Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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Gewerbeaufsicht / 1 Gesetzliche Grundlagen und Organisation

Maßgebliche Vorschrift für die Gewerbeaufsicht auf Bundesebene ist § 139b GewO . Hiernach ist es Aufgabe der einzelnen Bundesländer, die Gewerbeaufsicht einzurichten. Sie ist ausschließlich oder neben den ordentlichen Polizeibehörden besonderen Beamten zu übertragen, die von den Landesregierungen zu ernennen sind. Achtung Abgrenzung zum Gewerbeamt Die Gewerbeaufsichtsämter dürf...mehr

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Gewerbeaufsicht / 5 Verschwiegenheitspflicht

Die Aufsichtsbeamten sind zur Amtsverschwiegenheit über die ihnen zur Kenntnis gelangten Betriebs- und Geschäftsverhältnisse verpflichtet.[1] Eine Verletzung des Dienstgeheimnisses ist disziplinarisch strafbar; sie kann u. U. auch die zivilrechtliche Haftung zur Folge haben. Die Verschwiegenheitspflicht des § 139b Abs. 1 Satz 3 GewO gilt unmittelbar nur insoweit, als die Gewe...mehr

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Gewerbeaufsicht / Zusammenfassung

Begriff Die Gewerbeaufsicht ist als technische Fachbehörde landesrechtlich zuständig, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, vor allem des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes, zu kontrollieren und den allgemeinen Verwaltungsbehörden die notwendigen Informationen und technischen Anforderungen zu vermitteln. Dabei ist die Gewerbeaufsicht, anders als die jeweils nur für e...mehr

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Gewerbeaufsicht / 4 Maßnahmen der Gewerbeaufsicht

Dem Gewerbeaufsichtsamt stehen verschiedene Mittel zur Verfügung, die Einhaltung der geprüften Schutzvorschriften sicherzustellen. Das Revisionsschreiben ist die erste Stufe der möglichen Maßnahmen. Es enthält das Ergebnis der durchgeführten Besichtigung. Die für notwendig gehaltenen Arbeitsschutzmaßnahmen werden aufgeführt und dem Arbeitgeber wird eine Frist zur Umsetzung de...mehr

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Gewerbeaufsicht / 3 Grundsätze für Tätigkeit der Gewerbeaufsicht

Die Gewerbeaufsichtsbehörden sollen in erster Linie aufgrund ihrer Vertrauensstellung zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern in den Betrieben vermittelnd und aufklärend wirken, um auf gütlichem Weg den Schutzgesetzen Erfüllung zu verschaffen. Die Gewerbeaufsichtsämter sind als Polizeibehörde berechtigt, Arbeitsstätten auch unangemeldet zu betreten und zu kontrollieren, A...mehr

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Gewerbeaufsicht / 2 Zuständigkeit und Aufgaben

Die Gewerbeaufsichtsämter sind für die Einhaltung der gesamten Regelungen über den Arbeitsschutz mit Ausnahme einiger Sonderbereiche, insbesondere des See- und Bergrechts, zuständig. Die allgemeine Zuständigkeit der Gewerbeaufsichtsämter ergibt sich zunächst aus den Regelungen der Gewerbeordnung (GewO). Darüber hinaus verweisen eine Vielzahl von speziellen Fachgesetzen auf d...mehr

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Organisation von HR / 6.6 Outsourcing

Über Outsourcing besteht die Möglichkeit, einzelne Prozesse oder Dienstleistungen bei externen Dienstleistern einzukaufen. Dabei sind Nutzen und Risiken immer abzuwägen. Einige Überlegungen seien im Folgenden dargestellt. Strategische Prioritäten: Wenn sich die HR-Organisation auf strategische Aufgaben konzentrieren möchte, kann das Outsourcing Ressourcen freisetzen. Komplexit...mehr

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Organisation von HR / 2.1 Aufgaben der HR-Organisation

