Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Influencer / 6 Beteiligung des Betriebsrats

Bei der Einführung von Social Media Guidelines hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, da es sich um eine Regelung zum Verhalten der Mitarbeiter handelt. Bei einer technischen Überwachung von Corporate Influencern besteht zusätzlich ein zwingendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Influencer / 5 Social Media Guidelines

Social Media Guidelines sind ein hilfreiches Mittel, um die Nutzung von Social Media im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis zu regulieren. Sie legen die einzuhaltenden Regeln bei der arbeitsrechtlich relevanten Nutzung von Social Media für alle Mitarbeiter auch dort verbindlich fest, wo (noch) keine zusätzliche Vereinbarung über die Tätigkeit als Corporate Influencer getr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Influencer / 2 Vertragliche Regelungen für Corporate Influencer

Für die Praxis gilt, dass Unternehmen unbedingt zusätzlich zum bestehenden Arbeitsvertrag eine Vereinbarung über die Tätigkeit als Corporate Influencer schließen sollten. Dabei kann es sich entweder um eine arbeitsvertragliche Zusatzvereinbarung handeln oder ein zweites, nicht-arbeitsrechtliches Werk- oder Dienstverhältnis kann zusätzlich zum bestehenden Arbeitsvertrag begrü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Influencer / 4 Haftungsrisiken des Unternehmens

Verstoßen Corporate Influencer, die diese Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausüben, gegen Vorschriften des Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechts oder der DSGVO, finden auf etwaige Schadensersatzansprüche die Regelungen über den innerbetrieblichen Schadensausgleich im Arbeitsverhältnis Anwendung. Danach können Corporate Influencer ggf. eine Freistellung vom A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Influencer / 1 Abgrenzung: Privates Posten – Corporate Influencer

Kennzeichnend für die Tätigkeit der Corporate Influencer ist, dass diese nicht ausschließlich dienstlich posten, sondern – in unterschiedlichem Umfang – auch private Inhalte teilen. Gerade diese Durchmischung schafft die in den Sozialen Medien notwendige Authentizität, stellt Nahbarkeit her und ist damit für den Erfolg der Corporate Influencer ausschlaggebend. Ob das Posting...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Influencer / 3 Weisungsrecht des Unternehmens

Ob der Arbeitgeber ein Weisungsrecht gem. § 106 Satz 1 GewO hat, hängt davon ab, ob es sich bei einem Post um außerdienstliches Verhalten handelt (dann kein Weisungsrecht) oder der jeweilige Beitrag Teil einer arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflicht ist (dann besteht das Weisungsrecht). Bei privaten Posts des Corporate Influencers gelten nur die allgemeinen arbeitsrechtli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Influencer / Zusammenfassung

Begriff Corporate Influencer sind Mitarbeiter, die auf Social Media Plattformen wie LinkedIn, Instagram oder TikTok über ihre Tätigkeit und ihren Arbeitgeber berichten, und dadurch zu Markenbotschaftern des Unternehmens werden. Eine gesetzliche Definition des Begriffs gibt es nicht. Indem Corporate Influencer gezielt Botschaften an potenzielle Kunden senden, ergänzen sie die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umzugskosten / Arbeitsrecht

1 Umzugskostenerstattung Der arbeitsvertraglich begründete Umzug eines Arbeitnehmers an einen anderen Wohnort ist regelmäßig mit der Frage einer eventuellen Kostenübernahme seitens des Arbeitgebers verknüpft. Grundsätzlich gilt: Wer im Interesse eines anderen und auf dessen Wunsch Aufwendungen macht – wie z. B. der Umzug eines Arbeitnehmers an einen anderen, vom Arbeitgeber g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / Arbeitsrecht

