Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Diskriminierung / 8.1 Klagebefugnis von Betriebsrat und Gewerkschaften

So können Gewerkschaft und Betriebsrat z. B. die Unterlassung von Diskriminierungen durch öffentliche Äußerungen des Arbeitgebers verlangen.[1] Allerdings ist es Betriebsrat oder Gewerkschaft verwehrt, die Rechte des Betroffenen geltend zu machen, z. B. Entschädigungsansprüche vor Gericht zu verfolgen. Auch kann der Betriebsrat nicht die Einstellung oder Beförderung eines bes...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.4 Ausrichtung der Grundsicherung

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 beschreibt die Unabhängigkeit der Bedarfsgemeinschaften von den Leistungen zur Grundsicherung als Hauptziel. Das schließt neben den erwerbsfähigen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auch Kinder und ggf. nicht erwerbsfähige Personen ein. Die Vorschrift räumt ein, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende dazu nur einen Beitrag leisten kann. Dieser Beitra...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Unterweisungen für Nicht-Mu... / 2.3 Unterweisung in Muttersprache

Der Arbeitgeber muss also alles tun, damit auch ausländische Arbeitskräfte mit unzureichenden Deutschkenntnissen die Unterweisungen verstehen. Müssen diese Unterweisungen also auch explizit in der jeweiligen Muttersprache der Arbeitnehmer durchgeführt werden? Darauf gibt es, wie bereits oben angedeutet, im Regelwerk keine eindeutige Antwort. Das Oberlandesgericht Frankfurt a...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Urlaub / 8.1.1 Ursprüngliche Regelung des TV-L

Die Dauer des Erholungsurlaubs änderte sich im TV-L im Vergleich zum BAT/BAT-O für die Beschäftigten zunächst nur unwesentlich. Bereits im Rahmen des sog. Potsdamer Abkommens im Februar 2005 hatten sich die Tarifvertragsparteien auf die grundlegende Struktur des Urlaubsanspruchs geeinigt. Die Dauer betrug unabhängig von der jeweiligen Entgeltgruppe für eine Arbeitswoche mit ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.2 Gerichtliches Bestellungsverfahren gem. § 100 ArbGG

Rz. 13 Das gerichtliche Bestellungsverfahren ist in § 100 BetrVG geregelt. Bezüglich des unparteiischen Vorsitzenden ist eine Einigung zwischen den Betriebsparteien zu erzielen. Gelingt dies nicht, wird das Arbeitsgericht tätig. Erforderlich ist unbedingt ein Antrag einer der Betriebspartner. Dabei muss der Streitgegenstand erläutert werden. Der Antrag muss dem Bestimmtheits...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Urlaub / 11.9 Höchstbegrenzung des Zusatzurlaubs, Gesamturlaub

Die Regelung im § 27 Abs. 4 TV-L differenziert zwischen dem Verhältnis zu anderen Zusatzurlauben (Satz 1) und dem Verhältnis zum Erholungsurlaub (Sätze 2–4). Verhältnis zu anderen Zusatzurlauben (Satz 1) § 27 Abs. 4 TV-L stellt nicht darauf ab, aufgrund welcher Rechtsgrundlage oder aus welchem Anlass die Zusatzurlaube gewährt werden. Ausgenommen von der Höchstbegrenzungsregelun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Erfolgloser männlicher Bewerber auf die Stelle einer Sekretärin – keine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG wegen Rechtsmissbrauch

Leitsatz Nicht jedes rechts- oder pflichtwidrige Verhalten führt stets oder auch nur regelmäßig zur Unzulässigkeit der Ausübung der hierdurch erlangten Rechtsstellung. Hat der Anspruchsteller sich die günstige Rechtsposition aber gerade durch ein treuwidriges Verhalten verschafft, liegt eine unzulässige Rechtsausübung i.S.v. § 242 BGB vor, der einem Entschädigungsanspruch nach 15 Abs. 2 AGG entgegensteht. Sachverhalt Der Kläger hat Abitur und ist ausgebildeter Industriekaufmann. Zuletzt war er ar...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keine Benachteiligung wegen des Geschlechts bei unterbliebener Stellenausschreibung

