Fachbeiträge & Kommentare zu Altersvorsorge

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 7 Betriebliche Altersversorgung

Soweit in der Versorgungsordnung nichts anderes geregelt ist, sind Zeiten der Pflegefreistellung für die Berechnung der Unverfallbarkeit von Anwartschaften zu berücksichtigen. Arbeitgeberbeiträge sind für Zeiten der Pflegefreistellung in der Regel nicht zu entrichten.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.39 § 22 EStG (Arten der sonstigen Einkünfte)

• 2019 Carsharing / § 22 Nr. 3 EStG / § 15 EStG / § 23 EStG Fraglich sind Einkünfte und Einkünfteermittlung beim privaten Carsharing. Die Vermietung des privaten Pkw im Carsharing kann zu Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG oder zu Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG führen. Voraussetzung ist insbesondere das Vorliegen der Gewinnerzielungs- bzw. der Einkünfteerzielungsab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.14 § 6a EStG (Pensionsrückstellung)

• 2019 Mittelbare Pensionsverpflichtungen/Art. 28 Abs. 1 EGHGB/§ 6a EStG Wird eine Pensionsverpflichtung über einen externen Versorgungsträger durchgeführt und kann dieser die übernommene Pensionsverpflichtung nicht vollständig decken, besteht eine entsprechende Einstandspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Handelsrechtlich muss der Arbeitgeber für diese mitte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 1.1 Ausgewertete Beiträge 2024

Kanzler, Die Ersatzbeschaffungsbegünstigung – Zu Reichweite und Grenzen eines gewohnheitsrechtlichen Instituts im Steuerrecht, FR 2024, 197; Boorberg, Wann ist eine Marke eine wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer Betriebsaufspaltung?, DStR 2024, 457; Strauch, Übertragung eines Wertpapierdepots unter Nießbrauchvorbehalt, DStR 2024, 393; Dreßler/Nickel, Wege aus der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.3 § 3 ErbStG (Erwerb von Todes wegen)

• 2019 Unternehmertestament / § 3 ErbStG Das Unternehmertestament gibt es im eigentlichen Sinne nicht. Gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten können nach dem Tod des Erstversterbenden nicht mehr geändert oder aufgehoben werden. Soll bereits zu Lebzeiten der Ehegatten eine Bindungswirkung erreicht werden, bietet sich eine erbvertragliche Regelung an. Ungünstige Verfügungen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.7 § 4 EStG (Gewinnbegriff im Allgemeinen)

• 2019 Überentnahmen bei Personengesellschaften als Organträger/§ 4 Abs. 4a EStG Die Finanzverwaltung vertritt wohl die Auffassung, dass es bei Organschaften, bei denen Organträgerin eine Personengesellschaft ist, systematisch zu Überentnahmen i.S.v. § 4 Abs. 4a EStG kommt, wenn die Gesellschafter der Organträgerin deren Gewinn entnehmen. Dem dürfte nicht zu folgen sein. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.13 § 6 EStG (Bewertung)

• 2019 Gewinnneutrale Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern bei Personengesellschaften/§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ermöglicht bei Personengesellschaften die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zu Buchwerten, soweit diese unentgeltlich oder gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten übertragen werden. Fraglich ist, inwieweit § 6 Abs. 5 Satz...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.7 Inflationsausgleich kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt

Nach § 4 Abs. 3 TV Inflationsausgleich sind die einmalige Sonderzahlung Inflationsausgleich 2023 und die monatlichen Sonderzahlungen kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist, soweit sich aus Anlage 3 des Altersvorsorge-TV nichts anderes ergibt, der steuerpflichtige Arbeitslohn (vgl. § 15 Abs. 2 Satz 1 Altersvorsorge-TV-kommunal (ATV-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.4.1 Steuerlicher Vorteil

Rz. 95 Was ein steuerlicher Vorteil sein kann, der beim Motivtest vorliegen muss, wird in § 138d Abs. 3 AO definiert. Danach gibt es drei Möglichkeiten, wann ein steuerlicher Vorteil vorliegen kann: eine Steuer wird erstattet, eine Steuervergütung wird gewährt oder erhöht oder Steueransprüche entfallen oder verringern sich (Nr. 1), d. h. die Steuerlast wird geringer; Steuerans...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbilanz nach EStG / 3.3 Rückstellungen