1 Anspruchsvoraussetzungen Die Elterngeldberechtigung ist in § 1 BEEG geregelt. Danach hat Anspruch auf Elterngeld, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt[1] in Deutschland hat, mit seinem von ihm selbst betreuten und erzogenen Kind in einem Haushalt lebt und nicht oder nicht voll erwerbstätig ist. Letzteres ist der Fall, wenn die monatliche Durchschnittsarbeitszeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umzugskosten / 1.1 Rechtsgrundlage § 670 BGB

Gesetzliche Anspruchsgrundlage für einen solchen Aufwendungsersatz ist auch im Arbeitsrecht § 670 BGB. Voraussetzungen für die Kostenerstattung sind die betrieblich-unternehmerische Notwendigkeit des Umzugs: dies ist der Fall, wenn sich durch die Anordnung eines Arbeitsortswechsel oder durch eine Arbeitsplatzverlegung im Zuge einer Betriebs- oder Betriebsteilverlagerung die W...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umzugskosten / 2 Rückzahlungsvereinbarungen

Rückzahlungsvereinbarungen, die die Erstattung von Umzugskosten an den Verbleib beim Arbeitgeber koppeln, sind grundsätzlich wirksam. Sie müssen ausdrücklich vereinbart und transparent gestaltet sein. Das BAG hat eine 3-jährige Bindung mit anteiliger Rückzahlungsverpflichtung bei vorzeitigem Ausscheiden für angemessen erachtet.[1] Zahlt ein Arbeitgeber seinem neu eingestellt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umzugskosten / 1.2 Kostenerstattung auch bei Rückzug aus Ausland

Liegt eine Zusage des Arbeitgebers über die Kostenübernahme eines betrieblich veranlassten Umzugs ins Ausland vor, ist darin im Zweifel auch die Zusage einer Kostenübernahme für den Umzug bei Rückkehr aus dem Ausland enthalten[1]- eine abweichende Regelung muss ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen werden.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umzugskosten / 1 Umzugskostenerstattung

Der arbeitsvertraglich begründete Umzug eines Arbeitnehmers an einen anderen Wohnort ist regelmäßig mit der Frage einer eventuellen Kostenübernahme seitens des Arbeitgebers verknüpft. Grundsätzlich gilt: Wer im Interesse eines anderen und auf dessen Wunsch Aufwendungen macht – wie z. B. der Umzug eines Arbeitnehmers an einen anderen, vom Arbeitgeber gewünschten Arbeitsort (a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / Zusammenfassung

Begriff Elterngeld ist eine staatliche Einkommensersatzleistung i. H. v. grundsätzlich 67 % des individuellen Nettoeinkommens des Betreuenden als einkommensabhängiger Ausgleich für die finanziellen Einbußen von Eltern im ersten Jahr nach der Geburt. Zwei "Partnermonate" können sich als zusätzlicher Bonus anschließen, wenn auch der andere Elternteil die Betreuung übernimmt un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 5 Antragstellung und Auszahlung

Das Elterngeld wird nur auf schriftlichen Antrag der Bezugsberechtigten bei der für das Elterngeld örtlich zuständigen Elterngeldstelle gewährt. Welche Behörde für das Elterngeld zuständig ist, bestimmt jedes Bundesland für sich.[1] Rückwirkend kann die Leistung von Elterngeld nur für die letzten 3 Monate vor dem Monat der Antragstellung verlangt werden.[2] Um eine Verkürzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umzugskosten / Zusammenfassung

Begriff Ein Arbeitnehmer, der aus dienstlichen Gründen an einen weit entfernten Ort versetzt wird, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der dadurch entstandenen Umzugskosten. Die durch einen beruflich veranlassten Umzug entstandenen tatsächlichen Umzugskosten sowie die dadurch anfallenden Mehraufwendungen kann der Arbeitgeber steuerfrei erstatten. Verbleibende Aufw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 6 Konsequenzen für Arbeitgeber und die Personalpraxis