Leitsatz 1. Der Umstand, dass eine interne Stellenbesetzung bzgl. einer Beförderungsstelle ohne Stellenausschreibung erfolgt ist, begründet für sich genommen kein Indiz für eine geschlechtsbezogene Benachteiligung eines sich dann nicht bewerbenden und dementsprechend nicht berücksichtigten Mannes gegenüber der für die Stelle ausgewählten Frau. Denn eine gesetzliche Ausschreibungspflicht gibt es insoweit nicht, so dass der Arbeitgeber – solange nicht beispielsweise ein Ausschreibungsverlangen des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.4 Schadensersatz

Rz. 96 Schadensersatzleistungen des Arbeitgebers sind nicht schon deswegen Arbeitslohn, weil sie tatsächlich oder rechtlich mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängen. Um als Arbeitslohn beurteilt werden zu können, müssen sie sich bei objektiver Betrachtung als Frucht der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erweisen.[1] Schadensersatz erfüllt nur dann das Tatbestandsmerkmal "für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.3 Tariflicher oder einzelvertraglicher Mehrurlaub

Tarifvertragliche Regelungen Viele Tarifverträge sehen Urlaubsregelungen vor, die hinsichtlich der Dauer des Erholungsurlaubs, seiner Berechnung oder auch hinsichtlich der Zahlung eines Urlaubsgeldes die im BUrlG enthaltenen Rechte der Arbeitnehmer ergänzen oder aufstocken. Die Tarifvertragsparteien haben von ihren Möglichkeiten sehr unterschiedlich Gebrauch gemacht. Die tar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abmahnung: Verhältnis zur K... / 2 Entbehrlichkeit der Abmahnung

Die Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie kein geeignetes Mittel ist oder ohnehin eine Negativprognose für die weitere Vertragsbeziehung vorliegt. Sie ist nur dann geeignetes Mittel, wenn mit ihr eine Änderung des Verhaltens erzielt werden kann. Ob dies der Fall ist oder nicht, ist vom Einzelfall abhängig. Die nachfolgenden Beispiele aus der Rechtssprechung sind daher nicht im...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.1 Aufgaben zur selbstständigen Erledigung

Rz. 12 Hat der Betriebsrat einen Betriebsausschuss gebildet, können den Ausschüssen nach § 28 Abs. 1 BetrVG Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen werden. Ein Betriebsausschuss muss von Betriebsräten mit 9 oder mehr Mitgliedern zwingend gebildet werden. Diese Betriebsräte können daher auch Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen. Rz. 13 Die Übertragung ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 19 Adomeit, Diskriminierung – Inflation eines Begriffs, NJW 2002, 1622. Bayreuther, "Quotenbeweis" im Diskriminierungsrecht, NJW 2009, 806. Busch, Die Antirassismusrichtlinie, AiB 2006, 400. Dern/Wersig, Bürgergeld-Entwurf und Sozialgesetzbuch insgesamt benötigen ein umfassendes Antidiskriminierungskonzept, info also 2022, 243. Eichenhofer, Gesetzliche Altersgrenze im Vertr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist Folge der Verpflichtung der BRD, die EU-Richtlinien 2000/43/EG des Rates v. 29.6.2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. EG Nr. L 180 S. 22), 2000/78/EG des Rates v. 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 2.1 Verbot der Benachteiligung (Satz 1)

Rz. 6 Das Benachteiligungsverbot besteht "bei" der Inanspruchnahme von sozialen Rechten (i. S. d. Wahrnehmung und Erfüllung) und ist darauf bezogen und begrenzt. Zu den sozialen Rechten (§§ 2 bis 10), die in Anspruch genommen werden können, gehören die in § 11 genannten Dienst-, Sach- und Geldleistungen nach den besonderen Sozialgesetzbüchern, auf die die §§ 18 bis 29 zur K...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 2.3 Rechtsfolgen

