Fachbeiträge & Kommentare zu Altersversorgung

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.2 Rechtliche Grundlagen der staatlichen Förderung nach dem AVmG

Die steuerliche Förderung durch Sonderausgabenabzug bzw. durch Zulagen gilt für Altersvorsorgebeiträge i. S. d. § 82 EStG. Altersvorsorgebeiträge nach § 82 Abs. 1 EStG sind die Beiträge, die auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Dies ist der Bereich der privaten Altersvorsorge, der hier im Rahmen der freiwilligen Versicherung nicht zur Debatte ste...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.4 Freiwillige Versicherung nach § 26 ATV/ATV-K

Nach § 26 ATV/ATV-K wird den Pflichtversicherten die Möglichkeit eröffnet, durch Entrichtung eigener Beiträge unter Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung nach dem AVmG bei der für sie zuständigen Zusatzversorgungseinrichtung eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung aufzubauen. Da sich die freiwillige Versicherung im Ber...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 1.5 Die Reform der Zusatzversorgung

1.5.1 Das frühere Gesamtversorgungssystem Nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden System der Zusatzversorgung wurde die zusätzliche Altersversorgung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes im Rahmen einer an der Beamtenversorgung orientierten Gesamtversorgung gewährleistet. Diese Gesamtversorgung wurde auf der Grundlage einer gesamtversorgungsfähigen Zeit (bei Beamten: r...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bestandteile der Lohnsumme im Einzelnen

Rz. 96 [Autor/Stand] Die Lohnsumme umfasst alle Vergütungen (Löhne und Gehälter und andere Bezüge und Vorteile), die im maßgebenden Wirtschaftsjahr an die auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten gezahlt werden; außer Ansatz bleiben Vergütungen an solche Arbeitnehmer, die nicht ausschließlich oder überwiegend in dem Betrieb tätig sind. Zu den Vergütungen zähle...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.6 Entgeltumwandlung im Rahmen der freiwilligen Versicherung

Damit das Mitglied der Zusatzversorgungseinrichtung bzw. der beteiligte Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung durchführen kann, ist zunächst der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Zusatzversorgungseinrichtung erforderlich. Darüber hinaus bedarf es einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem einzel...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.5 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Beiträgen

Beiträge sind Aufwendungen des Arbeitgebers zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung im Rahmen einer Pensionskasse (die Zusatzversorgungskassen sind rechtlich wie Pensionskassen zu behandeln). In der Zusatzversorgung unterscheidet man Pflicht- und Zusatzbeiträge. Wird die betriebliche Altersversorgung alleine durch Beiträge finanziert, spricht man von...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.4 Entgeltumwandlung im kommunalen Bereich

Bereits am 18.3.2003 hatten die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaften mit Abschluss des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) die tarifrechtlichen Voraussetzungen für eine Entgeltumwandlung geschaffen. Die Beschäftigten haben somit ebenfalls die Möglichkeit, ihre betriebliche...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 1.6 Arten der Versicherung

Die Zusatzversorgung kennt 3 Arten der Versicherung: die Pflichtversicherung die beitragsfreie Versicherung die freiwillige Versicherung Die Pflichtversicherung entsteht mit dem Eingang der Anmeldung bei der Zusatzversorgungseinrichtung. Sie beginnt zu dem Zeitpunkt, der in der Anmeldung als Beginn der Versicherungspflicht angegeben ist. Ohne eine Anmeldung kann keine Pflichtver...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.1 Rechtsbeziehungen in der Zusatzversorgung

Aufgabe der Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes ist es, den Beschäftigten der an der Zusatzversorgungseinrichtung beteiligten Arbeitgeber im Wege privatrechtlicher Versicherung nach Maßgabe der Versorgungstarifverträge und der Satzung der jeweiligen Einrichtung eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu verschaffen. Dementsprechend wird di...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 1.1 Das Wesen der Zusatzversorgung

Die Zusatzversorgung ist die betriebliche Altersversorgung für den öffentlichen und kirchlich-caritativen Dienst. Nach den Bestimmungen der Manteltarifverträge (z. B. § 25 TV-L, § 25 TVöD) haben die Beschäftigten einen Anspruch auf Versicherung zum Zweck einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe eines besonderen Tarifvertrags. Der Grund für die Ein...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.2.4 Gegenwert