Die Einführung des Elterngeldes hat dazu geführt, dass mehr Mütter im Anschluss an die Mutterschutzzeiten und auch vermehrt Väter mit ihrer Arbeit aussetzen oder jedenfalls kürzertreten. Teilzeitarbeit bis zu 32 Wochenstunden ist zulässig; entsprechenden Teilzeitwünschen muss in der Regel entsprochen werden. In den Betrieben sind hier also Flexibilität und Organisationstalen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 3 Höhe des Elterngeldes

Elterngeld wird bis zu einer Einkommenshöhe von 1.200 EUR i. H. v. 67 % des in den 12 Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Nettoeinkommens aus einer Erwerbstätigkeit gezahlt. Dabei wird nicht das tatsächliche Mittel des Nettoeinkommens aus den Lohnbescheinigungen der zurückliegenden 12 Monate ermittelt, sondern ausgehend ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Elterngeldberechtigung ist in § 1 BEEG geregelt. Danach hat Anspruch auf Elterngeld, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt[1] in Deutschland hat, mit seinem von ihm selbst betreuten und erzogenen Kind in einem Haushalt lebt und nicht oder nicht voll erwerbstätig ist. Letzteres ist der Fall, wenn die monatliche Durchschnittsarbeitszeit wöchentlich 32 Wochenstun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 4 Anspruchsdauer

Der Anspruch auf Elterngeld als Basiselterngeld besteht vom Tag der Geburt bis längstens zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes.[1] Elterngeld Plus kann bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats bezogen werden.[2] Voraussetzung dafür ist, dass das Elterngeld Plus ab dem 15. Lebensmonat durchgängig von mindestens einem Elternteil in Anspruch genommen wird. Für angenommen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 2 Arten des Elterngeldes

Elterngeld kann in verschiedenen Ausgestaltungen beansprucht werden. Dabei handelt es sich zunächst um das Basiselterngeld, welches beiden Elternteilen gemeinsam einmalig für 12 Monate gewährt wird.[1] Sofern nicht nur ein Elternteil, sondern auch der andere Elternteil Elternzeit in Anspruch nimmt, stehen den Eltern gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG 2 weitere Monate Elterngeld zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leitende Angestellte / Arbeitsrecht

1 Doppelfunktion Den leitenden Angestellten kommt arbeitsrechtlich eine Sonderstellung zu. Sie sind einerseits Arbeitnehmer, andererseits nehmen sie Arbeitgeberfunktionen wahr und stehen damit der Unternehmens- und/oder der Betriebsleitung so nahe, dass sich hier Interessenkollisionen ergeben können. Darin begründet sich ihre weitgehende rechtliche Sonderbehandlung. Sie treff...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / Arbeitsrecht

1 Nutzen und Gefahren aus Arbeitgebersicht Der Vorteil der aktiven Nutzung von Social Media durch ein Unternehmen liegt sicherlich zu weiten Teilen in der Selbstdarstellung der Firma. Neben formellen Präsentationen auf der firmeneigenen Website wird das Image eines Unternehmens in zunehmendem Maße durch indirekte Äußerungen von Bewerbern, Arbeitnehmern, Kunden und Geschäftspa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigungsverbot / Arbeitsrecht

Die wichtigsten Beschäftigungsverbote betreffen den Mutterschutz und den Jugendarbeitsschutz. Darüber hinaus gilt z. B. ein Beschäftigungsverbot für Ausländer, wenn diese nicht im Besitz einer entsprechenden Genehmigung sind. Außerdem können Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Beschäftigungsverbote normieren. Das Mutterschutzgesetz kennt 2 Arten von Beschäftigungsverbote...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Arbeitsrecht

Rn. 311 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Mitbestimmungs- und betriebsverfassungsrechtliche Gründe können für die Betriebsaufspaltung sprechen. Die Aufspaltung unterliegt idR nicht der Mitbestimmung, vgl Weimar/Alfes, BB 1993, 783. Zur Anwendung der Konzernrechnungslegungsvorschriften vgl Küting, DStR 1987, 347 und Hoyningen/Huene, BB 1987, 999. Die Betriebsaufspaltung ist eine sozi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2024, 2,5-Geschäftsg... / II. 2,5-Gebühr ist nicht unbillig

