Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Wahlvorschläge

Rz. 13 Im vereinfachten Wahlverfahren wird stets nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Dies bedeutet für die Wahlvorschläge, dass zwar jeder Wahlvorschlag auch mehrere Arbeitnehmer enthalten kann. Auf dem Stimmzettel werden jedoch alle Wahlbewerber einzeln und nicht etwa in Form von Listen zur Abstimmung gestellt. Sie werden unabhängig von der Reihenfolge in den Wa...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Wahlordnung als Grundlage für die Betriebsratswahl

Rz. 52 Im Anschluss an die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes wurde auch die Wahlordnung (WO BetrVG) nach § 126 BetrVG vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung mit Zustimmung des Bundesrats neu gestaltet. In einem ersten Teil (§§ 1–27 WO BetrVG) wird die Wahl des Betriebsrats aufgrund von Vorschlagslisten (bei Wahl von mehr als 5 Betriebsratsmitgliedern) geregelt,...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Regelmäßige Beschäftigtenzahl

Rz. 49 Der Begriff "in der Regel" geht von einer regelmäßigen Beschäftigtenzahl des Betriebs aus und nicht nur von einer vorübergehenden Zahl. Hierbei ist sowohl ein Rückblick in die Vergangenheit als auch eine Einschätzung der zukünftigen Entwicklung vorzunehmen. Dabei kommt es auf den im größten Teil des Jahres bestehenden Zustand an. Bei der Berechnung der "in der Regel" ...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 3.2 Befristete Erhöhung der Arbeitszeit

Die Vereinbarung einer befristeten Erhöhung der Wochenarbeitszeit ist grundsätzlich zulässig; die Verpflichtung des Arbeitgebers, Wünsche des Arbeitnehmers betreffend die Veränderung von Dauer und/oder Lage der vereinbarten Arbeitszeit zu erörtern[1], bezieht auch Wünsche einer befristeten Arbeitszeiterhöhung mit ein. Eine solche Befristungsabrede unterliegt jedoch der geric...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Schriftliche Stimmabgabe

Rz. 17 Wahlberechtigten Arbeitnehmern, die an der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrates nicht teilnehmen können, muss der Wahlvorstand Gelegenheit geben, schriftlich abzustimmen.[1] Der Arbeitnehmer hat sein Verlangen nach schriftlicher Stimmabgabe spätestens 3 Tage vor dem Tag der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrates dem Wahlvorstand mitzuteilen.[2] Die Frist für ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Umwandlung von Unternehmen

Rz. 23 Die Umwandlung von Unternehmen ist im Umwandlungsgesetz geregelt, das am 1. Januar 1995 in Kraft getreten ist. Nach diesem Gesetz sind vier Arten der Umwandlung vorgesehen, nämlich die Verschmelzung (§§ 2–122 UmwG), die Spaltung (§§ 123–173 UmwG), die Vermögensübertragung (§§ 174–189 UmwG) und der Formwechsel (§§ 190–304 UmwG). Die Umwandlung zieht einige arbeitsrecht...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Erste Wahlversammlung bei Einleitung der Wahl durch Initiative der Belegschaft

Rz. 10 Wird der Wahlvorstand auf Initiative aus dem Betrieb oder einer Gewerkschaft gewählt[1], wird der Wahlvorstand in einer ersten Wahlversammlung gewählt.[2] Die Einladung zu dieser ersten Wahlversammlung bedarf keiner besonderen Form. Sie muss auch nicht mehrsprachig gefasst sein oder in die im Betrieb üblichen Sprachen übersetzt werden. Das BAG hält insbesondere auch § ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Arbeitgeber

Rz. 46 Der Arbeitgeber wird in einer Vielzahl von Regelungen des BetrVG als Normadressat genannt. Das Gesetz enthält jedoch keine Definition des Arbeitgeberbegriffs. Nach der allgemeinen arbeitsrechtlichen Definition ist Arbeitgeber jeder, der einen anderen als Arbeitnehmer beschäftigt. Arbeitgeber kann danach sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein, ebe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Gesamtbetriebsrat