Wichtig Der aus der Beteiligung ausscheidende Arbeitgeber bzw. sein Rechtsnachfolger hat für die aus seiner Beteiligung hervorgegangenen derzeitigen und künftigen Rentenlasten an die VBL einen sog. Gegenwert zu zahlen. Wesen des Umlageverfahrens ist es, dass die eingezahlten Umlagen zur Finanzierung der gegenwärtig zu leistenden Renten verwendet werden. Ein Deckungskapital zu...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.8 Versicherungspflicht von A–Z

Zusammenfassend wird im Folgenden dargestellt, in welchen Sonderfällen Versicherungspflicht besteht oder nicht. Abgeordnete Während einer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, Europäischen Parlament oder in einem Parlament eines deutschen Bundeslandes ruht das Beschäftigungsverhältnis. Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt aufrechterhalten. Umlagen fallen nic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 4.5.1 Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG

Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an eine Pensionskasse zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung sind nach § 3 Nr. 63 EStG steuer- und sozialabgabenfrei. Seit dem 1.1.2018 besteht Steuerfreiheit bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung; Sozialversicherungsfreiheit besteht bis zu 4 %. Die Gren...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.3 Entgeltumwandlung im Bereich des Bundes

Der Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder haben am 25.5.2011 mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L) abgeschlossen. Mit Inkrafttreten des Tarifvertrags wurde den Beschäftigten des Bundes die Möglichkeit eröffnet, eine ergänzende betriebl...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 1.5.1 Das frühere Gesamtversorgungssystem

Nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden System der Zusatzversorgung wurde die zusätzliche Altersversorgung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes im Rahmen einer an der Beamtenversorgung orientierten Gesamtversorgung gewährleistet. Diese Gesamtversorgung wurde auf der Grundlage einer gesamtversorgungsfähigen Zeit (bei Beamten: ruhegehaltfähige Zeit) und eines gesamtver...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 1.3.1 Die Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes

Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes wird von rund 30 Zusatzversorgungseinrich­tungen nach Maßgabe ihrer Satzungen durchgeführt. Die größte Versorgungseinrichtung ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Zu den weiteren Zusatzversorgungseinrichtungen gehören insbesondere die kommunalen und die kirchlichen Zusatzversorgungskassen. Auch in den neue...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.1 Allgemeines

Seit 1.1.2002 haben die Arbeitnehmer einen individuellen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Der Anspruch ist in § 1a BetrAVG geregelt. Seit dem 1.1.2018 sind Beiträge zur Entgeltumwandlung bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (Wert 2022: 6.768 EUR). Eine Unterscheidung nach dem Zeitpunkt, zu dem die Entgeltumwandlung abgeschloss...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 4.7 Sanierungsgelder

Zusätzlich zur Umlage sind bei der VBL und einigen anderen Zusatzversorgungseinrichtungen von den Arbeitgebern steuerfreie Sanierungsgelder zu entrichten. Die Sanierungsgelder dienen zur Deckung des infolge der Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktemodell zusätzlichen Finanzbedarfs, der über die am 1.11.2001 jeweils geltende Umlage hinausgeht. Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2022, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 1.12.2021 – XII ZB 304/20 a) Zur Frage, inwieweit die in § 44 Abs. 3 der Satzung der Evangelischen Zusatzversorgungskasse (EZVK) enthaltene Regelung über die interne Teilung eines Anrechts aus der Pflichtversicherung in den Tarif der freiwilligen Versicherung das Gebot der gleichwertigen Teilhabe gemäß § 11 Abs. 1 VersAusglG gewährleistet (im Anschluss an Sena...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.7 Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf die Sozialversicherung

Die Entgeltumwandlung vermindert das beitragspflichtige Entgelt in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dies führt zu einer entsprechenden Verringerung der Leistungen aus der Sozialversicherung. Auch andere Sozialleistungen, die von der Höhe des Entgelts abhängig sind (z. B. Krankengeldzuschuss, Mutterschaftsgeld), können sich geringfügig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 2.5 Überleitung von Versicherungen

