Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anwendungsbereich

Rz. 48 Die betriebliche Ordnung, die durch § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung unterworfen wird, umfasst nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb.[1] Sofern das Verhalten der Arbeit...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.1 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (Abs. 1)

Rz. 13 Die Grundaussage zur Aufzeichnungspflicht trifft Abs. 1 Satz 1. Hiernach hat der Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen im Geltungsbereich dieses Gesetzes in deutscher Sprache zu führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung (§ 28p) folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hierdurch sollen die Versicherungst...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 2 Anbahnung des Ausbildungsverhältnisses, Pflichten des Ausbildenden

Wie im allgemeinen Arbeitsrecht auch, ist die Anbahnung des Ausbildungsverhältnisses nur unvollkommen geregelt. Der potenzielle Arbeitgeber hat in dieser zeitlichen Phase beispielsweise selbstverständlich für die Beachtung von Datenschutzvorschriften[1] zu sorgen. Es existieren dabei keine besonderen gesetzlichen Regelungen für die Grenzen der Eignungsdiagnostik bei Bewerber...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / cc) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 32 Die qualifizierte Nachfolgeklausel unterscheidet sich von der einfachen dadurch, dass nicht allen Erben, sondern nur bestimmten Personen, z.B. solchen, die in einem bestimmten Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser stehen oder die eine bestimmte fachliche Eignung nachgewiesen haben, das Nachrücken in die Gesellschafterstellung ermöglicht wird. Die Bandbreite der mögl...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 3.2 Pflichten aus anderen Gesetzen

Durch § 10 Abs. 2 BBiG wird festgelegt, dass arbeitsrechtliche Vorschriften auch für Auszubildende gelten. Darüber hinaus enthalten viele arbeitsrechtliche Gesetze in ihrem Anwendungsbereich die Bestimmung, dass das jeweilige Gesetz auch für Auszubildende gilt. Hieraus lässt sich schließen, dass Auszubildende an sich keine Arbeitnehmer sind, sonst hätte der Gesetzgeber nicht...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / dd) Auswirkungen auf das Behinderten- und Bedürftigentestament

Rz. 49 In einem sehr ausführlichen "obiter dictum" setzt sich der Senat in seiner Grundsatzentscheidung auch mit der Zulässigkeit des Behindertentestaments auseinander und verneint insbes. die Möglichkeit der Überleitbarkeit des Ausschlagungsrechts des behinderten pflichtteilsberechtigten Erben nach § 2306 Abs. 1 BGB auf den Sozialhilfeträger, so dass die meisten Urteilsanme...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 1.5 AGG-Hopper/Rechtsmissbräuchlichkeit als Einwand gegen Entschädigungsansprüche

Mit der Einführung des AGG ist es leider vielfach vorgekommen, dass Personen zielgerichtet und systematisch nach Stellenausschreibungen suchen, die dem ersten Anschein nach diskriminierend sind.[2] Die Gerichte haben darauf reagierend den allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass rechtsmissbräuchliches Verhalten der Wahrnehmung eines Rechts entgegensteht, auf Entschädigungsansprüche...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 1.3 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen (§ 8 Abs. 1 AGG)

Der in Abschn. 1.2 aufgeführte Fall ist instruktiv dafür, wann eine Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung gemäß § 8 Abs. 1 AGG vorliegt. Hinweis § 8 Abs. 1 AGG "Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entschei...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 1.4 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters (§ 10 AGG)

Mit § 10 AGG existiert ein spezieller Rechtfertigungsgrund dafür, Arbeitnehmer oder Bewerber wegen des Alters unterschiedlich zu behandeln. Hinweis § 10 AGG Zitat […] eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters [ist] auch zulässig, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels müssen angemessen und...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters

Zusammenfassung Überblick Die arbeitgeberseitige Tendenz, jüngere Bewerber zu bevorzugen, ist mit der Einführung des AGG schlicht gealtert. Das Alter zählt gemäß §§ 1, 7 Abs. 1 AGG zu den Merkmalen, aufgrund derer es Arbeitgebern verboten ist, Arbeitnehmer zu benachteiligen. Der folgende Beitrag gibt Auskunft darüber, was Arbeitgeber vor Aufnahme und während des Arbeitsverhält...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / Zusammenfassung

Überblick Die arbeitgeberseitige Tendenz, jüngere Bewerber zu bevorzugen, ist mit der Einführung des AGG schlicht gealtert. Das Alter zählt gemäß §§ 1, 7 Abs. 1 AGG zu den Merkmalen, aufgrund derer es Arbeitgebern verboten ist, Arbeitnehmer zu benachteiligen. Der folgende Beitrag gibt Auskunft darüber, was Arbeitgeber vor Aufnahme und während des Arbeitsverhältnisses beachten...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 2.3 "Junges und engagiertes Team"

In dem betreffenden Fall enthielt die streitgegenständliche Stellenausschreibung die Phrase "junges und engagiertes Team". Das Urteil des ArbG Dortmund vom 23.1.2020[1] knüpft an das Urteil des BAG vom 11.8.2016[2] an, in welchem die in der Stellenausschreibung enthaltene Phrase "junges und dynamisches Team" den Rechtsstreit initiierte. Das ArbG Dortmund verurteilte das bekla...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 3.2 Befristung

Wegen der kurzen Betriebszugehörigkeit keine unbefristeten Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmern ab einem bestimmten Eintrittsalter zu vereinbaren, kann zulässig sein. In dem betreffenden Fall klagte eine auf Zeit beschäftigte Flugbegleiterin gegen ihren Arbeitgeber, eine große Fluggesellschaft.[1] Die Fluggesellschaft stellte zunächst der Mitarbeiterin eine unbefristete Ans...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 3.1 Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Eine Altersgrenze für Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung bei Eintritt in das Unternehmen festzulegen, ist zulässig. Im betreffenden Fall, den das BAG mit Urteil vom 21.9.2021[1] entschied, ging es um eine Altersgrenze für eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Arbeitnehmer, die nach Überschreitung des 55. Lebensjahres in den Betrieb eintraten, kamen nicht in den...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 2.1 "0 – 2 Jahre Berufserfahrung"

Wünschen sich Arbeitgeber in der Stellenausschreibung Bewerber mit wenig bis keiner Berufserfahrung, werden Gerichte aufmerksam. In entsprechenden Phrasen sehen diese häufig einen Verstoß gegen das Gebot der benachteiligungsfreien Stellenausschreibung.[1] Hinweis Objektive Eignung So entkam im Fall LAG Köln vom 20.11.2013[2] das beklagte Unternehmen der Entschädigungspflicht t...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 1.1 Unmittelbare Diskriminierung: "Junges dynamisches Team"

Einleuchtend sind Beispiele wie die Suche in der Stellenausschreibung nach einem "jungen, dynamischem Team".[1] Das BAG hat hierin mit der Entscheidung vom 11.8.2016 eine unmittelbare Diskriminierung gemäß § 3 Abs. 1 AGG gesehen. Dabei dürfen sich Arbeitgeber durchaus selbst beschreiben mit für sie passenden Adjektiven. Phrasen wie "junges, dynamisches Team mit Benzin im Blut...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 1.2 Mittelbare Diskriminierung: Suche nach Berufsanfängern

Schwieriger als bei unmittelbaren Diskriminierungen gestaltet es sich bei Formulierungen, die nicht derart klar wie "junges dynamisches Team" eine Präferenz für jüngere Bewerber ausdrücken. Teilweise stellen Arbeitgeber in der Ausschreibung neutral scheinende Anforderungen auf, hinter denen sich aber Diskriminierungen verbergen. Das passiert oft bei mittelbaren Diskriminieru...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 3.3 Altersgrenzenregelung; automatisches Ende des Arbeitsverhältnisses

