Fachbeiträge & Kommentare zu Altersversorgung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Abgrenzung und anwendbare Vorschriften

Rz. 367 [Autor/Zitation] Das Gesetz unterscheidet zwischen Altersversorgungsverpflichtungen, vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen und (in Art. 28 EGHGB) ähnlichen Verpflichtungen. Altersversorgungsverpflichtungen sind dabei Verpflichtungen iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, also Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung. Rz. 368 [Autor/Zitation] Vergleichba...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / 1. Bedürftigkeit des das Kind betreuenden Elternteils

Rz. 37 Der das Kind betreuende Elternteil muss bedürftig im Sinne des § 1602 BGB sein.[65] Daran fehlt es, wenn der betreuende Elternteil über ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt, um sich selbst zu unterhalten. Rz. 38 Soweit der betreuende Elternteil daher Erwerbseinkünfte erwirtschaftet, ist dies auf den Unterhalt anzurechnen (soweit nicht eine Korrektur we...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Kompensation durch Zahlung von Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 93 Mehrere Entscheidungen stellen für die "Kompensation" auf Seiten der Berechtigten darauf ab, dass sie Vorteile erlangt hat in Form von vermögenswerten Leistungen, die in ihre Altersversorgung fließen. Zitat Zwar kann ein ehebedingter Nachteil auch im Zeitraum nach der Zustellung des Scheidungsantrags entstehen, wenn die Ehef...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / c) Aktuelle und zukünftige wirtschaftliche Situation des Verpflichteten

Rz. 145 Aber auch die Interessen des Unterhaltspflichtigen sind für die Zumutbarkeitsabwägungen von Belang. Zitat BGH, Beschl. v. 26.2.2014 – XII ZB 235/12 [298] Wesentliche Aspekte im Rahmen der Billigkeitsabwägung sind neben der Dauer der Ehe insbesondere die in der Ehe gelebte Rollenverteilung wie auch die vom Unterhaltsberechtigten während der Ehe erbrachte Lebensleistung. B...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Unterhaltsverstärkung mit Verzicht auf Versorgungsausgleich

Rz. 2152 Auch der Versorgungsausgleich gehört, wie der (Betreuungs-)Unterhalt, zum Kernbereich geschützter Rechtspositionen. Sein Ausschluss ist nur möglich, wenn im Gegenzug andere – äquivalente – Vorteile zugebilligt werden.[2268] In erster Linie wird dies eine gleichwertige Altersversorgung sein müssen. Rz. 2153 Die Unterhaltsverstärkung muss daher geeignet sein, eine ents...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / a) Aktuelle und zukünftige wirtschaftliche Situation der Berechtigten

Rz. 143 Bei der gebotenen Billigkeitsabwägung ist die aktuelle und zukünftige wirtschaftliche Situation der Berechtigten von Bedeutung.[280] Dabei stellen sich vor allem folgende Fragen:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Berechnung des Wohnwertes

Rz. 629 Zieht im Zuge der Trennung einer der Eheleute aus einem Eigenheim aus und bewohnt der Unterhaltsberechtigte das Eigenheim allein oder mit den gemeinsamen Kindern weiter, ist dieser Wohnvorteil wie folgt zu ermitteln: Grundsätzlich ist die Ermittlung einer Marktmiete Ausgangspunkt der Wohnwertberechnung.[673] Diese Berechnung erfolgt aber nicht im Umfang des bewohnten ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Höchstabzugsbeträge

Rz. 829 Für die Basisversorgung im Alter Die Berechnung vollzieht sich auch hier in mehreren Schritten:mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / aa) Ausnahme bei fehlender Absicherung der Berechtigten

Rz. 58 Der BGH geht davon aus, dass auch beim nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit ein ausreichender Ausgleich der Versorgungslage letztlich durch den Versorgungsausgleich geschaffen worden ist, so dass im Regelfall kein ehebedingter Nachteil mehr verbleibt. Es sind jedoch Ausnahmen anzuerkennen. (1) Keine Erwerbsunfähigkeitsrente Rz. 59 Dies gilt nicht für diejenigen Fälle...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Bedürftigkeit