Dem Kläger steht gegen den Beklagten ein Anspruch i.H.v. weiteren 1.642,32 EUR aus §§ 611 Abs. 1, 675 BGB i.V.m. dem zwischen den Parteien zustande gekommenen Rechtsanwaltsvertrag zu. Der Kläger hat mit Kostennote v. 15.11.2021 eine 2,5-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV, zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer, mithin insgesamt 9.487,71 EUR berechnet. Die Rechtsschutzversicherung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leitende Angestellte / 1 Doppelfunktion

Den leitenden Angestellten kommt arbeitsrechtlich eine Sonderstellung zu. Sie sind einerseits Arbeitnehmer, andererseits nehmen sie Arbeitgeberfunktionen wahr und stehen damit der Unternehmens- und/oder der Betriebsleitung so nahe, dass sich hier Interessenkollisionen ergeben können. Darin begründet sich ihre weitgehende rechtliche Sonderbehandlung. Sie treffen gesteigerte L...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 2.2 Nutzung während der Freizeit

Umgekehrt darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht untersagen, Social Media in seiner Freizeit über einen privaten Internetanschluss oder über sein Smartphone zu nutzen. Solange kein besonderes Geheimhaltungsinteresse an dem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses besteht, was absoluter Ausnahmefall sein dürfte, kann der Arbeitgeber auch nicht verhindern, dass der Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 5 Schulungen

Fortbildungen und Trainings zu Social Media schaffen Verständnis und Problembewusstsein bei den Arbeitnehmern. Neben den "Dos and Don'ts" der sozialen Netzwerke kann hier vermittelt werden, wie Social Media gewinnbringend für den Arbeitnehmer persönlich, für die Mitarbeitervernetzung innerhalb des Unternehmens und für den Vertrieb eingesetzt werden können.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 2 Rechtliche Rahmenbedingungen der Nutzung von Social Media durch Arbeitnehmer

Wie so oft, hinkt auch hier die rechtliche Bewertung der aktuellen technologischen Entwicklung einen Schritt hinterher. Gesetzgeberisch wurden noch kaum Grundlagen geschaffen. In dem im Jahr 2010 vorgelegten, aber nie verabschiedeten Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes war vorgesehen, dass sich der Arbeitgeber im Rahmen von Stellenbesetzungen nur auf Netzwerke stü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 2.4 Verrat von Geschäftsgeheimnissen

Arbeitnehmern ist es untersagt, Geschäftsgeheimnisse zu verraten. Dies folgt aus der arbeitsvertraglichen Treuepflicht. Daneben ist diese Verschwiegenheitspflicht auch über den Straftatbestand des Verrats von Geschäftsgeheimnissen[1] abgesichert. Wie der Geheimnisverrat stattfindet, ist unerheblich. Folglich kann es dazu auch bei der Nutzung sozialer Netzwerke kommen. Hier b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 2.8 Einwirkung des Arbeitgebers auf Einträge im sozialen Netzwerk?

Stellt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit beim Arbeitgeber im sozialen Netzwerk umfangreich dar und setzt er das soziale Netzwerk regelmäßig für seine berufliche Tätigkeit ein, darf der Arbeitgeber dann auf den Inhalt der Präsentation Einfluss nehmen? Das Landgericht Freiburg geht wie selbstverständlich davon aus, dass eine solche uneingeschränkte Einflussnahmemöglichkeit best...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 2.7 Social Media als Betriebsmittel des Arbeitgebers?