Rz. 17 Anders als in Art. 15 der Richtlinie 2000/43/EG vorgesehen und vorgeschrieben, enthalten weder § 33c noch § 19a SGB IV Rechtsfolgen oder Sanktionen für den Fall der Diskriminierung wegen der Rasse, ethnischen Herkunft oder Behinderung bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen. Da durch § 2 Abs. 2 AGG gerade auch der Rückgriff auf das AGG ausgeschlossen sein soll (...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Benefits: Arbeitsrechtliche... / 5 AGG und Gleichbehandlungsgrundsatz

Sofern nicht alle Mitarbeiter einen bestimmten Benefit erhalten sollen, ist bei der Festlegung der Personengruppen sowohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als auch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen. Wenn es hier unterschiedliche Gruppen geben soll, muss geprüft werden, ob es eine sachliche Rechtfertigung für die Unterscheidung gib...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Benefits: Arbeitsrechtliche... / 2.1 Gestaltung von rechtlichen Vereinbarungen

Je nach Thema und Sachlage gibt es Grenzen in der Gestaltung der rechtlichen Vereinbarung. Das gilt für die Voraussetzungen einer Teilhabe, wie für Abänderungen oder gar Einstellung der Leistung. So kann die Teilnahme an Benefits an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, soweit z. B. durch gesetzliche oder tarifliche Regelungen hier keine zwingenden Vorgaben für den Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Benefits: Arbeitsrechtliche... / Zusammenfassung

Überblick Es gibt zahlreiche Aspekte, die dazu beitragen, dass Unternehmen als attraktive Arbeitgeber angesehen werden. Dazu zählen eine positive und unterstützende Arbeitsatmosphäre, Möglichkeiten zur beruflichen Entwicklung und Karriereaufstieg, flexible Arbeitsmodelle sowie eine ausgewogene Work-Life-Balance. Nicht zu vernachlässigen sind jedoch auch die attraktiven Zusat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2.3.3.6.3 Vereinbarkeit mit dem AGG

Rn 42 Die Erhaltung oder Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur ist grundsätzlich auch mit den Vorgaben des AGG vereinbar, weil kein Diskriminierungsverbot verletzt wird.[101] Denn die Ausgewogenheit der Personalstruktur dient dem sozialpolitisch erwünschten Ziel, Generationengerechtigkeit herzustellen und einen Erfahrungsaustausch im Betrieb weiterhin zu ermöglichen....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2024, Schmerzensgeld & Zugewinn

Wege zur Vermeidung der Teilung 1. Der Umgang mit Schmerzensgeld im Zugewinnausgleich ist problematisch und umstritten. Die Rechtsprechung behandelt die Zahlungen, die einem Ehegatten zur Kompensation erlittener Schmerzen und erfahrenen Leids geleistet worden sind, wie jeden anderen Vermögenserwerb und rechnet ihn folglich zu seinem Zugewinn, der mit dem Ehepartner zu teilen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltgleichheit / 5 Verhältnis EntgTranspG zum AGG

Art. 157 AEUV und § 7 EntgTranspG stehen in Anspruchskonkurrenz nebeneinander.[1] Im Verhältnis zum AGG ist das EntgTranspG lex specials und vorrangig, soweit es abschließende Regelungen zur Entgeltdiskriminierung trifft.[2] Neben dem Anspruch auf gleiches Entgelt aus Art. 157 AEUV und § 3 Abs. 1, § 7 EntgTranspG kann der benachteiligte Arbeitnehmer darüber hinaus einen Anspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltgleichheit

Zusammenfassung Begriff Entgeltgleichheit bedeutet, dass für gleiche oder für gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts des Beschäftigten ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden darf als bei einem Beschäftigten des anderen Geschlechts.[1] Der Grundsatz bezweckt nicht, "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" im Arbeitsverhältnis generell vorzuschreiben. Die Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltgleichheit / 4 Rechtsfolgen bei Verletzung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit

Bei einer Verletzung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit gilt der Grundsatz der "Gleichbehandlung nach oben", sprich die niedrigeren Löhne und Gehälter sind entsprechend anzuheben.[1] Daneben kann der benachteiligte Arbeitnehmer auch einen Schadensersatzanspruch nach § 15 AGG geltend machen (siehe Ausführungen sogleich).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltgleichheit / 2.3 Vorliegen von Indizien für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts

Im Hinblick auf den Kausalzusammenhang reicht es aus, wenn der (vermeintlich) benachteiligte Arbeitnehmer Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen.[1] Der Arbeitgeber trägt dann die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen den Grundsatz der Entgeltgleichheit vorliegt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltgleichheit / 2 Anspruchsvoraussetzungen für gleiches Entgelt

2.1 Entgelt Da sachlicher Anknüpfungspunkt der Ungleichbehandlung die Entgeltgleichheit ist[1], muss die Ungleichbehandlung in dem Bezug einer unterschiedlichen Vergütung liegen. Unter Entgelt sind alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen zu verstehen, vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber sie dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltgleichheit / Arbeitsrecht

1 Inhalt Durch das Gebot der Entgeltgleichheit wird die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers eingeschränkt, der nicht ohne Grund Personen wegen ihres Geschlechts schlechter behandeln darf als Personen des anderen Geschlechts. Verboten wird also nicht generell eine unterschiedliche Vergütung bei gleicher Arbeit. Dem Arbeitgeber steht es grundsätzlich frei, bei identischer Arbeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltgleichheit / 3.2 Bessere Leistungen des begünstigten Arbeitnehmers

Gegebenenfalls kann eine höhere Vergütung auch mit besseren Leistungen des begünstigten Arbeitnehmers begründet werden, z. B. wegen einer höheren persönlichen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers oder eine bessere Qualität der tatsächlich erbrachten Leistungen des begünstigten Arbeitnehmers.[1] Hier ist aber insofern Vorsicht geboten, da dieses Argument zur Begründung einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltgleichheit / 3 Widerlegen von Indizien für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts

Wie können diese Indizien durch den Arbeitgeber widerlegt werden? Vom Grundsatz her müssen die Differenzierungen auf einem wirklichen unternehmerischen Bedürfnis bezogen auf den konkreten Arbeitsplatz beruhen, welches nichts mit der Diskriminierung zu tun hat und die Differenzierung in verhältnismäßiger Weise umsetzt.[1] Dabei kann eine Entgeltdifferenz zwar mit einer längere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltgleichheit / 6 Neue EU-Richtlinie zur Lohntransparenz

Die Erforderlichkeit, das Stellenbesetzungsverfahren zukünftig besser zu dokumentieren, ergibt sich ohnehin auch aus der Lohntransparenz-Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Hieraus ergibt sich, dass in der Stellenanzeige oder spätestens im Vorstellungsgespräch das Einstiegseinkommen oder dessen Spanne angegeben wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltgleichheit / 1 Inhalt

Durch das Gebot der Entgeltgleichheit wird die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers eingeschränkt, der nicht ohne Grund Personen wegen ihres Geschlechts schlechter behandeln darf als Personen des anderen Geschlechts. Verboten wird also nicht generell eine unterschiedliche Vergütung bei gleicher Arbeit. Dem Arbeitgeber steht es grundsätzlich frei, bei identischer Arbeit z. B. ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltgleichheit / 1.2 Mittelbare Ungleichbehandlung

Eine mittelbare Ungleichbehandlung liegt vor, wenn der Anknüpfungspunkt für einen Vorteil oder einen Nachteil neutral ist, aber sich bei Angehörigen eines Geschlechts besonders nachteilig auswirkt, während dies bei den Angehörigen des anderen Geschlechts überhaupt oder wesentlich weniger stark der Fall ist.[1] Praxis-Beispiel Weihnachtsgratifikation Arbeitnehmer mit einer geri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltgleichheit / 2.1 Entgelt