Rz. 91 Handelsrechtlich sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen.[2] Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr sind abzuzinsen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz.[3] Rz. 92 In der Steuerbilanz dürfen die Rückstellungen höchstens unter Berücksic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.6 Sonstige Regelungen

Rz. 69 Üblicherweise enthält ein Aufhebungsvertrag noch Regelungen zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses im Übrigen, z. B. in Bezug auf ein Zeugnis (§ 109 GewO [1], die Unverfallbarkeit der Anwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung (vgl. §§ 1b Abs. 1, 30f BetrAVG)[2], die Übertragung einer Lebensversicherung[3], besondere Leistungen bei "Rentennähe", wie z.B. Ausgle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4 Erledigungs-, Ausgleichsklausel

Rz. 54 In der Erledigungs- bzw. Ausgleichsklausel einigen sich die Parteien üblicherweise darauf, dass mit Erfüllung der Aufhebungsvereinbarung alle finanziellen und/oder sonstigen Ansprüche aus und in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung endgültig erledigt sind. Welche Rechtsqualität und welchen Umfang eine Ausgleichsklausel hat, ist durch Auslegung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.5 Hinweis auf sozialversicherungsrechtliche Folgen

Rz. 67 Im Arbeitsverhältnis hat aufgrund der im Zivilrecht geltenden Privatautonomie jede Partei grds. selbst für die Wahrnehmung ihrer Interessen zu sorgen. Daher ist der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer nicht generell zur Erteilung von Auskünften und zur Aufklärung verpflichtet. Aus §§ 241 Abs. 2, 242 BGB können Hinweis- und Aufklärungspflichten sowie Schutz- und Rüc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2 Exkurs: Gestaltung von Aufhebungsverträgen

Rz. 39 Bei der Gestaltung von Aufhebungs- bzw. Auflösungsverträgen sind die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einen Ausgleich zu bringen.[1] Daher empfiehlt sich vor dem Verhandeln und Entwerfen von Aufhebungsvereinbarungen eine gründliche Analyse der Interessen beider Seiten.[2] Neben den offensichtlichen Interessen der Arbeitsvertragsparteien hinsichtlich der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.4 Betriebliche Altersversorgung

Die im Bereich des TVöD Beschäftigten haben nach § 25 TVöD Anspruch auf Versicherung zum Zweck einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der Altersversorgungstarifverträge (ATV und ATV-K). Geringfügig Beschäftigte sind seit dem 1.1.2002 aufgrund der Streichung des früheren § 3 Buchst. n BAT/BAT-O nicht mehr vom Geltungsbereich der Altersversorgungs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.4 Entgeltumwandlung

Entgeltbestandteile, die für Entgeltumwandlungen nach dem BetrAVG zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung verwendet werden, sind nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, soweit sie 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen (2024 = 3.624 EUR jährlich bzw. 302 EUR monatlich, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV, § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IV...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.4 Sonderzahlungen

Die geringfügig Beschäftigten haben nach dem oben Ausgeführten einen Anspruch auf anteilige Sonderzahlungen nach § 20 TVöD, soweit sie in seinen Geltungsbereich fallen. Abweichende Vereinbarungen mit tarifgebundenen Arbeitnehmern sind wegen eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 3 TVG regelmäßig unwirksam, selbst wenn sie allein deswegen erfolgen, damit der Arbeitnehmer hinsichtlich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Baubranche / 3.5 Bewertung von teilfertigen und fertigen Gewerken

Der Baufortschritt von Gewerken ist aus dem Baukonto ersichtlich. Fertige wie auch teilfertige Arbeiten sind in der Bilanz zu erfassen. Teilfertige und noch nicht abgerechnete Leistungen Teilfertige und noch nicht abgerechnete Leistungen sind grundsätzlich mit den Herstellungskosten zum Bilanzstichtag auszuweisen.[1] Die Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes umfassen Mater...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Handwerkerversicherung / Zusammenfassung

Begriff Bis 1991 bestanden eigenständige gesetzliche Regelungen zur Einbeziehung der Handwerker in die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Diese wurden als Handwerkerversicherung bezeichnet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Handwerker war vom 1.1.1939 bis 31.12.1961 im Gesetz über di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 191. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG) v 24.06.2013, BGBl I 2013, 1667