Am 8.5.2024 entschied das LAG Hamm über einen Fall, der sich auf die Altersdiskriminierung im Rahmen eines Anstellungsvertrags bezog.[1] Der Kläger, ein technischer Berater, der seit dem 1.3.1994 bei der Beklagten beschäftigt war, argumentierte, dass die Klausel in seinem Anstellungsvertrag vom 18.7.2006, die eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei vorzeiti...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 2.6 "Digital Native"

Der Fall vor dem ArbG Heilbronn[1] behandelt eine Klage wegen Altersdiskriminierung im Bewerbungsverfahren. Ein 1972 geborener Diplom-Wirtschaftsjurist hatte sich auf eine Stelle als "Manager Corporate Communication" bei einem internationalen Sportartikelhandelsunternehmen beworben. Das Unternehmen suchte nach Maßgabe der Stellenausschreibung einen "Digital Native", was offe...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 3.8 Sozialpläne: Anknüpfung an das Alter

Bei einem "Sozialplan" handelt es sich um einen vereinbarten Interessenausgleich zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Er muss erfolgen, wenn es zu einer Betriebsänderung kommt. Bei einer Betriebsänderung wird der Betrieb tiefgreifend umgestaltet und das hat häufig zur Folge, dass viele Arbeitsplätze wegfallen. Es bedeutet keinen AGG-Verstoß, wenn der Sozialplan entla...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 3.6 Entgeltgruppenzuordnung

Um Ungleichbehandlungen zu vermeiden, sollten betriebliche Folgen nicht an das Alter oder starre Grenzen anknüpfen. In diesem Fall, den das LAG Hamm im Dezember 2020 entschied[1], ging es um eine tarifvertragliche Regelung, bei der es für die Zuordnung zur jeweiligen Entgeltgruppe darauf ankam, wie viele Ausbildungsjahre der Mitarbeiter bereits abgeschlossen hatte. Dabei berü...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 1 Grundlagen

In diesem Kapitel werden die Grundlagen zum Thema "Diskriminierung wegen des Alters" anhand 2 konkreter Fälle aus der Praxis dargelegt. Zwar werden die Grundlagen anhand von Beispielen aus dem Bewerbungsverfahren aufgezeigt, sie gelten indes grundsätzlich auch für laufende Arbeitsverhältnisse. Wichtig Diskriminierungsverbot Arbeitgeber dürfen gem. § 11 AGG eine Stelle nicht un...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 3.5 Sonderurlaub

Zum Alter proportionaler Sonderurlaub für Piloten aus Gründen des Gesundheitsschutzes muss als angemessene und objektive Maßnahme ausgestaltet sein, um eine Ungleichbehandlung zu rechtfertigen. Das LAG Köln behandelte mit Urteil vom 8.7.2021 die Frage, ob die Altersstaffelung eines Sonderurlaubs diskriminierend ist.[1] Der Kläger war zum Zeitpunkt der Klageerhebung 52 Jahre al...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 3 Anwendung im Arbeitsverhältnis

3.1 Betriebliche Altersversorgung (bAV) Eine Altersgrenze für Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung bei Eintritt in das Unternehmen festzulegen, ist zulässig. Im betreffenden Fall, den das BAG mit Urteil vom 21.9.2021[1] entschied, ging es um eine Altersgrenze für eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Arbeitnehmer, die nach Überschreitung des 55. Lebensjahres in de...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 3.7 Unkündbarkeitsklauseln

Klauseln zur Unkündbarkeit älterer Arbeitnehmer sind zulässig, da jüngeren Mitarbeitern dadurch kein Nachteil erwächst. Mit Urteil vom 20.6.2013 behandelte das BAG die Frage, ob altersabhängige Unkündbarkeitsklauseln jüngere Mitarbeiter benachteiligen.[1] Die fragliche Regelung ließ Mitarbeiter mit Vollendung ihres 53. Lebensjahres unkündbar werden, solange sie jünger als 66 ...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 2.7 Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung – "18 – 30 Jahre"