Rz. 48 Die Verfahrenskostenhilfebedürftigkeit hängt nach § 115 ZPO vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers ab.[52] Bei der Verfahrensstandschaft nach § 1629 Abs. 3 BGB ist nicht auf das Kind, sondern auf den klagenden Elternteil abzustellen.[53] Der Ansatz eines Familieneinkommens ist unzulässig.[54] Zum Einkommen gehören nach der Legaldefinition des § 115 Abs. 1 S. 2 Z...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Altersversorgungsverpflichtung

Rz. 361 [Autor/Zitation] Die von Abs. 2 Satz 2 erfassten Schulden müssen Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen darstellen. Was als Altersversorgungsverpflichtung iSd. Abs. 2 Satz 2 zu verstehen ist, wird durch das Gesetz nicht definiert. Unseres Erachtens hat hier ein Rückgriff auf § 1 Abs. 1 BetrAVG zu erfolgen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (e) Benennung der Voraussetzungen der Pensionszusage (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 259 [Autor/Zitation] § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG fordert zudem, dass der Pensionszusage Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der zugesagten Leistungen eindeutig zu entnehmen sind. Auch dieses Erfordernis dient – ebenso wie das Schriftformerfordernis (dazu Rz. 256 ff.) – der Beweissicherung (Dommermuth in HHR, § 6a EStG Rz. 37 [6/2022]). Sind diese Angaben auslegungsbedürftig, h...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Steuerliche Aspekte

Rz. 547 [Autor/Zitation] Wie die Anschaffungskosten sind auch die Herstellungskosten im öEStG nicht (ausdrücklich) definiert; § 6 Z 2 lit. a öEStG normiert jedoch die Einbeziehung angemessener Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten in die Herstellungskosten. Diese Einbeziehungspflicht bezieht sich nach dem Gesetzeswortlaut zwar nur für das Umlaufvermögen und das nicht...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Altersteilzeit und Vorruhestand

Rz. 372 [Autor/Zitation] Verpflichtungen aus Altersteilzeit gibt es in zwei Ausgestaltungen: Beim Gleichverteilungsmodell besteht eine gleichbleibende reduzierte Arbeitszeit, die Vergütung läuft in gleichbleibender, ebenfalls reduzierter Höhe weiter. Beim Blockmodell folgt auf eine Arbeitsphase mit unverminderter Arbeitszeit eine Freistellungsphase ohne Arbeitsverpflichtung, ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / g) Durch Entwicklung nach der Scheidung ausgelöste Versorgungsnachteile

Rz. 68 Die oben dargestellte Sperre, nach der ein Ausgleich der während der Ehe entstandenen Versorgungsnachteile regelmäßig bereits über den Versorgungsausgleich ausgeglichen worden ist, findet naturgemäß keine Anwendung mehr, wenn die Versorgungsnachteile auf Entwicklungen und Umstände erst nach der rechtskräftigen Scheidung zurückzuführen sind. Denn diese Nachteile werden...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Renten, Pensionen

Rz. 1476 Die Grundsätze der Surrogationsrechtsprechung seit der Entscheidung des BGH vom 13.6.2001[1561] führen dazu, dass dann, wenn der Unterhalt begehrende Ehegatte aus Altersgründen nach der Ehe keine Erwerbstätigkeit mehr aufnimmt, sondern eine Altersversorgung bezieht, auch diese Rente oder Pension als Surrogat in die Bedarfsberechnung einzustellen ist. Dabei kommt es ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Kompensation durch Zugewinn oder Zuwendung von Vermögenswerten

