Fachbeiträge & Kommentare zu Altersvorsorge

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Personalcontrolling mit MS ... / 4.9 Einbindung der Altersteilzeitquote und der Quote der betrieblichen Altersvorsorge

Wie die vorangegangen Kennzahlen gibt auch an dieser Stelle das Entgeltabrechnungssystem Aufschluss über die Nutzung von Altersteilzeit und die Inanspruchnahme von betrieblichen Altersvorsorgeangeboten. Beide Werte zeigen, inwieweit Unternehmensangebote genutzt werden. Sind sie niedrig, kann dies Anlass sein, entweder das Angebot anzupassen oder die betriebsinterne Kommunika... mehr

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Betriebliche Altersversorgung

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Personalcontrolling mit MS ... / 3.3.1 Entgeltabrechnungssysteme als Datenquelle für Kennzahlencockpits

Naheliegende Kennzahlen im Personalwesen sind Personalbestandskosten. Hierzu zählen: Personalgrundkosten (tätigkeitsbezogene Entgeltkomponenten wie Löhne, Gehälter, Zuschläge/Zulagen), Personalzusatzkosten aufgrund von Gesetz und Tarif (wie Sozialabgaben, Urlaubsgeld, Berufsgenossenschaftsbeiträge, Schwerbehindertenausgleichsabgabe, Kosten der Arbeitssicherheit, bezahlte Abwes... mehr

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Gesetzesradar / 3.2 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG 2)

Gesetzestitel: 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Änderungen bzgl. der betrieblichen Altersversorgung Nichttarifgebundene Arbeitgeber ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.4 Der im zu versteuernden Einkommen enthaltene Begünstigungsbetrag

Rz. 2b Begünstigt sind die nicht entnommenen Gewinne, die im zu versteuernden Einkommen enthalten sind. Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens erfolgt unverändert nach § 2 Abs. 2 bis 5 EStG und wird somit von § 34a EStG als Steuerermäßigung nicht berührt.[1] Erzielt der Stpfl. Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten und Verluste neben den begünstigten Einkünften, ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Grundsatz der Bilanzidentität (Nr. 1)

Rz. 23 Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz haben nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB den Wertansätzen in der Schlussbilanz des vorherigen Gj zu entsprechen. Mittels Normierung des Grundsatzes der Bilanzidentität [1] – der im Steuerecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird[2] – soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue Gj übertra... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2 Spezialvorschriften und Ausnahmen vom Periodisierungsgrundsatz

Rz. 139 Grds. keine Ausnahmefälle i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB stellen die Spezialvorschriften dar, die zu einer Durchbrechung des Periodisierungsgrundsatzes führen. Dem Rechtsprinzip "lex specialis derogat legi generali" folgend bedarf es in diesen Fällen keiner gesonderten Ausnahmeregelung in Gestalt einer expliziten Regelung wie jener des § 252 Abs. 2 HGB (Rz. 155 ff.; s. zu... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / II. Anlayse

Herausforderungen: Demografische Alterung und Arbeitsmarktentwicklung Die gesetzliche Rentenversicherung bildet, auch wenn sie bisher nicht alle Erwerbstätigen umfasst, den zentralen Pfeiler der deutschen Alterssicherung: Aktive Beitragszahlende finanzieren die Renten der älteren Generation (Generationenvertrag). Sie soll auch künftig das stabile Fundament bleiben, auf das di... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 32

Die Kommission empfiehlt ein enges, laufendes Monitoring der Wirkung der bereits beschlossenen Reformen in der privaten, steuerlich geförderten Altersvorsorge, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Verbreitung, die angebotenen und gewählten Verträge, ihre Kosten und Renditechancen sowie die Auswirkungen der staatlichen Förderung auf den Bundeshaushalt und ihre Ve... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 4

Um die individuelle Altersvorsorgeplanung über alle Säulen hinweg zu erleichtern, empfiehlt die Kommission die Weiterentwicklung der Digitalen Rentenübersicht als Informations- und Planungstool. Zudem befürwortet die Kommission die Entwicklung einer lebensbegleitenden Finanzbildungsstrategie. Ausgangslage Die Ausgestaltung der Altersvorsorge im Mehrsäulen-System ist komplex. D... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 3

Die Kommission empfiehlt, die Indikatorik für das empirische Monitoring der Altersvorsorge in der Bevölkerung weiterzuentwickeln und dazu die administrative Datenbasis zu verbessern. Ausgangslage Mit dem Alterssicherungsbericht und dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung existiert ein umfangreiches Berichtswesen zur Darstellung der aktuellen Einkommenssituation von... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / Zusammenfassung