Die HR-Organisation kann eine Vielzahl von Aufgaben wahrnehmen. Die HR-Aufgaben werden im unternehmerischen Sprachgebrauch auch als HR-Dienstleistung, HR-Aufgabe oder HR-Produkt im HR-Produktportfolio bezeichnet. Die Aufgaben zielen darauf ab, durch passende Initiativen die Menschen im Unternehmen für ihre Aufgaben zu befähigen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, über ein...mehr

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Personalplanung: Aufgaben u... / 1.3 Einflussfaktoren auf die Personalplanung

Bei der Personalplanung sind eine Vielzahl von externen Faktoren zu berücksichtigen, die vom Unternehmen nicht beeinflusst werden können. Dies sind vor allem: die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, der gesellschaftliche Wertewandel, z. B. hin zu mehr Nachhaltigkeit und Diversität, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben aus Mitarbeitersicht durch flexible Arbe...mehr

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Anforderungsprofile und Kom... / 3.3 Aufbau eines Anforderungsprofils

Es gibt verschiedene Formen des Aufbaus, wobei sich zentrale Inhalte wiederfinden. Die obigen beiden Teile zusammengesetzt ergeben ein weiteres Beispiel[1] für die Position einer Personalleitung:mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / Arbeitsrecht

1 Grundsätze Anzeigepflichten beschreiben die Verpflichtungen (hier des Arbeitgebers), eine andere Partei (Behörden oder den Arbeitnehmer, ggf. auch sonstige Dritte) unaufgefordert über bestimmte Sachverhalte zu informieren oder aufzuklären. Anzeigepflichten sind gleichbedeutend mit Meldepflichten – ein einheitlicher Sprachgebrauch besteht nicht. Davon zu trennen sind Hinweis...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 1 Grundsätze

Anzeigepflichten beschreiben die Verpflichtungen (hier des Arbeitgebers), eine andere Partei (Behörden oder den Arbeitnehmer, ggf. auch sonstige Dritte) unaufgefordert über bestimmte Sachverhalte zu informieren oder aufzuklären. Anzeigepflichten sind gleichbedeutend mit Meldepflichten – ein einheitlicher Sprachgebrauch besteht nicht. Davon zu trennen sind Hinweis- und Aufklä...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 4 Mutter- und Schwangerenschutz

Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist, hat der Arbeitgeber die Schwangerschaft und den Tag der Entbindung der Aufsichtsbehörde unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, mitzuteilen.[1] Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Die Aufsichtsbehörde ist auch darüber zu informieren, dass eine Frau stillt, wenn bisher noch keine Schwange...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / Zusammenfassung

Begriff Anzeigepflichten des Arbeitgebers bestehen in verschiedenen, zumeist gesetzlich geregelten Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis auch öffentliche Interessen und Gemeinwohlinteressen betrifft bzw. ein besonderes, durch behördliche Aufsicht gesichertes Schutzbedürfnis seitens des Arbeitnehmers besteht. Die Anzeigepflichten dienen zum einen dazu, damit die Arbeitnehmer...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 2 Massenentlassungen

Hinweis Keine Änderung der BAG-Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern der Massenentlassungsanzeige Nachdem das Bundesarbeitsgericht seine bisherige Rechtsprechung zur Auswirkung unterlassener oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeigen aufgeben wollte[1], entschied der EuGH in Auslegung der Massenentlassungs-Richtlinie, dass Kündigungen weiterhin bei unt...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 3 Schwerbehinderte Menschen

Arbeitgeber, die zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet sind, haben die im SGB IX [1] normierten Anzeigepflichten zu beachten.[2] Nach § 163 Abs. 2 SGB IX hat der Arbeitgeber eine umfassende Anzeigepflicht gegenüber der für seinen Geschäfts- oder Unternehmenssitz zuständigen Agentur für Arbeit (und mittelbar dem Integrationsamt) bezüglich seiner Beschäftigu...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 5 Sonstige Anzeigepflichten

