Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

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Garagengeld / 5 Garagenkosten als anrechenbares Nutzungsentgelt des Arbeitnehmers

Zu den anrechenbaren Nutzungsentgelten, die sowohl bei der 1-%-Regelung als auch bei Fahrtenbuchmethode den geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer mindern, zählen ausschließlich arbeitsrechtlich oder dienstrechtlich vereinbarte Zahlungen für die außerdienstliche Nutzung des zur Verfügung stehenden Dienstwagens. Neben einer vereinbarten festen Monatspauschale, einer Kilometerpa...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.9.3 Mehrere Fahrzeuge

Gleichzeitige Nutzung Stehen einem Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Firmenfahrzeuge zur Verfügung, so ist zunächst für jedes Fahrzeug die Privatnutzung mit monatlich 1 % des Listenpreises anzusetzen. Dies gilt auch bei Einsatz eines Wechselkennzeichens. Der Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist dagegen insgesamt nur einmal zu erfassen. Abz...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.4.2 Aufladen zuhause

Bezieht der Arbeitnehmer den Strom für den Dienstwagen nicht an einer betrieblichen Ladeeinrichtung, sondern an der eigenen Ladestation ("Häusliche Wallbox"), findet die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 46 EStG keine Anwendung. Die Erstattung der vom Arbeitnehmer zunächst selbst getragenen Stromkosten kann allerdings dennoch steuerfrei bleiben, weil sie beim Dienstwagen steuerfr...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.17 Vergleich Gehaltsverzicht und Gehaltsumwandlung

In bestimmten Fällen ergeben sich finanziellen Vorteile, wenn an die Stelle des Barlohns der geringere geldwerte Vorteil des Sachlohns tritt. Lohnend ist das Gestaltungsmodell der Gehaltsumwandlung insbesondere bei der Wahl von Elektro- oder Hybrid-Elektrofahrzeugen als Dienstwagen. Wo sich die steuerlichen Einsparungen in Grenzen halten, kann die Barlohnumwandlung aus außers...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 8.3.1 1-%-Regelung: Anrechnung auf geldwerten Vorteil

Zuschüsse des Arbeitnehmers, die er zu den Anschaffungskosten für einen Dienstwagen zu entrichten hat, z. B. weil er sich mit dem Arbeitgeber auf Sonderausstattungen des Fahrzeugs geeinigt hat, führen zu einer Kürzung des geldwerten Vorteils. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Dienstwagens werden bei der 1-%-Methode nicht nur im Jahr der Zahlung, son...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.1 Zusätzlicher geldwerter Vorteil für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte

Der prozentuale Ansatz der Privatnutzung, der auf das Jahr gesehen 12 % des Bruttolistenpreises beträgt, umfasst die eigentlichen Privatfahrten, z. B. Einkaufsfahrten oder Wochenend- und Urlaubsreisen sowie andere Freizeitfahrten oder Mittagsheimfahrten.[1] Steht dem Arbeitnehmer der Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, ist...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.6.1 Aufgabe des Anscheinsbeweises

Bei Anwendung der 1-%-Methode besteht der geldwerte Vorteil bereits in der konkreten Möglichkeit, den Dienstwagen zu Privatfahrten nutzen zu dürfen. Die frühere Rechtsauffassung, nach der bei erlaubter Privatnutzung des Dienstwagens die entsprechende Nutzung nur vermutet wurde (Anscheinsbeweis für eine private Nutzung), wurde aufgegeben.[1] Die Widerlegungsmöglichkeit der er...mehr

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Garagengeld / 1 Garagengeld als Mieteinnahme

Zahlungen des Arbeitgebers für eine Dienstwagengarage des Arbeitnehmers sind kein Arbeitslohn.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Dienstwagen in einer eigenen oder selbst angemieteten Garage unterstellt. Eine Zahlung, die sich ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach als Nutzungsentgelt darstellt, ist bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 10.2 Bewertung des Sachbezugs "Dienstwagenübernahme"