Die Überleitung von Versicherungen kommt in Betracht, wenn aufgrund eines Arbeitgeberwechsels eine andere Zusatzversorgungseinrichtung für die Durchführung der Pflichtversicherung zuständig ist. Mit der Überleitung der Versicherung soll sichergestellt werden, dass die Beschäftigten in diesen Fällen keine Nachteile bezüglich ihrer Zusatzversorgung erleiden. Die Überleitung vo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 4.6.2 Eigenbeteiligung am Beitrag

Soweit eine Eigenbeteiligung am Pflicht- oder Zusatzbeitrag erfolgt, musste der von den Beschäftigten zu tragende Teil – nach der mittlerweile überholten Ansicht der Finanzverwaltung – individuell versteuert werden. Mit einer Entscheidung vom 9.12.2010, Az. VI R 57/08, hat der Bundesfinanzhof (BFH) aber festgestellt, dass die Arbeitnehmerbeteiligung an den Beiträgen zum Aufb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 3.7.2 Wartezeit

Voraussetzung für eine Betriebsrente aus der Pflichtversicherung ist die Erfüllung der Wartezeit. Die satzungsrechtliche Wartezeit beträgt 60 Monate, für die Umlagen bzw. – bei kapitalgedeckten Systemen – Beiträge geleistet wurden. Auf die Wartezeit wird jeder Monat angerechnet, für den Umlagen bzw. Beiträge für mindestens 1 Tag entrichtet worden sind. Auch Zeiten eines Mutte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2022, Rechtsprechung ... / Unterhalt

BGH, Beschl. v. 15.12.2021 – XII ZB 557/20 a) Steuerliche Abschreibungen für die Abnutzung von Gebäuden berühren das unterhaltsrechtlich maßgebende Einkommen nicht (Bestätigung des Senatsurt. v. 1.12.2004 – XII ZR 75/02, FamRZ 2005, 1159). b) Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die mittels kreditfinanzierter Immobilien erzielt werden, ist bis zur erzielten Miete nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.6 Beschäftigte mit einer wissenschaftlichen Tätigkeit an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen

Im Hochschul- und Forschungsbereich ergibt es sich nicht selten, dass Beschäftigte im Rahmen von zeitlich befristeten Projekten u. Ä. wegen der Befristung des Arbeitsverhältnisses die Wartezeit nicht erfüllen können. Im Ergebnis bedeutete dies, dass diese Arbeitnehmer zwar zu versichern wären, sie aber aufgrund der Befristung in diesem Arbeitsverhältnis keine unverfallbare A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensbewertung: So e... / 1 Methoden der Unternehmensbewertung

Bezüglich der Preisvorstellungen beim Verkauf eines Unternehmens geht es leider nicht selten emotional zu. Der Vorunternehmer hat jahrzehntelang "Herzblut" und viel persönliches Engagement in den Aufbau des Betriebes investiert und möchte dies nun honoriert sehen. Oder der Verkauf der Firma war und ist als Teil der Altersvorsorge geplant, und der gewünschte Unternehmenswert ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung / 5.3.1 Minimierung der Vermögensseite

Ohne Änderung der betrieblichen Realität kann der Vermögensausweis über die Darstellungsgestaltung optisch verringert werden. Dafür stehen Personengesellschaften im HGB nur noch einige wenige Wahlrechte zur Verfügung, die inzwischen im Wesentlichen vergleichbar sind mit denen von Kapitalgesellschaften gem. den §§ 264 ff. HGB und für Konzernabschlüsse. Generell ist zu untersch...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Der Businessplan: Der Weg i... / 2.7 Finanzplan

Der Finanzplan ist das Rückgrat des Businessplans: Darin werden alle Faktoren aufgezeigt, die auf die Rentabilität bzw. Wirtschaftlichkeit in den 3 bis 5 Jahren nach dem Start in die Selbstständigkeit einzahlen. In diesem Inhaltsbaustein entscheidet sich also, ob das Vorhaben, ein eigenes Unternehmen zu gründen, zum Erfolg geführt werden kann. Der Finanzplan ist insbesondere...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Einrichtungen nach § 4c Abs. 2 Nr. 2

