Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

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§ 3 Prozessrecht / bb) Pflichten nach dem BetrVG

Rz. 336 § 23 Abs. 3 BetrVG betrifft Verpflichtungen des Arbeitgebers, die im BetrVG oder im AGG begründet sind (§ 17 Abs. 2 AGG). Allerdings sind auch Verstöße, die andere Gesetze verletzen, z.B. die Beteiligung des Betriebsrats vor Massenentlassungen nach § 17 Abs. 2 KSchG oder im Schwerbehindertenrecht nach § 182 SGB IX (Zusammenarbeit zur Teilhabe schwerbehinderter Mensch...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / nn) Ausgleichsklausel

Rz. 437 Häufig enthalten Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge sog. Ausgleichsklauseln, etwa des Inhalts, dass mit der Erfüllung des Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertrages sämtliche beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erledigt sind. Ausgleichs- bzw. Verzichtsklauseln sind – soweit der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber vorformuliert ist – als Nebenabrede nach § 30...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 5. Fehlerhafte Geschäftsführerbestellung – Faktischer Geschäftsführer

Rz. 19 Beschlüsse über die Bestellung zum Geschäftsführer, die gegen § 6 Abs. 2 verstoßen, sind nichtig, satzungswidrige hingegen nur anfechtbar (Rowedder/Pentz/Belz § 35 Rz. 89). Vgl. näher § 47. Rz. 20 Der fehlerhaft bestellte, aber die Geschäfte tatsächlich führende Geschäftsführer wird für die Zeit bis zur Geltendmachung des Mangels als wirksam bestellt behandelt (Noack §...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Ergänzende Hinweise

Rz. 192 Wird die Zulässigkeitserklärung rechtskräftig aufgehoben, wird die bereits ausgesprochene Kündigung unwirksam. Für den Arbeitgeber besteht dadurch ein erhebliches Annahmeverzugsrisiko, § 615 BGB. Annahmeverzug liegt aber nicht vor, wenn ohnehin ein Beschäftigungsverbot nach §§ 3–6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3, 16 MuSchG mit der Folge der Pflicht zur Zahlung des Mutter...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / u) Wehrdienst/Zivildienst

Rz. 109 Fragen nach der Ableistung von Wehrdienst oder Zivildienst in der Vergangenheit sind unzulässig.[262] Denn sie könnten dazu dienen, die weltanschauliche oder politische Einstellung eines Bewerbers zu ermitteln. Damit berühren sie ein Diskriminierungsmerkmal des AGG sowie die grundgesetzlich geschützte Gewissensfreiheit. Rz. 110 Die Frage, ob der Wehrdienst oder Zivild...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Inhaltliche Vorgaben für Kündigungs-Auswahlrichtlinien

Rz. 920 Regelungen zur Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen stellen wohl die häufigste Form von Auswahlrichtlinien. Dabei ist die Gewichtung bzw. das Verhältnis der einzelnen Sozialdaten zueinander nicht vorgegeben; die Betriebsparteien haben insoweit einen Wertungsspielraum.[2338] Dabei ist von den vier gesetzlich in § 1 Abs. 3 KSchG vorgegebenen Sozialauswahlkri...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 11. Auswahl/Ablehnung

Rz. 131 Gute Personalauswahl bedeutet, Unterschiede zwischen Bewerbern zu finden, anhand derer sich spätere Leistungsunterschiede vorhersagen lassen. Das beginnt bei der Formulierung des Anforderungsprofils, das sinnvollerweise nur anforderungsrelevante Merkmale definiert. Zur Auswertung der erhobenen Informationen stehen in der Personalpsychologie bewährte Methoden zur Verf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Verhältnis zu individualvertraglichen Regelungen

Rz. 159 Die Regelungsmacht der Betriebspartner ist durch den Individualschutz der Arbeitnehmer begrenzt, § 75 Abs. 2 S. 1 BetrVG.[508] Rz. 160 Hinweis So sind bspw. Lohnverwendungsbestimmungen [509] oder Regelungen zur außerbetrieblichen Lebensgestaltung [510] in Betriebsvereinbarungen unzulässig. Die Vereinbarung eines Lohnabtretungsverbots in einer Betriebsvereinbarung ist in...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Zwingendes Gesetzesrecht