Die Bewertung bestimmt sich nach dem für Preisnachlässe im Lohnsteuerrecht allgemein geltenden Bewertungsmaßstab, dem üblichen Endpreis am Abgabeort, von dem übliche Preisnachlässe abzuziehen sind.[1] Übliche Preisnachlässe sind durch einen pauschalen Abschlag von 4 % zu berücksichtigen. Alternativ darf auch der zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs günstigste Kaufpreis angesetzt ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.4 Wechsel zur 0,002-%-Tagespauschale

Ohne weitere Nachweise bleibt es bei dem Grundsatz, dass der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einer festen Monatspauschale von 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer zu berechnen ist. Dies gilt immer dann, wenn der Arbeitnehmer im Betrieb, Büro oder in einer sonstigen Arbeitgebereinrichtung seine erste Tätigkeits...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 10.1 Unentgeltliche Übernahme oder verbilligter Erwerb

Nicht selten kommt es vor, dass der Arbeitnehmer den Dienstwagen vom Arbeitgeber käuflich erwirbt. Typische Sachverhalte sind der Kauf des bisherigen Fahrzeugs, wenn der Arbeitnehmer einen neuen Dienstwagen erhält, weil der Leasingvertrag abgelaufen ist, oder am Ende des Beschäftigungsverhältnisses, wenn der aus der Firma ausscheidende Arbeitnehmer den zuvor als Dienstwagen ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 9 Lohnsteuerpauschalierung

Für den geldwerten Vorteil aus der Dienstwagengestellung, der auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfällt, hat der Arbeitgeber ein Wahlrecht: Er kann die Lohnsteuer für diese steuerpflichtigen Sachbezüge entweder nach den ELStAM oder mit einem festen Pauschalsteuersatz von 15 % (inkl. pauschale Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) erheben.[1] Ein...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3.4 Autotelefon, Freisprecheinrichtung

Soweit betriebliche Fahrzeuge, die dem Arbeitnehmer zur beruflichen und privaten Nutzung überlassen werden, mit einem Autotelefon ausgestattet sind, bleiben die Aufwendungen für die Einrichtung und für die Gebühren des Autotelefons bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung des Dienstwagens außer Ansatz. Die Privatnutzung betrieblicher Telekommunikations...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.5 THG-Prämie (Treibhausgasminderungs-Prämie)

Halter von "reinen" Elektroautos können ihre CO2-Einsparungen seit 2022 (und aktuell bis zum Jahr 2030) jährlich zertifizieren lassen und an die Mineralölunternehmen verkaufen. Der Verkauf erfolgt regelmäßig über Online-Plattformen als Zwischenhändler. Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge sind ausgeschlossen, die THG-Prämie wird nur für reine Elektrofahrzeuge gewährt. Zur Abwicklung ist ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.4.1 Wahlrecht zur Anwendung der Fahrtenbuchmethode

Ein Wahlrecht besteht genau genommen ausschließlich hinsichtlich der Einzelnachweismethode. Soll diese angewendet werden, muss der Arbeitgeber in Abstimmung mit dem Arbeitnehmer für ein Kalenderjahr festlegen, dass an die Stelle der 1-%-Regelung die individuelle Nutzungswertermittlung durch Fahrtenbuch und Belegnachweis treten soll. Innerhalb eines Kalenderjahres ist ein Wech...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.10.3 Park-and-Ride-System

Der Zuschlag für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte ist auch zu erheben, falls der Arbeitnehmer seine arbeitstägliche Strecke zum Betrieb im "Park-and-Ride-System" zurücklegt. Wird der überlassene Dienstwagen nur für eine Teilstrecke eingesetzt, weil der Arbeitnehmer für den übrigen Weg zum Arbeitgeber öffentliche Verkehrsmittel benutzt, ist nach bisheriger Besteuerungs...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 5.1 Steuerfreie wöchentliche Familienheimfahrt

