Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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bAV: Versorgungsausgleich / 6.4 Auffanglösung

Übt der Ausgleichsberechtigte sein Wahlrecht nicht aus, werden automatisch extern zu teilende betriebliche Anrechte in einen spezifischen Auffangträger, die Versorgungsausgleichskasse[1], gezahlt.[2] Diese wurde als kapitalgedeckte Pensionskasse in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit errichtet.mehr

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Betriebsbeauftragte / 8.1 Haftung betriebsinterner Beauftragter

Ist ein betriebsinterner Beauftragter bestellt worden, handelt es sich bei der Tätigkeit um eine arbeitsrechtliche Verpflichtung. Häufig ist diese bereits im Arbeitsvertrag näher beschrieben, möglich ist aber auch eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag. Einschlägig sind in diesem Fall die allgemeinen Bestimmungen der Arbeitnehmerhaftung. Grundsätzlich haftet der Arbeitnehmer nach ...mehr

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Betriebsbeauftragte / 3 Das Verfahren der Bestellung

Die Betriebsbeauftragten können aus dem Kreis der betriebseigenen Mitarbeiter bestimmt werden, sofern diese die entsprechenden Qualifikationen nachweisen können. Die Beauftragten müssen vom Verantwortlichen geschult werden. Zudem müssen sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden. Häufig werden aber auch externe Dritte mit den betroffenen Tätigkeiten beauftragt. ...mehr

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Betriebsbeauftragte / Zusammenfassung

Begriff Betriebsbeauftragte sind Arbeitnehmer oder nicht betriebsangehörige Personen, die vom Arbeitgeber aufgrund verschiedener Gesetze auf den Gebieten des Umweltschutzes, des Arbeitsschutzes und des Datenschutzes zur Kontrolle und Einhaltung dieser Gesetze bestellt werden müssen. Sie zeichnen sich durch Fachkunde und Zuverlässigkeit aus. Gesetze, Vorschriften und Rechtspr...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 3.2 Ausschlussvereinbarung (§ 6 VersAusglG)

Der Versorgungsausgleich kann jederzeit durch eine notariell beglaubigte Vereinbarung[1] der Eheleute ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Diese kann noch im gerichtlichen Verfahren geschlossen werden und die ehelichen Vermögensverhältnisse mit einbeziehen. Die Versorgungsanrechte können also zur "Verrechnung" eines entsprechenden Zugewinns herangezogen werden – denkba...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 4 Beteiligung der Versorgungsträger am Scheidungsverfahren

Im gerichtlichen Scheidungsverfahren haben die Versorgungsträger des Ausgleichsverpflichteten sowie die zukünftigen Versorgungsträger für den Ausgleichsberechtigten Beteiligtenstatus.[1] Zu den Verfahrenspflichten der Versorgungsträger gehören insbesondere Auskunftspflichten über Bestand und Höhe der Anrechte sowie den Inhalt der bestehenden Teilungsordnung. Für die Auskunft ...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / Zusammenfassung

Überblick Versorgungsanrechte, die in der Zeit der Ehe erworben werden, werden als gemeinschaftliche Lebensleistung angesehen. Bei einer Scheidung werden daher alle Ansprüche auf Versorgung und Rente wegen Alters oder Invalidität ausgeglichen. Jedes Anrecht wird grundsätzlich im jeweiligen System hälftig zwischen den Ehepartnern geteilt (interne Teilung). Entsprechendes gilt...mehr

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Betriebsbeauftragte / 2 Pflicht zur Bestellung

Betriebsbeauftragte können im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere des ArbSchG sowie nach den Verordnungen zum ArbSchG – bestellt werden. Im Bereich des Arbeitsschutzes ist die Bestellung von Beauftragten unter den jeweils genannten Voraussetzungen regelmäßig zwingend vorgeschrieben. Betriebsbeauftragte, die nach dem ArbSchG bzw. aufgrund der zugeh...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 1 Auszugleichende Anrechte (§ 2 VersAusglG)

Nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) [1] sind durch Arbeit geschaffene Anrechte auf eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenversorgung i. S. d. Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) auszugleichen, unabhängig davon, ob sie als Kapitaleinmalzahlung oder laufende Leistung geschuldet sind. Anrechte auf betriebliche Altersvorsorge (bAV), auf die das BetrA...mehr