Rz. 44 Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, ist nach § 47 Abs. 1 BetrVG die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats zwingend vorgeschrieben. Der Gesamtbetriebsrat wird nicht von den einzelnen Arbeitnehmern gewählt, sondern die einzelnen Betriebsräte entsenden Vertreter in den Gesamtbetriebsrat nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 2-5 BetrVG. Der Einfluss der einzel...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.1 Beteiligungsrechte

Rz. 33 Das BetrVG kennt abgestufte Beteiligungsrechte des Betriebsrats: Mitwirkungsrechte (Informations-, Anhörungs-, Vorschlags- und Beratungsrechte) und Mitbestimmungsrechte. Mitwirkungsrechte geben dem Betriebsrat Einflussmöglichkeiten, ohne den Arbeitgeber rechtlich zu binden; hierzu zählen insbesondere der allgemeine Informationsanspruch (§ 80 Abs. 2 BetrVG), Beratungsr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

Rz. 17 Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrVG können auch mehrere Unternehmen gemeinsame Betriebe haben. Diese Regelung beinhaltet lediglich eine Klarstellung, da der Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen bereits vorher von der Rechtsprechung anerkannt war. Mit dem Gemeinschaftsbetrieb zusammenhängende Fragen wie z.B., ob die Unternehmen tatsächlich vereinbart haben oder von der ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.2 Haftung des Betriebsrats

Rz. 41 Der Betriebsrat besitzt keine generelle Rechtspersönlichkeit und nimmt daher grundsätzlich nicht am allgemeinen Rechtsverkehr teil.[1] Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes und des Bundesgerichtshofes ist der Betriebsrat allerdings vermögensfähig, soweit er innerhalb des ihm vom Betriebsverfassungsgesetz zugewiesenen Wirkungskreises tätig wird.[2] Im Ergebnis kan...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Das BetrVG gilt grundsätzlich für alle Betriebe der Privatwirtschaft. Es gilt nicht für Betriebe des öffentlichen Dienstes, für Religionsgemeinschaften und ihre karikativen und erzieherischen Einrichtungen sowie für fremde Streitkräfte. Für die bei Luftfahrtunternehmen im Flugbetrieb Beschäftigten können nach § 117 Abs. 2 BetrVG durch Tarifvertrag besondere Vertretung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Einleitung der Wahl

Rz. 5 Einleitung und Ablauf des vereinfachten Wahlverfahrens unterscheiden sich danach, wer die Wahl einleitet. Entstammt die Initiative aus dem Kreis der Arbeitnehmer, so findet ein zweistufiges Wahlverfahren mit zwei Wahlversammlungen statt.[1] Wird die Wahl hingegen vom (amtierenden) Betriebsrat, durch einen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat oder durch Beschluss des Arbeitsg...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Tendenzbetriebe

Rz. 13 Auf Tendenzbetriebe findet das BetrVG nach § 118 Abs. 1 BetrVG keine Anwendung, soweit die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs dem entgegensteht. Die §§ 106–110 BetrVG sind nicht, die §§ 111–113 BetrVG dagegen nur insoweit anzuwenden, als sie den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile für die Arbeitnehmer infolge von Betriebsänderungen regeln.mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3.1 Kleingewerbetreibende und Freiberufler

Da Kleingewerbetreibende kein Handelsgewerbe betreiben, müssen sie, wenn sie keine Kapitalgesellschaft, sondern eine Personengesellschaft gründen wollen, keine OHG oder KG gründen. Sie können vielmehr wählen, ob sie eine GbR oder eine Personenhandelsgesellschaft gründen wollen (siehe unter 1.2). Ob ein Gewerbe ein Handelsgewerbe ist oder nicht, richtet sich gem. § 1 Abs. 2 HG...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 8 Freiwillige Unterstützungsleistungen für Mitarbeiter in finanziellen Notlagen

