Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3.2.3 Prämien

Rz. 118 Prämien werden als besondere Vergütungen für die Erreichung eines bestimmten Erfolgs bzw. als Belohnung für die Qualität der Arbeit neben dem Entgelt gezahlt.[1] Für sie gelten die für die Provision[2] aufgestellten Grundsätze entsprechend, wenn die Prämien an der Arbeitsleistung orientiert sind und damit als Sondervergütung einen Bestandteil der Bemessungsgrundlage ...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 1 Gegenstand der Mitbestimmung

Auswahlrichtlinien sind abstrakt-generelle Grundsätze, die festlegen, anhand welcher objektiver Kriterien die Entscheidung über eine beabsichtigte personelle Einzelmaßnahme erfolgen soll, für die mehrere Arbeitnehmer oder Bewerber infrage kommen.[1] Anhand von bestimmten Kriterien und deren Gewichtung zueinander werden somit für die in § 95 BetrVG genannten personellen Maßna...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.5 Gesundheitszustand

Rz. 12 Fragen zum Gesundheitszustand sind nur zulässig, soweit an ihrer Beantwortung für die Arbeit, den Betrieb und die übrigen Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse besteht. Dies gilt insbesondere für Fragen nach früheren Erkrankungen. Fragen nach bestehenden Erkrankungen sind zulässig, soweit ein enger Zusammenhang mit dem einzugehenden Arbeitsverhältnis besteht. Fragen...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 107 Von der Bestimmung des § 4 Abs. 1a Satz 2 EFZG umfasst sind zum einen der Leistungslohn im engeren Sinn (Akkord- und Prämienlohn), aber auch solche Beträge, die allein oder neben einem festen Zeitlohn als Erfolgsvergütung vereinbart sind, wie etwa Provisionen, Tantiemen, Prämien u. a.[1] Rz. 108 Die Berechnung des Durchschnittsverdienstes für den Ausfallzeitraum kann ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.7 Freizeitgutschriften

Rz. 57 Freizeitgutschriften werden bisweilen gewährt, um Arbeitnehmern über den Entgeltanspruch hinaus eine weitere Gegenleistung für ihre Arbeit zukommen zu lassen. Das BAG hat in einem den Rahmentarifvertrag für die deutsche Binnenschifffahrt betreffenden Urteil[1] die Zulässigkeit von kollektiven Regelungen bestätigt, die für solche Tage kein Zeitguthaben entstehen lassen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 § 95 BetrVG verfolgt verschiedene Ziele: Zum einen sollen die personellen Entscheidungen des Arbeitgebers durchschaubarer und transparenter gemacht sowie versachlicht werden. Zum anderen ist beabsichtigt, den Betriebsfrieden und eine gerechtere Behandlung der Arbeitnehmer dadurch zu fördern, dass Arbeitgeberentscheidungen an objektive Kriterien geknüpft, folglich also ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Grundsätzliche Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts (Abs. 1)

Rz. 6 § 4 Abs. 1 EFZG bestimmt, dass dem Arbeitnehmer für den in § 3 Abs. 1 EFZG bezeichneten Zeitraum das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist. Folglich handelt es sich mit der regelmäßigen Arbeitszeit[1] und dem Arbeitsentgelt[2] um 2 Stellgrößen, die im Zusammenspiel die dem Arbeitnehmer konkret zustehende Ent...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Zur Zulässigkeit einzelner Fragen

Rz. 6 Von hoher praktischer Relevanz ist die Abgrenzung zwischen zulässigen Fragen und einem nicht statthaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Befragten. Insoweit verbietet sich eine pauschale Grenzziehung. Geboten ist vielmehr die Abwägung und Balancierung der berechtigten Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Diese Grenze ist für sämtliche Beteiligten zu be...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Abhängigkeit von der Betriebsgröße

Rz. 5 In Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat die Aufstellung von Richtlinien über die bei Maßnahmen des Abs. 1 Satz 1 zu beachtenden fachlichen und persönlichen Voraussetzungen sowie sozialen Gesichtspunkten verlangen (§ 95 Abs. 2 BetrVG). Kommt in diesem Fall eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nicht zustande, entscheidet wiederum di...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 6.2 Einzelvertragliche Einbeziehung von Tarifverträgen (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 139 Im Geltungsbereich eines Tarifvertrags nach § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG kann zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Anwendung der tarifvertraglichen Regelung über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall vereinbart werden.[1] Voraussetzung ist danach zunächst, dass die an einer Anwendung der ungünstigeren Tarifregelungen Interessier...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.2 Beispielsfälle