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Mindestlohn / 4 Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen und Gesichtspunkte des Mindestlohns

Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, in dem auch der Mindestlohn geregelt ist, betrifft grundsätzlich das Arbeitsrecht. Mit Ausnahme der Neuregelung zur kurzfristigen Beschäftigung enthält das Gesetz keine sozialversicherungsrechtlichen oder steuerrechtlich bedeutsamen Vorschriften. 4.1 Übersicht über die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen Allerdings wirkt sich...mehr

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Mindestlohn / 1.4 Kontrolle durch die Zollbehörden

Eine besondere Brisanz bekommt der gesetzliche Mindestlohn dadurch, dass seine Einhaltung von den Zollbehörden kontrolliert wird (§ 14 MiLoG). Der Zoll hat dafür nach § 15 MiLoG gleiche Befugnisse wie bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Die Vorschriften des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes gelten im Wesentlichen entsprechend. Der Zoll hat insbesondere die Befugnis, auch E...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / Arbeitsrecht

1 Voraussetzungen für eine legale Arbeitnehmerüberlassung 1.1 Erlaubnispflicht Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG bedürfen Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen, grundsätzlich einer Erlaubnis . Diese stellt sicher, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur von zuverl...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 1.1 Erlaubnispflicht

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG bedürfen Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen, grundsätzlich einer Erlaubnis . Diese stellt sicher, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur von zuverlässigen Verleihern betrieben wird, die den sozialen Schutz der Arbeitnehmer g...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 7.1 Grundsatz des BUrlG

Rz. 21 Eine gesetzliche Regelung, wonach Bruchteile von Urlaubstagen abzurunden sind, gibt es nicht.[1] Allerdings enthält § 5 Abs. 2 BUrlG eine (Aufrundungs-)Regelung für Teilurlaubsansprüche, nach der ein Anspruch auf Urlaub für einen ganzen Tag begründet wird, wenn der dem Arbeitnehmer zustehende Bruchteil mindestens die Hälfte eines Urlaubstags umfasst. Früher wurde ohne...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 1 Voraussetzungen für eine legale Arbeitnehmerüberlassung

1.1 Erlaubnispflicht Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG bedürfen Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen, grundsätzlich einer Erlaubnis . Diese stellt sicher, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur von zuverlässigen Verleihern betrieben wird, die den sozialen Schut...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 2 Rechtsbeziehungen der Beteiligten

2.1 Rechtsbeziehung zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer Zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer besteht ein Arbeitsverhältnis, welches die Leiharbeit, d. h. die Überlassung des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung bei einem Dritten (Entleiher) zum Gegenstand hat. Dieses wird auch Leiharbeitsverhältnis genannt. Etwaige Rechte wie Kündigungen des Arbeitsverhältnisses k...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 5 Sanktionen bei einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung

Bei bestimmten Verstößen gegen das AÜG sind die Verträge zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer grundsätzlich unwirksam. Dies kann zur Folge haben, dass zum Schutz des Leiharbeitnehmers (unwiderleglich) ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher fingiert wird, wie bei einem Verstoß gegen die Erlaubnispflicht. Daneben sind zahlreiche andere Sanktionen möglich, darunter die Ahndung a...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 9 Urlaubsdauer bei Sonntags- und Feiertagsarbeit

Rz. 30 § 3 BUrlG regelt die Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs auf der Basis von Werktagen. Danach sind Sonntage und Wochenfeiertage nicht auf die Urlaubsdauer anzurechnen; vielmehr ist der betreffende Tag dem Urlaub hinzuzuzählen. Wenn an Sonn- und Feiertagen jedoch regelmäßig gearbeitet wird, sind die Sonn- und Feiertage, an denen Arbeitspflicht besteht, bei der Bestimm...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 5 Rechtsfolgen bei Verstoß

Das Gleichbehandlungsgebot ist zwingend. Vereinbarungen, die für den Leiharbeitnehmer schlechtere als die ihm nach § 8 AÜG zustehenden Arbeitsbedingungen vorsehen, sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 AÜG unwirksam. Dagegen führt die Unwirksamkeit einer solchen Vereinbarung aber nicht auch zur Unwirksamkeit der zwischen Verleiher und Entleiher abgeschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsv...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 1.3 Offenlegungsgebot