Rn. 211 Stand: EL 103 – ET: 02/2014 Mit der zulagenteilfinanzierten "Riester-Rentenversicherung" durch das AVmG u der steuerteilfinanzierten Basis-Rentenversicherung durch das AltEinkG (s Rn 160) hat der Gesetzgeber die demographiebedingt erforderliche private Altersvorsorge gefördert. Das zum 01.07.2013 in Kraft tretende AltvVerbG trägt insb dem Erfordernis einer verbesserte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Kündigung und betriebl... / III. Notwendige Abgrenzung aufgrund selbstfinanzierter Altersvorsorge

Rz. 10 Die Definition in § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG versteht sich als Legaldefinition und ist abschließend. Weitere Voraussetzungen für die Anerkennung als bAV, wie sie beispielsweise im Steuerrecht vorherrschen, sind für die Anwendung des Arbeitnehmerschutzgesetzes nicht erforderlich. Rz. 11 Eine Abgrenzung ist allerdings erforderlich, weil seit der ab dem Jahr 2002 eingeführte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 160. Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz – EigRentG) v 29.07.2008, BGBl I 2008, 1509

Rn. 180 Stand: EL 82 – ET: 02/2009 Das Bundeskabinett hat am 08.04.2008 das EigRentG (auch Wohn-Riester genannt) beschlossen. Der Bundestag hat das Gesetz am 20.06.2008 verabschiedet. Die abschließende Beratung im Bundesrat erfolgte am 04.07.2008, so dass die gesetzlichen Änderungen – größtenteils – schon zum 01.01.2008 in Kraft treten. Mit dem EigRentG wurde die Koalitionsver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 209. Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung u zur Änderung anderer Gesetze (BetriebsrentenstärkungsG) v 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214

Rn. 229 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Das Gesetz gliedert sich in 17 Art, davon betreffen zB der Art 1 die Änderung des BetriebsrentenG, die Art 2 u 4 die Änderung des SGB V u XII, der Art 3 die Änderung des BundesversorgungsG und schließlich der Art 9 die Änderungen des EStG. Die steuerlichen Neuregelungen gelten ab dem 01.01.2018. Wichtig ist neben der Erhöhung des steuerfreien...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Kündigung und betriebl... / B. Begriff der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 5 Rechtliche Grundlage der betrieblichen Altersversorgung ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung.[2] Dieses Gesetz ist als Arbeitnehmerschutzgesetz aus der vorher einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entstanden. Auch in den letzten Jahrzehnten nach dem Erlass des BetrAVG wird die Materie der betrieblichen Altersversorgung wei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Kündigung und betriebliche Altersversorgung

A. Einführung Rz. 1 Die meisten Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern neben dem Arbeitsentgelt und weiteren Fürsorgeleistungen auch Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Ausnahmen bestehen lediglich bei kleineren Arbeitgebern mit einem geringen Personalbestand. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die in den letzten Jahren zunehmend Entgeltcharakter ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne eine Reform der Alte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 28. Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19.12.1974, BStBl I 75, 22

Rn. 32 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem sog Betriebsrentengesetz wird die Altersversorgung durch Direktversicherung (§ 4b EStG 1975) im wesentlichen iSd bisherigen Rspr der Steuergerichte und der Praxis geregelt, wobei als besondere Neuerung zu vermerken ist, daß auch Einmalbeiträge zur Direktversicherung grundsätzlich als Betriebsausgabe beim Versicherungsnehmer abgesetzt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 100 Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung

Schrifttum: Dünn, Das BetriebsrentenstärkungsG, RVaktuell 5/6/2017, 144; Plenker, Steuerliche Neuregelungen bei der betrieblichen Altersversorgung durch das sog BetriebsrentenstärkungsG ab 01.01.2018, DB 2017, 1545; Meissner, Das BMF-Schreiben zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung, DStR 2018, 99; Levedag, Neues Anwendungsschreiben des BMF zur betrieblichen Altersverso...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / H. Betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz

Rz. 137 Die Insolvenzsicherung von Ansprüchen der Arbeitnehmer aus betrieblicher Altersversorgung sind in den §§ 7 ff. des BetrAVG geregelt. Besteht danach Insolvenzschutz, ist der Pensions-Sicherungs-Verein VvaG (PSV) als Träger der Insolvenzsicherung eintrittspflichtig. Die Verpflichtungen aus einer betrieblichen Altersversorgungszusage gehen in diesem Fall gem. § 7 BetrAV...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Förderung der betrieblichen Altersversorgung