Gemäß § 16 MiLoG treffen im Ausland ansässige Arbeitgeber der von § 2a SchwarzArbG erfassten Branchen[1] sowie die Entleiherunternehmen, die mit im Ausland ansässigen Zeitarbeitsunternehmen zusammenarbeiten, in verschiedenen Entsendefällen eine öffentlich-rechtliche Meldepflicht. Die Meldepflicht ist in dem in § 16 MiLoG geregelten Umfang gegenüber den zuständigen Behörden d...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 2.1.3 Interessenswahrung (Art. 6 Abs. 1f DSGVO)

Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Beschäftigten ist in der Praxis häufig Art. 6 Abs. 1f DSGVO heranzuziehen. Danach ist die Verarbeitung zulässig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist. Dies gilt jedoch nur, sofern nicht die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Perso...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 4.1 Ausländische Arbeitnehmer deutscher Arbeitgeber

Rz. 28 Beschäftigt ein Arbeitgeber, dessen Sitz sich in Deutschland befindet, einen ausländischen Arbeitnehmer, so ist im Ergebnis das deutsche Urlaubsrecht anzuwenden. Zwar ist es denkbar, dass nach Art. 3 der VO (EG) 593/2008 (Rom I VO) ein inländischer Arbeitgeber mit einem ausländischen Arbeitnehmer das Urlaubsrecht des Herkunftslandes des Arbeitnehmers vereinbart. Bei ei...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 4.3 Ausländische Arbeitgeber ausländischer Arbeitnehmer im Inland

Rz. 31 Beschäftigt ein ausländischer Arbeitgeber ausländische Arbeitnehmer derselben Nationalität (nicht nur vorübergehend) in Deutschland, so gilt Art. 8 Abs. 4 der VO (EG) 593/2008 (Rom I VO). Da das Arbeitsverhältnis in diesem Fall einen engeren Bezug zum Land der Arbeitsvertragsparteien aufweist, gilt deutsches Recht nicht.[1] Anders wiederum, wenn die Nationalitäten von ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 3.7.3 Sonderzahlungen

Gewährt ein Arbeitgeber aus bestimmten Anlässen an einzelne Beschäftigte Sonderzahlungen, wie etwa eine Jubiläumszuwendung, entsteht eine betriebliche Übung nur in engen Grenzen, da ein deutlich geringerer Vertrauenstatbestand entsteht als bei einer Sonderzahlung an die gesamte Belegschaft. Es kommt bei Zahlungen an einzelne Beschäftigte auf die materielle Wichtigkeit der Za...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.2.2.2 Pensionskassen

Rz. 28 Der Begriff der Pensionskasse[1] ist im Steuerrecht der gleiche wie im Arbeitsrecht.[2] Eine Pensionskasse ist nach § 1b Abs. 3 BetrAVG eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die die betriebliche Altersversorgung für den Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen durchführt und diesen auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt. Betriebliche Altersversorgung lieg...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfrist

Rz. 8 Der Anspruch auf Mutterschutzlohn setzt zunächst voraus, dass für die Arbeitnehmerin ein Beschäftigungsverbot gem. § 2 Abs. 3 MuSchG gilt. Dazu zählen Beschäftigungsverbote aufgrund ärztlichen Zeugnisses, § 16 Abs. 1 MuSchG, Beschäftigungsverbote wegen unverantwortbarer Gefährdung, §§ 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 MuSchG, auch aufgrund Bestimmung der Aufsichtsbehörde ...mehr

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Arbeitsvertragliche Einheit... / Arbeitsrecht

1 Begriff der arbeitsvertraglichen Einheitsregelung Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden mit der arbeitsvertraglichen Einheitsreglung Arbeitsbedingungen vertraglich vereinbart, die nicht nur in dem Einzelfall des jeweiligen Arbeitsverhältnisses gelten, sondern in einer Vielzahl von Arbeitsverträgen aufgenommen sind. Bestimmte Arbeitsbedingungen werden also in einer Vi...mehr