Rz. 18 Nach § 4c Abs. 2 Nr. 2 UStG sind begünstigte Einrichtungen die EU-Kommission sowie nach dem Unionsrecht geschaffene Agenturen und Einrichtungen. Die EU-Kommission [1] (als EU-Institution, Brüssel/Belgien) legt Gesetzesvorschläge vor, stellt die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts sicher und verwaltet die EU-Ausgabenprogramme. Die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rats ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Gliederung der Bilanz

Rn. 54 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Im Bericht des Rechtsausschusses heißt es zu § 247 Abs. 1, ein "vereinfachtes Gliederungsschema für alle Kaufleute" sei nicht in das Gesetz aufgenommen worden, "weil die Entscheidung über die Gliederung dem Kaufmann vorbehalten bleiben soll, der dabei die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten hat" (BT-Drs. 10/4268, S. 98; vgl. hi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Verkürzung der Postenbezeichnung

Rn. 95 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Verschiedene in den §§ 266, 275 genannte Postenbezeichnungen enthalten Aufzählungen: Aktivseite der Bilanz (§ 266 Abs. 2): "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" (A. I. 1.); "entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wohn-Riester zum Ersten: Tilgung eines Darlehens i.S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

Leitsatz Weder reine Zinszahlungen noch Sparleistungen sind als "Tilgung eines Darlehens" i.S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG anzusehen. Normenkette § 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 3, § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, § 92b Abs. 1 Satz 3 EStG, § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 AltZertG Sachverhalt Im Rahmen der Überprüfung der wohnungswirtschaftlichen Verwendung reichte der Kläger ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.15 Beschäftigungsverhältnisse mit Kindern bzw. Angehörigen

Wesentliche Inhalte Die Gründe für die Einstellung eigener Kinder im Betrieb sind vielfältig, oft auch aus erzieherischen Gründen und reichen von der Beschäftigung als Ferienjob hin bis zur regelmäßigen Beschäftigung während eines Studiums. Kinder können auch zu Ausbildungszwecken im elterlichen Betrieb eingesetzt werden (H 4.8 EStH 2020. Lohnkosten der Kinder – die man unterh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / 2. Entgeltumwandlung zugunsten betrieblicher Altersversorgung

Rz. 9 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Um durch Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersversorgung handelt es sich, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, künftige Arbeitslohnansprüche zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung herabzusetzen (Umwandlung in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen – Entgeltumwandlung –, § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG)....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / cc) Beendigung einer betrieblichen Altersversorgung

Rz. 166 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Bei Beendigung einer nach § 3 Nr. 63 oder § 100 EStG geförderten betrieblichen Altersversorgung gilt Folgendes: Liegt eine betriebliche Altersversorgung im Sinne des BetrAVG vor und wird diese lediglich mit Wirkung für die Zukunft beendet, z. B. durch eine Abfindung (ggf. auch in Form der Beitragsrückerstattung), dann handelt es sich bei der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / e) Verhältnis von § 3 Nr. 63 EStG und § 40b EStG a. F., wenn die betriebliche Altersversorgung nebeneinander bei verschiedenen Versorgungseinrichtungen durchgeführt wird

Rz. 99 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Leistet der Arbeitgeber nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG begünstigte Beiträge an verschiedene Versorgungseinrichtungen, kann er § 40b EStG a. F. auf Beiträge an Pensionskassen und Direktversicherungen unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge der Beitragszahlung anwenden, wenn die Voraussetzungen für die weitere Anwendung der Pauschalbesteuerung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / II. Lohnsteuerliche Behandlung von Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

1. Allgemeines Rz. 8 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Der Zeitpunkt des Zuflusses von Arbeitslohn richtet sich bei einer durch Beiträge des Arbeitgebers (einschließlich Entgeltumwandlung oder anderer Finanzierungsanteile des Arbeitnehmers, vgl. Rn. 26) finanzierten betrieblichen Altersversorgung nach dem Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (vgl. auch R 40b.1 LStR zu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Altersversorgung