Kein geldwerter Vorteil Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen im Rahmen einer beruflichen doppelten Haushaltsführung, gelten Besonderheiten. Für die Benutzung eines Dienstwagens entfällt für eine wöchentliche Familienheimfahrt der Ansatz eines geldwerten Vorteils, wenn dem Arbeitnehmer beim eigenen Fahrzeug für diese Fahrten der Werbungskostenabzug oder...mehr

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Garagengeld / 2 Erstattete Garagenmiete als steuerfreier Auslagenersatz

In den Fällen, in denen der Arbeitnehmer für den Dienstwagen eine angemietete Garage zur Verfügung stellt, ohne dass ein Mietvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht, und nach Vorlage des Mietvertrags die konkret an den Dritten gezahlte Miete von seinem Arbeitgeber erstattet bekommt, sind dagegen steuerfreier Arbeitslohn. Der Arbeitnehmer hat jeweils nach Einzel...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.6.3 Außergewöhnliche Fahrzeugkosten, Unfallkosten

Außergewöhnliche Kosten, wie die Kosten eines Unfallschadens, sind keine Aufwendungen, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs dienen.[1] Unfallkosten auf einer Privatfahrt sind danach nicht durch die 1-%-Regelung abgegolten, sondern als zusätzlicher geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer zu erfassen, wenn die Firma die Reparaturrechnung bzw. den Schaden wirts...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 8.2 Begrenzung auf Höhe des geldwerten Vorteils

Die Anrechnung von Nutzungsentgelten kann maximal dazu führen, dass sich der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung bis auf 0 EUR vermindert.[1] Übersteigt das Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil, ist der übersteigende Betrag steuerlich unerheblich, denn er führt weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten beim Arbeitnehmer. Dies gilt auch in Fällen de...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.14 Nutzung zur Erzielung anderer Einkünfte

Nutzt der Arbeitnehmer den von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwagen auch zur Erzielung anderer Einkünfte, etwa im Rahmen eines weiteren Dienstverhältnisses, einer Vermietungstätigkeit oder im Zusammenhang mit einer selbstständig ausgeübten (Neben-)Tätigkeit, stellt sich die Frage, ob bei Anwendung der 1-%-Regelung hierfür ein zusätzlicher geldwerter Vorteil an...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.12.1 Einsatzwechseltätigkeit ohne erste Tätigkeitsstätte

Die Dienstwagenüberlassung begründet nur dann einen geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, wenn es sich hierbei um die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers handelt. Von einem dauerhaften Beschäftigungsort im Sinne einer ersten Tätigkeitsstätte ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen eine...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 5.2 Steuerpflicht zusätzlicher Familienheimfahrten

Führt der Arbeitnehmer mehr als eine wöchentliche Familienheimfahrt durch, darf der Arbeitnehmer diese zusätzlichen Fahrten nicht als Werbungskosten abziehen. Demzufolge ist für die zweite und jede weitere Familienheimfahrt ein zusätzlicher steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Die Steuerfreiheit gilt nur für eine Familienheimfahrt pro Woche, weil beim eigenen Fahrzeug ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.16 Gehaltsumwandlung zugunsten Dienstwagen

Eine Barlohnumwandlung unter Änderung des Anstellungsvertrags kann für denjenigen Arbeitnehmer vorteilhaft sein, der von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen nur mit der Maßgabe erhält, die hierfür anfallenden Kosten selbst zu tragen. Die 1-%-Methode führt in diesen Fällen häufig dazu, dass der Wertansatz unter dem tatsächlichen Wert der Dienstwagenüberlassung und damit unte...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 12.2 Wahl der günstigsten Bewertungsmethode

Die nachfolgenden Punkte sprechen dafür, dass der geldwerte Vorteil am günstigsten nach der folgenden Methode ermittelt wird:mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.2.4 25-%-Ansatz bei "reinem" Elektrofahrzeug