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Arbeitsanweisung / Arbeitsrecht

1 Begriff und Inhalt der Arbeitsanweisung Unter dem Begriff der Arbeitsanweisung versteht man das Recht des Arbeitgebers, konkrete Vorgaben zur Ausübung der übertragenen Tätigkeit zu machen. Ziel einer Arbeitsanweisung ist es, das Arbeitsverhalten der Beschäftigten auszugestalten, also festzulegen, wie die vertraglich vereinbarte Arbeitspflicht durch die Beschäftigten zu erfü...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / Arbeitsrecht

1 Zweck des Darlehens Mit der Gewährung eines Darlehens an den Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber verschiedene Zwecke verfolgen. Der klassische Hintergrund für ein Darlehen ist die Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb. Der Arbeitgeber kann mit dem Darlehen aber auch das Ziel verfolgen, die Qualifikation seiner Mitarbeiter zu verbessern, indem er private Fortbildungsmaßnahm...mehr

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Gesamtzusage / Arbeitsrecht

1 Gegenstand und Zustandekommen Gegenstand einer Gesamtzusage können sämtliche zugesagte Leistungen zugunsten des Arbeitnehmers sein wie beispielsweise Gratifikationen, Einmalzahlungen, betriebliche Altersversorgungen, Essenzuschüsse. Einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des in der Gesamtzusage enthaltenen Angebots des Arbeitgebers bedarf es nicht. Dieses wird über § 151 BGB ...mehr

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Gleichbehandlungsgrundsatz / Arbeitsrecht

1 Einführung Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist gesetzlich nicht geregelt, sondern von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte aus § 242 BGB entwickelt. Der Inhalt ergibt sich hingegen maßgeblich aus Art. 3 Abs. 1 GG.[1] Zu seinem wesentlichen Inhalt gehört die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gleichbehandlung der beschäftigten Arbeitnehmer. Dem Arbeitgeber ...mehr

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Arbeitsvertragliche Einheit... / 4 Zustandekommen der arbeitsvertraglichen Einheitsregelung

Arbeitsvertragliche Einheitsregelungen sind Gegenstand des jeweiligen Arbeitsvertrags. Deswegen bedarf es zu deren Zustandekommen und Geltung des übereinstimmenden Einvernehmens zwischen dem Arbeitgeber einerseits und dem jeweiligen Arbeitnehmer andererseits (übereinstimmende Willenserklärungen).[1]mehr

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Gleichbehandlungsgrundsatz / 3.4 Gleichbehandlung von Männern und Frauen

Das Gleichbehandlungsgebot von Männern und Frauen ist ungeachtet der Vertragsfreiheit auch bei der Entgeltfestsetzung zu beachten.[1] Das Gebot zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist europarechtlich in Art. 157 AEUV verankert. Für gleiche oder gleichwertige Arbeit darf nur wegen des Geschlechts ei...mehr

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Gleichbehandlungsgrundsatz / 3 Anwendungsfälle des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes

Es gibt viele praktische Anwendungsfälle des Gleichbehandlungsgrundsatzes, die von der Rechtsprechung sehr genau ausgearbeitet wurden. 3.1 Einstellung Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz setzt zunächst eine Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Ein solches liegt etwa in einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Für die Begründung des Arbeitsverh...mehr

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Arbeitsanweisung / 7 Verstoß gegen Arbeitsanweisungen

Arbeitsanweisungen sind für die Beschäftigten verbindlich und zwingend zu befolgen. Lediglich im Fall von rechtswidrigen Anweisungen dürfen Beschäftigte die Ausführung verweigern. Wenn Beschäftigte gegen rechtskonforme und ihnen bekannte Arbeitsanweisungen verstoßen, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Je nach Wichtigkeit der Anweisung und der Gewichtun...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 2.3 Rückzahlungsmodalitäten