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen IV C 5 – S 2333/19/10008 :017 vom 12. August 2021 (BStBl 2021 I, 1050) Zusammenfassung Stand: EL 129 – ET: 02/2022 [1] Vor dem Hintergrund insbesondere der Änderungen durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzst...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / a) Begünstigter Personenkreis

Rz. 76 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Die Rn. 23f. gelten entsprechend.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / I. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen oder Beiträge zur Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos (Alter, Tod, Invalidität) zugesagt werden und Ansprüche auf diese Leistungen erst mit dem Eintritt des biologischen Ereignisses fällig werden (§ 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / 9. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55c Satz 2 Buchstabe a EStG

Rz. 63 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Steuerfrei nach § 3 Nr. 55c Satz 2 Buchstabe a EStG ist die bei einem fortbestehenden Dienstverhältnis vorgenommene Übertragung von Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgung, die über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder ein Unternehmen der Lebensversicherung (Direktversicherung) durchgeführt wird, wenn die Anwartschaft...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / Zusammenfassung

Stand: EL 129 – ET: 02/2022 [1] Vor dem Hintergrund insbesondere der Änderungen durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / b) Ausschluss der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 Satz 2 EStG

aa) Personenkreis Rz. 40 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Auf die Steuerfreiheit können grundsätzlich nur Arbeitnehmer verzichten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (§§ 1a, 17 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG). Alle anderen Arbeitnehmer können von dieser Möglichkeit nur dann Gebrauch machen, wenn der Arbeitgeber zustimmt. bb) Höhe und Zeitpunkt der Ausübung des ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / a) Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG

aa) Begünstigter Personenkreis Rz. 23 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Zu dem, durch § 3 Nr. 63 EStG begünstigten Personenkreis gehören alle Arbeitnehmer (§ 1 LStDV), unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht (z. B. beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, geringfügig Beschäftigte, in einem berufsständischen Versorgungswe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / g) Weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme (§ 100 Abs. 3 EStG)

aa) Lohnsteuerabzug im Inland (§ 100 Abs. 3 Nr. 1 EStG) Rz. 134 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Nach § 100 Abs. 3 Nr. 1 EStG setzt die Inanspruchnahme des BAV-Förderbetrags zudem voraus, dass der Arbeitslohn des Arbeitnehmers im Lohnzahlungszeitraum, für den der BAV-Förderbetrag geltend gemacht wird, im Inland dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Hiervon ist beispielsweise auch während...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / aa) Personenkreis

Rz. 40 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Auf die Steuerfreiheit können grundsätzlich nur Arbeitnehmer verzichten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (§§ 1a, 17 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG). Alle anderen Arbeitnehmer können von dieser Möglichkeit nur dann Gebrauch machen, wenn der Arbeitgeber zustimmt.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / 3. Behandlung laufender Zuwendungen und Sonderzahlungen des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG)

a) Sonderzahlungen und Sanierungsgelder an umlagefinanzierte Pensionskassen Rz. 14 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Laufende Zuwendungen sind regelmäßig fortlaufend geleistete Zahlungen des Arbeitgebers für eine betriebliche Altersversorgung an eine Pensionskasse, die nicht im Kapitaldeckungsverfahren, sondern im Umlageverfahren finanziert wird. Hierzu gehören insbesondere Umlagen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / 12. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 56 EStG

a) Begünstigter Personenkreis Rz. 76 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Die Rn. 23f. gelten entsprechend. b) Begünstigte Aufwendungen Rz. 77 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Zu den nach § 3 Nr. 56 EStG begünstigten Aufwendungen gehören nur laufende Zuwendungen des Arbeitgebers für eine betriebliche Altersversorgung an eine Pensionskasse, die nicht im Kapitaldeckungsverfahren, sondern im Umla...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / 15. BAV-Förderbetrag

a) Allgemeines Rz. 100 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Der in § 100 EStG geregelte BAV-Förderbetrag ist ein staatlicher Zuschuss zu einem vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleisteten Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung von Arbeitnehmern mit geringem Einkommen (Bruttoarbeitslohn von monatlich nicht mehr als 2.575 EUR). Gefördert werden Beiträge...mehr