Überblick Die Alterssicherungskommission hat 33 Empfehlungen für die langfristige Reform der Altersvorsorge in Deutschland vorgelegt. Ziel ist eine nachhaltige und generationengerechte Weiterentwicklung der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Zentrale Vorschläge sind eine gesetzliche Kapitalrente, die Ausweitung des Versichertenkreises und Anpassungen be... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 31

Die Kommission empfiehlt, die Ausgestaltung der Frühstart-Rente mit der gesetzlichen Kapitalrente zu verzahnen, um Synergien und besonders lange Ansparzeiten zu ermöglichen. Doppelstrukturen sollten vermieden werden. Ausgangslage Mit der Frühstart-Rente soll noch 2026 eine staatlich geförderte kapitalgedeckte Zusatzvorsorge eingeführt werden, die es Eltern ermöglicht, für ihr... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 14

Die Kommission empfiehlt die Kopplung der Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung beizubehalten und zu regelbasierten jährlichen Rentenanpassungen zurückzukehren, die automatisch auf Änderungen der Demografie und der Erwerbstätigkeit reagieren. Zu diesem Zweck soll der Nachhaltigkeitsfaktor der aktuellen Rentenanpassungsformel beibehalten werden, dessen Anwendung derzeit b... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 22

Die Kommission empfiehlt, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen, verpflichtend und ohne Opt-out in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Die Versicherungspflicht sollte auch alle Personen umfassen, die bereits jetzt eine selbstständige Beschäftigung ausüben. Ihnen soll jedoch ein vorauss... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 15

Die Kommission empfiehlt die Einführung eines Übergangsfaktors bei der Rentenberechnung. Dieser stellt für die Rentenneuzugänge ab 2032 sicher, dass diejenigen, die vor allem durch eine kurze Ansparzeit noch nicht in ausreichendem Maß von der gesetzlichen Kapitalrente (siehe Empfehlung 28) profitieren können, einen Niveauzuschlag erhalten. Damit wird gewährleistet, dass das... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 2

Die Kommission empfiehlt, als Kenngröße für die Leistungsfähigkeit des Alterssicherungssystems neben dem Sicherungsniveau vor Steuern künftig regelmäßig eine Nettoersatzquote (Ersatzrate nach Steuern) auszuweisen. Die Nettoersatzquote soll anhand typisierter Modellfälle (z.B. Durchschnitts-verdienende, Geringverdienende) und für unterschiedliche Rentenzugangsjahrgänge darste... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 16

Die Kommission empfiehlt, am Grundsatz eines einheitlichen Beitragssatzes auf Löhne und Gehälter festzuhalten. Zusätzliche Faktoren sollen bei der Festlegung der Beitragssatzhöhe ebenso wenig berücksichtigt werden wie weitere Einkunftsarten bei der Beitragsbemessung. Darüber hinaus empfiehlt die Kommission, die bisherige Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der g... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 19

Die Kommission empfiehlt, die Anrechnungsregeln in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung so zu gestalten, dass Personen, die Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben, im Alter mehr verfügbares Einkommen haben als Personen, die keine oder geringe Beiträge geleistet haben. Die Kommission empfiehlt daher, auch für Personen, die nicht grundrentenzuschlagsberec... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 29

Die Kommission empfiehlt, im Jahr 2026 im Rahmen eines Sozialpartnerdialogs konkrete Maßnahmen zu erarbeiten, die die Verbreitung der bAV insbesondere in bisher unterversorgten Bereichen deutlich erhöhen und von beiden Sozialpartnern mitgetragen werden. Diese Maßnahmen sollen im Anschluss in ein Gesetzgebungsverfahren überführt werden. Eine annähernd flächendeckende Verbrei... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / I. Vorwort

Die demografische Alterung stellt die Alterssicherung in Deutschland vor tiefgreifende Herausforderungen. Dieser demografische Wandel lässt sich allenfalls gestalten, aber nicht durch Reformen aus der Welt schaffen. Immer weniger Beitragszahlende finanzieren die Alterssicherung einer wachsenden Zahl von Rentenbeziehenden. Damit treffen unterschiedliche, gleichermaßen berecht... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 30