Rz. 85 Zitat Ein ehebedingter Nachteil, der darin besteht, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte auch nachehelich geringere Versorgungsanrechte erwirbt, als dies bei hinweggedachter Ehe der Fall wäre, ist grundsätzlich als ausgeglichen anzusehen, wenn er für diese Zeit Altersvorsorgeunterhalt zugesprochen erhält oder jedenfalls ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) 20 %- und 4 %- Grenze

Rz. 835 Dem Unternehmer oder eines wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze nicht mehr sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen wird die freie Wahl über die Art und Weise gelassen, wie er bis zu 20 % seines Bruttoeinkommens als primäre Altersvorsorge aufwenden will.[628] Der Betrag erfolgt in Anlehnung an die gesetzliche Rentenversicherung nach der 20 %-Grenze, ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / f) Zins- und Tilgungsleistungen

Rz. 1496 Abziehbar sind stets die Kreditzinsen für Verbindlichkeiten der Immobilie eines in der Ehe angelegten Wohnwertes.[1604] Das gleiche gilt für die Zinsen eines Darlehens bei einem nicht in der Ehe angelegten Wohnwertes.[1605] Rz. 1497 Bei der Tilgungsleistung als Vermögensbildung ist zu differenzieren, ob es sich um einen in der Ehe angelegten oder nicht in der Ehe ang...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / a) Ehebedingtheit der nachteiligen Entwicklung

Rz. 52 Um als Nachteil im Sinne des § 1578b Abs. 2 BGB Bedeutung zu erlangen, muss es sich auch hier um einen ehebedingten Nachteil handeln (siehe oben Rdn 13). Versorgungsnachteile sind aber nur dann ehebedingt, wenn sie auf die konkrete Lebensgestaltung während der Ehe zurückzuführen sind. Also nur die aufgrund der Rollenverteilung während des ehelichen Zusammenlebens ents...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Anwendungsbereich

Rz. 246 [Autor/Zitation] § 6a EStG ist lex specialis im Hinblick auf die Passivierung von Pensionsrückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung (Dommermuth in HHR, § 6a EStG Rz. 3, 5 [6/2022]). Die Regelung gilt nur für unmittelbare Pensionsverpflichtungen (Dommermuth in HHR, § 6a EStG Rz. 10 [6/2022]). Rückstellungen für andere Verpflichtungen unterliegen nicht den bes...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / c) Grundsatz: Ausgleich der ehebedingten Versorgungsnachteile allein durch den Versorgungsausgleich

Rz. 54 Diese ehebedingten Versorgungsnachteile werden nach der Rspr. des BGH regelmäßig bereits über den Versorgungsausgleich ausgeglichen.[103] Damit haben beide Eheleute die Nachteile in der Versorgungsbilanz in gleichem Umfang zu tragen;[104] eine unterhaltsrechtliche Berücksichtigung scheidet damit im Normalfall aus.[105] Rz. 55 Es findet über den Versorgungsausgleich auc...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / e) Ausnahme bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs kraft Gesetzes?

Rz. 62 Welche Konsequenzen der kraft Gesetzes erfolgte Ausschluss des Versorgungsausgleichs auf die Möglichkeit der Anwendung des § 1578b Abs. 2 BGB hat, ist noch nicht abschließend entschieden. Rz. 63 Beim Ausschluss kraft Gesetzes macht der Gesetzgeber bewusst eine Ausnahme vom Halbteilungsgrundsatz. Soweit der gesetzliche Ausschlussgrund greift, wird eben nicht hälftig aus...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / VII. Lohnsteuer

Rz. 990 Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern vielmehr eine Unterart und besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gem. § 19 EStG direkt vom Lohn abgezogen. Gem. § 38 Abs. 3 EStG behält der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer, § 1 Lohnsteuerdurchführungsverordnung (LStDV), die Lohnsteuer ein und führt sie ab. ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / (2) Praxishinweis