Im Anschluss an die Vorlage durch das BAG[1] hat der EuGH die spannende Frage entschieden, inwieweit die Berücksichtigung einer benachteiligten Gruppe die Benachteiligung anderer vom AGG geschützten Gruppen rechtfertigt.[2] In diesem Fall suchte der Arbeitgeber Assistenten für Menschen mit Behinderung. Dabei beschränkte der Arbeitgeber den möglichen Bewerberpool auf Menschen...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 2 Anwendung im Bewerbungsverfahren: Typische Phrasen in der Stellenausschreibung

2.1 "0 – 2 Jahre Berufserfahrung" Wünschen sich Arbeitgeber in der Stellenausschreibung Bewerber mit wenig bis keiner Berufserfahrung, werden Gerichte aufmerksam. In entsprechenden Phrasen sehen diese häufig einen Verstoß gegen das Gebot der benachteiligungsfreien Stellenausschreibung.[1] Hinweis Objektive Eignung So entkam im Fall LAG Köln vom 20.11.2013[2] das beklagte Untern...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 3.4 Tarifvertraglicher Ausschluss der Inflationsausgleichsprämie bei Altersteilzeit

Am 5.3.2024 entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf[1] über die Klage eines Arbeitnehmers, der eine tarifvertragliche Inflationsausgleichsprämie beanspruchte. Der Kläger, seit dem 16.2.2015 bei der Beklagten beschäftigt, befand sich seit dem 1.5.2022 in der Passivphase der Altersteilzeit im Blockmodell. Er forderte die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie von...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 2.4 Ausnahmefall: "Junges Team mit flachen Hierarchien"

In diesem Fall, den das LAG Berlin-Brandenburg im Juli 2017 entschied[1], warb ein Start-Up um Mitarbeiter mit der Phrase "junges Team mit flachen Hierarchien, das echte Gestaltungsräume bietet". Die Klage des nicht eingestellten Bewerbers wies das Gericht ab. Das begründeten das Arbeitsgericht und die darauffolgende Instanz des Landesarbeitsgerichts damit, wie die Stellenau...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
AGG: Das Merkmal des Alters / 2.5 "Coole Typen"

Nicht nur für das Merkmal Geschlecht, sondern auch für das Merkmal Alter ist ein Urteil des ArbG Koblenz vom Februar 2022 relevant.[1] Manch einer mag denken, dass die Verwendung des Adjektivs "cool" in der Stellenausschreibung die Präferenz für jüngere Menschen zum Ausdruck bringt. Diese Deutung hat das Gericht abgelehnt, mit der Begründung, dass "cool" nach dem allgemeinen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
AGG: Das Merkmal des Alters / 2.2 "Young Professionals"

Arbeitgeber sollten vermeiden, Signalwörter zu verwenden, die eine Bevorzugung jüngerer Bewerber erkennen lassen. Das gilt insbesondere für die Phrase "Young Professionals".[1] Mitunter enthalten Stellenbezeichnungen, die die Position in der Hierarchie des Unternehmens beschreiben, Adjektive wie "Junior Consultant" oder "Senior Consultant". Diese sind regelmäßig unbedenklich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Ausschlussfrist für Entschädigungsansprüche bei Benachteiligung wegen Schwerbehinderung und mittelbar wegen des Alters

Leitsatz Sowohl bei der Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG als auch bei der Klagefrist des § 61b Abs. 1 ArbGG handelt es sich um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist mit der Folge, dass der Anspruch verfällt, wenn eine der Fristen nicht eingehalten worden ist. § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG, wonach die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG im Fall der Bewerbung mit der Ablehnung beginnt, ist unionsrechtskonform dahin auszulegen, dass die Frist nicht vor dem Zeitpunkt beginnt, zu dem der Bewer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.1.2 Inhaltliche Anforderungen an ESG-Ziele