Angesichts der energiepreisgetriebenen Inflation geraten häufig vor allem Arbeitnehmer unterer Einkommensgruppen in finanzielle Not. Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung gegen den Arbeitgeber besteht in diesen Lagen nicht. Gleiches gilt für einen allgemeinen "Gehaltsanpassungsanspruch" wegen gestiegener Lebenshaltungskosten. Unternehmen konnten ihren Arbeitnehmer...mehr

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Work-Life-Balance

Begriff Familienbewusste Personalpolitik - Vereinbarkeit/Balance von Familie und Beruf. Für Personaler bedeutet das: Fähigkeiten, Talente, Eignungen und Kompetenzen von Mitarbeitern zu erkennen, zu fördern und gezielt betrieblich nutzbar zu machen – unter Berücksichtigung von deren sozialen Bedürfnissen und Umfeld.mehr

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Coaching

Begriff Strukturiertes Mitarbeitertraining, bei dem ein Coach (Trainer) den Mitarbeitern (bzw. den zu coachenden Personen) zur Seite steht, um sie fachlich, methodisch und persönlich zu unterstützen sowie für den Lernprozess durch Feedback und Reflexion zu sorgen. Coaching erfolgt i. d. R. direkt beim bzw. nahe dem Arbeitsgeschehen.mehr

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Mitarbeiterführung

Begriff Die Mitarbeiterführung ist die elementare, wichtigste Aufgabe jeder Führungskraft. Führung per se umfasst Maßnahmen des Vorgesetzten, mit denen er steuernd auf das Verhalten und Handeln seiner Mitarbeiter einwirkt. Im Führungsprozess im Unternehmen gibt es mehrere Rollen mit unterschiedlicher Art von Führung: Unternehmensleitung: gibt die Unternehmensvision und -ziel...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 1 Energiesparen unter Einbezug der Mitarbeiter

Grundsätzlich ist es für Arbeitgeber möglich, im Wege des Direktionsrechts Mitarbeiter zu bestimmten Energiesparmaßnahmen zu verpflichten. Hier kommt beispielsweise in Betracht, dass Lichter beim Verlassen des Raumes ausgeschaltet werden müssen, Elektrogeräte nicht im Stand-By-Modus belassen werden dürfen, Maschinen und Anlagen besonders sparsam bedient werden müssen oder allge...mehr

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Betriebliches Vorschlagswes... / 2.4 Schritt 4: Mitarbeiter für Engagement belohnen

Mitarbeiter, die sich die Mühe machen und nach Verbesserungen suchen, sollten für ihr Engagement grundsätzlich belohnt werden, auch wenn eine Idee evtl. abgelehnt wird: Zum einen durch eine ehrliche Anerkennung ihrer Leistungen bzw. ihres Einsatzes. Vorgesetzte und Geschäftsführung sollten den Beteiligten für ihr Engagement stets ausführlich danken und ihnen verdeutlichen, wi...mehr

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Mitarbeiterbindung

Begriff Das Thema Mitarbeiterbindung oder auch Retentionmanagement hat sich als ein wichtiges Aufgabengebiet des Personalmanagements herausgebildet. Zur Mitarbeiterbindung werden materielle und immaterielle Motivationsfaktoren eingesetzt, mit dem Ziel, Mitarbeiter engagiert, qualifiziert und produktiv im Unternehmen zu halten. Gerade vor dem Hintergrund von Fach- und Führun...mehr

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Fehlzeitenmanagement

Begriff Wenn von Fehlzeiten gesprochen wird, muss zunächst unterschieden werden, ob es sich dabei um Krankheitszeiten (inkl. Unfälle, Kuren), Sonder- oder Zusatzurlaub oder um Absentismus handelt. Unter Absentismus sind die Zeiten zu verstehen, in denen der Mitarbeiter aufgrund seiner persönlichen Einstellung bzw. seiner (fehlenden) Motivation vom Arbeitsplatz fern bleibt. ...mehr