Im Vertrag sind die Rückzahlungsmodalitäten detailliert zu vereinbaren. Es wird ein Tilgungsplan aufgestellt, aus dem sich die Höhe der einzelnen Raten und die Fälligkeitstermine ergeben. 2.3.1 Aufrechnung mit laufendem Gehaltsanspruch Regelmäßig wird das Darlehen zurückgezahlt, indem der Arbeitgeber die Tilgungsraten in der vereinbarten Höhe vom laufenden Netto-Entgelt einbeh...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 2 Inhalt des Darlehensvertrags

Die Darlehensbedingungen ergeben sich zumeist aus dem Darlehensvertrag. Aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit sollte der Vertrag schriftlich abgefasst werden. Ein Schriftformerfordernis besteht dann, wenn das Arbeitgeberdarlehen zu marktüblichen oder höheren Zinssätzen abgeschlossen werden soll; in diesen Fällen handelt es sich um einen sogenannten Verbraucherdarleh...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 4.4 Gleichbehandlung

Auch bei der Gewährung von Arbeitgeberdarlehen ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu beachten. Teilzeitbeschäftigten dürfen beispielsweise keine ungünstigeren Darlehensbedingungen auferlegt werden als Vollzeitbeschäftigten.[1]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Leistungspflichten des Arbeitgebers bei Arbeitsverhinderung [1] infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation. Für die ärztliche Verordnung von "Schonzeiten" außerhalb des gesetzlichen Krankenversicherungsrechts ist daher auch nach § 616 BGB kein Raum mehr, da § 9 insofern lex specialis ist.[2] Die Entgeltfortzahlung ent...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 3 Verweigerung

Eine Verpflichtung zur Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens besteht nicht. Es handelt sich vielmehr um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Dieser kann ein Darlehen insbesondere verweigern, wenn bezüglich des Entgelts des Arbeitnehmers bereits Pfändungen vorliegen.mehr

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Arbeitsanweisung / 4 Abänderung der Arbeitsanweisung

Eine einmal erteilte Arbeitsanweisung kann immer dann geändert oder zurückgenommen werden, wenn dies erforderlich ist, z. B. wenn sich die Arbeitsaufgabe geändert hat oder die zugrunde liegenden Vorschriften wie Betriebsvereinbarungen oder Gesetze geändert wurden. Die Änderung oder Zurücknahme muss wiederum billiges Ermessen wahren.mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 2.1 Höhe des Darlehens

Die Höhe des Darlehens ist zwingend zu vereinbaren.mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.2 Abgrenzung zum AGG/Geschlechterdiskriminierung

Zur Verhinderung von Diskriminierungen wegen bestimmter Eigenschaften ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten. In den Fällen, in denen die spezifischen Diskriminierungstatbestände des AGG greifen, ist der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nicht anwendbar.[1] Wichtig Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 4 Geltende Vorschriften

Die gesetzlichen Regelungen für Gelddarlehen finden sich in den §§ 488 ff. BGB. Das Sachdarlehen ist in den §§ 607 ff. BGB normiert. Im Weiteren sind diverse gesetzliche Vorgaben zu beachten. 4.1 Verbraucherschutz Nach einer Grundsatzentscheidung des BAG[1] haben Arbeitnehmer den Status eines Verbrauchers i. S. v. § 13 BGB. Die Regelungen in § 491 BGB zum Verbraucherdarlehensv...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.1 Abgrenzung zum allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 GG

Hinweis Hintergründe Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verpflichtet als Grundrecht in seiner Schutzfunktion den Gesetzgeber und subsidiär auch die Rechtsprechung, bei der Ausgestaltung der Privatrechtsordnung gleichheitswidrige Regelbildungen auszuschließen. In Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip ergibt sich aus diesem allgemeinen Gleichheitssatz die Pflicht des Staates, grav...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3 Ärztliche Verordnung