Grundsätzlich gilt für die Arbeitsvertragsparteien die Vertragsfreiheit. Sie können damit an sich alle (ESG-)Ziele vereinbaren, solange diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen. AGB-rechtlich sind Zielvereinbarungen nur eingeschränkt überprüfbar. Die vereinbarten Ziele sind als Vergütungsabrede Kernbestand des Arbeitsverhältnisses und unterliegen damit nicht dem AGB-Recht....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2 ESG-Ziele und Nachhaltigkeit als Vergütungsziel

Verfolgen Unternehmen eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie durch festgelegte ESG-Ziele, hat dies konsequenterweise Auswirkungen in allen Bereichen und in unterschiedlichen Aspekten des alltäglichen Lebens im Unternehmen. Von einem unternehmensweiten Hinweisgebersystem, über betriebliche Regelungen der Mülltrennung, bis hin zu konkreten Anweisungen an die Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kündigung in der Insolvenz / 4 Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz

Der Insolvenzverwalter muss die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes beachten. Unter der Voraussetzung der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes [1] kann er nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen. Zudem muss der Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 BetrVG vor Ausspruch der Kündigung unter Mitteilung der Kündigungsgründe a...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kündigung in der Insolvenz / 5.2 Ausschluss der ordentlichen Kündigung durch Vereinbarung

In Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen (allerdings problematisch wegen § 77 Abs. 3 BetrVG) und Tarifverträgen kann vereinbart werden, dass die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen ist, wenn der Arbeitnehmer eine bestimmte Betriebszugehörigkeit und ein bestimmtes Lebensalter erreicht hat. Die Wirksamkeit solcher Regelungen ist allerdings seit Ink...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankheitsbedingte Kündigung / 3 Krankheitsbedingte Kündigung als Benachteiligung wegen Behinderung

Mit seinen Urteilen vom 28.4.2011[1] und 22.10.2009[2] hat das BAG eine Benachteiligung wegen Behinderung auch für den Fall abgelehnt, dass eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene krankheitsbedingte Kündigung rechtsunwirksam ist. Dies gilt zumindest dann, wenn keine weitergehenden Indizien vorgetragen werden, die entsprechend § 22 AGG die Vermutung begründen, dass über die...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 5 Sachlicher Anwendungsbereich: Anwendung des AGG im Arbeitsverhältnis

Das AGG gilt nach § 2 Abs. 1 AGG sachlich für alle Phasen des Beschäftigungsverhältnisses, nämlich für den Zugang zu unselbstständiger Erwerbstätigkeit, d. h. für das Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren, den Zugang zum beruflichen Aufstieg, d. h. für die Beförderung, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, d. h. für individual- und kollektivrechtliche Vereinbarungen und...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 9.3.2 Der Schadensersatzanspruch (§ 15 Abs. 1 AGG)

Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen materiellen Schaden zu ersetzen.[1] Dieser umfasst auch den entgangenen Gewinn.[2] Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht, wenn der Arbeitgeber nachweist, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, d. h. weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hat. Wic...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 9.3.1 Der Entschädigungsanspruch (§ 15 Abs. 2 AGG)

Als zentrale Rechtsfolge einer Verletzung des Benachteiligungsverbots sieht das Gesetz in § 15 Abs. 2 AGG einen Anspruch auf Entschädigung für immaterielle Schäden des Betroffenen vor, also eine Art Schmerzensgeld. Dieser Anspruch ist unabhängig von einem Verschulden des Arbeitgebers.[1] Zentrale Bedeutung für die Höhe der Entschädigung hat die Art und Schwere des Verstoßes. ...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 6.2 Hinweisgeberschutzgesetz