Eine weitere Vergünstigung ergibt sich für Fahrzeuge ohne jeglichen CO2-Ausstoß, deren Bruttolistenpreis eine bestimmte Obergrenze im Zeitpunkt der Erstzulassung nicht überschreitet. Die Kürzung der Bemessungsgrundlage erhöht sich in diesen Fällen auf 75 % (25-%-Regelung). Diese Bruttolistenpreis-Obergrenze beträgt 60.000 EUR für bis 31.12.2023 (neu oder gebraucht) angeschaff...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.10.1 Krankheit, Urlaub oder Homeoffice über einen vollen Kalendermonat

Nach der Rechtsauslegung des FG Düsseldorf könnte es sich in Krankheits- oder Urlaubsfällen deshalb empfehlen, den Dienstwagen den gesamten Monat im Betrieb abzustellen, um den lohnsteuerpflichtigen Sachbezug "Dienstwagen" um den Monatsbetrag zu vermindern.[1] Die Finanzverwaltung folgt der Rechtsauffassung des FG Düsseldorf jedoch nicht und verlangt den Ansatz der 0,03-%-Mon...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.5 Pflicht zur Anwendung der Tagespauschale bei Einzelbewertung

Der Arbeitnehmer entscheidet durch Vorlage der Einzelaufzeichnungen über die Methodenwahl. Er kann für jedes Kalenderjahr zwischen der 0,03-%-Regelung und der Berechnung des geldwerten Vorteils nach den tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,002-%-Tagespauschale) wählen. Die Anwendung der Tagespauschale erfolgt dann, wenn er dem Ar...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 11 Umsatzsteuer

Bei der Dienstwagenüberlassung ist stets eine 100 %ige betriebliche Nutzung gegeben, weil die Überlassung an den Arbeitnehmer ausschließlich auf das Dienstverhältnis zurückzuführen ist. Eine Kürzung des Vorsteuerabzugs kommt deshalb insoweit nicht in Betracht.[1] Andererseits ist die Dienstwagenüberlassung an den Arbeitnehmer – sowohl für Alt- und Neufahrzeuge – umsatzsteuer...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.9.1 Nur gelegentliche Nutzung des Fahrzeugs

Der feste prozentuale Monatsbetrag führt immer dann zu praktischen Problemen, wenn verschiedene Fahrzeuge oder ein Dienstwagen nur teilweise (= in geringem Umfang) für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden. Dasselbe gilt, falls der Arbeitnehmer mehrere Wohnungen hat. Ansatz des vollen Monatsbetrags Die Entfernungspauschale berücksichtigt die Nutzungs...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 7 Fahrergestellung

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Fahrer zur Verfügung, ist dieser geldwerte Vorteil zusätzlich mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort[1] zu bewerten. Maßstab zur Bewertung des Vorteils ist der Wert einer von einem fremden Dritten bezogenen vergleichbaren Dienstleistung.[2] Aus Vereinfachungsgründen kann der geldwerte Vorteil für Privatfahrten und Fahrten zwischen...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.6 Vereinfachungsregelungen bei Einzelbewertung

Zur Erleichterung der technischen Abwicklung der Lohnabrechnung gibt es mehrere praxisorientierte Vereinfachungsregelungen, die sich aus dem Erfordernis der schriftlichen Nachweisführung über die Anzahl der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte durch den Arbeitnehmer ergeben[1]: Der aktuellen Entgeltabrechnung kann jeweils die schriftliche Erklärung des Vormona...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.6.2 Nutzungsverbot zum Schein

Anders verhält es sich, wenn die festgestellte Nutzung des Dienstwagens zu Privatfahrten darauf zurückzuführen ist, dass das Nutzungsverbot auf einer zum Schein getroffenen Vereinbarung beruht. Wird festgestellt, dass das Privatnutzungsverbot nur zum Schein ausgesprochen wurde, ist für die Dienstwagenüberlassung ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil auf Basis der 1-%-...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.13 Garagengeld

Zahlungen des Arbeitgebers für eine Dienstwagengarage des Arbeitnehmers in Form von Garagengeld sind nicht als Arbeitslohn zu versteuern.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Dienstwagen in einer eigenen oder selbst angemieteten Garage unterstellt. Arbeitgeberleistungen für eine Firmenwagengarage zählen – anders als die Einnahmen aus der entgeltlichen Überl...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.12.4 Kein geldwerter Vorteil bei Rufbereitschaft