Rz. 9 Auswahlrichtlinien können völlig unterschiedliche Gesichtspunkte enthalten. Im fachlichen Bereich z.B.: Festlegung der Anforderungen des Arbeitsplatzes anhand einer Stellenbeschreibung Anforderungsprofile Schul- und Berufsbildung, erforderliche Grund- und Spezialkenntnisse Betrieblicher Werdegang Praxiserfahrung Im persönlichen Bereich können z. B. folgende Aspekte berücksic...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Der Personalfragebogen wird als Formular definiert, in dem personenbezogene Fragen nach einem bestimmten Schema gestellt werden.[1] Der Fragebogen kann an einen Bewerber oder an einen bereits beschäftigten Arbeitnehmer gerichtet sein. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht in beiden Fällen, sofern die eingeforderten Antworten geeignet sind, Aufschluss über di...mehr

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Neumann-Redlin, JArbSchG § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das "Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend", das JArbSchG, ist Ausdruck der öffentlich-rechtlichen Sorge um die Arbeitsbedingungen noch nicht volljähriger Beschäftigter. Es erweitert den sonstigen Arbeitsschutz um Bestimmungen, die notwendig sind, um jungen Arbeitnehmern einen Schutz zukommen zu lassen, dessen sie im Hinblick auf körperliche Beschaffenheit und seel...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 2.1 Innerbetriebliche Ausschreibungspflicht

Das Recht des Betriebsrats, eine innerbetriebliche Stellenausschreibung zu verlangen, bezieht sich sowohl auf frei werdende als auch auf neue Arbeitsplätze. Erfasst werden von dem Mitbestimmungsrecht auch Arbeitsplätze, die der Arbeitgeber mit freien Mitarbeitern besetzen will, deren Einstellung nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist.[1] Nicht erfasst werden hingegen A...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 7.4 Das Fernmeldegeheimnis

Gestattet der Arbeitgeber die private Nutzung betrieblicher Mobilgeräte, besteht die Frage, ob er dadurch zum Anbieter im Sinne des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) wird. Dies hätte zur Folge, dass der Arbeitgeber neben den Regeln des Datenschutzrechts zusätzlich auch das Fernmeldegeheimnis zu beachten hat. Das Fernmeldegeheimnis schützt den In...mehr

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Digitalisierung: Der Geschä... / 2 Geschäftsführungs-Aufgabe "Kommunikation"

Mit zunehmender Digitalisierung ändern sich die Unternehmensziele, die Arbeitsorganisation und die Anforderungen an die Mitarbeiter. Aufgabe der Geschäftsführung ist es, diese Änderungen zu kommunizieren, den Mitarbeitern zu erklären und die Mitarbeiter zur Mitgestaltung des "neuen" Unternehmens zu motivieren. Im Besonderen geht es dabei um die folgenden Punkte: Lust auf Verä...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6 Umfang der Beteiligungsrechte

Rz. 23 Ob ein entsprechendes Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 92 BetrVG eröffnet ist, richtet sich nach dem Gegenstand der Personalplanung. Grundsätzlich sind die entsprechenden Rechte des Betriebsrats nur dann gegeben, wenn durch die Personalplanung Auswirkungen auf die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu befürchten sind und es sich nicht lediglich um Fragen d...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.1 Antrittsgebühr

Rz. 50 Antrittsgebühren sind Leistungen des Arbeitgebers, die der Arbeitnehmer allein deshalb erhält, weil er zu seinem Dienst erscheint. Sie sind insbesondere in der Druckindustrie üblich; so heißt es etwa in § 7 Ziff. 4a) des Manteltarifvertrags für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie in der Bundesrepublik Deutschland vom 15.7.2005: "Bei regelmäßig erscheinende...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist keine positive Definition des Arbeitsentgelts enthalten. Es wird lediglich in § 4 Abs. 1a EFZG festgelegt, dass gewisse Leistungen (für Überstunden und für Aufwendungen des Arbeitnehmers) nicht zum Arbeitsentgelt nach § 4 Abs. 1 EFZG gehören. Es ist deshalb im Einzelfall zu bestimmen, welche konkrete Leistung als Arbeitsentgelt anzuseh...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 1.2 Beschäftigungssicherung

Nach § 92 a Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber Vorschläge zur Beschäftigungssicherung und -förderung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer machen.[1] Der Betriebsrat ist damit in die Lage versetzt, eigene Initiativen zur Beschäftigungssicherung zu ergreifen.[2] Größere praktische Bedeutung hat die Vorschrift mangels wirkungsvoller Sanktion aber bis...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.13 Prämien