Die Kommission empfiehlt, durch Verbesserungen in den Bereichen Bürokratieabbau, Portabilität, Rechtssicherheit, Kostenverteilung und Geringverdienerförderung die Attraktivität der bAV zu erhöhen und den Verbreitungsgrad zu steigern. Ausgangslage Über die in Empfehlung 29 genannten, im Rahmen des Sozialpartnerdialogs zu prüfenden Möglichkeiten zur Stärkung der bAV hinaus best... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 1

Die Kommission empfiehlt, als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Alterssicherung im Mehrsäulensystem eine Nettoersatzquote von mindestens 70 % nach Steuern anzusetzen. Ausgangslage Konkrete Zielgrößen für ein Gesamtversorgungsniveau sind weder normativ begründbar noch rechtlich fixiert. Historisch gilt das in den 1990er Jahren erreichte Rentenniveau von 70 % ... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 23

Die Kommission empfiehlt, Reformen, die in der gesetzliche Rentenversicherung erfolgt sind oder noch vorgenommen werden, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Zudem sollte die Zahl der Verbeamtungen deutlich reduziert werden. Bund und Länder sollten sich verpflichten, ausreichende Rücklagen für die Pensionen zu schaffen, um die Entscheidung der Verbeamtung... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Anzeigepflichten des Arbeit... / 5 Mitteilungspflichten im Rahmen betrieblicher Altersvorsorge

Der Arbeitgeber muss der Versorgungseinrichtung spätestens 2 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres oder Beendigung des Dienstverhältnisses die steuerliche Behandlung von Beiträgen zu Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds[1] mitteilen.[2] Der Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung wird dadurch ermöglicht, ihren Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Besche... mehr

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Riester-Rente / 9.2 Altersvorsorge-Eigenheimbetrag

Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag ermöglicht die Entnahme von steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen aus einem bestehenden Altersvorsorgevertrag in einem bestimmten Umfang zur Bildung von selbst genutztem Wohneigentum (wohnungswirtschaftliche Maßnahmen), ohne dass dies die Rechtsfolgen einer schädlichen Verwendung auslöst. 9.2.1 Allgemeines Durch die mit dem Altersvors... mehr

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Riester-Rente / 3.1 Private Altersvorsorge

3.1.1 Allgemeines Beiträge zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge werden nur dann begünstigt, wenn sie zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags geleistet werden. Welche Voraussetzungen ein solcher Vertrag erfüllen muss, ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geregelt. Nach diesem Gesetz prüft das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag d... mehr

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Riester-Rente / 9.4.2 Erweiterte Flexibilität beim Altersvorsorge-Eigenheimbetrag

Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass bei teilweisen Entnahmen künftig nicht mehr verlangt wird, dass ein gefördertes Restkapital von mindestens 3.000 EUR im Altersvorsorgevertrag verbleibt. Damit wird die Entnahme geförderten Altersvorsorgevermögens für wohnungswirtschaftliche Zwecke erleichtert. Der Zulageberechtigte kann den Umfang der Entnahme stärker an seinem t... mehr

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Riester-Rente / Zusammenfassung

Überblick Ziel der Riester-Förderung ist es, einen Anreiz zum eigenverantwortlichen Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge zu setzen. Das steuerliche Förderungssystem setzt sich aus einem zusätzlichen Sonderausgabenabzugsbe­trag und einer progressionsunabhängigen Zulage zusammen. So können auch Bezieher kleiner Einkommen und kinderreiche Familien eine steuerlich geförderte... mehr

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Riester-Rente / 3.2 Betriebliche Altersversorgung

Von den 5 möglichen Arten der Abwicklung einer betrieblichen Altersversorgung sind der Pensionsfonds, die Pensionskasse und die Direktversicherung begünstigt, nicht dagegen die Unterstützungskasse und die Direkt(pensions)zusage. Dies ist insoweit konsequent, da die Versorgungsanwartschaften bei Direktzusagen und Unterstützungskassen bereits in der "Ansparphase" unbelastet vo... mehr

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Riester-Rente / 3.1.2 Altersvorsorgeverträge in Form von Sparverträgen

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wurden weitreichende Änderungen der Zertifizierungskriterien vorgenommen. Diese Änderungen gelten ab dem 1.1.2027. Erfolgt eine Zertifizierung nach diesem Zeitpunkt, sind die Neuregelungen entsprechend zu berücksichtigen. Im Hinblick auf Vertragsmuster und Verträge, die vor dem 1.1.2027 zertifiziert wurden, ordnet der Gesetzgeber an, dass d... mehr

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Riester-Rente / 4.2 Bestandschutzregelung – Anwendung des alten Rechts

