Fachbeiträge & Kommentare zu Altersvorsorge

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvorsorge

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen IV C 3 – S 2015/22/10001 :001 vom 5. Oktober 2023 (BStBl 2023 I, 1726)[1] Zusammenfassung Vor dem Hintergrund insbesondere der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) sowie der Änderungen durch weitere Gesetze und aktueller BFH-Recht...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Begünstigter Personenkreis

a) Allgemeines Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die persönlichen Voraussetzungen müssen im jeweiligen Beitragsjahr (Veranlagungszeitraum) zumindest während eines Teils des Jahres vorgelegen haben. b) Unmittelbar begünstigte Personen aa) Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG) und Pflichtversicherte nach dem Ge...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 3. Altersvorsorgezulage (Zulage)

a) Grundzulage Rz. 45 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Jeder unmittelbar oder mittelbar Zulageberechtigte erhält auf Antrag für seine im abgelaufenen Beitragsjahr gezahlten Altersvorsorgebeiträge eine Grundzulage. Für die Zulagengewährung bei mittelbar zulageberechtigten Ehegatten/Lebenspartnern sind die Rn. 27 bis 30 zu beachten. Die Grundzulage beträgt ab dem Beitragsjahr 2018 jä...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / b) Kinderzulage

aa) Allgemeines Rz. 47 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Anspruch auf Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das gegenüber dem Zulageberechtigten für mindestens einen Monat des Beitragsjahres Kindergeld festgesetzt worden ist. Die Kinderzulage beträgt ab dem Jahr 2008 für jedes vor dem 1. Januar 2008 geborene Kind 185 EUR und für jedes nach dem 31. Dezember 2007 geborene Kind 300 ...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / I. Förderung durch Zulage und Sonderausgabenabzug

1. Begünstigter Personenkreis a) Allgemeines Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die persönlichen Voraussetzungen müssen im jeweiligen Beitragsjahr (Veranlagungszeitraum) zumindest während eines Teils des Jahres vorgelegen haben. b) Unmittelbar begünstigte Personen aa) Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG) und P...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 4. Sonderfälle der Rückzahlung

a) Rechtslage ab dem 1. Januar 2023 Rz. 238 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ab Beginn der Auszahlungsphase treten bei Wohnsitznahme außerhalb eines EU-/EWR-Staates in der Regel die Folgen der schädlichen Verwendung ein. Eine Wohnsitznahme außerhalb eines EU-/EWR-Staates liegt vor, wenn sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Zulageberechtigten außerhalb der EU-/EWR-Staate...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Allgemeines

Rz. 246 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Auszahlung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags ist nur aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag und die Tilgungsförderung nur bei Zahlung von Tilgungsleistungen auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich. Diese Möglichkeiten bestehen jedoch nur bis zum Beginn der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags. Der verei...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 6. Anschaffung oder Herstellung

Rz. 277 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Es gelten die allgemeinen einkommensteuerlichen Grundsätze zur Anschaffung oder Herstellung.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 2. Zulageberechtigter als Entnahmeberechtigter

Rz. 248 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Entnahmeberechtigt im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG sind Personen, denen das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete Altersvorsorgevermögen, das nach § 10a/Abschnitt XI EStG gefördert wurde, zugerechnet wird. Eine Zulageberechtigung nach § 79 EStG muss im Zeitpunkt der Entnahme und der wohnungswirtschaftlichen Verwendung nicht bestehen.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Möglichkeiten der schädlichen Verwendung

Rz. 217 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine schädliche Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen liegt beispielsweise in folgenden Fällen vor: (Teil-)Kapitalauszahlung aus einem geförderten Altersvorsorgevertrag an den Zulageberechtigten während der Ansparphase oder nach Beginn der Auszahlungsphase (§ 93 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG), soweit das Kapital nicht als Altersvorsor...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / V. Sonstiges