Relevant ist auch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Dieses Gesetz ist am 2.7.2023 in Kraft getreten und hat zum Ziel, sicherzustellen, dass Mitarbeiter Hinweise sicher und einfach abgeben können, ohne Repressalien befürchten zu müssen.[1] Im Gegensatz dazu verfolgt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) den Zweck, Mitarbeiter vor Diskriminierung zu schützen und i...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 8 Pflichten des Arbeitgebers aus dem AGG

8.1 Geschlechtsneutrale Stellenausschreibung Jede Stellenausschreibung [1] ist grundsätzlich geschlechtsneutral abzufassen, sofern nicht das Geschlecht aufgrund besonderer Umstände eine wesentliche und entscheidende Anforderung darstellt. Darüber hinaus darf ein Arbeitsplatz auch nicht im Hinblick auf ein anderes nach § 1 AGG geschütztes Merkmal unter Verstoß gegen das Benachte...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 6 Verhältnis des AGG zu anderen Normen

6.1 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz Seit dem 1.1.2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG). Die Vorschrift des § 1 LkSG regelt den persönlichen Anwendungsbereich. Seit dem 1.1.2024 findet das Gesetz auf alle deutschen Unternehmen Anwendung, die mindestens 1.000 Mitarbeiter haben.[1] Die "Begriffsbestimmungen" in § 2 LkSG konturieren den sachlichen Anwendungsbe...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / Zusammenfassung

Überblick Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) [1] ist in Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien am 18.8.2006 in Kraft getreten. Erklärtes Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhi...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 6.1 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

Seit dem 1.1.2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG). Die Vorschrift des § 1 LkSG regelt den persönlichen Anwendungsbereich. Seit dem 1.1.2024 findet das Gesetz auf alle deutschen Unternehmen Anwendung, die mindestens 1.000 Mitarbeiter haben.[1] Die "Begriffsbestimmungen" in § 2 LkSG konturieren den sachlichen Anwendungsbereich. Zentral ist der Begriff des men...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 10 Beweislastregelung im Rechtsstreit

Einer der zentralen Normen des AGG ist § 22 AGG. Sie erleichtert es Diskriminierten, die Entschädigungsansprüche aus § 15 AGG geltend zu machen. Um zu verstehen, wie die Beweislasterleichterung funktioniert, muss man sich die Dogmatik des Entschädigungsanspruchs vergegenwärtigen. Erste Voraussetzung ist, dass ein Arbeitsverhältnis oder eine Bewerbung vorliegt.[1] Die zweite ...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 8.5 Die Beschwerdestelle

Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 AGG haben die Beschäftigten das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs oder des Unternehmens zu beschweren, wenn sie sich aus einem der im AGG genannten Gründen benachteiligt fühlen. Der Arbeitgeber hat die hierfür zuständige Stelle im Betrieb bekannt zu machen.[1] Ein bestimmtes Beschwerdeverfahren ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. E...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 9.1 Beschwerderecht

Betroffene Beschäftigte haben das Recht, sich wegen einer eingetretenen Benachteiligung bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren.[1] Die Beschwerde ist (vom Arbeitgeber) zu prüfen und das Ergebnis der oder dem Beschwerde führenden Beschäftigten mitzuteilen. Eine besondere Form der Mitteilung schreibt das Gesetz nicht vor; um die Mitteilung des Ergebnisses im St...mehr

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AGG und Arbeitsrecht

Zusammenfassung Überblick Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) [1] ist in Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien am 18.8.2006 in Kraft getreten. Erklärtes Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ide...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 8.1 Geschlechtsneutrale Stellenausschreibung

Jede Stellenausschreibung [1] ist grundsätzlich geschlechtsneutral abzufassen, sofern nicht das Geschlecht aufgrund besonderer Umstände eine wesentliche und entscheidende Anforderung darstellt. Darüber hinaus darf ein Arbeitsplatz auch nicht im Hinblick auf ein anderes nach § 1 AGG geschütztes Merkmal unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 AGG ausgeschrieben we...mehr