Der Zugang zu sozialen Netzwerken wie Facebook, Xing, LinkedIn oder Instagram ist ein personalisierter Zugang. Der Arbeitgeber wird von seinem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verlangen können, unter Verwendung seines eigenen Namens einen Zugang zu erwerben und ein Profil anzulegen. Eine Ausnahme könnte dort gesehen werden, wo der Zugang über ein soziales Netzwerk zwingend e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 7 Handlungsempfehlung

Unternehmen sollten sich zunächst überlegen, ob und wie sie Social Media als Betriebsmittel einsetzen wollen. Je nach Art der Nutzung muss überlegt werden, ob hierfür die Zustimmung der Arbeitnehmer und/oder des Betriebsrats eingeholt werden muss. Verzichtet der Arbeitgeber auf die aktive Nutzung sozialer Netzwerke, sollte er das Thema dennoch nicht abhaken; für seine Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leitende Angestellte / Zusammenfassung

Begriff Eine allgemeine gesetzliche Abgrenzung des Begriffs "leitende Angestellte" fehlt. Der Begriff wird in den verschiedenen Gesetzen unterschiedlich verwendet. Er ergibt sich teils aus der Verkehrsauffassung, teils aus gesetzlichen Vorschriften mit Sonderbestimmungen für leitende Angestellte. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die kollektive Vertretung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 6 Recruiting

Dass gerade das Recruiting bereits seit längerer Zeit für die Beurteilung von Bewerbern auf soziale Netzwerke zugreift, ist bekannt. Auf der derzeit gültigen Rechtsgrundlage muss die Datenerhebung im Internet für den Arbeitgeber "erforderlich" i. S. d. Art. 6 DSGVO/§ 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG sein, um zulässig zu sein. Da sich hierüber im Einzelfall trefflich streiten lässt, sah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigungsverbot / Zusammenfassung

Begriff Beschäftigungsverbote untersagen den Arbeitsvertragsparteien eine konkrete Tätigkeit, ohne dass das Arbeitsverhältnis insgesamt beendet wird. Beschäftigungsverbote finden sich in arbeitsrechtlichen Schutzgesetzen (vereinzelt auch in Tarifverträgen), sie wirken privatrechtlich und führen u. U. zum meist vorübergehenden Ruhen der Hauptleistungspflichten (anders aber z....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 4 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Solange die Nutzung sozialer Netzwerke eine Privatangelegenheit der Arbeitnehmer ist, besteht kein Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung der diesbezüglichen Social-Media-Guidelines. Ihnen kommt dann ohnehin nur eine Appellfunktion zu. Anders dagegen, wenn die Nutzung während der Arbeitszeit gestattet wird. Den Umfang der Gestattung regelt das Ordnungsverhalten des Arbeitne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 2.1 Nutzung während der Arbeitszeit

Die Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit ist nur zulässig, wenn dies der Arbeitgeber gestattet. Die private Internetnutzung mithilfe der Arbeitsplatzrechner des Arbeitgebers ist insgesamt von der Gestattung durch den Arbeitgeber abhängig.[1] Einen Anspruch hierauf hat der Arbeitnehmer nicht. Lässt der Arbeitgeber die Privatnutzung zu, kann er den Umfang begrenzen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leitende Angestellte / 2 Individualarbeitsrecht

Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG ist das Arbeitszeitgesetz nicht anzuwenden auf leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG. Das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht für vertretungsberechtigte Organmitglieder juristischer Personen und nicht für Personen, die durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung einer Personengesellschaft berufen sind sowie für Pers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 2.5 Wettbewerbsrechtliche Verstöße durch den Arbeitnehmer

Setzen Arbeitnehmer ihren privaten Zugang zu einem sozialen Netzwerk für Zwecke des Arbeitgebers ein, kann dies zur Haftung des Arbeitgebers führen. So wurde es als wettbewerbsrechtlicher Verstoß des Arbeitgebers gewertet, wenn der Arbeitnehmer, ein Autoverkäufer, auf seiner privaten Facebook-Seite für den Kauf eines bestimmten Autos seines Arbeitgebers warb, dabei aber wede...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leitende Angestellte / 4 Sonstige Vorschriften

Nach §§ 22, 37, 43 ArbGG dürfen leitende Angestellte Arbeitsrichter auf Arbeitgeberseite sein. Ähnliches gilt für die Sozialgerichte. An Treuepflicht und außerdienstliches Verhalten des leitenden Angestellten sind erhöhte Anforderungen zu stellen. Nach dem Mitbestimmungsgesetz ist leitenden Angestellten im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes mindestens ein Sitz im Aufsicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 2.6 Geschäftspartner als "Freunde" im sozialen Netzwerk?