Zum weiteren Schutz des Arbeitnehmers und zur Vermeidung einer missbräuchlichen Gestaltung des Fremdpersonaleinsatzes[1] ist zudem vorgesehen, dass die Arbeitnehmerüberlassung offengelegt werden muss. Hierzu sieht § 1 Abs. 1 Satz 5 AÜG zunächst vor, dass der Verleiher und der Entleiher ihren Vertrag ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag schließen.[2] In zeitlicher...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 1.5 Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung

Nach § 1 Abs. 1 Satz 4 AÜG hat die Überlassung von Arbeitnehmern vorübergehend zu erfolgen. Es gilt im Grundsatz eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten.[1] D. h., ein Verleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Entleiher überlassen; ein Entleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folge...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 2.1 Rechtsbeziehung zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer

Zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer besteht ein Arbeitsverhältnis, welches die Leiharbeit, d. h. die Überlassung des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung bei einem Dritten (Entleiher) zum Gegenstand hat. Dieses wird auch Leiharbeitsverhältnis genannt. Etwaige Rechte wie Kündigungen des Arbeitsverhältnisses können daher z. B. nur vom Verleiher gegenüber dem Arbeitneh...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 2.3 Rechtsbeziehung zwischen Verleiher und Entleiher

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Die Arbeitnehmerüberlassung setzt einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher voraus. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag eigener Art, bei dem der Verleiher die Arbeitnehmerüberlassung und der Entleiher die vereinbarte Überlassungsvergütung schuldet. Das AÜG selbst sagt zum notwendigen Inh...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 4 Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zu anderen Rechtsbeziehungen

In der Praxis von besonderer Bedeutung ist die Abgrenzung der Leiharbeit von einem Werk- oder Dienstvertragsverhältnis. Die Unterschiede dieser Vertragsbedingungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Bei einer Arbeitnehmerüberlassung werden Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung an einen Dritten überlassen. Sie werden in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert und un...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 5.3.3 Doppelwoche

Rz. 12 Beispiel Ein Arbeitnehmer hat nach dem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag, bezogen auf die 5-Tage-Woche, im Kalenderjahr 30 Arbeitstage Urlaub. Nach Anschaffung einer wartungsintensiven Spezialmaschine haben Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart, dass jeder 2. Freitag einer Woche arbeitsfrei ist, die ursprünglich am (freien) Freitag zu erbringende Arb...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 1.2 Wirtschaftliche Tätigkeit

Die Erlaubnispflicht erfasst nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG alle natürlichen und juristischen Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Eine wirtschaftliche Tätigkeit liegt bereits dann vor, wenn mit der Verleihung wirtschaftliche Vor- und/oder Nachteile verbunden sind. Dabei ist es ohne Relevanz, ob die Arbeitnehmerüberlassung gewerbsmäßig erfolgt oder nicht.[1]mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 1.6 Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher

Nach § 11 Abs. 5 Satz 1 AÜG darf der Entleiher Leiharbeitnehmer grundsätzlich nicht tätig werden lassen, wenn sein Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist.mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 1.4 Verbot von Ketten- und Weiterverleih

Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG ist die Überlassung und das Tätigwerdenlassen von Arbeitnehmern als Leiharbeiter nur zulässig, wenn zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis besteht. D. h., ein Ketten-, Zwischen- oder Weiterverleih ist untersagt. Zudem können auch nur Arbeitnehmer nach dem AÜG überlassen werden und keine freien oder dem Unternehmen sel...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 2.2 Rechtsbeziehung zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer

Zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer besteht keine direkte vertragliche Beziehung. Auch nach Überlassung an einen Dritten bleibt der Leiharbeitnehmer vielmehr Arbeitnehmer des Verleihers. Zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer wird kein Arbeitsverhältnis begründet, sofern die Arbeitnehmerüberlassung nicht illegal ist. Die Beziehungen zwischen Entleiher und Leiharb...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 6.1 Beschäftigung an allen Arbeitstagen der Woche