Rz. 64 Bei Prämien, die der Arbeitgeber laufend neben dem Grundentgelt zahlt, muss jeweils im Einzelfall beurteilt werden, ob sie zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt gehören; es kommt entscheidend auf den mit der Prämie verfolgten Zweck an.[1] So sind etwa Prämien, die für einen bestimmten vom Arbeitnehmer beeinflussbaren Erfolg, z. B. für bestimmte Arbeitsergebnisse, gezahlt ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3 Günstigkeitsvergleich

Rz. 36 § 12 EFZG verbietet Abweichungen von den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes, die zuungunsten des Arbeitnehmers bzw. der nach den §§ 10 und 11 EFZG Berechtigten wirken. Demnach sind günstigere Regelungen als die gesetzlichen Bestimmungen in vollem Umfang möglich, sei es durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen (in den Grenzen des § 77 Abs. 3 BetrVG) oder au...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Formen der Personalplanung

Rz. 3 Den Kern der Personalplanung stellt die Personalbedarfsplanung dar. Sie dient der Ermittlung des Personalbedarfs in Hinsicht auf Menge und Qualifikation von Arbeitskräften unter Berücksichtigung der unternehmerischen Kapazität und der wirtschaftlichen Ziele. Auf der Bedarfsplanung basiert unmittelbar die Personalbeschaffungsplanung und – als deren Gegenteil – die Perso...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 7 Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats müssen den wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers auf der einen und den Interessen der Arbeitnehmer an ihrem beruflichen Fortkommen durch innerbetrieblichen Aufstieg sowie der Sicherung ihrer Arbeitsplätze auf der andern Seite gerecht werden. In § 92 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist daher eine frühzeitige und umfassende Unterrichtun...mehr

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Agiles Vergütungssystem: Ge... / 1 Agile Vergütung ist kreative Ausgestaltung

Vergütung neu zu denken, bedeutet menschliche Bedürfnisse der Arbeitnehmer mit den unternehmerischen Zielen und Notwendigkeiten eines Unternehmens je nach Situation und je nach Geschäftsmodell für beide Seiten gewinnbringend zu verknüpfen. Das bietet beiden Seiten viele Chancen und dieser Ansatz bedeutet gleichzeitig aber auch, dass es kein"one-fits-all" im Sinne eines allge...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.3 Reisekostenvergütungen, Pkw-Pauschalen

Rz. 101 Reisekostenvergütungen etc. sind im Regelfall als Aufwendungsersatz anzusehen.[1] Dies gilt selbst dann, wenn sie pauschaliert gezahlt werden.[2] Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die Reisekostenvergütungen bzw. Pauschalen ohne jeglichen Bezug zu einer konkreten Reise, Fahrt o. Ä., also ohne den Nachweis tatsächlicher Aufwendungen, gezahlt werden. Der Arbeitneh...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 8.3 Haftung bei BYOD-Modellen

Der Arbeitnehmer kann für durch sein privates Gerät verursachte Schäden (Datenverlust, Sicherheitsverstöße) haften, wenn er arbeitsvertragliche Pflichten schuldhaft verletzt.[1] Die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung gelten.[2] Bei Beschädigung oder Verlust des privaten Geräts hat der Arbeitnehmer einen verschuldensunabhängigen Aufwendungsersatzanspruch nach § 67...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.2 Anwesenheitsprämien

Rz. 51 Anwesenheitsprämien sollen die pünktliche und ständige Anwesenheit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz sicherstellen und werden auf einzel- oder tarifvertraglicher Basis laufend gezahlt. Ihrem Zweck entsprechend werden sie gekürzt oder entfallen ganz, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheint.[1] Jedoch kann eine Anwesenheitsprämie, deren Zweck es ist, die Arbeitn...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Vorschriften des EFZG

Rz. 4 Nach dem Wortlaut der Vorschrift darf lediglich von den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (mit Ausnahme von § 4 Abs. 4 EFZG) nicht zuungunsten der Arbeitnehmer und der nach den §§ 10 und 11 EFZG Berechtigten abgewichen werden. Rz. 5 Damit sind also Entgeltfortzahlungsbestimmungen anderer Gesetze ausgenommen; hier sind Abweichungen nach den allgemeinen Grundsä...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 3.3 Corporate Owned, Personally Enabled ("unechtes" BYOD)

Das sogenannte Corporate Owned, Personally Enabled ("unechtes" BYOD) ist ähnlich wie das Choose Your Own Device aufgestellt. Der Arbeitnehmer hat allerdings kein Auswahlrecht hinsichtlich des Geräts. Der Vorteil für den Arbeitgeber liegt darin, dass er ein einheitliches Modell für alle Arbeitnehmer wählen kann und ein geringer administrativer Aufwand auf Arbeitgeberseite bes...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.8 Inkassoprämien/Mankogelder