Da sachlicher Anknüpfungspunkt der Ungleichbehandlung die Entgeltgleichheit ist[1], muss die Ungleichbehandlung in dem Bezug einer unterschiedlichen Vergütung liegen. Unter Entgelt sind alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen zu verstehen, vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber sie dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar aufgrund des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltgleichheit / 3.1 Bessere Qualifikation des begünstigten Arbeitnehmers

Eine Benachteiligung wegen des Geschlechts kann mit einer besseren Qualifikation des Bewerbers widerlegt werden. Eine bessere Qualifikation kann dabei sowohl mit einer besseren Qualifikation wegen einer fachspezifischen Ausbildung begründet werden als auch wegen einer einschlägigen Berufserfahrung.[1] Praxis-Beispiel Bessere fachspezifische Ausbildung Bei der Bank B arbeiten 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltgleichheit / 3.3 Personalgewinnungsschwierigkeiten

Weiterhin kann die Vermutung der Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts mit Personalgewinnungsschwierigkeiten zur Zeit der Einstellung widerlegt werden, etwa weil ein höheres Gehalt wegen der Lage am Arbeitsmarkt erforderlich war, um die offene Stelle mit einer geeigneten Arbeitskraft zu besetzen.[1] Praxis-Beispiel Personalgewinnungsschwierigkeiten Das Unternehmen U mus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltgleichheit / 7 Ausblick: Geschlechtsübergreifende Anpassung?

Eine geschlechterbezogene Vergütungsbenachteiligung kann letztlich auf eine geschlechterübergreifende Anpassung insgesamt hinauslaufen: Denn, wenn es einen Angehörigen des begünstigten Geschlechts im Unternehmen gibt, der genauso wenig wie der klagende Angehörige des benachteiligten Geschlechts verdient, könnte dieser seinerseits eine Erhöhung geltend machen. Praxis-Beispiel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltgleichheit / 2.2 Vorliegen von gleicher oder gleichwertiger Arbeit

Gleiche oder gleichartige Arbeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer an verschiedenen Arbeitsplätzen oder nacheinander an demselben Arbeitsplatz eine identische oder gleichartige Arbeit ausführen.[1] Hier müssen die Tätigkeiten miteinander verglichen werden (Gesamtvergleich), wie die jeweiligen Arbeitsvorgänge und wie das Verhältnis dieser Vorgänge zueinander ist. Wenn es im Einzeln...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltgleichheit / Zusammenfassung

Begriff Entgeltgleichheit bedeutet, dass für gleiche oder für gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts des Beschäftigten ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden darf als bei einem Beschäftigten des anderen Geschlechts.[1] Der Grundsatz bezweckt nicht, "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" im Arbeitsverhältnis generell vorzuschreiben. Die Arbeitsvertragspar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltgleichheit / 1.1 Unmittelbare Ungleichbehandlungen

Eine unmittelbare Ungleichbehandlung ist eine Situation, in der eine Person aufgrund ihres Geschlechts eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.[1] Praxis-Beispiel Geringeres Entgelt Arbeitgeber X zahlt Frauen einen niedrigeren Stundenlohn, ein niedrigeres Weihnachts- und Urlaubsgeld sow...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz / 1 Anwendungsbereich und Definitionen

Der persönliche Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch Beamtinnen/Beamte, Soldatinnen/Soldaten und Richterinnen/Richter.[1] Wichtig Erweiterter Anwendungsbereich nach BAG-Urteil Mit Urteil vom 25.6.2020 hat das BAG entschieden, dass die Begriffe "Arbeitnehmerin" und "Arbeitnehmer" in § 5 Abs. 2 Nr. 1 EntgTranspG nicht eng im Sinne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Compliance im Personalwesen... / 3.1 Compliance-relevante Prozesse

Darüber hinaus ist es zweckmäßig, die Personalabteilung bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Compliance-Management-Systems in vielen Einzelthemen und Prozessen einzubinden. Wesentliche Handlungsfelder, die eine Unterstützung durch die Personalabteilung erfordern können, sind (nicht abschließend) die Folgenden:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz / 5 Rechtsfolgen bei Ungleichbehandlung