1. Pfändungsschutz (§ 97 EStG) Rz. 290 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Gem. § 97 EStG sind das geförderte Altersvorsorgevermögen einschließlich der hierauf entfallenden Erträge und Wertzuwächse, die geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge und der Anspruch auf Zulage nicht übertragbar. Dieses Vermögen ist daher unpfändbar; dies gilt auch für den Fall einer Verbraucherinsolvenz...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 2. Verfahrensfragen

a) Zulageantrag Rz. 293 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Zulage wird nur auf Antrag gewährt. Ein rechtswirksamer Antrag setzt nach § 89 Abs. 1 EStG voraus, dass der Steuerpflichtige die Zulage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beantragt. Der Vordruck muss innerhalb der Antragsfrist des § 89 Abs. 1 Satz 1 EStG beim Anbieter eingehen und bis dahin vom Antragsteller eigenhänd...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 9. Provisionserstattungen bei geförderten Altersvorsorgeverträgen

Rz. 192 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Abschluss- und Vertriebskosten eines Altersvorsorgevertrags, die dem Steuerpflichtigen erstattet werden, unterliegen der Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 8 EStG unabhängig davon, ob der Erstattungsbetrag auf den Altersvorsorgevertrag eingezahlt oder an den Steuerpflichtigen ausgezahlt wird.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 11. Vorweggenommene Werbungskosten

Rz. 194 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die aus den Altersvorsorgebeiträgen geleisteten Aufwendungen eines Altersvorsorgevertrags (z. B. Abschluss-, Verwaltungskosten, Depotgebühren) mindern das Altersvorsorgevermögen und können nicht zusätzlich als vorweggenommene Werbungskosten in Zusammenhang mit Einkünften nach § 22 Nr. 5 EStG geltend gemacht werden.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 2. Auszahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen

a) Möglichkeiten der schädlichen Verwendung Rz. 217 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine schädliche Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen liegt beispielsweise in folgenden Fällen vor: (Teil-)Kapitalauszahlung aus einem geförderten Altersvorsorgevertrag an den Zulageberechtigten während der Ansparphase oder nach Beginn der Auszahlungsphase (§ 93 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG)...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / III. Schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen

1. Allgemeines Rz. 197 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach den Regelungen des AltZertG und des § 93 EStG darf gefördertes Altersvorsorgevermögen, auf das § 10a/Abschnitt XI EStG angewandt wurde, nur wie folgt ausgezahlt werden: frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres (bei vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossenen Verträgen mit Vollendung des 60. Lebensjahres – § 14 Abs. 2 AltZe...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / b) Folgen der schädlichen Verwendung

aa) Rückzahlung der Förderung Rz. 218 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Liegt eine schädliche Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen vor, sind die darauf entfallenden während der Ansparphase gewährten Zulagen und die nach § 10a Abs. 4 EStG gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückzuzahlen (Rückzahlungsbetrag § 94 Abs. 1 EStG; vgl. Beispiel in Rn. 228). Der Anbiet...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / (5) Elterngeld

Rz. 81 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Das Elterngeld ist keine maßgebende Einnahme im Sinne des § 86 EStG. Eine Berücksichtigung in der Mindesteigenbeitragsberechnung scheidet daher aus.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / b) Unmittelbar begünstigte Personen

aa) Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG) und Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 10a Abs. 1 Satz 3 EStG) Rz. 2 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 In der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, wer nach §§ 1 bis 4, 229, 229a und 230 SGB VI der Ve...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 5. Zusammentreffen mehrerer Verträge

a) Zulage Rz. 121 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Zulage wird bei einem unmittelbar Zulageberechtigten höchstens für zwei Verträge gewährt (§ 87 Abs. 1 Satz 1 EStG). Der Zulageberechtigte kann mit dem Zulageantrag jährlich neu bestimmen, auf welche Verträge die Zulage überwiesen werden soll (§ 89 Abs. 1 Satz 2 EStG). Wurde nicht der gesamte nach § 86 EStG erforderliche Mindest...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 2. Altersvorsorgebeiträge (§ 82 EStG)

a) Private Altersvorsorgebeiträge Rz. 31 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Altersvorsorgebeiträge im Sinne des § 82 Abs. 1 EStG sind die zugunsten eines auf den Namen des Zulageberechtigten lautenden nach § 5 AltZertG zertifizierten Vertrags (Altersvorsorgevertrag) bis zum Beginn der Auszahlungsphase geleisteten Beiträge und Tilgungsleistungen. Die dem Vertrag gutgeschriebenen oder ...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 5. Leistungen, die ausschließlich auf nicht geförderten Altersvorsorgebeiträgen beruhen