Für zertifizierte Altersvorsorgeverträge, die vor dem 1.1.2027 abgeschlossen worden sind, bleibt grundsätzlich das bisherige Förderverfahren anwendbar. Dies betrifft insbesondere die bisherigen Regelungen zu § 10a EStG, zu den Zulagevorschriften der §§ 79, 82, 84, 85 Abs. 1, 86, 89 und 91 EStG sowie die einschlägigen Vorschriften der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung in... mehr

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Riester-Rente / 3.1.3 Altersvorsorgeverträge zum Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile

Das Prinzip dieser Art des Altersvorsorgevertrags besteht darin, dass der Inhaber von Genossenschaftsanteilen an einer Wohnungsgenossenschaft in der sog. Ansparphase weitere Genossenschaftsanteile erwirbt, die frühestens ab dem 60./62. Lebensjahr wieder an ihn zurückbezahlt werden. Dazu unterstellt das Gesetz die Kündigung der angesparten Geschäftsanteile zu Beginn der Ausza... mehr

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Riester-Rente / 2.1.5 Sonstige Erwerbstätigkeit

Der Kreis der unmittelbar förderberechtigten Personen war im bisherigen Recht im Ausgangspunkt systematisch an diejenigen Alterssicherungssysteme angelehnt, in die der Gesetzgeber im Zuge der rentenpolitischen Reformen zu Beginn der 2000er Jahre leistungsmindernd eingegriffen hatte. Die steuerlich geförderte private Altersvorsorge sollte insoweit einen Ausgleich für die Abse... mehr

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Riester-Rente / 9.2.4 Verfahren

Damit der Anleger den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag nutzen kann, muss er diesen spätestens 10 Monate vor dem Beginn der Auszahlungsphase bei der ZfA beantragen. Soll das geförderte Altersvorsorgekapital für einen barrierereduzierenden Umbau oder eine energetische Sanierung (ab dem 1.1.2024) verwendet werden, ist die erforderliche schriftliche Bestätigung des Zulageberechtig... mehr

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Riester-Rente / 9.2.2 Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen

Bis zum Beginn der Auszahlungsphase kann das geförderte Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung und Herstellung[1] von selbst genutztem Wohneigentum (nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind mit zu berücksichtigen), die Tilgung eines vom Zulageberechtigten[2] aufgenommenen Darlehens[3], welches zur Finanzierung der Anschaffung oder Herstellung einer selbst g... mehr

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Riester-Rente / 8.2.1 Ab dem 1.1.2027 geltendes Recht

Der Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 EStG bleibt im Zuge des Altersvorsorgereformgesetzes als eine Säule der steuerlichen Förderung privater Altersvorsorge erhalten, wird jedoch in seiner Systematik neu justiert. Die Reform knüpft hierbei an das in der Gesetzesbegründung hervorgehobene Ziel an, die steuerlich geförderte private Altersvorsorge einfacher, transparenter, r... mehr

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Riester-Rente / 9.1 Überblick zu Wohn-Riester

Die Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie in die Riester-Förderung wird umgangssprachlich als "Wohn-Riester" bezeichnet. So wird z. B. ermöglicht, dass die Tilgung eines für die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum aufgenommenen Darlehens wie ein Sparbeitrag steuerlich gefördert wird. Der Gesetzgeber stellt damit die sich aus dem – zumindest teilweise – mietfr... mehr

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Riester-Rente / 10.2 Unschädliche Auszahlungen

Die förderunschädlichen Auszahlungen werden durch § 93 EStG und die entsprechenden Vorschriften aus dem AltZertG definiert. Die Hauptnorm ist insoweit § 93 Abs. 1 EStG. § 93 Abs. 1 Satz 1 EStG nimmt Bezug auf die im Laufe der Jahre unterschiedlichen Fassungen des AltZertG und die dort geregelten Auszahlungsmodalitäten. Hierdurch wird sichergestellt, dass eine bei Vertragsabs... mehr

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Riester-Rente / 2 Begünstigter Personenkreis

Der Kreis der begünstigten Personengruppen wird in § 10a Abs. 1 EStG definiert. Da die Altersvorsorgezulage eine Vorauszahlung auf die Wirkung des Sonderausgabenabzugs darstellt, verweist § 79 Satz 1 EStG zur Bestimmung der Zulageberechtigung auf die nach § 10a EStG begünstigten Personengruppen. Diese werden als "unmittelbar" Begünstigte bezeichnet. Im Zulageverfahren wird d... mehr

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Direktversicherung, steuerl... / 2 Steuerbefreiung