Rz. 60 Praxistipp Der BGH geht davon aus, dass ein solcher ehebedingter Nachteil mit Beginn der Altersrente endet.[114] Denn der sich hinsichtlich der Erwerbsunfähigkeitsrente ergebende ehebedingte Nachteil entfällt mit dem Beginn der Altersrente, weil für diese nach den §§ 35 ff. SGB VI neben der Erfüllung der Wartezeit und der Altersvoraussetzung keine Mindestzahl von Pfli...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Umfang der Leistungsverpflichtung

Rz. 67 [Autor/Zitation] Die Rückstellung umfasst zunächst die Hauptleistungsverpflichtung des bilanzierenden Unternehmens. Sie umfasst darüber hinaus auch unselbständige Nebenpflichten, die zur Erfüllung der Hauptleistungsverpflichtung erforderlich sind (BFH v. 25.2.1986 – VIII R 134/80, BStBl. II1986, 788 für die Abrechnungsverpflichtung aus § 14 VOB/B; vgl. auch Kleindiek i...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Zeitliche Komponente

Rz. 53 Der Versorgungsnachteil muss durch Umstände und Entwicklungen während der Ehe ausgelöst worden sein. Dies bezieht sich einmal auf Lücken in der Erwerbsbiografie während der Zeit der Ehe, also im Zeitraum von der Eheschließung bis zur Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages.[101] Damit scheiden Umstände aus der Zeit vor der Heirat aus.[102] Jedoch können nachteilige Aus...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Kosten der allgemeinen Verwaltung

Rz. 92 [Autor/Zitation] Bei der Berechnung der Herstellungskosten brauchen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1b Satz 1 EStG angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung iSd. § 255 Abs. 2 Satz 3 nicht einbezogen zu werden, soweit dies...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / d) Ausnahmen vom Grundsatz des abschließenden Ausgleichs über den Versorgungsausgleich

Rz. 57 Der BGH hat jedoch in verschiedenen Entscheidungen bei bestimmten Fallgestaltungen Ausnahmen von diesem Grundsatz anerkannt. Ein ergänzender Unterhaltsanspruch wegen ehebedingter Nachteile in der Versorgungssituation ist demnach nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn der Versorgungsausgleich noch nicht zu einer Halbteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungsanrec...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / bb) Ausnahme bei geringeren Anrechten des Unterhaltspflichtigen

Rz. 61 Verfügte der Unterhaltspflichtige nur über geringe Anrechte, so führte die Durchführung des Versorgungsausgleichs dazu, dass die aufgrund der Berufsunterbrechung der Berechtigten eingetretenen ehebedingten Nachteile durch den Versorgungsausgleich nur unzureichend ausgeglichen werden konnten. Dann steht der durchgeführte Versorgungsausgleich einer Berücksichtigung bei ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / (1) Keine Erwerbsunfähigkeitsrente

Rz. 59 Dies gilt nicht für diejenigen Fälle, in denen der – erwerbsunfähige – unterhaltsberechtigte Ehegatte wegen Nichterfüllung der Wartezeiten keine Erwerbsunfähigkeitsrente erhält. War nämlich die Erwerbsunfähige in den letzten fünf Jahren nicht mindestens drei Jahre berufstätig, hat sie keinen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente.[111] Darin liegt ein ehebedingter Nach...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / f) Ausnahmen bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch Vereinbarung?

Rz. 65 Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann auch durch – formbedürftige (§ 7 VersAusglG) – Vereinbarung der Ehegatten (Ehevertrag, Scheidungsfolgenregelung) erfolgen. Inhaltlich ist das Familiengericht – sofern die Anforderungen der §§ 7, 8 VersAusglG erfüllt sind – an die Vereinbarung der Eheleute gebunden. (§ 6 Abs. 2 VersAusgl G).[120] Rz. 66 Vereinbarungen über d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Begriff