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Sozialversicherung / 7.2 Zum Jahresende muss eine Meldung zur Sozialversicherung elektronisch gesendet werden

Zum Jahresende bzw. bei Ende der Beschäftigung ist der jeweiligen Krankenkasse das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt auf dem elektronischen Vordruck "Meldung zur Sozialversicherung" zu melden. Diese Daten werden an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergemeldet und dienen als Grundlage für spätere Rentenansprüche des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer erhält ein...mehr

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Sozialversicherung / 5 Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt. Sie beträgt seit 1.1.2025 4,2 % (für Kinderlose über 23 Jahre alt) des beitragspflichtigen Entgeltes (max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Für Arbeitnehmer mit Kindern gibt es eine Staffelung der Beiträge. Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,8 %.mehr

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Sozialversicherung / 4 Krankenversicherung: Berechnungsgrundlage

Beiträge zur Krankenversicherung werden vom beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt, jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenzeerhoben. D. h., ein Arbeitnehmer, dessen beitragspflichtiges Bruttoentgelt über der aktuell geltenden Beitragsbemessungsgrenze liegt, bezahlt maximal auf diesen Betrag Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Achtung Wechsel in die private Ve...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 7 Bewertung von Leistungsentnahmen

Eine Entnahme durch "Leistungen" ist vor allem die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern des Betriebs für private Zwecke des Unternehmers, z. B. die Verwendung eines im Geschäftsbetrieb angestellten Arbeiters für die Instandhaltung des Privatgartens[1], die Reinigung der Privatwohnung durch die im Betrieb angestellte Putzfrau, die Reparatur des privaten Einfamilienhauses durch Arbe...mehr

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Sozialversicherung / 10.1 Umlage 1 – Entgeltfortzahlungsversicherung für Krankheitsaufwendungen

Arbeitgeber mit bis zu 30 vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern haben die Umlage 1 (U1) für Erstattung der Aufwendungen für Entgeltfortzahlung bei Krankheit an die Krankenkasse abzuführen, in der die jeweiligen Arbeitnehmer versichert sind, und zwar für die bei ihnen beschäftigten Arbeiter, Azubis und Angestellten, auch für geringfügig Beschäftigte. Von der Zahlung der Umlage ...mehr

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Sozialversicherung / 6 Beitragszuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

Kranken- und pflegeversicherungsfreie Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitnehmer, die in einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK, IKK, BKK, TK, BARMER GEK usw.) freiwillig versichert sind, erhalten einen einheitlichen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 424,31 EUR (7,3 % der Beitragsbemessungsgren...mehr

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Sozialversicherung / 2 Sozialversicherung: Beiträge

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden grundsätzlich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Krankenversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag seit 2019 wieder zu gleichen Teilen: jeweils 7,3 % sowie die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Renten- und Arbeitslosenversicherung: i. d. R. je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitn...mehr

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Sozialversicherung / 10.2 Umlage 2 – Entgeltfortzahlungsversicherung für Mutterschaftsaufwendungen

Alle Arbeitgeber haben die Umlage 2 (U2) für Erstattung der Aufwendungen bei Mutterschaft für alle männlichen und weiblichen Beschäftigten (Arbeiter, Azubis und Angestellte), auch für geringfügig Beschäftigte abzuführen. Die Höhe der Umlagen wird von den jeweiligen Krankenkassen festgelegt. Sie sind bei den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich hoch. Sie können sich unterjä...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 9 Umgang mit Gehaltsforderungen

Vorangestellt: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf regelmäßige oder sonstige Gehaltserhöhungen, solange die Vergütung des Mitarbeiters über dem Mindestlohnniveau liegt. Ansprüche auf eine Erhöhung des Gehalts können sich lediglich aus vertraglichen Vereinbarungen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, aber auch aus betrieblicher Übung und Gesamtzusagen ergeben. Sehe...mehr

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Betriebliches Vorschlagswes... / 4 Mögliche Kennzahlen für ein Vorschlagswesen