Rz. 19 Anstelle der Bewilligung durch einen öffentlich-rechtlichen Leistungsträger tritt nach Abs. 1 Satz 2 die ärztliche Verordnung der Maßnahmen. Dadurch soll gewährleistet sein, dass ein approbierter Arzt[1] Gewähr für die korrekte Entscheidung bzw. Erforderlichkeit der Maßnahme bietet. Das Recht des Arbeitnehmers auf freie Arztwahl wird hierdurch aber nicht berührt, sofe...mehr

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Arbeitsvertragliche Einheit... / 1 Begriff der arbeitsvertraglichen Einheitsregelung

Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden mit der arbeitsvertraglichen Einheitsreglung Arbeitsbedingungen vertraglich vereinbart, die nicht nur in dem Einzelfall des jeweiligen Arbeitsverhältnisses gelten, sondern in einer Vielzahl von Arbeitsverträgen aufgenommen sind. Bestimmte Arbeitsbedingungen werden also in einer Vielzahl von Arbeitsverhältnissen gleichlautend mit d...mehr

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Gleichbehandlungsgrundsatz / 3.3 Freiwillige Sozialleistungen

Bei der Gewährung von freiwilligen Sozialleistungen (z. B. Gratifikationen, betriebliche Ruhegelder) gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz uneingeschränkt, sofern der Arbeitgeber sie nicht nach individuellen Voraussetzungen, sondern nach allgemeinen Richtlinien erbringt.[1] Arbeitnehmer können hiervon ausgenommen werden, wenn es hierfür sachliche Gründe gibt, die es rechtferti...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gleichbehandlungsgrundsatz / 3.7 Gleichbehandlung von befristet Beschäftigten

§ 4 Abs. 2 TzBfG bestimmt, dass befristet Beschäftigte wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandelt werden dürfen als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt mindestens in dem Umfang zu gewä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertragliche Einheit... / 3 Beispiele aus der Praxis

Meist werden arbeitsvertragliche Einheitsregelungen bei Zusatzvereinbarungen verwendet, etwa bei Kfz-Überlassungsverträgen, Vereinbarungen über eine betriebliche Altersversorgung, Bonus- oder Tantiemeregelungen sowie Dienstreisevereinbarungen. In vielen Arbeitsverträgen finden sich aber auch Bestandteile von Einheitsregelungen, etwa zu den Themen Urlaub, zusätzlichen Vergütun...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 2.2 Verzinsung

Arbeitgeberdarlehen werden regelmäßig zu günstigeren Zinskonditionen als übliche Bankdarlehen angeboten. Achtung Keine Zinsen ohne Vereinbarung Der Arbeitnehmer muss allerdings nur dann Zinsen an den Arbeitgeber zahlen, wenn dies im Darlehensvertrag ausdrücklich vereinbart worden ist. Fehlt eine Vereinbarung, muss das Darlehen nur zinslos zurückgezahlt werden. Es kann in gewiss...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesamtzusage / 1 Gegenstand und Zustandekommen

Gegenstand einer Gesamtzusage können sämtliche zugesagte Leistungen zugunsten des Arbeitnehmers sein wie beispielsweise Gratifikationen, Einmalzahlungen, betriebliche Altersversorgungen, Essenzuschüsse. Einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des in der Gesamtzusage enthaltenen Angebots des Arbeitgebers bedarf es nicht. Dieses wird über § 151 BGB (Annahme nach der Verkehrssitte...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 5 Abgrenzung zu anderen Rechtsgeschäften

Keine Arbeitgeberdarlehen sind Abschlagszahlungen oder Vorschüsse, die der Arbeitgeber ausbezahlt. Beim Vorschuss ist das Arbeitsentgelt, das vorzeitig ausgezahlt wird, noch nicht fällig geworden. Bei der Abschlagszahlung ist es bereits fällig, wird aber nur teilweise ausbezahlt. Sowohl beim Vorschuss als auch bei der Abschlagszahlung ist der Entgeltanspruch des Arbeitnehmer...mehr