Rz. 774 Die Regelungen eines Dienstvertrages müssen mit zwingendem Gesetzesrecht vereinbar sein. Nicht dispositive Regelungen bestehen z.B. im Handelsvertreterrecht. Hier können die Parteien nicht die gesetzlich festgelegten Hauptleistungspflichten der Parteien ändern (§§ 86 Abs. 4, 86a Abs. 3 HGB) und keine nachteilig abweichenden Regelungen zur Fälligkeit (§ 87a Abs. 5 HGB...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / j) Geschlecht/Genetische Veranlagung

Rz. 90 Die Frage nach dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht (Genomanalyse) war schon vor Inkrafttreten des AGG i.d.R. unzulässig.[195] Ausnahmen bestanden nur bei grundlegender Bedeutung der sexuellen Identität des Bewerbers für die zu besetzende Stelle. Angeführt werden hier stets die Standardbeispiele der Nackttänzerin oder dem jeweils weiblichen bzw. männlichen Model...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Reform 2008 und Stand

Mehrfache Änderungen seit 2008 durch Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze vom 22.2.2023 (BGBl. I 2023 Nr. 51); durch Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.2021 (BGBl. I 2021, S. 882): durch Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 5.7.2021 (BGBl. I 2021, S. 3338); insb. haben sich...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 8. Stellenanzeige

Rz. 37 Das Anforderungsprofil ist Grundlage der weiteren Personalsuche, sei es per Stellenanzeige, die der Arbeitgeber selbst oder mit Hilfe Dritter entwirft, produziert und platziert, oder sei es mit Hilfe von Personalberatern ("Headhuntern"). Im gesamten Ausschreibungsverfahren sind die Verbote des AGG (§ 11 AGG), ferner die Beteiligungsrechte des Betriebsrats/Personalrats...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1752 Nach § 273 BGB hat der Schuldner das Recht, seine Leistung zu verweigern, bis sein Gläubiger die ihm obliegende und fällige Leistung erbracht hat, sog. Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht.[4300] Im Arbeitsverhältnis können sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber dieses sog. Zurückbehaltungsrecht nutzen, um den anderen Vertragsteil zur Erfüllu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Alkohol/Drogen

Rz. 72 Die Frage nach einer Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit war bisher – im Gegensatz zu den bloßen Alkoholgewohnheiten, die die Privatsphäre des Bewerbers betreffen[160] – grds. zulässig.[161] Aus medizinischer Sicht handelt es sich um eine Krankheit, die auf negative Auswirkungen für die psychische und physische Leistungsfähigkeit schließen lässt, insbesondere bei gef...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Formulierungsvorschlag zur Aufnahme in einen Verhaltenskodex

Rz. 1722 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.94: Verhaltenskodex Meldung von Verstößen ("Whistleblowing") (1) Meldepflicht Die Beachtung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Regeln einschließlich der Bestimmungen in diesem Verhaltenskodex hat in unserem Unternehmen höchste Priorität. Verstöße, insbesondere solche, die strafbewehrt sind, können s...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Grober Verstoß

Rz. 338 Der Anspruch nach § 23 Abs. 3 BetrVG setzt voraus, dass der Arbeitgeber bereits einen groben Verstoß begangen hat. Die bloße Besorgnis, der Arbeitgeber werde gegen seine Pflichten grob verstoßen, reicht nicht aus.[834] Rz. 339 Ein Pflichtverstoß ist nach ständiger BAG-Rechtsprechung grob, wenn er "objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend" ist.[835] Mit dies...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / hh) Tendenzbetriebe und Kirchen/Scientology

Rz. 1290 Vornehmlich in Tendenzbetrieben, Kirchen und kirchlichen Einrichtungen wird eine außerdienstliche Interessenwahrung eine größere Rolle spielen. Die Loyalitätspflicht zwingt den Arbeitnehmer zur Rücksichtnahme auf die Tendenz des Arbeitgebers, also insbesondere auf dessen konfessionelle, wissenschaftliche oder künstlerische Ziele.[2935] Auf diese Ziele sollte eine Ve...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Ärztliche Untersuchung im bestehenden Arbeitsverhältnis

Rz. 563 Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses, so ist er nach § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, mitzuteilen (§ 121 Abs. 1 BGB). Unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Bes...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Gesetzesvorrang

Rz. 151 Das Mitbestimmungsrecht greift nach § 87 Abs. 1 ES BetrVG nicht, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht.[467] Denn existiert bereits eine Norm zum Regelungsgegenstand, ist der Arbeitnehmer hinreichend geschützt, sodass es der Mitwirkung des Betriebsrats nicht bedarf.[468] Dies setzt freilich voraus, dass dem Arbeitgeber aufgrund der gesetzlichen Rege...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Datenschutz- und betriebsverfassungsrechtliche Konsequenzen