Die folgende Übersicht zeigt eine Auswahl möglicher Kennzahlen, mit denen Sie ein Vorschlagswesen auf seine Güte und Qualität hin untersuchen und bewerten können. Selbstverständlich können Sie andere Kennzahlen wählen oder die Kennzahlen in der Zusammensetzung an Ihre die Wünsche anpassen. Wichtig ist, dass zu jeder Kennzahl ein Plan- oder Zielwert formuliert wird. Nur so kön...mehr

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Betriebliches Vorschlagswes... / 5.1 Problemstellung

Peter Dahmen ist Inhaber eines Maschinenbauunternehmens mit 30 Mitarbeitern. Zu seinen Kunden gehören v. a. Firmen aus der Automobil-, Elektro- und Medizintechnikbranche. Sein Betrieb läuft gut, auch weil ihn seine Mitarbeiter immer wieder auf Möglichkeiten aufmerksam machen, wie er z. B. die Produktqualität oder die Kundenbetreuung verbessern kann. Ein Beschäftigter spricht...mehr

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Sozialversicherung / 1 Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit

Jeder Arbeitnehmer ist kraft Gesetzes – unabhängig vom Willen der Beteiligten – (sozial)versicherungspflichtig. Die Pflichtversicherung ist selbst dann zustande gekommen, wenn der Arbeitgeber keine Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse vornimmt und die Beiträge nicht bezahlt. Auch vertraglich kann die Versicherungspflicht nicht ausgeschlossen werden. Ausnahmen von der V...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 7 Weitere Mittel zur Abfederung hoher Energiepreise oder ausbleibender Aufträge

Daneben haben Arbeitgeber die Möglichkeit, Betriebsferien anzuordnen. Dabei kann einerseits auf ausbleibende Aufträge reagiert werden und es können andererseits Energiekosten gespart werden. In den Betriebsferien sind keine Mitarbeiter in den Büros und Betriebsstätten, sodass die oben genannten Temperaturen nicht eingehalten werden müssen bzw. energieintensive Betriebsmitte...mehr

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Sozialversicherung / 8 Arbeitslosenversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen

Arbeitnehmer und Auszubildende sind i. d. R. versicherungspflichtig. Ausnahmen: z. B. Minijobs bis max. 603 EUR, kurzfristig Beschäftigte, Werkstudenten. Anders als in der Krankenversicherung endet die Versicherungspflicht auch in der Arbeitslosenversicherung nicht ab einer bestimmten Höhe des Arbeitsentgelts. Bei der Berechnung der Beiträge sind die Beitragsbemessungsgrenzen...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 2 Anordnung von Homeoffice als Energiesparmaßnahme

Im Zusammenhang mit dem Thema Energiekrise wurde oftmals auch das Homeoffice als Lösung erwogen und kontrovers diskutiert. Ob und inwieweit dies zu Energieeinsparungen führen kann, soll hier nicht bewertet werden. Fest steht jedenfalls, dass Homeoffice vom Arbeitgeber nicht durch Ausübung des Direktionsrechts eingeführt werden kann. Früher teilweise anderslautende Ankündigu...mehr

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Betriebliches Vorschlagswes... / 1 Vor- und Nachteile des Vorschlagswesens

Unternehmen, die langfristig erfolgreich sein möchten, müssen alle Leistungsreserven heben, die im Betrieb vorhanden sind. Schließlich gilt es, neue Umsätze zu erschließen, die Produktivität zu steigern, Kosten zu sparen, Abläufe oder die Qualität zu verbessern. Der zentrale Erfolgsfaktor bei der Erreichung dieser Ziele sind die Mitarbeiter. Allerdings nutzen vor allem mittel...mehr

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Betriebliches Vorschlagswes... / Einführung