A. Absetzung von der LSt des ArbG (§ 100 Abs 1 EStG) Rn. 4 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Ein ArbG, der einen für die Förderung qualifizierten Beitrag iSd § 100 EStG leistet, kann diesen zum Teil in der nächsten LSt-Anmeldung von der ermittelten LSt absetzen. Der Betrag ist in Zeile 23 des Formulars LSt-Anmeldung mit einem negativen Vorzeichen einzutragen, im Falle von Rückzahlun...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / A. Einführung

Rz. 1 Die meisten Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern neben dem Arbeitsentgelt und weiteren Fürsorgeleistungen auch Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Ausnahmen bestehen lediglich bei kleineren Arbeitgebern mit einem geringen Personalbestand. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die in den letzten Jahren zunehmend Entgeltcharakter tragen, sind ...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / b) Versicherungsvertragliche Lösung

Rz. 56 Bei der versicherungsvertraglichen Lösung ist Voraussetzung, dass die als Altersversorgung versprochene Versicherung (Direktversicherung, Pensions- oder Pensionsfondszusage) dem ausscheidenden Arbeitnehmer übertragen wird. Faktisch wird dieser Versicherungsvertrag beitragsfrei gestellt und auf den ausgeschiedenen Arbeitnehmer übertragen. Dieses Verfahren dient vor all...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / H. bAV im Kündigungsschutzverfahren

Rz. 61 Sowohl im Kündigungsschutzprozess als auch bei der Verhandlung einer außergerichtlichen Aufhebungsvereinbarung ist sorgfältig darauf zu achten, dass die vorliegenden vertraglichen Vereinbarungen vertragsgerecht umgesetzt werden. In der Regel bedarf es auch zum Vollzug einer abschließenden Regelung für die bAV entsprechender Auskünfte von Dritten, insbesondere bei sämt...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / F. Leistungsarten

Rz. 34 Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zeigen sich im vereinbarten Leistungsplan. Im Leistungsplan werden entsprechend den Schutzregelungen des Betriebsrentengesetzes bestimmte, abgegrenzte Formen der Versorgungszusagen definiert. I. Leistungszusage Rz. 35 Bei der klassischen Form der Leistungszusage verspricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer und/oder seinen...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / Literaturtipps

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§ 35 Kündigung und betriebl... / I. Abgrenzung entsprechend einem biologischen Ereignis

Rz. 7 Leistungen der betrieblichen Altersversorgung müssen durch ein biologisches Ereignis ausgelöst worden sein. Biologische Ereignisse sind dabei Alter, Invalidität oder Tod. Abgrenzungsprobleme können sich dabei ergeben, wenn Leistungen des Arbeitgebers vom vorzeitigen Ausscheiden des Arbeitnehmers vor Erreichen der üblichen Pensionierungsaltersgrenzen,[4] von einer Reduz...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / C. Geschützter Personenkreis

Rz. 12 Das Betriebsrentengesetz hat grundsätzlich eine umfassende Abgrenzung des Schutzbereichs vorgenommen. Erfasst werden deshalb Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an Arbeitnehmer und an die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende).[7] Darüber hinaus ist der Schutzbereich des Gesetzes erheblich umfassender. Es bezieht in seinen persönlichen Geltu...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / IV. Entgeltumwandlung

Rz. 39 Keine eigene Form der Leistungsgewährung ist die Entgeltumwandlung. Gleichwohl stellt sie eine von Gesetzes wegen geförderte Sonderform der bAV dar, bei der arbeitsrechtliche Besonderheiten auch im Kündigungsschutzverfahren zu beachten sind. Rz. 40 Der Arbeitnehmer verzichtet auf Entgelt, dafür erhält er vom Arbeitgeber Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ver...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / I. Antragstellung im Kündigungsschutzverfahren

Rz. 62 Ist im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens zu klären, welche Rechte beim vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis für den Arbeitnehmer als unverfallbar vereinbart sind, so ist im Bereich der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich ein Feststellungsantrag ausreichend. Das BAG anerkennt grundsätzlich ein Interesse an der Feststellung des Inhalts des Vers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines (Zwecksetzung und Überblick)

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Altersversorgung der Bürger wird gemeinhin in drei Säulen geteilt: gesetzliche Rente, private Altersvorsorge sowie betriebliche Altersversorgung (BAV). Das am 07.07.2017 vom Bundesrat verabschiedete BetriebsrentenstärkungsG (BRStG) enthält neben den Änderungen des BetriebsrentenG, des SGB und weiterer Gesetze mit Rentenbezug auch eine Vielzah...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / I. Vertragsfreiheit