Darf der Arbeitnehmer während des andauernden Arbeitsverhältnisses über soziale Netzwerke Kontakte zu Geschäftspartnern des Arbeitgebers aufbauen, sie also als "Freunde" des Netzwerks gewinnen? Anders als bei der Aufnahme der Kontaktdaten der Geschäftspartner in ein betriebliches Kundenmanagementsystem legt der Arbeitnehmer den Kontakt auf einem privaten Medium an, auf das d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 1 Nutzen und Gefahren aus Arbeitgebersicht

Der Vorteil der aktiven Nutzung von Social Media durch ein Unternehmen liegt sicherlich zu weiten Teilen in der Selbstdarstellung der Firma. Neben formellen Präsentationen auf der firmeneigenen Website wird das Image eines Unternehmens in zunehmendem Maße durch indirekte Äußerungen von Bewerbern, Arbeitnehmern, Kunden und Geschäftspartnern geprägt. Da Bewerber, bevor sie ihr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leitende Angestellte / 3 Leitende Angestellte in der Betriebsverfassung

Nach § 5 Abs. 3 BetrVG gilt für sie nicht das Betriebsverfassungsgesetz, soweit dieses Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.[1] Neben Generalbevollmächtigten, Prokuristen, deren Vertretungsmacht auch im Verhältnis zum Arbeitgeber "nicht unbedeutend" ist, und zur Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern befugten Angestellten ist leitender Angestellter i. S. de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 2.9 Löschung von "Freunden" bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Was passiert mit den angelegten Kontakten eines Mitarbeiters bei Ausscheiden aus dem Unternehmen? Legt man hierfür die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum unbefugten Verschaffen von Geschäftsgeheimnissen zugrunde, muss man regelmäßig annehmen, dass der Arbeitnehmer bei Ausscheiden die Kontaktdaten dem Arbeitgeber übermitteln und die Daten anschließend löschen mus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rose, Zur Bestimmung der Einkunftsart bei gemischten wirtschaftlichen Aktivitäten von Einzelpersonen, DB 1980, 2464; Scharl, Zur eigenverantwortlichen Tätigkeit als Abgrenzungsmerkmal zwischen freiem Beruf und Gewerbe, StB 1989, 397; Kupfer, Geklärte und strittige ESt-Fragen bei der Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe, KÖSDI 1990, 8066; Kempermann, "Ähnliche Berufe" iSd §...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 2.3 Freie Meinungsäußerung und Treuepflicht des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat eine Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber. Er darf ihn daher nicht öffentlich beleidigen, verleumden oder ihm übel nachreden. Die grundsätzlich auch im Arbeitsverhältnis bestehende Meinungsfreiheit endet bei der Verwirklichung von Straftatbeständen. Die Rücksichtnahmepflicht nach § 241 Abs. 2 BGB beschneidet bei Straftaten das Äußerungsrecht des Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Social Media / 3 Social-Media-Guidelines

Verschiedenen Orts wird Arbeitgebern geraten, Social-Media-Guidelines zu erstellen. Eine rechtliche Relevanz haben sie nur insoweit, als sie das Verhalten des Arbeitnehmers in den sozialen Netzwerken tatsächlich regeln dürfen. Sobald die Aktivität im sozialen Netzwerk als Privatangelegenheit erscheint, ist die Regelungsmöglichkeit ausgeschlossen. Nimmt man ein Einflussrecht ...mehr