Rz. 18 Ist der Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, ergeben sich dann keine Besonderheiten, wenn er an allen Arbeitstagen der Woche beschäftigt ist, d.h. an diesen Tagen lediglich verkürzt arbeitet. Da der Urlaubsanspruch auf die tageweise Freistellung bezogen ist, hat der Teilzeitbeschäftigte in diesem Falle den gleichen Urlaubsanspruch wie ein Vollzeitbeschäftigter.[1] Der Um...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 3 Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Bei dem Dreiecksverhältnis Arbeitnehmerüberlassung kann sowohl der Betriebsrat des Verleiherunternehmens oder der Betriebsrat des Entleiherunternehmens zu beteiligen sein. Hinweis Rechte von Leiharbeitnehmern nach dem BetrVG Leiharbeitnehmer bleiben auch während der Zeit der Überlassung an einen Drittbetrieb dem Betrieb des Verleihers zugeordnet.[1] Dort hat der Leiharbeitnehm...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Reaktionsmöglichkeiten des ... / 3 Sofortmaßnahmen

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Arbeitnehmerüberlassung / 1.7 Equal Pay und Equal Treatment

§ 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG bestimmt, dass Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung grundsätzlich einen Anspruch auf die im Betrieb des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers des Entleihers haben (Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment).[1] Aus dem Wortlaut "wesentliche Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Arbeitn...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / Zusammenfassung

Begriff Als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet man die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) durch einen Unternehmer (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Dabei ist der Leiharbeitnehmer verpflichtet – unter Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zum Verleiher –, für den Betrieb des Entleihers nach dessen Weisungen zu arbei...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 7.2 TVöD/TV-L

Rz. 22 Der für den Bereich des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände geltende TVöD und der für die Länder[1] geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sehen für den Fall, dass bei der Berechnung des Urlaubs ein Bruchteil verbleibt, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, vor, dass dieser auf einen vollen Urlaubstag auf...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 13 Kurzarbeit

Rz. 41 Sofern sich Kurzarbeit über längere Zeit auf die Anzahl der Wochenarbeitstage auswirkt, vermindert sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers im Verhältnis zur Verringerung seiner Arbeitszeit von Gesetzes wegen. Das folgt aus den Berechnungsgrundsätzen des § 3 BUrlG und der bisherigen Rechtsprechung des EuGH sowie des BAG.[1] Abzustellen ist grundsätzlich auf die für d...mehr

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Langzeitkonten: Gestaltungs... / 3.1 Individualarbeitsrecht: Flexibilisierungsabrede vs. Wertguthabenvereinbarung

Als Teil der auch im Arbeitsrecht grundsätzlich geltenden Vertragsfreiheit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Ansparung von Arbeitszeiten und/oder Entgeltansprüchen zum Zwecke einer Freistellung vereinbaren, soweit nicht höherrangige Rechtsvorschriften entgegenstehen. Soweit ein auf den Arbeitsvertrag anwendbarer Tarifvertrag keine entsprechende Öffnung für Langzeitkont...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5.4 Beendigungsgrund

Weiter zu betrachten ist, ob die Stichtagsklausel – wie Rückzahlungsklauseln jedenfalls bei Fortbildungsvereinbarungen – auch danach differenzieren müssen, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus dem Verantwortungsbereich des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers herrührt. Das BAG war jedenfalls der Ansicht, dass es nicht unbillig oder treuwidrig sei, Arbeitnehmer im Fal...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Vertragliche Einschränkungen der Vorrangregel, insbesondere Schriftformklausel

Rz. 9 Die Bestimmungen der §§ 305-310 BGB sind Schutzbestimmungen zugunsten des Verbrauchers, im Arbeitsrecht also des Arbeitnehmers, den die Rechtsprechung als Verbraucher ansieht. Schon deshalb sind die Bestimmungen zur AGB-Kontrolle nach arbeitsrechtlichem Rechtsverständnis zumindest einseitig zwingend, können also nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer geändert werden. Insbe...mehr

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Arbeitgeberverband / Arbeitsrecht

1 Tarifrechtliche Bedeutung Vereinigungen von Arbeitgebern können Tarifvertragsparteien sein.[1] Spitzenorganisationen von Arbeitgeberverbänden können im Namen der ihnen angeschlossenen Verbände Tarifverträge abschließen, wenn sie eine entsprechende Vollmacht haben.[2] § 2 TVG zählt abschließend Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern als die...mehr