Rz. 150 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Hat der Steuerpflichtige in der Ansparphase ausschließlich nicht geförderte Beiträge zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags eingezahlt, gelten für die gesamte Auszahlungsleistung die Ausführungen in Rn. 145 bis 149.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / c) Übertragung von ungefördertem Altersvorsorgevermögen

Rz. 157 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Um beim Vertragswechsel die praktische Umsetzung zu gewährleisten gilt im Hinblick auf die Übertragung von ungefördertem Altersvorsorgevermögen von einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag des Zulageberechtigten Folgendes: aa) Ermittlung des nach § 3 Nr. 55c EStG steuerfreien Betrags b...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 10. Bonusleistungen bei geförderten Altersvorsorgeverträgen

Rz. 193 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Bonusleistungen, die im Zusammenhang mit einem Altersvorsorgevertrag stehen, z. B. Sonderauszahlungen oder Zins-Boni für die Nichtinanspruchnahme eines Bau-Darlehens, unterliegen ebenfalls der Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / c) Mindesteigenbeitrag

aa) Allgemeines Rz. 62 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Zulage wird nur dann in voller Höhe gewährt, wenn der Berechtigte einen bestimmten Mindesteigenbeitrag zugunsten der begünstigten – maximal zwei – Verträge erbracht hat (§§ 86, 87 EStG). Zinsen und Erträge sind keine Beiträge (vgl. Rn. 31). Rz. 63 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der jährliche Mindesteigenbeitrag ermittelt sich w...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die persönlichen Voraussetzungen müssen im jeweiligen Beitragsjahr (Veranlagungszeitraum) zumindest während eines Teils des Jahres vorgelegen haben.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 2. Abgrenzung der geförderten und der nicht geförderten Beiträge

a) Geförderte Beiträge Rz. 133 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Zu den geförderten Beiträgen gehören die geleisteten Eigenbeiträge zuzüglich der für das Beitragsjahr zustehenden oder gezahlten Zulage, soweit sie den Höchstbetrag nach § 10a EStG nicht übersteigen, mindestens jedoch die gewährten Zulagen und die geleisteten Sockelbeträge im Sinne des § 86 Abs. 1 Satz 4 EStG. Bei mehr...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / II. Nachgelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG

1. Allgemeines Rz. 128 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 § 22 Nr. 5 EStG ist anzuwenden auf Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen im Sinne des § 82 Abs. 1 EStG sowie auf Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen. Korrespondierend mit der Freistellung der Beiträge, Zahlungen, Erträge und Wertsteigerungen von steuerlichen Belastungen in der Ansparphase wer...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / e) Beiträge von Versicherten in einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 44 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Als Altersvorsorgebeiträge im Sinne des § 82 EStG sind bei den in Rn. 20 bis 24 genannten Personengruppen nur diejenigen Beiträge zu berücksichtigen, die vom Zulageberechtigten zugunsten eines vor dem 1. Januar 2010 abgeschlossenen Vertrags geleistet wurden.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / c) Altersvorsorgebeiträge nach Beginn der Auszahlungsphase

Rz. 41 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Beiträge zugunsten eines Vertrags, die nach Beginn der Auszahlungsphase geleistet wurden, sind keine Altersvorsorgebeiträge im Sinne des § 82 EStG. D. h., für diese Beiträge kommt eine steuerliche Förderung nach § 10a/Abschnitt XI EStG nicht in Betracht.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 6. Vertragswechsel