Rz. 15 Grundsätzlich ist der Arbeitgeber in seiner Entscheidung frei, ob und in welcher Höhe er Leistungen der betrieblichen Altersversorgung einführen möchte. Er kann ebenfalls frei entscheiden, ob er allein die Mittel für die Finanzierung der zugesagten bAV bereitstellen möchte, oder ob er den Arbeitnehmer an der Finanzierung beteiligt. Einschränkungen der Vertragsfreiheit...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / 2. Kollektive Rechtsbegründung

Rz. 23 Die wichtigste kollektive Rechtsquelle ist die Betriebsvereinbarung, die in der Regel als freiwillige Betriebsvereinbarung ausgestaltet ist. Die Freiwilligkeit betrifft dabei die Frage des "ob", die Festlegung der Höhe der Versorgungsmittel, die Wahl des Durchführungswegs und den Zweck der betrieblichen Altersversorgung. Mitbestimmungspflichtig sind die Gestaltung des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Kündigung und betriebl... / E. Durchführungswege

Rz. 26 Das Betriebsrentengesetz hat den Weg, auf dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung verspricht, klar abgegrenzt. Die Durchführungswege unterscheiden sich vor allem durch ihre betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen. Fünf Durchführungswege sind dabei zugelassen. Ein weiterer Durchführungsweg wurde seit dem 1.2.20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Kündigung und betriebl... / II. Abgrenzung nach dem geforderten Versorgungszweck

Rz. 8 Ferner muss die Leistung, damit sie unter den Schutzzweck des Betriebsrentengesetzes fällt, dem geforderten Versorgungszweck dienen. Abgrenzungsfragen ergeben sich hier beispielsweise bei der Gewährung von Todesfallleistungen an Begünstigte außerhalb des Familienverbands,[5] an nicht mehr unterhaltsbedürftige Kinder sowie bei Unterstützungsleistungen für Fälle der Arbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Kündigung und betriebl... / 1. Individualrechtliche Rechtsbegründung

Rz. 21 Rechtsgrund einer Einzelzusage ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, die Bestandteil des Arbeitsvertrags ist. Notwendiger Inhalt ist dabei der Leistungsplan, aus dem sich Art, Höhe und Voraussetzungen der versprochenen Versorgungsleistungen ergeben. Neben dieser vollständigen Regelung der betrieblichen Altersversorgung besteht auch weit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgungseinrichtung (§ 100 Abs 3 Nr 4 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der ArbG muss zu einer der drei kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung) einen Beitrag leisten. Hierbei muss es sich nicht um einen neu abgeschlossenen Vertrag handeln, sondern der Beitrag kann auch in einen Bestandsvertrag gezahlt werden. Es ist hierbei ebenfalls un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2024, Altersunterhalt... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten haben am 0.0.2007 geheiratet. Zu diesem Zeitpunkt war die Antragstellerin 52 Jahre und der Antragsgegner 51 Jahre alt. [2] Die Trennung erfolgte im Mai 2020 zunächst in der ehelichen Wohnung, einer Doppelhaushälfte, die die Antragstellerin im Zusammenhang mit der Eheschließung nach dem Verkauf ihrer bestehenden Immobilie und zusätzlicher Aufnahm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Kündigung und betriebl... / 2. Höhe der unverfallbaren Anwartschaft

Rz. 54 Die gesetzliche Unverfallbarkeitsregelung kennt seit einigen Jahren mehrere Methoden für ihre Ermittlung. Hierbei ist zu entscheiden zwischen dem zeitanteiligen Verfahren gem. § 2 Abs. 1 BetrAVG und der versicherungsvertraglichen Lösung nach § 2 Abs. 2 S. 2 ff. BetrAVG. a) Zeitanteiliges Verfahren Rz. 55 Beim zeitanteiligen Berechnungsverfahren ist zunächst in einem ers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Kündigung und betriebl... / III. Rechtsbegründungsakte

Rz. 20 Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen bei der Änderung von Versorgungszusagen, zu der auch eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses führt, kommt es auf die Art der Rechtsbegründung der Versorgungszusage an. 1. Individualrechtliche Rechtsbegründung Rz. 21 Rechtsgrund einer Einzelzusage ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, die Bestandteil...mehr