Rz. 1721 § 10 HinSchG befugt die internen und externen Meldestellen zur Verarbeitung personenbezogener Daten einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Bei internen Meldestellen eingehende Meldungen sind nach § 11 HinSchG durch die für die Entgegennahme zuständigen Personen in dauerhaf...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Ordentliche Kündigung

Rz. 830 Das Vertragsmuster enthält für die Kündigung zwei unterschiedliche Regelungsvorschläge, die wahlweise verwendet werden können. Zum einen handelt es sich um eine Regelung für einen unbefristeten Geschäftsführeranstellungsvertrag mit ordentlicher Kündigungsmöglichkeit, zum anderen um einen befristeten Geschäftsführeranstellungsvertrag,[1834] der während der befristeten...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 3. Fragerecht/Offenbarungspflicht

Rz. 55 In Ergänzung zu den Bewerbungsunterlagen erhebt der Arbeitgeber im Lauf des Bewerbungsverfahrens sowie im Vorstellungsgespräch weitere Informationen. Er hat grds. das Recht, alle für ihn relevanten Informationen zu erfragen, soweit schützenswerte Interessen des Bewerbers dem nicht entgegenstehen. Zulässig sind aber nur Fragen, an deren wahrheitsgemäßer Beantwortung de...mehr

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§ 3 Entlohnung / A. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Das Verbot der Gehaltsdifferenzierung wegen der vereinbarten Dauer der Arbeitszeit jenseits einer reinen Pro-rata-temporis-Betrachtung ergibt sich unmittelbar aus § 4 Abs. 1 TzBfG. Jenseits dieser Norm stellt eine ungleiche Entlohnung Teilzeitbeschäftigter häufig auch eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts dar und damit einen Verstoß gegen § 3 EntGTransp...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / g) Berufliche Verfügbarkeit/Nebentätigkeit

Rz. 85 Fragen zur räumlichen und zeitlichen Mobilität des Bewerbers (Außendienst, Schichtdienst, Einsatz an wechselnden Arbeitsorten) sind grds. zulässig, da sie das konkrete Arbeitsverhältnis betreffen und auch nicht gegen Vorschriften des AGG verstoßen.[186] Diskutiert wird im Zusammenhang mit Schichtdienst allenfalls ein denkbarer Bezug zu dem Diskriminierungsmerkmal "Ges...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / m) Homosexualität

Rz. 98 Eine Ungleichbehandlung wegen Homosexualität war als schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht schon nach älterer Rechtsprechung grds. unzulässig.[217] Ein anerkennenswerter Bezug zur beruflichen Qualifikation oder Leistungsfähigkeit ergab sich nicht. Die Frage ist seit dem Inkrafttreten des AGG absolut unzulässig.mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / o) Politische Einstellung/Parteizugehörigkeit

Rz. 100 Außer bei Tendenzbetrieben mit parteipolitischer Vorgabe (z.B. Parteien oder Verlage) ist die Frage unzulässig. Sie betrifft den geschützten Persönlichkeitsbereich des Bewerbers und den weltanschaulichen Bereich, der über § 1 AGG geschützt ist.[223] Zulässig ist aber die Frage nach der Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation,[224] z.B. der NPD. Das...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / q) Schwangerschaft

Rz. 102 Das bekannteste Beispiel für die Unzulässigkeit einer Frage betrifft den Bestand einer Schwangerschaft; diese Frage ist in allen erdenklichen Konstellationen unzulässig.[229] Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH selbst dann, wenn der Bewerberin die Aufnahme der Tätigkeit wegen der Schutzvorschriften des MuSchG gar nicht oder nur kurzfristig möglich ist.[230] Dem...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / g) Besonderheiten bei Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern

Rz. 336 Besonderheiten sind bei Aufhebungsverträgen mit Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern zu beachten. In diesen Fällen ist zunächst zwischen der Organstellung und dem zugrunde liegenden Dienstverhältnis zu differenzieren. Die Organstellung eines Geschäftsführers oder Vorstandsmitglieds ist rein gesellschaftsrechtlicher Natur. Sie kann bei GmbH-Geschäftsführern durch ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1254 Privatleben und Freizeitverhalten der Arbeitnehmer sind tabu und gehen den Arbeitgeber im Grundsatz nichts an. Das BAG hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, ein ordentliches Leben zu führen und sich auf diesem Wege seine Arbeitsfähigkeit zu erhalten.[2859] Gesundheits- und genesungsförderndes Verhalten kann dagegen auch in der Freizeit vom A...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 91 Eine – ordentliche – Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des KSchG ist nur äußeren rechtlichen Grenzen unterworfen: Sie ist nach BAG-Rechtsprechung unwirksam, wenn sie gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt bzw. wenn der Arbeitgeber nicht ein durch Art. 12 GG gebotenes Mindestmaß sozialer Rücksichtnahme wahrt.[135] Hiervon ist auszugehen, wenn ein Vergleich ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Alter

Rz. 74 Wegen des in §§ 1, 7 AGG enthaltenen Benachteiligungsverbots sind Fragen nach dem Alter heute grds. unzulässig. Eine mittelbare Benachteiligung könnte sich außerdem aus der Forderung nach einem Lichtbild ergeben.[168]mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / I. Stellenausschreibung

Rz. 1 Der Arbeitgeber, der im Zuge seiner Personalplanung eine Stelle schaffen oder besetzen will, hat sowohl im Vorfeld als auch im Auswahl- und Besetzungsverfahren vielfältige Gesichtspunkte zu bedenken. Schon bei den Vorüberlegungen einer Stellenausschreibung unterliegt der Arbeitgeber bestimmten gesetzlichen Verpflichtungen (z.B.: §§ 11, 7 AGG; § 7 Abs. 1 TzBfG; §§ 164 A...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / h) Familienstand/Heiratsabsichten/Kinderwunsch

Rz. 87 Die Frage nach dem Familienstand ist nur zulässig, sofern hieran ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers besteht. Das dürfte sich im Bewerbungsverfahren kaum begründen lassen, anders dagegen nach der Einstellung, da der Arbeitgeber diese Angabe jetzt für die Gehaltsabrechnung zwingend benötigt. Hinzu tritt, dass in diesem Zusammenhang auch das Benachteiligungsmerk...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 2. Gleichstellung

Rz. 13 Am 1.5.2015 ist die Neufassung des "Gesetzes für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes" (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb der Bundesverwaltung. Die bisherigen Maßnahmen und Anfo...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / n) Raucher/Nichtraucher

Rz. 99 Auch wenn die Frage, ob ein Bewerber raucht oder nicht, mit keinem der im AGG genannten Diskriminierungstatbestände kollidiert, ist sie unzulässig,[218] denn sie betrifft die Privatsphäre. Der Arbeitgeber kann eventuell zu befürchtenden Störungen der Betriebsgemeinschaft und der anderen Mitarbeiter durch entsprechende Arbeitsanweisungen bzw. durch das Aussprechen von ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / p) Religion

Rz. 101 Die grund- und spezialgesetzlich geschützte Religionszugehörigkeit (Art. 3 Abs. 3 GG; Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 3 WRV; § 1 AGG) darf im Einstellungsverfahren grds. nicht erfragt werden, um eine mögliche Benachteiligung zu verhindern. Eine Ausnahme stellen aber auch hier Tendenzbetriebe dar (z.B. Kirchen, Krankenhäuser und Schulen in kirchlicher Trägerschaft, a...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Muster

Rz. 488 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.45: Betriebsvereinbarung zu Ethikrichtlinien zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Konzern-/Gesamt-)Betriebsrat _________________________ der _________________________ (Name des Arbeitgebers) – nachfolgend "Betriebsrat" genannt – – Ar...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Regelungsinhalt – Abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag

Rz. 1 § 38 Abs. 1, 2 sind seit 1892 unverändert geblieben und regeln den Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer. Der (jederzeit) und ohne Begründung zulässige Widerruf (ex nunc) ist eine der Möglichkeiten der Beendigung der Organstellung. Der Widerruf lässt den davon unabhängigen Anstellungsvertrag unberührt. Dieser ist nach den dafür geltenden Regeln zu beenden (vgl. R...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1429 Die Beherrschung einer Sprache kann in unterschiedlichen Zusammenhängen arbeitsrechtliche Relevanz erlangen.[3325] Anlass für Streitigkeiten kann bereits die Vertragssprache bieten. Gemeint ist die Sprache, in der die Parteien ihr Arbeitsverhältnis begründen, gestalten und beenden. Die Vertragssprache ist relevant zur Beantwortung der Frage, ob der Arbeitgeber oder ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 749 Der Begriff "Compliance" stammt aus dem amerikanischen Recht und beschreibt, dass sich Unternehmen gesetzeskonform und rechtmäßig verhalten. Gegenstand von Compliance ist damit die Sicherstellung rechtskonformen Handelns durch das Management. Bei Compliance handelt es sich um ein unternehmensinternes System und eine betriebliche Organisation zum Management des rechts...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Rz. 75 Auch diese vor Inkrafttreten des AGG zulässige[169] Frage ist nun problematisch geworden. Da sie nur ausländische Bewerber betrifft, könnte sie im Hinblick auf die Diskriminierungsmerkmale "ethnische Herkunft" bzw. "Rasse" relevant sein. Andererseits muss der Arbeitgeber klären dürfen, ob der Bewerber die Arbeit überhaupt legal aufnehmen kann; beschäftigt er einen Aus...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) § 2 Versorgungsfälle

Rz. 674 (1) Eine Anknüpfung an die Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (gRV), am besten durch eine entsprechende dynamische Verweisung auf die jeweils geltende Altersgrenze in der gRV, ist am unproblematischsten. Abweichende Altersgrenzen haben auch Auswirkungen auf die Berechnung der Höhe der unverfallbaren Anwartschaft nach § 2 Abs. 1 BetrAVG. Der 2. Satz wied...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Form der Geltendmachung des Anspruchs

Rz. 638 Bei Verträgen, die nach dem 30.9.2016 geschlossen werden,[1504] können Anzeigen oder Erklärungen, die gegenüber dem Arbeitgeber oder einem Dritten abzugeben sind, nicht mehr an eine strengere Form als die Textform geknüpft werden (§ 309 Nr. 13b) BGB);[1505] das Gesetz sah insoweit bislang Schriftform vor. Die Textform regelt § 126b BGB. Sie ist gewahrt, wenn eine les...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Länge der Ausschlussfristen

Rz. 641 Ein weiterer Schwerpunkt der allgemeinen Angemessenheitskontrolle nach § 307 BGB (siehe dazu Rdn 193 ff.) ist bei Ausschlussfristen die Frage nach der zulässigen (Mindest-) Länge der Ausschlussfrist. Da verschiedene arbeitsrechtliche Vorschriften wie etwa § 626 Abs. 2 BGB, § 17 Abs. 1 S. 1 MuSchG, §§ 4, 7 KSchG, § 17 TzBfG, § 15 Abs. 4 AGG, § 61b Abs. 1 ArbGG verhält...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Vertragskopf

Rz. 840 Die Formulierung des Vertragskopfes ist der Doppelstellung des Vorstandsmitgliedes geschuldet, die zum einen seine gesellschaftsrechtliche Organstellung umfasst, in die das Vorstandsmitglied durch Bestellung gemäß § 84 Abs. 1 AktG berufen wird. Die dienstvertragliche Stellung wird durch den Anstellungsvertrag geregelt. Der AG Vorstand ist kein Arbeitnehmer,[1879] der...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeines

Rz. 251 Das zum 6.7.2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) dient der Durchsetzung des Gebotes der Entgeltgleichheit [516] zwischen Männern und Frauen (§ 1 EntgTranspG) und verbietet unmittelbare und mittelbare Entgeltbenachteiligungen wegen des Geschlechts (§ 3 EntgTranspG). Gesetzgeberisches Ziel ist es, durch die Schaffung von Entgelttransparenz die ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Abgrenzung zu sonstigen Vertragstypen

Rz. 153 Vom freien Dienst- oder Mitarbeitervertrag unterscheidet sich der Arbeitsvertrag durch die Unselbstständigkeit der Dienstleistung. Entscheidend ist, ob der zur Dienstleistung Verpflichtete als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist (vgl. dazu Rdn 157 ff.). Bei einem Werkvertrag schuldet der Unternehmer gem. § 631 Abs. 2 BGB den Eintritt eines Erfolges, während der Arbeitn...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Verlängerung der Anspruchsdauer

Rz. 865 Eine Verlängerung der Anspruchsdauer wird typischerweise in Führungspositionen vereinbart, in Anlehnung an die üblichen Vertragsbedingungen der Geschäftsführer und Vorstände, die nicht unter den Anwendungsbereich des EFZG fallen und deshalb eine Entgeltfortzahlung nur dann beanspruchen können, wenn diese vertraglich vereinbart ist.[2034] Ebenfalls möglich ist eine ge...mehr