Rz. 151 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Übertragung von Altersvorsorgevermögen auf einen anderen Altersvorsorgevertrag führt in der Regel zu einem steuerpflichtigen Zufluss, bei dem die Leistungen nach § 22 Nr. 5 EStG zu besteuern sind. Unter den nachfolgenden Voraussetzungen ist eine steuerfreie Übertragung möglich: a) Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55c EStG Rz. 152 Stand: EL 139 ...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 4. Begünstigte Verwendung (§ 92a Abs. 1 EStG)

Rz. 257 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag sieht der Gesetzgeber drei verschiedene begünstigte Verwendungsarten vor: bis zum Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens, wenn das dafür entnommene Kapital mindestens 3 000 EUR beträgt (§ 9...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / b) Entschuldung

Rz. 261 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag kann auch zur vollständigen oder teilweisen Ablösung eines für die Finanzierung der Anschaffungs-/Herstellungskosten der selbst genutzten Wohnung oder für den Erwerb von Pflicht-Geschäftsanteilen an einer eingetragenen Genossenschaft eingesetzten Darlehens (Entschuldung) verwendet werden. Diese Entschuldun...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / c) Genossenschaftsanteile

Rz. 262 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine weitere begünstigte Verwendung für den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag ist – bis zum Beginn der Auszahlungsphase – der Erwerb von Geschäftsanteilen (Pflichtanteilen) an einer eingetragenen Genossenschaft für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung (§ 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Der Pflichtanteil ist der Anteil, den der Zulageb...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55c EStG

Rz. 152 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 3 Nr. 55c EStG sind Übertragungen von Altersvorsorgevermögen auf einen anderen auf den Namen des Zulageberechtigten lautenden Altersvorsorgevertrag (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchstabe b AltZertG) steuerfrei, soweit die Leistungen zu steuerpflichtigen Einkünften nach § 22 Nr. 5 EStG führen würden. Rz. 153 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Allgemeines

Rz. 197 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach den Regelungen des AltZertG und des § 93 EStG darf gefördertes Altersvorsorgevermögen, auf das § 10a/Abschnitt XI EStG angewandt wurde, nur wie folgt ausgezahlt werden: frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres (bei vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossenen Verträgen mit Vollendung des 60. Lebensjahres – § 14 Abs. 2 AltZertG) oder mit Be...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / Zusammenfassung

Vor dem Hintergrund insbesondere der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) sowie der Änderungen durch weitere Gesetze und aktueller BFH-Rechtsprechung nehme ich unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur steuerlichen För...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Unmittelbarkeit

Rz. 258 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Entnahmevorgang und die Verwendungsarten nach Rn. 257 müssen in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgen. Dies gilt auch im Fall der Verwendung des geförderten Altersvorsorgekapitals zur Tilgung eines Darlehens nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 16. Februar 2022, BStBl II S. 611, X R 26/20). Von einer un...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Geförderte Beiträge

Rz. 133 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Zu den geförderten Beiträgen gehören die geleisteten Eigenbeiträge zuzüglich der für das Beitragsjahr zustehenden oder gezahlten Zulage, soweit sie den Höchstbetrag nach § 10a EStG nicht übersteigen, mindestens jedoch die gewährten Zulagen und die geleisteten Sockelbeträge im Sinne des § 86 Abs. 1 Satz 4 EStG. Bei mehreren Verträgen ist der...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 3. Entnehmbare Beträge

Rz. 249 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag oder die Summe der Altersvorsorge-Eigenheimbeträge darf die Herstellungs- oder Anschaffungskosten der Wohnung inklusive der Anschaffungsnebenkosten (z. B. Notargebühren, Grunderwerbsteuer) zuzüglich der Anschaffungskosten für den dazugehörenden Grund und Boden nicht überschreiten (vgl. Rn. 273). Rz. 250 Sta...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / I. Allgemeines

1. Gesetzliche Regelung des Versorgungsausgleichs Rz. 322 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit der am 1. September 2009 in Kraft getretenen Strukturreform des Versorgungsausgleichs wurden die Vorschriften zum Versorgungsausgleich grundlegend geändert. Seitdem gilt nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) für alle ausgleichsreifen Anrechte auf eine Versorgung wegen Alters o...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / d) Barrierereduzierender Umbau oder energetische Sanierung in oder an einer Wohnung