Rz. 58 Inkassoprämien sind ein Anreiz insbesondere für Auslieferungsfahrer, damit diese sich nicht auf die bloße Auslieferung der Ware beschränken, sondern darüber hinaus auf sofortiger Bezahlung dieser Ware durch den Empfänger bestehen. Hier ist es nicht ohne Weiteres Vertragspflicht eines Auslieferungsfahrers, auch das Geld einzuziehen und die damit verbundene Verantwortun...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.22 Trinkgelder/Bedienungsgelder

Rz. 79 Trinkgelder werden lediglich dann bei der Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts berücksichtigt, wenn sie Gegenstand eines arbeitsvertraglich vereinbarten Anspruchs des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber sind. Handelt es sich bei den Trinkgeldern um Leistungen, die von den Gästen freiwillig erbracht werden, gehören sie nicht zum – fortzuzahlenden – Arbeitsentgelt; s...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Form und Inhalt der Ausschreibung

Rz. 13 Die Ausschreibung ist zwar an keine bestimmte Form gebunden, jedoch legt der Begriff "ausschreiben" eine Verpflichtung zur schriftlichen Ausschreibung nahe. Des Weiteren sollten bestimmte Mindestanforderungen an den Inhalt gestellt werden, wie z.B.: Bezeichnung der zu besetzenden Position Geforderte Qualifikationen Beschreibung der wichtigsten Aufgaben Zeitpunkt der Arbei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 94 BetrVG dient dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers sowie dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1 Abs. 1 GG; 2 Abs. 2 GG). Der Arbeitgeber ist deshalb lediglich berechtigt, vom Arbeitnehmer solche Informationen einzufordern und zu sammeln, die in einem erkennbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Dem Schu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Nachdem das Betriebsverfassungsgesetz nahezu 30 Jahre unverändert geblieben war, sich der Arbeitsmarkt jedoch grundlegend geändert hatte, war das Gesetz mit dem Betriebsverfassungs-Reformgesetz im Jahr 2001 grundlegend überarbeitet worden. Bis dahin war das Betriebsverfassungsgesetz am Zustand der Vollbeschäftigung orientiert, nicht jedoch daran, Arbeitsplätze zu siche...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Vorschlagsrecht (Abs. 1)

Rz. 7 Dem Betriebsrat ist mit der Vorschrift ein Instrumentarium an die Hand gegeben worden, um die Initiative für eine Beschäftigungssicherung ergreifen zu können. Er ist damit in die Lage versetzt, eigene Vorschläge zur Beschäftigungssicherung zu machen.[1] § 92a Abs. 1 BetrVG normiert ein umfassendes Vorschlagsrecht des Betriebsrats zur Förderung und Sicherung der Beschäf...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.6 Fehlzeiten, Vor- und Nacharbeitszeiten

Rz. 39 Unbezahlte Fehlzeiten verringern lediglich dann die maßgebliche regelmäßige Arbeitszeit, wenn sie vor der Erkrankung regelmäßig aufgetreten sind und aufgrund dieser Tatsache mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie auch während der Arbeitsunfähigkeit aufgetreten wären.[1] Rz. 40 Auch für Vor- und Nacharbeitszeiten gilt, dass diese da...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.5 Erschwerniszulagen, Gefahrenzulagen, Leistungszulagen, Hitzezuschläge

Rz. 55 Bei der Gewährung von Zulagen und Zuschlägen zum Grundentgelt, die aus den unterschiedlichsten Gründen gewährt werden können, kommt es entscheidend darauf an, welcher Zweck mit ihrer Gewährung verfolgt wird. Soll mit ihnen allein eine besondere Arbeitsleistung des Arbeitnehmers vergütet werden, die ansonsten bei einer ausschließlich an der Arbeitszeit orientierten Ent...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4 Einzelvertragliche Vereinbarungen

Rz. 12 Auch einzelvertragliche Abweichungen von den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes sind lediglich zugunsten der Arbeitnehmer (bzw. der nach den §§ 10 und 11 EFZG Berechtigten) möglich.[1] Rz. 13 Trotz des insoweit klaren Wortlauts lässt das BAG in seiner Rechtsprechung unter dem Stichwort eines "Verzichts" Fallgestaltungen zu, in denen einzelvertragliche Abweich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeines

