – PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nur...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 6 Betriebsänderung

Gemäß § 122 InsO kann der Insolvenzverwalter die Zustimmung des Arbeitsgerichts zur Durchführung der Betriebsänderung einholen, ohne das Verfahren nach § 112 Abs. 2 BetrVG zu durchlaufen. Erteilt das Arbeitsgericht nach § 122 InsO die Zustimmung zur Betriebsänderung, so findet § 113 Abs. 3 BetrVG keine Anwendung. Die Nachteilsausgleichsansprüche der Arbeitnehmer werden ausge...mehr

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zfs 12/2025, Abfindungsvergleich - Absicherung vorbehaltener Ansprüche gegen Verjährung

Hinweis “Die übersandte Abfindungserklärung kann so nicht akzeptiert werden, da die vorbehaltenen Ansprüche nach ihrer Erklärung nicht verjährungssicher vorbehalten sind. Überdies fehlt eine Regelung zu kraft Gesetzes übergegangener Ansprüche. Die Abfindungserklärung ist daher wie folgt zu ergänzen: Die vorstehend vorbehaltenen Ansprüche bleiben mit der Wirkung eines zum Zeit...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / Zusammenfassung

Begriff Die Insolvenz bezeichnet zum einen den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beim Schuldner und löst die Insolvenzantragspflicht der zuständigen Organe aus. Zum anderen wird der Begriff als Beginn des Insolvenzverfahrens verwendet. In diesem letzteren Sinne dient die Insolvenz als Insolvenzverfahren der gemeinsamen und gleichmäßigen Befriedigung aller G...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 2 Eröffnungsgrund

Praktisch wichtigster Eröffnungsgrund (früher: Insolvenzgrund) ist die Zahlungsunfähigkeit.[1] Daneben tritt bei juristischen Personen die Überschuldung.[2] Der Schuldner kann auch bei nur drohender Zahlungsunfähigkeit [3] einen Insolvenzantrag stellen. Durch ein möglichst frühzeitiges geordnetes Verfahren soll so verhindert werden, dass an sich gegebene Sanierungschancen dur...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 5.2 Kündigung in der Insolvenz

Die Kündigung in der Insolvenz bleibt möglich, weil die Kündigungsbefugnis mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter übergeht.[1] Die Insolvenz allein ist kein Grund zur betriebsbedingten oder außerordentlichen Kündigung der Arbeitsverhältnisse. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt auch in der Insolvenz.[2] Gemäß § 113 InsO können Arbeitsverhält...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 5.1 Der Arbeitsentgeltanspruch

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse keine Auswirkung. Sie bestehen gemäß § 108 Abs. 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Der Insolvenzverwalter tritt an die Stelle des Arbeitgebers. Es besteht ein Recht zur Freistellung, sofern dies bei fehlendem Beschäftigungsbedarf masseschonend wirkt.[1] Das Arbeitsentgelt ist als M...mehr