Rz. 265 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag kann auch für die Finanzierung eines barrierereduzierenden Umbaus oder ab 1. Januar 2024 für energetische Sanierungsmaßnahmen in oder an einer selbst genutzten Wohnung verwendet werden (§ 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG). Das für den barrierereduzierenden Umbau oder die energetische Sanierung entnommene Kapit...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 5. Begünstigte Wohnung

Rz. 272 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Als begünstigte Wohnung nach § 92a Abs. 1 Satz 5 EStG zählt eine Wohnung in einem eigenen Haus (dies kann auch ein Mehrfamilienhaus sein), eine eigene Eigentumswohnung, eine Genossenschaftswohnung einer in das Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaft oder ein eigentumsähnliches oder lebenslanges Dauerwohnrecht. Die Wohnung muss in ein...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / cc) Kinderzulageberechtigung in anderen Fällen

Rz. 55 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und führen keine Lebenspartnerschaft, leben sie dauernd getrennt oder haben sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem EU-/EWR-Staat, erhält der Elternteil die Kinderzulage, gegenüber dem das Kindergeld für das Kind festgesetzt wurde (§ 85 Abs. 1 Satz 1 EStG). Eine Übertragung...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / ee) Kindergeldrückforderung

Rz. 61 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass die Festsetzung für das gesamte Kindergeld im Beitragsjahr aufzuheben ist und das Kindergeld für alle Monate des Beitragsjahres zurückgefordert wird, entfällt der Anspruch auf die Zulage gem. § 85 Abs. 1 Satz 3 EStG. Darf zu Unrecht festgesetztes und ausgezahltes Kindergeld aus verfahrensr...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / (1) Beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 70 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Als "beitragspflichtige Einnahmen" im Sinne des SGB VI ist nur der Teil des Arbeitsentgelts zu erfassen, der die jeweils gültige Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Insoweit ist auf diejenigen Einnahmen abzustellen, die im Rahmen des sozialrechtlichen Meldeverfahrens den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung gemeldet werden. Rz....mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 3. Datenabgleich

Rz. 321 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ergibt die Prüfung der ZfA nach § 91 Abs. 1 EStG eine Abweichung von dem in der Steuerfestsetzung berücksichtigten Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG, teilt die ZfA dies dem Finanzamt mit. Der Einkommensteuerbescheid oder die gesonderte Feststellung (§ 10a Abs. 4 Satz 1 EStG) sind daraufhin insoweit nach § 91 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 EStG ...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / (3) Land- und Forstwirte

Rz. 77 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Bei einem Land- und Forstwirt, der nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert ist, ist für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags auf die Einkünfte im Sinne des § 13 EStG des zweiten dem Beitragsjahr vorangegangenen Veranlagungszeitraums abzustellen (§ 86 Abs. 3 EStG). Ist dieser Land- und Forstwirt neben seine...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 3. Auszahlung von nicht gefördertem Altersvorsorgevermögen

Rz. 236 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Auszahlung von Altersvorsorgevermögen, das aus nicht geförderten Beiträgen (vgl. Rn. 136 ff.) stammt, stellt keine schädliche Verwendung im Sinne von § 93 EStG dar. Bei Teilauszahlungen aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag gilt das nicht geförderte Kapital als zuerst ausgezahlt (Meistbegünstigung). Dies schließt jedoch nicht a...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / b) Rechtslage bis zum 31. Dezember 2022

Rz. 240 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Rechtslage traten die Folgen der schädlichen Verwendung bereits zu dem Zeitpunkt ein, zu dem eine Wohnsitznahme außerhalb eines EU-/EWR-Staates (Rn. 238) erfolgte und die Zulageberechtigung endete oder der Vertrag in der Auszahlungsphase war. Rz. 241 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Auf Antrag des Zulageb...mehr