Rz. 3 Unter Auswahlrichtlinien werden in der Regel abstrakt generelle Grundsätze verstanden, die allgemein und für bestimmte Arten von Tätigkeiten oder Arbeitsplätze festlegen, welche Voraussetzungen bei der Durchführung von personellen Einzelmaßnahmen vorliegen müssen oder nicht vorliegen dürfen und welche Aspekte bei ihnen im Hinblick auf die Arbeitnehmer weiter zu berücks...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 5.1 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Dem Betriebsrat können hier je nach konkreter Ausgestaltung bzw. je nach Regelungsgehalt der Bereitstellung Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 BetrVG zustehen. Ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG besteht, wenn verpflichtende Verhaltensregelungen für die Arbeitnehmer festgesetzt werden (z. B. Regelung zu Erreichbarkeit).[1] Ein Mitbestimmun...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Einzelfälle

Rz. 38 Unzulässig sind nach dem Vorgenannten etwa die folgenden Abweichungen, weil sie zuungunsten des Anspruchsberechtigten wirken: das Abhängigmachen der Entgeltfortzahlung von der Verpflichtung zur Vorlage einer weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung[1] die Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines bestimmten, vom Arbeitgeber benannten Arztes[2] die A...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.25 Wegeentschädigungen/Wegegelder

Rz. 84 Wegeentschädigungen sind regelmäßig Aufwendungsersatz für Fahrtkosten des Arbeitnehmers, die diesem für Fahrten vom Wohn- zum Arbeitsort und zurück entstehen. Als solche fallen sie unter § 4 Abs. 1a Satz 1 EFZG und gehören grundsätzlich nicht zum Arbeitsentgelt.[1] Lediglich dann, wenn sie laufend pauschal und unabhängig von tatsächlich entstehenden Kosten des Arbeitn...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.1 Aktienoptionspläne

Rz. 97 Leistungen aus einem Aktienoptionsplan, den ein Dritter (insbesondere die Konzernmutter) dem Arbeitnehmer zugesagt hat, gehören grds. nicht zum Arbeitsentgelt und verändern nicht den Geldfaktor.[1]mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 8.1 Haftungsgrundsätze

Die Haftung des Arbeitnehmers folgt den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung: Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang, bei einfacher Fahrlässigkeit Quotelung, bei leichtester Fahrlässigkeit keine Haftung.[1] Eine betriebliche Veranlassung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer im Betriebsinteresse handelt.[2]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Begriff der Ausschreibung

Rz. 4 Unter Ausschreibung ist die schriftliche Aufforderung an sämtliche Arbeitnehmer oder eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern zu verstehen, sich um bestimmte, im Einzelnen näher bezeichnete Arbeitsplätze zu bewerben.[1] Das Gesetz nennt nicht, wie die Ausschreibung im Einzelnen durchzuführen ist. Aus Gründen der Rechtsklarheit und -sicherheit erscheint es aber sinnvoll,...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.1 Verzicht auf künftige Ansprüche während des Arbeitsverhältnisses

Rz. 19 Nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur[1] verstößt ein solcher Verzicht auf noch nicht entstandene Ansprüche gegen das gesetzliche Verbot des § 12 EFZG und ist damit nach § 134 BGB unwirksam. Das Bundesarbeitsgericht[2] führt zur Begründung aus, dass der infolge seiner abhängigen Stellung in seiner Entscheidungsfreiheit beschränkte Arbeitnehmer davor...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 2.4 Verfahren bei Streitigkeiten

Kommt der Arbeitgeber dem Verlangen des Betriebsrats nicht nach, kann der Betriebsrat in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern die Zustimmung zu einer geplanten Einstellung oder Versetzung verweigern.[1] Das Verweigerungsrecht besteht allerdings nur dann, wenn der Betriebsrat die Ausschreibung vor dem Zustimmungsersuchen des Arbeitgebers ver...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.18 Sozialeinrichtungen

Rz. 73 Zu betrieblichen Sozialeinrichtungen gehören etwa Kantinen, Bade- und Sportanlagen, Werksbüchereien, Betriebskindergärten, Einkaufsvergünstigungen oder betriebliche Erholungsheime. Sie bieten dem Arbeitnehmer finanzielle Vorteile, werden jedoch nicht als Entgelt für verrichtete Arbeit, sondern im allgemeinen betrieblichen Interesse gewährt.[1] Deshalb zählen sie in de...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 In den §§ 92-105 BetrVG sind zugunsten des Betriebsrats umfassende Mitwirkungsrechte normiert, sofern der Arbeitgeber Maßnahmen in personellen Angelegenheiten ergreift. Je weiter der Arbeitgeber durch seine Maßnahme in mögliche Rechte der Arbeitnehmer eingreift, so insbesondere in den Fällen personeller Einzelmaßnahmen, desto weitreichender sind auch die Beteiligungsre...mehr