Begünstigt durch diese Sonderregelung sind auch Arbeitnehmer, denen ein Dienstwagen zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ausschließlich für Tage einer Rufbereitschaft zusteht.[1] Praxis-Beispiel Fahrzeugüberlassung durch Arbeitgeber in Ausnahmefällen kein Arbeitslohn Arbeitnehmer eines städtischen Versorgungsbetriebs müssen jeden Monat eine wöchentliche Rufb...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.4 Berechnungsverfahren "Fahrtenbuchmethode"

Das Berechnungsverfahren des geldwerten Vorteils aus der Dienstwagenüberlassung nach der Methode des Einzelnachweises verdeutlicht das folgende Beispiel. Praxis-Beispiel Individuelle Nutzungswertermittlung Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung. Die Nettoanschaffungskosten für das gebraucht gekaufte Fahrzeug belaufen sich auf 30.000 EUR (Restnutzun...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / Zusammenfassung

Überblick Darf ein Arbeitnehmer einen ihm überlassenen Dienstwagen zu Privatfahrten und/oder für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist ihm ein geldwerter Vorteil zuzurechnen. Der geldwerte Vorteil der Privatnutzung kann pauschal ermittelt werden (1-%-Regelung) oder nach der Fahrtenbuchmethode. Diese beiden Bewertungsmethoden stellen die Grundlage f...mehr

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Garagengeld / Zusammenfassung

Begriff Im Zusammenhang mit der Dienstwagenüberlassung kommt es in der Praxis häufig vor, dass der Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer für die Fahrzeugunterstellung zu Hause eine Garage verlangt. Unabhängig davon, ob dem Arbeitnehmer eine eigene Garage zur Verfügung steht oder ob die Anmietung bei einem Dritten erforderlich ist, erhält er als Gegenleistung von der Firma ein ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 8.3.2 Fahrtenbuchmethode: abweichende Anrechnung

Die Anrechnung von Zuzahlungen zum Kaufpreis im Jahr der Zahlung und ggf. in den Folgejahren auf den geldwerten Vorteil ist in der beschriebenen Weise uneingeschränkt nur für die 1-%-Regelung anzuwenden. Im Fall der Fahrtenbuchmethode sind Arbeitnehmerzuschüsse zu den Anschaffungskosten des Dienstwagens in Form ungekürzter AfA-Beträge zu berücksichtigen, wenn diese in der be...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.2 Bewertungsmethoden

Es gibt 2 Berechnungsverfahren, nach denen der geldwerte Vorteil für die private Dienstwagenbenutzung ermittelt werden kann: die 1-%-Regelung oder den Einzelnachweis von Fahrleistung und Kosten (Fahrtenbuchmethode). Welche Bewertungsmethode zu dem günstigeren Ergebnis führt, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Kann der Arbeitgeber die Kosten fahrzeugbezogen ermitteln und...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 10.3 Besteuerung im Lohnsteuerverfahren

Der Lohnsteuerabzug für den aus der unentgeltlichen oder verbilligten Dienstwagenübernahme beim Arbeitnehmer entstehenden Sachbezug kann individuell im Rahmen der Lohnabrechnung nach den ELStAM und den für Einmalzahlungen geltenden Regeln im Zeitpunkt der Fahrzeugübereignung erfolgen. Sofern die Übereignung des Dienstwagens Teil einer Abfindungsvereinbarung bei Beendigung de...mehr

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Garagengeld / 3 Garagenmiete als eigenständiger geldwerter Vorteil

Die tatsächliche Nutzung der (eigenen oder selbst angemieteten) Dienstwagengarage durch den Arbeitnehmer stellt keine Rücküberlassung dar, die zu einem zusätzlichen Sachlohn führen würde. Die Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage gilt, sofern sie nicht aus eigenbetrieblichen Interessen des Arbeitgebers erfolgt, als eigenständiger Vorteil, der nicht nach der 1-%-Re...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.10.2 Nutzung aus besonderem Anlass