Ergibt sich anhand der durch den Arbeitgeber erteilten Auskunft, dass der auskunftsverlangende Beschäftigte geringer vergütet wird als die vergleichbaren Beschäftigten, so kann der Arbeitnehmer eine Entgeltgleichheitsklage erheben, die auf Art. 157 AEUV, § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG gestützt wird. Klagt eine Frau auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGG

Zusammenfassung Begriff Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet, ist ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen aus verschiedenen Gründen verhindern und beseitigen soll. Die Benachteiligungsformen im AGG ähneln den im Art. 3 Abs. 3 GG aufgezählten Ungleichbehandlungen. Das AGG erweitert das Gleichbehandlungsgebot auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGG / 3.2.1 Ausschlussfrist für Entschädigung und Schadensersatz gem. § 15 Abs. 4 AGG

Dem Interesse des Arbeitgebers trägt die aus der früheren Rechtslage übernommene Ausschlussfrist in § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG Rechnung[1], die den von einer Benachteiligung betroffenen Beschäftigten zu einer raschen Geltendmachung etwaiger Ersatzansprüche anhält. Ein Anspruch nach § 15 AGG muss innerhalb einer Frist von 2 Monaten schriftlich geltend gemacht werden, es sei denn, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGG / Zusammenfassung

Begriff Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet, ist ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen aus verschiedenen Gründen verhindern und beseitigen soll. Die Benachteiligungsformen im AGG ähneln den im Art. 3 Abs. 3 GG aufgezählten Ungleichbehandlungen. Das AGG erweitert das Gleichbehandlungsgebot auf weitere Bereic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGG / 1.7 Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen

Die Rechtfertigung bezieht sich auf bestimmte Situationen, in denen eine unterschiedliche Behandlung aufgrund von persönlichen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Religion, Behinderung oder sexueller Identität aufgrund gesetzlicher Regelungen in §§ 8–10 AGG rechtlich zulässig sein kann.[1] Das AGG enthält in §§ 9 und 10 AGG speziellere Rechtfertigungsgründe und in § 8 AGG eine A...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGG / 1.4 Unmittelbare und mittelbare Benachteiligung

Das AGG spricht nicht von Diskriminierungen, sondern von Benachteiligungen. Die verschiedenen Formen werden – anders als die Diskriminierungsmerkmale – in § 3 AGG legaldefiniert. 1.4.1 Begriffe Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGG / 1.7.1 Spezielle Rechtfertigungsgründe bei unmittelbarer Benachteiligung

§ 10 AGG wegen des Alters § 10 AGG regelt die Zulässigkeit unterschiedlicher Behandlung wegen des Alters. Ungeachtet des § 8 AGG ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters auch zulässig, wenn sie objektiv, angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Sozialpläne können beispielsweise gestaffelte Abfindungsregelungen enthalten, die wesentlich vom Alte...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGG / 1.4.2 Unterschied

Die unmittelbare Benachteiligung ist die schärfste Form der Benachteiligung. Durch die Anknüpfung der Benachteiligung an ein verpöntes Merkmal ist der Tatbestand bereits erfüllt und eine unzulässige Benachteiligung liegt vor. Ihre Rechtfertigung unterliegt den strengen Anforderungen der §§ 8–10 AGG. Bei der mittelbaren Benachteiligung hingegen ist schon als negatives Tatbesta...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGG / 2.2.2 Entschädigung

Gemäß § 15 Abs. 2 AGG haben Beschäftigte Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld, wenn sie immaterielle Schäden aufgrund von Diskriminierung erlitten haben. Im Gegensatz zum Schadensersatz gemäß § 15 Abs. 1 AGG ist hierbei kein Verschulden des Arbeitgebers erforderlich. Sobald eine Diskriminierung nach den im AGG festgelegten Kriterien vorliegt, besteht der Entsc...mehr