Seit 1.1.2018 sind Beiträge des Arbeitgebers für eine Direktversicherung bis zu einer Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei.[1] Die Steuerbefreiungsvorschrift für Arbeitgeberleistungen an Pensionsfonds und Pensionskassen ist im Hinblick auf die Einführung der nachgelagerten Besteuerung für alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung seit 2005 auf... mehr

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Riester-Rente / 1 Altersvorsorgerefomgesetz im Überblick

Die Neuordnung der steuerlich geförderte private Altersvorsorge bringt ab dem 1.1.2027 zahlreiche Änderungen für Anbieter und Anleger mit sich. Die wichtigsten Neuerungen sind im Einzelnen: Neue Produkttypen mit mehr Kapitalmarktnähe Künftig müssen geförderte Altersvorsorgeprodukte nicht mehr zwingend regeln, dass zu Beginn der Auszahlungsphase die eingezahlten Beiträge sowie ... mehr

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Riester-Rente / 9.2.3 Entnahmeumfang

Bis zum Beginn der Auszahlungsphase kann das geförderte Altersvorsorgevermögen vollständig für die Anschaffung oder Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum oder zur Tilgung eines dafür aufgenommenen Darlehens, wenn das dafür entnommene Kapital mindestens 3.000 EUR beträgt, den Erwerb von Pflichtanteilen an einer eingetragenen Genossenschaft für eine selbst genutzte Genos... mehr

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Riester-Rente / 3.1.1 Allgemeines

Beiträge zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge werden nur dann begünstigt, wenn sie zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags geleistet werden. Welche Voraussetzungen ein solcher Vertrag erfüllen muss, ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geregelt. Nach diesem Gesetz prüft das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag des jeweiligen Anb... mehr

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Riester-Rente / 5.4 Beispiele

Praxis-Beispiel Stufenweise Zulageberechnung Ein Zulageberechtigter zahlt im Beitragsjahr 1.760 EUR in seinen Altersvorsorgevertrag ein. Für die ersten 360 EUR des Eigenbeitrags werden 50 Cent je Euro als Zulage gewährt. Für den darüber hinausgehenden Eigenbeitrag i. H. v. 1.400 EUR (1.760 EUR abzgl. 360 EUR = 1.400 EUR) werden bis zur Förderhöchstgrenze (1.800 EUR) 25 Cent j... mehr

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Riester-Rente / 9.4.1 Allgemeines

Die mit dem Altersvorsorgerefomgesetz vorgenommenen Änderungen im Bereich des "Wohn-Riesters" gelten ab dem 1.1.2028 unabhängig davon, ob es sich um einen Bestands- oder einen Neuvertrag handelt. Nach dem aktuell geltenden Recht sieht jeder Altersvorsorgevertrag die Möglichkeit vor, dass der Zulageberechtigte das im Vertrag aufgebaute steuerlich geförderte Kapital als Alters... mehr

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Riester-Rente / 3 Begünstigte Altersvorsorgebeiträge

Die späteren Leistungen aus der Riester-Rente sollen dazu dienen, die gesetzliche Rente sowie eine Versorgung nach beamten- und soldatenrechtlichen Regelungen zu ergänzen. Deshalb werden bis zum 31.12.2026 grundsätzlich nur Anlageformen gefördert, die eine lebenslange Altersleistung gewähren. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz ergeben sich zum 1.1.2027 verschiedene Änderungen... mehr

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Riester-Rente / 11.5 Besteuerung des Wohn-Riester

Bei der Altersvorsorge in Form des selbst genutzten Wohneigentums erfolgt die nachgelagerte Besteuerung nicht etwa durch die Erfassung der dem Steuerpflichtigen ersparten Mietaufwendungen. Es erfolgt keine Nutzungswertbesteuerung, sondern das in der Wohnimmobilie gebundene geförderte Kapital dient als Grundlage einer sukzessiven Versteuerung im Alter. Technisch geschieht die... mehr

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Riester-Rente / 9.4.5 Anzeige- und Verfahrensvereinfachungen nach §§ 92a, 92b EStG

Auch die Verfahrensregelungen werden neu geordnet. Bei Verwendung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags nach § 92a Abs. 1 EStG ist die Aufgabe der Selbstnutzung künftig grundsätzlich gegenüber der ZfA anzuzeigen. Damit wird die Anzeige an die Stelle gerichtet, die bereits die wohnungswirtschaftliche Verwendung geprüft hat. Für Zulageberechtigte wird das Verfahren übersichtli... mehr