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Sprecherausschuss / Arbeitsrecht

1 Errichtung Nach dem Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten (SprAuG) können in Betrieben mit in der Regel mindestens 10 leitenden Angestellten Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten gewählt werden. Wegen des Begriffs des leitenden Angestellten verweist das Sprecherausschussgesetz auf § 5 Abs. 3 BetrVG.[1] Leitende Angestellte eines Betriebs mit in d...mehr

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Sprecherausschuss / Zusammenfassung

Begriff Der Sprecherausschuss ist die Interessenvertretung der leitenden Angestellten eines Unternehmens oder eines Betriebs. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten (Sprecherausschussgesetz – SprAuG). Die maßgeblichen Wahlvorschriften finden sich in der Ersten Verordnung zur Durc...mehr

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Sprecherausschuss / 2 Zusammenarbeit mit Arbeitgeber und Betriebsrat

Mit dem Arbeitgeber arbeitet der Sprecherausschuss vertrauensvoll unter Beachtung der geltenden Tarifverträge zum Wohl der leitenden Angestellten und des Betriebs zusammen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, vor Abschluss einer Betriebsvereinbarung oder sonstigen Vereinbarung mit dem Betriebsrat, die rechtliche Interessen der leitenden Angestellten berührt, den Sprecheraussch...mehr

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Sprecherausschuss / 4 Gesamt-, Unternehmens-, Konzernsprecherausschuss

Auf Unternehmensebene sollen – im Gleichlauf mit dem BetrVG – Gesamtsprecherausschüsse[1] (entsprechend den Gesamtbetriebsräten) und auf Konzernebene freiwillige Konzernsprecherausschüsse[2] errichtet werden. Anstelle von Betriebs- und Gesamtsprecherausschüssen kann ein ausschließlicher Unternehmenssprecherausschuss gewählt werden, wenn die Mehrheit der leitenden Angestellte...mehr

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Sprecherausschuss / 6 Aufgaben

Der Sprecherausschuss vertritt die Belange der leitenden Angestellten des Betriebs. Zur Durchführung seiner Aufgaben ist der Sprecherausschuss vom Arbeitgeber rechtzeitig und umfassend zu unterrichten; auf Verlangen sind ihm die erforderlichen Unterlagen jederzeit zur Verfügung zu stellen.[1] Der Sprecherausschuss und der Arbeitgeber haben darüber zu wachen, dass alle leiten...mehr

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Arbeitgeberverband / Zusammenfassung

Begriff Arbeitgeberverbände sind Zusammenschlüsse von Arbeitgebern zwecks gemeinsamer Wahrnehmung arbeitsrechtlicher und sozialpolitischer Interessen. Sie sind in der Regel in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert. Das Recht, zur Wahrnehmung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist durch die Verfassung als Grundrecht...mehr

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Sprecherausschuss / 8 Geheimhaltungspflichten

Mitglieder und Ersatzmitglieder des Sprecherausschusses sind verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Sprecherausschuss bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten; dies gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Sprecherausschuss...mehr

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Sprecherausschuss / 1 Errichtung

Nach dem Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten (SprAuG) können in Betrieben mit in der Regel mindestens 10 leitenden Angestellten Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten gewählt werden. Wegen des Begriffs des leitenden Angestellten verweist das Sprecherausschussgesetz auf § 5 Abs. 3 BetrVG.[1] Leitende Angestellte eines Betriebs mit in der Regel wen...mehr

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Sprecherausschuss / 5 Schutzvorschriften

Niemand darf die Wahl des Sprecherausschusses behindern. Insbesondere darf kein leitender Angestellter in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden. Niemand darf die Wahl des Sprecherausschusses durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder die Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen.[1] Die Mitglieder des Sprecherausschusses dürfen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 2.6.8 Integration Arbeiter-/Angestelltenmerkmale

Im gesetzlichen Arbeitsrecht ist, gefördert auch durch die Rechtsprechung des BVerfG, ebenso im Sozialversicherungsrecht, die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern beseitigt worden. Dieser Entwicklung ist auch weitgehend im TVöD und TV-L Rechnung getragen worden. So wird begrifflich nicht mehr zwischen Angestellten und Arbeitern unterschieden, sondern beide Grup...mehr