Ein Schlüssel für den Erfolg eines Unternehmens sind die Mitarbeiter und deren Arbeitsleistung. Das haben inzwischen viele Geschäftsführer und Führungskräfte in den Betrieben erkannt und honorieren dies entsprechend: durch ein "angemessenes" Gehalt und sonstige Anreize wie z. B. flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit. Dennoch erschließen vor allem kleine und mittelständische U...mehr

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Sozialversicherung / 10.3 Umlage 3 – Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird zum Ausgleich des Nettolohnanspruches der Arbeitnehmer für die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhoben. Die Insolvenzgeldumlage beträgt 2026 weiterhin 0,15 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelts. Sie ist zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers abzuführe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 3 Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Vom Arbeitgeber sind die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) monatlich an die gesetzliche Krankenkasse zu überweisen, in der der Arbeitnehmer versichert ist. Für Arbeitnehmer, die keiner gesetzlichen Krankenkasse angehören, ist die Kasse zuständig, bei der sie zuletzt versichert waren. Ist diese Krankenkasse nicht festzustellen, kann de...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 3.6 Ungeeignete Instrumente

Folgende Instrumente eignen sich in der Praxis nicht zur kurzfristigen Personalkostenreduzierung: das Unterlassen des Abschlusses neuer Zielvereinbarungen (meist dürfte eine Pflicht vereinbart sein, jährlich neue Ziele zu verhandeln. Verweigert der Arbeitgeber solche Gespräche oder werden unrealistische Ziele gesetzt, kommt ein Ersatzanspruch des Arbeitnehmers in Betracht, de...mehr

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Betriebliches Vorschlagswes... / 3.2 Hackathons

Hackathons (Wortschöpfung aus "Hacking" und " Marathon") sind Veranstaltungen, die in einem Unternehmen organisiert werden, um von Experten eine meist konkrete Lösung entwickeln zu lassen. Dabei werden häufiger Externe eingebunden. Hackathons kommen ursprünglich aus der IT, um die Expertise verschiedener Fachleute bei der Softwareentwicklung zu nutzen. Inzwischen werden Hacka...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1 Betriebsbedarf

Rz. 89a Zu unterscheiden ist zwischen den Fällen, in denen die Wohnung schon von Betriebsangehörigen genutzt wird (Werkmiet- oder Werkdienstwohnungen nach §§ 576–576b), und den Wohnungen, die an Betriebsfremde vermietet sind, jetzt aber Betriebsangehörigen zur Verfügung gestellt werden sollen. Nur im letzten Fall spricht man von einer Kündigung wegen Betriebsbedarfs. Die Künd...mehr

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Führen in Teilzeit / 1.1 Teilzeitmodelle generell

Wie oben bereits für Führungskräfte angesprochen, bedeutet Teilzeitarbeit, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine kürzere Arbeitszeit vereinbart ist als die Regelarbeitszeit. Dies auf einen Bezugszeitraum bezogen, i. d. R. pro Woche. Der Bezugszeitraum kann auch anders definiert sein, bis zu mehreren Jahren. Teilzeit kann also nach wie vor die stundenweise Reduzieru...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 3.3 Widerrufsvorbehalte

Wurde für Sonderzahlungen ein Widerrufsvorbehalt vereinbart, ist im ersten Schritt die Wirksamkeit dieses Vorbehalts zu überprüfen: Besteht die Vergütung aus verschiedenen Entgeltbestandteilen, können einzelne Bestandteile – nicht jedoch das Fixgehalt – einem Widerrufsvorbehalt unterstellt werden. Die widerrufliche Leistung muss nach Art und Höhe angegeben sein. Der widerrufl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / Zusammenfassung

Begriff Zur Sozialversicherung gehören die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den jeweils gültigen Beitragssätzen, den aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen und dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Die Beiträg...mehr

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Führen in Teilzeit / 4 Die wichtigsten Hinderungsgründe und Lösungsansätze

Teilzeitarbeit ist noch selten unter Führungskräften verbreitet, wie die obigen Daten offenbart haben. Die Gründe dafür sind vielfältig, wie die Tabelle im Überblick zeigt.mehr