Auf die monatsbezogene Berechnung wird ebenfalls verzichtet, wenn dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen nicht auf Dauer zur Verfügung steht, sondern nur von Fall zu Fall aus besonderem Anlass oder zu einem besonderen Zweck und für max. 5 Kalendertage im Monat. In diesem Fall werden die festen Monatsbeträge durch eine kilometerbezogene Berechnung ersetzt. Die Nutzung zu Privatfahrten ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.11.1 Keine 1-%-Regelung für Lkw und Zugmaschinen

Die 1-%-Regelung findet keine Anwendung auf Lkw und Zugmaschinen, weil diese typischerweise nicht der privaten Nutzung dienen.[1] Diese für den Bereich der betrieblichen Gewinnermittlung getroffene Regelung ist für die Dienstwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer entsprechend anzuwenden. Ebenso fallen Werkstattwagen, die regelmäßig von Kundendienstmitarbeitern für ihre Außendiens...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.3.3 Einbeziehung von Unfallkosten

Außergewöhnliche Kosten, wie die Kosten eines Unfallschadens auf einer Privatfahrt, sind als zusätzlicher geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer zu erfassen, wenn die Firma die Reparaturrechnung bzw. den Schaden wirtschaftlich trägt. Wie bei der 1-%-Regelung gilt eine Vereinfachungsregelung, wenn die Unfallkosten abzüglich evtl. Versicherungsleistungen weniger als 1.000 EUR be...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.9.2 Fahrten von und zu mehreren Wohnungen

Eine Sonderregelung gilt für die Überlassung eines Kraftfahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, wenn die Fahrten abwechselnd zu verschiedenen Wohnungen des Arbeitnehmers durchgeführt werden. Der geldwerte Vorteil ist mit 0,03 % des inländischen Listenpreises für die Entfernungskilometer der näher gelegenen Wohnung anzusetzen. Für jede Fahrt zur wei...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.2.1 Übersicht zur Kürzung des Bruttolistenpreises

Die Sonderregelungen für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge sind aufgrund ihrer inhaltlichen Unterschiede und ihrer vielseitigen Anspruchsvoraussetzungen in der Lohnabrechnungspraxis nur noch mit viel Aufwand zu durchschauen. Bei der E-Dienstwagenbesteuerung von 2013 bis 2030 gelten unterschiedliche Steuerbegünstigungen, je nachdem wann das Elektrofahrzeug bzw. Hybridfahrze...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.3 Wahlrecht zwischen Monats- und Tagespauschale

Die Finanzverwaltung gewährt bei der 1-%-Methode ein Wahlrecht zwischen dem 0,03-%-Monatszuschlag und der 0,002-%-Tagespauschale, bei der die Firma den geldwerten Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuern muss.[1] Achtung Arbeitnehmer kann Anwendung der Tagespauschale verlangen Im Lohnsteuerverfahren ist...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 6 Sammelbeförderung

Der Sachbezug, der sich ergibt, wenn dem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein Fahrzeug zur Verfügung steht, bleibt ausnahmsweise steuerfrei, wenn die Voraussetzungen einer Sammelbeförderung erfüllt sind[1]: Mindestens 2 Personen werden mit einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Omnibus, Kleinbus oder normalen Pkw zur Arbeit beförde...mehr

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Garagengeld / 6 Kein steuerfreier Auslagenersatz bei Unterbringung des Privatfahrzeugs

Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Garagengeld für die Unterbringung seines privaten Fahrzeugs, liegt weiterhin lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn vor.[1] Gleichzeitig ist der (anteilige) Werbungskostenabzug für die Garagenkosten ausgeschlossen, auch soweit der Arbeitnehmer sein Fahrzeug für die arbeitstäglichen Fahrten zum Betrieb einsetzt. Mit dem Ansatz der Entfernu...mehr