Rz. 211 [Autor/Zitation] Das Gesetz spricht in Art. 28 EGHGB, Art. 67 EGHGB, § 266 Abs. 3 B. 1 HGB sowie § 285 Nr. 24 HGB von "Pension" bzw. "Pensionen" und in § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sowie § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1, 2 HGB von "Altersversorgungsverpflichtungen". Gemeint ist dasselbe, nämlich eine betriebliche Altersversorgung iSd. BetrAVG (IDW HFA RS 30 Rz. 6; Derbor...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (3) Prüffolge

Rz. 843 Folgende Prüffolge ist zu beachten: Hinweis Ab dem 1.1.2020 gibt es eine neue Einkommensgrenze für Kinder von pflegebedürftigen Eltern geben. Diese liegt künftig bei einem Jahreseinkommen von 100.000 EUR brutto. Damit gleicht das...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Konkrete Bedarfsberechnung

Rz. 1601 Bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen bedarf es jedoch einer konkreten Bemessung des eheangemessenen Unterhalts. Rz. 1602 Von einer bestimmten Einkommenshöhe an ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Eheleute das zur Verfügung stehende Einkommen nicht vollständig dem Konsum widmen, sondern Vermögensbildung betreiben.[1738] Rz. 1603 Da die Höhe des de...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

Rz. 391 ▪ Unterhaltsrelevanz Um die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit zu reduzieren, kann der Unterhaltsschuldner/Unternehmer bei langfristiger Fertigung, aber auch durch eine "Produktion auf Halde", und Leistungserstellung den Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung buchen, ohne dass er schon die Gewinnrealisierung ausweist. Beispiel Bauunternehmer B hat keine teilfe...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 1673 Während des Getrenntlebens ändert sich an der Krankenversicherung grundsätzlich nichts, die Familienversicherung des § 10 SGB V besteht weiter. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Merkmale des § 10 Abs. 1 Nr. 2–5 SGB V nicht erfüllt sind. Hier können beim sog. begrenzten Realsplitting Probleme auftreten. Beim begrenzten Realsplitting können gemäß § 10 Abs. 1 Ziff...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Argumente gegen eine zwingende Einbeziehung der in § 255 Abs. 2 Satz 3 genannten Aufwendungen

Rz. 371 [Autor/Zitation] Für die in § 255 Abs. 2 Satz 3 genannten Kostenbestandteile besteht idR nur ein mittelbarer Veranlassungszusammenhang mit dem Herstellungsprozess. Wenn der Herstellungsprozess jedoch nicht maßgeblich für die Entstehung der Aufwendungen ist, so erscheint die Einbeziehung fraglich. Freiwillige soziale Aufwendungen sind dabei idR für den Herstellungsproz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Biometrische Wahrscheinlichkeiten

Rz. 338 [Autor/Zitation] Die Belastung des Unternehmens durch Altersversorgungsverpflichtungen hängt maßgeblich vom Eintritt biometrischer Ereignisse ab (Invalidität, Tod, Vorhandensein pensionsberechtigter Hinterbliebener). Dabei ist der Betrag anzusetzen, mit dem das Unternehmen voraussichtlich in Anspruch genommen wird (vgl. Rz. 326). Zu diesem Zweck werden biometrische Wa...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definition für steuerbilanzielle Zwecke und Rechtsentwicklung von § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG

Rz. 365 [Autor/Zitation] Seit der Reform der handelsrechtlichen Herstellungskosten durch das BilMoG war insbes. die steuerbilanzielle Einbeziehung der angemessenen Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie der angemessenen Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung (§ 255 Abs. 2 Sat...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Die beteiligten Dritten

Rz. 119 Die Aufzählung der zur Auskunft verpflichteten Dritten ist abschließend. Verpflichtet zur Auskunftserteilung und Belegvorlage sind demnach:mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Erstverfahren/Präklusionsgefahr/Präklusionsfalle

Rz. 184 Die Frage der Begrenzung und Befristung des Unterhaltsanspruchs ist regelmäßig bei der erstmaligen Festsetzung des Unterhaltes zu entscheiden, da bereits zu diesem Zeitpunkt alle maßgeblichen Faktoren bekannt sind (Lebensgestaltung während der Ehe, Dauer der Ehe, aktuelle persönliche, insbesondere berufliche Situation usw.). Wird diese Möglichkeit versäumt, muss bei ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Die Kernbereichslehre des BGH

Rz. 2019 Die Grundentscheidung des BGH: Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urt. v. 11.2.2004 [2126] das Spannungsverhältnis zwischen der grundsätzlichen Disponibilität der Scheidungsfolgen einerseits und dem nicht akzeptablen unterlaufen des Schutzzweckes der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen andererseits aufgezeigt. Eine unzumutbare Lastenverteilung s...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Vorbemerkungen

Rz. 290 [Autor/Zitation] § 255 Abs. 2 listet die Bestandteile der Herstellungskosten abschließend auf (vgl. Schubert/Hutzler in Beck BilKomm.[13], § 255 Rz. 230; Küting, StuB 2008, 421; Kahle/Hiller, DStZ 2013, 468). Die Herstellungskosten sind per Addition zu ermitteln (vgl. Mathiak, DStJG 7 [1984], 135). Daneben findet sich in § 255 Abs. 3 HGB eine Regelung hinsichtlich der...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 4. Kompensation durch andere ehebedingte Vorteile

Rz. 96 Eine Kompensation kann aber auch durch anderweitige ehebedingte Vorteile der Unterhaltsberechtigten eingetreten sein. So tritt in der Praxis infolge der Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht selten der – umgekehrte – Effekt ein, dass nämlich die – beruflich geringer qualifizierte – unterhaltsberechtigte Ehefrau durch den Versorgungsausgleich höhere Anrechte vom ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Fertigungskosten

Rz. 305 [Autor/Zitation] § 255 Abs. 2 Satz 2 bestimmt die Aktivierungspflicht der Fertigungseinzelkosten. Zu den Fertigungseinzelkosten gehören die bei der Fertigung des herzustellenden Gegenstands anfallenden und direkt zurechenbaren Kosten, soweit sie nicht Sonderkosten der Fertigung sind. Es verbleiben damit vor allem die der Fertigung dienenden Personalkosten (Fertigungsl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 529 [Autor/Zitation] Der Umfang der Herstellungskosten bestimmt sich abschließend nach den verpflichtend zu aktivierenden Aufwendungen und den eingeräumten Aktivierungswahlrechten und -verboten; dadurch lässt sich die Wertuntergrenze und Wertobergrenze ermitteln (§ 203 Abs. 3 und 4 öUGB; gleiche Systematik in Deutschland, vgl. Rz. 291). Eine Aktivierungspflicht besteht für...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / K. Anhang – Merkblatt im Falle der Rechtskraft der Scheidung

Rz. 2196 Muster 3.113: Merkblatt im Falle der Rechtskraft der Scheidung Muster 3.113: Merkblatt im Falle der Rechtskraft der Scheidung Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, auch wenn Sie davon ausgehen, dass mit Rechtskraft der Scheidung alle familienrechtlichen Probleme gelöst bzw. beseitigt sind, können doch verschiedene Probleme auftreten bzw. müssen eventuell versc...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Abzugsposten vom Einkommen

Rz. 1911 Das unterhaltsrechtlich zu bestimmende Einkommen wird grundsätzlich berechnet durch Abzug von Bei begrenzter Leistungsfähigkeit sind an die Möglichkeit des Abzugs dieser Positionen erhöhte Anforderungen zu stellen. Dabei sind im Einzelfall d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Steuerliche Regelungen

Rz. 305 Es steht den Eheleuten frei, über die Wahl von Steuerklassen und/oder die Wahl der Veranlagung als Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung die Höhe ihrer konkreten Einkünfte zu beeinflussen. Rz. 306 Bei der Wahl der Steuerklassen kann es z.B. bei beiderseitigem Arbeitslohn darum gehen, dass Eheleute den Lohnsteuerabzug als Vorauszahlung auf die Einkommensteuers...mehr